C 181/2
Amtsblatt der Europäischen Union
21.6.2012
STELLUNGNAHMEN
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
479. PLENARTAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ 2012
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema
„Junge Menschen mit Behinderung: Beschäftigung, Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe“
(Sondierungsstellungnahme)
(2012/C 181/02)
Berichterstatter:
Ioannis VARDAKASTANIS
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 ersuchte die dänische Ministerin für Soziales und Integration Karen HÆKKERUP den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen des dänischen EU-Ratsvorsitzes gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu: „Junge Menschen mit Behinderung: Beschäftigung, Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe“.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Februar 2012 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 28. März)
mit 148 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1
Der EWSA
1.1.1
empfiehlt, die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen umzusetzen, damit Menschen
mit Behinderungen, darunter auch junge Frauen und Männer,
ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrnehmen können;
1.1.2
fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, sich im Rahmen
der Nationalen Reformprogramme (NRP) der Europa-2020-Stra
tegie aktiv für die umfassende gesellschaftliche und wirtschaftli
che Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und
zu diesem Zweck Antidiskriminierungsmaßnahmen zu ergrei
fen;
1.1.3
fordert in Übereinstimmung mit Artikel 24 der vor
genannten UN-Konvention barrierefreie und integrative Bil
dungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Nach Auf
fassung des Ausschusses sollten junge Menschen mit Behin
derungen gleichermaßen Zugang zu primärer, sekundärer und
tertiärer Bildung haben wie Menschen ohne Behinderungen, und
betont, dass die informelle Bildung wichtig ist und anerkennt
werden muss;
1.1.4
fordert zudem, für eine angemessene Verbreitung von
Informationen über Hochschulen bzw. andere Bildungsmöglich
keiten in alternativen Formaten wie Braille-Schrift, Audio, Video,
lesefreundlichen Formaten oder mittels Schriftverdolmetschung
zu sorgen. Bibliotheken sollten in ihre Sammlungen neben den
gedruckten Ausgaben auch Hörbücher aufnehmen;
1.1.5
ist der Auffassung, dass Kunst, Sport und Freizeit eine
Schlüsselrolle bei der Entwicklung der Fertigkeiten junger Men
schen mit Behinderungen und ihrer Integration spielen und
daher für alle leicht zugänglich sein sollten;
1.1.6
ruft die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen dazu auf,
vorbildliche Verfahren sowie Maßnahmen zu fördern, die die
Integration von Menschen mit Behinderungen im Bildungs-
und Beschäftigungsbereich stärken. Diese sollten auch Investitio
nen in soziales Unternehmertum und KMU sowie finanzielle
Anreize für Arbeitgeber zur Einstellung von Menschen mit einer
Behinderung umfassen;
1.1.7
empfiehlt den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kom
mission und dem Parlament zudem, die Diskriminierung junger
Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen;
1.1.8
fordert Barrierefreiheit und angemessene Infrastruktu
ren für junge Menschen mit Behinderungen, damit diese einen
Arbeitsplatz finden;
1.1.9
ist davon überzeugt, dass die Sozialpartner bei der För
derung der Beschäftigung junger Menschen mit Behinderungen
eine Schlüsselrolle spielen können, indem sie die Themen Bar
rierefreiheit und angemessene Infrastrukturen in ihre Verhand
lungen aufnehmen;
1.1.10
empfiehlt die Nutzung der Strukturfonds zur För
derung der Integration junger Menschen mit Behinderungen.
Der Ausschuss fordert, die geltende Verordnung ordnungs
gemäß umzusetzen und die Barrierefreiheit – im Einklang mit
dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen – als Querschnittsgrundsatz neben Antidiskrimi
nierung und Integration in Artikel 7 der künftigen Verordnung
zu verankern;
1.1.11
ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Richtlinie zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung
der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (1) umzuset
zen, und fordert nachdrücklich, dass die Richtlinie entsprechend
dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ausgelegt wird;
1.1.12
empfiehlt der Europäischen Kommission, dem Euro
päischen Parlament und dem Rat, Vertretungsorganisationen
von jungen Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und
sie bei den einschlägigen politischen Prozessen zu konsultieren;
1.1.13
weist darauf hin, dass die Wirtschaftskrise und die
Sparmaßnahmen die Rechte junger Menschen mit Behinderun
gen nicht beeinträchtigen dürfen, und ruft die Mitgliedstaaten
dazu auf, positive Maßnahmen zum Schutz dieser Menschen zu
ergreifen;
1.1.14
empfiehlt, das Recht junger Menschen mit Behin
derungen auf ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, und ruft
die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dazu auf,
die Strukturfonds zur Unterstützung einer Deinstitutionalisie
rung und wohnortnahen Betreuung zu nutzen.
1.1.15
begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission,
einen „EU-Rechtsakt über Barrierefreiheit“ zu erarbeiten, und
empfiehlt, dass mit einer entsprechend starken Gesetzesinitiative
die vollständige Barrierefreiheit beim Zugang zu Waren, Dienst
leistungen und baulichen Einrichtungen in der EU gewährleistet
wird;
1.1.16
fordert ein integratives europäisches Normungssystem
und begrüßt die Annahme des Mandats 473 als positive Maß
nahme zur Förderung der Barrierefreiheit;
1.1.17
begrüßt die Richtlinie über audiovisuelle Mediendiens
te (2) und ruft dazu auf, sie entsprechend umsetzen (3);
1.1.18
fordert die wirksame Umsetzung der Verordnung
über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der Europäi
schen Union (4). Der Ausschuss ruft die Mitgliedstaaten dazu
auf, die Anwendung der Verordnung durchzusetzen und zusätz
liche Maßnahmen zur Sicherstellung der Freizügigkeit junger
Menschen mit Behinderungen (5) zu treffen;
1.1.19
begrüßt die Zusage der Europäischen Kommission,
Internetportale öffentlicher Stellen und Internetseiten mit wich
tigen Behördendiensten im Rahmen der Digitalen Agenda bis
2015 vollständig barrierefrei zu gestalten;
1.1.20
ist der Auffassung, dass den Bedürfnissen junger Men
schen mit Behinderungen in allen Maßnahmen und Program
men der EU-Jugendpolitik Rechnung getragen werden muss,
und fordert positive Maßnahmen zur stärkeren Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für ihre Bedürfnisse. (...)
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