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2013-06-15

Landeskirche Hannovers – Blind miteinander leben


Blind miteinander leben

Vier sehbehinderte junge Leute in Hannover bilden Niedersachsens erste Blinden-WG. Kleine Hilfsmittel erleichtern ihnen den Alltag.

Selbstständig auch ohne Augenlicht


Daniela Wacker gießt in ihrer Wohngemeinschaft in Hannover Saft in ein Glas, an dem eine elektronische Eingießhilfe angebracht ist. Bild: epd-bild / Nigel Treblin
Gekonnt streicht der Zeigefinger von Elisabeth Engelhardt über das Spielbrett. „Du bist dran“, ruft sie ihrer Mitbewohnerin zu, nachdem sie ihre schwarze Figur drei Felder vorgeschoben hat. Dass es exakt drei Felder waren, hat die 24-Jährige auf dem „Mensch ärgere dich nicht“-Spielbrett ertasten müssen - denn sie ist blind. Zusammen mit drei weiteren Blinden und Sehbehinderten versucht sie trotz ihres Handicaps ein möglichst normales Leben zu führen. Sie wohnt in Niedersachsens erster Blinden-WG, die Ende 2010 in Hannover eröffnet wurde.
Landeskirche Hannovers – Blind miteinander leben

2013-06-13

Inklusive WG: In Dortmund leben Studenten mit behinderten jungen Menschen zusammen - Westfalen heute - Mitteilung 13.06.13

Inklusive WG: In Dortmund leben Studenten mit behinderten jungen Menschen zusammen

Dortmund (wh). Im Alltag begleiten, bei Missgeschicken im Haushalt helfen und als Ansprechpartner da sein: In einer inklusiven Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Dortmund leben zwei Studenten gemeinsam mit zwei jungen Menschen mit geistiger Behinderung und unterstützen sie im täglichen Leben. Zusätzlich erhalten sie noch Hilfe von Fachkräften. Das im Dezember 2012 gestartete Wohnmodell ist in Nordrhein-Westfalen einmalig.

Inklusive WG: In Dortmund leben Studenten mit behinderten jungen Menschen zusammen - Westfalen heute - Mitteilung 13.06.13

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich | Weißenfels - Mitteldeutsche Zeitung

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich

13.06.2013

Von Petra Wozny
Annelie Herrmann aus Leißling möchte ihren behinderten Sohn Robert in eine Wohngemeinschaft schicken, die die Integra ab 2014 in Weißenfels plant. Dafür ist ein persönliches Budget hilfreich, mit dem eine zeitweise externe Betreuung finanziert werden kann. Im Sozialamt ist man der Meinung, dass das auch in der Familie erledigt werden kann.

Betreuung in WG, Heim oder zu Hause?: Mutter eines Behinderten sorgt sich | Weißenfels - Mitteldeutsche Zeitung

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte

St. Sebastian - Gegen die Wohnanlage "Rheindörfer Platz" in St. Sebastian regt sich heftiger Widerstand der Anwohner. 24 behinderte Menschen sollen dort in drei Wohngemeinschaften leben, kürzlich fand das Richtfest statt. Die unmittelbaren Nachbarn gehen davon aus, dass es sich bei dem Projekt um ein Heim handelt, fürchten erhöhte Lärmbelästigungen und werfen dem Träger Geldmacherei vor.

Anwohner protestieren gegen Wohnanlage für Behinderte - Rhein-Zeitung Koblenz - Rhein-Zeitung

2012-10-28

Nur sieben Prozent der Menschen wollen ins Altenheim – Alten-WGs beliebt | Sozialpolitik | Pressemitteilung || ddp direct themenportal


25.10.2012 14:42 Uhr

Nur sieben Prozent der Menschen wollen ins Altenheim – Alten-WGs beliebt

(ddp direct) Keine andere Form der Pflege ist so unbeliebt wie das Altenheim: Nur sieben Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter wollen im Falle der Pflegebedürftigkeit in ein Altenheim ziehen. Über die Hälfte der Menschen fühlt sich zudem im Pflegefall finanziell nicht genug abgesichert, vor allem in den östlichen Bundesländern. Das ergab eine repräsentative Umfrage der DKV Deutsche Krankenversicherung bei Menschen unter 66 Jahren.

Keine andere Form der Pflege ist so unbeliebt wie das Altenheim: Nur sieben Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter wollen im Falle der Pflegebedürftigkeit in ein Altenheim ziehen. Über die Hälfte der Menschen fühlt sich zudem im Pflegefall finanziell nicht genug abgesichert, vor allem in den östlichen Bundesländern. Das ergab eine repräsentative Umfrage der DKV Deutsche Krankenversicherung bei Menschen unter 66 Jahren. (...)
Die DKV ließ im Rahmen des DKV-Reports „Wie gesund lebt Deutschland?“ 2012 die Menschen ergänzend zum Thema Pflege befragen. Die Zahlen beruhen auf den Antworten von 2.309 Menschen unter 66 Jahren, die im März und April 2012 von der GfK befragt wurden, und sind repräsentativ für die entsprechende Bevölkerung in Deutschland.

Nur sieben Prozent der Menschen wollen ins Altenheim – Alten-WGs beliebt | Sozialpolitik | Pressemitteilung || ddp direct themenportal

2012-07-26

HWelt - BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen

BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen Drucken E-Mail
Donnerstag, 26 Juli 2012
Stuttgart - Die Landesregierung hat die von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgelegten Eckpunkte für ein neues Heimrecht gebilligt. Die umfassende Neuaus­richtung kommt nach den Worten von Ministerin Altpeter schon in der Gesetzesbezeichnung zum Ausdruck. Statt Heimgesetz soll es künftig „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz) heißen. „Wir wollen mit dem neuen Landesgesetz die Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in den Pflege- und Behindertenein­rich­tungen und in der Gesellschaft fördern und insbesondere die Bildung gemeinschaftlicher, selbstbestimmter Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen unterstützen“. Damit werde die Vielfalt der bereits bestehenden und sich noch entwickelnden ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert. Darüber hinaus stärke das neue Gesetz ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen auch als Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das neue Landesgesetz gehe deshalb weg vom „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ des alten Heimgesetzes. Das alte Heimrecht kannte entweder die Versorgung im Heim oder zuhause. Erstere fiel vollständig unter die Regelungen und den Schutzbereich des Heimrechts, letztere fiel vollständig heraus. Den vielen Zwischenformen des gemeinschaftlichen Wohnens werde dies nicht mehr gerecht, so Altpeter. Mit dem neuen Landesgesetz soll zudem die konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtungen in Richtung Inklusion und Öffnung gefördert werden. Der Teilhabegedanke und die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention würden in das Gesetz aufgenommen.

Abgestufte Kontrollmechanismen statt „Alles-oder-nichts“

Künftig werden „Unterstützende Wohnformen“ unter den heimrechtlichen Schutz gestellt. Unterstützende Wohnformen sind erstens „stationäre Einrichtungen“ (Heime) für ältere Menschen, volljährige Pflegbedürftige und volljährige Menschen mit Behinderung (wie bisher) und zweitens (neu) „ambulant betreute Wohngemeinschaften“, darunter auch Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung. Dabei gilt: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmt, desto stärker greifen die abgestuften Mechanismen des neuen Landesgesetzes zur Sicherung der Qualität der Pflege.

Altpeter: „Neue Wohn- und Betreuungsformen entsprechen dem Wunsch der Menschen nach Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Eigengestaltung auch im Alter und bei Betreuungsbedarf. Unser Ziel ist es, die Qualität der Pflege dort und in den stationären Heimen zu sichern und präventiv akute Gefahren für pflegebedürftige und behinderte Menschen abzuwehren.“

Erhalten bleiben deshalb für stationäre Einrichtungen wichtige qualitätssichernde Vorgaben des alten Landesheimgesetzes, so etwa die Fachkraftquote (im Fall von pflegebedürftigen Heimbewohnern müssen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten Fachkräfte sein) und Kernelemente der baulichen Gestaltung. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften kann davon abgewichen werden, weil die Bewohner bewusst eine wohnungsähnliche Umgebung gewählt haben.

Für wen das neue Landesgesetz nicht gilt - wo der Bund gefordert ist

Ministerin Altpeter teilte mit, dass die heimrechtliche Überwachung auch mit dem neuen Landesgesetz nicht auf ambulante Pflegeserviceangebote ausgeweitet wird. Wohngemeinschaften, in denen bis zu acht Bewohnerinnen und Bewohner die Lebens- und Haushaltsführung selbstbestimmt gestalten, bei der Wahl und Inanspruchnahme von Pflege- und Unterstützungsleistungen frei sind, über die Aufnahme von MitbewohnerInnen frei entscheiden können und auf eigenen Wunsch von ehrenamtlich Tätigen unterstützt werden, fielen ebenfalls nicht unter den Schutzbereich des neuen Landesgesetzes.

Ebenso wenig betroffen seien Angebote des Servicewohnens, in denen lediglich allgemeine Unterstützungsleistungen, wie z. B. die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste u. ä. verpflichtend geleistet werden, alle anderen weitergehenden Unterstützungsleistungen und die jeweiligen Anbieter aber frei wählbar sind. Auch Angebote der Tages- und Nachtpflege bleiben nach den Angaben der Ministerin als Unterstützungsformen häuslichen Wohnens außerhalb des Heimrechts, weil die Menschen hier überwiegend zuhause leben.

Altpeter: „Staatliches Ordnungsrecht kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in das häuslich-private Umfeld eingreifen. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass auch im häuslichen Kontext eine schlechte Versorgung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.“

In den meisten Fällen sei dies auf eine Überforderung der Betreuenden zurückzuführen. Hier müssten weitere unterstützende Hilfen ansetzen, etwa eine aufsuchende Beratung z.B. durch die Pflegestützpunkte, niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger oder Pflegekurse zum Umgang mit schwierigen Versorgungssituationen und verstärkt Auszeiten für die Pflegenden. „Hier ist der Bund gefordert. Er muss endlich eine umfassende Pflegereform angehen und im Rahmen der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Leistungen flexibler und passgenauer gestalten. Das schließt die volle Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Leistungen der Pflegeversicherung ein.“

Ausweitung der Informationsrechte

Die Informationsrechte von Heimbewohnern bzw. Interessenten für einen Heimplatz werden nach den Worten von Ministerin Altpeter deutlich erweitert. Ihnen müssen die Berichte der Heimaufsichtsbehörden zu den wesentlichen Prüfergebnissen, basierend auf der wiederkehrenden und anlassbezogenen Überwachung der Qualität in Heimen, vor Vertragsschluss und während des Wohnens im Heim zugänglich gemacht werden. Im „Landesgesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ wird deshalb eine neue gesetzliche Voraussetzung zum „Betrieb eines Heimes“ formuliert, wonach ein Heim nur betrieben werden darf, wenn allen Bewohnern vor dem Abschluss eines Heimvertrags die aktuelle, letzte Fassung des Berichts „über die wesentlichen Ergebnisse der heimaufsichtlichen Überprüfung“ überlassen wird. Dieser Bericht der Heimaufsichtsbehörde (u.a. zur baulichen und personellen Ausstattung, Pflege- und Betreuungsqualität, zu Hygiene, Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Organisation, hauswirtschaftlicher Versorgung, Mitwirkung) muss zudem an geeigneter Stelle im Heim für alle Bewohner einsehbar sein.

Eine allgemeine Information einer breiten Öffentlichkeit über diesen Bericht wird von Gerichten als zu weitgehender Eingriff in das Grundrecht der freien Ausübung des Gewerbebetriebs angesehen. Altpeter betonte aber, dass die Notwendigkeit einer unangekündigten regelmäßigen und anlassbezogenen Qualitätsüberprüfung von Heimen als ordnungsrechtlicher Auftrag künftig stärker in den Vordergrund gestellt werde.

Die Ministerin unterstrich, dass es in der Regel keine doppelte Prüfung gleicher Prüfinhalte durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) gibt. Die Prüfungen der ordnungsrechtlich agierenden Heimaufsicht unterschieden sich grundlegend von der leistungsrechtlichen Prüfung des MDK, u.a. im Hinblick auf die Prüfaufträge, Prüfziele, Prüfgegenstände und Prüftiefe. Sie kündigte zugleich an, dass die wenigen derzeit noch bestehenden Überschneidungsbereiche künftig soweit wie möglich vermieden werden sollen.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg

HWelt - BW: Eckpunkte zum neuen Heimrecht beschlossen

Landesregierung: Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern - Nachrichten Newsticker - News3 (DAPD) - WELT ONLINE

25.07.12

Landesregierung

Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern

WGs sollen in neues Heimrecht aufgenommen werden - Mehr Transparenz in Heimen geplant
Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern
© DAPD Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern


Stuttgart (dapd-bwb). Ambulant betreute Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen sollen nach dem Willen der grün-roten Landesregierung stärker unterstützt werden. Das Kabinett beschloss dazu die Eckpunkte des neuen Heimrechts, wie Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) am Mittwoch in Stuttgart sagte. Ziel sei, die Bildung von Wohngemeinschaften zu fördern und dort Qualitätsstandards zu sichern. Zudem ist geplant, die Informationsrechte von Heimbewohnern zu stärken. Die Techniker Krankenkasse begrüßte das geplante Gesetz.

Landesregierung: Land will Bildung von Pflege-Wohngemeinschaften erleichtern - Nachrichten Newsticker - News3 (DAPD) - WELT ONLINE

2012-07-19

Bermatingen: "Positive Resonanz auf Demenz-WG" | SÜDKURIER Online

Bermatingen 

 "Positive Resonanz auf Demenz-WG"

19.07.2012


Nicole Gaire, Teamleiterin Demenz-WG

Die Teamleiterin der Wohngemeinschaft für Demenzkranke, Nicole Gaire, berichtete vom Aufbau der Einrichtung.Nur Positives konnte Nicole Gaire von der Wohngemeinschaft (WG) unter dem Dach der Sozialstation berichten. Sie erzählte vom behutsamen Aufbau der WG, die Mieter wurden nach und nach integriert.
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2012-07-18

Kein Luxus, aber Gleichstellung -- kobinet

18.07.2012 - 00:05

Kein Luxus, aber Gleichstellung.

Berlin (kobinet) Eine gestern gegründete Interessengemeinschaft ist fest entschlossen, inklusives Wohnen in Unterfranken möglich zu machen. Bei ihrer geplanten Wohngemeinschaft (WG) gehe es nicht um Sonderrechte oder um Luxus, sondern um die Gleichstellung behinderter Menschen, betont die Initiatorin Inge Rosenberger heute im kobinet-Interview. Kein Luxus, aber Gleichstellung -- kobinet

Fellbach: Behinderte als Comicfiguren - Rems-Murr-Kreis - Stuttgarter Nachrichten

Fellbach  

Behinderte als Comicfiguren

Sascha Sauer, vom 17.07.2012 13:56 Uhr
Die Bewohner der „Abenteuer Handicap WG“ erzählen ihre Geschichten. Foto: Stoppel
Die Bewohner der „Abenteuer Handicap WG“ erzählen ihre Geschichten. Foto: Stoppel

Fellbach - Es wird gelacht im Jugendhaus. Genauer gesagt, wird über drei behinderte Menschen gelacht. Diese leben in einer Wohngemeinschaft und meistern mal schlecht, mal recht die ganz normalen Probleme des Alltags. Die Erlebnisse dieser WG sind jetzt als Comicstreifen im Jugendhaus zu sehen.

Fellbach: Behinderte als Comicfiguren - Rems-Murr-Kreis - Stuttgarter Nachrichten

2012-07-16

Inklusives Wohnen - Interessengemeinschaft formiert sich -- kobinet

16.07.2012 - 08:33

Inklusives Wohnen - Interessengemeinschaft formiert sich.

Aschaffenburg (kobinet) Eine "Interessengemeinschaft Inklusives Wohnen" trifft sich morgen im Rathaus von Aschaffenburg zu ihrer Gründungsveranstaltung. Es geht um eine Wohngemeinschaft (WG) für junge Erwachsene mit unterschiedlicher schwerer Behinderung, die von Pflegern und Helfern ambulant versorgt werden und im Idealfall sogar mit Menschen ohne Behinderung (zum Beispiel Studenten) zusammen leben. Initiatorin ist Inge Rosenberger.

"Die Lebensbedingungen für unsere Kinder sollen so normal wie möglich sein", wurde die Mutter einer 29-jährigen Tochter im Blog der Aktion Mensch zitiert. 20 Eltern, deren Kinder zwischen 20 und 40 Jahre alt sind und noch zuhause leben, haben sich um Inge Rosenberger versammelt.

Inklusives Wohnen - Interessengemeinschaft formiert sich -- kobinet

2012-06-10

PARITÄTISCHER warnt vor Abkehr von UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen 08. Juni 2012 Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen für die eigene Wohnform bedroht

PARITÄTISCHER warnt vor Abkehr von UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

08. Juni 2012

Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen für die eigene Wohnform bedroht

Der PARITÄTISCHE Sachsen befürchtet eine Einschränkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Das neue Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (BeWoG) sieht Auflagen für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen vor und drängt diese in Richtung stationärer Betreuung.

„Die vorliegende Version des BeWoG ist leider ein Rückschritt im Umgang mit neuen Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen“, kritisiert Birgitta Müller-Brandeck, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen, den zum Beschluss vorliegenden Gesetzentwurf. „Selbst eine Wohngemeinschaft (WG) mit nur zwei Bewohnern läuft Gefahr, den Richtlinien der stationären Pflege unterworfen zu werden. Die damit verbundenen Auflagen sind für größere Einrichtungen sinnvoll, aber für WGs unrealistisch.“ Das Gesetz stehe damit der Ausrichtung „ambulant vor stationär“, wie sie durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und von Seiten des Sozialministeriums propagiert werde, entgegen.

Zudem sieht der Wohlfahrtsverband eine Einschränkung der Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen. Wählt jemand das Leben in einer WG, dann ist das oft eine bewusste Entscheidung gegen eine stationäre Einrichtung. Diese Wahlfreiheit würde den Betroffenen somit praktisch abgesprochen, so Müller-Brandeck. Da die UN-BRK eine stärkere Selbstbestimmung vom Menschen mit Behinderung vorschreibe, seien ambulante Wohnformen wie WGs die Modelle der Zukunft und der vorliegende Entwurf des BeWoG dringend anzupassen. Dies bekräftigte der PARITÄTISCHE Sachsen erneut in einem offenen Brief an die sozialpolitischen Sprecher sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Landtagsfraktionen.

Hintergrund: Das BeWoG wird am 13. Juni 2012 dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Es sieht vor, dass Wohngemeinschaften mit bis zu 9 Bewohnern unter die Regelungen für die stationäre Pflege fallen, sobald ein Bewohner auf eine ganztägige Unterstützung angewiesen ist. Weitreichende bauliche Vorgaben sowie Regelungen zur Fachkraftausstattung kämen zum Tragen, die für eine WG in der Praxis fast nicht umsetzbar sind und somit zum Aus für die betroffene WG führen können.

Stichwort BeWoG: Mit dem BeWoG will der Freistaat Sachsen eine Rechtsgrundlage für stationäre Pflegeeinrichtungen und Heime der Behindertenhilfe schaffen. Im Zentrum des Gesetzes steht das Wohl der Bewohner stationärer Einrichtung. Es soll ihnen den notwendigen Schutz gewähren und trifft Regelungen zur Betreuungs- und Wohnqualität.

Den offenen Brief lesen Sie hier.

Für weitere Informationen:

Thomas Neumann
(Pressesprecher PARITÄTISCHER Sachsen)
Tel.: 0351/ 49 166 54
E-Mail: Thomas.Neumann@parisax.de
www.parisax.de

2012-05-30

WG statt Altersheim - AXA Umfrage zeigt, wie die Deutschen im Alter wohnen möchten | Pressemitteilung AXA Konzern AG

WG statt Altersheim - AXA Umfrage zeigt, wie die Deutschen im Alter wohnen möchten
Private Pflegevorsorge sichert Wohnwünsche im Fall von Pflegebedürftigkeit finanziell ab (BILD)

Köln (ots) - "Mitbewohner gesucht: Wir, Hans (81) und Marlene (77), suchen nette/n MitbewohnerIn zwischen 70 und 100 Jahren zum gemeinsamen Älterwerden." So oder ähnlich könnten Wohnungsanzeigen in der Zukunft aussehen. Denn eine aktuelle Umfrage von AXA zeigt, die Deutschen möchten vor allem eins: im Alter selbstständig sein. Doch im Fall einer Pflegebedürftigkeit ist das eigenständige Führen eines Haushaltes vielleicht nicht mehr möglich. Zeitgemäße Wohnkonzepte wie betreutes Wohnen oder Senioren-WGs gewinnen daher an Bedeutung. Doch wie auch immer die Wohnträume für das Alter aussehen: AXA empfiehlt, mit einer Pflegeversicherung finanziell vorzusorgen.
Größter Wunsch: Selbstständigkeit
Eine forsa-Befragung von über eintausend erwachsenen Deutschen im Auftrag von AXA zeigt: Wenn sie im Alter nicht mehr selbstständig zu Hause leben könnten, würden sich rund zwei Drittel aller Befragten für betreutes Wohnen mit bedarfsgerechtem Wohn- und Pflegeanbot (69 Prozent) oder den Verbleib in der eigenen Wohnung mit ambulantem Pflegedienst (67 Prozent) entscheiden. Für etwa jeden Zweiten (51 Prozent) kämen auch eine Wohngemeinschaft mit anderen Senioren oder Wohnen in einem Mehrgenerationenhaushalt (49 Prozent), zum Beispiel bei den Kindern, in Frage. Die wenigsten (17 Prozent) würden einen Platz in einem Altersheim wählen.
WG statt Altersheim - AXA Umfrage zeigt, wie die Deutschen im Alter wohnen möchten | Pressemitteilung AXA Konzern AG

2011-08-15

Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird | DasErste.de

FAKT | Das Erste | 15.08.2011 | 21:45 Uhr Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird

In Deutschland gibt es Tausende Menschen, die nicht mehr selbständig atmen können und deshalb auf Maschinen angewiesen sind. Auf der Intensivstation können die Betroffenen nur so lange bleiben, bis die akute Notfallbehandlung abgeschlossen ist. Spezielle Pflegeheime für sie gibt es kaum. Private Pflegedienste haben die Lücke erkannt und bringen die sogenannten Beatmungspatienten in Wohngemeinschaften unter. Weil dabei keine verbindlichen Standards für das Pflegepersonal gelten, kommt es immer wieder zu gravierenden Pflegemängeln.
Frau an einem Beatmungsgerät
Beatmungspatienten bedürfen besonderer Pflege. In speziell eingerichteten Wohngemeinschaften bekommen sie die aber nicht immer.
Pflegeplätze für sogenannte Beatmungspatienten sind rar und die Kosten dafür hoch. Deshalb bieten sich zunehmend private Pflegedienste als Alternative an. Sie mieten Wohnungen an und bringen dort oft mehrere Beatmungspatienten gleichzeitig unter, quasi in einer Wohngemeinschaft. Pro Patient erhalten sie bis zu 20.000 Euro im Monat. Das Besondere: Die WG-Zimmer gelten als privater Wohnraum der Patienten. Die Betreuung durch den Pflegedienst ist damit offiziell ambulant. Das wiederum bedeutet: Vorschriften wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen gelten hier nicht. Es gibt keine regelmäßigen Überprüfungen von Heimaufsicht und Krankenkassen und auch keine verbindlichen Mindeststandards für das Intensiv-Pflegepersonal. Das hat teilweise fatale Folgen.

Pflegekraft benennt Mängel

So berichtet die ehemalige Pflegeleiterin einer Beatmungs-WG bei FAKT von unhaltbaren Zuständen. Nachts habe ein Pfleger allein sechs Patienten betreuen müssen, die über zwei Stockwerke verteilt gewesen seien. Wenn sie oder ihre Kollegen im Erdgeschoss gewesen seien, hätten sie nicht gehört, was im ersten Stock passiere. Die Frau, die inzwischen gekündigt hat, erklärt, sie habe ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht. Von ihm sei aber nur die lapidare Antwort gekommen, dass immer mal einer sterbe.

Experte fordert verbindliche Standards

Auch Peter Demel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK) hat seine Erfahrung mit Wohngemeinschaften für Beatmungspatienten gemacht. Er hat viele von ihnen überprüft. Ergebnis: Rund ein Viertel hatte deutliche Mängel.
Beatmungspatienten: Wenn Pflege zum Risiko wird | DasErste.de
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