SoVD-Positionspapier zu den Auswirkungen des Fiskalpakts
Berlin, 7. November 2013
Auszug:
Die Gesamtverschuldung der deutschen Kommunen (inzwischen 130 Mrd. Euro) hat sich seit dem Jahr 2007 eklatant erhöht und die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen verstärkt. Mit dem Fiskalpakt werden die kommunalen Finanzen in die Defizitobergrenze einbezogen, so dass der finanzielle Druck auf Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen wachsen wird und Handlungsspielräume geringer werden. In den Kommunen könnten Ausgabenbegrenzungen, vor allem durch Einsparungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen, z.B. beim kommunalen Wohnungsbau sowie bei sozialen Einrichtungen und Dienstleistungen vor Ort, die Folge sein.
Im Rahmen des Fiskalpakts hat der Bund überdies zugesagt, unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz zu verabschieden, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der bisherigen Form ablöst. Die Reform der Eingliederungshilfe muss jedoch – im Interesse der Menschen mit Behinderungen – unter sozialpolitischen und nicht vorrangig unter finanzpolitischen Vorzeichen geführt werden. Eine inhaltliche Reform, einschließlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe darf im Ergebnis nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche und Leistungen für die behinderten Menschen einzuschränken. Vielmehr muss sie Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern und
ausweiten. Hierzu gehören eine größere Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Eingliederungshilfe, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Grundsatz einer individuell bedarfsdeckenden Leistungsgewährung.
Es erscheint fraglich, ob unter den Vorzeichen des Fiskalpaktes diese Ziele im Interesse der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden.
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Pflege
Sozialministerin Haderthauer: "Pflegende Angehörige noch stärker entlasten!"
"Angehörige leisten einen wertvollen und unersetzlichen Beitrag in der Pflege! Die Familie ist Bayerns größter und wichtigster 'Pflegedienst': Zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Ihnen gebührt unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. Um den pflegenden Angehörigen bei ihrem so wichtigen Engagement effektiv unter die Arme zu greifen, müssen wir sie zukünftig noch stärker entlasten. Wir brauchen weitere rentenrechtliche Verbesserungen für pflegende Angehörige: Genauso wie die Kindererziehung gehört die Pflege zur Lebensleistung, die Spiegel der Rentenhöhe werden muss. Eine weitere Baustelle ist die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Pflege- und Haushaltshilfen. Genauso wie jeder Betrieb seine Aufwendungen, so muss künftig auch die Familie ganz selbstverständlich ihre Pflegeaufwendungen voll steuerlich absetzen können. Und mittelfristig müssen wir die Versicherungsleistungen der häuslichen Pflege an die Leistungen der stationären Pflege angleichen, um so die häusliche Pflege weiter zu stärken", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.
Die Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes, das im Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht Haderthauer als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. "Durch die Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und die im Gesetz vorgesehene Förderung alternativer Wohnformen wird die häusliche Pflege maßgeblich gefestigt. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen! Gleiches gilt für die zum Jahreswechsel eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung und wird niemals alle Kosten für die Pflege abdecken. Wir müssen daher alles daran setzen, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken! Ein aus meiner Sicht notwendiger Schritt ist es hier, die Leistung von Eltern noch mehr zu honorieren. Denn Eltern leisten einen wichtigen generativen Beitrag zum Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Dies muss durch die Einführung einer großzügigen Familienkomponente Berücksichtigung finden", so die Ministerin abschließend.
Die Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes, das im Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist, sieht Haderthauer als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. "Durch die Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und die im Gesetz vorgesehene Förderung alternativer Wohnformen wird die häusliche Pflege maßgeblich gefestigt. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen! Gleiches gilt für die zum Jahreswechsel eingeführte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung und wird niemals alle Kosten für die Pflege abdecken. Wir müssen daher alles daran setzen, die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken! Ein aus meiner Sicht notwendiger Schritt ist es hier, die Leistung von Eltern noch mehr zu honorieren. Denn Eltern leisten einen wichtigen generativen Beitrag zum Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Dies muss durch die Einführung einer großzügigen Familienkomponente Berücksichtigung finden", so die Ministerin abschließend.