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2012-03-17

Mit dem Elternwahlrecht zur Inklusion? - bildungsklick.de

Österreich

Mit dem Elternwahlrecht zur Inklusion?

Große regionale Unterschiede in Österreich


16.03.2012 - (Brigitte Schumann) In Österreich wurde bereits 1993 das Wahlrecht für Eltern von Kindern mit Behinderungen eingeführt. Nicht die Fachleute, sondern die Eltern sollten für ihr Kind entscheiden, ob es eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen solle. Im Nationalen Bildungsbericht (2009) ist die Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Österreich insgesamt und in den einzelnen Bundesländern untersucht worden. Das Ergebnis sollte Eltern, die dieses Modell nun auch von deutschen Bildungspolitikern offeriert bekommen, skeptisch stimmen. Für die Steuerung einer inklusiven Entwicklung ist es allemal ungeeignet.

Bild: bikl.de
Der Nationale Bildungsbericht stellt fest, dass sich die bundesweite Integrationsquote seit dem Jahr 2000/01 bundesweit bei ca. 50 % eingependelt hat und seitdem stagniert. Gleichzeitig legt er offen, dass es erstaunliche regionale Disparitäten in der Entwicklung der gemeinsamen und getrennten Förderung von Kindern mit Behinderungen gibt.  Während in der Steiermark die Integrationsquote von Kindern mit Behinderungen bei 83,4 % liegt, beträgt sie in Niederösterreich nur 32 %. Auch Vorarlberg und Tirol sind Bundesländer mit hohen Segregationsquoten und einer deutlichen Sonderschulorientierung, demgegenüber fallen die entsprechenden Quoten in der Steiermark, dem Burgenland und in Oberösterreich eher gering aus.

Unterschiedliche Elternwünsche in den Regionen?

Sehr deutlich tritt der Bildungsbericht der Auffassung entgegen, dass sich in den unterschiedlichen Entwicklungen ein unterschiedlicher Elternwunsch ausdrückt. Er führt die Unterschiede zurück "auf lokale und regionale Traditionen sowie den diesen zugrunde liegenden Einstellungen, Haltungen, Kompetenzen und Verhaltensweisen der Professionellen, insbesondere von den Schulbehördenvertreter/innen". Der Bericht hält als Ergebnis fest: "Das Ausmaß getrennter bzw. gemeinsamer Erziehung und Bildung scheint beliebig zu sein und weniger vom Elternwunsch als den Einstellungen und Haltungen der Professionellen und dem vorhandenen Angebot abzuhängen."   Für Prof. Feyerer, Leiter des Instituts für Inklusive Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Linz, steht fest: "Die Verankerung des Elternwahlrechts anstelle eines Rechtsanspruchs, wie es die UN-Konvention  heute unmissverständlich vorsieht, hat zu einer "Alles ist möglich, aber nichts ist fix"-Politik geführt. In manchen Regionen kam es zu vorbildlichen Entwicklungen, in machen Regionen zu einem heute höheren Segregationsquotienten als 1993. Insgesamt zu einer Doppelgleisigkeit und damit sicherlich zur teuersten Variante, der Aufrechterhaltung beider Systeme. Will man flächendeckende und leistbare Inklusion erreichen, ist das Elternwahlrecht also sicherlich kein Weg."

Elternwahlrecht: Verstoß gegen die UN-BRK

Jahrzehntelang haben Eltern von Kindern mit Behinderungen in Deutschland vergeblich von der Politik das Recht eingefordert, zwischen Förderschule und Regelschule wählen zu können. Just zu dem Zeitpunkt, wo die UN-Konvention dem einzelnen Kind mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung garantiert und die progressive Realisierung eines inklusiven Schulsystems fordert, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die Vorzüge des Elternwahlrechts entdeckt. Zum Zwecke des Elterwahlrechts muss zwingend das Förderschulsystem aufrecht erhalten werden. Wie man den Elternwillen in die gewünschte politische Richtung lenken kann, haben die Juristen der KMK ebenfalls aufgezeigt: Mit dem Argument des Kindeswohls kann der Staat seine Interventionsrechte nutzen und Elternwünsche korrigieren.
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2012-03-07

Eckpunkte sind eine herbe Enttäuschung - bildungsklick.de

Inklusion NRW

Eckpunkte sind eine herbe Enttäuschung

Mitte Februar haben sich die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf gemeinsame Eckpunkte "für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" verständigt.


Bielefeld, 07.03.2012 - Den großen Schritt zu einem inklusiven Schulsystem, für den die Regierungsfraktionen die Eckpunkte halten, können die Sprecher des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle in dem vorliegenden Papier nicht erkennen, im Gegenteil: Aus Sicht der Sprecher sind diese Eckpunkte eine herbe Enttäuschung.
Es fehlen konkrete Vorschläge für einen verlässlichen Ressourcen- und Zeitrahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich. "Die Regierungsfraktionen bleiben mit ihren Aussagen völlig unverbindlich", beklagt Uta Kumar, Sprecherin des NRW-Bündnisses und kritisiert: "Das Eckpunktepapier sagt nicht, wann die Umsetzung der UN-Konvention abgeschlossen sein soll und wie die notwendige Ausstattung an den Schulen sichergestellt werden soll. Das Menschenrecht auf inklusive Bildung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden."
Eckpunkte sind eine herbe Enttäuschung - bildungsklick.de

2012-01-30

Ländervergleich: Viele Wege zur Inklusion « DiePresse.com

Ländervergleich: Viele Wege zur Inklusion

(Die Presse)
Die Umstellung auf ein inklusives Schulsystem meistert Europa mit unterschiedlichem Erfolg. Italien gilt weltweit als Vorbild. Bundesrepublik Deutschland kommt in Sachen inklusive Schule nur schleppend voran.
Wien/Thea. Seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschäftigt die Frage nach deren Umsetzung im Schulwesen nicht nur Österreich. Die Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Länder, ein inklusives Bildungssystem einzurichten. Das gelingt unterschiedlich gut. Eine Auswahl:
Ländervergleich: Viele Wege zur Inklusion « DiePresse.com

2012-01-15

Voraussetzungen für die Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention im Schulsystem schaffen! : Marion Junge

Voraussetzungen für die Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention im Schulsystem schaffen!

Erstellt am | 15 Januar, 2012 |

Aufbauend auf den Diskussionen und Ergebnissen der Gesprächsrunden der thematischen Tagung vom 26.11.2011 fordert der Landeselternrat in Sachsen die Voraussetzungen für die Umsetzung der seit 2009 in Sachsen gültigen UN‐Behindertenrechtskonvention (UN‐BRK) im Schulsystem zu schaffen.
Folgende Aspekte sind dabei vorrangig zu berücksichtigen:

Voraussetzungen für die Umsetzung der UN‐Behindertenrechtskonvention im Schulsystem schaffen! : Marion Junge

2011-03-09

Schulsystem: Klasse für alle - Im Westen - DerWesten

Schulsystem : Klasse für alle

Im Westen, 07.03.2011, Sybille Raudies
( v.l.) Lucie, Nikola (im Rollstuhl) und Emilia gehen zusammen zum Unterricht. Foto: Sergej Lepke
( v.l.) Lucie, Nikola (im Rollstuhl) und Emilia gehen zusammen zum Unterricht. Foto: Sergej Lepke
Essen/Datteln/Neuss. Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden zunehmend in Regelschulen integriert. So auch Nikola, die mit Erfolg und Begeisterung eine Regelschule besucht. Aber ihre Eltern mussten hart dafür kämpfen.



Schulsystem: Klasse für alle - Im Westen - DerWesten

2011-03-04

Bericht für den UN-Menschenrechtsrat - UN-Inspektor verdammt deutsches Schulsystem - Politik - sueddeutsche.de


Bericht für den UN-Menschenrechtsrat UN-Inspektor verdammt deutsches Schulsystem

21.03.2007, 15:23 2007-03-21 15:23:00
Die Kritik von UN-Berichterstatter Vernor Muñoz hat es in sich: Behinderte Schüler würden in Deutschland ausgegrenzt, Kinder aus ausländischen oder armen Familien benachteiligt.
UN-Inspektor Vernor Muñoz hat vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf seine scharfe Kritik am deutschen Schulsystem bekräftigt. Die Bundesrepublik solle ihr mehrgliedriges Schulsystem sowie die frühe Aufteilung der Kinder auf Haupt-, Realschule und Gymnasium "noch einmal überdenken", sagte er ...


Bericht für den UN-Menschenrechtsrat - UN-Inspektor verdammt deutsches Schulsystem - Politik - sueddeutsche.de
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