Lichtenfels - Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Lichtenfels, Manfred Robisch, hat gemeinsam mit Mitarbeitern des Heilpädagogischen Zentrum der Caritas sowie der Regens-Wagner-Stiftung Burgkunstadt ein Merkblatt in "leichter Sprache" für die Landratswahl entworfen. Dieses Merkblatt soll Menschen mit Lernschwierigkeiten unterstützen, die bevorstehende Landratswahl besser zu verstehen und ihr Wahlrecht selbstständig auszuüben.
Viele Texte, wie Verträge, Briefe, Gesetzes- und Informationstexte, sind oft sehr kompliziert geschrieben. Menschen mit Beeinträchtigungen - sei es eine Sinnesbeeinträchtigung, kognitive Beeinträchtigung oder Lernbehinderung - können diese Texte nicht oder nur zum Teil verstehen. Um sich aber selbstständig und selbstbestimmt in der Gesellschaft bewegen zu können, ist es wichtig, Sprache und Texte zu verstehen. Damit Texte für Menschen mit Beeinträchtigungen verständlich werden, muss die Sprache an die aktuelle Lesekompetenz angepasst werden. Hier hilft die sogenannten leichte Sprache.
Das Merkblatt beantwortet viele praktische Fragen rund um die Landratswahl, wie zum Beispiel: Wer darf wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Wer kann mir im Wahllokal helfen? Was muss ich bei der Briefwahl beachten? Behindertenbeauftragter Manfred Robisch sagte hierzu: "Ich möchte, dass möglichst viele Menschen an der Wahl am 11. September teilnehmen können. Für die Teilnahme muss man aber erst mal verstehen, um was es geht."
"Artikel 29 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts sowie des Wahlverfahrens sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, barrierefrei und leicht zu verstehen und zu handhaben sind, die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler zu garantieren," so der Behindertenbeauftragte.
Das Merkblatt wird an die Einrichtungen des Heilpädagogischen Zentrums der Caritas sowie an der Regens-Wagner-Stiftung Burgkunstadt verteilt. Auch am Infostand im Landratsamt Lichtenfels sowie beim Behindertenbeauftragten Manfred Robisch ist das Merkblatt erhältlich. Darüber hinaus steht es im Internet unter
www.landkreis-lichtenfels.de zum Herunterladen zur Verfügung.