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2014-01-28

Gesundheitssystem: Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen | ZEIT ONLINE

Gesundheitssystem 

Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen

Falsch berechnete Pflegestufen, "verkaufte" Patienten: Das Pflegesystem bietet laut Transparency Deutschland viele Betrugsmöglichkeiten. Es werde zu wenig kontrolliert.
Die Anzahl an Pflegebedürftigen steigt, Milliarden werden deswegen in die Pflegeversicherung eingezahlt. Doch die Altenpflege biete zahlreiche Möglichkeiten zu Betrug und Korruption, heißt es in einer neuen Studie der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland.

Weil es zu wenige Kontrollen, zu lasche Regeln und zu viel Bürokratie gebe, böten sich für die Betreiber von Heimen und ambulanten Pflegediensten zahlreiche Wege, das System auszunutzen, teilte Transparency bei der Vorstellung der Untersuchung mit.

Als Beispiele nannte Transparency unter anderem Fälle, in denen Ärzte von Pflegediensten Honorare für die Überweisung von Patienten erhielten. Auch "verkauften" Pflegedienste lukrative Patienten an andere
Pflegedienste.

Studien-Autorin Barbara Stolterfoht sagte, manche Heimbetreiber würden absichtlich weniger Fachkräfte
beschäftigen als vorgeschrieben. Fliege das auf, argumentierten sie, sie fänden nicht genug Pflegekräfte. Oft werde auch Geld gemacht, indem eine Heimimmobilie überteuert an einen Betreiber vermietet werde. In anderen Fällen würden ambulante Dienste mehr Pflegeleistungen aufschreiben und abrechnen als sie tatsächlich geleistet hätten.

Gesundheitssystem: Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen | ZEIT ONLINE

2013-11-06

Pharmariese Johnson & Johnson zahlt 2,2 Mrd. Dollar Strafe | tagesschau.de

Schizophrenie-Mittel für Demente

Pharmariese zahlt Milliardenstrafe

Der US-Pharmahersteller Johnson&Johnson hat durch Schmiergeldzahlungen an Ärzte und Apotheker erreicht, dass seine Medikamente zweckentfremdet verschrieben wurden. Nach der Klage gab es nun eine außergerichtliche Einigung.
Von Silke Hasselmann, MDR-Hörfunkstudio Washington
(...)

Johnson & Johnson räumte ein, hinter den Kulissen für die Verschreibung zweier Medikamente auch an Kinder, Ältere und Behinderte gesorgt zu haben - und zwar für eine Anwendung, die die Arzneimittelzulassungsbehörde FDA ausdrücklich nicht gestattet. Zum einen warben Johnson & Johnson und die Konzerntochter Janssen Pharmceuticals dafür, Risperdal bei unberechenbarem, sprunghaftem Verhalten von demenzkranken Senioren anzuwenden. Zum anderen drängten sie auf die Vergabe an verhaltensauffällige Kinder und geistig Behinderte. In allen Fällen sollte die Pille als Beruhigungsmittel genommen werden.

Pharmariese Johnson & Johnson zahlt 2,2 Mrd. Dollar Strafe | tagesschau.de

2013-08-21

PRESSEMITTEILUNG Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


13.08.13
PRESSEMITTEILUNG

Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


Rainer Sturm@pixelio.de
Berlin, 13.08.2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat heute die Studie "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung" in Berlin vorgestellt. Die Schwachstellen-Analyse stellt erhebliche Mängel fest: zu wenig Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen und jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten.

Der Pflegesektor gewinnt zunehmend an volkswirtschaftlicher Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erbringen heute rund 950.000 Beschäftigte in Einrichtungen Leistungen für mehr als die Hälfte der rund 2,5 Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Im Pflegesektor wirken eine Vielzahl von Akteuren mit: Auf der Finanzierungsseite, außer dem Privateinkommen der Menschen mit Pflegebedarf, die Pflegekassen und die ergänzende Sozialhilfe, aber auch die Krankenkassen, die Reha-Leistungen der Rentenversicherung, sowie im Einzelfall andere Gesetze, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung.

Barbara Stolterfoht, Co-Autorin der Studie: „Die Vielzahl der Akteure und der gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften macht es schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Dadurch entstehen Einfallstore für Betrug und Korruption“.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der Pflege:

•    Durchsetzbare Mitbestimmungsrechte der Heimbewohner und Angehörigen sind einzuführen.
•    Die Ergebnisse der Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind für von stationärer Pflege betroffene Menschen und Angehörige einsehbar zu machen.
•    Die sogenannten Transparenzberichte über die Pflegeheime sind auf einer deutschlandweit einheitlichen Website zu veröffentlichen.
•    Die Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen müssen ein Informationsrecht über die Beanstandungen des MDK und der Heimaufsicht erhalten.
•    Die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualität von Pflegediensten ist durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu überprüfen.
•    Ein deutschlandweites Register über Verstöße von Heimbetreibern ist einzurichten und die Sanktionsmöglichkeiten der Sozialämter bei Verstößen sind erheblich zu erleichtern.

Rechtliche Betreuung: Kontrolle ist unzureichend

Die Zahl rechtlicher Betreuungen ist von 420.000 (1992) auf rund 1,3 Millionen (2008) gestiegen; zugleich stiegen die Kosten von fünf Millionen Euro auf 640 Millionen. Für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer gibt es keine berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Die Berufsbetreuer unterstehen lediglich der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger. Ein Rechtspfleger ist im Durchschnitt für die Aufsicht von fast 1.000 Verfahren zuständig. Die Einfallstore für Betrug und Korruption sind im Lauf einer Betreuung vielfältig, wie zum Beispiel bei der Haushaltsauflösung, abzuwickelnden Immobiliengeschäften oder der Vermögensverwaltung.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der rechtlichen Betreuung:

•    Die Aufsicht und Kontrolle im Bereich der rechtlichen Betreuung ist erheblich zu stärken, auch durch zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Rechtspflege.
•    In den Amtsgerichtsbezirken sind Register für Berufsbetreuer sowie Datenbanken zum amtsgerichtsübergreifenden Abgleich der berufsbetreuerbezogenen Fallzahlen, aber auch zu Beschwerden und Verstößen einzurichten.
•    Bei gerichtlicher Anordnung der Ermittlung des Vermögens von zu Betreuenden ist diese Aufgabe von der laufenden Betreuung zu trennen und durch die Rechtspfleger durchzuführen. Das Vier-Augen-Prinzip von Betreuer und Rechtspfleger ist strikt anzuwenden und eine genaue Dokumentation zum Prozess der Ermittlung zu erstellen.
•    Berufsbetreuer sind nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Damit würden sie als Amtsträger den strengen strafrechtlichen Regeln der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unterworfen.

Zur Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“ (pdf, 840 kB)

Kontakt

Dr. Anke Martiny, Vorstandsmitglied
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2013-08-13_Studie Transparenzmängel Pflege

2013-07-02

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern.



02.07.13 


Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen



Kategorie: Psychiatrie, Chronische Erkrankungen, Menschen mit Behinderung, Selbsthilfe


Von: Claudia Zinke


Der Bundesrat wird am 05.07.2013 den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beraten.


Am 07.06.2013 hat der Bundesrat erstmalig den Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz der zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen behandelt. Mit dem Gesetzentwurf sollen Korruption und Betrug im Bereich des Gesundheitswesens bekämpft und verhindert werden, in dem der Straftatbestand Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch eingeführt wird. Wir hatten bereits mit Mail vom 07.06.2013 darüber berichtet.

Der Gesetzentwurf steht nun wieder auf der Tagesordnung des Bundesrates am 05.07.2013. Zwischenzeitlich wurde er im Rechtsausschuss, Gesundheitsausschuss und Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates beraten. Diese empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Gesetzentwurf und die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für die Beratung am 05.07.2013 des Bundesrates sind im Anhang beigefügt.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

2013-06-28

Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Gesetzentwurf der Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht (17/12068) abgelehnt. Keine Mehrheit fand gegen das Votum der Opposition auch ein Antrag der SPD (17/12380), das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. SPD und Grüne halten es für unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, dass in Deutschland Menschen, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist, sowie Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Daher sollten diese gesetzlichen Ausschlusstatbestände gestrichen werden. Die SPD wollte zudem Menschen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu Wahlen durch eine Neugestaltung der Stimmzettel vereinfachen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Innenausschusses (17/13809).

Reha-Leistungen in der gesetzlichen RentenversicherungBei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 27. Juni einen Antrag der Linksfraktion (17/6914) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8446) abgelehnt, die Deckelung de Reha-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzuheben und die Leistungen zur Teilhabe am Bedarf der Betroffenen auszurichten.

Recht auf inklusive Bildung: Das Plenum des Bundestages hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP am 27. Juni einen Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, Kreise, Städte und Gemeinden zu unterstützen, Netzwerke und Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung vor Ort zu stärken (17/10117). Ebenfalls keine Mehrheit erlangte ein Antrag der Linksfraktion, der in einem 19-Punkte-Plan die Aufhebung des Kooperationsverbot im Bildungsbereich zwischen Bund und Ländern forderte, um in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Bildungseinrichtungen barrierefrei umzubauen und auszustatten (17/11143). Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen, der eine bessere Teilhabe behinderter Menschen im Bildungsbereich einforderte (17/11163). Das Plenum folgte bei den Abstimmungen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/14100).

 Psychische Belastungen in der Arbeitswelt: Der Bundestag stimmte mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Grüne am 27. Juni dafür, dass die Bundesregierung bei Unternehmen, Verwaltungen und Belegschaften für mehr betriebliche Gesundheitsförderung werben soll (17/13088). Zudem müssten Krankheiten wie Depressionen enttabuisiert werden und der Zusammenhang zwischen Arbeitsbedingungen sowie psychischen Erkrankungen besser erforscht und die Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf erleichtert werden. Abgelehnt wurden hingegen jeweils ein Antrag der SPD und der Fraktion Die Linke, die forderten, psychische Belastungen in der Arbeitswelt zu reduzieren (17/12818, 17/11042) sowie ein Antrag der Grünen, der das Alters- und alternsgerechte Arbeiten einforderte (17/10867). Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung (17/13851) des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde.

 Korruption im Gesundheitswesen: Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen wies das Parlament am 27. Juni auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14184) einen Antrag der SPD (17/12213) zurück, Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe zu stellen. Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/12451) ab, korruptives Verhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu ahnden. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/12693) keine Mehrheit, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen. In beiden Fällen folgte das Parlament einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/14158).

mehr:
Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. Juni

2012-05-24

Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen | Zuweisung gegen Entgelt | Studie GKV-Spitzenverband Bund

Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen durch
„Zuweisung gegen Entgelt“
Herausgeber: Bussmann Kai-D.: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Economy & Crime Research Center | 22. Mai 2012



Bislang fehlte eine repräsentative Untersuchung, ob gezielte Patientenzuweisungen gegen wirtschaftliche Vorteile in der Versorgungspraxis tatsächlich üblich sind und wie häufig und in welcher Form sie vorkommen. Der GKV-Spitzenverband Bund hatte deshalb das Economy & Crime Research Center der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit der Durchführung einer empirischen Studie zu Verbreitung, Ausmaß und Ursachen unzulässiger Zusammenarbeit im Gesundheitswesen am Beispiel von „Zuweisungen gegen Entgelt“ beauftragt.

In der Studie wurden insgesamt 600 niedergelassene Ärzte innerhalb von zehn Fachärztegruppen mit jeweils 60 Ärzten befragt. Des Weiteren wurde nach der Wahrnehmung von 361 nichtärztlichen Leistungserbringern (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher oder Physiotherapeuten) sowie von 180 leitenden Mitarbeitern stationärer Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha- und Kureinrichtungen sowie Pflegeheime) gefragt.





Wesentliche Ergebnisse der empirischen Studie

19 % der befragten niedergelassenen Ärzte gaben an, dass sie die Regelung in § 31 MBO-Ä (Verbot von Zuweisung gegen Entgelt) entweder nicht kennen oder sich nie für sie interessiert haben. 35 % fühlen sich zudem nicht ausreichend darüber informiert.

17 % der stationären Einrichtungen äußerten Unkenntnis bzw. Desinteresse über den § 128 SGB V (unzulässige Kooperationen).

21 % der nicht-ärztlichen Leistungserbringer äußerten Unkenntnis bzw. Desinteresse über den § 128 SGB V (unzulässige Kooperationen).

Die große Mehrheit der stationären und ambulanten Einrichtungen sowie nicht-ärztlichen Leistungserbringer ist der Auffassung, dass eine Zuweisung bzw. Beteiligung an der medizinischen Versorgung gegen wirtschaftliche Vorteile klar verboten ist, aber sie wird von ca. 40 % als bloße Handlungsorientierung angesehen.

Jeder zweite von den niedergelassenen Ärzten und nicht-ärztlichen Leistungserbringer stimmte zu, dass die Rechtslage als unübersichtlich einzustufen sei.

Nach Wahrnehmung der Befragten finden häufig gezielte Zuweisungen statt. Noch gravierender ist, dass in vielen Fällen durchaus auch wirtschaftliche Vorteile gewährt werden und es sich dabei keinesfalls um reine Ausnahmen handelt.

Unzulässige Zusammenarbeit im Gesundheitswesen | Zuweisung gegen Entgelt | Studie GKV-Spitzenverband Bund

2011-10-09

Korruption und Betrug in Altenheimen -- kobinet

09.10.2011 - 07:59

Korruption und Betrug in Altenheimen.

Berlin (kobinet) Die Diskussion um Missstände in Altenheimen muss nach Ansicht von Silvia Schmidt offensiv geführt werden. Die Vorsitzende der Bundesinitiative Daheim statt Heim ging auf einen Beitrag der Welt am Sonntag ein. Ihren großen Altenheim-Report hatte die Zeitung vergangene Woche "Korruption und Betrug" überschrieben und dargestellt, dass extremes Gewinnstreben von Betreibern zwangsläufig zur schlechten Behandlung von Bewohnern führt.

"Vieles, was die WamS hier beschreibt, ist eher die Regel als die Ausnahme. Der Fehler liegt im System. Es wird höchste Zeit, dass wir alle uns dieser Diskussion stellen", so Schmidt in einer Pressemitteilung. Für die Vorsitzende der Bundesinitiative Daheim statt Heim, kommen die Enthüllungen nicht überraschend. Sie fordert, dass Politik und Öffentlichkeit endlich die Realität zur Kenntnis nehmen und die Konsequenzen ziehen.

"Heime mit gravierenden Missständen sollten sofort geschlossen werden. Alles andere ist unverantwortlich", erklärte Schmidt. "Auch müssen wir uns fragen, wie Gesellschaft insgesamt mit älteren Menschen umgeht. Die Wahrheit ist: Qualität in der Pflege kostet Geld, kostet höhere Beiträge. Und gut ausgebildete, motivierte Pflegekräfte kosten ebenfalls Geld. Wenn wir bei der Versorgung alter Menschen weiter auf möglichst billig und möglichst viel Rendite setzen, dann ändert sich an dem Elend in vielen Heimen nie etwas. Die Diskussion darum müssen wir offensiv führen." sch

Korruption und Betrug in Altenheimen -- kobinet

2011-10-04

Pflegeeinrichtungen: Korruption und Betrug - der große Altenheim-Report - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE

Pflegeeinrichtungen

 Autor: Anette Dowideit| 03.10.2011

Korruption und Betrug – der große Altenheim-Report

Wenn Altenpflegeheime große Profite machen sollen, bleibt nur wenig Zeit für die Betreuung. Die "Welt am Sonntag" zeigt, wie schlimm die Zustände sind.
Frankfurt am Main, im März 2010. Polizeibeamte und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft durchsuchen die Büros des Altenpflegeheims "An den Niddaauen". Sie beschlagnahmen Ordner um Ordner, in denen der Alltag des Heims dokumentiert ist. Wenige Tage zuvor hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) das 127-Betten-Haus im Norden der Stadt, nahe der Autobahn, überraschend kontrolliert – und dabei Erschreckendes zutage gefördert. Der interne MDK-Bericht liegt der "Welt am Sonntag" vor. Dort liest man von bettlägerigen Patienten, die stundenlang in ihren Ausscheidungen liegen gelassen wurden, von falsch gegebenen Insulininjektionen, verdreckten Betten, unterernährten Bewohnern und Patienten mit unversorgten Operationswunden. Alles zahlende Kunden des Heims.

Seniorenheim
Foto: PA/dpa Nicht überall werden alte Menschen engagiert und mit ausreichendem Personal betreut. Jedes vierte Pflegeheim beschäftigt zu wenige Mitarbeiter und unterschreitet die vorgeschriebene Quote, wenn auch nur leicht

Pflegeeinrichtungen: Korruption und Betrug - der große Altenheim-Report - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE

2011-09-17

Betrugsskandal: Das Geschäft mit dem Leid - Berlin - Tagesspiegel

16.09.2011 21:40 UhrVon Katrin Schulze

Betrugsskandal Das Geschäft mit dem Leid

Die Affäre um die Pflegedienste in Berlin weitet sich aus – Fachkräfte sprechen von hochkriminellen Machenschaften.
Berlin - Als eine Art Hilferuf wollten sie es verstanden wissen. Zwei Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus haben der Neuköllner Sozialstadtrat Michael Büge (CDU) und sein Kollege aus Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), am Freitag nochmals auf die mutmaßlichen Betrügereien und Missstände bei privaten Berliner Pflegediensten hingewiesen. „Wir haben es mit zahlreichen vorsätzlichen Falschabrechnungen zu tun, aber auch mit Dingen, die darüber hinausgehen“, sagte Büge. Dinge, mit denen sich die Polizei, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft beschäftigen müssten.
Zwar hatte Neuköllns Stadtrat bereits vergangene Woche bekannt gegeben, dass er zwei ambulante Pflegeanbieter hat anzeigen lassen und weitere untersuchen lassen werde, doch nun offenbare sich eine völlig neue Dimensionen der Schäden, die ihn „schockiert“.
Erstmals wurden die Bezirksstadträte am Freitag von Fachkräften unterstützt, die öffentlich über die Zustände bei ihren (ehemaligen) Unternehmen berichteten. Die Vorwürfe reichten dabei von gefälschten Unterlagen, unzureichenden oder falsch klassifizierten Leistungen und hingenommener Verwahrlosung der Patienten über Abzocke, kriminelle Klüngelwirtschaft bis hin zu Mobbing der Angestellten. Zwei Frauen berichteten sogar von Morddrohungen gegen sie. Unter ihnen Jana Labohn. Die staatlich geprüfte Leiterin für Pflegeeinrichtungen sagt: „Sobald man Missstände anspricht, steht man auf der Abschussliste.“ Andere Pfleger, die anonym bleiben möchten, erzählten von Kunden, die gar keine Betreuung bräuchten und unter anderem im Ausland leben, für die allerdings trotzdem Geld eingestrichen werde. Überhaupt gehe es schlicht nicht um die Menschen, sondern nur noch um finanziellen Gewinn. Die geschilderten Fälle trugen sich in Reinickendorf, Charlottenburg und Neukölln zu. Eine Frau habe bei zahlreichen der insgesamt 60 Neuköllner Firmen gearbeitet, aber sie habe kein einziges Unternehmen gefunden, bei dem „alles koscher zuging“.
Neu bei all den Erläuterungen ist die Tatsache, dass auch der nichtstaatliche Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der als eine Art TÜV der Pflegedienste fungiert, in Verruf gerät. Von den erhobenen Korruptionsvorwürfen gegen einige seiner Mitarbeiter wurde MDK-Sprecher Hendrik Haselmann am Freitagnachmittag überrascht: „Es wäre schön, wenn uns die Ämter darüber informiert hätten.“ Man nehme das alles ernst und werde jetzt alles daransetzen, die Angelegenheit aufzuklären. Und genau darin könnte das Problem liegen, denn viele mutmaßliche Vernachlässigungen durch die Firmen lassen sich schwer bis gar nicht nachweisen.
Wenn man all das – die Vorwürfe und die Anzeigen und die anscheinende Hilflosigkeit – zusammenfügt, könnte sich das Bild einer gänzlich durchkorrumpierten Branche ergeben.
Betrugsskandal: Das Geschäft mit dem Leid - Berlin - Tagesspiegel

2011-04-12

Transparency International -Deutschland: Gesundheitswesen

Ein besonders anfälliges Gebiet für Korruption ist das öffentliche Gesundheitswesen, weil es intransparent und komplex ist. Die Verantwortlichkeiten verteilen sich auf ein Bundesministerium, 16 Ländersozialministerien, pro Bundesland mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft von Ärzte- und Apothekerkammern, kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und deren Spitzenverbände, sowie mehr als 250 gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen unzählige Fachverbände und Interessengruppen jeglicher Art. Mehr als elf Prozent des Bruttosozialprodukts fließen in das deutsche Gesundheitswesen. Damit ist das Gesundheitsbudget annähernd so groß wie der Bundeshaushalt (mehr als 240 Mrd. Euro 2005).
Missbräuchliches Ausnutzen der Intransparenz im Gesundheitswesen geschieht durch alle Beteiligten. Warenanbieter von Pharmazeutika und Medizingeräten, Leistungserbringer jeder Art, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, Versicherte und deren Arbeitgeber – alle machen sich die Schwächen des Systems zunutze. Nur wenn das System für die Versicherten und für die Leistungserbringer transparenter wird, kann es vor Korruption besser geschützt werden. Verhaltenskodizes von Anbietern und Leistungserbringern können helfen, müssen aber nachprüfbaren Kriterien genügen.
TI-Deutschland: Gesundheitswesen
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