Vormundschaftsrecht wird reformiert
Rechtausschuss - 13.04.2011
Berlin: (hib/BOB/jbi) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen den Weg dafür frei gemacht, das Vormundschaftsrecht zu reformieren. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (
17/3617) zu. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. In der Gesetzesinitiative wurde die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) gesetzlich verankert. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst. Die Koalition beabsichtigt, dass der Vormund in der Regel einmal im Monat ”in dessen üblicher Umgebung“ den Kontakt zu seinem Mündel hält. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jeder Mitarbeiter nicht mehr als 50 Vormundschaften betreuen darf.
Die SPD bezeichnete diese Zahl als ”oberste Schallgrenze“ dessen, was ein Mitarbeit bewältigen könne. In einem Antrag (
17/2411) hätten die Sozialdemokraten die Zahl der Amtsvormundschaft ursprünglich auf 40 Fälle begrenzen wollen. Während Die Linke zustimmte und die Grünen sich enthielten, lehnten die Koalitionsfraktionen den Antrag ab.
Nicht nur die FDP erinnerte an das Schicksal des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam. Kevin hatte einen amtlichen Vormund, der nicht verhindert hatte, dass der Junge grauenvoll misshandelt worden war. Er hatte tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Ziehvaters gelegen. Der zuständige Amtsvormund hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über 200 Mündel gehabt.
Die Union geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass das Gesetz durch den Bundesrat muss. Anderer Ansicht ist die Linkfraktion: Sie wies darauf hin, dass die Pflichten der Länder berührt seien. Der Bundestag will das Gesetz am morgigen Donnerstag verabschieden.
Deutscher Bundestag: Vormundschaftsrecht wird reformiert