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2013-07-05

Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten



Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
© attac Cottbus
Cottbus (kobinet) Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit, so betitelte attac Cottbus seine Pressemitteilung zu einem bevorstehenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei dem Ingo Karras hofft Recht zu bekommen: Ganze vier Kündigungen erhielt Ingo Karras, weil er gegen Missstände in der Behandlung von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule Lausitz protestierte. Nach langen internen Klärungsversuchen hatte er diese öffentlich gemacht und diese Missstände sind inzwischen behoben – nur seine Kündigungen bleiben. Vor der Arbeitsgerichtskammer Senftenberg kommt es nun, nach zahlreichen Verschiebungen, am 18. Juli zum Prozess.
Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten

2012-05-24

Arbeitsrecht: Whistleblowerprozess endet mit Vergleich - Beruf & Chance - FAZ

Arbeitsrecht 

Whistleblowerprozess endet mit Vergleich

24.05.2012 ·  Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte, hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
Von Caroline Freisfeld
Die Dame hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und es hätte noch mehr werden können. Am Donnerstag hat Deutschlands bekannteste Whistleblowerin, Brigitte Heinisch, den Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, dem Berliner Klinikkonzern Vivantes, in einem Vergleich beendet. 90.000 Euro erhält die Altenpflegerin dafür, dass sie die ordentliche Kündigung von Vivantes akzeptiert. Das Unternehmen hatte Heinisch schon vor Jahren entlassen wollen, nachdem sie gegen Vivantes Strafanzeige wegen schwerer Pflegemängel erstattet hatte.Arbeitsrecht: Whistleblowerprozess endet mit Vergleich - Beruf & Chance - FAZ

2012-02-27

Schutz von Whistleblowern - Bundesanzeiger Verlag

24.02.12

Schutz von Whistleblowern

Peter Schmidt

Die SPD-Fraktion hat in den Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern (Hinweisgeberschutzgesetz – HinwGebSchG) eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf will die SPD-Bundestagsfraktion sog. „Whistleblower“ besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. „Whistleblower“ sind Mitarbeiter, die Missstände aufdecken, indem sie Informationen aus dem Unternehmen, in dem sie tätig sind, an die Organisatonsleitung weitergeben (internes Whistleblowing) oder Außenstehende informieren (externes Whistleblowing). (...)
Schutz von Whistleblowern - Bundesanzeiger Verlag

2012-01-04

Rechtsstreit: Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro - Berlin - Tagesspiegel

04.01.2012

Rechtsstreit

Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro

Foto: dapd Foto: dapd
Foto: dapd - Foto: dapd
Der Klinikkonzern hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit der Ex-Pflegerin, die nach jahrelangem Streit in Straßburg Recht bekam.(...)
Die Klinikkette hatte Heinisch 2005 fristlos entlassen, nachdem sie ihren Arbeitgeber wegen Pflegemängeln kritisiert und schließlich wegen Betruges angezeigt hatte.
Rechtsstreit: Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro - Berlin - Tagesspiegel


 04.01.2012

Missstände dürfen angeprangert werden

Kündigung wegen "Whistleblowing" unwirksam


Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis geschützt. Darauf verweist die Berliner Fachanwältin für Arbeitsrecht Sabine Feindura aus der Kanzlei BUSE HEBERER FROMM, Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das entsprechende Urteil des EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08.
Eine Berliner Altenpflegerin hatte ihren Arbeitgeber mehrfach auf die zu geringe Personalausstattung und die daraus resultierenden gravierenden Pflegemängel in dem Altenheim, in dem sie beschäftigt war, hingewiesen. Der Arbeitgeber wies die Vorwürfe und die Bitten, mehr Personal einzustellen, stets zurück. Daraufhin erstattete die Arbeitnehmerin Strafanzeige wegen Betruges gegen ihren Arbeitgeber
Kündigung wegen "Whistleblowing" unwirksam - Business-Tipps - Arbeitsrecht - ChannelPartner

2011-10-15

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

70.000 Euro

Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an


Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt.

Brigitte Heinisch mit ihren Unterlagen im Fall Vivantes1
Foto: Jakob Hoff
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch in ihrem Garten. „Deutschland braucht Gesetze, die gefährliche Pflege verhindert“, sagt die Berlinerin
Der Berliner Klinikbetreiber Vivantes strebt eine außergerichtliche Einigung mit der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch an und hat ihr 70.000 Euro angeboten. „Wir wollen einen Rechtsfrieden mit Frau Heinisch erreichen“, sagte Sprecherin Kristina Tschenett am Dienstag in Berlin. Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet, weil das Unternehmen zu wenig Personal habe und deshalb nicht in der Lage sei, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Vivantes kündigte außerdem an, die Mitarbeiter besser über Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
Spätestens seit dem 21. Juli dürfen sogenannte Whistleblower (Tippgeber, Flüsterer) auch in Deutschland auf richterlichen Schutz zählen. An diesem Tag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht rechtens war. Die Frau hatte auf Pflegemängel an ihrem Arbeitsplatz hinweisen wollen.

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

Vivantes

Der Fall Heinisch

Von Thorkit Treichel

Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Foto: dapd
Berlin –  
Eine Altenpflegerin machte Missstände bei Vivantes publik und wurde entlassen. Nun will der Klinikkonzern am liebsten einen weiteren Rechtsstreit vermeiden.
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat schwere Missstände in einem Pflegeheim von Vivantes öffentlich gemacht und wurde daraufhin fristlos entlassen. Jetzt will sich ihr ehemaliger Arbeitgeber außergerichtlich mit ihr einigen. "Wir wollen Frieden schließen mit Frau Heinisch und haben ihr ein Gespräch angeboten", sagte Vivantes-Chef Joachim Bovelet am Dienstag. Aber danach sieht es zurzeit nicht aus. Während Heinischs Anwalt eine Abfindung von 200.000 Euro netto, also etwa 350.000 Euro brutto, fordert, will Vivantes seiner ehemaligen Mitarbeiterin lediglich 70.000 Euro brutto bezahlen. "Wir haben die Summe nach bestem Wissen und Gewissen in Bezug auf entgangene Einkünfte und Altersansprüche berechnet", sagte Bovelet. Eine solche Berechnung sei auch vor Gericht üblich.
Heinisch hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Im Juli gewann die 50-Jährige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Klage gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention, die Berliner Zeitung berichtete. Die Richter in Straßburg urteilten, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung Missstände im eigenen Unternehmen publik machen dürfen. Heinisch hatte Strafanzeige gegen Vivantes gestellt. Nun muss sie sich auf einen neuen Rechtsstreit einstellen. Ihr Fall wird am 21. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht neu aufgerollt. Bis zu dem Urteil aus Straßburg hatten deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts die Kündigung durch Vivantes für rechtens erklärt.
"Bewohner waren unterernährt"
Heinisch, die nach eigenen Angaben inzwischen voll erwerbsgemindert ist, sagte: "Ich habe sechs Jahre gegen meine Kündigung gekämpft und bin darüber krank geworden". Sie leide unter schweren Depressionen und müsse von ihrer kleinen Rente monatlich 180 Euro für nicht rezeptpflichtige Medikamente finanzieren.
Während ihrer Tätigkeit bei Vivantes habe sie zahlreiche Überlastungsanzeigen geschrieben, "um Schaden von den Bewohnern abzuwenden". Für 45 Pflegebedürftige seien nur zwei Mitarbeiter zuständig gewesen. "Die Bewohner waren unterernährt, sie mussten teilweise bis mittags in ihrem Kot liegen und wurden ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten fixiert." Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bemängelte die Zustände in dem Heim. Erst nachdem Heinisch Anzeige gestellt hatte, wurden die Missstände behoben.
berliner-zeitung.de

2011-09-11

TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

Transparency begrüßt Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte zur Stärkung von Hinweisgebern

Hinweisgeberschutz in Deutschland muss weiter verbessert werden
Berlin, 22.07.2011 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall Heinisch gegen Deutschland als wichtigen Schritt zur Stärkung von Hinweisgebern. Die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte, verstößt laut EGMR gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland: „Nicht selten werden Hinweisgeber zu Opfern ihres Mutes, wenn sie auf wahrgenommene Missstände aufmerksam machen. In Deutschland haben wir die verquere Lage, dass Arbeitnehmer das Risiko tragen, dass ihre Hinweise von den Vorgesetzten als Angriff auf die eigene Person oder das Unternehmen verstanden werden.“

Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. Das jüngste Urteil des EGMR bestätigt, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht. Transparency Deutschland fordert seit Jahren, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen in Deutschland verbessert werden muss.

In Deutschland werden zwei Drittel aller Wirtschaftsstraftaten durch Zufall aufgedeckt. Interne Kontrollsysteme greifen wesentlich seltener. Jedes Unternehmen und jede Behörde sollte daher Hinweisgebersysteme einrichten. Sie geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, qualifiziert über wahrgenommene Missstände zu berichten, ohne dass ihnen hieraus ein Nachteil erwächst.

„Hinweisgebersysteme müssen von ausgebildeten Personen betrieben und betreut werden, die die Spreu von Weizen trennen können. Nur so kann dem Missbrauch von Hinweisgebersystemen vorgebeugt und ihre Akzeptanz gestärkt werden“, so Hammacher.

Der EGMR in Straßburg gibt in seiner Entscheidung vom 21.07.2011 im Fall Heinisch gegen Deutschland einer deutschen Altenpflegerin Recht, der fristlos gekündigt wurde. Sie hatte darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach in dem Pflegeheim zu wenig Personal zur Verfügung stehe, um die Bewohner des Pflegeheims adäquat zu betreuen. Die Arbeitsgerichte hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Der EGMR ist hingegen der Auffassung, dass die deutschen Gerichte nicht gerecht zwischen dem Recht der Arbeitgeberin, ihren Ruf zu schützen, und dem Recht der Altenpflegerin auf freie Meinungsäußerung abgewogen und dadurch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt haben.

Kontakt
Dr. Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel. 030 / 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

2011-09-10

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

08.09.2011 19:45

Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

Meldung vorlesen und MP3-Download
Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks kritisiert die Bundesratsinitiative des Berliner Senats zum gesetzlichen Whistleblowerschutz als "hanebüchen". Entgegen der Erwartungen eines "progressiven" Vorschlags sei der Plan (PDF-Datei) der Berliner aber "nahezu eine Kopie" des Entwurfs (PDF-Datei) der großen Koalition, der auf Initiative des ehemalige Verbraucherministers Horst Seehofer (CSU) nach dem Gammelfleischskandal 2008 erfolglos in den Bundestag eingebracht worden war.
Der aktuelle Vorschlag der rot-roten Berliner Landesregierung bleibt nach Auffassung von Strack in einigen Punkten nun sogar hinter Seehofers Initiative zurück. Die Vorgabe, dass ein Arbeitnehmer vor einer Anzeige nicht nur konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben müsse, sondern auch nachweisen soll, dass eine Beschwerde im Betrieb die Aufdeckung der Missstände verhindern würde, mache Whistleblowing regelrecht unmöglich: "Diese völlig überhöhten Beweisanforderungen dürften Whistleblower kaum je erfüllen können", sagte Strack gegenüber heise online.
Die Vorgabe ignoriere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Anzeige gegen ein Berliner Pflegeheim erstattet hatte. Strack: "Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass der Berliner Senat mit dem aktuellen Vorschlag von Scheinrechten für Whistleblower vor allem Wahlkampf betreiben und von seiner Verantwortung als Inhaber von Vivantes im Fall Heinisch ablenken will."

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

2011-07-23

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation: "Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit" - taz.de

  • 21.07.2011

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation

"Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit"

Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat Missstände in einem Vivantes-Altenheim aufgedeckt und wurde gekündigt. Nach vielen Prozessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für sie entschieden. Jetzt fordert sie ihre volle Rehabilitation.von Manuela Heim
taz: Frau Heinisch, Ihr Arbeitgeber hatte Ihnen gekündigt, weil Sie Strafanzeige wegen Betrugs an den Heimbewohnern gestellt haben. Nach vier Jahren Klage durch alle Instanzen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Kündigung gegen die Menschenrechte verstieß. Jetzt werden Sie für Ihren Mut bewundert.
Brigitte Heinisch: Es gibt doch viele wie mich. Wir werden mit Preisen ausgezeichnet, aber unser Arbeitsleben ist verwirkt, weil die deutschen Gerichte gegen uns entscheiden. Ich bin arbeitslos und schwer erkrankt, weil ich meinen Job gemacht habe. Weil ich meiner Pflicht gegenüber den mir anvertrauten Bewohnern nachgekommen bin.
Gab es damals ein Schlüsselerlebnis für die Strafanzeige?
Wir hatten schon vorher unsere Chefs informiert, dass wir überlastet sind bei rund zwei Mitarbeitern auf 45 Bewohner. Dass die älteren Menschen nicht die Schmerzmittel bekommen, die ihnen zustehen, oder zu lange auf ihr Trinken warten mussten, weil einfach keine Zeit war. Als wir daraufhin die Anweisung erhielten, den Mund zu halten, hat es mir gereicht.
Hatten Sie keine Angst, sich und Ihre Kollegen damit selbst zu belasten?
Ich habe meine Kollegen nicht belastet, sondern das System. Wir Altenpfleger sollen diese menschenverachtende Gesundheitspolitik jeden Tag am Bett der Bewohner umsetzen. Wir sollen nicht nur, wir müssen es, weil wir in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen stecken. Es ist einfach ein Fehler, die Daseinsfürsorge unter Profitinteressen zu stellen.

Interview: Pflegerin fordert Rehabilitation: "Ich erwarte eine klare Entschuldigung von Wowereit" - taz.de

  • 22.07.2011

Nach dem EU-Urteil für Altenpflegerin

Kein "Sorry" für ihre Entlassung

Trotz Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs sieht der Senat keine Verantwortung im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Vivantes bietet Gespräch an. von Dena Kelishadi

Von der Hand in den Mund: Alltag in der Altenpflege   Bild:  dpa
Der Senat will sich nicht für eine Wiederanstellung der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch einsetzen. Zwar bedauere er, dass der Gerichtsprozess so lange gedauert habe und sie physisch und psychisch geschädigt worden sei, sagte Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke) am Freitag der taz. Offiziell entschuldigen für das erlittene Unrecht will er sich bei ihr jedoch nicht.
Heinisch war 2005 von ihrem Arbeitgeber, einem Vivantes-Altenpflegeheim, fristlos gekündigt worden, nachdem sie auf Missstände bei der Pflege der SeniorInnen aufmerksam gemacht und eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte. Ihre Klage ..
/www.taz.de

2011-07-22

Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern | Karriere | ZEIT ONLINE

Urteil Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer dürfen auf Missstände in ihren Unternehmen öffentlich aufmerksam machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einer Whistleblowerin recht.
Der Eingangsbereich zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
Der Eingangsbereich zum Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte Whistleblower – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, erstattet. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin hatte das Unternehmen, das der Stadt Berlin gehört, der Altenpflegerin fristlos gekündigt.
Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15.000 Euro zu.
Zwar hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, so der Straßburger Gerichtshof. Jedoch sei "das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen so wichtig (...), dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt".
(...)

Urteil: Gericht schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern | Karriere | ZEIT ONLINE

2011-03-03

Kosten der Pflegeheime doppelt so hoch wie die Leistung der Pflegeversicherung

Bevor es heißt ich rede von Dingen, von denen ich keine Ahnung habe:
Ich habe seit meinem Examen in insgesamt vier Altenheimen gearbeitet und in allen war die Versorgung schlecht (weshalb ich letzten Endes gegangen bin), das Essen unter aller Sau, die Hygiene einer Müllhalde war besser und die Leute wurden von inkompetenten und unglernten "Schwestern" betreut. Was die Pflegestufen betrifft wurde viel gemauschelt, genauso in der Dokumentation (was ich aber nie mitgemacht habe, ich will ja schließlich nicht in den Knast). Also die Preise sind in keiner Weise nachzuvollziehen und im Endeffekt ist der Bereich der Altenpflege (wenn man den noch so nennen kann) eine einzige Gelddruckmaschine. Kontrollen von Seiten der Behörden fehlen oder werden angekündigt, so dass es kein Wunder ist, wenn an dem Tag der Kontrolle alles in Ordnung ist.

Der Staat sowie die Pflege- und Krankenkassen müssen endlich aufwachen und diesem unmenschlichen Treiben ein Ende machen. Aber sogar auf gezielte Anzeigen wird kaum reagiert. Betroffene Angehörige werden nicht ernst genommen und Pflegekräfte die positive Veränderungen durchsetzen wollen, werden rausgemobbed. Aufklärungen von Mißständen wie die vor etwa anderthalb Jahren in Stuttgart sind zwar ein Erfolg, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn in tausenden anderen Heimen sind die Zustände genauso schlecht und die Heime müssten geschlossen werden.

Letztendich deshalb bin ich aus der Pflege soweit raus, dass ich nun im Funktiondienst einer großen Klinik tätig bin und mit der Pflege so gut wie nichts mehr zu tun habe. Denn letztendlich werden für die Mißstände und deren Duldung die Pflegenden verantwortlich gemacht, die aber ihren Job verlieren, wenn sie nicht so parrieren, wie der Arbeitgeber das will: Nämlich Geld verdienen, Geld verdienen, Geld verdienen. Menschlichkeit, soziale Verantwortung und dergleichen gehen im heutigen Sozialsystem und in der Pflege total unter. Es gibt Ausnahman, aber nur sehr wenige.


Kosten der Pflegeheime doppelt so hoch wie die Leistung der Pflegeversicherung

2011-03-02

Der neue Hippokrates

Deutschland braucht ein Whistleblower-Gesetz!

Der neue Hippokrates

Whistleblower-Netzwerk e.V. - Selbsthilfegruppe Köln

Zivilcourage am Arbeitsplatz?
Gründungsaufruf einer Selbsthilfegruppe in Köln
Was tun bei Missständen? Wegschauen? Weggehen? Ansprechen? Aber wie?

Die Ausgangssituation

Vielleicht kennen Sie das: Sie machen am Arbeitsplatz auf Missstände aufmerksam, die man beheben sollte, zu Dingen, die dem - meist positiven - Selbstbild des Unternehmens nicht entsprechen, wie zum Beispiel:
· der Altenpfleger, der tagtäglich sieht, wie Pflege durch die Rahmenbedingungen in seinem Heim immer unmenschlicher wird....


Whistleblower-Netzwerk e.V. - Selbsthilfegruppe Köln
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