2013-11-30
Hilfen für Behinderte: Erfreulich, aber undeutlich - Politik - Tagesspiegel
Noch lange nicht normal - Wirtschaft - Tagesspiegel
Wirtschaft
Noch lange nicht normal
00:00 UhrVon Lara SogorskiBerlin - Sie blieb fast zehn Jahre lang unbesiegt, 470 Spiele im Rollstuhltennis gewann sie in Serie, Grand Slams, Weltmeisterschaften und Paralympische Spiele, zuletzt 2012 in London. Esther Vergeer gilt als erfolgreichste Sportlerin der Welt. Seit ihrem achten Lebensjahr ist die Niederländerin querschnittgelähmt. Er ist der erste Mann, der mit türkischem Migrationshintergrund zum Bundestagsabgeordneten aufgestiegen ist. Seit 2008 führt er Die Grünen als Bundesvorsitzender. Cem Özdemir wurde in Schwaben geboren, als einziger Sohn einer Gastarbeiterfamilie.
Vergeer setzt sich als Sportlerin für Behinderte ein, damit sie wahrgenommen werden wie jeder andere Mensch auch.
Noch lange nicht normal - Wirtschaft - Tagesspiegel
Belgien "Euthanasie" : Sterbehilfe für Kinder | Politik - Kölnische Rundschau
"Euthanasie" : Sterbehilfe für Kinder
Erstellt 29.11.2013
Symbolbild Foto: dpa
"Euthanasie" : Sterbehilfe für Kinder | Politik - Kölnische Rundschau
Inclusion Japan’s Testimony on CRPD » Inclusion International
Inclusion Japan’s Testimony on CRPD
On 28 November, Ms. Kubo Atsuko, President of Inclusion Japan, made a testimony at the Foreign Affairs and Defence Committee of the House of Councillors (upper house), strongly supporting the speedy ratification of the CRPD. Disability rights movement in Japan, including Inclusion Japan, prevented the government from the ratification in March 2009, when the government tried to ratify without significant harmonization. With the passage of the act on disability elimination in June 2013, prohibiting disability discrimination and mandating reasonable accommodation, the disability community in Japan is now encouraging the parliament and the government to ratify the CRPD within the current extraordinary session of the Diet (parliament) ending on 6 December 2013
Inclusion Japan’s Testimony on CRPD » Inclusion International
Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - Senatspressestelle -
- Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Ministerien tragen Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit mit28.11.2013 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. Das Teilhabegeld soll aus Mitteln des Bundes gezahlt werden und ausschließlich der eigenverantwortlichen Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft dienen. Der Höhe nach soll es der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen, die zurzeit 660 Euro beträgt.
Das Bundesteilhabegeld soll ausnahmslos für jeden Erwachsenen mit einer "wesentlichen Behinderung" und Bedarf auf Eingliederungshilfe gezahlt werden.
Eigenes Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet. Das Bundesteilhabegeld soll zudem zusätzlich zu Sozialleistungen gezahlt werden, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege.
Angerechnet wird es lediglich auf die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, also auf die staatliche Förderung für Heimbewohner und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Ihnen soll vom Bundesteilhabegeld aber ein in der Höhe noch nicht festgelegter Selbstbehalt zustehen.
"Ich freue mich besonders, dass die Arbeits- und Sozialminister zudem auch Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit übernommen haben", sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen. Das Budget für Arbeit soll die Integration von Menschen mit Behinderungen in die gewerbliche Wirtschaft erleichtern. Horst Frehe: "Berufstätigkeit ist von ganz zentraler Bedeutung für das Selbstwertgefühl von Menschen in unserer Gesellschaft. Das Budget für Arbeit entspricht dem Gedanken der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention und kann dazu beitragen, auch weniger leistungsfähige Arbeitnehmer aufzunehmen in die Arbeitswelt." Zu diesem Zweck kann der Bund einen Arbeitsplatz nicht nur in einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördern, sondern in gleicher Höhe auch in der Wirtschaft. Bremen zahlt derzeit rund 900 Euro pro Arbeitsplatz und Monat an die Werkstätten.
Der Beschluss der ASMK zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und des Budgets für Arbeit ist eigebettet in die Forderung an den Bund, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII weiterzuentwickeln zu einem Bundesleistungsgesetz. Die ASMK hat den Bundestag mit ihrem heutigen Beschluss aufgefordert, die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Damit einher geht auch die Aufforderung an den Bund, die Kosten für Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Zur Begründung hieß es in dem ASMK-Beschluss, die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf einen Anspruch des Einzelnen gegenüber der Kommune reduziert werden. Die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bezeichnete die ASMK in ihrem Beschluss als "eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014".
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, hob hervor: "Das Bundesleistungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Damit wird nach 50 Jahren die Eingliederungshilfe auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Wir kommen damit dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nach, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nach und nach abzuschaffen."
Senatspressestelle - Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
2013-11-29
Top-Pflege statt Top-Rendite | kobinet-nachrichten
Top-Pflege statt Top-Rendite
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© Sozialministerium Niedersachsen
Pflegeheime in erster Linie als gute Geldanlage zu sehen. Top-Pflege statt Top-Rendite müsse im Mittelpunkt des Wirkens stehen.
"Das Interesse an Gewinnerzielung darf das Interesse an einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner nicht überlagern - Top-Pflege statt Top-Rendite!“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mageburg. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister fordern daher in einem von Niedersachsen unterstützten Antrag den Bund dazu auf, im Rahmen der anstehenden Pflegereform neue Kontrollmöglichkeiten vorzusehen.
Top-Pflege statt Top-Rendite | kobinet-nachrichten
Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend
28.11.2013
Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend
Zusätzliche Absicherung für Pflegefall notwendig
von: Christiane Steuck
Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend
Magdeburgs Behindertenbeauftragter warnt - Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember - Magdeburger Sonntag
29.11.13: Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember
Magdeburgs Behindertenbeauftragter warnt
Für Magdeburgs Behindertenbeauftragten Hans-Peter Pischner ist der Tag traditionell Anlass, auf aktuelle Erfahrungen und Probleme der Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt aufmerksam zu machen:Magdeburgs Behindertenbeauftragter warnt - Magdeburger Sonntag
Pressemitteilung - Welt-Aids-Tag 2013: Deutschland muss mehr gegen Aids tun und Beitrag an Globalen Fonds verdoppeln!: Aktionsbündnis gegen AIDS
Pressemitteilung - Welt-Aids-Tag 2013: Deutschland muss mehr gegen Aids tun und Beitrag an Globalen Fonds verdoppeln!
Berlin, 27.11.2013: Knapp 48.000 Menschen fordern mit ihrer Unterschrift „Versprechen halten. Aids besiegen!“. Kurz vor dem Weltaidstag am 1.Dezember rufen sie die Bundesregierung dazu auf, den Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria auf mindestens 400 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Das Aktionsbündnis gegen AIDS und die Kindernothilfe werden die Unterschriften am 29.11.2013 an das Bundeskanzleramt übergeben. Vorher wird zusammen mit Ärzte ohne Grenzen und dem Stop-TB Forum in einem kurzen Theaterstück ebenfalls an die Bundeskanzlerin appelliert, den Beitrag an den Fonds zu verdoppeln.
Pressemitteilung - Welt-Aids-Tag 2013: Deutschland muss mehr gegen Aids tun und Beitrag an Globalen Fonds verdoppeln!: Aktionsbündnis gegen AIDS
Bürgerkrieg : Über eine Million syrische Kinder auf der Flucht - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT
11:05
Bürgerkrieg : Über eine Million syrische Kinder auf der Flucht - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT
Bürgerkrieg
Über eine Million syrische Kinder auf der Flucht
Eine ganze Generation syrischer Kinder ist auf der Flucht: Fast 400.000 leben allein im Libanon. Eine Mehrheit der Kinder ist psychisch labil. Das UN-Flüchtlingshilfswerk warnt vor Spätfolgen.
Bürgerkrieg : Über eine Million syrische Kinder auf der Flucht - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT
Frist läuft: Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse | Fast 140.000 Menschen nicht krankenversichert - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Gesundheit
Frist läuft: Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse
Der 31.12.2013 ist Stichtag für Menschen ohne Krankenversicherung: Wer bis dahin Mitglied wird, muss keine Pflichtbeiträge nachzahlen.
© AOK-Mediendienst
Meldet man sich bis zum 31.12.2013 bei einer gesetzlichen Kasse, werden die angefallenen Beitragsschulden einmalig erlassen. Wer früher privat versichert war, kann nur zurück in eine private Kasse, muss aber den sonst fälligen Prämienzuschlag nicht zahlen. Fast 140.000 Menschen könnte die Altschulden-Regelung nützen. Sie sind laut Statistischem Bundesamt nicht krankenversichert. Frist läuft: Schuldenfrei zurück in die Krankenkasse | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Umfrage : Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
10:54
Umfrage : Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
Umfrage
Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz
Krebs macht den Deutschen am meisten Angst, doch geht nur die Hälfte zur Vorsorgeuntersuchung. Bei Frauen und Männern über 60 Jahren hat allerdings eine andere Erkrankung stark aufgeholt. Von Julia Ranniko
Foto: dpa Trübes Wetter, düstere Gedanken: Menschen in Deutschland fürchten sich am meisten vor Krebs und Demenz. Doch ihre Angst treibt nur die Hälfte zur Krebs-Vorsorge
- Krebs und Demenz sind die Krankheiten, vor denen sich die Menschen in Deutschland am meisten fürchten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der DAK-Gesundheit hervor. "Während die Sorge vor Krebs, Unfall oder Herzinfarkt zurückgeht, nimmt die Furcht vor der unheilbaren Erkrankung des Gehirns zu", erklärte Sprecher Rüdiger Scharf.
Umfrage : Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
Studie : Millionen Krebspatienten ohne Schmerzmittel - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
28.11.13
Studie : Millionen Krebspatienten ohne Schmerzmittel - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
Studie
Millionen Krebspatienten ohne Schmerzmittel
Laut einer Studie hat die Hälfte der Bevölkerung weltweit keinen angemessenen Zugang zu schmerzlindernden Medikamenten. Grund dafür sind die Anti-Drogengesetze - vor allem in Entwicklungsländern.
Studie : Millionen Krebspatienten ohne Schmerzmittel - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT
Alarmierende Zahlen der Unicef: Immer mehr Jugendliche sterben an Aids - Diverses - FOCUS Online - Nachrichten
Alarmierende Zahlen der UnicefImmer mehr Jugendliche sterben an Aids
Freitag, 29.11.2013, 10:22
dpa Die Zahl der mit Aids infizierten Kindern ist in vielen afrikanischen Ländern zurückgegangen. Dafür stieg die Anzahl der Jugendlichen in ärmeren Ländern, die an Aids starben.
Für immer mehr Jugendliche endet eine HIV-Infektion tödlich. Das geht aus einem Unicef-Bericht hervor. Demnach starben im Vorjahr 110 000 Jugendliche an Aids. Dem Kinderhilfswerk zufolge könnten höhere Investitionen die Todesrate senken.
Alarmierende Zahlen der Unicef: Immer mehr Jugendliche sterben an Aids - Diverses - FOCUS Online - Nachrichten
ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: NoBody's Perfect | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de
ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
NoBody's Perfect
Dienstag, 03.12.2013
22:45 bis 00:10 Uhr
Bayerisches Fernsehen22:45 bis 00:10 Uhr
In "NoBody's Perfect" dokumentiert Regisseur Niko von Glasow seine Suche nach Menschen, die - wie er selbst - im Mutterleib durch das Medikament Contergan geschädigt wurden und bereit sind, sich für einen Akt-Bildband fotografieren zu lassen. Die Suche führt zu einer Reihe von Begegnungen mit außergewöhnlichen Menschen, die trotz ihres körperlichen Handicaps in Berufsfeldern wie Politik, Medien, Sport, Astrophysik oder Schauspiel arbeiten, und denen das Fotoprojekt einen ganz neuen Blick auf sich selbst ermöglicht.
ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: NoBody's Perfect | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de
Zu viele Psychopillen für Kinder, zu viele Beruhigungsmittel für demente Senioren und viele Wirkstoffe gleichzeitig für ältere Menschen - BARMER GEK Krankenkasse - Arzneimittelreport 2013
Barmer GEK Arzneimittelreport 2013
Ein Drittel der über 65-Jährigen nimmt mehr als fünf Arzneimittelwirkstoffen täglich
Zu viele Psychopillen für Kinder, zu viele Beruhigungsmittel für demente Senioren und viele Wirkstoffe gleichzeitig für ältere Menschen – zu diesen Feststellungen kommt der Arzneimittelreport 2013 der Barmer GEK.
Barmer GEK Arzneimittelreport 2013
"Gerade die Ergebnisse zur Polypharmazie zeigen, dass wir dringend mehr Vernetzung und Transparenz im Gesundheitswesen brauchen", resümiert Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. "Hätten wir die elektronische Gesundheitskarte, das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte, hätten behandelnde Ärzte und auch Apotheker einen viel besseren Überblick über die Arzneimitteltherapie." Die riskante Multimedikation ließe sich durch elektronische Vernetzung viel besser steuern. Es müsse endlich Schluss sein mit der Blockadepolitik namhafter Ärztefunktionäre gegen eine moderne Telematikinfrastruktur.
Basierend auf Daten von 2,1 Millionen Versicherten über 65 Jahre haben die Autoren des Arzneimittelreports um den Bremer Versorgungsforscher Prof. Dr. Gerd Glaeske analysiert, wie häufig Patienten mehrere Arzneimittelwirkstoffe parallel verordnet bekommen. Dabei zeigte sich, dass ein Drittel der Versicherten von Polypharmazie betroffen ist, also täglich mehr als fünf Arzneimittelwirkstoffe einnimmt. Bei den Hochbetagten zwischen 80 und 94 Jahren ist fast jeder Zweite betroffen. Im Durchschnitt nehmen Männer über 65 Jahre täglich 7,3 Wirkstoffe ein, bei Frauen dieser Altersgruppe sind es 7,2. Glaeske: "Darunter leidet vor allem auch die Therapietreue."
Besorgniserregend hoch stufen die Bremer Forscher die Verordnungszahlen von Antipsychotika für Kinder und Jugendliche ein. Von 2005 bis 2012 sind die Verschreibungen um 41 Prozent gestiegen. Verursacht werden die Zuwächse vor allem durch neuere Präparate (+ 129 Prozent), während die Verschreibungen älterer Medikamente leicht rückläufig sind. Ein differenziertes Bild zeigt der Blick auf einzelne Altersgruppen. Bei Kleinkindern bis vier Jahren verschreiben Ärzte kaum noch Antipsychotika. Bei allen anderen steigen die Verordnungszahlen, am stärksten bei den 10- bis 14-Jährigen. "Eine medizinische Erklärung dafür lässt sich nicht direkt herleiten", betont Glaeske. Weder zeigten Studien einen Anstieg psychiatrischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen, noch hätten sich die relevanten Therapieempfehlungen geändert. Zudem dürfe man nicht ausblenden, dass Antipsychotika zum Teil gravierende unerwünschte Wirkungen haben.
Kritisch bewertet das Autorenteam vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen den Einsatz von so genannten Benzodiazepinen bei Menschen mit einer Demenzerkrankung. Diese Schlaf- und Beruhigungsmittel wurden 2010 rund 3.500 Versicherten der Barmer GEK verschrieben. "Das Risiko, Benzodiazepine verordnet zu bekommen, ist bei Menschen mit Demenz um das 1,5-fache erhöht", so Glaeske. Mit dem Wirkstoff verbunden sei ein Verlust kognitiver Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Erinnerung oder Lernen. Glaeske: "Ohne Zweifel sind viele ältere Menschen von Benzodiazepin-haltigen Arzneimitteln abhängig. Sie bekommen sie vermutlich oft nur, um quälende Entzugssymptome zu vermeiden." Denkbar sei jedoch, dass sich nach langen Jahren der Abhängigkeit eher eine Demenz entwickle als bei Menschen, die deutlich seltener solche Mittel eingenommen haben.
Für Sie zum Herunterladen:
BARMER GEK Krankenkasse - Arzneimittelreport 2013Brandenburg: Ordnungsamt will Kind im Koma den Hund wegnehmen - Brandenburg Aktuell - Berliner Morgenpost
28.11.13
Brandenburg: Ordnungsamt will Kind im Koma den Hund wegnehmen - Brandenburg Aktuell - Berliner Morgenpost
Antrag auf Taschas Einstufung als Behindertenhund eingereicht - Hoffnung für Dylan und Tascha! - Video: Dylans Familie sagt "Danke schön"! | Erna Graff StiftungErna Graff Stiftung
Brandenburg
Ordnungsamt will Kind im Koma den Hund wegnehmen
Dylan aus Schönwalde liegt im Wachkoma. Wenn der Junge mit Kampfhund Tascha zusammen ist, geht es ihm besser. Doch nun will das Ordnungsamt den Hund aus der Familie nehmen. Er gilt als gefährlich.
Von Sören Kittel
Foto: dpa
Dylan (10) aus Brandenburg liegt seit seiner Geburt im Wachkoma. Seine beste Freundin ist Tascha, eine Hündin, die seit sechs Jahren in der Familie lebt.
Brandenburg: Ordnungsamt will Kind im Koma den Hund wegnehmen - Brandenburg Aktuell - Berliner Morgenpost
Antrag auf Taschas Einstufung als Behindertenhund eingereicht - Hoffnung für Dylan und Tascha! - Video: Dylans Familie sagt "Danke schön"! | Erna Graff StiftungErna Graff Stiftung
2013-11-28
Deutsche Kinder werden mit Psychopharmaka vollgepumpt | Unzensuriert.at
Deutsche Kinder werden mit Psychopharmaka vollgepumpt
27. November 2013 - 13:00
"Verhaltensauffällige Kinder" erhalten in Deutschland Psychopharmaka.
Deutsche Kinder werden mit Psychopharmaka vollgepumpt | Unzensuriert.at
2013-11-27
Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog
Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt…..
27. November 2013 von tolmein |Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog
Skepsis gegenüber dem Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Skepsis gegenüber dem Koalitionsvertrag
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© Rolf Barthel
Skepsis gegenüber dem Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Viele Fragezeichen zum Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Viele Fragezeichen zum Koalitionsvertrag
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© kobinet/omp
"Rein vom Umfang her ist ein deutlicher Fortschritt im Vergleich zum Koalitionsvertrag von 2009 festzustellen, was das Thema Behinderung angeht", hält ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade nach einer ersten Lektüre fest. "Aus seinerzeitigen 17 Zeilen sind immerhin fünf Seiten geworden, wenn man die unterschiedlichen Stellen zusammenzählt." Auch die gewählten Formulierungen mit "Bundesteilhabegesetz", "Nichts über uns ohne uns" oder "Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt", sind laut ISL zumindest schön zu lesen.
Viele Fragezeichen zum Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© kobinet/omp
Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Sozialminister fordern einheitliche Leistungen für Behinderte / Politik / In- & Ausland - KN - Kieler Nachrichten
Soziales
Sozialminister fordern einheitliche Leistungen für Behinderte
Von Deutsche Presse-Agentur dpa |
27.11.2013 13:50 Uhr
Bessere Lernförderung für sozial schwache Kinder und vergleichbare Leistungen für Menschen mit Behinderung - das sind nur zwei Themen, über die die Arbeits- und Sozialminister in Magdeburg debattieren.
Norbert Bischoff (SPD), Minister für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, das 2013 den Vorsitz hat.
© Jens Wolf
Sozialminister fordern einheitliche Leistungen für Behinderte / Politik / In- & Ausland - KN - Kieler Nachrichten
Mercedes-Benz Museum bietet Barrierefreiheit | Autosieger.de - Auto-Magazin
Mercedes-Benz Museum bietet Barrierefreiheit
"Dass das Mercedes-Benz Museum von Anfang an barrierefrei geplant wurde, war für uns eine Selbstverständlichkeit. Umso mehr freuen wir uns, dass wir in diesem Jahr vom Verein ABS - Aktive Behinderte in Stuttgart - mit dem Goldenen Rollstuhl in der Kategorie ‚Kultur und Freizeit‘ für unsere Barrierefreiheit ausgezeichnet wurden", sagt Michael Bock, Leiter von Mercedes-Benz Classic. "Wir nehmen diesen Preis als Ansporn, unser Angebot für Menschen mit Handicaps weiter auszubauen".
Das Programm am 1. Dezember 2013 zum Tag der Menschen mit Behinderung ist abwechslungsreich:
Mercedes-Benz Museum bietet Barrierefreiheit | Autosieger.de - Auto-Magazin
2013-11-26
Behinderte Jugendliche werden zu selten im Betrieb ausgebildet - Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit
25.11. 2013
Ausbildung
Behinderte Jugendliche werden zu selten im Betrieb ausgebildet
Deutscher Gewerkschaftsbund legt Ausarbeitung zur Ausbildungsplatzsituation behinderter Jugendlicher vor: Junge Menschen mit einer Behinderung absolvieren nur selten eine Berufsausbildung im Betrieb. Die Chancen von benachteiligten Jugendlichen am Ausbildungsmarkt waren in den vergangenen Jahren sehr schlecht, da es viele Bewerber und zu wenig Ausbildungsplätze gab. Auch momentan bildet insgesamt nur knapp jeder vierte Betrieb aus. Behinderte junge Menschen haben hier das Nachsehen. Die Hürden für eine betriebliche Ausbildung sind für behinderte Jugendliche oft sehr hoch. Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren und die Ausbildung selbst sind zu selten auf ihre individuellen Fähigkeiten ausgerichtet. Unternehmen und behinderte junge Menschen haben bisher zu wenig Erfahrung im Umgang miteinander. Um die Chancen behinderter junger Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern, muss ihre Ausbildung künftig zu deutlich höheren Anteilen in den Unternehmen stattfinden. Da es vielfältige und individuelle Fördermöglichkeiten für die Unternehmen gibt, liegen die Barrieren für die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben offenbar auch in den Köpfen der Beteiligten.
Auszüge aus der Publikation "Ausbildung behinderter Jugendlicher" des DGB - arbeitsmarkt aktuell:Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit
Woche der Vorentscheidung | kobinet-nachrichten
Woche der Vorentscheidung
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© kobinet/omp
Woche der Vorentscheidung | kobinet-nachrichten
Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz
Update 27.11.2013: Koalitonsvertrag zum Download hier:
Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten
Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Über diese 177 Seiten wurde 11 Stunden verhandelt
26.11.2013, 08:42 Uhr
| dpa
Sichtlich geschafft: SPD-Fraktionsvorsitzender
Frank-Walter Steinmeier und SPD-Chef Sigmar Gabriel nach der vorletzten
Runde der Koalitionsverhandlungen. (Quelle: dpa)
Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz
Auszug:
Seiten 101 bis 103:
Menschen mit und ohne Behinderung
„Nichts über uns ohne uns“
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist
die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen
spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen
Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von An-
fang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteili-
gung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach
dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen be-
treffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und
deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln.
Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im
Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln,
Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unab-
dingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders be-
rücksichtigen.
Inklusiven Arbeitsmarkt stärken
Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wol-
len die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeits-
markt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu ge-
hört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der
Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes
Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu er-
kennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu
erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir
u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die An-
strengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen.
Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfah-
rungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.
Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr In-
klusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter
Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für
Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines
Bundesteilhabegeldes prüfen.
Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur einge-
schränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus
dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem
modernen Teilhaberecht weiterentwicklen. Die Leistungen sollen sich am persönli-
chen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens
personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzen-
triert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und
Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre
Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess be-
teiligt.
Inklusion und Große Lösung
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch inklusive Hilfeformen geför-
dert werden. Im Interesse von behinderten Kindern und ihren Eltern sollen die
Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen
möglichst aus einer Hand erfolgen können. Deshalb wollen wir in Abstimmung mit
der Neuordnung der Eingliederungshilfe alle Leistungen für Kinder und Jugendliche
mit Behinderung und deren Familien unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe
zusammenführen und das Leistungsrecht des SGB VIII inklusiv gestalten (Große Lö-
sung). Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden am Bedarf von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtet und auch besondere Bedarfslagen zu
berücksichtigt.
Barrierefreiheit im Netz
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkun-
gen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung
und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.
2.4 Gesundheit und Pflege (Seiten 67 bis 78)
Ambulante Gesundheitsversorgung
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und
die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelasse-
nen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambu-
lante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für
die freie Arztwahl.
Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Nie-
derlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unnö-
tige bürokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulas-
sungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten
Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Ermäch-
tigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche
verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen wollen wir ver-
bindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Über-
versorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“-
Regelung überführt.
Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren. und
mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu
werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppenthe-
rapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetz-
lich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden
Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.
Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich re-
duzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zen-
trale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können.
Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin
soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt
dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin - außer in medizinisch nicht
begründeten Fällen - zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten.
Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Termin-
servicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.
Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes fördern und die hausärztli-
che Versorgung weiter stärken. Die von Fachärztinnen und Fachärzten erbrachten
hausärztlichen Leistungen sollen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamt-
vergütung mindern. Dies gilt umgekehrt für von Hausärztinnen und Hausärzten er-
brachte fachärztliche Leistungen.
Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassen-
ärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen
und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen
Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztli-
chen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der
ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss
vorsehen.
Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelas-
sen. Außerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszen-
tren zu gründen; davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103
Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versor-
gungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.
Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirt-
schaftlichkeitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Kran-
kenkassen und Kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte
Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir zu-
dem unterbinden.
Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbe-
reich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetz-
liche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der
Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet.
[Krankenhäuser können eine pflegerische Übergangsversorgung veranlassen.] Wirt-
schaftlichkeitsvorgaben sind zu beachten, eine vorrangige Berücksichtigung von Ein-
richtungen der verordnenden Krankenhäuser ist auszuschließen.
Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen
werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zen-
tren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen.
Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte
ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht
vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärzt-
licher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in
die Regelversorgung überführt.
Die Krankenkassen müssen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge
gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Für die ver-
schiedenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versor-
gungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen
Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung
beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesondere die Evaluation integrierter und
selektiver Versorgungsformen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner sowie
der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde
nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer und zur Substi-
tution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfachen.
Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in ge-
eigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden.
Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung
anzubieten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeig-
nete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung
ergänzt. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Die
strukturierten Behandlungsprogramme müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen,
Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sein. Darüber hinaus
soll die fachärztliche Versorgung gestärkt werden.
Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Be-
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie un-
begründete Unterschiede aufgehoben werden können.
Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiterent-
wickelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rücken-
leiden und Depressionen.
Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir
werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität
der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bun-
desausschuss Entscheidungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen
werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Ver-
fügung zu stellen.
Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung für
die Versorgungsforschung und für das Versorgungsmanagement der Krankenkassen
wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten
bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen
werden. Zur Verbesserung der Datenlage für die Versorgungsforschung werden zu-
künftig Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben erhoben.
Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungs-
fähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für
die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen
Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für
ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Daten-
austausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb
zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet wer-
den. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet wer-
den.
Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-
sundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.
[Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Ver-
sorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Eu-
ro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen
150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem
Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung
hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsfor-
schung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der
Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt
durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesaus-
schuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.]
Krankenhausversorgung
Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elemen-
ten der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und
sicher sein.
Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizini-
schen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive
werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als wei-
teres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt
In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routineda-
ten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforde-
rungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind
zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprü-
fung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung zukünftig
unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen. Die Befugnis des
GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher gestalten. Die Aus-
nahmebefugnisse der Länder bleiben davon unberührt.
Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständli-
cher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser wer-
den. Der GBA wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständ-
lichkeit der Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu verbessern und Aspekte der Pa-
tientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu
soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen
und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilweise in Kranken-
häusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard
der Qualitätssicherung.
Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge
soll künftig nur da berücksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende Sy-
stem der Mehrleistungsabschläge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit
nachgewiesen hoher Qualität können von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen
werden, für besonders gute Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei
unterdurchschnittlicher Qualität für einzelne Leistungen auch höhere Abschläge mög-
lich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren
gemessen werden. [Die Degression des Landesbasisfallwertes bei landesweiten
Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert.]
Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausge-
wählte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die
Möglichkeit gegeben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern
abzuschließen. Die Kriterien für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen
auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl
bleibt dabei unberührt. Danach erfolgt eine Evaluierung.
Nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen muss die woh-
nortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Hierzu wollen
wir sicherstellen, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren
Versorgungsauftrag wahrnehmen können. Die Einführung des Systems diagnosebe-
zogener Fallgruppen (DRG-System)als leistungsorientiertes Entgeltsystem war rich-
tig. Künftig kann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Kalkulations-
krankenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene Sachkosten sind zeit-
nah bei der Kalkulation abzubilden.
Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer
standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unter-
stützen. Dazu sollen die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren,
gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kriterien erfolgt zukünftig durch
den GBA. Werden diese erfüllt, ist nach Zustimmung des Landes ein Sicherstel-
lungszuschlag zu zahlen. Es ist auch zu überprüfen, ob für Krankenhäuser die Vor-
haltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert
werden.
Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durch-
geführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Pati-
enten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren
Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Dies betrifft vom GBA zu definierende men-
genanfällige planbare Behandlungen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die
Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären.
Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Ko-
sten übernehmen die Krankenkassen.
Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pfle-
gerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass
auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in
ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäu-
ser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in
den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen.
Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz
kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an
Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methoden-
bewertungsverfahren des GBA sollen regelmäßig nach spätestens zwei Jahren ab-
geschlossen sein.
[Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit
und Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Im-
plantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits
bestehende Register einbezogen.] Zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen
werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und erweitern. Informa-
tionen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitäts-
berichte werden.
[Bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten lassen sich nicht durch Be-
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen
Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen. Sie sollen aufgehoben werden.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gut-
achtens Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll
zum 1.1.2016 in Kraft treten.
Die Kosten der Krankenhäuser sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhausprei-
se über den Orientierungswert besser berücksichtigt werden;] dieser muss deshalb
auch stärker auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen.
Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Krankenhäuser, effizient und wirtschaftlich zu ar-
beiten.
Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich außerhalb der allgemeinen Pra-
xissprechzeiten auf die Krankenhäuser. Das macht eine Anpassung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung erforderlich. Wir streben
dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der
Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine sol-
che Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicher-
stellungsauftrag verbleibt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäu-
ser der Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. Für Hochkostenfälle,
die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das Insti-
tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete gesonderte
Vergütungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen werden künftig
angemessen vergütet.
Qualität wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezial-
fachärztlichen Versorgung (§116 b SGB V) gestärkt. Wie die Qualitätsnachweise zu
führen sind, legt der GBA fest. Genutzt werden dazu auch die Qualitätsdaten des
Qualitätsinstituts.
[Wir wollen Krankenhausträger unterstützen, die sich in Abstimmung mit der Landes-
planung entscheiden, einen Krankenhausstandort umzuwandeln. Dazu werden wir
einen Investitionsfonds auflegen, der insbesondere den Abbau von Überkapazitäten,
die Konzentration von Krankenhausstandorten, die Umwandlung von Krankenhäu-
sern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits-
oder Pflegezentren) oder die Sicherung bereits umgesetzter Strukturänderungen un-
terstützen soll. Analog zum erfolgreichen Programm zur Erneuerung der Kranken-
häuser in den neuen Bundesländern sollen Länder und Kassen jeweils in gemeinsa-
men Vereinbarungen das Nähere regeln. Der Investitionsfonds beteiligt sich mit ma-
ximal 50 Prozent an den jeweiligen Kosten. Es wird einmalig aus der Liquiditätsre-
serve des Gesundheitsfonds eine Summe von 500 Mio. Euro aufgeteilt nach dem
Königsteiner Schlüssel für Maßnahmen in den Ländern zur Verfügung gestellt. Nicht
verbrauchte Finanzmittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds zurück.]
Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung
des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen,
die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll.
Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst
psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behand-
lung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu
sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem
grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere
Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesen Bereich zu bringen,
halten wir fest.
Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention
Wir stehen für eine flächendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung
in Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicher-
ten in Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressortübergreifenden Dialog
unter Beteiligung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den
Standort Deutschland für Forschung und Produktion zu stärken.
Wir sehen das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisver-
handlungen grundsätzlich als lernendes System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln
werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse des
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung an den Preisverhandlun-
gen teilnehmen, um den Versorgungsaspekt zu stärken. Wir werden den gesamten
Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch für laufende Ver-
fahren. [Um das hier geplante Einsparvolumen zu erreichen, werden wir das Preis-
moratorium auf dem Niveau der Preise vom 1.8. 2009 nahtlos fortführen und den
Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 130a Abs. 1 SGB V) ab
dem Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöhen. Ein Gesetzentwurf dazu wird
noch im Jahr 2013 in erster Lesung beraten. Diese Regelung wird ab 2015 jährlich
daraufhin überprüft, ob abhängig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Kran-
kenversicherung eine Anpassung nötig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht un-
terschreiten.]
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln
werden so gefasst: Alle Wirkstoffe, die nach dem 1.1. 2011 in den Markt eingeführt
worden sind, werden nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem
Verfahren der Nutzenbewertung erfasst. Die Phase freier Preisbildung wird nur ein-
malig, nämlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt.
Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage
für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Auswei-
sung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon
unberührt.
Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungs-
sicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren.
Dies gilt insbesondere für Impfstoffe.
Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt,
auf der Medikamente aufgeführt sind, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht aus-
getauscht werden dürfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegebe-
nen Frist, wird die Liste im Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt.
Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfor-
dert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apothe-
ken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.
Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimit-
teln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen da-
für nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Pa-
tientenschutz gefährden.
Gesundheitsberufe und Medizinstudium
Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Pra-
xisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Kon-
ferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen
„Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln.
[Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50% erhöht und bei 3293
Bedarf länderübergreifend koordiniert.] 3294
3295
Zudem stößt die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an
Grenzen. Daher wollen wir die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden
Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern.
Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur
Ausbildung überarbeiten.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wich-
tig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten
und für eine angemessene Vergütung sorgen.
Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen
Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und
Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversiche-
rungsträger einbezieht.
[Hierzu werden wir den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen
Richtwert für Ausgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung als neuen Min-
destwert ab 1.1.2015 auf sieben Euro je Versicherter erhöhen. Dieser Wert erhöht
sich jährlich um einen Euro bis zu einem Wert von zehn Euro je Versicherter. Diese
Mittel werden für die einzelnen Präventionsarten differenziert verwendet, jedoch min-
destens 80 Prozent für Maßnahmen in Lebenswelten, davon ein Drittel für die be-
triebliche Gesundheitsförderung. Die weiteren Sozialversicherungsträger sowie die
private Krankenversicherung leisten einen angemessen Beitrag. Zielorientierung und
Qualität in der Gesundheitsförderung und Prävention und deren Evaluation soll über
ein nationales Kompetenzzentrum gewährleistet werden, das bei der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angesiedelt wird. Die BzgA erhält einen Teil
der Mittel für bundesweite Kampagnen zur Prävention. Über deren konkrete Verwen-
dung schließt sie einen Kooperationsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband.]
Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder
und Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Re-
gelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfun-
gen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit ein-
heitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksich-
tigen. Länderpräventionsansätze werden einbezogen.
Darüber hinaus werden wir die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und die
ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken. Zudem wollen wir die
Impfquoten in Deutschland erhöhen.
Wir wollen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Frauen-
und Männergesundheitsforschung insbesondere für die gesundheitliche Versorgung
und die Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben.
[Wir wollen die Möglichkeiten, ambulante medizinische Vorsorgeleistungen in aner-
kannten deutschen Kurorten wahrzunehmen, verbessern.]
Finanzierung und Risikostrukturausgleich
Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dar-
über hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Ge-
sundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer um-
sichtigen Ausgabenpolitik begegnen.
Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt,
der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen
Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen.
Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten
fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur
der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger
Einkommensausgleich notwendig.
Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entfällt damit.
[Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro bleibt auch in Zukunft zur Finanzierung
der versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung er-
halten.]
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle
Ausgangslage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im jüngsten
Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemach-
ten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisie-
rung der Kosten für verstorbene Versicherte sowie zum Krankengeld und den Aus-
landsversicherten wollen wir zeitgleich umsetzen.
Pflege
Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.
Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflege-
bedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbes-
sern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der
Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie mög-
lich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bes-
sere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhal-
ten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt.
Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass
keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu La-
sten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversiche-
rung verlagert werden.
Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutach-
tungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissen-
schaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungs-
rechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Ver-
ständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dafür sollen bereits
vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemein-
sam weiterentwickelt werden.
Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegear-
beit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll
durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt
werden. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulan-
ten und stationären Bereich weiter einander angleichen.
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor al-
lem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle
Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20
Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis
zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein.
Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und
Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Be-
treuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufein-
ander abstimmen.
Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld
verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute
Wohnformen ausbauen.
Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen
Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von An-
geboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen
wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung auf-
nehmen.
Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem
Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Famili-
enpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und
weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen.
[F: Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation ei-
ner neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden ge-
setzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln.
Kosten: Bei 50T Personen 40 Mio. Euro/Jahr aus der Pflegeversicherung.]
Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden
prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert
werden kann.
In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen
künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe
stimmberechtigt vertreten sein.
Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konse-
quente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Reha-
bilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo
der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir
auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabi-
litation beteiligen soll.
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebe-
reich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Büro-
kratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden.
Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wol-
len die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein
einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf
aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eta-
blieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stär-
ken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte
eine transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein.
Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten,
um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Aus-
bildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung
zukommen.
Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteili-
gung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin ge-
währleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finan-
zierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und
die Länder sollte getroffen werden.
Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegestützpunkte
und andere vorhandene Unterstützungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur
Entlastung von pflegenden Angehörigen besser bündeln und vernetzen. Wir setzen
uns für eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon „Pflege für
Angehörige“ ein.
Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müs-
sen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und konti-
nuierlich - auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergrei-
fendes Vorgehen - weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden.
Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die
Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu
machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner
straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren.
Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medi-
zinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der
privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern.
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und
die Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag
zu leisten.
Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeri-
ums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter
gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die
Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt wer-
den kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozial-
räume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich
in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker
in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf
Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflege-
beratung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und eh-
renamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie
die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen
in Betracht.
Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 01. Januar
2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von
0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbes-
serungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der
für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die
Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau
eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern
soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der
Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in
dieser Legislaturperiode angehoben.
2013-11-25
Antrag für Neuhausen: Pilotprojekt Seniorenpark im Taxispark - Neuhausen - Abendzeitung München
Antrag für Neuhausen Pilotprojekt Seniorenpark im Taxispark
AZ, 25.11.2013 11:25 Uhr
Der Erholungspark Taxisgarten von oben.Foto: Google Maps
Der Taxispark hinter dem Taxis-Biergarten soll für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderung neu gestaltet werden. Das fordert jetzt Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU).
Neuhausen - Zusammen mit dem Verein „Dank und Gedenken der Aufbaugeneration“ und dessen Vorsitzender Margot Günther fordert Babor: "Der Park ist wieder zu öffnen und so auszustatten, dass dort die Begegnung und das Verweilen für Seniorinnen und Senioren sowie Behinderte attraktiv wird."
Antrag für Neuhausen: Pilotprojekt Seniorenpark im Taxispark - Neuhausen - Abendzeitung München
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