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2014-02-12

Immer schlimmere Fälle aus der Psychiatrie werden bekannt! Kritiker fordern Schließung geschlossener Abteilungen! | Gießen | Gießener Zeitung

Immer schlimmere Fälle aus der Psychiatrie werden bekannt! Kritiker fordern Schließung geschlossener Abteilungen!

Gießen |
Seit der kleinen Demonstration, die am 28.1.2014 durch Gießen zur
Vitos-Psychiatrie in der Licher Straße in Gießen führte, steht das
Telefon in der Projektwerkstatt nicht mehr still.

Immer neue, schockierende Berichte über Fesselungen, tagelanges Einsperren in kleine
Räume, Kontaktverbote und ständige verbale bis physische Übergriffe der
Bewacher_innen im Arztdesign treffen im unabhängigen Politzentrum ein,
seit sich dortige Aktive entschlossen, per demonstrativem Spaziergang
die oft vergessenen Flächen am Rande von Gießen ins Licht der
Öffentlichkeit zu holen. (...)

„Wir haben hier ein Schreiben des Klinikchefs Müller-Isberner, in der er wörtlich schreibt,
das Ob und Wie einer Behandlung würde allein vom Klinikpersonal bestimmt. Patientenverfügungen
würden nicht beachtet. Das ist klar gegen das Gesetz.“


Immer schlimmere Fälle aus der Psychiatrie werden bekannt! Kritiker fordern Schließung geschlossener Abteilungen! | Gießen | Gießener Zeitung

2013-12-06

Patiententverfügung: Interview mit Nina Hagen in ‘Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set’

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

Nina_miniIm Sonderheft der Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set, das am 23.11. 2013 erschienen ist,
hat Nina Hagen auf Seite 62 unter der Überschrift:

Zwang versus freier Wille
Spezielle Patiententverfügung
gegen Zwangsbehandlung.


ein Interview gegeben:

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

2013-11-24

240 000 Bürger werden jährlich gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt - 23.11.2013: Weiße Götter, Folterknechte? (neues-deutschland.de)


Von Velten Schäfer
23.11.2013

Weiße Götter, Folterknechte?

240 000 Bürger werden jährlich gegen ihren Willen psychiatrisch behandelt. Von Velten Schäfer

Am kommenden Mittwoch beginnt 
in Berlin der 
Jahreskongress der 
Psychiater. Es geht dabei auch um das Selbstverständnis einer Wissenschaft und Branche, der das Recht eingeräumt wird, Menschen zu ihrem Glück zu zwingen – etwa mit Freiheitsentzug und bewusstseinsverändernden Drogen. Doch inzwischen erodieren die rechtlichen Grundlagen des Zwangs. Erkundungen in einem umkämpften Feld.
23.11.2013: Weiße Götter, Folterknechte? (neues-deutschland.de)

2013-11-12

Dringender Reformbedarf? Die Diskussion über Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie - Deutschlandfunk - Programmtipp - Länderzeit 13.11.2013 · 10:10 Uhr

Länderzeit  13.11.2013 · 10:10 Uhr
Der  Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug wurde engere Grenzen gesetzt.   (Bild: picture alliance / dpa Foto: Arne Dedert)  
Der Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug wurde engere Grenzen gesetzt. (Bild: picture alliance / dpa Foto: Arne Dedert)

Dringender Reformbedarf?

Die Diskussion über Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie

Moderation: Judith Grümmer

Es ist ein alltäglicher Alptraum, der in vielen von uns Urängste weckt: weggesperrt, mit Medikamenten zwangsbehandelt, ans Bett fixiert. Über Tage, Monate, Jahre als "verrückt" begutachtet und in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht. Gegen den eigenen Willen.

Für etwa 120.000 Menschen jährlich wird dieser Alptraum in Deutschland Realität, so die Schätzungen (...) Diskutieren Sie mit, rufen Sie kostenfrei an oder schreiben Sie uns: Tel: 00 800 4464 4464
E-Mail: laenderzeit@dradio.de
Deutschlandfunk - Programmtipp

2013-11-01

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen, indem es dem Betroffenen in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Auflage gemacht hat, sich zur Verbesserung seiner Erwerbsfähigkeit in eine Psychotherapie zu begeben. Das Sozialgericht Schleswig ist zu der Überzeugung gekommen, dass dies Grundrechte verletzt. Es hat also erkannt und entsprechend Recht gesprochen:
Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung ist Freiwilligkeit ausschlaggebend, weshalb Zwang durch das Jobcenter nicht einmal geeignet sei, jemandes Leistungsfähigkeit zu bessern. Außerdem hat auch wer Hartz 4 bekommt das Recht, selbst zu entscheiden ob bzw. wann er sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lässt. Zwangsbehandlung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und damit Verbesserung der Eingliederung in Arbeit sind unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
weiterlesen:
Zwangspsychiatrie

 Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER

2013-07-15

Terror der 'Normalen' brechen | kobinet-nachrichten




Terror der 'Normalen' brechen

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Theresia Degener bei ihrer Aktion zum Abschluss der Pride Parade
Theresia Degener bei ihrer Aktion zum Abschluss der Pride Parade
© H.-Günter Heiden
Berlin (kobinet) "Wir sind bunt und frech!" In dieser kurzen Formel fasste Prof. Dr. Theresia Degener all das zusammen, was sich gestern bei der ersten Pride Parade in Deutschland zeigte. Als Beweis zertrümmerte sie nach ihrer beeindruckenden Rede auf der Abschlusskundgebung am Kottbusser Tor per Fuß ein Holzbrett mit der Aufschrift "Terror der 'Normalen'". Das betonte heute die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die auf ihrer Webseite die Rede von Theresia Degener dokumentiert.
"Es ist höchste Zeit", so Degener, "die Verschleierung und Legitimierung von Menschenrechtsverletzungen an Behinderten durch das medizinische Modell zu enttarnen. Sondereinrichtungen für Behinderte sind keine Schonräume sondern Apartheid. Mitleid mit Behinderten ist keine Tugend, sondern Dominanzverhalten. Zwangsbehandlung ist keine Therapie, sondern Traumatisierung!"
weiterlesen:
Terror der 'Normalen' brechen | kobinet-nachrichten

 Pride Parade Berlin--behindert und verrückt feiern--Kein Mensch ist unnormal aber Jeder ist anders - YouTube

2013-06-25

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung - Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/templates/img/logo.png

25.06.2013

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden war, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut.
Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform voranzutreiben. (vai)



Information der Monitoring-Stelle anlässlich der deutschen Übersetzung des Berichts des Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Mendéz
Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform (16.01.2013)



Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung: UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

2013-05-31

Zwangsbehandlung: Die Stolperfallen bleiben

 Ärzte Zeitung, 22.05.2013

Zwangsbehandlung

Die Stolperfallen bleiben

Seit drei Monaten gelten neue Regelungen zur Zwangsbehandlung. Doch damit hat der Gesetzgeber längst nicht alle Probleme beseitigt. Er hat sogar neue geschaffen. Und die größte Stolperfalle steckt im Landesrecht.
Von Denis Nößler
eisenfessel-A.jpg

(...) Während das Betreuungsrecht vor allem auf die Selbstgefährdung zielt, heben die PsychKG der Länder auch auf mögliche Fremdgefährdung ab. "Die Abgrenzung in der Praxis ist ein großes Problem", gestand Diekmann ein.
Schlimmer noch: "Die 16 Landesgesetze sind zum Teil identisch mit den Maßregelvollzugsgesetzen", will heißen, sie treffen keine Regelungen zur Unterbringung. Und gerade die Maßregelvollzugsgesetze wurden bekanntermaßen reihenweise vom Verfassungsgericht kassiert.
Sind die PsychKG trotzdem verfassungsrechtlich unbedenklich? Diekmanns Antwort: "Meine Prognose ist nein." Zwar arbeiten die Justizminister bereits an Novellen.
Dennoch: "Man kann den Betroffenen nur raten, die Beschlüsse rechtlich zu prüfen", so Diekmann. Würde sie selbst auf Grundlage des PsychKG untergebracht, würde sie sich direkt mit einem Eilantrag nach Karlsruhe wenden.

weiterlesen:
Zwangsbehandlung: Die Stolperfallen bleiben

2013-05-30

Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.05.2013
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen fordert den Bestrebungen zur Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den ambulanten Bereich entgegenzutreten. Der Inklusionsbeirat tritt damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 15. November 2012 entgegen. Nach diesem Beschluss sollen Betreuerinnen und Betreuer für die betreute Person auch gegen deren Willen eine medizinische Behandlung zur Abwehr eines drohenden Gesundheitsschadens veranlassen können. Der Inklusionsbeirat hält eine solche Erweiterung der Befugnisse der Betreuer schon angesichts fehlender Kontrollmechanismen und den damit verbundenen Missbrauchsgefahren für nicht zu verantworten. Zudem sei kein Bedarf für eine solche Ausweitung erkennbar. 
Auf Länderebene sei außerdem darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Regelungen zu den Zwangsbehandlungen auf ihre Verfassungskonformität überprüft würden. Bei Neuregelungen sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat (BVerfGE 128, 282 ff. = BGB 1. I 2011, 841) strikt zu beachten, so der Inklusionsbeirat.
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-04-22

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin


Werner Fuss Zentrum




Schleswig-Holstein erstes Folterland in der BRD?
Aufruf zum T4 Umzug

Zum internationalen Day of Remembrance and Resistance 2013 treffen wir uns am 2. Mai zum 19. mal in der Tiergartenstr. 4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939 - 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin, In den Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht als erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht in 3 Beschlüssen drei entsprechende Landesgesetze genichtet hat, weil alle diese Gesetze seit Bestehen der Bundesrepublik mit der Verfassung unvereinbar, also illegal waren. Diese Nichtung wird verstärkt durch die Vereinten Nationen, deren Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez,  in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, bzw. Folter erklärt hat. Er betonte:
"Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts."*
Entsprechend forderte er, dass
"alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013 das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (http://www.folter-abschaffen.de) gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein Gesetzgesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der Drucksachennummer 18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges, also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!

Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
  Irren-Offensive  Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg  Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law."

** Seite 5 der Rede von Juan E. Méndez: "States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation."

2013-04-11

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

Bündnis gegen
Folter in der Psychiatrie

Die unterzeichnenden Organisationen
  • haben zur Kenntnis genommen, dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E Méndez, in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt hat.
  • unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters, dass "alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."*
Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären.** Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. "Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts."***

* Seite 5 der Rede von Juan E Méndez: "States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation."
** Die entsprechenden Teile aller PsychKGe, Maßregelvollzugsgesetze und des neugeschaffenen § 1906 BGB werden ersatzlos gestrichen.
***Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law."
Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie
im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

2013-03-24

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie: Unter null anfangen - taz.de


  • 23.03.2013

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie

Unter null anfangen

Seit Jahrzehnten werden Patienten in geschlossenen Psychiatrien auch gegen ihren Willen behandelt. Jetzt schafft ein Gesetz die rechtliche Grundlage dafür.von Franziska Langhammer
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie: Unter null anfangen - taz.de

2013-02-12

Gerichtspraxis beweist: Zwangsbehandlungsgesetz schafft Rechtsunsicherheit

Gerichtspraxis beweist: Zwangsbehandlungsgesetz schafft Rechtsunsicherheit

Dass der Bundestag mit seiner Zwangsbehandlungs-Gesetzgebung nur Rechtsunsicherheit schafft, hatte die-BPE in einem Brief an alle Abgeordneten vor der Entscheidung angekündigt.
Am 5.2.2013 ist nun bekannt geworden, dass in einem Unterbringungsverfahren das Amtsgericht Oldenburg in Holstein das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht angerufen hat. Das Gericht in Schleswig soll über die Gültigkeit der schleswig-holsteinischen Regelung zur Zwangsbehandlung “psychisch Kranker” entscheiden, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in Oldenburg mitteilte. Die Kammer sei der Ansicht, dass die Vorschrift zur Behandlung “psychisch Kranker” nicht mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar sei.
Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht ist ein Antrag des Gesundheitsamtes Eutin auf Unterbringung eines “psychisch Kranken”. Dabei soll der Betroffene gegen seinen Willen wegen einer akuten Entzündung mit Antibiotika behandelt werden. Das Gericht begründete die Anrufung des Landesverfassungsgerichts nun damit, dass es von der Grundrechtswidrigkeit der im Gesetz enthaltenen Bestimmung zur zwangsweisen Behandlung der Untergebrachten überzeugt sei.

weiterlesen:
Gerichtspraxis beweist: Zwangsbehandlungsgesetz schafft Rechtsunsicherheit

2013-02-07

Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung - YouTube

 

Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung

01.02.2013
Ein Psychiatrie-Überlebender klagt vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Unter dessen stimmen etwa 30 Abgeordnete im Bundestag für die Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung, nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof entsprechende Gesetze für verfassungswidrig und nichtig erklärt haben. Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erstattet Strafanzeige gegen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wegen Körperverletzung. Dr. Martin Zinkler, Chefarzt der Psychiatrie in Heidenheim lehnt ein neues Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung ab, während Dr. Tilman Steinert meint, Psychiatrie könne nicht ohne Zwang und Gewalt auskommen. Mehr Informationen zum Thema:
Kritik an psychiatrischer Zwangsbehandlung - YouTube

swr.de/landesschau-bw

2013-01-16

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.01.2013

 

Pressemitteilung:  

Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform

Berlin - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf.

"Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung.

"Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln", sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag, mittels einer parlamentarischen Enquete-Kommission Maßnahmen für die notwendige menschenrechtsbasierte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Deutschland vorzubereiten. Die menschenrechtlichen Anforderungen, etwa die Freiwilligkeit in allen Fällen zu gewährleisten, sollten auch die Bundesländer bei der anstehenden Überarbeitung der sogenannten Psychisch-Kranken-Gesetze beachten.

Die Monitoring-Stelle hat sich anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 10.12.2012 in einer Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-01-09

Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle
Wittener Str. 87, 44 789 Bochum
Tel: 0234 / 68 70 5552
Fax: 0234 / 640 51 03
Kontakt-info@bpe-online.de
www.bpe-online.de


Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?


Sehr geehrte Mitglieder der FDP,

neben ihrem Hauptschwerpunkt, dem Wirtschaftsliberalismus, hatte die FDP immer ein weiteres Alleinstellungsmerkmal – das besondere Augenmerk auf die Grund- und Abwehrrechte des Individuums gegenüber staatlicher Gewalt.
Der Eindruck, dass dies nur Show war, bewahrheitet sich in der Haltung wichtiger FDP-Politiker zur Frage der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hatten der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie praktisch keinen Raum mehr gelassen. Seit Juli 2012 ist die Zwangsbehandlung in ganz Deutschland illegal.

Da jahrelang ein Fünftel aller Psychiatrie-Insass/inn/en gegen seinen Willen mit gefährlichen Psychopharmaka behandelt wurde, mindestens ein weiteres Fünftel nur mitmachte, weil es um die Möglichkeit der gewaltsamen Zuführung der Gifte wusste, heulten die Verbände der Psychiater und Betreuer angesichts der Bedrohung ihrer unumschränkten Macht laut auf.

Zunächst sah es so aus, als wolle die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die von der Psychiatrie gemachte Unterscheidung zwischen Mensch und Untermensch (= psychisch Kranker) nicht mitmachen.

Dem Focus sagte sie im August: „Das ist ein ganz sensibles Thema. Die Konsequenzen aus der Kehrtwendung des BGH“ würden derzeit „eingehend im Bundesjustizministerium geprüft“. „Dazu gehört, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehört, sehr sorgfältig
über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann hohen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen müsste.“

Da dies nicht nach Tempo klang, ließen Psychiatrie und Pharmaindustrie ihre Verbindungen spielen. Nun redete Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf einmal so:
„Die derzeitige Situation kann für einen Teil der nach Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringenden Betreuten schwerwiegende Folgen haben. Denn das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger
medizinischer Maßnahmen kann dazu führen, dass ein Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erheblichen Schaden nimmt. So kann beispielweise die aktuelle Krankheitsepisode für den Fall der Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen oder es kann eine bis dahin noch vermeidbar gewesene Chronifizierung der Erkrankung drohen. Für die Patienten kann die Nicht-Behandlung teilweise ein extremes Leiden bedeuten. Um derart schwerwiegende gesundheitliche Folgen für einen Teil der Betreuten zu vermeiden, besteht daher akuter, gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sogar das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als zu zeitaufwendig, weshalb die Bundesregierung die Regelung durch Anknüpfung an ein
anderes Verfahren nochmals beschleunigen will.“

Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne reguläres Gesetzgebungsverfahren rasch einzuschränken – zwischen Menschen und Geisteskranken unterscheiden – Körperverletzung als Hilfe verkaufen – so etwas hätten wir von der NPD zum Thema Psychiatrie erwartet.
Dank des massiven Einspruchs der Opposition, hier vor allem der Linkspartei, kam es dann doch zu einer Geheimanhörung und einer halböffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss. Im Rahmen der halböffentlichen Anhörung wurde nach Drängen der Oppositionsparteien sogar eine Vertreterin der Psychiatrie-Erfahrenen als Expertin geladen.

Doch trotz
a) eindeutiger Ablehnung von Seiten der organisierten Psychiatrie-Erfahrenen
b) einem negativen Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
c) massiver Bedenken des Deutschen Instituts für Menschenrechte
will die schwarz-gelbe Koalition an ihrem grundrechtswidrigen Gesetzentwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise erfüllt, festhalten. Bereits am Do, 17. Januar soll die Zwangsbehandlung psychiatrisch Diagnostizierter in der 2./3. Lesung den Bundestag passieren.

weiterlesen:

 Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen? (pdf)

2012-12-15

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

12.12.12 

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

Kategorie: Menschen mit Behinderung
Von: Gabriele Sauermann

Der Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme wird nicht mehr am 14.12.2012 im Bundesrat behandelt.



Am 10.11.2012 fand die von den Verbänden geforderte öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme statt. Der Paritätische Gesamtverband wurde als Sachverständiger eingeladen. Im Ausschuss vertrat der Gesamtverband die Positionen auf der Grundlage der vorgelegten Stellungnahme und lehnte den Gesetzentwurf sowie die kurzfristig eingereichten Änderungsanträge der CDU/ CSU und FDP vom 07.12.2012 ab.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 10.12.2012

 Zwangsbehandlungsgesetz soll am 17. Januar beschlossen werden

2012-12-10

Deutsches Institut für Menschenrechte - Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

10.12.2012

Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) hat anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 eine Stellungnahme veröffentlicht:
 
Die Monitoring-Stelle empfiehlt, den Gesetzesentwurf in der geänderten Fassung vom 7. Dezember 2012 abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.
Die Monitoring-Stelle, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

Stellungnahme
der Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention
anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012,
im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses


 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) begrüßt die parlamentarische Entscheidung des Rechtsausschusses zusammen mit dem Gesundheitsausschuss, auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU / CSU und FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 von 11:00-14:00 Uhr eine Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durchzuführen.
Wir halten die intensive parlamentarische Diskussion über die Gewährleistung von
Menschenrechten im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung in Deutschland für zwingend erforderlich und nehmen daher auf dem Schriftwege an dieser Stelle wie folgt Stellung:

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, hinsichtlich des oben genannten Gesetzentwurfes in der veränderten Fassung gemäß dem „Änderungsantrag der Fraktionen der CDU /
CSU und der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (Rechtsausschuss, Ausschussdrucksache Nr. 17(6)222 vom 7. Dezember 2012) dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.

Partizipationsverpflichtung nicht erfüllt

· Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention, UN-BRK) verpflichtet dazu, Menschen mit
Behinderungen und die sie vertretenen Verbände und Organisationen in die
Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Konzepten mit einzubeziehen (Artikel 4
Absatz 3 UN-BRK).
Dies gilt insbesondere bei menschenrechtlich intensiven Regelungen und gesellschaftspolitisch hoch umstrittenen Regelungsbereichen.
Eine durch die Bundesregierung transparent organisierte fachliche Diskussion auf der Basis rechtzeitiger Information unter Einschluss der entscheidenden Akteure,
einschließlich der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen, den Nutzerinnen und Nutzern
der Psychiatrie und ihrer Angehörigen, hat vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens nicht stattgefunden. Die heutige Anhörung ist nicht
hinreichend, um für den vorliegenden Regelungsbereich die
Partizipationsverpflichtung der UN-BRK zu erfüllen.

 Zweifel an der Menschenrechtskonformität

· Es bestehen schwerwiegende Bedenken, ob der Gesetzesvorschlag, auch in der
veränderten Fassung vom 7. Dezember 2012, mit den Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention in Einklang steht. Die Regelung zielt darauf, sich über den natürlichen Willen der betroffenen Person hinwegsetzen zu können und an die Stelle der persönlichen Entscheidung die Entscheidung Dritter zu setzen – eine so
genannte ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“).
Im Lichte der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion, wie sie auch in Studien des
UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UN Doc. A/HRC/10/48 vom 26. Januar
2009) und in der Auslegungspraxis des UN-Fachausschusses für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang der gesundheitlichen Versorgung
von Menschen mit Behinderungen Ausdruck findet, ist der Ansatz, wonach eine
psychiatrische Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen
Person, allein legitimiert über die Entscheidung Dritter vorgenommen werden soll,
menschenrechtlich in Frage gestellt.

Vorrang einer Prüfung und Fortentwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen

· Bevor über die Wiedereinführung der Zwangsbehandlung im Lichte der
internationalen Entwicklungen nachgedacht werden kann, sollte vorrangig eine
Prüfung und Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung auf der
Basis der Menschenrechte rasch und entschlossen vorgenommen werden. Selbst
wenn man die eben dargestellten Zweifel an der menschenrechtlichen Zulässigkeit
der vorgeschlagenen Regelung bei Seite lässt, ist für die bessere Gewährleistung der
Rechte von Menschen in psychosozialen Krisen auf Grundlage der Freiwilligkeit und
assistierten Autonomie wenig erreicht, wenn lediglich eine veränderte
Rechtsgrundlage an die Stelle der alten gesetzt wird, und das System der
psychiatrischen Versorgung in die alten Muster zurückfällt. Die Frage isoliert und
unabhängig von den Rahmenbedingungen zu betrachten, welcher Umgang mit
Menschen in psychosozialen Krisen gesellschaftlich gefunden werden sollte, wie mit
der Gesetzesinitiative beabsichtigt, würde den menschenrechtlichen
Herausforderungen keinesfalls gerecht.

 Hintergrund

1. Deutschland hat die internationalen Menschenrechte in ihrer hervorgehobenen
Stellung im Grundgesetz anerkannt (Artikel 1 Absatz 2 GG); es ist damit verpflichtet,
die in menschenrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen verbrieften
Rechte in ihrer normativen Ausdifferenziertheit zu achten, zu schützen und zu
gewährleisten.  
Die durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention; UN-BRK) und die aktuellen
Wissensbestände über die Praxis des Systems der psychiatrischen Versorgung (im Folgenden „Psychiatrie“ oder „psychiatrische Versorgung“) machen eine neue gesellschaftliche Verständigung darüber erforderlich, dass die Menschenrechte zu den Grundlagen der Psychiatrie in Deutschland gehören. Die psychiatrische Versorgung muss auf der Basis der Menschenrechtsträgerschaft der Patienteninnen und Patienten weiterentwickelt werden, wobei der Grundsatz der Freiwilligkeit und der assistierten Autonomie handlungsleitend sein müssen
.
Anlass zu dieser Forderung gibt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2 BvR 882/09 vom 23. März 2011).

 2. Zu den Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gehören Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose, mit psychischen Störungen oder auch einer psychosozialen Behinderung. Sie haben bis heute mit einer enormen gesellschaftlichen Stigmatisierung zu kämpfen. Im Vergleich zu den anderen sehr gut organisierten, hoch angesehenen, finanzstarken, professionell vernetzten gesellschaftlichen Kräften (wie den berufsbezogene Fachgesellschaften, Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistungsträger, Versicherungen etc.), die teilweise einen privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern in Anspruch nehmen, stehen die schwach aufgestellten Selbsthilfe- und Betroffenenorganisationen (einschließlich der Angehörigen) einer relativen Übermacht gegenüber. Ein Teil der betroffenen Personengruppe verliert nach dem Bundeswahlgesetz sein Wahlrecht (siehe § 13 Nr. 2 und Nr. 3 BWahlG;
entsprechende Ausschlüsse existieren in den Ländergesetzen) und ist damit sogar
als Wählergruppe von einem zentralen Vorgang der politischen Mitbestimmung
ausgeschlossen. In psychischen Krisensituationen befinden sich betroffene
Einzelpersonen in menschenrechtlich äußerst vulnerablen Situationen. Schon allein
diese Gesichtspunkte machen eine eingehende (und immer wieder neu zu führende)
politische Auseinandersetzung über die Gewährleistung von den Menschenrechten in der Psychiatrie notwendig.

 3. Im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung ist eine Reihe von
Menschenrechten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen,
etwa das „Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht“ (Artikel 12 UN-BRK);
„Zugang zu Recht“ (Artikel 13 UN-BRK); „Freiheit und Sicherheit“ (Artikel 14 UNBRK);
„Freiheit vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe“ (Artikel 15 UN-BRK); „Unversehrtheit der Person“ (Artikel
17); „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ (Artikel 19
UN-BRK); „Zugang zu Informationen“ (Artikel 21 UN-BRK) und das „Recht auf
Gesundheit“ (Artikel 25 UN-BRK).
Hinzu treten das Diskriminierungsverbot auf Grund von Behinderung (Artikel 5 UN-BRK), einschließlich „angemessener Vorkehrungen“ (Artikel 2 UN-BRK) sowie die menschenrechtlichen Prinzipien der assistierten Selbstbestimmung, der Partizipation und Inklusion (Artikel 3 UN-BRK).
Die in der UNBRK propagierte Selbstbestimmung und Unterstützung (Assistenz) zu einer rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ist ein individuelles Recht; es muss in der Praxis aufgegriffen und verwirklicht werden.
Die völkerrechtlich verbindliche Eingrenzung von Macht durch diese menschenrechtlichen Verpflichtungen gilt primär für den Staat und die Politik; die staatliche Verpflichtung zur Kontrolle gesellschaftlicher, nichtstaatlicher Akteure leitet sich aus der menschenrechtlichen Schutzpflicht ab. Die Menschenrechte begründen für die anderen gesellschaftlichen, nichtstaatlichen Akteure eine menschenrechtliche Verantwortung.

4. Der international zur Auslegung der UN-BRK berufene Ausschuss, der UNFachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRKAusschuss), lässt in seiner Auslegungspraxis der zum Thema psychiatrische Versorgung einschlägigen menschenrechtlichen Bestimmungen die klare Tendenz erkennen, dass das Kriterium der Freiwilligkeit ohne Einschränkung zu beachten ist (siehe dazu im Anhang die deutsche Übersetzung der einschlägigen Passagen der Schlussbemerkungen in Bezug auf die Berichte Tunesiens, Spaniens, Perus, Argentiniens, Ungarn und Chinas).
Mit den abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) schließt der Fachausschuss Prüfungsverfahren der Staatenberichte ab. In der Zusammenschau dieser Darlegungen wird bislang nicht erkennbar, dass der UN-BRK-Ausschuss eine Ausnahme von der Freiwilligkeit der Behandlung erlaubt oder eine einschränkende Differenzierung, etwa in der Gestalt der „krankheitsbedingten Nichteinsichtsfähigkeit“, zulässt. Das menschenrechtliche Kriterium Freiwilligkeit ist sowohl im Einzelfall als auch als Systementwicklungsziel zu beachten. Darüber hinaus stellt seine Auslegung die betreuungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Zwangsbehandlung zusätzlich in Frage, weil eine Entscheidung Dritter, beziehungsweise die Mitwirkung an einer Entscheidung – die ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“) – jedenfalls in hoch sensiblen menschenrechtlichen Bereichen, menschenrechtlich bedenklich ist.
Angemerkt sei, dass in Bezug auf das deutsche Betreuungsrecht (in Blick auf die
Abkehr vom Vormundschaftsrecht eine große Errungenschaft) die Diskussion geführt werden muss, ob das Betreuungsverhältnis nicht schon auf Grund seiner Zielrichtung allein frei von Zwangsbefugnissen gehalten werden sollte, um zu erreichen, dass die Betreuenden auch in den Situationen der psychosozialen Krisen ihrer Betreuten die Schlüsselrolle als Rechtsgewährsperson erfüllen können und nicht gezwungen werden, auf die Seite derer zu wechseln, die in die Rechte eingreifen.


weiterlesen:
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012, im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages



Bildwortmarke: Deutscher Bundestag 

Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"


Rechtsausschuss (Anhörung) - 10.12.2012

Berlin: (hib/VER) Die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen müsse als „Ultima Ratio“ zulässig sein. So lautete der Tenor einer Expertenanhörung am Montagnachmittag im Rechtsausschuss. Zehn Fachleute waren geladen, um zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP „zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (17/11513) Stellung zu nehmen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit dieser Initiative ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Infolge zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 war eine Neuregelung nötig geworden. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen gelten. Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, sagte, es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Zwangsbehandlung als „Ultima Ratio“ zulasse. Dem pflichtete unter anderem Sabine Herpertz vom Universitätsklinikum Heidelberg bei. Es müsse dabei stets Ziel sein, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, sagte sie. Sowohl Herpertz als auch Iris Hauth vom Berliner St. Joseph-Krankenhaus betonten, dass den behandelnden Ärzten aus einem ethischen Dilemma geholfen werden müsse. Sie stünden zwischen dem Vorwurf der Körperverletzung einerseits und dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung andererseits, sagte Herpertz. Hauth erklärte, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht „sehr ausgewogen“ sei.
Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V., Ruth Fricke, sagte, ihr Verband lehne jegliche Zwangsbehandlung ab. Für die Betroffenen seien Zwangsmaßnahmen traumatische Erfahrungen. Diese würden beispielsweise zu bereits vorhandenen Traumata hinzukommen. Ähnlich argumentierte Leonore Julius vom Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e.V. Allerdings sprach sie sich für Zwangsmaßnahmen als „letztes Mittel“ aus. Somit begrüßte sie den Gesetzentwurf, der die Rechtssicherheit wieder herstelle.
Deutscher Bundestag: Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"

Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen werden in vielen EU-Ländern diskriminiert

 Psychopharmaka in der Behindertenhilfe - Fluch oder Segen?

Tausende Demenzkranke mit Pillen ruhig gestellt - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT

Pillen statt Pflege - SWR2 :: Wissen | SWR.de



Verweigerte Selbstbestimmung in der Behandlung psychiatrischer Patientinnen und Patienten - Peter Lehmann

Peter Lehmann:

Verweigerte Selbstbestimmung in der Behandlung psychiatrischer  Patientinnen und Patienten 


Die Interessen psychiatrischer Standesorganisationen stehen den Interessen Psychiatriebetroffener unversöhnlich gegenüber.
Dennoch tragen erstere immer wieder vor, im Namen und im Interesse Psychiatriebetroffener zu handeln.
Deutlich wird dies bei der Diskussion um das Recht auf gewaltsame Verabreichung psychiatrischer Anwendungen, die aktuell durch höchstrichterliche Urteile angefacht wurde.
Psychiater blenden hierbei die um durchschnittlich zwei bis drei Jahrzehnte verringerte Lebenserwartung von Psychiatriepatientinnen und -patienten ebenso aus wie deren allgemeine Diskriminierung, mögliche Gesundheitsschäden durch psychiatrische Psychopharmaka und Elektroschocks und die traumatisierende Wirkung psychiatrischer Gewalt.
Scheinbar unlösbare Interessenkonflikte lassen sich rechtlich einwandfrei mit Vorausverfügungen, medizinethische Regeln für eine Notfallbehandlung oder Gefahrenabwehr für Dritte regeln.
Der Verzicht auf psychiatrische Gewalt würde den Weg zu einem humanistisch orientierten psychosozialen Hilfesystem freimachen.
Sollte im psychiatrischen Bereich – trotz der Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach rechtlicher Gleichstellung – weiterhin eine Behandlung ohne informierte Zustimmung allgemein erlaubt sein, müssten wenigstens deeskalisierende Maßnahmen vorgeschrieben werden
witerlesen:
zwang-apk.pdf


Hintergrund:

 Bundestag berät über umstrittene Zwangsbehandlung
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