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2014-02-27

Interessen der helfenden Berufe ins Visier genommen - Klaus Dörner im Gespräch (SB): Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... SCHATTENBLICK - INTERVIEW/006


INTERVIEW/006: Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... Klaus Dörner im Gespräch (SB)



Interessen der helfenden Berufe ins Visier genommen


Interview am 16. Januar 2014 in Hamburg-Eppendorf (Teil 2)


Nachdem im ersten Teil des Interviews mit Prof. Dr. Dr. Klaus Dörner
wesentliche Stationen seiner Lebensgeschichte zwischen den späten
1960er Jahren und seiner Tätigkeit in Gütersloh zur Sprache kamen, ist
nun im zweiten Teil insbesondere die Psychiatriekritik Gegenstand der
Erörterung.


Portrait im Gespräch - Foto: © 2013 by Schattenblick
Klaus Dörner nimmt kein Blatt vor den Mund

Foto: © 2013 by Schattenblick



Schattenblick: Sie haben berufsständische Interessen genannt, den
eigenen Broterwerb und die gesamte Zunft der in der Psychiatrie
versammelten professionellen Akteure zu sichern. Sehen Sie darüber
hinaus andere gesellschaftliche Interessen, die Psychiatrie in ihrer
herkömmlichen Form aufrechtzuerhalten, etwa als Zwangsoption der
Ausgrenzung oder Drohpotential?

Klaus Dörner: Ich habe mich inzwischen darauf verschärft, daß es
einzig und allein die berufsständischen Interessen sind, die ja in der
Wirtschaft nicht ehrenrührig und dort völlig in Ordnung sind.
Unterwirft man jedoch die Sphäre des Helfens, in der der Markt nichts
zu suchen hat, gleichermaßen den Gesetzen der Güterproduktion, ist das
nicht hinzunehmen. Man muß meines Erachtens davon ausgehen, daß in
keinem Bereich der Gesellschaft die berufsständischen Interessen so
massiv und rücksichtslos über den eigentlichen Betriebszweck gestellt
werden wie im Bereich der helfenden Berufe.

Wie mir der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Frank Schneider, erzählt
hat, fragte er sich damals nach seinem Amtsantritt, was in aller Welt
man in dieser Funktion zu tun habe. Er hörte sich in den
Berufsverbänden der Internisten, Chirurgen, Gynäkologen um und kriegte
dabei mit, daß es gerade angesagt sei, eine Entschuldigungsrede für
die Verbrechen zu halten, in die man während der Nazizeit verwickelt
war. Nun hatte er sich aber noch nie mit der Geschichte der
Psychiatrie beschäftigt und mit der Nazizeit schon dreimal nicht. Also
las er sich eben ein kleines bißchen an und hielt dann im Jahr 2010
seine berühmt gewordene Entschuldigungsrede in Berlin. (...)

Seine Rede gipfelte in dem Satz: Man müsse sich sogar überlegen, ob
die Euthanasie, also die Ermordung der psychisch Kranken, mehr ein
Naziprogramm oder eher ein Psychiatrieprogramm gewesen sei. Als ich
das las, habe ich einen totalen Schrecken gekriegt: Das ist ja der
Gedanke, den ich seit Jahrzehnten mit mir herumschleppe, ohne mich je
getraut zu haben, ihn auszusprechen! (...)

Würde man es genau untersuchen, ließe sich wohl nachweisen, daß es keine Branche gibt, die so systematisch mit krimineller Energie ihr Geschäft betreibt wie die helfenden Berufe im allgemeinen und die Psychiater im besonderen. (...)

SCHATTENBLICK - INTERVIEW/006: Irren ist menschlich - Kritikbewegt, reformbeflügelt, konstruktiv... Klaus Dörner im Gespräch (SB)

“Psychiatrie ohne Zwang – Was ist das?”

Wolf-Dieter Narrs Panorama auf eine gewaltfreie Psychiatrie

2014-02-14

60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag - Region & Bayern - nordbayern.de

60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag

Freie Wähler und Grüne fordern Psychiatrie-Reform und Kranken-Hilfe-Gesetz
-
13.02.2014 12:16 Uhr

Der Fall des Taufkirchener Patienten R. ist nun Thema im bayerischen Landtag.
© colourbox.com


60 Tage festgeschnallt: Thema im Landtag - Region & Bayern - nordbayern.de

2013-01-16

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.01.2013

 

Pressemitteilung:  

Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.

"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.

"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2012-12-10

Deutsches Institut für Menschenrechte - Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

10.12.2012

Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) hat anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 eine Stellungnahme veröffentlicht:
 
Die Monitoring-Stelle empfiehlt, den Gesetzesentwurf in der geänderten Fassung vom 7. Dezember 2012 abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.
Die Monitoring-Stelle, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

Stellungnahme
der Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention
anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012,
im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses


 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) begrüßt die parlamentarische Entscheidung des Rechtsausschusses zusammen mit dem Gesundheitsausschuss, auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU / CSU und FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 von 11:00-14:00 Uhr eine Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durchzuführen.
Wir halten die intensive parlamentarische Diskussion über die Gewährleistung von
Menschenrechten im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung in Deutschland für zwingend erforderlich und nehmen daher auf dem Schriftwege an dieser Stelle wie folgt Stellung:

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, hinsichtlich des oben genannten Gesetzentwurfes in der veränderten Fassung gemäß dem „Änderungsantrag der Fraktionen der CDU /
CSU und der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (Rechtsausschuss, Ausschussdrucksache Nr. 17(6)222 vom 7. Dezember 2012) dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.

Partizipationsverpflichtung nicht erfüllt

· Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention, UN-BRK) verpflichtet dazu, Menschen mit
Behinderungen und die sie vertretenen Verbände und Organisationen in die
Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Konzepten mit einzubeziehen (Artikel 4
Absatz 3 UN-BRK).
Dies gilt insbesondere bei menschenrechtlich intensiven Regelungen und gesellschaftspolitisch hoch umstrittenen Regelungsbereichen.
Eine durch die Bundesregierung transparent organisierte fachliche Diskussion auf der Basis rechtzeitiger Information unter Einschluss der entscheidenden Akteure,
einschließlich der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen, den Nutzerinnen und Nutzern
der Psychiatrie und ihrer Angehörigen, hat vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens nicht stattgefunden. Die heutige Anhörung ist nicht
hinreichend, um für den vorliegenden Regelungsbereich die
Partizipationsverpflichtung der UN-BRK zu erfüllen.

 Zweifel an der Menschenrechtskonformität

· Es bestehen schwerwiegende Bedenken, ob der Gesetzesvorschlag, auch in der
veränderten Fassung vom 7. Dezember 2012, mit den Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention in Einklang steht. Die Regelung zielt darauf, sich über den natürlichen Willen der betroffenen Person hinwegsetzen zu können und an die Stelle der persönlichen Entscheidung die Entscheidung Dritter zu setzen – eine so
genannte ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“).
Im Lichte der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion, wie sie auch in Studien des
UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UN Doc. A/HRC/10/48 vom 26. Januar
2009) und in der Auslegungspraxis des UN-Fachausschusses für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang der gesundheitlichen Versorgung
von Menschen mit Behinderungen Ausdruck findet, ist der Ansatz, wonach eine
psychiatrische Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen
Person, allein legitimiert über die Entscheidung Dritter vorgenommen werden soll,
menschenrechtlich in Frage gestellt.

Vorrang einer Prüfung und Fortentwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen

· Bevor über die Wiedereinführung der Zwangsbehandlung im Lichte der
internationalen Entwicklungen nachgedacht werden kann, sollte vorrangig eine
Prüfung und Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung auf der
Basis der Menschenrechte rasch und entschlossen vorgenommen werden. Selbst
wenn man die eben dargestellten Zweifel an der menschenrechtlichen Zulässigkeit
der vorgeschlagenen Regelung bei Seite lässt, ist für die bessere Gewährleistung der
Rechte von Menschen in psychosozialen Krisen auf Grundlage der Freiwilligkeit und
assistierten Autonomie wenig erreicht, wenn lediglich eine veränderte
Rechtsgrundlage an die Stelle der alten gesetzt wird, und das System der
psychiatrischen Versorgung in die alten Muster zurückfällt. Die Frage isoliert und
unabhängig von den Rahmenbedingungen zu betrachten, welcher Umgang mit
Menschen in psychosozialen Krisen gesellschaftlich gefunden werden sollte, wie mit
der Gesetzesinitiative beabsichtigt, würde den menschenrechtlichen
Herausforderungen keinesfalls gerecht.

 Hintergrund

1. Deutschland hat die internationalen Menschenrechte in ihrer hervorgehobenen
Stellung im Grundgesetz anerkannt (Artikel 1 Absatz 2 GG); es ist damit verpflichtet,
die in menschenrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen verbrieften
Rechte in ihrer normativen Ausdifferenziertheit zu achten, zu schützen und zu
gewährleisten.  
Die durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention; UN-BRK) und die aktuellen
Wissensbestände über die Praxis des Systems der psychiatrischen Versorgung (im Folgenden „Psychiatrie“ oder „psychiatrische Versorgung“) machen eine neue gesellschaftliche Verständigung darüber erforderlich, dass die Menschenrechte zu den Grundlagen der Psychiatrie in Deutschland gehören. Die psychiatrische Versorgung muss auf der Basis der Menschenrechtsträgerschaft der Patienteninnen und Patienten weiterentwickelt werden, wobei der Grundsatz der Freiwilligkeit und der assistierten Autonomie handlungsleitend sein müssen
.
Anlass zu dieser Forderung gibt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2 BvR 882/09 vom 23. März 2011).

 2. Zu den Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gehören Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose, mit psychischen Störungen oder auch einer psychosozialen Behinderung. Sie haben bis heute mit einer enormen gesellschaftlichen Stigmatisierung zu kämpfen. Im Vergleich zu den anderen sehr gut organisierten, hoch angesehenen, finanzstarken, professionell vernetzten gesellschaftlichen Kräften (wie den berufsbezogene Fachgesellschaften, Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistungsträger, Versicherungen etc.), die teilweise einen privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern in Anspruch nehmen, stehen die schwach aufgestellten Selbsthilfe- und Betroffenenorganisationen (einschließlich der Angehörigen) einer relativen Übermacht gegenüber. Ein Teil der betroffenen Personengruppe verliert nach dem Bundeswahlgesetz sein Wahlrecht (siehe § 13 Nr. 2 und Nr. 3 BWahlG;
entsprechende Ausschlüsse existieren in den Ländergesetzen) und ist damit sogar
als Wählergruppe von einem zentralen Vorgang der politischen Mitbestimmung
ausgeschlossen. In psychischen Krisensituationen befinden sich betroffene
Einzelpersonen in menschenrechtlich äußerst vulnerablen Situationen. Schon allein
diese Gesichtspunkte machen eine eingehende (und immer wieder neu zu führende)
politische Auseinandersetzung über die Gewährleistung von den Menschenrechten in der Psychiatrie notwendig.

 3. Im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung ist eine Reihe von
Menschenrechten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen,
etwa das „Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht“ (Artikel 12 UN-BRK);
„Zugang zu Recht“ (Artikel 13 UN-BRK); „Freiheit und Sicherheit“ (Artikel 14 UNBRK);
„Freiheit vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe“ (Artikel 15 UN-BRK); „Unversehrtheit der Person“ (Artikel
17); „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ (Artikel 19
UN-BRK); „Zugang zu Informationen“ (Artikel 21 UN-BRK) und das „Recht auf
Gesundheit“ (Artikel 25 UN-BRK).
Hinzu treten das Diskriminierungsverbot auf Grund von Behinderung (Artikel 5 UN-BRK), einschließlich „angemessener Vorkehrungen“ (Artikel 2 UN-BRK) sowie die menschenrechtlichen Prinzipien der assistierten Selbstbestimmung, der Partizipation und Inklusion (Artikel 3 UN-BRK).
Die in der UNBRK propagierte Selbstbestimmung und Unterstützung (Assistenz) zu einer rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ist ein individuelles Recht; es muss in der Praxis aufgegriffen und verwirklicht werden.
Die völkerrechtlich verbindliche Eingrenzung von Macht durch diese menschenrechtlichen Verpflichtungen gilt primär für den Staat und die Politik; die staatliche Verpflichtung zur Kontrolle gesellschaftlicher, nichtstaatlicher Akteure leitet sich aus der menschenrechtlichen Schutzpflicht ab. Die Menschenrechte begründen für die anderen gesellschaftlichen, nichtstaatlichen Akteure eine menschenrechtliche Verantwortung.

4. Der international zur Auslegung der UN-BRK berufene Ausschuss, der UNFachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRKAusschuss), lässt in seiner Auslegungspraxis der zum Thema psychiatrische Versorgung einschlägigen menschenrechtlichen Bestimmungen die klare Tendenz erkennen, dass das Kriterium der Freiwilligkeit ohne Einschränkung zu beachten ist (siehe dazu im Anhang die deutsche Übersetzung der einschlägigen Passagen der Schlussbemerkungen in Bezug auf die Berichte Tunesiens, Spaniens, Perus, Argentiniens, Ungarn und Chinas).
Mit den abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) schließt der Fachausschuss Prüfungsverfahren der Staatenberichte ab. In der Zusammenschau dieser Darlegungen wird bislang nicht erkennbar, dass der UN-BRK-Ausschuss eine Ausnahme von der Freiwilligkeit der Behandlung erlaubt oder eine einschränkende Differenzierung, etwa in der Gestalt der „krankheitsbedingten Nichteinsichtsfähigkeit“, zulässt. Das menschenrechtliche Kriterium Freiwilligkeit ist sowohl im Einzelfall als auch als Systementwicklungsziel zu beachten. Darüber hinaus stellt seine Auslegung die betreuungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Zwangsbehandlung zusätzlich in Frage, weil eine Entscheidung Dritter, beziehungsweise die Mitwirkung an einer Entscheidung – die ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“) – jedenfalls in hoch sensiblen menschenrechtlichen Bereichen, menschenrechtlich bedenklich ist.
Angemerkt sei, dass in Bezug auf das deutsche Betreuungsrecht (in Blick auf die
Abkehr vom Vormundschaftsrecht eine große Errungenschaft) die Diskussion geführt werden muss, ob das Betreuungsverhältnis nicht schon auf Grund seiner Zielrichtung allein frei von Zwangsbefugnissen gehalten werden sollte, um zu erreichen, dass die Betreuenden auch in den Situationen der psychosozialen Krisen ihrer Betreuten die Schlüsselrolle als Rechtsgewährsperson erfüllen können und nicht gezwungen werden, auf die Seite derer zu wechseln, die in die Rechte eingreifen.


weiterlesen:
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012, im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages



Bildwortmarke: Deutscher Bundestag 

Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"


Rechtsausschuss (Anhörung) - 10.12.2012

Berlin: (hib/VER) Die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen müsse als „Ultima Ratio“ zulässig sein. So lautete der Tenor einer Expertenanhörung am Montagnachmittag im Rechtsausschuss. Zehn Fachleute waren geladen, um zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP „zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (17/11513) Stellung zu nehmen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit dieser Initiative ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Infolge zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 war eine Neuregelung nötig geworden. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen gelten. Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, sagte, es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Zwangsbehandlung als „Ultima Ratio“ zulasse. Dem pflichtete unter anderem Sabine Herpertz vom Universitätsklinikum Heidelberg bei. Es müsse dabei stets Ziel sein, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, sagte sie. Sowohl Herpertz als auch Iris Hauth vom Berliner St. Joseph-Krankenhaus betonten, dass den behandelnden Ärzten aus einem ethischen Dilemma geholfen werden müsse. Sie stünden zwischen dem Vorwurf der Körperverletzung einerseits und dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung andererseits, sagte Herpertz. Hauth erklärte, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht „sehr ausgewogen“ sei.
Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V., Ruth Fricke, sagte, ihr Verband lehne jegliche Zwangsbehandlung ab. Für die Betroffenen seien Zwangsmaßnahmen traumatische Erfahrungen. Diese würden beispielsweise zu bereits vorhandenen Traumata hinzukommen. Ähnlich argumentierte Leonore Julius vom Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e.V. Allerdings sprach sie sich für Zwangsmaßnahmen als „letztes Mittel“ aus. Somit begrüßte sie den Gesetzentwurf, der die Rechtssicherheit wieder herstelle.
Deutscher Bundestag: Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"

Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen werden in vielen EU-Ländern diskriminiert

 Psychopharmaka in der Behindertenhilfe - Fluch oder Segen?

Tausende Demenzkranke mit Pillen ruhig gestellt - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT

Pillen statt Pflege - SWR2 :: Wissen | SWR.de



2012-10-02

Psychiatrie-Kritik: Nachruf auf Thomas S. Szasz


Psychiatrie-Kritik: Nachruf auf Thomas S. Szasz


Am 8. September 2012 verstarb der Psychiatriekritiker Thomas Stephen Szasz in New York. Szasz ließ in den 92 Jahren seines Lebens kaum eine medizinische Kontroverse aus: Drogenfreigabe, Suizid, Beschneidung. Auch Verbindungen zu Scientology wurden ihm vorgeworfen, weshalb er in Misskredit geriet. Kulturkritiker und Berliner Gazette-Autor Gerd R. Rueger begibt sich auf Spurensuche. Ein Nachruf.Psychiatrie-Kritik: Nachruf auf Thomas S. Szasz

Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de


  • 26.09.2012

Psychiariereform angemahnt

Flexibilität statt Fixierung

Bremen braucht eine Psychiatriereform, sagen Koalitions- und Oppositionspolitiker - die Experten sowieso. Regional-Budgets sollen die Ambulantisierung erleichtern.von Henning Bleyl

"Bremen-Ost wird zur Verwahranstalt", sagt Patienten-Fürsprecher Detlef Tintelott.  Bild:  Jürgen Howaldt

Die UNO macht’s möglich: In Bremen gibt es, nach längerer Stagnation, wieder Bewegung in Sachen Psychiatrie. Im April beschloss die Bürgerschaft, die neue UN-Behindertenrechtskonvention vor Ort durchzudeklinieren – mit erheblichen Folgen für den Psychiatrie-Bereich. Zwangsmedikationen würden jetzt kaum noch genehmigt, sagt Detlef Tintelott, selbst Psychiatrie-erfahren und nun offizieller „Patientenfürsprecher“ im Klinikum Ost. Auch „Fixierungen“, das Fesseln der Patienten ans Bett, seien deutlich seltener.
Weitere Struktur-Verbesserungen müssen angepackt werden – einig sind sich CDU und Koalition etwa in
Psychiariereform angemahnt: Flexibilität statt Fixierung - taz.de

2012-06-27

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Reformprozess in der Psychiatrie vorantreiben - Ministerin würdigte Arbeit der Klinik Bedburg-Hau anlässlich des 100-jährigen Bestehens | Pressemitteilung | Pressemeldung

Pressemitteilung vom 26.06.2012 | 16:18 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Gesundheit: Ministerin Steffens: Reformprozess in der Psychiatrie vorantreiben - Ministerin würdigte Arbeit der Klinik Bedburg-Hau anlässlich des 100-jährigen Bestehens


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Etwa jeder dritte Erwachsene wird einmal in seinem Leben psychisch krank und wegen dieser Erkrankung noch allzu oft stigmatisiert und ausgegrenzt.

"Die Klinik Bedburg-Hau des Landschaftsverbandes Rheinland trägt mit ihren vielfältigen Angeboten zu mehr Akzeptanz und zum Abbau von Vorurteilen gegenüber psychisch Kranken bei", würdigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Arbeit und den Stellenwert der Klinik heute (26. Juni 2012) in ihrer Rede anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Klinik Bedburg-Hau.

Bedburg-Hau blickt auf hundert Jahre einer wechselvollen und oft auch leidvollen Psychiatriegeschichte zurück. Doch 1975 setzte mit der so genannten Psychiatrie-Enquete ein Strukturwandel auch Bedburg-Hau ein. Die lange Jahre anstaltszentrierte und verwahrende Einrichtung reformierte sich zu einer gemeindeintegrierten und modernen psychiatrischen Fachklinik. Und setzte im Reformprozess mit ihren Angeboten zum Beispiel im Bereich Kreativ- und Kunsttherapie und durch den Austausch mit den benachbarten Niederlanden Akzente.

Jüngstes Beispiel ist das Kunstprojekt "gefangene Geheimnisse", das zum 100-jährigen Bestehen fertiggestellt wurde. Es zeigt die Auseinandersetzung psychisch Kranker mit ihren Gefühlen in Porträtzeichnungen, Farben und Worten. Die Schirmherrschaft für das Projekt hat Ministerin Steffens übernommen.

"Ich habe es gern getan, weil es die in den erkrankten Menschen `gefangenen Geheimnisse` offenbart. Es gibt den Menschen ein Gesicht und zeigt ihre ganz eigene Geschichte, deren Teil die Erkrankung mit all ihren Ursachen ist. Wer es nicht in Worte fassen konnte, fand nonverbale Möglichkeiten, es auszudrücken. Dies ist ein wichtiger Ansatz, der zu fördern ist", verdeutlichte Ministerin Steffens.

Die Ministerin forderte dazu auf, den Reformprozess in der Psychiatrie gemeinsam weiter voranzutreiben. Das Ziel sei ein Versorgungssystem, dass sich noch stärker an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausrichtet.

"Wir müssen die Psychiatrie so weiterentwickeln, dass sie psychisch kranken Menschen ein weitgehend eigenständiges und sozial integriertes Leben ermöglicht", so Ministerin Steffens.


Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
Mail info@mgepa.nrw.de

Düsseldorf - Veröffentlicht von pressrelations

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) | Reformprozess in der Psychiatrie vorantreiben - Ministerin würdigte Arbeit der Klinik Bedburg-Hau anlässlich des 100-jährigen Bestehens | Pressemitteilung | Pressemeldung

2012-04-21

SWR2 Wissen: "Nicht zu Ende gedacht" - SWR2 :: Programm :: Sendungen A-Z :: Wissen | SWR.de

SWR2 Wissen "Nicht zu Ende gedacht"

Die Folgen der Psychiatriereform
Sendung vom Samstag, 21.4. | 8.30 Uhr | SWR2
Von Hans-Volkmar Findeisen
Das gibt es im Bereich der medizinischen Versorgung sonst nirgendwo. Während ansonsten immer größere Klinikkomplexe entstehen, werden die psychiatrischen Anstalten derzeit radikal dezentralisiert. Die Patienten sollen wohnortnah versorgt werden und ein ansonsten normales Leben führen. "Freiheit heilt", eine alte Forderung der Psychiatrie-Reform-Bewegung, scheint endlich Wirklichkeit zu werden. Aber so einfach ist das nicht. Alle Beteiligten sind überfordert. Insbesondere Heilerziehungspfleger und Sozialarbeiter sollen einen Großteil der anstehenden Integrationsaufgaben schultern. Die Frage ist, wie gut sie dafür ausgebildet und entlohnt werden.
SWR2 Wissen: "Nicht zu Ende gedacht" - SWR2 :: Programm :: Sendungen A-Z :: Wissen | SWR.de

2011-10-31

Hilfe: Wichtige Anlaufstelle für psychisch Kranke - Nachrichten Neuburg - Augsburger Allgemeine

Wichtige Anlaufstelle für psychisch Kranke

30 Jahre Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas in Ingolstadt
Im „Depressionsraum“ wurden bei einer Ausstellung anlässlich des Jubiläums durch dunkle enge Gänge, ein trostloses Inventar und deprimierende Gedankenspiralen, über Kopfhörer die Symptome einer Depression erlebbar gemacht.
Foto: Foto: Caritas
Ingolstadt Die Beratungsstelle für psychische Gesundheit der Caritas in Ingolstadt feiert dieses Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. Ausgangspunkt für die Errichtung dieses Sozialpsychiatrischen Dienstes war die Psychiatriereform in den Siebzigerjahren.
Seinerzeit hatte eine Psychiatrie-Enquête-Kommission die Bedingungen in stationären Einrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen kritisiert und gefordert, dass seelisch kranke Menschen prinzipiell genauso optimale Hilfe erfahren müssten, wie körperlich Kranke.

Hilfe: Wichtige Anlaufstelle für psychisch Kranke - Nachrichten Neuburg - Augsburger Allgemeine


 

Psychiatrie„reform“ auf Abwegen

Dienstag, 27. Januar 2009
Daran nehmen wir Anstoß:
Die Psychiatriereform der 1970er- und 1980er-Jahre bedeutete einen Quantensprung für die Qualität psychiatrischer Behandlung und Versorgung. Die Lebensqualität, besonders der so genannten chronisch Kranken, verbesserte sich erheblich. Respekt vor den Pionieren und ihren Leistungen damals! Aber jetzt sind wir eine Generation weiter, und die Reformanstrengungen lassen nach. Die Reform muss aber fortgesetzt werden, denn die Lösungen von gestern sind die Herausforderungen der Gegenwart. Psychiatriereform ist heute vielleicht weniger spektakulär als damals, aber genauso notwendig!
Hintergrund:
Anfang der 1970er-Jahre wurde, auch in Deutschland, kritisiert, was für die überwiegende Anzahl psychisch erkrankter Menschen Versorgungsnormalität war: Landeskliniken mit riesigen Einzugsgebieten, monströse Anstalten in erbärmlichem Bauzustand, mit verkrustetem Management, demotiviertem Personal – kurz und schlecht, mit allen Symptomen der „totalen Institution“ (Erving Goffman). Es war gut und richtig, die Patientinnen und Patienten aus dieser Perspektivlosigkeit herauszuholen. Heute haben wir leistungsfähige, ausdifferenzierte gemeindepsychiatrische Netzwerke. Aber auch die haben ihre Tücken und sind teilweise schon etwas „in die Jahre gekommen“. Die rasante gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre stellt zusätzlich neue Herausforderungen.
Beispiel:
Neben ungelösten alten Problemen wachsen neue nach:
■ Psychiatrie-Erfahrene beklagen die Isolation im „ambulanten Ghetto“;
■ schwer beeinträchtigte Menschen fallen aus dem psychiatrischen Hilfesystem heraus in die Obdachlosenhilfe;
■ ungebrochen ist der Boom der Heime – trotz der gesetzlichen Vorgabe „Ambulant vor stationär“;
■ ein spezieller „Markt“ hat sich für geschlossene Heimplätze gebildet – bei steigender Nachfrage ist mit einer Ausweitung der Plätze zu rechnen;
■ durch die Deckelung der Krankenhausbudgets mithilfe der Bundes- pflegesatz verordnung wird die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) ausgehebelt;
■ die zunehmende Spezialisierung klinischer Bereiche konterkariert integrative und milieutherapeutische Behandlungsansätze;
■ permanent im „Aufwind“ ist die forensische Psychiatrie, in die doppelt so viele Patienten abgeschoben werden wie noch vor zehn Jahren.(...)
Die DGSP fordert:
■ Das Schlagwort „Inklusion“ muss endlich mit Leben erfüllt werden:
Menschen nicht erst ausgrenzen, um sie dann mühsam wieder zu rehabilitieren. Inklusion muss psychisch kranken Menschen erlauben, ihr Anderssein, ihre Einzigartigkeit leben zu können, wo und wie sie möchten.

Psychiatrie„reform“ auf Abwegen

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