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2012-05-31

ENIL » European Network on Independent Living » Who keeps us in cages?


Who keeps us in cages?

European day of protest for equal rights for disabled people in Sofia, Bulgaria

Several dozen people participated in a protest organized by CIL Sofia in front of the Bulgarian National Assembly inSofia. At the event there were 4 cages – one big enough to fit 5 or 6 people and 3 smaller cages for one or two persons. The message that we were trying to deliver to the politicians through this action was that their national disability policies  are terrible,  focused as they are on the medical model that keeps us imprisoned – either in our own homes (smaller cages) or in a bigger institutions (the bigger cage), but with the same result – that disabled people  in Bulgaria are not living according to the Independent Living philosophy and we are not empowered to have control over our own lives, leaving us totally dependent on  awful public policy.
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2011-09-09

Fall Peggy - Zweifel am perfekten Mord - Bayern - sueddeutsche.de

Fall Peggy Zweifel am perfekten Mord

09.09.2011, 17:45
Von Olaf Przybilla
Keine Leiche, keine DNS-Spur: Vor zehn Jahren soll einem geistig behinderten jungen Mann im fränkischen Lichtenberg der perfekte Mord gelungen sein. Doch das Urteil im Fall Peggy bewegt noch immer viele Menschen. Anwälte und Bürger haben Zweifel an der Schuld von Ulvi K. - und kämpfen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Am 7. Mai 2001 soll es in Oberfranken den perfekten Mord gegeben haben. Höchstens eine Stunde hatte der Täter Zeit, währenddessen soll er die neun Jahre alte Peggy aus Lichtenberg ermordet und die Leiche so gut versteckt haben, dass sich in den Wäldern und Tümpeln rings um die fränkische Kleinstadt keine Spur fand. Die Kameras der Tornados fanden nichts, an der Kleidung des später verurteilten Täters fand sich nichts, kein noch so kleiner DNS-Rest. Drei Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens wurde ein junger Mann des Verbrechens schuldig gesprochen: der geistige behinderte Wirtssohn Ulvi, dem zu jener Zeit die geistige Reife eines Zehnjährigen attestiert wurde. Einem Jungen von sehr schlichtem Verstand ist also im Jahr 2001 der perfekte Mord gelungen.
ULVI K. 
Ulvi K. wurde 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt mehren sich die Zweifel. (© AP)
Wirklich? Zehn Jahre sind seit Peggys Verschwinden vergangen, selbst über die perfidesten Kapitalverbrechen wächst üblicherweise Gras in so einer Zeit. In Oberfranken aber füllt das Thema heute noch ganze Seiten in der örtlichen Presse. In Lichtenberg, nordwestlich von Hof gelegen, engagiert sich seit sieben Jahren eine Bürgerinitiative für die Freilassung Ulvis. Empörte Bürger sind nach Urteilen in Mordprozessen nichts besonderes, nur erhebt sich Volkes Stimme normalerweise dann, wenn schwer Verdächtige auf freien Fuß kommen - aus Mangel an Beweisen und weil es den Grundsatz gibt: im Zweifel für den Angeklagten. In der Sache Ulvi ist das anders. Da versuchen Bürger, einen Mann aus der Haft zu bekommen und lassen nichts unversucht.
Gudrun Rödel hat Ulvi K. nie kennengelernt. Sie stammt nicht aus Lichtenberg, sie lebt nicht in Lichtenberg und war nicht im Gerichtssaal, als Ulvi schuldig gesprochen wurde. Warum steht sie - zehn Jahre nach dem Verschwinden eines Mädchens - einer Bürgerinitiative pro Ulvi vor? Zu der Zeit, als sich Ulvi vor Gericht verantworten musste, sei sie berufstätig gewesen, sagt Gudrun Rödel, als Sekretärin in einem Anwaltsbüro. Als sie das nicht mehr war, habe sie sich eingelesen in den Fall, mit Gerichtsprozessen kenne sie sich ein wenig aus: "Aber diese Akten sind erschütternd." Man habe in Oberfranken nie aufgehört, für Ulvi zu kämpfen - und man werde auch nicht aufhören, für ihn zu kämpfen. "Aufhören können wir nicht", sagt Gudrun Rödel, "und dass wir Michael Euler kennengelernt haben, ist für uns alle ein Segen."
Euler ist Rechtsanwalt in Frankfurt, kürzlich wurde er vom Landgericht Bayreuth als Pflichtverteidiger Ulvis für ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren beigeordnet. Auch wenn das Gericht seither betont, dies sei mitnichten als Präjudiz zu deuten, dass die Causa Ulvi tatsächlich wieder aufgerollt wird: in Franken reagieren viele wie elektrisiert. Der Anwalt ist nicht bemüht, diese Hoffnungen zu dämpfen: "Nach dem Studium der Akten kann ich eines sagen: Ulvi war es nicht, da sitzt ein Unschuldiger in Haft."

Fall Peggy - Zweifel am perfekten Mord - Bayern - sueddeutsche.de

2011-07-13

Bund der Pflegeversicherten- Pflege -

... dann ging ich ins Gefängnis ...
Johann B., 79, ging nicht ins Gefängnis. Er ging in ein Alten- und Pflegeheim. Für Johann B. aber war das dasselbe. Und wenn wir seinem Denken folgen, verstehen wir, warum er denkt, wie er denkt.
Zunächst einmal sollten wir uns bewusst machen, dass wir unsere Alten- und Pflegeheime zu Bedürfnisanstalten degradiert haben. Bedürfnisbefriedigung ist das Wort zum Sonntag! Auf Befriedigung seiner elementarsten Bedürfnisse wird der Mensch in Pflegeeinrichtungen reduziert. Der Mensch als bedürftiges Wesen. Bedürfnisbefriedigung als Ersatz für Menschenwürde. Satt! Sauber! Trocken! Schon der Begriff der Pflegebedürftigkeit deutet unbarmherzig darauf hin. Johann B. hat recht. Bedürfnisanstalt oder Gefängnis. Wo ist da der Unterschied?
Am Tag bevor Johann B., 79, ins Pflegeheim ging, hatte er seinen Perseus in ein Tierheim gebracht. Tränenreich. Voller Abschiedschmerz Er wusste, er würde seinen Kameraden nicht wiedersehen. Elf Jahre lang hatten sie das Leben miteinander geteilt. Und dann diese sinnlose Endgültigkeit. Warum? Was sprach dagegen, im Pflegeheim seinen Hund bei sich zu haben? Pflegeheim. Tierheim. Wenn Heime solche Opfer fordern, dann fehlt ihnen das eigentlich Wesentliche.
„Das heutige Anstalts- und Heimsystem“, so Pflege-Wissenschaftler der Universität Bielefeld, „entstand als Problemlösung des 19. Jahrhunderts für den Ausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren. Unter den Bedingungen der beginnenden Industrialisierung und Marktwirtschaft mochte das segensreich gewesen sein - und sicherlich oft lebensrettend. Viele Gründe zwingen jedoch im 21. Jahrhundert das Heimsystem auf den Prüfstand, um zu klären, ob und in welchem Umfang es heute noch den Belangen der Alten und Pflegebedürftigen angemessen sein kann - und überhaupt muss. In all den Bereichen der Hilfebedürftigkeit sind längst ambulante kommunale Alternativen, die eine Integration der Betroffenen ermöglichen, bekannt. Sie werden bisher aber nur unzureichend angeboten. Insofern sind wir in den Umbau des Heimsystems bereits eingestiegen, es ist aber an der Zeit, ihn systematisch zu erfassen und behutsam zu steuern, damit nicht gerade die Verletzlichsten in der Gesellschaft seine Opfer werden. Der Umbau ist insbesondere gesetzgeberisch sowie sozialpolitisch zu begleiten, wie dies z.B. in einigen skandinavischen Staaten bereits geschieht.“
In Deutschland jedoch wird in Pflegeheimen im 21. Jahrhundert das 19. Jahrhundert gelebt. Die Deutschen sind davon überzeugt, dass „diejenigen Anstalten, welche würdigen Siechen und Gebrechlichen Unterkunft bieten... sich durchweg mit leichteren Strafen, wie Ermahnung, Verweis unter vier Augen, Verweis in Gegenwart der übrigen Insassen oder des Anstaltsvorstandes, Verweigerung des Urlaubs, Verbot des Empfanges von Besuch, Verbot des Rauchens usw. begnügen“ (Buehl/Eschle 1903).
„Diese Alten, denen es auf der Stirne geschrieben steht, dass der Staub nun bald wieder muss zur Erde werden, befinden sich meistens in einem glücklichen Kindeszustande. Wie Kinder können sie auch durch Entbehrung kleiner Dinge sehr aus der Stimmung kommen. Deshalb sind sie für jegliche Freundlichkeit, und namentlich auch für Mitteilung materieller Hilfen und kleiner Erquickungen meist sehr dankbar.“ (Büttner 1890).
Es ist in deutschen Alten- und Pflegeheimen heute wie vor 150 Jahren kein Leben so normal wie möglich möglich.
Denn ein Leben so normal wie möglich ist kein Leben im Heim oder in einer Wohngruppe. Das Komplettangebot von Wohnraum, Pflege, sozialen Beziehungen und Tagesgestaltung, wie es in Pflegeeinrichtungen angeboten wird, war nicht Johann B.’ Sache. Er hatte beispielsweise nichts übrig für Tanznachmittage. Er war ein Individuum. Er war keiner, den sie auf Fitness oder vorprogrammierter Unterhaltung trimmen konnten. Er wollte diese Art pauschaler Unterbringung und Betreuung nicht. Ebenso wenig wollte er sein Wohnzimmer mit Leuten teilen, die er vor seinem Einzug nicht einmal gekannt hatte. Schon gar nicht wollte er mit ihnen sein Schlafzimmer teilen. Johann B., 79. wollte nicht nur seine Möbel selbst aussuchen, sondern auch seine Wohnung. Er war, als er ins Pflegeheim ging, in eine Falle geraten. Er fühlte sich rechtlos. Zu spät erkannte er, dass Heime rechtsfreie Räume sind. Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie sie ihm im Grundgesetz garantiert wurde, war hier obsolet. Seine Bürgerrechte waren ihm abhanden gekommen. (..)
bund-der-pflegeversicherten.de

2011-03-25

Aus für Menschenrechts­beirat, aber mehr Kontrolle in Sicht - Gesellschaft - derStandard.at › Panorama

Österreich:

Elf Jahre nach Gründung

Aus für Menschenrechts­beirat, aber mehr Kontrolle in Sicht

von Maria Sterkl | 25. März 2011, 08:26

Kommissionen sollen zur Volksanwaltschaft wandern - und künftig auch Gefängnisse, Psychiatrie und Pflegeheime kontrollieren dürfen

Eines vorweg: Fix ist noch gar nichts. Dennoch scheint sich bei den Gespräch rund um die Schaffung einer neuen Anti-Folter-Kontrolle bereits eines abzuzeichnen: Die Tage des Menschenrechtsbeirats (MRB) im Innenministerium sind, zumindest in der gegenwärtigen Form, gezählt.

Aus für Menschenrechts­beirat, aber mehr Kontrolle in Sicht - Gesellschaft - derStandard.at › Panorama
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