Posts mit dem Label Zivilgesellschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Zivilgesellschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2013-12-02

Deutsches Institut für Menschenrechte - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

02.12.2013

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor 
 
Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Das Projekt wird aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert und von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt.
Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung.
Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich.
"Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss", so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen.
"Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

"Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es in Berlin bekanntlich noch vieles zu tun", betonte Aichele.
Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

 

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

"Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin"
Programm des Fachtages am 28. November 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-10-29

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung - Deutsches Institut für Menschenrechte - 

25.10.2013

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention führte am 23. Oktober in Berlin die 14. Verbändekonsultationen durch. Der Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Thema "Berichtsprüfung Deutschlands durch das CRPD". Das CRPD (Committee on the Rights of Persons with Disabilities) ist der UN-Fachausschuss zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der 2014 den Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention prüfen und Empfehlungen zur weiteren Umsetzung aussprechen wird. Die Anwesenden tauschten sich über zivilgesellschaftliche Möglichkeiten der Beteiligung an dem Verfahren, die Rolle der Monitoring-Stelle und Erwartungen an die Monitoring-Stelle sowie die jüngsten Entwicklungen des Fachausschusses aus.
Zwei bis drei Mal im Jahr lädt die Monitoring-Stelle behindertenpolitische Organisationen zu Verbändekonsultationen ins Institut ein. Sie dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle über die UN-Behindertenrechtskonvention und der Diskussion von Strategien mit Blick auf die Einhaltung und Umsetzung der Konvention. (pl)
Weitere Informationen zu den Verbändekonsultationen

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-05-27

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.


27.05.13 

Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa


Für eine gerechte Vermögensverteilung und einen politischen und sozialen Kurswechsel in Europa haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Abschluss des dreitägigen Kongresses „Umverteilen. Macht. Gerechtigkeit“ in Berlin in einem Appell ausgesprochen.

 

Der Vorsitzende des Paritätischen, Prof. Dr. Rolf Rosenbrcck (Bildmitte), auf dem Abschlusspodium. (Foto: Sascha Bachmann / echtfotografie.de)
 „Ein Europa, in dem die Menschen ihre Existenzgrundlage gefährdet sehen, wird zwangsläufig scheitern. Doch Europa hat alle Ressourcen, Kraft und materiellen Reichtum, für eine Zukunft in Wohlstand für alle zu sorgen“, heißt es in der Abschlusserklärung des Kongresses.
„Zur Durchsetzung einer Politik für mehr Gerechtigkeit hat dieser Kongress ein Signal gesetzt. Gewerkschaften, Sozialverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen wie Attac haben sich zusammengefunden, um gemeinsam die Schuldigen an der sozialen Misere in Deutschland und Europa zur Rede zu stellen. In weiteren Aktionen werden wir zu den Bundestagswahlen und darüber hinaus dafür kämpfen, dass ein Politikwechsel stattfindet", sagte Hugo Braun vom Attac-Koordinierungskreis.
„Wir brauchen eine fairere Verteilung in Europa. Wenn die Besitzer großer Vermögen und reiche Erben, die in der Finanzkrise um den Preis hunderter Milliarden Euro Schulden von den Steuerzahlern vor Vermögensschäden bewahrt wurden, stärker herangezogen werden, ist dies ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit“, betonte Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Ein anderes Europa sei nötig und möglich. Nach Überzeugung der Mitwirkenden des dreitägigen Kongresses an der Technischen Universität Berlin gehören dazu existenzsichernde Einkommen und gute Arbeit für alle, eine verlässliche soziale Infrastruktur sowie ein europaweites Programm für sozial-ökologischen Umbau statt der aktuell praktizierten einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten der Schwächsten.
 „Die europaweite Privatisierung sozialer Lebensrisiken wie Alter, Armut, Krankheit und Behinderung führt ins Abseits. Diese Bereiche sind in dem gewinnwirtschaftlichen Sektor nicht gut aufgehoben. Wir müssen die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich stoppen und Daseinsvorsorge für alle öffentlich garantieren. Es geht nicht nur um gelebte Solidarität, sondern um die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Kongressmitwirkenden fordern, den Reichtum aus der Tabuzone zu holen und Vermögen umzuverteilen, Steuerdumping, Steuerflucht und -hinterziehung zu bekämpfen, die Finanzmärkte zu regulieren und die Europäische Union demokratischer zu gestalten.
Es müsse Schluss damit sein, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Staatsschuldenkrise umzudeuten und mit einer einseitigen Kürzungspolitik zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnerinnen und Rentnern in Europa die Krise noch zu vertiefen, statt sie zu bekämpfen. Um die Krise überwinden zu können, müsse der anhaltende Prozess der Umverteilung „von unten nach oben“ umgekehrt werden. Nur so sei ein friedliches, soziales, geschlechtergerechtes und ökologisch nachhaltigeres Miteinander möglich.
Veranstalter des Kongresses: Attac, ver.di, Friedrich-Ebert-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Weed, Initiative Appell Vermögender für eine Vermögensabgabe, GPA-djp (Österreich), Arbeiterkammer Österreich, Unia (Schweiz), Denknetz (Schweiz), Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, Hans-Böckler-Stiftung, Medico International.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Appell für Umverteilung: Internationaler Kongress fordert mehr Gerechtigkeit in Europa

2012-10-12

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

Menschenrechte

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis

BRK- Allianz bezieht Stellung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

12.10.2012 - (Brigitte Schumann) 78 Nichtregierungsorganisationen haben sich als BRK-Allianz/ verpflichtet, bestehende Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen in Deutschland aufzuzeigen und diese in Berichtsform dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen als Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht der Bundesregierung im nächsten Jahr zukommen zu lassen. Auf der Basis dieser Berichte wird der Fachausschuss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überprüfen und Empfehlungen aussprechen. In einem Kurzbericht an den Menschenrechtsrat in Genf, der im nächsten Jahr überprüfen will, wie die Menschenrechtslage in Deutschland sich generell darstellt, hat das zivilgesellschaftliche Bündnis aktuell schon einen Vorgeschmack von der Kritik geliefert, die in seinem erweiterten Parallelbericht an den UN-Fachausschuss demnächst zur Sprache kommen wird.

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

2012-10-11

Behindertenrechtskonvention - Bericht für UN-Menschenrechtsrat -- kobinet


10.10.2012 - 15:52


Behindertenrechtskonvention - 

Bericht für UN-Menschenrechtsrat.




Berlin (kobinet) 78 Verbände der deutschen Zivilgesellschaft, die in der sogenannten BRK-Allianz zusammenarbeiten, haben fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.

„Wir haben uns in unserem Bericht nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren können, da wir eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat hatten“, erklärten heute Dr. Sigrid Arnade und Dr. Detlef Eckert für die Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention. „Der Bogen unserer Kritik und der jeweiligen Empfehlungen reicht jedoch vom Fehlen angemessener Vorkehrungen und mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.“ Eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Übersetzung sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

Die Allianz hat diesen Kurzbericht erstellt, da Deutschland im Mai 2013 zum zweiten Mal nach 2009 vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des sogenannten UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf die Umsetzung aller UN-Menschenrechtsübereinkommen hin überprüft wird.

Das UPR-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit den Prüfungen durch die jeweiligen UN-Fachausschüsse, die es zu jedem einzelnen Menschenrechtsübereinkommen gibt. (...)

Behindertenrechtskonvention - Bericht für UN-Menschenrechtsrat -- kobinet

2012-02-28

SPD lädt zum Diskussionsabend - "Die inklusive Gesellschaft entscheidet sich vor Ort?!" - Dorfinfo.de


SPD lädt zum Diskussionsabend - "Die inklusive Gesellschaft entscheidet sich vor Ort?!"



SPD Arnsberg Sundern Gemeinsam laden die SPD im Hochsauerlandkreis und die Briloner SPD am 14. März 2012 um 18:00 Uhr zu einem Diskussionsabend ins "Casino" der Sparkasse Hochsauerland am Markt in Brilon. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht dabei das Thema Inklusion: Wenn ein Mensch im Rollstuhl sitzt oder einen Rollator als Hilfsmittel im Alltag benötig und deshalb die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann, dann liegt das nicht an seiner Behinderung, sondern daran, dass ihn oftmals die mangelnde behinderten- oder seniorengerechte Zustiegsmöglichkeit daran hindert. Diese und andere Barrieren – auch die in den Köpfen – grenzen Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aus. Die SPD verfolgt das Ziel einer Gesellschaft, die keinen ausschließt – die sogenannte inklusive Gesellschaft.
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2009 ratifiziert und muss nun im Bund, im Land und in den Kommunen umgesetzt werden. Sie bringt die menschenrechtliche Perspektive in die Behindertenpolitik ein und formuliert politische Ziele sowie Verpflichtungen für den Gesetzgeber und die Zivilgesellschaft,
aber auch individuelle Rechte für die Menschen mit Behinderung.
Die rot-grüne Landesregierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft wird noch in diesem Jahr einen Aktionsplan für eine inklusive Gesellschaft vorlegen. Aus Sicht der SPD im Hochsauerlandkreis ist dabei eins ganz klar: Inklusive Gesellschaft entscheidet sich vor Ort in den Kommunen. Menschen mit Behinderung haben das Recht, an allen Aspekten der Gesellschaft von Anfang an und gleichberechtigt teilzuhaben.

SPD lädt zum Diskussionsabend - "Die inklusive Gesellschaft entscheidet sich vor Ort?!" - Dorfinfo.de

2012-01-30

Brasilien: Welttag gegen die Lepra » Brasilien » latina press Nachrichten

29. Januar 2012 - 17:51h | Aktualisiert: 29. Januar 2012 - 17:58h

Brasilien: Welttag gegen die Lepra

Stigmatisierung muss abgebaut werden


Zum am letzten Sonntag im Januar stattfinden Welttag gegen die Lepra haben die Gesundheitsbehörden und Organisationen die Zivilgesellschaft mobilisiert und zu einer nachhaltigen Prävention aufgefordert. Sie verlangen ein Ende der Diskriminierung von Menschen, die an der chronischen Infektionskrankrankheit leiden.
Brasilien: Welttag gegen die Lepra » Brasilien » latina press Nachrichten

2012-01-23

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht -- kobinet

20.01.2012 - 10:33

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht.

Berlin (kobinet) In Berlin hat sich ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft unter dem Namen BRK-Allianz gegründet. Wie die Inititiatoren heute mitteilten, hat die Allianz sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.

„Der Staatenbericht erweckt den Eindruck, dass es in Deutschland keinen Umsetzungsbedarf zur Konvention gibt und dass für behinderte Menschen alles zum Besten geregelt sei. Die Verbände in diesem Bündnis werden jedoch dafür sorgen, dass dieser Anschein mit sachlich fundierten Aussagen korrigiert wird“, sagte Sigrid Arnade, eine der beiden SprecherInnen der Allianz.

In der Allianz haben sich insgesamt 73 Organisationen zusammengeschlossen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Dabei sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie Elternverbände, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht -- kobinet

2011-11-15

Luxemburg: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Communiqué
Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Inklusion – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
15-11-2011

Vers le niveau supérieur
Zu einem vorerst letzten Treffen haben sich am 12. November in Remich ungefähr 70 Interessierte – Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige, persönlich engagierte Frauen und Männer, Mitarbeiter von sozialen Dienststellen und Vertreter einzelner Ministerien, – zusammengefunden. Ziel des Tages war es, am Aktionsplan weiter zu arbeiten, mit dem die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Luxemburg umgesetzt werden sollen. Die UN-BRK ist am 26. Oktober 2011 für Luxemburg in Kraft getreten.
Für jeden, der bei diesen Treffen aktiv mitwirkte, ist klar, dass Menschen mit Behinderungen keine Objekte der Fürsorge sind – so wie sie in der Vergangenheit allzu oft angesehen wurden – sondern dass behinderte Menschen aktiv handelnde Subjekte sind, die Recht auf Selbstbestimmung haben. Dieser Aspekt soll dann auch im Aktionsplan zum Tragen kommen.
Nach vielen ergebnisreichen Arbeitsstunden im kleinen Kreis, nach erfolgreichen Konzertierungs- und Konsensfindungsgesprächen mit den zuständigen Ministerien hieß es am Samstag für die meisten Gruppen den letzten Feinschliff an ihren Arbeitstext anbringen.
Viele verschiedene Themen wurden angesprochen, von der Sensibilisierung bis hin zur Barrierefreiheit, vom Recht auf Bildung bis hin zum Recht auf Selbstbestimmung. Die fertig gestellten Arbeitstexte sollen nun zu einem Gesamtpaket zusammengeschnürt werden. Auf den in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausgearbeiteten Aktionsplan werden hohe Erwartungen gesetzt. Er wird in den kommenden Wochen der Luxemburger Regierung zur Annahme vorgelegt. Anfang 2012 soll der Fünfjahresplan dann einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Interessierte können sich beim Familienministerium melden:

Barrierefreiheit, Selbstbestimmung, Inklusion – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

2011-11-01

HWelt - Die Aktion Mensch setzt sich für das Ehrenamt ein

Die Aktion Mensch setzt sich für das Ehrenamt ein Drucken E-Mail
Montag, 31 Oktober 2011
Die Aktion Mensch beteiligt sich am Zukunftskongress Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Münster. Am kommenden Wochenende, vom 28. bis 30. Oktober, informiert die Aktion Mensch vor Ort über ihre bundesweite Freiwilligendatenbank. Dort können Interessierte nach ehrenamtlichen Tätigkeiten rund um ihren Wohnort suchen oder sich über Fördermittel zu eigenen Projekten informieren.

Rund 7.500 Angebote haben Verbände, Initiativen und Projekte im Internet unter www.aktion-mensch.de/freiwillig hinterlegt.

"Das Ehrenamt ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft", sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch. Derzeit engagieren sich mehr als 23 Millionen Menschen in Deutschland zumindest zeitweise in ihrer Freizeit. "Für viele Organisationen, die sich zum Beispiel für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung oder von Kindern und Jugendlichen einsetzen, ist die Arbeit von freiwilligen Helfern unverzichtbar. Ohne deren Beiträge könnten viele gesellschaftliche Herausforderungen nicht gemeistert werden."

Doch auch die Politik muss ihre Hausaufgaben machen: "Der Staat darf seine eigene Verantwortlichkeit nicht auf die Zivilgesellschaft abwälzen. Zudem muss er die richtigen Rahmenbedingungen sicherstellen", so Georgi weiter. Die Position der Aktion Mensch wird der Vorstand auch am Sonntag bei einer Podiumsdiskussion zum Abschluss des Kongresses vertreten.

Qulle: Aktion Mensch

HWelt - Die Aktion Mensch setzt sich für das Ehrenamt ein

2011-10-11

Gleiches Wahlrecht für Alle -- kobinet

11.10.2011 - 05:30

Gleiches Wahlrecht für Alle.

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt heute ein Positionspapier unter dem Motto "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland" im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vor.

"Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. In dem Positionspapier 'Gleiches Wahlrecht für alle?' wird das deutsche Wahlrecht daraufhin überprüft, ob es den menschenrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Wahlberechtigung und auf die Ausübung des Wahlrechtes im Lichte der Behindertenrechtskonvention genügt. Zudem werden Empfehlungen an die Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ausgesprochen", heißt es in der Ankündigung des Deutschen Instituts für Menschenrechte. moh

Gleiches Wahlrecht für Alle -- kobinet

2011-08-30

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Status der Implementierung in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION

Status der Implementierung in Brasilien

Auch verfügbar in Português
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Stella Reicher schreibt über den Status der Implementierung.
Brasilien ist ein Land kontinentaler Ausmaße. Mit seinen 8.515.692,27 km² Fläche steht es unter der Ägide eines präsidialen Regierungssystems und ist politisch-administrativ als föderative Republik organisiert, die sich in Union (Bund), Bundestaaten (Länder), Kommunen und Bundesdistrikt gliedert. Verteilt auf 27 Bundeseinheiten (Länder) und 5.565 Kommunen hat Brasilien heute 190.755.799 Einwohner. Mit einem Wachstum von 7,5% im Jahr 2010, einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von R$ 3.675 Billionen oder rund U$ 2.200 Billionen und einem BIP pro Kopf von U$ 10.000 gehört es zu den sieben größten Wirtschaftsmächten der Welt.
Nichtsdestotrotz steht es noch immer auf der Liste der Nationen mit der größten sozialen Ungleichheit der Erde. Das 1% der Bevölkerung, das den Reichsten entspricht, erwirtschaftet das gleiche Haushaltseinkommen wie die ärmsten 50% der Bevölkerung zusammengerechnet. Dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IPEA – Instituto de Pesquisa Econômica Aplicada) zufolge leben 10 Millionen Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag (BIP pro Kopf). Rund 54 Millionen Menschen, 30% der brasilianischen Bevölkerung, werden als arm eingestuft. Von ihnen leben 34 Millionen in Armutsbedingungen und 20 Millionen in extremer Armut. Daneben wohnen ca. 80% der Bevölkerung im städtischen Raum ohne die Gewährleistung angemessener Wohn- und Infrastrukturbedingungen. Laut Daten der UN-Habitat waren im Jahr 2005 38,5% der städtischen Wohnsitze in prekärem Zustand.
In diesem Szenarium von Armut und Ungleichheiten hat auch die Behinderung ihren besonderen Platz. Nach Zahlen der Weltbank gibt es in der Region Lateinamerikas und der Karibik mindestens 80 Millionen Menschen mit Behinderungen – oder 10% der Bevölkerung. 82% der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben laut den Vereinten Nationen in Armutsbedingungen oder in extremer Armut, was auch ihre Familien beeinträchtigt, und 30% der Straßenkinder haben nach UNICEF Behinderungen. Diese lateinamerikanische Realität zeigt sich ebenso in Brasilien, wo 14,5% der Bevölkerung oder 25 Milllionen Menschen eine Art von Behinderung aufweisen.
Obwohl die Behinderung unter Berücksichtigung des sozialen Gesichtspunkts und der Menschenrechte als Eigenschaft eines Menschen oder Aspekt der menschlichen Vielfalt angesehen wird, steht sie im demokratischen Brasilien des 21. Jahrhunderts noch immer als Synonym für Diskriminierung und Missachtung. Die Verletzung der Menschenrechte dieses Teils der brasilianischen Bevölkerung ist noch immer eine Realität, die geändert werden muss.
Die Bundesverfassung von 1988 – Parameter, der für alle weiteren Normen gilt, aus denen sich die brasilianische Rechtsordnung bildet – erkennt nicht nur die Prävalenz der Menschenrechte als Grundprinzip an, sondern bestimmt auch Brasiliens Handeln in internationalen Beziehungen (Art. 4, II) und die unmittelbare Anwendbarkeit der grundlegenden Rechte und Garantien (§ 1 des Art. 5), einschließlich derjenigen, die in internationalen Menschenrechtsabkommen aufgeführt sind, wie es der Fall bei der Konvention ist. Auch bestimmt sie die Prävalenz der für das Opfer günstigsten Normen oder derjenigen, die effektiv die Menschenrechte schützen, wenn es um Konflikte zwischen internen Normen und dem internationalen System geht. Jedoch werden ihre Postulate nicht umgesetzt, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel stehen.
Als Opfern eines historischen gesellschaftlichen Ausschlussprozesses sowie ohne die Anerkennung ihrer Person als Rechtssubjekt ist es Menschen mit Behinderungen verweigert, vollständig ihre Bürgerrechte und ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter den gleichen Bedingungen anderer Menschen auszuüben. Der mangelnde Zugang zu qualitativ hochstehender Bildung, die geringe Beschäftigungsfähikeit, der prekäre Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten, zum Gesundheitssystem, zu Transportmitteln und zu angemessenem Wohnraum, sowie das Leben mit physischen, architektonischen, sprachlichen und persönlichen Barrieren hat dazu beigetragen, den Teufelskreis von Armut und Behinderung aufrechtzuerhalten.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Sie wurde mit einem Sonderquorum von 3/5 der Stimmen der Mitglieder der beiden gesetzgebenden Häuser (Abgeordnetenkammer und Senat) in zwei Wahlgängen in Übereinstimmung mit der Verfassungsänderung Nr. 45 vom 8. Dezember 2004 ratifiziert. Dieser Erfolg ist Bemühungen von für die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen engagierten Gruppen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten für Menschenrechte und für die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie öffentlichen und akademischen Persönlichkeiten zu verdanken, die im Jahr 2007 die Kampagne „Ich unterzeichne die Inklusion“ (Campanha Assino Inclusão) als Schnittstelle der Bewegung für die Ratifizierung des Übereinkommens gestartet hatten und damit zur Koordination und Bewusstseinsbildung von Parlamentariern und zur Überwachung des Genehmigungsverfahrens des Abkommens beitrugen. Die durch den Senat vertretene Legislative billigte den Wortlaut des Übereinkommens durch seine Verordnung Nr. 186 vom 9. Juli 2008, die durch die Exekutive mittels Erlass Nr. 6.949 vom 25. August 2009 verkündet und neben den Normen, die den höchsten Rang unter den Rechtsnormen einnehmen, rechtsverbindlich wurde.
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens muss Brasilien nun dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen nationalen Bericht zur Bewertung vorlegen und somit die genannte Stelle, die für die Beurteilung und Überwachung der Umsetzung der durch dieses neue internationale Menschenrechtsabkommen gewährleisteten Rechte zuständig ist, über die erlangten Fortschritte und die festgestellten Schwierigkeiten während dieser ersten Phase der Verwirklichung der Rechte informieren. Anfang April 2011 veröffentlichte die brasilianische Regierung über das Staatssekretariat zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bekanntmachung der öffentlichen Konsultation Nr. 01/2011, veröffentlicht im Bundesamtsblatt (Diário Oficial da União) vom 5. April 2011, den Bericht, den sie beabsichtigt, dem genannten Ausschuss vorzulegen, um der Zivilgesellschaft Gelegenheit für Kommentare, Kritik und Darstellung ihrer Beiträge zu geben.
Es muss anerkannt werden, dass die Offenlegung des Berichts ein Versuch ist, in Übereinstimmung mit dem Artikel 4 des Übereinkommens, die breite Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen zu fördern. Jedoch ist es wahr, dass während des gesamten Prozesses der Erstellung des Berichts diese Teilhabe nicht ordnungsgemäß gewährleistet war. Dies zeigt, dass trotz einiger weniger Initiativen in diesem Sinne das Defizit hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Prozessen und Diskussionen, die ihr Leben beeinflussen, weiterhin besteht.
Indem die brasilianische Zivilgesellschaft eine stärkere Einbindung in den Prozess der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens sucht, ist sie dabei sich für organisierte Aktionen zu mobilisieren. Ausgehend von einer strategischen Sitzung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention: Fortschritte, Herausforderungen und Teilhabe der Zivilgesellschaft“ vom 17. bis zum 19. November 2010 in São Paulo, koordiniert vom Lateinamerikanischen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien (Rede Latinoamericana de Organizações Não-Governamentais de Pessoas com Deficiência e suas Famílias - RIADIS) und der Conectas Direitos Humanos, hat sich eine Arbeitsgruppe von Vertretern aus verschiedenen Regionen des Landes, Mitgliedern von nationalen Gremien zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechte, mit dem Ziel organisiert, aus Informationen, Erfahrungen und Daten, die von Organisationen der Zivilgesellschaft eingesandt werden, einen Schattenbericht zu erstellen, der vom Inhalt des Berichts der brasilianischen Regierung ausgeht und dem Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen vorgelegt werden soll. Die für die Strukturierung und Koordination des Erstellungsprozesses des Schattenberichts zuständige Gruppe gestaltet derzeit in der Vorbereitungsphase die Formulare, die der allgemeinen Zivilgesellschaft in barrierefreier Form zum Einholen von Beiträgen zur Verfügung gestellt werden, und diskutiert Strategien zur Harmonisierung der Inhalte, die geschickt werden, mit Blick auf die spätere Erweiterung des Konsultationsprozesses.
Gesamter Text als Pdf >>

erschienen

Brasilien, 29. August 2011

DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION, Publikationen, Auslandsbüro in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung

2011-08-07

BMAS - Teilhabe behinderter Menschen - Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Rollstuhlfahrer mit Frau und Hund beim Spaziergang
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Er enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Er enthält auch die Eindrücke der Zivilgesellschaft, insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und greift Maßnahmen des NAP zur Klärung von Probleme und zur Überwindung von Defiziten auf. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.
Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Stand: 04.08.2011

BMAS - Teilhabe behinderter Menschen - Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

2011-07-10

Gesellschaft für Alle

"Gesellschaften für alle" schaffen


Frage: Wie beurteilen Sie den nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention, der von der Bundesregierung beschlossen wurde?
Gaby Weigt: Das Bundeskabinett legt zwei Jahre nach Ratifizierung und vier Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention den ersten nationalen Aktionsplan vor – dieser Plan ist längst überfällig und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Obwohl die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände in einem Konsultationsprozess in die Entstehung des Aktionsplans eingebunden waren, finden sich ihre vorgeschlagenen Maßnahmen kaum darin wider.
Zudem verbleiben die formulierten Visionen unverbunden mit den aufgeführten Maßnahmen. Die meisten Maßnahmen werden seit Jahren bereits durchgeführt. Es fehlen neue Aktivitäten und Programme.
Frage: Wo besteht Ihrer Meinung nach Nachbesserungsbedarf?
Weigt: Die Beteiligung der Zivilgesellschaft muss tatsächlich ernst genommen werden. Dies bedeutet, dass die in dem Konsultationsprozess erarbeiteten Visionen in den Aktionsplan aufgenommen und mit den zahlreichen konkret vorgeschlagenen Maßnahmen hinterlegt werden müssen. Gleichzeitig müssen Angaben zur Finanzierung gemacht und ein Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen aufgenommen werden.
Frage: Die meisten Menschen mit Behinderung leben in den Entwicklungsländern. Wird dies in dem Plan genügend berücksichtigt?
Weigt: Die weiter oben kritisierten Punkte betreffen auch das Handlungsfeld Internationale Zusammenarbeit, in dem Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe zusammengefasst sind. Es ist allerdings als ein großer Erfolg zu werten, dass dieses Handlungsfeld überhaupt in den nationalen Aktionsplan aufgenommen worden ist. Die internationalen Aspekte sollten anfangs nicht als Handlungsfeld berücksichtigt werden. Nur aufgrund der starken Lobbyarbeit der VENRO-AG Behinderung und Entwicklung ist es gelungen, dieses Handlungsfeld gleichberechtigt mit den anderen Handlungsfeldern im Aktionsplan zu verankern.
Frage: Was sind die Ursachen für die hohe Zahl an behinderten Menschen in Entwicklungsländern?
Weigt: Armut, Kriege und Naturkatastrophen, mit wachsender Bedeutung die Folgen des Klimawandels, sind die hauptsächlichen Ursachen für Behinderungen in Entwicklungsländern. Nach Angaben der Weltbank haben 20 Prozent aller in extremer Armut lebenden Menschen Behinderungen. Kriege und Naturkatastrophen führen direkt zu einer Vielzahl von neuen Behinderungen, indirekt steigt ihre Zahl in den betroffenen Ländern, wenn sich auch die Armutssituation verschärft. In diesen Ländern sind die Versorgungsmöglichkeiten meistens nicht ausreichend, um Prävention und Behandlung zu gewährleisten, die dauerhafte Behinderungen vermeiden können.
Frage: Was benötigen die Menschen mit Behinderung in den armen Ländern am dringendsten?
Weigt: Menschen mit Behinderung in armen Ländern benötigen am dringendsten eine gleichberechtigte Beteiligung an allen Maßnahmen der Armutsbekämpfung. Sie sind überproportional stark von Armut betroffen, gehören aber mit zu den am meisten marginalisierten Gruppen, das heißt, dass sie zu wenig in Projekten und Programmen der Armutsbekämpfung berücksichtigt werden.
Menschen mit Behinderung gehören zu den hauptsächlichen Zielgruppen von Armutsbekämpfungsprogrammen. Daher ist es notwendig, dass ihre Inklusion zu einem selbstverständlichen Teil der Programme wird.
Parallel zu einer allgemeinen Einbeziehung in Entwicklungsprogramme und in humanitäre Interventionen müssen auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen durch eine Verstärkung von spezifischen Dienstleistungen berücksichtigt werden. Sowohl der Auf- beziehungsweise Ausbau von Infrastrukturen wie die Ausbildung von lokalem Fachpersonal sind notwendig, um bessere Chancen für ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Auch der Zugang zu den Dienstleitungen muss durch Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderungen garantiert werden.
Zudem benötigen Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte. Bisher haben 101 Länder, davon viele Entwicklungsländer, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert.
Die Umsetzung der UN-Konvention trägt einerseits zur Armutsminderung bei und beinhaltet andererseits die Gestaltung von „Gesellschaften für Alle“, die über das Thema Behinderung hinausgeht, sondern eine gleichberechtigte und würdevolle Teilhabe am Leben aller Menschen zum Ziel hat.
Frage: Welchen Beitrag muss die Bundesregierung dazu leisten?

Gesellschaft für Alle

2011-07-02

NETZWERK ARTIKEL 3

Samstag, 02. Juli 2011 um 06:57 Uhr

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

NETZWERK ARTIKEL 3

2011-05-02

Bild der 18. Woche 2011 - BIZEPS-INFO

Bild der 18. Woche 2011

17. Woche 2011

Öffentlicher Monitoringausschuss


Bildautor: BIZEPS
Die ausführliche Bildbeschreibung finden Sie unter dem Bild.
[ Rege Beteiligung bei der 4. öffentlichen Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In den Räumlichkeiten der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck fanden sich 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, um drei Stunden über ein im Vorfeld vom Monitoringausschuss veröffentlichtes Diskussionspapier zu "Modellen Persönlicher Assistenz" zu beraten. (Artikel) ]

Bild der 18. Woche 2011 - BIZEPS-INFO

2011-04-27

Österreich Monitoringausschuss Modelle Persönlicher Assistenz - BIZEPS-INFO

Diskussionspapier: Modelle Persönlicher Assistenz

Monitoringausschuss stellt im Vorfeld der öffentlichen Sitzung Diskussionspapier online.
Monitoringausschuss.at
Am 28. April 2011 findet in Innsbruck die vierte öffentliche Sitzung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Thema Persönlicher Assistenz statt.
Seit 31. März 2011 steht nun die Diskussionsgrundlage "Modelle Persönlicher Assistenz" für die Sitzung unter www.monitoringausschuss.at online zur Verfügung. Der Text ist auch in einer Leichter-Lesen-Version erhältlich.
Der Monitoringausschuss nimmt bis 30. Mai 2011 Kommentare und Ergänzungsvorschläge entgegen (buero@monitoringausschuss.at); danach wird voraussichtlich eine Stellungnahme zum Thema beschlossen werden.

Diskussionspapier: Modelle Persönlicher Assistenz - BIZEPS-INFO

2011-04-18

Luxembourg: Letzebuerger Land - Problem vertagt

Der Staat tut sich schwer mit den Rechten von Behinderten. Das zeigt die Tippelschrittpolitik in punkto Bildung und UN-Behindertenrechtskonvention

15.04.2011

Problem vertagt

Ines Kurschat

Es sollte ein erster Meinungsaustausch werden. Am 22. März, so war es geplant, war die neu gegründete Selbsthilfeinitiative Nëmme mat eis A.s.b.l. in der parlamentarischen Familienkommission zum Gespräch eingeladen. Sogar einen Gebärdendolmetscher für das gehörlose Vorstandsmitglied wollte das Parlament auf seine Rechnung nehmen.
Doch es kam anders. Zwei Wochen vor den Termin entschied der Parlamentspräsident dagegen. Seine Begründung: Die Zivilgesellschaft werde nur zu Beratungen von konkreten Gesetzesentwürfen eingeladen. „Ich verstehe das nicht. Wir sollten doch über die Behindertenrechtskonvention reden“, wundert sich Vereinsmitglied Joël Delvaux.
Die Konvention der Vereinten Nationen ist nicht irgendein Gesetz. Sie gibt den Rahmen vor, wie künftig die Rechte von Behinderten in Luxemburg durchzusetzen und zu verbessern sind. Sie reichen von der Ausbildung und dem Arbeitsrecht über Gesundheit, gesellschaftliche Mitbestimmung sowie Selbstbestimmung bis hin zum Schutz vor Gewalt.

Letzebuerger Land - Problem vertagt

2011-04-15

HWelt - Unterstützung der Bundeskanzlerin für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Unterstützung der Bundeskanzlerin für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Drucken E-Mail
Donnerstag, 14 April 2011
„Wir müssen unsere Gesellschaft inklusiv gestalten, das heißt Menschen mit Behinderungen müssen mitten in der Gesellschaft teilhaben können. Jeder muss hierfür seinen Beitrag leisten, ob Bund, Länder und Kommunen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder die Medien“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe auf seinem Jahresempfang. Deshalb habe er Fachausschüsse gebildet, in denen die gesamte Zivilgesellschaft abgebildet ist. Er freue sich sehr über die ausdrückliche Unterstützung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die auf dem Jahresempfang ihrerseits dafür warb, Vorbehalte und Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderungen zu überwinden und Rahmenbedingungen für Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen.

Der Behindertenbeauftragte betonte, dass bei Gesetzesvorhaben, wie der anstehenden Pflegereform, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen immer mitgedacht werden müsse. „Satt und sauber genügt nicht. Es muss um Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen gehen“, betonte der Behindertenbeauftragte. Menschen mit Behinderungen müssen außerdem bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, so der Beauftragte. „In der von mir verantworteten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stehen deshalb die Menschen mit Behinderungen im Vordergrund. Das Prinzip 'Nichts über uns, ohne uns' gehört für mich nicht in Sonntagsreden, sondern zukünftig in allen Bereichen tatsächlich umgesetzt“, betonte Hubert Hüppe.

HWelt - Unterstützung der Bundeskanzlerin für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...