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2013-07-04

Phoenix - Gebärdensprache bleibt vorerst im Programm - Medien - Süddeutsche.de



TV-Sender Phoenix Gebärdensprache bleibt vorerst im Programm


Gebärdendolmetscher sind bislang fester Bestandteil von Phoenix. Im Zuge der Ausweitung der Barrierefreiheit will der Sender diese nun durch Untertitel ersetzen. Nach massiver Kritik sucht Phoenix jetzt aber das Gespräch mit Gehörlosenverbänden.
Phoenix - Gebärdensprache bleibt vorerst im Programm - Medien - Süddeutsche.de

2012-09-02

Und sie tut es doch: Julia Probst kandidiert für den Bundestag | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Und sie tut es doch: Julia Probst kandidiert für den Bundestag


Noch vor einigen Wochen erteilte sie auf twitter diesbezüglichen Spekulationen eine Absage. Jetzt darf man sie grillen.
Julia Probst
Julia Probst (Foto: privat)
Sie beherrscht bereits perfekt Konrad Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“ Kurz nachdem Julia Probst vor einigen Wochen bekannt gegeben hatte, dass sie in die Piratenpartei eingetreten ist, versicherte sie, dass sie für nichts kandidieren werde. Ihre Meinung hat sie schnell geändert:
Probst, gehörloser Twitter-Star (über 22.000 Follower), Inklusions-Kämpferin, Untertitel-Kämpferin, Fußball-Lippenleserin für Sky, Oscar-Pistorius-Fan, Barack-Obama-Fan und derzeit für das Münchner Unternehmen VerbaVoice tätig, will in den Bundestag:
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Twitter / EinAugenschmaus:
So sieht es aus, wenn ich für und eintrete:




2012-08-01

HWelt - Barrierefreihe Filmfassungen zu verbindlichem Förderkriterium machen

Barrierefreihe Filmfassungen zu verbindlichem Förderkriterium machen Drucken E-Mail
Mittwoch, 01 August 2012
Berlin – In der Film- und Kinowirtschaft halten die Diskussionen zur Barrierefreiheit an. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup): „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Öffnung von Film und Kino für Menschen mit Behinderungen. In der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) werden wir barrierefreie Filmfassungen zu einem verbindlichen Förderkriterium machen. Die barrierefreie Umrüstung von Kinosälen wird begünstigt.
Bislang herrschte bei der Barrierefreiheit das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Filmwirtschaft hat diese Chance, neues Publikum zu erreichen, jedoch nicht genutzt. Bislang sind nur etwa ein Prozent der Kinosäle und der Filme barrierefrei ausgestattet.

Dabei besteht erheblicher Bedarf: In unserem Land sind 11,7 Prozent der Bevölkerung gehandicapt. Darunter befinden sich 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen und weitaus mehr gehörlose oder schwerhörige. Die UN- Behindertenrechtskonvention, in Deutschland seit 2009 in Kraft, schreibt eine ungehinderte Teilhabe an Kunst und Kultur vor.

Die Kosten können kein Hinderungsgrund sein: Die Audiodeskription eines 90-Minuten-Films kostet circa 5.000 Euro, die Untertitelung circa 1.000 Euro. Gemessen an den durchschnittlichen Produktionsbudgets von etwa 4,5 Millionen Euro sind dies sehr kleine Summen.

Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für ein ‚Kino für alle‘ zu schaffen. Die CDU/CSU-Fraktion wird dieser Verantwortung gerecht werden. Das mittelfristige Ziel muss es sein, in jeder Stadt mindestens einen barrierefrei ausgestatteten Kinosaal zu haben.“

Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
HWelt - Barrierefreihe Filmfassungen zu verbindlichem Förderkriterium machen

2012-06-24

rbb muss endlich behindertengerecht senden! | Schulzendorf Kurier

rbb muss endlich behindertengerecht senden!


22. Juni 2012


Zur Wahl der neuen rbb-Intendantin erklärt der behindertenpolitische Sprecher Jürgen Maresch:
Zunächst meinen Glückwunsch – aber gleichzeitig die Forderung nach mehr Programm für die über 400.000 Menschen mit Behinderung. Denn bisher werden sie vom rbb deutlich ausgegrenzt. Damit wird er seinem Auftrag als öffentlich-rechtlicher Sender – auch mit Geld der Steuerzahler – nicht gerecht und entspricht auch nicht der UN – Behindertenrechtskonvention.
Es muss endlich möglich sein, dass auch gehörlose Menschen die Sendungen mit Untertiteln verfolgen können – was bereits viele andere dritte Programme längst realisieren.
Gleichzeitig wünsche ich mir, dass die Belange der 400.000 Menschen mit Behinderung im Rundfunkrat offensiver vertreten werden. Wäre es nicht an der Zeit, darüber nachzudenken, dass sie selbst im Rundfunkrat für ihre Interessen arbeiten, d.h. einen Platz bekommen?
Auf diesem Weg wünsche ich der Intendantin entsprechende Energie!

rbb muss endlich behindertengerecht senden! | Schulzendorf Kurier

2011-10-11

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 11.10.2011
„Das Wahlrecht ist das ureigenste Recht eines jeden Bürgers in der Demokratie. Dieses Recht wird heute vielen behinderten Menschen vollständig vorenthalten oder es gibt Hürden, die für andere Wählerinnen und Wähler nicht bestehen. Diese Missstände gilt es abzustellen. Hierzu verpflichtet nicht zuletzt die UN-Behindertenrechtskonvention. Art. 29 der Konvention stellt eindeutig klar, dass politische Teilhabe ein Menschenrecht ist“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe mit Verweis auf eine heute veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es widerspreche diesem menschenrechtlichen Ansatz, so der Behindertenbeauftragte, Menschen nur deshalb von ihrem Recht zu wählen auszuschließen, weil für sie ein Betreuer bestellt ist, der alle ihre Angelegenheiten erledigt. Ein häufig genanntes Argument für den Ausschluss ist, dass diese Menschen nicht wüssten, worum es bei der einschlägigen Wahl gehe. „Dieses Argument ist nicht haltbar. Es kommt vielmehr darauf an, soweit erforderlich, Wahlinformationen so aufzubereiten, dass sie auch für Menschen mit einer Vollbetreuung verständlich sind. Außerdem fragt auch niemand bei nicht betreuten Menschen, wie informiert sie zu einer Wahl gehen“, so Hubert Hüppe. Er verdeutlichte, dass es neben dem Wahlausschluss weitere Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Wählerinnen und Wählern gebe. Teilweise sei es schon schwierig, barrierefreie Informationen zu den Wahlen zu bekommen, etwa in leichter Sprache, Gebärdensprache oder mittels Untertiteln und Audiodeskription. Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung’, hörbehinderte und blinde Menschen sind dann oft von Informationen abgeschnitten, betonte Hubert Hüppe. In diesem Zusammenhang erneuerte er seine Forderung nach einer Nachrichtensendung in leichter Sprache, die mindestens einmal am Tag ausgestrahlt werden müsse. Die Hürden bei Wahlen setzten sich schließlich fort, wenn Wahllokale nicht barrierefrei sind oder eine nötige Assistenz fehle, so der Behindertenbeauftragte.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

2011-09-14

net-tribune: ARD will Fernsehangebot für Behinderte deutlich ausbauen

14. September 2011

ARD will Fernsehangebot für Behinderte deutlich ausbauen



Potsdam - Die ARD will ihr Fernsehangebot für seh- und hörgeschädigte Menschen deutlich ausweiten. Bis 2013 sollen im Ersten alle Erstausstrahlungen mit Untertiteln für gehörlose und schwerhörige Zuschauer versehen werden, sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel am Mittwoch nach einer Sitzung der ARD-Intendanten in Potsdam. Derzeit liege der Anteil bei 37 Prozent. Zudem sollen künftig alle fiktionalen Formate sowie Tier- und Naturfilme im Hauptprogramm eine Hörfilmfassung für blinde und stark sehbehinderte Menschen bekommen.

Piel sprach von einem "ehrgeizigen Ziel". Die ARD nehme bei den "barrierefreien Angeboten" eine Vorreiterrolle ein.

net-tribune: ARD will Fernsehangebot für Behinderte deutlich ausbauen

2011-09-04

NDR will Barrieren für Behinderte abbauen » Beitrag » hh-heute :: nachrichtenblog für hamburg



Schlecht oder gar nicht sehen oder hören können: Behinderte treffen auf hohe Hürden, die auch die Mediennutzung erschweren. Zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern gibt es deutliche Unterschiede: NDR-Intendant Lutz Marmor hat jetzt einen weiteren Ausbau barrierefreier Angebote des NDR angekündigt.
Bei der Informationsveranstaltung “Barrierefreier Rundfunkzugang” in Hamburg sagte Marmor, die Untertitelungsquote werde weiter zügig ausgebaut: “Bis Ende 2013 streben wir im NDR Fernsehen eine Quote von über 50 Prozent an. Im Ersten möchten wir bis Ende 2013 möglichst alle Sendungen des NDR untertiteln.” Bereits in den vergangenen drei Jahren hat das NDR Fernsehen seine Untertitelungsquote von 11 auf jetzt 37 Prozent gesteigert. Seit 2007 bietet der NDR auch live untertitelte Sendungen an. Vorreiter war das Vorabendmagazin “DAS!” im NDR Fernsehen, das seither fester Bestandteil des Angebots der NDR Untertitel-Redaktion ist.
“Unser Ziel ist es, nach Möglichkeit ab 2013 alle Fernsehfilme und Serien, die der NDR ins Erste einbringt, auch in einer Hörfilmfassung anzubieten”, so der NDR-Intendant. Zu dem Treffen hatte der NDR Vertreterinnen und Vertreter von Hör- und Sehbehindertenverbänden aus Norddeutschland in den Sender eingeladen.
NDR will Barrieren für Behinderte abbauen » Beitrag » hh-heute :: nachrichtenblog für hamburg

2011-08-29

Kinobrille blendet Untertitel ein - Kinobrille blendet Untertitel ein

Kinobrille blendet Untertitel ein
Text per Funk bringt Gehörlosen besseres Filmerlebnis
Kinobrille: Untertitel nur mit Spezialbrille sichtbar (Foto: BBC)
Kinobrille: Untertitel nur mit Spezialbrille sichtbar (Foto: BBC)

London/Washington/Augsburg (pte019/29.08.2011/12:20) - Spezialbrillen machen künftig das Kino für Gehörlose und Hörgeschädigte weitaus attraktiver. Ein Konzept, bei dem Untertitel per Funk an Brillen gesendet werden, will Sony ab 2012 in englischen Kinos einführen. Die Tiefe der Brillen-Untertitel lässt sich so einstellen, dass diese für den Betrachter mit der Ebene der Leinwand übereinstimmen, wodurch der Übergang beinahe nahtlos ist. Der Entwicklung wird von seinen Entwicklern hohes Potenzial beigemessen - hat doch jeder sechste Mensch Probleme mit dem Gehör.
Verdeckte Untertitel
"In den USA wurde die Brille in Testphasen bereits überaus positiv aufgenommen", berichtet Christian Vogler, Experte für Gehörlosentechnik an der Washingtoner Gallaudet University http://www.gallaudet.edu , im pressetext-Interview. Auch ein flächendeckender Einsatz stehe bevor, seit sich die Kinokette Regal http://www.regmovies.com im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung nach einer Klage dazu verpflichtet hat. "Die Voraussetzungen für die Brille - digitale Projektion und Untertitel-Ausstattung der Filme durch den Verleiher - sind im US-Kino ohnehin Standard."
Als entscheidenden Vorteil der Brille sieht Vogler, dass sie verdeckte Untertitel erlaubt. "Diese sind bequem zu lesen, ohne dass dabei andere Zuseher, die keine Untertitel sehen möchten, gestört werden", so der Experte. Die neue Brille dürfte bessere Chancen haben als ihr Vorgänger "Rearview Captioning", der sich aufgrund von Blickwinkel-Problemen nicht durchsetzte. Offene Filmuntertitel als weitere Variante sind bei Gehörlosen zwar beliebt, nicht jedoch bei den Kinoketten, die dafür eigene Säle und eigene Vorführzeiten bereitstellen müssen.
Fremdwort Barrierefreiheit
Die heimischen Kinos sind in Sachen Barrierefreiheit im Rückstand. Engagement zeigte hier in vergangenen Jahren die Initiative "deinkino" http://deinkino.de . "Blinden wurde eine Audio-Deskription per Kopfhörer übertragen und für Gehörlose bei bestimmten Vorführungen Untertitel mittels Beamer in den laufenden Film eingeblendet", berichtet Bernd Schneider vom Portal "Taubenschlag" http://www.taubenschlag.de gegenüber pressetext. Das Vorhaben scheiterte, da die Filmgesellschaften aus Angst vor Raubkopien die Filme nicht vorab für die Untertitelung herausgeben wollten.

Kinobrille blendet Untertitel ein - Kinobrille blendet Untertitel ein

2011-08-20

Sign Dialog - Bildung durch Untertitel

Insgesamt steigt die Untertitelungsquote bei den Sendern ständig an; besonders hervorzuheben sind die öffentlich-rechtlichen Sender mit einer Quote von zum Teil über 50 % (WDR). Dennoch sind viele Hörgeschädigte mit der Situation nicht zufrieden und wünschen sich einen stärkeren Ausbau des Untertitel-Angebotes. 2008 wurde Kurt Beck ein Forderungskatalog überreicht, in dem wir 100 %ige Untertitelung innerhalb von 10 Jahren – also bis 2018 – fordern. Dazu müsste die Rate innerhalb eines Jahres um 10 Prozent steigen. Davon sind wir bisher weit entfernt! Ebenfalls 2008 wurde der Rundfunkstaatsvertrag geändert. Hinsichtlich Untertitelungen heißt es, es „soll“ untertitelt werden. Wir fordern eine Abänderung hin zu einer Verpflichtung für alle Sender, so wie es schon in Spanien, Frankreich und England der Fall ist. Eine Pflicht zur Untertitelung muss auch hier in Deutschland gesetzlich verankert werden, sonst wird die Untertitelungsquote niemals auf die nötigen 100 % steigen!
Sign Dialog - Bildung durch Untertitel

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 9 - Zugänglichkeit


(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für
a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,
a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;
b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;
c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;
d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;
e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;
f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;
g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;
h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.
inclusion.cc
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