... dann ging ich ins Gefängnis ...
Johann B., 79, ging nicht ins Gefängnis. Er ging in ein Alten- und Pflegeheim. Für Johann B. aber war das dasselbe. Und wenn wir seinem Denken folgen, verstehen wir, warum er denkt, wie er denkt.
Zunächst einmal sollten wir uns bewusst machen, dass wir unsere Alten- und Pflegeheime zu Bedürfnisanstalten degradiert haben. Bedürfnisbefriedigung ist das Wort zum Sonntag! Auf Befriedigung seiner elementarsten Bedürfnisse wird der Mensch in Pflegeeinrichtungen reduziert. Der Mensch als bedürftiges Wesen. Bedürfnisbefriedigung als Ersatz für Menschenwürde. Satt! Sauber! Trocken! Schon der Begriff der Pflegebedürftigkeit deutet unbarmherzig darauf hin. Johann B. hat recht. Bedürfnisanstalt oder Gefängnis. Wo ist da der Unterschied?
Am Tag bevor Johann B., 79, ins Pflegeheim ging, hatte er seinen Perseus in ein Tierheim gebracht. Tränenreich. Voller Abschiedschmerz Er wusste, er würde seinen Kameraden nicht wiedersehen. Elf Jahre lang hatten sie das Leben miteinander geteilt. Und dann diese sinnlose Endgültigkeit. Warum? Was sprach dagegen, im Pflegeheim seinen Hund bei sich zu haben? Pflegeheim. Tierheim. Wenn Heime solche Opfer fordern, dann fehlt ihnen das eigentlich Wesentliche.
„Das heutige Anstalts- und Heimsystem“, so Pflege-Wissenschaftler der Universität Bielefeld, „entstand als Problemlösung des 19. Jahrhunderts für den Ausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren. Unter den Bedingungen der beginnenden Industrialisierung und Marktwirtschaft mochte das segensreich gewesen sein - und sicherlich oft lebensrettend. Viele Gründe zwingen jedoch im 21. Jahrhundert das Heimsystem auf den Prüfstand, um zu klären, ob und in welchem Umfang es heute noch den Belangen der Alten und Pflegebedürftigen angemessen sein kann - und überhaupt muss. In all den Bereichen der Hilfebedürftigkeit sind längst ambulante kommunale Alternativen, die eine Integration der Betroffenen ermöglichen, bekannt. Sie werden bisher aber nur unzureichend angeboten. Insofern sind wir in den Umbau des Heimsystems bereits eingestiegen, es ist aber an der Zeit, ihn systematisch zu erfassen und behutsam zu steuern, damit nicht gerade die Verletzlichsten in der Gesellschaft seine Opfer werden. Der Umbau ist insbesondere gesetzgeberisch sowie sozialpolitisch zu begleiten, wie dies z.B. in einigen skandinavischen Staaten bereits geschieht.“
In Deutschland jedoch wird in Pflegeheimen im 21. Jahrhundert das 19. Jahrhundert gelebt. Die Deutschen sind davon überzeugt, dass „diejenigen Anstalten, welche würdigen Siechen und Gebrechlichen Unterkunft bieten... sich durchweg mit leichteren Strafen, wie Ermahnung, Verweis unter vier Augen, Verweis in Gegenwart der übrigen Insassen oder des Anstaltsvorstandes, Verweigerung des Urlaubs, Verbot des Empfanges von Besuch, Verbot des Rauchens usw. begnügen“ (Buehl/Eschle 1903).
„Diese Alten, denen es auf der Stirne geschrieben steht, dass der Staub nun bald wieder muss zur Erde werden, befinden sich meistens in einem glücklichen Kindeszustande. Wie Kinder können sie auch durch Entbehrung kleiner Dinge sehr aus der Stimmung kommen. Deshalb sind sie für jegliche Freundlichkeit, und namentlich auch für Mitteilung materieller Hilfen und kleiner Erquickungen meist sehr dankbar.“ (Büttner 1890).
Es ist in deutschen Alten- und Pflegeheimen heute wie vor 150 Jahren kein Leben so normal wie möglich möglich.
Denn ein Leben so normal wie möglich ist kein Leben im Heim oder in einer Wohngruppe. Das Komplettangebot von Wohnraum, Pflege, sozialen Beziehungen und Tagesgestaltung, wie es in Pflegeeinrichtungen angeboten wird, war nicht Johann B.’ Sache. Er hatte beispielsweise nichts übrig für Tanznachmittage. Er war ein Individuum. Er war keiner, den sie auf Fitness oder vorprogrammierter Unterhaltung trimmen konnten. Er wollte diese Art pauschaler Unterbringung und Betreuung nicht. Ebenso wenig wollte er sein Wohnzimmer mit Leuten teilen, die er vor seinem Einzug nicht einmal gekannt hatte. Schon gar nicht wollte er mit ihnen sein Schlafzimmer teilen. Johann B., 79. wollte nicht nur seine Möbel selbst aussuchen, sondern auch seine Wohnung. Er war, als er ins Pflegeheim ging, in eine Falle geraten. Er fühlte sich rechtlos. Zu spät erkannte er, dass Heime rechtsfreie Räume sind. Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie sie ihm im Grundgesetz garantiert wurde, war hier obsolet. Seine Bürgerrechte waren ihm abhanden gekommen. (..)
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