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2012-06-29

Traum erfüllt: Mann mit Down-Syndrom eröffnet eigenes Restaurant - Nachrichten Panorama - WELT ONLINE

28.06.12

Traum erfüllt

Mann mit Down-Syndrom eröffnet eigenes Restaurant

Trotz seiner Trisomie-21-Behinderung hat sich Tim Harris seinen Traum verwirklicht. Der 26-Jährige eröffnete sein eigenes Restaurant und hat inzwischen 30 Mitarbeiter. Sein Erfolgsrezept: Liebe.
Tims Place
© Youtube "Oh Yeah", ist ein häufig zu hörender Satz in "Tim's Place". Der 26-Jährige freut sich über jeden Gast

Ein Pancake mit Blaubeeren und Bananenscheiben ab 5,99 Dollar, ein "Yummy Omlett" mit Schinken und Speck für 8,99 Dollar. Wer in dem kleinen Diner "Tim's Place" in Albuquerque im US-Bundesstaat New Mexico essen geht, den lockt wahrscheinlich nicht das kulinarische Interesse.

Traum erfüllt: Mann mit Down-Syndrom eröffnet eigenes Restaurant - Nachrichten Panorama - WELT ONLINE

2012-06-25

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Junge Menschen mit Behinderung: Beschäftigung, Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe“ - 479. PLENARTAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ 2012

C 181/2
Amtsblatt der Europäischen Union
21.6.2012
STELLUNGNAHMEN
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
479. PLENARTAGUNG AM 28. UND 29. MÄRZ 2012


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema

„Junge Menschen mit Behinderung: Beschäftigung, Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe“

(Sondierungsstellungnahme)
(2012/C 181/02)

Berichterstatter:
Ioannis VARDAKASTANIS

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2011 ersuchte die dänische Ministerin für Soziales und Integration Karen HÆKKERUP den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen des dänischen EU-Ratsvorsitzes gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu: „Junge Menschen mit Behinderung: Beschäftigung, Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe“.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Februar 2012 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 28. März)
mit 148 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1
Der EWSA
1.1.1
empfiehlt, die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen umzusetzen, damit Menschen
mit Behinderungen, darunter auch junge Frauen und Männer,
ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrnehmen können;
1.1.2
fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, sich im Rahmen
der Nationalen Reformprogramme (NRP) der Europa-2020-Stra­
tegie aktiv für die umfassende gesellschaftliche und wirtschaftli­
che Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und
zu diesem Zweck Antidiskriminierungsmaßnahmen zu ergrei­
fen;
1.1.3
fordert in Übereinstimmung mit Artikel 24 der vor­
genannten UN-Konvention barrierefreie und integrative Bil­
dungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Nach Auf­
fassung des Ausschusses sollten junge Menschen mit Behin­
derungen gleichermaßen Zugang zu primärer, sekundärer und
tertiärer Bildung haben wie Menschen ohne Behinderungen, und
betont, dass die informelle Bildung wichtig ist und anerkennt
werden muss;
1.1.4
fordert zudem, für eine angemessene Verbreitung von
Informationen über Hochschulen bzw. andere Bildungsmöglich­
keiten in alternativen Formaten wie Braille-Schrift, Audio, Video,
lesefreundlichen Formaten oder mittels Schriftverdolmetschung
zu sorgen. Bibliotheken sollten in ihre Sammlungen neben den
gedruckten Ausgaben auch Hörbücher aufnehmen;
1.1.5
ist der Auffassung, dass Kunst, Sport und Freizeit eine
Schlüsselrolle bei der Entwicklung der Fertigkeiten junger Men­
schen mit Behinderungen und ihrer Integration spielen und
daher für alle leicht zugänglich sein sollten;
1.1.6
ruft die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen dazu auf,
vorbildliche Verfahren sowie Maßnahmen zu fördern, die die
Integration von Menschen mit Behinderungen im Bildungs-
und Beschäftigungsbereich stärken. Diese sollten auch Investitio­
nen in soziales Unternehmertum und KMU sowie finanzielle
Anreize für Arbeitgeber zur Einstellung von Menschen mit einer
Behinderung umfassen;
1.1.7
empfiehlt den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kom­
mission und dem Parlament zudem, die Diskriminierung junger
Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen;
1.1.8
fordert Barrierefreiheit und angemessene Infrastruktu­
ren für junge Menschen mit Behinderungen, damit diese einen
Arbeitsplatz finden;
1.1.9
ist davon überzeugt, dass die Sozialpartner bei der För­
derung der Beschäftigung junger Menschen mit Behinderungen
eine Schlüsselrolle spielen können, indem sie die Themen Bar­
rierefreiheit und angemessene Infrastrukturen in ihre Verhand­
lungen aufnehmen;
1.1.10
empfiehlt die Nutzung der Strukturfonds zur För­
derung der Integration junger Menschen mit Behinderungen.
Der Ausschuss fordert, die geltende Verordnung ordnungs­
gemäß umzusetzen und die Barrierefreiheit – im Einklang mit
dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen – als Querschnittsgrundsatz neben Antidiskrimi­
nierung und Integration in Artikel 7 der künftigen Verordnung
zu verankern;
1.1.11
ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Richtlinie zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung
der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (1) umzuset­
zen, und fordert nachdrücklich, dass die Richtlinie entsprechend
dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ausgelegt wird;
1.1.12
empfiehlt der Europäischen Kommission, dem Euro­
päischen Parlament und dem Rat, Vertretungsorganisationen
von jungen Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und
sie bei den einschlägigen politischen Prozessen zu konsultieren;
1.1.13
weist darauf hin, dass die Wirtschaftskrise und die
Sparmaßnahmen die Rechte junger Menschen mit Behinderun­
gen nicht beeinträchtigen dürfen, und ruft die Mitgliedstaaten
dazu auf, positive Maßnahmen zum Schutz dieser Menschen zu
ergreifen;
1.1.14
empfiehlt, das Recht junger Menschen mit Behin­
derungen auf ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, und ruft
die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dazu auf,
die Strukturfonds zur Unterstützung einer Deinstitutionalisie­
rung und wohnortnahen Betreuung zu nutzen.
1.1.15
begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission,
einen „EU-Rechtsakt über Barrierefreiheit“ zu erarbeiten, und
empfiehlt, dass mit einer entsprechend starken Gesetzesinitiative
die vollständige Barrierefreiheit beim Zugang zu Waren, Dienst­
leistungen und baulichen Einrichtungen in der EU gewährleistet
wird;
1.1.16
fordert ein integratives europäisches Normungssystem
und begrüßt die Annahme des Mandats 473 als positive Maß­
nahme zur Förderung der Barrierefreiheit;
1.1.17
begrüßt die Richtlinie über audiovisuelle Mediendiens­
te (2) und ruft dazu auf, sie entsprechend umsetzen (3);
1.1.18
fordert die wirksame Umsetzung der Verordnung
über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der Europäi­
schen Union (4). Der Ausschuss ruft die Mitgliedstaaten dazu
auf, die Anwendung der Verordnung durchzusetzen und zusätz­
liche Maßnahmen zur Sicherstellung der Freizügigkeit junger
Menschen mit Behinderungen (5) zu treffen;
1.1.19
begrüßt die Zusage der Europäischen Kommission,
Internetportale öffentlicher Stellen und Internetseiten mit wich­
tigen Behördendiensten im Rahmen der Digitalen Agenda bis
2015 vollständig barrierefrei zu gestalten;
1.1.20
ist der Auffassung, dass den Bedürfnissen junger Men­
schen mit Behinderungen in allen Maßnahmen und Program­
men der EU-Jugendpolitik Rechnung getragen werden muss,
und fordert positive Maßnahmen zur stärkeren Sensibilisierung
der Öffentlichkeit für ihre Bedürfnisse. (...)

21.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union (pdf)

2012-05-30

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen -- kobinet

30.05.2012 - 16:47

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen.

Berlin (kobinet) Die Linksfraktion hat einen Antrag „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“ (Bundestagsdrucksache 17/9758) in den Bundestag eingebracht. Er steht am 15. Juni auf der Tagesordnung im Plenum. Ihr behindertenpolitische Sprecher Ilja Seifert erklärte heute, Die Linke will mit ihrem Antrag "so wenig Sonderarbeitswelten wie möglich und diese so regulär wie möglich ausgestaltet".

"Wir wollen – auch mit Blick auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention - eine inklusive Arbeitswelt schaffen", betonte Seifert. "Es geht um Teilhabe in Arbeit und Teilhabe durch Arbeit, um reale Freiheit, sein Leben selbst zu erarbeiten und unabhängig zu finanzieren. Entschleunigung, umfassende Barrierefreiheit, diskriminierungsfreie Strukturen, nachhaltige Förderung von Menschen mit Behinderungen sowie wirksame Anreize für Arbeitgeber, diese zu beschäftigen, sind Maßnahmen, die Beschäftigten und Arbeitgebern zugute kommen.“

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen -- kobinet

2011-07-31

Kommentierung der BAG WfbM zum Staatenbericht « BAG IF

Kommentierung der BAG WfbM zum Staatenbericht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen kommentiert den Staatenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention: “In ihrer Strategie für Menschen mit Behinderung in der Europäischen Union hat die Europäische Kommission die Notwendigkeit einer höheren Mobilität bei der Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt. Es müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um Menschen mit Behinderung in Werkstätten oder außerhalb der Einrichtungen eine Beschäftigung zu ermöglichen.”
Kommentierung der BAG WfbM zum Staatenbericht « BAG IF

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 27 - Arbeit und Beschäftigung


(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.

inclusion.cc

2011-07-11

KS-Logistic beschäftigt 17 Gehörlose: Beeindruckende Zuverlässigkeit - Schwerte - DerWesten

KS-Logistic beschäftigt 17 Gehörlose Beeindruckende Zuverlässigkeit

Schwerte, 11.07.2011, Theo Körner
Geisecke . Für den ersten Eindruck, gibt es keine zweite Chance, heißt ein geflügeltes Wort. Das Auftreten von Ulrich Jacobi in der Firma KS - Logistic & Services war derart überzeugend, dass sich nicht nur für ihn Perspektiven auftuen sollten.

KS-Logistic beschäftigt 17 Gehörlose: Beeindruckende Zuverlässigkeit - Schwerte - DerWesten

Klage gegen Stadt: Behindertem gekündigt: Prozess wird fortgesetzt | RP ONLINE

Klage gegen Stadt

Behindertem gekündigt: Prozess wird fortgesetzt

VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 11.07.2011 - 09:24
Düsseldorf (RP). Zwei Monate nach Prozessbeginn eines 19-jährigen Behinderten gegen die Stadt setzt das Arbeitsgericht die Verhandlung um dessen Rauswurf am Dienstag (11.45 Uhr, Saal 007) fort.

Klage gegen Stadt: Behindertem gekündigt: Prozess wird fortgesetzt | RP ONLINE

2011-07-01

Entwurf deutscher Staatenbericht zur UN Behindertenrechtskonvention" - make it work

Entwurf deutscher Staatenbericht zur UN-BRK

Posted on | June 30, 2011 |
Das deutsche Institut für Menschenrechte hat auf seinen Seiten den 1. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt. Heute, am 30. Juni 2011, findet im deutschen Institut für Menschenrechte hierzu eine Veranstaltung statt. Dieser Bericht muss von der Bundesregierung im Rahmen der Verpflichtungen der UN-BRK an den Menschenrechtsrat übermittelt werden.
Der Bericht ist anhand der Artikel der Konvention gegliedert und berichtet über die bereits in Deutschland existierenden Aktivitäten in diesem Bereich. Für “make it work” sind vor allem die Bereiche Beschäftigung und Internationale Zusammenarbeit interessant und werden kurz erläutert.

Entwurf deutscher Staatenbericht zur "UN Behindertenrechtskonvention" -make it work

2011-04-06

Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen - VdK-Integrationspreis 2011

VdK-Integrationspreis zeichnet Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung in NRW mit Preisen im Gesamtwert von 16.000 Euro aus
Bis zum 18. Juni 2011 können Vorschläge eingereicht werden
(04.04.11) "Es ist unglaublich beeindruckend, was Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag leisten können. Auch sie gehören zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft. Das wird nur in der Öffentlichkeit immer noch viel zu wenig wahrgenommen", so Karl-Heinz Fries, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen.
Mit dem VdK-Integrationspreis, den der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen 2011 bereits zum dritten Mal ausschreibt, werden Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beschäftigung ausgezeichnet. Der Preis soll mit dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Möglichkeiten für Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.

Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen - VdK-Integrationspreis 2011

2011-03-29

Menschen mit Behinderungen - EU

Zugang zu gleichen Rechten

Als gleichberechtigte Bürger haben Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie andere. Sie haben ein Recht auf Würde, Gleichbehandlung, unabhängige Lebensführung und uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Menschen mit Behinderungen zu ihren Rechten zu verhelfen, ist das Hauptanliegen der langfristigen Eingliederungsstrategie der EU. Wichtigster Bestandteil der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2004–2010) ist der Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen. Bis 2010 möchte die Europäische Kommission Fortschritte im Hinblick auf Beschäftigungsaussichten, Barrierefreiheit und unabhängige Lebensführung erzielen. Gemäß dem europäischen Grundsatz „Was behinderte Mitbürger betrifft, muss auch von ihnen mitbestimmt werden“ werden Menschen mit Behinderungen in diesen Prozess eingebunden.


Menschen mit Behinderungen - EU

2011-03-16

Fit für den ersten Arbeitsmarkt: Jenseits der Werkstatt - Velbert - DerWesten

Fit für den ersten Arbeitsmarkt : Jenseits der Werkstatt

Velbert, 15.03.2011, Matthias Spruck
Ein Runder Tisch versucht Möglichkeiten der Beschäftigung Behinderter auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eruieren.
In den offiziellen Arbeitsmarktstatistiken spielen Behinderte eigentlich nie eine Rolle, dabei gibt es in Deutschland eine nicht unwesentliche Anzahl von Behörden und Einrichtungen, die sich gezielt um die berufliche Zukunft etwa von Schülern mit geistiger Behinderung kümmern. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung des Kreises Mettmann Am Thekbusch lud gestern entsprechende Vertreter zu einem ersten Runden Tisch ein, um der Frage nachzugehen, „wie junge Menschen mit Handicap sinnstiftend in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes eingesetzt werden können“, wie es Schulleiter Bernhard Schidelko formulierte.


Fit für den ersten Arbeitsmarkt: Jenseits der Werkstatt - Velbert - DerWesten

2011-03-15

Neumarkt: Viele Behinderte

Viele Behinderte

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt hat ihr "Soll" bei der Beschäftigung schwerbehinderter Mitbürger deutlich überschritten, hieß es am Montag.

Man zeige soziale Verantwortung als Arbeitgeber, auch bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern, sagte Oberbürgermeister Thomas Thumann.

Die aktuelle Aufstellung aus dem Personalamt der Stadt zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung belege, dass die Stadt ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht nicht nur nachkommt, sondern dass sie diese sogar um 66 Prozent deutlich überschreitet. Während nach dem Schwerbehindertengesetz im Jahresdurchschnitt fünf Prozent aller Arbeitsplätze in einem Betrieb mit Schwerbehinderten besetzt sein müssen, sind es im Bereich der Stadt Neumarkt 8,31 Prozent.


Neumarkt: Viele Behinderte

2011-03-12

Hessens Justiz beschäftigt mehr Behinderte als vorgeschrieben

Wiesbaden (dapd-hes). Die hessische Justiz geht bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit gutem Beispiel voran. Dort würden deutlich mehr Menschen mit Behinderung beschäftigt als gesetzlich vorgeschrieben, gab das Justizministerium am Freitag in Wiesbaden bekannt.
Von den insgesamt fast 12.000 Bediensteten seien 1.166 Menschen mit Behinderung. Dies entspreche einer Quote von 9,13 Prozent. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Quote von 5 Prozent

Hessens Justiz beschäftigt mehr Behinderte als vorgeschrieben
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