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2014-02-18

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht | kobinet-nachrichten

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht

Veröffentlicht am




Berlin
(kobinet) Für eine menschenrechtliche Perspektive bei der Gestaltung
des neuen Teilhaberechts hat Carl-Wilhelm Rößler vom Forum behinderter
Juristinnen und Juristen (FbJJ) einem Bericht von Hans-Günter Heiden
zufolge plädiert. Auf einer Veranstaltung der
Bundesbehindertenbeauftragten und mehrerer Landesbehindertenbeauftragten
im Berliner Kleisthaus hat Carl-Wilhelm Rößler, der auch
sozialpolitischer Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
in Deutschland (ISL) ist, den FbJJ-Gesetzentwurf zur Sozialen Teilhabe
präsentiert.

Soziale Teilhabe ist Menschenrecht | kobinet-nachrichten

2014-01-27

Mollath: Kampf gegen Fixierung : Vip-Raum

Mollath: Kampf gegen Fixierung

Veröffentlicht von vip


“Allein schon die Schreie, da sitzt du ohnmächig da und kannst nichts machen”,
erzählt Gustl Mollath (links). Sieben Jahre saß er in der Psychiatrie.
Jetzt, wieder in Freiheit, will er etwas tun gegen die unmenschlichen
Fixierungen, die in deutschen Krankenhäusern noch Gang und Gäbe sind.

Mollath: Kampf gegen Fixierung : Vip-Raum

2014-01-23

17.01.2014 Flashmobs im WDR auf Frau-TV: "Jeder hat das Recht auf die Toilette zu gehen!" - Förderverein Pflegekammer Niedersachsen

 17.01.2014 Flashmobs im WDR auf Frau-TV: "Jeder hat das Recht auf die Toilette zu gehen!"
Der Flashmob "Pflege am Boden"
mag nur eine schlaglichtartige Erscheinigung für ganze 10 Minuten sein.
Aber jetzt steht fest: Jeder zweite Samstag im Monat ist Flashmobtag
für die Pflege von Menschen in ganz Deutschland.

Der vierte Flashmob am 11. Januar 2014 hat nun die Aufmerksamkeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gefunden, die sonst nur Pflegekritikern wie Claus Fussek
zuteil wird, der sich immer wieder verständnislos über das
Stillschweigen der Pflegeberufe gewundert hatte. Nun bekommt er eine
Antwort auf sein sehr berechtigtes Anliegen.

Seit Oktober 2013 haben sich in monatlichen Flashmobs in mittlerweile 75 deutschen Städten
Pflegerinnen und Pfleger für 10 Minuten auf den Boden gelegt, um die
Bevölkerung, die Presse und die Politik symbolisch darauf aufmerksam zu
machen, dass die Pflege buchstäblich am Boden liegt.

Das die Pflege nach wie vor als Frauenberuf gilt mit typischen
Merkmalen wie geringe Bezahlung und hohem Anteil an
Teilzeitbeschäftigten, mag hier den Ausschlag gegeben haben, denn das Magazin Frau-TV des WDR hat den entsprechenden Beitrag ausgestrahlt. Der Protest klingt leise und wenig fordernd. Aber die Worte sind erschütternd.

"Für einen Toilettengang sind beispielsweise drei Minuten eingeplant", informiert die Kommentatorin.
"In drei Minuten schaffen Sie das nicht, mit einem älteren Menschen zur
Toilette zu gehen. Und die Zeit wird einfach eingespart. Das bedeutet,
der Bewohner bekommt eine Vorlage bzw. eine Windel an und wird einfach
nicht mehr zur Toilette geführt. Und das ist unmöglich! Das ist
menschenunwürdig in meinen Augen, weil, jeder hat das Recht auf die
Toilette zu gehen. Und wenn er Hilfe benötigt, dann hat er diese Hilfe
gefälligst auch zu bekommen." So beschreibt die Altenpflegein Daniela Engelmann aus Dortmund die Realität alter Menschen und ihrer Pflegekräfte in Pflegeheimen.

Der Protest "Pflege am Boden" ist leise, aber er greift mehr und mehr
um sich - wie die zunehmende Überforderung der Pflegekräfte und die
gesellschaftlich und politisch unverantwortliche Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

Schauen Sie sich hier den wenige Minuten langen Fernsehbericht im WDR an: Frau-TV - Pflege am Boden

Lesen Sie außerdem:

17.01.2014 Flashmobs im WDR auf Frau-TV: "Jeder hat das Recht auf die Toilette zu gehen!" - Förderverein Pflegekammer Niedersachsen

2014-01-15

Verfassungsbeschwerde: Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern

  • 14.01.14
Auftakt zu einer Revolution?

Neue Hoffnung für Pflege-Opfer

München - Es könnte der Auftakt zu einer Revolution sein: Ein Münchner Anwalt will den Staat zwingen, die Pflegebedürftigen besser zu schützen - und klagt deshalb in Karlsruhe.

Pflegeheim
© dpa
Fürsorglich: Ein Mitarbeiter eines Alten-und Pflegeheims hält die Hand einer Bewohnerin. Doch vielerorts gibt es in Heimen auch Missstände.

Der Text, den Alexander Frey über die Feiertage formuliert hat, ist 21 Seiten lang. Es ist eine Verfassungsbeschwerde, und an diesem Montag hat er sie in Karlsruhe eingereicht. Wenn es nach Frey geht, wird sie ein Erdbeben im deutschen Pflegesystem auslösen – nicht gleich, aber in naher Zukunft.
 Der Münchner Anwalt Frey, 67, will erreichen, dass der Staat die Pflegebedürftigen besser schützt. Er will, dass die Menschenwürde in keinem deutschen Heim mehr mit Füßen getreten wird. „Karlsruhe muss auf den Tisch hauen“, sagt er. „Das Gericht soll dem Gesetzgeber klarmachen, dass er deutlich mehr tun muss.“ Es geht nicht um kleine Schönheitsreparaturen, nicht um Einzelfälle. Es geht ums Pflegesystem als Ganzes.
Neue Hoffnung für Pflege-Opfer | Bayern

2013-12-06

Nelson #Mandela † : Engagement gegen Aids - news.ORF.at

„Bildung ist die mächtigste Waffe“

Nach seinem Kampf gegen die Apartheid hat sich Nelson Mandela einem zweiten wichtigen Thema verschrieben. „Aids ist nicht länger eine Krankheit, sondern ein Menschenrechtsthema“, sagte Mandela 2003 beim ersten 46664-Festival, das weltweit das Bewusstsein für das HI-Virus schärfen sollte. Internationale Stars unterstützten ihn bei seinem Engagement.

Engagement gegen Aids - news.ORF.at

Südafrikas Nationalheld Nelson Mandela ist tot | tagesschau.de


 http://www.unaids.org/en/media/unaids/styleassets/images/logos/unaids.png
UNAIDS and the entire AIDS community are heartbroken by the passing of the global statesman Nelson Mandela

AIDS campaigners mourn death of Mandela | News | GMA News Online

Turning off the Tap: Understanding and Overcoming the HIV Epidemic in Southern Africa. – Nelson Mandela Foundation

How Nelson Mandela changed the Aids agenda in South Africa | World news | The Guardian


 Vorschaubild der Version vom 26. Februar 2012, 01:06 Uhr
 „46664 war 18 Jahre lang meine Häftlingsnummer, als ich Gefangener auf Robben Island war. Ich war nur als Nummer bekannt. Heute sind Millionen (HIV-)infizierter Menschen genau das: eine Nummer!“
46664 (Nelson Mandela) – Wikipedia

46664.biz Nelson Mandela Südafrika - HIV AIDS in Südafrika

46664 - Nelson Mandela’s HIV/AIDS Global Awareness Organization Success Story: Sybase 365 - Sybase Inc

South Africa's HIV/Aids battle plan

2013-12-02

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

Text: SLIÖ · 2. Dezember 2013 13:24 Uhr

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben

Anlässlich des Internationalen Tages behinderter Menschen begrüßt Selbstbestimmt Leben Österreich die De-Institutionalisierung des Behindertenheims in Schernberg

SLIÖ

In Österreich leben über 13.000 Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Der Tagesablauf in diesen ist geprägt von Fremdbestimmung, sozialer Aussonderung und dem besonders hohen Risiko Gewalt zu erleben. Die umfassende Kritik Österreichs durch die Staatenprüfung der UNO im September dieses Jahres, hob bei der schleppenden Umsetzung der UN-Konvention, diesen Missstand zu Menschenrechten und Menschenwürde in Einrichtungen besonders hervor.

Menschen mit Behinderungen wollen seit Jahrzehnten in Freiheit leben - BIZEPS-INFO

2013-11-17

Centre for Human Rights launches African Disability Rights Yearbook (AYDR)

Centre for Human Rights launches African Disability Rights Yearbook (AYDR)
 
The first issue of the African Disability Rights Yearbook (AYDR) was launched at the Centre for Human Rights (CHR), Faculty of Law, University of Pretoria, on 5 November 2013.
The Yearbook is edited by Prof Charles Ngwena, who served as convening editor (at CHR), with Dr Ilze Grobbelaar-Du Plessis (Department of Public Law, University of Pretoria), Prof Helene Combrinck (University of the Western Cape) and Dr Serges Kamga (UNISA) as co-editors. Although the Yearbook was initiated by the CHR, the realization of the first issue was only possible through the collaboration between the individuals and institutions mentioned. The 2013 Yearbook (covering the situation as at 31 December 2012) was launched as part of an Academic Conference on Disability Rights in Africa,  held at the Centre on 5 and 6 November.
The Yearbook will be published annually. Its publication has been made possible through financial
support by the Open Society Initiative for Southern African (OSISA).
The Director of the Centre, Prof Frans Viljoen, expressed gratitude to the authors and co-editors
who contributed to this milestone.  He noted in particular the role of Prof Charles Ngwena who
as convening editor, was the driving force behind the publication of the 2013 Yearbook.
It is published by the Pretoria University Law Press (PULP), located at the Centre for Human Rights.
It appears in hard copy and is available as a free downloadable document on http://www.pulp.up.ac.za/.

Centre for Human Rights launches African Disability Rights Yearbook (AYDR)


The African Disability Rights Yearbook breaks new ground in disability scholarship. Coming in the wake of the United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities, it is the first peer-reviewed journal to focus exclusively on disability as human rights on the African continent.
It provides an annual forum for scholarly analysis on issues pertaining to the human rights of persons with disabilities.
It is also a source for country-based reports as well as commentaries on recent developments in the field of disability rights in the African region.
 

2013-11-11

Inklusion in Frankfurt: "Inklusion ist ein Menschenrecht" | Frankfurt - Frankfurter Rundschau

Inklusion in Frankfurt "Inklusion ist ein Menschenrecht"

 Von 

Christa Panke-Spruck will dafür sorgen, dass alle Menscehn gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Foto: Stefan Morgenstern
Christa Panke-Spruck ist die Leiterin der Stabstelle Inklusion im Sozialdezernat. Sie fordert, dass alle Bürger, die beeinträchtigt sind, am öffentlichen Leben teilhaben können. Damit fasst sie den Begriff der Inklusion weiter und bezieht auch sozial schwache und alte Menschen mit ein. 
Interview:

Inklusion in Frankfurt: "Inklusion ist ein Menschenrecht" | Frankfurt - Frankfurter Rundschau

2013-11-03

GEW Landesverband Hessen: GEW-Forderungen zur Inklusion in Tageseinrichtungen

GEW-Forderungen zur Inklusion in Tageseinrichtungen

Vom: 23.09.13

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – UN-BRK) am 26. März 2009 ist in Deutschland eine neue Entwicklung eingeleitet worden. Die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf umfassende Teilhabe werden als allgemeines Menschenrecht begriffen und lösen unmittelbar staatliche Verpflichtungen aus.

Es geht um den Abbau von Barrieren zur gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen, vor allem an Bildung, Erziehung und Betreuung. Die UN-BRK fußt auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
>> Die gesamte GEW-Position als PDF zum Download

GEW Landesverband Hessen: GEW-Forderungen zur Inklusion in Tageseinrichtungen

2013-10-21

Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen


10.10.2013

© DIMR

Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Die Monitoring-Stelle begrüßt den Bericht der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht "Legal capacity of persons with intellectual disabilities and persons with mental health problems" analysiert im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) internationale und nationale Standards zur Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch Menschen mit Behinderungen befragt.

Auf Basis dieser vergleichenden Untersuchung (vertieft neun EU-Länder, darunter Deutschland) stellt die Europäische Grundrechteagentur klar heraus, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union flächendeckend Handlungsbedarf besteht, der allerdings graduell als sehr unterschiedlich bewertet werden muss.
Der Bericht betont, wie wichtig die Entwicklung von Modellen ist, die auf unterstützter Entscheidungsfindung beruhen und die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention grenzt sich systematisch von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis ab. Der Ansatz der unterstützten Entscheidung (sogenanntes "supported-decision making") dagegen sollte systematisch verankert werden. Der jüngst veröffentlichte Sammelband "Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention" von Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, zeigt die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht. Offene Fragen bestehen auch in Bezug auf das Recht der rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gerade der Unterstützungsansatz ist auch in Deutschland gesetzlich schwach verankert und in der vielfältigen Praxis unterentwickelt. Es gilt die Bedingungen zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen frei und gleich handeln können wie andere auch.

Unter rechtlicher Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, rechtsgültige Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Vertragsbeziehungen einzugehen. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist besonders deshalb wichtig, weil sie alle Bereiche des Lebens betrifft, von der Wahl des Wohnortes über Eheschließung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bis hin zur Abgabe einer Stimme bei Wahlen. In der UN-BRK wird die Rechts- und Handlungsfähigkeit unter Artikel 12 "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" erörtert.
(vai/hil)

mehr dazu:
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-08-17

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.08.2013

Dr. Valentin Aichele
© DIMR/
Amélie Losier

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung"

Interview mit Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen: 
Die neue Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) befasst sich mit der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Was muss man sich darunter vorstellen?
Aichele: Artikel 12 der UN-BRK verbrieft das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Dabei geht es um das eigene Handeln in rechtlichen Angelegenheiten und die Möglichkeit, für sein Handeln und die rechtlichen Folgen Verantwortung zu übernehmen. Entscheidend ist: die UN-BRK stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen – völlig unabhängig von Art und Grad der Beeinträchtigung – die Fähigkeit zum rechtlichen Handeln haben. Sie fordert insbesondere Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen beim rechtlichen Handeln in allen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen Zugang dazu zu verschaffen.

"Rechtliches Handeln" klingt abstrakt. Was ist darunter zu verstehen?

weiterlesen:

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung


2013-07-23

Chancen trotz Handicap: Der Traum vom selbstbestimmten Leben | Das interkulturelle Magazin | B5 aktuell | Radio | BR.de

Chancen trotz Handicap 

Der Traum vom selbstbestimmten Leben

Auch 64 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.1948 leben in Deutschland Menschen, die fast unbemerkt von allen Rechten ausgeschlossen sind. Zu ihnen gehören Flüchtlinge mit Behinderung. Nur Wenige schaffen es aus Krisengebieten nach Europa, werden aber hier häufig allein gelassen. Ihnen hilft die Organisation "Handicap International".

Chancen trotz Handicap: Der Traum vom selbstbestimmten Leben | Das interkulturelle Magazin | B5 aktuell | Radio | BR.de

2013-07-19

Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes


Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nur Unterrichtung des behinderten Kindes selbst

Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärden­sprach­kurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes



Deutscher Gehörlosenbund e.V.:
Kommunikative Barrieren, mit denen hörbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert sind, verschwinden in der Gemeinschaft der GebärdensprachnutzerInnen.
weiterlesen:
 Was ist Gebärdensprache?

 Gehörlosendemo in Berlin: Gebärdensprache als Menschenrecht -Video - SPIEGEL ONLINE

2013-06-25

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung - Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/templates/img/logo.png

25.06.2013

UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

Am 1. Februar 2013 veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz, einen Bericht über Missbrauch in Gesundheitseinrichtungen. Der Bericht, der bislang nur in den sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen veröffentlicht worden war, liegt nun erstmals in deutscher Übersetzung vor. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht den Bericht mit einer Vorbemerkung im Wortlaut.
Der Sonderberichterstatter spricht sich für ein absolutes Verbot von jeglichen Zwangsmaßnahmen aus und empfiehlt den Staaten entsprechende gesetzliche Änderungen. Die Darstellung des UN-Sonderberichterstatters ist wegen der strengen menschenrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische Versorgung in Einrichtungen für die aktuelle Diskussion in Deutschland zu Psychiatrie und Maßregelvollzug von großer Bedeutung und hoher Aktualität. Diese Position unterstreicht gegenüber allen Akteuren das Erfordernis, die psychiatrische Versorgung in Deutschland konsequent am Ziel der Freiwilligkeit auszurichten und eine darauf verpflichtete Psychiatriereform voranzutreiben. (vai)



Information der Monitoring-Stelle anlässlich der deutschen Übersetzung des Berichts des Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Mendéz
Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung: Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform (16.01.2013)



Deutsches Institut für Menschenrechte: Meldung: UN-Sonderberichterstatter: Absolutes Verbot von jeglichen Zwangsbehandlungen im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung

2013-06-14

Ministerin muss Auskunft geben: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss - Deutschland - Politik - Handelsblatt


Ministerin muss Auskunft geben 

Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss

Bayerns Justizministerin Merk muss heute zum Fall Mollath aussagen. Die bizarre Geschichte von Deutschlands bekanntestem Psychiatriepatienten ist bald auch Thema im Bundestag – wegen Zweifel an der bayerischen Justiz.
Ministerin muss Auskunft geben: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss - Deutschland - Politik - Handelsblatt

2013-06-13

Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen | Auties e.V.

Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Seit vielen Jahren bemüht sich die ESH durch politische Aktivität Barrieren für Autisten im deutschen Gesundheitswesen zu beseitigen. Die Erfahrung in diesem Sektor ist jedoch bis heute die einer nahezu vollkommenen Ignoranz. Seit Jahren muten verantwortliche Personen wider besseren Wissens Autisten gravierende Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsleistungen zu. Diese Personen nehme die jährlichen Todesfälle durch diese Barrieren billigend in Kauf. Die folgende bisher nicht veröffentlichte ESH-Papier zum Thema stammt aus dem Jahr 2009 und ist z.B. der KBV auch seit diesem Jahr bekannt. Getan hat sich trotz Vertröstungen bis heute gar nichts. Diese unfassbare Ignoranz muß endlich eine Ende haben. Ohne öffentlichen Druck ist man offenbar nicht gewillt elementare Menschenrechte zu verwirklichen.

Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen | Auties e.V.

2013-06-05

Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten


Innenausschuss (Anhörung) - 03.06.2013

Berlin: (hib/STO) Vorstöße der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine „Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten“ beziehungsweise „zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ stoßen bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigenanhörung deutlich. Während die Mehrheit der Experten dabei für eine Streichung von Gesetzesregelungen zum Ausschluss vom Wahlrecht plädierten, empfahl eine Minderheit der Sachverständigen, vor einem etwaigen Handeln des Gesetzgebers den Abschluss einer „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ abzuwarten. Wie die Grünen-Fraktion in einem Gesetzentwurf (17/12068) schreibt, sind nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz „all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist“. Ebenfalls ausgeschlossen seien Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Ausschlusstatbestände seien nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen und stünden „im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei. Sie sollen daher nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten gestrichen werden.
Ebenso argumentiert die SPD-Fraktion, die in einem Antrag (17/12380) von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs fordert, der ausschließt, dass der Verlust des Wahlrechts künftig ausschließlich aufgrund der entsprechenden Bestimmungen im Bundes- und im Europawahlgesetz möglich ist. Auch soll die Regierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf zur Änderung der beiden genannten Wahlgesetze mit dem Inhalt vorlegen, dass durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbildern der Kandidaten auf den Stimmzetteln die Wiedererkennung von Parteien und Bewerbern „und somit die Stimmabgabe erleichtert wird“.
In der Anhörung sagte Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die zwei Ausschlüsse vom Wahlrecht seien mit den bürgerlichen Menschenrechten nicht zu vereinbaren, „weil sie mehrheitlich Menschen mit Behinderungen treffen und damit eine menschenrechtliche Diskriminierung vorliegt, die unsere Rechtsordnung nicht länger tolerieren darf“.
Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität warb dafür, die entsprechenden Paragraphen „vollständig zu streichen“. Sie entsprächen „in keiner Weise mehr“ den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Feststellung der Betreuung erfolge von den Richtern ohne Rücksicht auf die Frage der Wahlmündigkeit. Eine Entscheidung, die nichts mit dem Wahlrecht zu tun habe, aber einen Ausschluss vom Wahlrecht zur Folge habe, sei eines Rechtsstaates unwürdig.
Gregor Rüberg vom Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund betonte, zu keinem Zeitpunkt des Betreuungsverfahrens werde geprüft, ob die Wahlfähigkeit vorliegt. Er halte eine Streichung der Vorschrift zum Wahlrechtsausschluss von Betreuten „für absolut erforderlich“, weil diese Regelung zu viele Menschen betreffe.
Bernd Schulte, wissenschaftlicher Referent in München, nannte die Argumente für eine ersatzlose Abschaffung der Vorschriften über den Wahlrechtsausschluss „erdrückend“. Er halte ein möglichst rasches gesetzgeberisches Handeln für geboten.
Professor Heinrich Lang von der Universität Greifswald plädierte dagegen dafür, die beiden Regelungen jetzt nicht zu streichen. Man solle lieber „abwarten, was die Forschung zu dem Thema bringt“, fügte Lang hinzu und verwies darauf, dass die Bundesregierung ein entsprechendes Forschungsvorhaben ausgeschrieben habe. Dann solle man erneut über das Thema diskutieren.
Professor Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz sagte, das Wahlrecht sei ein „äußerst sensibles Feld“ und der Ausschluss vom Wahlrecht sei „möglicherweise der sensibelste Teil dieses Feldes“. Er bedürfe einer Regelung, die auf einer soliden Datenbasis basiere, die gegenwärtig noch nicht vorliege. „Erst wenn die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vorliegt, werden wir sachlich und fundiert über eventuell notwendige Reformen diskutieren können“, unterstrich Strohmeier.
Deutscher Bundestag: Vorstöße zu Wahlrechts-Änderung bei Experten umstritten

2013-04-26

Menschenrechte: Die Vereinten Nationen weisen Deutschland auf Defizite hin


Menschenrechte: 

Die Vereinten Nationen weisen Deutschland auf Defizite hin

[Bild: Menschenrechte: Die Vereinten Nationen weisen Deutschland auf Defizite hin]

Im Rahmen einer turnusmäßigen Überprüfung hat der Menschenrechtsrat der UN Deutschland Defizite bei Menschenrechten vorgeworfen.

Kritik gab es unter anderem wegen benachteiligender Behandlung von Menschen mit Behinderung sowie von Frauen im Berufsleben.

Menschenrechte: Die Vereinten Nationen weisen Deutschland auf Defizite hin


Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung

NETZWERK ARTIKEL 3

2013-04-22

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin

Aufruf zum diesjährigen T4 Umzug zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin


Werner Fuss Zentrum




Schleswig-Holstein erstes Folterland in der BRD?
Aufruf zum T4 Umzug

Zum internationalen Day of Remembrance and Resistance 2013 treffen wir uns am 2. Mai zum 19. mal in der Tiergartenstr. 4 am Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939 - 1949. Nach dem Gedenken werden wir dieses Jahr protestierend zur Vertretung des Landes Schleswig-Holstein in Berlin, In den Ministergärten 8 ziehen. Schleswig-Holstein versucht als erstes Bundesland, psychiatrische Zwangsbehandlung in einer Novelle des sog. PsychKG zu legalisieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht in 3 Beschlüssen drei entsprechende Landesgesetze genichtet hat, weil alle diese Gesetze seit Bestehen der Bundesrepublik mit der Verfassung unvereinbar, also illegal waren. Diese Nichtung wird verstärkt durch die Vereinten Nationen, deren Sonderberichterstatter über Folter, Juan E. Méndez,  in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, bzw. Folter erklärt hat. Er betonte:
"Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts."*
Entsprechend forderte er, dass
"alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."**
In Folge der Erklärung von Juan Méndez hat sich am 2. April 2013 das "Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie" (http://www.folter-abschaffen.de) gegründet. Es ist ein Bündnis von Organisationen, das die sofortige Nichtung aller Sondergesetze fordert, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren.
Das immer und unbedingt gültige Folterverbot darf kein Gesetzgesetzgeber durch eine scheinlegale Gesetzgebung versuchen zu unterlaufen. Aber genau das hat sich der Kieler Landtag vorgenommen!
Am 20.3.2013 hat er in 1. Lesung sogar ohne Aussprache den Gesetzentwurf zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung mit der Drucksachennummer 18/606 angenommen und in zwei Ausschüsse verwiesen, die am 10. und 18.4. dazu beraten haben. Alle Fraktionen des Kieler Landtags tun also so, als ob man über ein völkerrechtswidriges, also illegales Foltergesetz überhaupt beraten könne!

Zum T4 Umzug rufen auf:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
  Irren-Offensive  Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg  Werner-Fuß-Zentrum
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* Aus dem Bericht A/HRC/22/53 des Sonderberichterstatters vom Februar 2013, Abschnitt 82.: "The prohibition of torture is one of the few absolute and non-derogable human rights, a matter of jus cogens, a peremptory norm of customary international law."

** Seite 5 der Rede von Juan E. Méndez: "States should impose an absolute ban on all forced and non-consensual medical interventions against persons with disabilities, including the non-consensual administration of psychosurgery, electroshock and mind-altering drugs, for both long- and short- term application. The obligation to end forced psychiatric interventions based on grounds of disability is of immediate application and scarce financial resources cannot justify postponement of its implementation."

2013-04-19

Behindertenfreundliche Technologien | kobinet-nachrichten



Behindertenfreundliche Technologien

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Reichstagskuppel
Reichstagskuppel © kobinet/sch
Berlin (kobinet) Über einen Antrag der Sozialdemokraten zu behindertenfreundlicher Technologie berichtet der parlamentarische Informationsdienst Heute im Bundestag. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung zu gewährleisten und eine umfassende Teilhabe zu fördern. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, Maßnahmen zu treffen, um eine umfassende barrierefreie Gestaltung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten, schreibt die SPD in ihrem Antrag "Teilhabe ermöglichen - Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren".

weiterlesen:
Behindertenfreundliche Technologien | kobinet-nachrichten
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