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2014-01-11

Therapie: Eltern zeigen das Jugendamt an | Wesseling - Kölner Stadt-Anzeiger

Therapie Eltern zeigen das Jugendamt an

Erstellt

Die Anzeigen liegen der Staatsanwaltschaft vor. Foto: dpa
Mehrere Eltern haben Anzeige gegen das Wesselinger Jugendamt erstattet. Demnach sollen in mehreren Fällen Hilfen bei Dyskalkulie, Autismus und ähnlichem verweigert oder Anträge gar nicht erst angenommen worden sein.  Von

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2012-01-18

Jugendamt : Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne - Gelsenkirchen | DerWesten

Jugendamt

Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne

16.01.2012 | 18:00 Uhr
Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne
Ihre Tränen kann Jessica Monika Stach nicht mehr zurückhalten. Ihre Mutter Sabine (re.) und Nachbarin Gabriele Collet müssen trösten.Foto: Martin Möller
Gelsenkirchen. Das Gelsenkirchener Jugendamt hat nach monatelanger Auseinandersetzung die Reißleine gezogen und Jessica Monika Stach das Sorgerecht für ihre drei Söhne entzogen. Die Mutter ist geistig behindert. Reinhard Fleischer, ein Freund der Familie, sieht Versäumnisse bei den Behörden. Ein Mensch dürfe nicht aufgegeben werden.

Jugendamt : Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne - Gelsenkirchen | DerWesten


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 23 - Achtung der Wohnung und der Familie

(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
a) das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;
b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden;
c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Vermögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung.
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in Bezug auf das Familienleben haben. Zur Verwirklichung dieser Rechte und mit dem Ziel, das Verbergen, das Aussetzen, die Vernachlässigung und die Absonderung von Kindern mit Behinderungen zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern mit Behinderungen und ihren Familien frühzeitig umfassende Informationen, Dienste und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden.
(5) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Fällen, in denen die nächsten Familienangehörigen nicht in der Lage sind, für ein Kind mit Behinderungen zu sorgen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um andere Formen der Betreuung innerhalb der weiteren Familie und, falls dies nicht möglich ist, innerhalb der Gemeinschaft in einem familienähnlichen Umfeld zu gewährleisten.

2011-08-13

Fall Anna: Wieder Ärger um verschwundene Akte | Bonn | EXPRESS

Fall Anna
Wieder Ärger um verschwundene Akte

Von DIETMAR BICKMANN
Anna (9) soll von den Pflegeeltern ertränkt worden sein.
Anna (9) soll von den Pflegeeltern ertränkt worden sein.
Bonn/Bad Honnef –
Der Fall Anna (9): Sind etwa noch mehr Akten vernichtet worden – oder ist alles nur ein seltsamer Zufall? Am Donnerstag kam beim Prozess raus: Auch in der Pflegevermittlungsstelle Bad Honnef sind Unterlagen verschwunden.
Erst die „gesäuberten“ Akten im Jugendamt Königswinter, jetzt der neue Fall: Es geht um die Dokumentation einer Mutter, die zwei behinderte Kinder bei der angeklagten Petra W. (52) in der Tagespflege hatte. Die Papiere sind weg.
Die Mutter hatte sich bei der Vermittlungsstelle für Pflegekinder über Petra W., die Anna in der Badewanne ertränkt haben soll, beschwert. Ihr Kind würde etwa zum Essen gezwungen. Die Mitarbeiterin der Stelle machte einen Vermerk, heftete ihn in die Akte, die in einem Schrank verschlossen wurde.
Drei Monate nach dem Tod von Pflegekind Anna machte die Stadt Bad Honnef im Oktober 2010 die Vermittlungsstelle, in der Mitglieder der Frauenunion in einem kleinen Büro im Rathaus ehrenamtlich gearbeitet hatten, dicht. Offizielle Begründung: Die teils pensionierten Oberstudienrätinnen hätten nicht die nötige Qualifikation als Sozialpädagoginnen.
Danach verschwanden die Unterlagen aus der Akte.
Fall Anna: Wieder Ärger um verschwundene Akte | Bonn | EXPRESS

Fall Anna: Jugendämter von Honnef und Königswinter angeklagt

Fall Anna (9): Skandal um manipulierte Unterlagen

Fall Anna (†)Razzia im Jugendamt Königswinter

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