Posts mit dem Label Gesundheit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gesundheit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2014-01-01

Was ändert sich 2014...: ... bei Pflege und Gesundheit? - n-tv.de

Was ändert sich 2014...... bei Pflege und Gesundheit?

Acht Jahre später als geplant wird die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Kleinere Änderungen gibt es im Bereich der Pflege. So soll die Note "sehr gut" im Pflege-TÜV künftig nicht mehr selbstverständlich sein. Hier die Details zu den Neuerungen.

Was ändert sich 2014...: ... bei Pflege und Gesundheit? - n-tv.de

2013-12-08

Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit | Hintergründe zu HIV | Aids | STI | Hepatitis | Aidshilfe – d@h_blog


Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit

6. Dezember 2013 von Axel Schock 
Nelson Mandela
Nelson Mandela 18.7.1918-5.12. 2013 (Foto: South Africa The Good News / www.sagoodnews.co.za)


Nelson Mandela war mehr als nur der erste schwarze Staatspräsident Südafrikas, er war zugleich Idol, Stimme und Gewissen eines ganzen Kontinents. Mit dem Tod des Friedensnobelpreisträgers verliert die Welt einen wichtigen Mitstreiter im Kampf gegen Aids. Von Axel Schock
Ein Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit | Hintergründe zu HIV | Aids | STI | Hepatitis | Aidshilfe – d@h_blog

 UN Enable - Disability and HIV/AIDS

2013-11-26

Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz

Update 27.11.2013: Koalitonsvertrag zum Download hier:

Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten



Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Über diese 177 Seiten wurde 11 Stunden verhandelt

26.11.2013, 08:42 Uhr | dpa
Frank-Walter Steinmeier, Sigmar Gabriel, Verhandlungen über Große Koalition (Quelle: dpa)
Sichtlich geschafft: SPD-Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier und SPD-Chef Sigmar Gabriel nach der vorletzten Runde der Koalitionsverhandlungen. (Quelle: dpa)

Bereits vor der voraussichtlich letzten Runde der Verhandlungen über eine Große Koalition steht der erste Entwurf für den Koalitionsvertrag für jedermann nachlesbar im Internet - inklusiver vieler Lücken. Die Spitzen von Union und SPD hatten den Entwurf bis zum frühen Morgen durchgearbeitet. Am heutigen Dienstagabend wollen die Koalitionäre ein letztes Mal zusammen kommen.

Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz


Auszug:
Seiten 101 bis 103:
Menschen mit und ohne Behinderung  

„Nichts über uns ohne uns“
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist 
die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen 
spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen.  In allen Bereichen des Lebens sollen  
Menschen mit  Behinderungen  selbstverständlich dazugehören  – und  zwar von  An- 
fang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteili- 
gung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach  
dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.  
  
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen  
Auf  dem  Weg  zur  inklusiven  Gesellschaft  ist  die  UN-Behindertenrechtskonvention  
(UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen be- 
treffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und 
deren  Organisationen  werden  wir  den  Nationalen  Aktionsplan  weiterentwickeln.  
Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im  
Alltag.  Der leichtere  Zugang für Menschen mit  Behinderungen  zu  Transportmitteln,  
Informationen  und  Kommunikation  sowie  zu  Einrichtungen  und  Diensten  ist  unab- 
dingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders be- 
rücksichtigen.  
 
Inklusiven Arbeitsmarkt stärken  
Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wol-
len  die  Integration  von  Menschen  mit  Behinderungen  in  den  allgemeinen  Arbeits- 
markt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu ge- 
hört  auch  die  Anerkennung  und  Stärkung  des  ehrenamtlichen  Engagements  der  
Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes  
Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu er- 
kennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  
sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu  
erkennen  und  sie  zu  beschäftigen.  Gemeinsam  mit  den  Sozialpartnern  werden  wir  
u. a.  im  Rahmen  der  Inklusionsinitiative  für  Ausbildung  und  Beschäftigung  die  An- 
strengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen.  
Wir  wollen  den  Übergang  zwischen  Werkstätten  für  Menschen  mit  Behinderungen  
und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfah- 
rungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. 
 
Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln  
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr In- 
klusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter  
Einbeziehung  der  Bund-Länder-Finanzbeziehungen  ein  Bundesleistungsgesetz  für  
Menschen  mit  Behinderungen  erarbeiten.  Dabei  werden  wir  die  Einführung  eines  
Bundesteilhabegeldes prüfen.  
Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur einge- 
schränkte  Möglichkeiten  der  Teilhabe  am  Leben  in  der  Gemeinschaft  haben,  aus  
dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem   
modernen  Teilhaberecht  weiterentwicklen.  Die  Leistungen  sollen  sich  am  persönli- 
chen  Bedarf  orientieren  und  entsprechend  eines  bundeseinheitlichen  Verfahrens  
personenbezogen  ermittelt  werden.  Leistungen  sollen  nicht  länger  institutionenzen- 
triert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und  
Wahlrecht  von  Menschen  mit  Behinderungen    im  Sinne  der  UN-  
Behindertenrechtskonvention  berücksichtigen.  Menschen  mit  Behinderung  und  ihre 
Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess be- 
teiligt.  
  
Inklusion und Große Lösung 
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch inklusive Hilfeformen geför- 
dert  werden.  Im  Interesse  von  behinderten  Kindern  und  ihren  Eltern  sollen  die  
Schnittstellen  in  den  Leistungssystemen  so  überwunden  werden,  dass  Leistungen  
möglichst  aus  einer Hand  erfolgen  können.  Deshalb  wollen  wir in  Abstimmung  mit 
der Neuordnung der Eingliederungshilfe alle Leistungen für Kinder und Jugendliche  
mit  Behinderung  und  deren  Familien  unter  dem  Dach  der  Kinder-  und  Jugendhilfe  
zusammenführen und das Leistungsrecht des SGB VIII inklusiv gestalten (Große Lö- 
sung). Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden am Bedarf von Kindern,  
Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtet und auch besondere Bedarfslagen zu 
berücksichtigt.

Barrierefreiheit im Netz 
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkun- 
gen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung  
und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.

 2.4 Gesundheit und Pflege (Seiten 67 bis 78)

Ambulante Gesundheitsversorgung 
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und 
die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelasse-
nen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen 
und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambu-
lante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für  
die freie Arztwahl.  
Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Nie- 
derlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unnö- 
tige bürokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulas- 
sungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten  
flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten  
Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Ermäch- 
tigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche  
verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen wollen wir ver- 
bindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Über- 
versorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“- 
Regelung überführt.  
Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren. und  
mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu  
werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppenthe- 
rapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetz- 
lich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden  
Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.  

Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich re- 
duzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zen- 
trale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können.  
Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin  
soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt  
dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin - außer in medizinisch nicht  
begründeten Fällen - zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten.  
Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Termin- 
servicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.  
 
Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes fördern und die hausärztli- 
che Versorgung weiter stärken. Die von Fachärztinnen und Fachärzten erbrachten 
hausärztlichen Leistungen sollen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamt- 
vergütung mindern. Dies gilt umgekehrt für von Hausärztinnen und Hausärzten er- 
brachte fachärztliche Leistungen.  
Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassen- 
ärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen  
und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen  
Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztli- 
chen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der  
ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss  
vorsehen. 
Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelas- 
sen. Außerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszen- 
tren zu gründen; davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103  
Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versor- 
gungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.  
Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirt- 
schaftlichkeitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Kran-
kenkassen und Kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte
Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir zu- 
dem unterbinden.  
Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbe- 
reich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetz- 
liche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der  
Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet. 
[Krankenhäuser können eine pflegerische Übergangsversorgung veranlassen.] Wirt- 
schaftlichkeitsvorgaben sind zu beachten, eine vorrangige Berücksichtigung von Ein- 
richtungen der verordnenden Krankenhäuser ist auszuschließen.  



Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen 
werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zen- 
tren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen. 
Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte  
ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht  
vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärzt- 
licher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in  
die Regelversorgung überführt. 
Die Krankenkassen müssen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge  
gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Für die ver- 
schiedenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versor- 
gungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen 
Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung  
beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesondere die Evaluation integrierter und  
selektiver Versorgungsformen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner sowie  
der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde  
nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer und zur Substi- 
 tution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfachen.  
Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in ge- 
eigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden. 
Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung  
anzubieten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeig-
nete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung  
ergänzt. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Die  
strukturierten Behandlungsprogramme müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, 
Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sein. Darüber hinaus  
soll die fachärztliche Versorgung gestärkt werden.  
Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Be- 
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie un- 
begründete Unterschiede aufgehoben werden können.  
Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiterent- 
wickelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rücken- 
leiden und Depressionen.   
Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir  
werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität  
der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bun- 
desausschuss Entscheidungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen  
werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Ver- 
fügung zu stellen.  
Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung für  
die Versorgungsforschung und für das Versorgungsmanagement der Krankenkassen  
wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten  
bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen 
werden. Zur Verbesserung der Datenlage für die Versorgungsforschung werden zu- 
künftig Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben erhoben.  
Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungs- 
fähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für 
die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen  
Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für  
ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Daten- 
austausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb  
zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet wer- 
den. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet wer- 
den.  
Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Ge- 
sundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.  
[Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Ver- 
sorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Eu-
ro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen  
150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem 

Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung  
hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsfor- 
schung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der 
Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt  
durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesaus- 
schuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.]

Krankenhausversorgung 

Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elemen-
ten der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und 
sicher sein.  

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizini-
schen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive
werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als wei-
teres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt

In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routineda-
ten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforde-
rungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind 
zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprü-
fung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung zukünftig 
unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen. Die Befugnis des 
GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher gestalten. Die Aus-
nahmebefugnisse der Länder bleiben davon unberührt. 

Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständli-
cher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser wer-
den. Der GBA wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständ-
lichkeit der Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu verbessern und Aspekte der Pa-
tientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu 
soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen 
und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilweise in Kranken-
häusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard 
der Qualitätssicherung.

Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge 
soll künftig nur da berücksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende Sy-
stem der Mehrleistungsabschläge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit 
nachgewiesen hoher Qualität können von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen 
werden, für besonders gute Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei 
unterdurchschnittlicher Qualität für einzelne Leistungen auch höhere Abschläge mög-
lich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren 
gemessen werden. [Die Degression des Landesbasisfallwertes bei landesweiten 
Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert.]

Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausge-
wählte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die 
Möglichkeit gegeben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern 

abzuschließen. Die Kriterien für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen 
auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl 
bleibt dabei unberührt. Danach erfolgt eine Evaluierung.

Nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen muss die woh-
nortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Hierzu wollen 
wir sicherstellen, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren 
Versorgungsauftrag wahrnehmen können. Die Einführung des Systems diagnosebe-
zogener Fallgruppen (DRG-System)als leistungsorientiertes Entgeltsystem war rich-
tig. Künftig kann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Kalkulations-
krankenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene Sachkosten sind zeit-
nah bei der Kalkulation abzubilden.  

Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer 
standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unter-
stützen. Dazu sollen die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren, 
gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kriterien erfolgt zukünftig durch
den GBA. Werden diese erfüllt, ist nach Zustimmung des Landes ein Sicherstel-
lungszuschlag zu zahlen. Es ist auch zu überprüfen, ob für Krankenhäuser die Vor-
haltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert 
werden. 

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durch-
geführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Pati-
enten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren 
Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Dies betrifft vom GBA zu definierende men-
genanfällige planbare Behandlungen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die 
Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. 
Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Ko-
sten übernehmen die Krankenkassen. 

Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pfle-
gerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass 
auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in 
ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäu-
ser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in 
den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. 

Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz 
kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an 
Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methoden-
bewertungsverfahren des GBA sollen regelmäßig nach spätestens zwei Jahren ab-
geschlossen sein.

[Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit 
und Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Im-
plantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits 
bestehende Register einbezogen.] Zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen 
werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und erweitern. Informa-
tionen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitäts-
berichte werden. 


[Bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten lassen sich nicht durch Be-
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen
Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen. Sie sollen aufgehoben werden. 
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gut-
achtens Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll 
zum 1.1.2016 in Kraft treten. 

Die Kosten der Krankenhäuser sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhausprei-
se über den Orientierungswert besser berücksichtigt werden;] dieser muss deshalb 
auch stärker auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen. 
Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Krankenhäuser, effizient und wirtschaftlich zu ar-
beiten. 

Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich außerhalb der allgemeinen Pra-
xissprechzeiten auf die Krankenhäuser. Das macht eine Anpassung der gesetzlichen 
Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung erforderlich. Wir streben 
dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der 
Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine sol-
che Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicher-
stellungsauftrag verbleibt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäu-
ser der Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. Für Hochkostenfälle, 
die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das Insti-
tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete gesonderte 
Vergütungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen werden künftig 
angemessen vergütet. 

Qualität wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezial-
fachärztlichen Versorgung (§116 b SGB V) gestärkt. Wie die Qualitätsnachweise zu 
führen sind, legt der GBA fest. Genutzt werden dazu auch die Qualitätsdaten des 
Qualitätsinstituts.  

[Wir wollen Krankenhausträger unterstützen, die sich in Abstimmung mit der Landes-
planung entscheiden, einen Krankenhausstandort umzuwandeln. Dazu werden wir 
einen Investitionsfonds auflegen, der insbesondere den Abbau von Überkapazitäten, 
die Konzentration von Krankenhausstandorten, die Umwandlung von Krankenhäu-
sern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits- 
oder Pflegezentren) oder die Sicherung bereits umgesetzter Strukturänderungen un-
terstützen soll. Analog zum erfolgreichen Programm zur Erneuerung der Kranken-
häuser in den neuen Bundesländern sollen Länder und Kassen jeweils in gemeinsa-
men Vereinbarungen das Nähere regeln. Der Investitionsfonds beteiligt sich mit ma-
ximal 50 Prozent an den jeweiligen Kosten. Es wird einmalig aus der Liquiditätsre-
serve des Gesundheitsfonds eine Summe von 500 Mio. Euro aufgeteilt nach dem 
Königsteiner Schlüssel für Maßnahmen in den Ländern zur Verfügung gestellt. Nicht 
verbrauchte Finanzmittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds zurück.] 

Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung 
des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, 
die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll.  

 
Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst 
psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behand-
lung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu 
sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem 
grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere 
Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesen Bereich zu bringen, 
halten wir fest. 




Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention 

Wir stehen für eine flächendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung 
in Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicher-
ten in Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressortübergreifenden Dialog 
unter Beteiligung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den 
Standort Deutschland für Forschung und Produktion zu stärken. 

Wir sehen das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisver-
handlungen grundsätzlich als lernendes System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln 
werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse des 
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung an den Preisverhandlun-
gen teilnehmen, um den Versorgungsaspekt zu stärken. Wir werden den gesamten 
Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch für laufende Ver-
fahren. [Um das hier geplante Einsparvolumen zu erreichen, werden wir das Preis-
moratorium auf dem Niveau der Preise vom 1.8. 2009 nahtlos fortführen und den
Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 130a Abs. 1 SGB V) ab 
dem Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöhen. Ein Gesetzentwurf dazu wird 
noch im Jahr 2013 in erster Lesung beraten. Diese Regelung wird ab 2015 jährlich 
daraufhin überprüft, ob abhängig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Kran-
kenversicherung eine Anpassung nötig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht un-
terschreiten.]  

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln 
werden so gefasst: Alle Wirkstoffe, die nach dem 1.1. 2011 in den Markt eingeführt 
worden sind, werden nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem 
Verfahren der Nutzenbewertung erfasst. Die Phase freier Preisbildung wird nur ein-
malig, nämlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt. 

Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage 
für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Auswei-
sung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon 
unberührt.  

Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungs-
sicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. 
Dies gilt insbesondere für Impfstoffe. 

Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt,
auf der Medikamente aufgeführt sind, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht aus-
getauscht werden dürfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegebe-
nen Frist, wird die Liste im Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt. 

Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfor-
dert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apothe-
ken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.  

Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimit-
teln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen da-
für nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Pa-
tientenschutz gefährden. 

Gesundheitsberufe und Medizinstudium 
Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Pra-
xisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Kon-
ferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen 
„Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln. 

[Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50% erhöht und bei  3293
Bedarf länderübergreifend koordiniert.]   3294
  3295
Zudem stößt die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an 
Grenzen. Daher wollen wir die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden 
Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern. 

Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur 
Ausbildung überarbeiten. 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wich-
tig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten 
und für eine angemessene Vergütung sorgen. 

Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen  
Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die 
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und 
Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversiche-
rungsträger einbezieht.  

[Hierzu werden wir den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen 
Richtwert für Ausgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung als neuen Min-
destwert ab 1.1.2015 auf sieben Euro je Versicherter erhöhen. Dieser Wert erhöht 
sich jährlich um einen Euro bis zu einem Wert von zehn Euro je Versicherter. Diese 
Mittel werden für die einzelnen Präventionsarten differenziert verwendet, jedoch min-
destens 80 Prozent für Maßnahmen in Lebenswelten, davon ein Drittel für die be-
triebliche Gesundheitsförderung. Die weiteren Sozialversicherungsträger sowie die 
private Krankenversicherung leisten einen angemessen Beitrag. Zielorientierung und 
Qualität in der Gesundheitsförderung und Prävention und deren Evaluation soll über
ein nationales Kompetenzzentrum gewährleistet werden, das bei der Bundeszentrale 
für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angesiedelt wird. Die BzgA erhält einen Teil 
der Mittel für bundesweite Kampagnen zur Prävention. Über deren konkrete Verwen-
dung schließt sie einen Kooperationsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband.]  

Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder 
und Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Re-
gelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfun-
gen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit ein-
heitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksich-
tigen. Länderpräventionsansätze werden einbezogen. 

Darüber hinaus werden wir die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und die 
ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken. Zudem wollen wir die 
Impfquoten in Deutschland erhöhen. 
Wir wollen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Frauen- 
und Männergesundheitsforschung insbesondere für die gesundheitliche Versorgung 
und die Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben. 
[Wir wollen die Möglichkeiten, ambulante medizinische Vorsorgeleistungen in aner-
kannten deutschen Kurorten wahrzunehmen, verbessern.] 
Finanzierung und Risikostrukturausgleich 

Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dar-
über hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Ge-
sundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer um-
sichtigen Ausgabenpolitik begegnen.  

Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, 
der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. 

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen 
Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. 
Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten
fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur 
der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger 
Einkommensausgleich notwendig.  
Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entfällt damit. 

[Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro bleibt auch in Zukunft zur Finanzierung 
der versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung er-
halten.]

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle 
Ausgangslage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im jüngsten 
Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemach-
ten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisie-
rung der Kosten für verstorbene Versicherte sowie zum Krankengeld und den Aus-
landsversicherten wollen wir zeitgleich umsetzen. 




Pflege
Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.
Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflege-
bedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbes-
sern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der 
Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie mög-
lich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bes-
sere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhal-
ten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt.  

Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass 
keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu La-
sten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversiche-
rung verlagert werden.  

Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutach-
tungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissen-
schaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungs-
rechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.  

Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Ver-
ständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dafür sollen bereits 
vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemein-
sam weiterentwickelt werden. 

Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegear-
beit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll 
durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt 
werden. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulan-
ten und stationären Bereich weiter einander angleichen. 

Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor al-
lem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle 
Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 
Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis 
zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein. 

Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und 
Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Be-
treuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufein-
ander abstimmen.  

Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld 
verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute 
Wohnformen ausbauen. 
Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen 
Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von An-
geboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen 
wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung auf-
nehmen. 

Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem 
Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Famili-
enpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und 
weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen.  
[F: Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation ei-
ner neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden ge-
setzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. 
Kosten: Bei 50T Personen 40 Mio. Euro/Jahr aus der Pflegeversicherung.] 
Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden 
prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert 
werden kann. 
In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen 
künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe 
stimmberechtigt vertreten sein. 
Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konse-
quente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Reha-
bilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo 
der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir 
auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabi-
litation beteiligen soll. 
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im 
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebe-
reich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Büro-
kratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden. 
Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wol-
len die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein 
einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf 
aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eta-
blieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stär-
ken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte 
eine transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein. 
Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, 
um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Aus-
bildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung 
zukommen.  
Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteili-
gung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin ge-
währleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finan-
zierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und 
die Länder sollte getroffen werden.  
Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegestützpunkte 
und andere vorhandene Unterstützungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur 
Entlastung von pflegenden Angehörigen besser bündeln und vernetzen. Wir setzen 
uns für eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon „Pflege für 
Angehörige“ ein. 
Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müs-
sen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und konti-
nuierlich - auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergrei-
fendes Vorgehen - weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden.  
Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die 
Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu 
machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner 
straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren.  
Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medi-
zinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der 
privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern. 
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und 
die Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag 
zu leisten. 

Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeri-
ums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter 
gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die 
Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt wer-
den kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozial-
räume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich 
in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker 
in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf 
Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflege-
beratung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und eh-
renamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie 
die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen 
in Betracht. 
Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 01. Januar 
2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 
0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbes-
serungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der 
für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die 
Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau 
eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern 
soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. 
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der 
Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in 
dieser Legislaturperiode angehoben. 




2013-11-23

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer | WAZ.de

Koalition

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer

22.11.2013 | 18:16 Uhr


Berlin.   Für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen werden die Versicherten ab 2015 mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten. Auch gut verdienende Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen müssen damit rechnen,mehr zu zahlen. Darauf haben sich die Unterhändler in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer | WAZ.de

Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet

Veröffentlicht am von
 
Maximal vier Wochen Wartezeit beim Arzt und Klinikreform – was die vermutlich künftigen Regierungspartner sonst noch entschieden haben.
Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

2013-11-02

Union und SPD bei Gesundheit und Pflege noch weit auseinander

Gesundheitspolitik  

Union und SPD auf der Suche nach Rezepten

01.11.2013 22:31 Uhrvon
In den Koalitionsverhandlungen liegen die Unterhändler im Bereich Gesundheit und Pflege noch weit auseinander. Einig sind sie sich aber darin, dass die Beiträge erhöht werden müssen - die Frage ist nur noch, um wie viel Prozent es für die Versicherten nachher geht. 
weiterlesen:
Union und SPD bei Gesundheit und Pflege noch weit auseinander

2013-07-08

Bündnis für gute Pflege | kobinet-nachrichten


Bündnis für gute Pflege

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Bündnis für gute Pflege
Bündnis für gute Pflege
© Bündnis für gute Pflege
Berlin (kobinet) Ein Bündnis für gute Pflege hat für den 20. Juli auf dem Alexanderplatz in Berlin zu einer Podiumsveranstaltung rund um das Thema Pflege eingeladen. Diese bildet den Abschluss einer dreiwöchigen Reihe von regionalen, bundesweit abgestimmten Aktionen vor den Wahlkreisbüros von Abgeordneten, die im Gesundheitsausschuss des Bundestags mitarbeiten, heißt es heute in einer Pressemitteilung:
Mit den Aktionswochen fordert das Bündnis die Politik öffentlich dazu auf, die dringend notwendigen Veränderungen einzuleiten. Dazu gehören maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige, bessere Unterstützungsleistungen und Anerkennung für pflegende Angehörige, attraktivere Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und um das finanzierbar zu machen: eine solidarische Finanzierung der Pflege.
Am 20. Juli 2013 stellen Vertreter des Bündnisses ihre Forderungen der Öffentlichkeit vor.
Bündnis für gute Pflege | kobinet-nachrichten

2013-07-04

Landesseniorenvertretung NRW gibt Empfehlungen zur Inklusion heraus

Empfehlungen zur Inklusion der LSV NRW 21.06.2013 


Logo lsv

Landesseniorenvertretung NRW gibt Empfehlungen zur Inklusion heraus

Den Blickwinkel verändern und sensibel machen


Nein, allgemein gültige Rezepte für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt es nicht, und die kann auch die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) nicht anbieten. Was sie aber mit ihren „Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention“ als bisher einzige unabhängige Interessensvertretung Älterer getan hat, kann eine große Hilfe für ihre 162 kommunalen Mitglieder darstellen, mit dem Thema „Inklusion“ praxisnah umzugehen.
Aus der Mitte der Mitglieder heraus setzten sich neun Interessierte im Jahr 2012 zum „Arbeitskreis UN-BRK“ zusammen. Ihr Ziel: Hinweise auf die Bedeutung des Themas Inklusion zu geben, vor allem aber Ideen zur Umsetzung vor Ort in den Kommunen – und nicht zuletzt in den Köpfen der Menschen – zu erarbeiten. Denn Barriere-Freiheit beginnt immer mit einer Änderung des Blickwinkels, so waren sich die AK-Mitglieder rasch einig.
Birgit Povel, Vorstandsmitglied und Leiterin des Arbeitskreises: „Die Landesseniorenvertretung richtet ihr Augenmerk auf ältere Behinderte und setzt sich für den Bewusstseinswandel von der Exklusion (Ausschluss) über die Integration hin zur Inklusion (also der vorbehaltlosen Teilhabe) behinderter Menschen ein“. Die auf der Mitgliederversammlung der LSV NRW kürzlich verabschiedete Empfehlung soll nun in den örtlichen Seniorenvertretungen mit Leben erfüllt werden.
Dass es in den Bereichen Gesundheitsförderung, Wohnraum- und Wohnumfeld-Gestaltung, Unterstützungsnetzwerke, Öffentlichkeitsarbeit sowie Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen gerade auf der lokalen Ebene viele Chancen gibt zu Veränderungen, davon sind die Seniorenvertreter überzeugt. Da eine solche Arbeit vor allem mit Sensibilisierung durch Information und Werbung, aber auch durch eigene Aktivitäten und Anregungen geschehen müsse, werde sie mit Sicherheit aber viel Mut und einen langen Atem brauchen.
Eine der wichtigsten Anregungen aus dem Praxis-Teil der Empfehlung, die man übrigens auf der Internetseite der LSV (www.lsv-nrw.de) einsehen und herunterladen kann: Einen engen Schulterschluss mit den kommunalen Behindertenvertretungen suchen oder sich für die Gründung eines solchen Gremiums einsetzen. Anhand von Leitfragen zur Barriere-Freiheit, zur Gewaltfreiheit und zu den Bereichen unabhängiger Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft können sich die kommunalen Seniorenvertretungen ihre eigenen, lokal machbaren Schwerpunkt heraussuchen und weiterentwickeln. Dann wäre ein Ziel des engagierten LSV-Arbeitskreises bereits erreicht. Dessen Mitglieder wollen übrigens auch weiter nah am Thema bleiben.
Direkter Download der Empfehlungen der LSV NRW (PDF-Datei)

www.forum-seniorenarbeit.de - Startseite

2013-07-02

Präventionsförderungsgesetz beschlossen - Bundesgesundheitsministerium



Pressemitteilung



Mehr Gesundheitsförderung denn je –
Bundestag beschließt das Gesetz zur Förderung der Prävention




Berlin, 28. Juni 2013


Gestern (23:45 Uhr) hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Das Gesetz sorgt dafür, dass künftig mehr Menschen denn je von qualitätsgesicherten Gesundheitsförderungsangeboten und Präventionsleistungen profitieren. Die Sollausgaben der Krankenkassen für die Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen steigen ab 2014 von derzeit etwa 205 Mio. Euro auf fast 500 Mio. Euro. Dies ist der bislang weitreichendste Ansatz, die Chancen der Menschen zu stärken, in allen Lebensphasen gesund zu sein und gesund zu bleiben.


Präventionsförderungsgesetz beschlossen - Bundesgesundheitsministerium

2013-06-01

Neues Standardwerk der Psychiatrie DSM-5: Psychisch krank über Nacht - Gesundheit | STERN.DE

Psychisch krank über Nacht

Wann endet Normalität, wann beginnt krankhaftes Verhalten? Der neu erschienene Diagnosekatalog "DSM-5" legt die Grenzen eng aus - und macht damit viele Gesunde über Nacht zu psychisch Kranken. Von Ilona Kriesl

Neues Standardwerk der Psychiatrie DSM-5: Psychisch krank über Nacht - Gesundheit | STERN.DE

2013-01-22

Streit um Psychiatrie-Diagnosen: Gesunde werden zu psychisch Kranken - SPIEGEL ONLINE

Neue Psychiatrie-Diagnosen: Aus gesund wird geisteskrank

In Kürze veröffentlichen Ärzte das überarbeitete Klassifikationssystem von psychiatrischen Krankheiten. Darin gibt es zahlreiche neue Diagnosen. Nach SPIEGEL-Informationen befürchten Gesundheitsexperten, dass gesunde Menschen mit Alltagsproblemen zu psychisch Kranken abgestempelt werden.
Licht und Schatten: Was ist noch normal und was schon krank?
 Corbis
Licht und Schatten: Was ist noch normal und was schon krank?
Darf die Trauer nach dem Tod eines geliebten Menschen zwei Jahre oder nur zwei Wochen dauern? Ab wann ist zu viel essen pathologisch? Und brauchen extrem reizbare Kinder, die sich mitunter zurückziehen, eine psychiatrische Diagnose?
Was noch normal und was schon krank ist, stufen Ärzte nach einem Klassifikationssystem psychiatrischer Leiden ein, das derzeit rundum erneuert wird. Wie der SPIEGEL berichtet, ist jetzt eine Debatte entbrannt um die Inhalte der fünften Auflage des "Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen" (DSM-5), das im Mai veröffentlicht werden soll. Gesundheitsexperten warnen, normale Verhaltensweisen könnten zu seelischen Störungen erklärt werden.
Streit um Psychiatrie-Diagnosen: Gesunde werden zu psychisch Kranken - SPIEGEL ONLINE

2012-11-07

Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis

Zwangsbehandlung durch die Hintertür?

Anders als die Beschneidung von Kindern ist die Zwangsbehandlung von als psychisch krank erklärten Menschen hierzulande kein großes Thema

    Die heute im Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme hat in der Öffentlichkeit kaum für Diskussionen gesorgt. Auslöser der Initiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012. Es hatte entschieden, dass Psychiatriepatienten nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.
    Ein ähnliches Urteil hatte bereits im letzten Jahr das Bundesverfassungsgericht gefasst. Damit ist jede Zwangsbehandlung gesetzwidrig. Nun müssen Gesetze formuliert werden, die diesen Urteilen Rechnung tragen. Doch die heute unter Federführung des Bundesjustizministeriums verfasste Änderung will die Zwangsbehandlung unter bestimmten Umständen wieder ermöglichen und wird denkbar unterschiedlich interpretiert.
    Hilfe oder Folter?
    In einer Pressemitteilung aus dem Bundesjustizministerium wird von Hilfe für die Betroffenen gesprochen.
    "Mit dem heute vorgelegten Entwurf wird Betroffenen konkret geholfen. Wenn jemand wegen einer Krankheit seinen freien Willen verliert, muss der Staat zum Wohle des Patienten helfend eingreifen können. Die Neuregelungen knüpfen an die bisherige Rechtsprechung an. Künftig können psychisch Kranke unter engen Voraussetzungen auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt."
    Für Rene Talbot von den Psychiatrieerfahrenen ist die Änderung dagegen schlicht gesetzwidrig. Damit werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das jede Zwangsbehandlung ausschließt, konterkariert. Den Verweis auf die Hilfe für die Betroffenen hält Talbot für zynisch. "Es ist schon merkwürdig, dass die Verbände dieser Betroffenen, denen damit angeblich geholfen werden soll, gegen diese Änderung protestieren", erklärt er gegenüber Telepolis.
    Tatsächlich schlagen zahlreiche Organisationen Alarm, in denen sich von Menschen zusammengeschlossenen haben, die mit psychiatrischen Maßnahmen Erfahrungen sammeln mussten:

    Zwangsbehandlung durch die Hintertür? | Telepolis

    Gesetzentwurf im Betreuungsrecht - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.Beck

    Zwangsbehandlungen: Psychiater fordern ein neues Gesetz

     Ärzte begrüßen Regeln zur Zwangsbehandlung - sueddeutsche.de



    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.(...)
    Insbesondere
    (...)
    d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 1 - Zweck

    Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
    Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 1 - Zweck

     

    2012-10-26

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie

    Durch die zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2011 und die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes zur Zwangsbehandlung aus dem Jahr 2012 hat die Debatte um die Grundrechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen deutlich an Relevanz gewonnen.
    Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stellt das psychiatrische Hilfesystem aber auch das deutsche Betreuungswesen vor die Herausforderung, noch einmal neu über Selbstbestimmung und Autonomie versus Unterstützung, Schutz und Fürsorge nachzudenken. (...)
    Anbei finden Sie das  aktuelle politische Positionspapier: „Freiheit, Sicherheit und Schutz der Unversehrtheit der Person – Konsequenzen der Artikel 14 und 17 der UN-Behindertenrechtskonvention für die Psychiatrie“, mit dem die Diakonie auf den gesetzgeberische Handlungsbedarf aufmerksam macht.
    Das Papier wurde im Rahmen der Projektarbeit des Diakonie Bundesverbandes erarbeitet. (...)
    19.10.2012

    Urteile zur Zwangsbehandlung in der Psychiatrie - Politische Forderungen der Diakonie | Diakonie-Fachinformationsdienst


    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere

    d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;

    Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 25 - Gesundheit

    2012-09-05

    Fachkonferenz über Empowerment -- kobinet

    05.09.2012 - 10:11

    Fachkonferenz über Empowerment.

    Berlin (kobinet) Empowerment kann man lernen - das ist Thema einer Fachkonferenz der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die am 19. Oktober in Berlin stattfindet.

    "Mehr Kontrolle über das eigene Leben! Auf sich selbst vertrauen können und selbst entscheiden über die eigene Gesundheit, den Wohnort, die Arbeit! Das wollen die meisten Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Wie kann dieser Wunsch umgesetzt und wie können vorhandene Erfahrungen für alle Bereiche der Selbsthilfe genutzt werden? Diesen Fragen widmet sich eine Empowerment-Fachkonferenz", heißt es heute in einer Pressemitteilung der ISL. “Mit dieser Fachtagung wollen wir den Stellenwert des Empowerment-Ansatzes bei der Weiterentwicklung von Selbsthilfe und Selbstvertretung klären”, sagt Barbara Vieweg, die die Konferenz für die ISL organisiert. (...)

    Fachkonferenz über Empowerment -- kobinet

    2012-07-01

    UN Enable - Rio+20 Outcome Document includes disability

     

    Rio+20 Outcome Document includes disability

    Dear friends in the global disability and development community,
    We are pleased to share the good news that disability has been included in the Rio+20 Outcome Document – a result of our joint efforts in advocacy and partnership toward disability-inclusive development in the work of the United Nations and beyond.
    The Rio +20 Outcome Document, "The future we want", has five specific references to disability, namely:

    responsibilities of States to respect, protect and promote human rights and fundamental freedom for all (paragraph 9);

    participation and access to information and judicial and administrative proceedings for promotion of sustainable development (paragraph 43);

    affirming that green economy policies in the context of sustainable development and poverty eradication should ...enhance the welfare of persons with disabilities (paragraph 58(k));

    commit to promote an integrated approach to planning and building sustainable cities and urban settlements, and commit to promote sustainable development policies that support inclusive housing and social services; a safe and healthy living environment for all, particularly, disabled persons (paragraph 135)

    and finally, stress the need for ensuring equal access to education for persons with disabilities (paragraph 229).
    We encourage you spread the news and begin to take measures to help translate these commitments into specific actions by Governments and all stakeholders in the international community to ensure that persons with disabilities – their rights, needs and concerns – are included in sustainable development policies and practices, everywhere.
    Let's make the future we want!
    Secretariat for the Convention on the Rights of Persons with Disabilities
    Division for Social Policy and Development
    Department of Economic and Social Affairs
    United Nations
     References

    UN Enable - Rio+20 Outcome Document includes disability

    2012-01-30

    Brasilien: Welttag gegen die Lepra » Brasilien » latina press Nachrichten

    29. Januar 2012 - 17:51h | Aktualisiert: 29. Januar 2012 - 17:58h

    Brasilien: Welttag gegen die Lepra

    Stigmatisierung muss abgebaut werden


    Zum am letzten Sonntag im Januar stattfinden Welttag gegen die Lepra haben die Gesundheitsbehörden und Organisationen die Zivilgesellschaft mobilisiert und zu einer nachhaltigen Prävention aufgefordert. Sie verlangen ein Ende der Diskriminierung von Menschen, die an der chronischen Infektionskrankrankheit leiden.
    Brasilien: Welttag gegen die Lepra » Brasilien » latina press Nachrichten

    2011-12-02

    UN-Behindertenrechtskonvention in Entwicklungslaendern umsetzen

    UN-Behindertenrechtskonvention in Entwicklungslaendern umsetzen

    02.12.2011 - 13:35 | 532653



    PresseMitteilung von SPD-Bundestagsfraktion

    UN-Behindertenrechtskonvention in Entwicklungslaendern umsetzen


    (pressrelations) - Anlaesslich des Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2011 erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Roth:

    80 Prozent aller Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungslaendern. Schaetzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank ergeben, dass 20 Prozent in absoluter Armut lebenden Menschen auch von Behinderungen betroffen sind. Weltweit erfahren Menschen mit Behinderungen gravierende Menschrechtsverletzungen, Diskriminierung und sind haeufig von sozialen, oekonomischen und politischen Prozessen in ihren Gesellschaften ausgeschlossen.

    Schaetzungen zufolge leben ueber eine Milliarde mit einer Behinderung. Das sind ueber 15 Prozent der Weltbevoelkerung.

    Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen auch, an allen Lebensbereichen ohne Diskriminierung in einer Gesellschaft teilhaben.

    Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, die Belange von Menschen mit Behinderungen staerker in den Fokus der Entwicklungszusammenarbeit zu stellen. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist ein wichtiger Meilenstein hierfuer.

    Die Bundesregierung soll eine thematische Zielgroesse fuer Menschen mit Behinderungen benennen und zunaechst mindestens mit 35 Millionen unterstuetzen.

    Bisher existiert kein wirksames Monitoring ueber Anzahl und Foerdervolumina fuer Projekte und Vorhaben fuer Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit. Der inklusive Ansatz ist weder in der Humanitaeren Hilfe noch in der entwicklungsorientierten Not- und Uebergangshilfe verankert. Die SPD-Bundestagsfraktion will dies aendern. Gerade in humanitaeren Notlagen sind Menschen mit Behinderungen besonders gefaehrdet, von notwendigen Hilfsmassnahmen ausgeschlossen zu werden.

    Das Risiko in Armut zu verfallen ist fuer Menschen mit Behinderungen sehr hoch. Haeufig mangelt es Menschen mit Behinderungen an angemessener Schulausbildung und Moeglichkeiten der Erwerbstaetigkeit. Sie sind sozial schlechter abgesichert als andere. Frauen und Kinder sind davon besonders betroffen.

    Ein grosser Teil der Kinder, die nicht zur Schule gehen, sind Kinder mit Behinderungen. Behinderte Frauen sind mit mehrfacher Benachteiligung konfrontiert. Diskriminierung und Exklusion im Bezug auf Geschlecht und Behinderungen multiplizieren sich oft.

    Die WHO geht derzeit davon aus, dass nur ein Prozent bis zwei Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungslaendern Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben.


    Kontakt:
    SPD-Bundestagsfraktion
    Pressestelle
    Internet: http://www.spdfraktion.de
    E-Mail: presse(at)spdfraktion.de
    Tel.: 030/227-5 22 82
    Fax: 030/227-5 68 69
    UN-Behindertenrechtskonvention in Entwicklungslaendern umsetzen

    Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger! -- kobinet

    02.12.2011 - 11:00

    Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger!.

    Berlin (kobinet) Zum Welttag der Menschen mit Behinderung fordern die im Deutschen Behindertenrat zusammen arbeitenden Verbände eine konsequente Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Die Jahrestagung des Behindertenrats heute in Berlin steht unter dem Motto: Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger! Sprecherratsvorsitzende Barbara Vieweg meint, der Aktionsplan der Bundesregierung müsse zügig mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen gefüllt und weiterentwickelt werden.

    In 2011 hat die Bundesregierung den ersten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention für die nächsten zehn Jahre auf den Weg gebracht. „Dieser Aktionsplan war ein erster Aufschlag. Er muss jedoch mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen gefüllt werden, die Menschen mit Behinderung zur Wahrung ihrer Menschenrechte benötigen. Dazu gehört eine barrierefreie Gesundheitsversorgung genauso wie eine menschenwürdige Pflege, Schutz vor Gewalt, die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben, eine inklusive Beschulung, um nur einige Beispiele zu nennen. Wir vermissen noch diverse konkrete Initiativen“, betont Sprecherratsvorsitzende Vieweg.

    Drei Forderungen betont der Behindertenrat anlässlich des Welttags:
    Menschenrechte, nicht mehr und nicht weniger! -- kobinet

    Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz

    Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz

    Ausgabejahr 2011
    Erscheinungsdatum 01.12.2011
    „Das heute beschlossene Versorgungsstrukturgesetz enthält etliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Damit seien auch Forderungen der Tagungsreihe „Teilhabe braucht Gesundheit“ aufgegriffen worden, die zwischen November 2010 und September 2011 zur Gesundheit für Menschen mit Behinderungen stattfand. Etwa könnten anzuerkennende Praxisbesonderheiten mit dem Versorgungsstrukturgesetz nunmehr verbindlich festgelegt werden, so Hubert Hüppe.
    Er verwies darauf, dass Ärzte derzeit häufig befürchteten, in Regress genommen zu werden, wenn sie vorgegebene Richtgrößen überschreiten. Hieraus folge die Gefahr, dass bestimmte Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden, obwohl sie notwendig sind, so Hubert Hüppe. Versicherte, bei denen langfristig Heilmittelbehandlungen erforderlich sind, können sich mit dem Versorgungsstrukturgesetz die benötigten Heilmittel für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dies verschafft Versicherten die Sicherheit, die benötigten Heilmittel für diesen Zeitraum zur Verfügung zu haben.
    „Ein großes Problem für viele Menschen mit Behinderung ist auch die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen. Hier ist es besonders für gehbehinderte Menschen wichtig, kurze Wege zum Arzt zu haben. Ich erhoffe mir von den jetzt geregelten finanziellen Anreizen für Ärzte, dass diesem Problem begegnet wird“, so Hubert Hüppe. Falls der Anreiz nicht greife, müsse man andere Wege suchen.
    Als positiv schätze er ebenfalls ein, dass zukünftig die ambulante gegenüber der stationären Rehabilitation gestärkt werden soll, so der Beauftragte. Das Versorgungsstrukturgesetz sehe hierfür einheitliche Versorgungsverträge für ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen vor.
    Ebenso greife das Gesetz das Problem mangelnder zahnärztlicher Versorgung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf. Die im Gesetz vorgesehenen Vergütungszuschläge für die aufsuchende Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen stellten eine Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen in Aussicht, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in eine Praxis kommen können. „Die Mängel bei der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung sind hiermit noch nicht abgestellt, aber es ist ein erster Schritt“, so der Beauftragte.
    Er begrüßte ebenfalls, dass die elektronische Gesundheitskarte mit Braille-Schrift ausgestattet sei. Blinde Menschen könnten die Gesundheitskarte so von anderen Karten unterscheiden.
    „Eine inklusive Gesellschaft kann allerdings nur erreicht werden, wenn weitere Schritte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung folgen. Insbesondere barrierefreie Arztpraxen und die Sensibilisierung und eine bessere Ausbildung von medizinischem Personal bleiben weiter auf der Tagesordnung“, so Hubert Hüppe.

    Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderung durch Versorgungsstrukturgesetz

    2011-11-10

    Ärmere Menschen werden im Alter eher pflegebedürftig | Telepolis

    Ärmere Menschen werden im Alter eher pflegebedürftig

    Eine US-Studie bestätigt, dass Geld, aber nicht Bildung, dafür sorgt, dass die Menschen länger gesünder bleiben und damit selbständig leben können


    Wer arm ist, wird doppelt bestraft. Er hat nicht nur weniger, er ist auch kränker und stirbt früher, während dem gegeben wird, der sowieso schon hat. Eine Studie bestätigt diese Kluft zwischen Arm und Reich, die sich auf das gute Leben, die Gesundheit bzw. das Leiden und auf die Lebenszeit auswirkt. Und weil die Ärmeren im Alter eher unter Gebrechlichkeiten leiden und früher nicht mehr selbst für sich sorgen können, wird daraus auch eine gefährliche Entwicklung, weil die Altersarmut zunimmt und die Pflege der Alten gleichzeitig teurer wird.
    Für die Studie, die in der Zeitschrift Health and Social Care in the Community erschienen ist, werteten die Wissenschaftler eine Langzeituntersuchung aus, für die über 6500 weiße und schwarze Amerikaner über 50 Jahren von 1994 bis 2006 beobachtet und alle zwei Jahren Daten nicht nur über den Gesundheitszustand, sondern auch über das Einkommen, das Vermögen und die Krankenversicherung, sofern vorhanden, befragt wurden.
    Ärmere Menschen werden im Alter eher pflegebedürftig | Telepolis
    Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...