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2012-10-22

Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen - MECKLENBURGVORPOMMERN - OSTSEE ZEITUNG

dpa vom 17.10.2012 15:09
Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen

Schwerin (dpa/mv) - Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern nimmt die gestiegene Zahl von Betreuungsverfahren für hilflose Menschen an den Amtsgerichten des Landes unter die Lupe. Die Linke kritisierte das Vorhaben am Mittwoch. Die Prüfung von Betreuungsverfahren und deren Vermeidbarkeit sei ein unzulässiger Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Barbara Borchardt.
Landesrechnungshof will Amtsgerichte prüfen - MECKLENBURGVORPOMMERN - OSTSEE ZEITUNG

2011-12-29

Vernichtende Kritik an der Sozialbürokratie > Kleine Zeitung

29.12.2011 um 20:28 Uhr

Vernichtende Kritik an der Sozialbürokratie

Anhand des Sozialhilfeverbandes Bruck deckt der Rechnungshof schwere Mängel in den Strukturen der Pflegeversorgung auf.

Foto © Erwin Scheriau
Die finanzielle Gesamtverantwortung ist nicht geregelt. Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sind unvollständig und nicht ordnungsgemäß. - Die Aufgabenteilung in der Führung entsprach weder einem diesbezüglichen Vertrag noch der Geschäftsordnung. Die finanzielle Lage ist angespannt, ein Defizit wurde durch ein gesetzwidriges Darlehen abgedeckt. - Die vorgeschriebenen Kontrollen in den sechs Pflegeheimen des Brucker Verbandes sind zu einem wesentlichen Teil nicht erfolgt. Empfehlungen des Rechnungshofes werden seit 1999 ignoriert.
Diese schwerwiegende Mängelliste im Prüfbericht des Landesrechnungshofes (RH) zum Sozialhilfeverband Bruck betrifft weniger den Verband selbst, sondern wirft ein bedenkliches Licht auf einen wichtigen Teil des sozialstaatlichen Systems im ganzen Land

Vernichtende Kritik an der Sozialbürokratie > Kleine Zeitung

2011-03-16

Ehrenamt und Angehörigenbetreuung

Ehrenamt und Angehörigenbetreuung

"Die Betreuung ist grundsätzlich als unentgeltliches Ehrenamt konzipiert.
Der ehrenamtliche Betreuer kann nach § 1835 BGB Ersatz der (...) Aufwendungen verlangen. 
In der Praxis verzichten zahlreiche ehrenamtliche Betreuer auf die Aufwandsentschädigung.
Nach Auskunft der Vormundschaftsgerichte ist dies insbesondere bei Angehörigen der Fall."

Rechnungshof Baden-Württemberg 2009
Rechtliche Betreuung  Az.: II-0500Q00700-0701.55
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