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2014-02-11

Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen! | kobinet-nachrichten


Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen!

Veröffentlicht am
Dienstag, 11. Februar 2014

von Ottmar Miles-Paul


100 Euro Schein
100 Euro Schein
© kobinet/omp


Berlin
(kobinet) Als Beleg des Scheiterns bewertet der Paritätische
Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegten
Zahlen über den Anstieg der Sozialhilfeleistungen für Pflegebedürftige
(Hilfe zur Pflege). Der Verband macht auf eigene Berechnungen
aufmerksam, wonach mittlerweile fast die Hälfte der in Heimen lebenden
Menschen auf Sozialhilfe angewiesen ist. Der Paritätische fordert die
Einsetzung eines Runden Tisches für eine grundlegende Revision der
Pflegeleistungen.

Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen! | kobinet-nachrichten
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2013-10-31

Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.

31.10.13 

Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat

Kategorie: Menschen mit Behinderung
Von: Gabriele Sauermann

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes veröffentlicht.



Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat ein Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes veröffentlicht. Ziel eines Bundesleistungsgesetzes muss nach Ansicht des DBR die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Entsprechend dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und Umsetzung eines Bundesleistungsgesetzes aktiv einzubeziehen.


Der DBR fordert u.a.:

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes - Deutscher Behindertenrat

 Deutscher Behindertenrat - Antworten der Parteien auf die behindertenpolitischen Forderungen des DBR
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Labels: Bundesleistungsgesetz, DBR, Paritätischer, Parteien, UN-Behindertenrechtskonvention

2013-07-18

Fachtagung - "Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Und die Jugendsozialarbeit?", 26.09.2013, Berlin - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.



18.07.13

Fachtagung - "Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Und die Jugendsozialarbeit?", 26.09.2013, Berlin


Kategorie: Jugendsozialarbeit


Von: Birgit Wuck

Schulische Inklusion wird bundesweit vor allem in Richtung ?Öffnung der Schulen für Kinder mit Beeinträchtigungen und Behinderungen? diskutiert und zielt auf den Wegfall der Förderzentren und / oder Förderschulen. Die mit der Inklusion verbundenen schulischen Veränderungen betreffen unmittelbar auch die mit Schule kooperierenden Träger der Jugendsozialarbeit und ihre sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen.


Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Fachtagung - "Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Und die Jugendsozialarbeit?", 26.09.2013, Berlin
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Labels: Inklusion, Jugend, Paritätischer, Veranstaltung

2013-07-17

Zur Inklusion gehört respektvoller Umgang


Zur Inklusion gehört respektvoller Umgang
Mittwoch, den 17. Juli 2013 um 09:19 Uhr
Knigge-Rat und Paritätischer Hessen geben Tipps

©grafik|nh 

Frankfurt. Ist es okay, sich von einer blinden Frau mit „Auf Wiedersehen“ zu verabschieden? Wie bietet man einem Mann im Rollstuhl Unterstützung an, ohne aufdringlich zu sein? Um solche Unsicherheiten auszuräumen, hat der Deutsche Knigge-Rat jetzt zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderungen herausgegeben. Fachkundig beraten wurde er bei der Zusammenstellung dieser Benimm-Regeln von Katja Lüke, die beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Hessen verantwortlich ist für das Schwerpunktthema Inklusion.
„Nichtbehinderte sind im Umgang mit Menschen mit Behinderungen oftmals selbst blind, taub und unbeholfen. Sie reduzieren den Menschen allein auf dessen Beeinträchtigung. Plumpe Neugier, bestürztes Mitleid und bevormundende Hilfsbereitschaft sind oftmals die Folgen. Was vielleicht gut gemeint war, ist letztlich verletzend oder diskriminierend", berichtet Katja Lüke. (...)
Die zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderungen sind    nachzulesen auf den Internet-Seiten des Knigge-Rats (www.knigge-rat.de) und des Paritätischen Hessen (www.paritaet-hessen.org).

weiterlesen:
Zur Inklusion gehört respektvoller Umgang
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Labels: Inklusion, Paritätischer, Respekt

2013-07-11

Arbeit für Menschen mit Behinderung – aber wie? | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


Arbeit für Menschen mit Behinderung – aber wie?

Veröffentlicht am 11. Juli 2013 von Rollingplanet

Download
 

Erster Arbeitsmarkt und Werkstätten: Der PARITÄTISCHE Hessen  
veröffentlicht Diskussionspapier zur Inklusion.

Arbeit für Menschen mit Behinderung – aber wie? | Rollingplanet | Portal für 
Behinderte und Senioren







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2013-07-04

Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.


04.07.13 

Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken

Kategorie: Psychiatrie
Von: Gabriele Sauermann

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit sozialpsychiatrischen Verbänden zwölf politische Forderungen aufgestellt, die eine bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bewirken sollen.



Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit sozialpsychiatrischen Verbände zwölf politische Forderungen aufgestellt, die eine bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bewirken sollen.Unter dem Titel „Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken“ fordern sie größere politische Anstrengungen die Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychiatrischen Beeinträchtigungen zu stärken.


Anlage: Forderungspapier




Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Teilhabe und Rechte von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärken
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2013-07-03

Leitsätze Inklusion verabschiedet - Paritätischer NRW will Inklusion im Verband weiter fördern


Leitsätze Inklusion verabschiedet

Paritätischer NRW will Inklusion im Verband weiter fördern

Der Ansatz einer inklusiven Gesellschaft ist bereits in den Verbandsgrundsätzen des Paritätischen verankert. Jetzt hat der Paritätische NRW neun Leitsätze zur Inklusion formuliert. Sie sollen dem Verband und seinen mehr als 3000 Mitgliedsorganisationen als Rahmen dienen, sich am Prozess zu einer inklusiven Gesellschaft aktiv zu beteiligen.Leitsätze Inklusion verabschiedet
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Labels: Inklusion, Länder, Paritätischer

2013-06-14

Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

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04.06.13

Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Von: Eberhard Ewers

Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.


Die zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Sachverständigen begrüßten überwiegend den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/13419). Der Gesetzentwurf sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen. Unter diesem Aspekt wurde der Ausbau der Betreuungsbehörden durch qualifiziertes Personal und eine verpflichtende Berichterstattung ("Obligatorischer Sozialbericht") gegenüber dem Amtsgericht bei der Erstbestellung eines rechtlichen Betreuers begrüßt. Von mehreren Sachverständigen jedoch betont wurde, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen im Sinne ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden nicht zu erreichen sein wird. Dies gelte auch für die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und deren Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu rekrutieren. Auch der Paritätische weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass die Förderung der Querschnittsarbeit innerhalb der Bundesländer stark variiert und in vielen Regionen nicht ausreichend gesichert ist.

Einige der Sachverständigen wiesen auch deutlich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den erhofften Änderungen des deutschen Betreuungsrechts im Sinne einer Anpassung an die Richtlinien der UN-Behindertenkonvention zurückbleibt. Auch der Paritätische hat diesen Aspekt in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage).

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in den Bundestag zur Abstimmung kommen wird.


Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:

"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde 
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung 
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen  für eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten,  wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. 

In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten 
 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)" 

14.06.2013 12:09 Uhr

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung

Berlin (dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de
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Labels: Betreuungsrecht, BMJ, Bundestag, legislativer Reformbedarf, Paritätischer, Selbstbestimmung, Teilhabe, UN-Behindertenrechtskonvention

2013-06-10

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform


10.06.13 

Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform

Kategorie: Pressemeldung
Von: Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 10.06.2013



Als pflegepolitisches Armutszeugnis kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute bekannt gewordenen Pläne des Pflegebeirates der Bundesregierung, im geplanten Abschlussbericht auf konkrete Angaben zu den Kosten einer Pflegereform zu verzichten. Der Verband fordert den Beirat auf, Aussagen zu den zeitlichen und finanziellen Anforderungen einer menschenwürdigen Pflege nachzuarbeiten. Sollten diese Fragen in dem Abschlussbericht nicht beantwortet werden, wäre die Expertenkommission nach Ansicht des Verbandes gescheitert.


„Eine Expertenkommission, die sich davor drückt, die Frage zu beantworten, was ein pflegebedürftiger Mensch konkret braucht und was eine entsprechende Unterstützung kosten würde, ist überflüssig. Es wäre ein Skandal, wenn der Pflegebeirat aus falscher Rücksicht auf Regierung und Arbeitgeber weder Kosten beziffern, noch Notstände aufzeigen würde“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband sieht die Arbeit des 2012 beauftragten Beirates auf der Kippe und appelliert an die Beteiligten, ihre Aufgabe ernst zu nehmen: „Es kann nicht sein, dass Experten und Politik sich nun wie im Kasperletheater gegenseitig den schwarzen Peter zu schieben. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wurden jahrelang vertröstet und in ihrer Not alleine gelassen. Sie erwarten jetzt zu Recht endlich Antworten“, so Schneider.


Der Paritätische fordert die Kommission auf, in ihrem Abschlussbericht klar Stellung zu beziehen und sich nicht um die Finanzierungsfrage billig herumzudrücken. Unstrittig sei zwischen Experten, dass eine umfassende Pflegereform mindestens sechs Milliarden kosten werde. Bei der konkreten Umsetzung des neuen Pflegebedüftigkeitsbegriffs müsse zudem ausgeschlossen werden, dass einzelne künftig noch geringere Leistungen bekommen als jetzt.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform
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Labels: Bundesregierung, Geld, Kosten, Paritätischer, Pflege, Pflegenotstand, Pflegereform

2013-05-31

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Präventionsbericht 2012


31.05.13 

Präventionsbericht 2012

Kategorie: Psychiatrie
Von: Dagmar Siewerts

Schwerpunkt: psychische Erkrankungen


Jährlich berichten die gesetzlichen Krankenkassen über ihre Leistungen in der Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung und veröffentlichen hierzu einen Präventionsbericht..

Anbei finden Sie den Präventionsbericht 2012. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dieses Mal bei den die psychischen Erkrankungen, die weiterhin am steigen sind. Der Bericht zeigt in diesem Zusammenhang, welche Angebote die gesetzlichen Krankenkassen unterbreiten, um die psychische Gesundheit zu verbessern.

Mehr Informationen zum Präventionsbericht 2012 sowie die Präventionsberichte aus den vergangenen Jahren finden Sie hier:
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Präventionsbericht 2012
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Labels: Krankenkasse, Paritätischer, Prävention, Psychiatrie

2013-05-27

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.


27.05.13 

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa


Für eine gerechte Vermögensverteilung und einen politischen und sozialen Kurswechsel in Europa haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Abschluss des dreitägigen Kongresses „Umverteilen. Macht. Gerechtigkeit“ in Berlin in einem Appell ausgesprochen.

 

Der Vorsitzende des Paritätischen, Prof. Dr. Rolf Rosenbrcck (Bildmitte), auf dem Abschlusspodium. (Foto: Sascha Bachmann / echtfotografie.de)
 „Ein Europa, in dem die Menschen ihre Existenzgrundlage gefährdet sehen, wird zwangsläufig scheitern. Doch Europa hat alle Ressourcen, Kraft und materiellen Reichtum, für eine Zukunft in Wohlstand für alle zu sorgen“, heißt es in der Abschlusserklärung des Kongresses.
„Zur Durchsetzung einer Politik für mehr Gerechtigkeit hat dieser Kongress ein Signal gesetzt. Gewerkschaften, Sozialverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac haben sich zusammengefunden, um gemeinsam die Schuldigen an der sozialen Misere in Deutschland und Europa zur Rede zu stellen. In weiteren Aktionen werden wir zu den Bundestagswahlen und darüber hinaus dafür kämpfen, dass ein Politikwechsel stattfindet", sagte Hugo Braun vom Attac-Koordinierungskreis.
„Wir brauchen eine fairere Verteilung in Europa. Wenn die Besitzer großer Vermögen und reiche Erben, die in der Finanzkrise um den Preis hunderter Milliarden Euro Schulden von den Steuerzahlern vor Vermögensschäden bewahrt wurden, stärker herangezogen werden, ist dies ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit“, betonte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Ein anderes Europa sei nötig und möglich. Nach Überzeugung der Mitwirkenden des dreitägigen Kongresses an der Technischen Universität Berlin gehören dazu existenzsichernde Einkommen und gute Arbeit für alle, eine verlässliche soziale Infrastruktur sowie ein europaweites Programm für sozial-ökologischen Umbau statt der aktuell praktizierten einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten der Schwächsten.
 „Die europaweite Privatisierung sozialer Lebensrisiken wie Alter, Armut, Krankheit und Behinderung führt ins Abseits. Diese Bereiche sind in dem gewinnwirtschaftlichen Sektor nicht gut aufgehoben. Wir müssen die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich stoppen und Daseinsvorsorge für alle öffentlich garantieren. Es geht nicht nur um gelebte Solidarität, sondern um die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Kongressmitwirkenden fordern, den Reichtum aus der Tabuzone zu holen und Vermögen umzuverteilen, Steuerdumping, Steuerflucht und -hinterziehung zu bekämpfen, die Finanzmärkte zu regulieren und die Europäische Union demokratischer zu gestalten.
Es müsse Schluss damit sein, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Staatsschuldenkrise umzudeuten und mit einer einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnerinnen und Rentnern in Europa die Krise noch zu vertiefen, statt sie zu bekämpfen. Um die Krise überwinden zu können, müsse der anhaltende Prozess der Umverteilung „von unten nach oben“ umgekehrt werden. Nur so sei ein friedliches, soziales, geschlechtergerechtes und ökologisch nachhaltigeres Miteinander möglich.
Veranstalter des Kongresses: Attac, ver.di, Friedrich-Ebert-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Weed, Initiative Appell Vermögender für eine Vermögensabgabe, GPA-djp (Österreich), Arbeiterkammer Österreich, Unia (Schweiz), Denknetz (Schweiz), Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Hans-Böckler-Stiftung, Medico International.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa
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Labels: Alter, Armut, Einsparungen, EU, Europa, Finanzmärkte, Gewerkschaften, Macht, Paritätischer, Politik, Rente, Schuldenkrise, Sozialverband, Zivilgesellschaft

2013-05-05

Der PARITÄTISCHE Sachsen Anhalt - Rundtisch-Gespräch zum Europäischen Protesttag „Sprich mit mir!“ stieß auf breite Zustimmung


Rundtisch-Gespräch zum Europäischen Protesttag „Sprich mit mir!“ stieß auf breite Zustimmung

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung macht jährlich mit Aktionen und Veranstaltungen rund um den 5. Mai auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam – mit dem Ziel, dass alle gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Mit dem Motto „Ich bin entscheidend“ steht das Thema „Selbstbestimmt Leben“ in diesem Jahr im Mittelpunkt.
Anlässlich des diesjährigen Aktionstages luden der PARITÄTISCHE Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen-Anhalt (ABiSA) e.V., der Landesverband der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt e.V., der Verein „Der Weg“ e.V. und der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg, Peter Pischner, gemeinsam zu einem Rundtisch-Gespräch ein. Unter dem Motto „Sprich mit mir!“ kamen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen / seelischen Behinderungen und deren Angehörige, mit PolitikerInnen des Landtages und des Stadtrates Magdeburg sowie mit VerbandsvertreterInnen zu den Themen „Wohnen“, „Selbstbestimmung“ und „Arbeit“ im Magdeburger Rathaus ins Gespräch. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung übernahmen auch in diesem Jahr der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Dr. Lutz Trümper, und der Präsident des Landtages Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth.
An 8 Tischen mit je 8 Teilnehmenden hatten die „ExpertenInnen in eigener Sache“ und deren Angehörige Gelegenheit, mit PolitikerInnen in direkten Austausch über persönliche Anliegen, Probleme, Vorschläge etc. zu treten. „Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen dürfen nicht länger im Schatten der Gesellschaft stehen und Ablehnung erfahren“, erklärt Ralf Hattermann, Referent des PARITÄTISCHEN. Klischees und Tabuisierung prägen oftmals den Umgang mit psychisch Kranken. Und das, obwohl inzwischen jeder dritte Erwachsene in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen ist (lt. Studie des Robert-Koch-Institutes 2008-2011). „Wir wollen für das Thema sensibilisieren, darüber aufklären und dafür sorgen, dass seelisch Beeinträchtigte gesellschaftlich anerkannt werden, denn sie leben mit uns“, so Hattermann.
Das sieht Thomas Hoppe (57) genauso. Er kennt die Erfahrung mit Nachbarn, die ihn „seltsam“ finden. „Es gibt furchtbar viel von diesem alten Zeitgeist“, sagt er. Hoppe leidet an Schizophrenie, die in Schüben auftritt. Auch im Berufsleben – er arbeitet in den Werkstätten der Pfeifferschen Stiftungen – begegnet ihm das noch ab und zu. „In Diskussionen kommt es vor, dass ich am Ende der Verrückte bin und die anderen sind die mit dem Studium.“ Er wünscht sich, dass es für psychisch Kranke mehr Bildungschancen gibt – und auch finanzielle Mittel dafür. Helfen würden auch auf die Behinderung spezialisierte Jobvermittler in den Arbeitsagenturen. „Denn Arbeit bedeutet Anerkennung“, sagte Beate Wübbenhorst, Vorsitzende des Magdeburger Stadtrates. Das findet auch Detlef Gürth. Der Landtagspräsident hat den ganzen Vormittag mit am Tisch gesessen und nimmt eine Menge mit zu den Abgeordneten im Landtag. „Wir müssen Partner in der Wirtschaft finden, die bereit sind, Menschen mit Beeinträchtigungen eine Chance zu geben“, so Gürth. Viele der Betroffenen seien hochmotiviert und begabt – das lohne sich für beide Seiten. „Niemand soll ausgegrenzt werden“, sagte Detlef Gürth. Dafür sei es aber notwendig, die vielfältigen Hilfsangebote besser zu vernetzen.
Für Nachfragen rufen Sie gern an:
Ralf Hattermann
Referent Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Telefon: 0391/6293533
Mail: rhattermann@paritaet-lsa.de
Der PARITÄTISCHE Sachsen Anhalt - Rundtisch-Gespräch zum Europäischen Protesttag „Sprich mit mir!“ stieß auf breite Zustimmung
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Labels: Länder, Paritätischer, Protesttag, Selbstbestimmung

2013-01-07

Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF

06. Januar 2013

Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB)

Die Ende vergangenen Jahres neugegründete Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) hat sich zum Ziel gesetzt, das Persönliche Budget als gleichberechtigte Leistungsform durchzusetzen. Damit soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie deren Wunsch- und Wahlrecht bei der Inanspruchnahme unterstützender Hilfen gestärkt werden. Die BAG PB will sich aktiv für die weitere Etablierung des Persönlichen Budgets als alternative Leistungsform auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene einsetzen.
Zu diesem Zweck will sie Informations- und Beratungsangebote sowohl für Budgetnehmer/-innen als auch für diejenigen Leistungsträger bereitstellen, die für die Bewilligungen Persönlicher Budgets zuständig sind. Grundlage dieser Angebote sind die Arbeitsergebnisse des Kompetenzzentrums Persönliches Budget beim Paritätischen Bundesverband.
Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget können Einzelpersonen, Einrichtungen, Verbände und Organisationen werden.
Aktueller Ansprechpartner ist Marcus Lippe (RA), Urbanstr. 100, 10967 Berlin, per Fax: 030 / 69 04 87 31, per E-mail: lippe@adberlin.com
Quellen und weitere Infos unter:
Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF
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Labels: Beratungsstelle, Bund, Information, Länder, Leistungsträger, Paritätischer, Persönliches Budget, Selbstbestimmung

2012-12-29

Pflege: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Pflegezeit - mz-web.de

Pflege 

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Pflegezeit

erstellt 28.12.12, 13:46h
MÜNCHEN/DAPD. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die seit einem Jahr geltende Familien-Pflegezeit scharf kritisiert. „Bei dem Modell handelt es sich um eine politische Luftnummer“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, der Nachrichtenagentur dapd. Das Modell sehe keinen Rechtsanspruch vor, biete keine soziale Sicherheit und hänge „ausschließlich vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab“. Es sei kein Wunder, dass die Nachfrage danach gering sei.
„Die einzigen, die bei diesem Konzept richtig profitiert hätten, wären die Versichungsanbieter gewesen“, fügte er hinzu.
Schneider forderte ein Konzept, das an das Modell des Elterngeldes angelehnt ist. Zum einen müsse es einen rechtlich verankerten Anspruch auf Pflegezeit geben und zum anderen müsse das Pflegegeld als soziale Leistung vom Staat übernommen werden.
„Mit anderen Worten: Das, was wir am Anfang des Lebens tun, wenn es darum geht, Kinder zu pflegen, das muss genauso realisiert werden am Ende eines Lebens, wenn es darum geht, alte Menschen zu pflegen“, betonte Schneider.
Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor unter Berufung auf eine Statistik des Bundesfamilienministeriums berichtet, dass die zum Jahresbeginn eingeführte Pflegezeit für Familien in den Unternehmen bislang kaum Anklang finde.
Demnach haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Gesetz in den ersten zwölf Monaten seines Bestehens in nicht mehr als 200 Einzelfällen genutzt.

Pflege: Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Pflegezeit - mz-web.de
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Labels: Alter, Familienpflegezeit, Ministerium, Paritätischer, Pflegende Angehörige, Statistik

2012-12-15

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

12.12.12 

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

Kategorie: Menschen mit Behinderung
Von: Gabriele Sauermann

Der Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme wird nicht mehr am 14.12.2012 im Bundesrat behandelt.



Am 10.11.2012 fand die von den Verbänden geforderte öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme statt. Der Paritätische Gesamtverband wurde als Sachverständiger eingeladen. Im Ausschuss vertrat der Gesamtverband die Positionen auf der Grundlage der vorgelegten Stellungnahme und lehnte den Gesetzentwurf sowie die kurzfristig eingereichten Änderungsanträge der CDU/ CSU und FDP vom 07.12.2012 ab.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

 Zwangsbehandlungsgesetz soll am 17. Januar beschlossen werden
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2012-12-05

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012

04.12.12 Alter: 1 Tag(e)

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Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012

Kategorie: Menschen mit Behinderung, Gesetzliche Betreuung, Stellungnahme
Von: Eberhard Ewers

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben am 19. November 2012 einen Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorgelegt. Grundlage für das Gesetzgebungsvorhaben ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012. Demnach fehlt es an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine zwangsweise medizinische Behandlung des Betreuten. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 7. November 2012 eines gleichlautenden Entwurfs im Kontext eines Entwurfs zur Durchführung des Haager Übereinkommens wurden die neu gefassten Regelungsvorschläge zur Zwangsbehandlung zur Beratung an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen. Der Paritätische hat zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP eine aktualisierte Stellungnahme für die Anhörung am 10. Dezember 2012 eingereicht.



Das Bundeskabinett hat am 7. November 2012 den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Entwurfs eines "Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007“ beschlossen. Zum wortgleichen Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 wird am 10. Dezember 2012 eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags stattfinden, wozu der Paritätische Stellung bezieht.


Am 19. November 2012 haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen wortgleichen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 17/11513), welcher Gegenstand einer öffentlichen Experten-Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 sein wird. Der Paritätische hat deshalb seine Stellungnahme aktualisiert und auf den neuen Gesetzentwurf bezogen.


In seiner Stellungnahme lehnt der Paritätische ein parlamentarisches Schnellverfahren, wie es derzeit abläuft, ab, da es der menschenrechtlichen und grundrechtlichen Relevanz des Themas nicht gerecht wird. Eine medizinische Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen ist ein schwerer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Der Paritätische Gesamtverband fordert daher ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung und Anhörung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände. Die Nichteinbeziehung der Betroffenen und ihrer Interessenverbände verstößt aus Sicht des Paritätischen gegen Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus kritisiert der Paritätische mit Verweis auf weiteren grundsätzlichen Diskussionsbedarf verschiedene Aspekte des Entwurfs.


Sie finden als Anhang die Textfassung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 19.11.2012 sowie die Stellungnahme des Paritätischen vom 4.12.2012.










Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP zur Zwangsbehandlung / Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012
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2012-10-01

Nicht nachvollziehbar: Niedersächsischer Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht barrierefrei! -Paritätischer Wohlfahrtsverband

PMS 29/12 v. 25.09.2012


Nicht nachvollziehbar: Niedersächsischer Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht barrierefrei!

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. kritisiert das für die unmittelbar Betroffenen völlig ungeeignete Vorgehen des Landes Niedersachsen in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Das Land will möglichst viele Menschen mit Behinderungen zur Diskussion einladen – doch die dazu gehörigen Internetseiten und Vorlagen sind weder barrierefrei noch leicht verständlich, sodass die Einladung zum Dialog vorgeschoben und alibimäßig erscheint“, sagt Sebastian Böstel, Vorstand des Paritätischen Niedersachsen.

Mehr als drei Jahre nach Inkraftttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat das Land Niedersachsen nun einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention vorgelegt. Bis zum 15. November sollen sich „möglichst viele Menschen mit Behinderungen selbst zu Wort melden und als Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen, Vorschläge und Wünsche vortragen“, so die Aufforderung auf der Internetseite des Sozialministeriums.

Diese Aufforderung wird durch die Bereitstellung der Inhalte allerdings ad absurdum geführt: Der Paritätische Niedersachsen bemängelt, dass weder die Internetseite noch das Kontaktformular oder gar der 45-seitige Entwurf des Aktionsplan barrierefrei sind. Menschen mit Behinderungen können somit – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen oder mit zusätzlicher Hilfe von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Da der Aktionsplan bislang auch nicht in einfacher Sprache vorliegt, bleiben Zugriff und Verständnis so weiteren Menschengruppen vorenthalten. „In Anbetracht des Themas, mit dem sich das fragliche Papier befasst, sind diese Versäumnisse seitens des Landes eine beinahe zynische und in keinster Weise nachvollziehbare Vernachlässigung“, kritisiert Sebastian Böstel.

Auch die drei(!)tägige Anhörung zum Aktionsplan, die die Landesregierung vom 10. bis 12. Oktober plant, wirft Fragen auf. Etwa, wie Menschen mit Behinderungen diese drei Tage ununterbrochen an der Anhörung teilnehmen sollen, oder warum weder der Paritätische Niedersachsen noch andere Verbände der Wohlfahrtspflege an dieser Anhörung beteiligt werden.

Der Paritätische Niedersachsen fordert das Land dringend auf, alle Materialien bezüglich des Aktionsplans so zügig wie möglich barrierefrei und in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur alibimäßig in freundlichen Grußworten um ihre Meinung gebeten werden, sie müssen dann auch eine echte Chance haben, diese tatsächlich abgeben zu können“, sagt Sebastian Böstel.

Paritätischer Wohlfahrtsverband
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2012-09-28

Gescheiterte Inklusion: Mitmachen schwer gemacht - taz.de


  • 27.09.2012

    Gescheiterte Inklusion

    Mitmachen schwer gemacht

    Niedersachen will die Behindertenkonvention umsetzen, ruft Betroffene zur Teilnahme auf und vergisst die Barrierefreiheit.von Ilka Kreutzträger

    Soll sich beteiligen: behinderter Mann am Computer.  Bild:  dapd
    HANNOVER taz |

     Niedersachsen entwickelt einen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und ruft Menschen mit Behinderung auf, sich an der Debatte über den Entwurf zu beteiligen. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass sich möglichst viele Menschen mit Behinderungen selbst zu Wort melden und als Expertinnen und Experten in eigener Sache ihre Vorstellungen, Vorschläge und Wünsche vortragen“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU). Bis zum 15. November können Vorschläge gemacht werden und bereits am 10. Oktober findet eine dreitägige öffentliche Anhörung statt.
    „Die dazugehörigen Internetseiten und Vorlagen sind aber weder barrierefrei noch leicht verständlich“, sagt Sebastian Böstel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen.


    Gescheiterte Inklusion: Mitmachen schwer gemacht - taz.de
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    2012-09-05

    Betreuungsrecht: Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12

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    Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12


    Der BGT gibt im Folgenden eine erste Stellungnahme zum Entwurf ab. Angesichts der kurzen Zeitspanne für deren Erarbeitung behält er sich weitere Ausführungen und Ergänzungen ausdrücklich vor.


    I. Allgemeines

    Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das Ziel, die Prüfung der materiellen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung im Verfahrensrecht durch die Stärkung der zuarbeitenden Betreuungsbehörde zu vertiefen.
    Von Veränderungen des materiellen Rechtes wie auch einer grundlegenden Strukturreform wurde abgesehen.
    Dies ist zu begrüßen, da sich das Betreuungsrecht trotz bestehende Mängel in der Anwendungspraxis in seinem Kern in den 20 Jahren seines Bestehens bewährt hat und grundsätzlich ein geeignetes Instrument darstellt, behinderte oder psychisch erkranke Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie vor krankheitsbedingter Selbstschädigung zu schützen.
    Solange die rechtliche Betreuung ausschließlich an der Selbstbestimmung der Einzelnen und deren individuellen Wünschen und Interessen orientiert bleibt, steht sie im Einklang mit der UN - Behindertenrechtskonvention.

    Da sie aber immer auch einen Eingriff in die Autonomie der Betreuten bedeutet, ist ihre Subsidiarität gegenüber anderen Formen der Unterstützung und Assistenz, wie sie im Erforderlichkeitsgrundsatz in § 1896 BGB materiellrechtlich verankert ist, strikt zu beachten. (...)
    Referentenentwurf_Funktion_Betreuungsbehoerde_120718.pdf (application/pdf Object)


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    Der Paritätische kommentiert in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und unterstützt die angestrebte stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts.




    Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise versucht wurden umzusetzen.


    ANLAGE:



    Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde"



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    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

    Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

    Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (abrufbar unter www.bmj.de) enthält Regelungsvorschläge zur Änderung im Verfahrensrecht (FamFG) sowie im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), mit denen die Funktionen der örtlichen Betreuungsbehörde bereits im Vorfeld sowie bei der Sachverhaltsermittlung des betreuungsrechtlichen Verfahrens gestärkt werden sollen. Damit soll die Beachtung des „Erforderlichkeitsgrundsatzes“ (§ 1896 Abs. 2 BGB) im Betreuungsrecht verbessert werden. Der Referentenentwurf beinhaltet daneben eine Konkretisierung der Aufgabe von Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.

    Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert in ihrer Stellungnahme zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts
    Zum Herunterladen Stellungnahme
                                                
    Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
    31.08.2012, 17:46 Uhr
    Stellungnahme Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
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    2012-08-03

    Anpassungen des Betreuungsrechts an UN-Behindertenrechtskonvention - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde enttäuscht

     Zur Startseite

    27.07.12 

    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

    Kategorie: Psychiatrie, Gesetzliche Betreuung
    Von: Eberhard Ewers

    Am 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, was in Anbetracht der Hoffnungen des Paritätischen auf eine grundlegende Reform des Betreuungsrechts enttäuscht. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin zusätzlich zu der Kommentierung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Anpassungen des Betreuungsrechts an die von der Bundesregierung ratifizierte UN-Behindertenkonvention benannt werden.



    Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende August 2012 eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.


    Der jetzt vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt für den Paritätischen weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass nicht ansatzweise versucht wurde, wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Aspekte einer "echten" Betreuungsrechtsreform ausgeführt und begründet werden.


    Sie finden den Referentenentwurf sowie eine Synopse als Anlage.








    Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
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