Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim
Von Dieter Sieckmeyer
52-Jährigem wurde Nahrung in die Venen geleitet.
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Als die 49-Jährige eine Chance bekam, examinierte Altenpflegerin zu werden, war sie überglücklich. Doch ob die Frau in den Beruf zurückkehren kann, ist ungewiss. Sie soll einem 52-jährigen Patienten irrtümlich eine Spezialnahrung in die Vene statt in die Magensonde gepumpt haben. Der Mann war kurz danach gestorben. Seit Donnerstag muss sich Astrid N. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
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Als die 49-Jährige eine Chance bekam, examinierte Altenpflegerin zu werden, war sie überglücklich. Doch ob die Frau in den Beruf zurückkehren kann, ist ungewiss. Sie soll einem 52-jährigen Patienten irrtümlich eine Spezialnahrung in die Vene statt in die Magensonde gepumpt haben. Der Mann war kurz danach gestorben. Seit Donnerstag muss sich Astrid N. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.
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Heimleitung, aber auch den Verantwortlichen des Pflegedienstes. (...)
Und er fügte hinzu: „Der Fisch stinkt vom Kopf.“
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Angeklagt : Pflegerin pumpt Nahrung in Blutbahn des Patienten - Nachrichten Regionales - Düsseldorf - DIE WELT
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MDK-Noten - Alloheim Senioren-Residenzen GmbHZur Alloheim-Gruppe gehören zurzeit 50 stationäre Pflege-Residenzen mit mehr als 6.000 stationären Betten, 18 Häuser für das Betreute Wohnen mit knapp 1.000 Appartements sowie vier ambulante Dienste. Bei Alloheim sind derzeit rund 4.000 Mitarbeiter beschäftigt.
Damit gehören die Alloheim Senioren-Residenzen zu den großen privaten Betreibern von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Firmensitz der Gruppe ist Düsseldorf.(...)
Die Alloheim-Unternehmensgruppe zeigt damit zugleich, dass sich ein Investment in den deutschen Pflegemarkt lohnt.
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