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2011-03-29

BMJ und UN-Behindertenkonvention » Uwe Ottens

BMJ und UN-Behindertenkonvention

Freitag, 28. Mai 2010 - 09.58 Uhr
Das Bundesjustizministerium (BMJ) sieht kein Erfordernis, die § 104, 105 BGB aufgrund der UN-Behindertenkonvention anzupassen. Dies geht aus einem Papier von Dr. Thomas Meyer, BMJ, hervor, das anlässlich des Workshops “UN-Behindertenkonvention” der Georg-August-Universität in Göttingen hervor.
Die Regelung des §§ 104, 105 BGB gelten nicht ausschließlich für behinderte, sondern auch für nicht-behinderte Menschen. Auch behinderte Menschen würden durch diese Vorschriften nicht diskriminiert, sondern geschützt.
Sie ermöglichen Ihnen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, ohne die ständige Sorge, dass sie durch ihr Verhalten ungewollte rechtsgeschäftliche Verpflichtungen (…) begründen.
Verbesserungsmöglichkeiten für das Betreuungsrecht hält Meyer für möglich, ist aber skeptisch, ob dabei, wie von verschiedener Seite gefordert, eine Abkehr von der gesetzlichen Vertretung und justizförmigen Betreuung wünschenswert ist.
Das Arbeitspapier von Dr. Meyer findet sich auf der Website des Vormundschaftsgerichtstags.

BMJ und UN-Behindertenkonvention » Uwe Ottens

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 12 - Gleiche Anerkennung vor dem Recht

www.inclusion.cc

2011-03-16

Betreuungs(un)recht | Pflege-SHV

Betreuungs(un)recht

Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers ausgeliefert

Zweifellos gibt es einfühlsame, verantwortungsbewusste und engagierte Betreuer und Richter, denen tatsächlich in erster Linie am Wohl der Menschen gelegen ist, die aus den verschiedensten Gründen heraus unter Gesetzliche Betreuung gestellt werden. Auch unter den Mitgliedern von Pflege-SHV befinden sich ehrenamtliche wie auch BerufsbetreuerInnen. Diese sind vor allem deshalb beigetreten, weil es sie belastet, mit ansehen zu müssen, wie mit ihren Schutzbefohlenen in den Einrichtungen oftmals umgegangen wird. Auch wissen wir von Amtsrichtern die sich ernsthaft fragen, wie oder wo der Betreffende Leben wollte, könnte er darüber selbst entscheiden. So sollte es sein - auch nach dem Willen des Betreuungsgesetzes.
Wir erleben jedoch auch die anderen Fälle. Zunehmend ist Pflege-SHV Anlaufstelle für Betroffene, die an einen Richter oder Betreuer geraten sind, welche eine eigenwillige Auslegung des Betreuungsrechts praktizieren oder die sich über die Bedürfnisse des zu Betreuenden hinwegsetzen und diesen die wenigen Freuden und Beziehungen, die ihnen im Leben noch geblieben sind, verleiden.

Lesen Sie wie es gehen kann, wenn Sie oder ein lieber Angehöriger an einen solchen Richter oder Betreuer gerät.
Die UN-Behindertenkonvention stärkt das Selbstbestimmungsrecht in allen Bereichen. Der 12. Vormundschaftsgerichtstag setzte sich am 4./5. November 2010 mit den Fragen der Umsetzung auseinander. Lesen Sie hier meinen Bericht von dieser Tagung.
Kritisches Stimmen zu der Art und Weise wie das Betreuungsrecht vielfach missbraucht wird finden Sie außerdem in folgenden Beiträgen:


Betreuungs(un)recht | Pflege-SHV
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