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2013-12-02

Deutsches Institut für Menschenrechte - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

02.12.2013

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor 
 
Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Das Projekt wird aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert und von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt.
Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung.
Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich.
"Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss", so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen.
"Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

"Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es in Berlin bekanntlich noch vieles zu tun", betonte Aichele.
Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

 

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

"Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin"
Programm des Fachtages am 28. November 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-11-12

Einkommen anrechnen verfassungswidrig | kobinet-nachrichten



Einkommen anrechnen verfassungswidrig

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
© Wiebke Schär
Berlin (kobinet) Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten, das heute in Berlin die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vorstellte.
Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität (Law Clinic für Grund- und Menschenrechte) empfehlen in ihrem heute im Kleisthaus im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten Gutachten, die deutsche Rechtslage entsprechend zu ändern.
Einkommen anrechnen verfassungswidrig | kobinet-nachrichten

2013-07-23

Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten - 02elf Düsseldorfer Abendblatt | 02elf Düsseldorfer Abendblatt


Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten

Neue Leitlinien für schulische Personalmaßnahmen

Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. „Wenn Schulen auslaufen und neue Schulen errichtet werden, sind auch die Lehrkräfte davon betroffen. Wichtig ist, dass die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten - 02elf Düsseldorfer Abendblatt | 02elf Düsseldorfer Abendblatt

2013-06-27

People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living


People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT

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People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT With an open letter, ESAmeA (Greek National Confederation of Disabled People) denounces the lack of data and statistical information related to disability and the impact this has in the design of public policies. Moreover, ESAmeA submits its proposals for compliance with the requirements of both modern national and European legislation. The Confederation had concrete proposals on the need to develop specific indicators and surveys focused on disability since the consultation of the draft recommendations of the Greek Statistical Authority (EL.STAT.). Unfortunately, these proposals were not heeded, and the tragic results are apparent now, especially as Europe establishes a disability status as a special advance condition for signing the partnership agreement. It seems Greece may not be able to develop any credible policy for 18% of its people because of the lack of relevant data! And this is responsibility of EL.STAT!
People with disabilities or people with chronic illness, and their families, are now the “invisible” citizens who are not represented in the policies and plans of all ministries and regions. People with disabilities are invisible – Open letter to EL.STAT » ENIL – European Network on Independent Living

2013-06-14

Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

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04.06.13

Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Von: Eberhard Ewers

Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.


Die zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages geladenen Sachverständigen begrüßten überwiegend den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 17/13419). Der Gesetzentwurf sei jedoch nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen. Unter diesem Aspekt wurde der Ausbau der Betreuungsbehörden durch qualifiziertes Personal und eine verpflichtende Berichterstattung ("Obligatorischer Sozialbericht") gegenüber dem Amtsgericht bei der Erstbestellung eines rechtlichen Betreuers begrüßt. Von mehreren Sachverständigen jedoch betont wurde, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen im Sinne ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden nicht zu erreichen sein wird. Dies gelte auch für die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und deren Aufgabe, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu rekrutieren. Auch der Paritätische weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass die Förderung der Querschnittsarbeit innerhalb der Bundesländer stark variiert und in vielen Regionen nicht ausreichend gesichert ist.

Einige der Sachverständigen wiesen auch deutlich darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf weit hinter den erhofften Änderungen des deutschen Betreuungsrechts im Sinne einer Anpassung an die Richtlinien der UN-Behindertenkonvention zurückbleibt. Auch der Paritätische hat diesen Aspekt in seiner Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht (siehe Anlage).

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den nächsten Wochen in den Bundestag zur Abstimmung kommen wird.


Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:

"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde 
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung 
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen  für eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten,  wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht. 

In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten 
 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)" 

14.06.2013 12:09 Uhr

Bundestag will weniger rechtliche Betreuung

Berlin (dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher vom Gericht
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de

2013-06-10

Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten


Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Norbert Killewald
Norbert Killewald
© kobinet/omp
Düsseldorf (kobinet) Heute und morgen tagen die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes in Düsseldorf. Auf Einladung des nordrhein-westfälischen Landesbehindertenbeauftragten Norbert Killewald geht es dabei u.a. um die Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen und die entsprechenden Gesetzesvorschläge.

Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten

2013-05-31

Gesetze müssen angepasst werden - Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg


Gesetze müssen angepasst werden

Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg


POTSDAM - Die Frage, wie die Hortbetreuung behinderter Kinder in Brandenburg geregelt und finanziert werden soll, hat gestern den Runden Tisch „Inklusion“ beschäftigt. Eine Lösung gebe es bislang nicht, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Stephan Breiding, nach der Sitzung des Expertengremiums in Potsdam. „Ohne den Bund werden wir wohl keine Lösung hinbekommen“, so Breiding. Der Bund, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, werde nicht umhinkommen, einige Gesetze anzupassen, wenn der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung gelingen soll.
Gesetze müssen angepasst werden - Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg

2013-05-30

Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.05.2013
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen fordert den Bestrebungen zur Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den ambulanten Bereich entgegenzutreten. Der Inklusionsbeirat tritt damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 15. November 2012 entgegen. Nach diesem Beschluss sollen Betreuerinnen und Betreuer für die betreute Person auch gegen deren Willen eine medizinische Behandlung zur Abwehr eines drohenden Gesundheitsschadens veranlassen können. Der Inklusionsbeirat hält eine solche Erweiterung der Befugnisse der Betreuer schon angesichts fehlender Kontrollmechanismen und den damit verbundenen Missbrauchsgefahren für nicht zu verantworten. Zudem sei kein Bedarf für eine solche Ausweitung erkennbar. 
Auf Länderebene sei außerdem darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Regelungen zu den Zwangsbehandlungen auf ihre Verfassungskonformität überprüft würden. Bei Neuregelungen sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat (BVerfGE 128, 282 ff. = BGB 1. I 2011, 841) strikt zu beachten, so der Inklusionsbeirat.
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-05-02

Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 02.05.2013
Ob das in Deutschland geltende Betreuungsrecht den Forderungen der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht, wird bereits seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland diskutiert.
Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat aus diesem Anlass ein Positionspapier erstellt. Insbesondere werden in diesem Papier Fragestellungen für eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht dargestellt.
Das Positionspapier stellt im Wesentlichen vier Forderungen auf:
  • Der Inklusionsbeirat vertritt die Auffassung, dass wesentliche Problemstellungen des Betreuungsrechts (z.B. die Regelungen über die Geschäftsfähigkeit, die Normierung zum Einwilligungsvorbehalt) einer intensiven Prüfung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der UN-BRK zu unterziehen sind.
  • Der Inklusionsbeirat fordert die Bundesregierung auf, für Möglichkeiten einer intensiven Diskussion in der Zivilgesellschaft, in Fachwelt und Politik hinsichtlich der Konformität von Betreuungsrecht mit der UN-BRK zu sorgen.
  • Der Inklusionsbeirat setzt sich für eine umfängliche sozialwissenschaftliche Forschung mit dem Ziel ein, Ursachen von Umsetzungsdefiziten im Betreuungswesen zu identifizieren, um an deren Beseitigung arbeiten zu können.
  • Der Inklusionsbeirat unterstreicht, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen maßgebliches Ziel des Betreuungswesen ist und weist auf die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen hin (Empowerment für Menschen mit geistiger Behinderung, Kampagne mit Motto „Selbstbestimmung stärken“ und eine hohe Fachlichkeit der Betreuerinnen und Betreuer).
Das Positionspapier zum Betreuungsrecht finden Sie hier:
Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK: Betreuungsrecht und UN-BRK - Selbstbestimmung der Betroffenen achten (PDF/435KB)
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat fordert eine rechtstatsächliche und sozialwissenschaftliche Untersuchung zum Thema Betreuungsrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2013-04-28

Behindertengleichstellungsgesetz wird evaluiert | kobinet-nachrichten



Behindertengleichstellungsgesetz wird evaluiert

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Professor Dr. Felix Welti
Professor Dr. Felix Welti
© Prof. Dr. Felix Welti
Kassel (kobinet) Professor Dr. Felix Welti ist dafür bekannt, dass er sich in behindertenpolitische Themen einmischt. Seit über zwei Jahren lehrt und forscht der Jurist an der Universität Kassel im Fachbereich Humanwissenschaften. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Felix Welti über die von ihm und seinem Team derzeit durchgeführte Evaluation des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, das u.a. darauf hin überprüft wird, ob es den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.
Behindertengleichstellungsgesetz wird evaluiert | kobinet-nachrichten

2013-02-12

Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Der Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung


Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht

Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V

Die Garantie gleicher und uneingeschränkter Menschenrechte ist Kernziel der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Mit der in Artikel 12 verankerten Garantie der Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen anerkennt Deutschland, dass Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung ihren Lebensalltag selbst bestimmen können. Die hohe Bedeutung, die Artikel 12 dem Selbstbestimmungsrecht beimisst machen eine Überprüfung und Weiterentwicklung des Betreuungsrechts erforderlich!

Das Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. zu den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf das deutsche Betreuungsrecht liegt nun vor. Es ist ein Kernanliegen der Lebenshilfe die bestmögliche Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu ermöglichen. Die Lebenshilfe setzt daher mit dieser klaren Positionierung vor vielen anderen Akteuren nun ein Zeichen, in welche Richtung eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechtes in Deutschland gehen muss.
Das Positionspapier können Sie hier (pdf - 205.3 KB) Vorlesen herunterladen.

Organisation

Bundesvereinigung Lebenshilfe

Veröffentlichung

05.02.2013, 08:53 Uhr
Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. - Der Selbsthilfeverband für Menschen mit geistiger Behinderung

2012-12-14

Menschen mit Behinderung: Immer noch zu viel Diskriminierung | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Menschen mit Behinderung: 

Immer noch zu viel Diskriminierung

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention drängt auf entschlossene Novellierung der Behindertengleichstellungsgesetze.


Da wird jemand ausgeschlossen… (Foto: jurec/pixelio.de)

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt die Überarbeitung der Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. „Wenn man will, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen ihre Menschenrechte wahrnehmen können, ist eine Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention unumgänglich“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung der „Vorschläge zur Reform des Behindertengleichstellungsrechts in Bund und Ländern“.
Menschen mit Behinderung: Immer noch zu viel Diskriminierung | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

2012-12-13

Inklusion auf die lange Bank geschoben | Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen


Inklusion auf die lange Bank geschoben

Logo LAGNRW
LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen NRW e.V. mittendrin e.V.
PRESSEMITTEILUNG
13.12.2012
WEITER WARTEN AUF`S MENSCHENRECHT
Landesregierung schiebt Schulgesetz für die Inklusion behinderter Kinder ins nächste Jahr

Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Düsseldorfer Landtags vor Weihnachten hat bei den Eltern behinderter Kinder Wut und Enttäuschung ausgelöst. Entgegen aller Versprechungen bringt die Landesregierung das 9. Schulrechtsänderungsgesetz nun doch in diesem Jahr nicht mehr in den Landtag ein. Die Novelle sollte - nach nunmehr drei Jahre währender Diskussion im Landtag - endlich erste gesetzliche Weichenstellungen für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems vornehmen. "Wenn das so weiter geht, ist für die betroffenen Kinder wieder ein Schuljahr verloren", kritisiert Eva-Maria Thoms vom Elternverein mittendrin e.V..

Zwar liegt ein Gesetzentwurf aus dem Schulministerium seit Wochen vor, doch können sich Regierung und Verbände nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen. Es geht um Geld, vor allem um Geld, das schon im Schulsystem steckt, aber niemand zum Umverteilen hergeben will. "Von der Illusion, dass hier tatsächlich das in der UN-Konvention garantierte Menschenrecht auf inklusive Bildung in ein Gesetz gegossen wird, müssen wir uns wohl verabschieden", sagt Bernd Kochanek, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft "Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen" in NRW.
Hinter den Kulissen haben sich Regierung und Verbände im Streit festgefahren: Die Regierung will Förderschulen UND inklusiven Unterricht, ohne dass es zusätzliche Kosten verursachen soll. Anderen geht es um den Erhalt von Systemen und lieb gewonnenen Abläufen oder um den Versuch, mit dem Systemwechsel die eigene Kostenstruktur zu verbessern. Die Rechte der Kinder werden im Gesetzentwurf ebenso wie in den Verlautbarungen der Kommunalverbände und der Lehrerverbände stets vor allem dort beschworen, wo es den eigenen Interessen dient. Die Bereitschaft sich tatsächlich zu bewegen, um Kindern mit und ohne Behinderung ein gemeinsames Leben und Lernen zu ermöglichen, scheint erschreckend gering. Statt dessen werden in den Regionen Ängste vor Schulschließungen geschürt und abenteuerliche Zahlen über Kosten und Schülergruppen in den Raum geworfen. Tatsächlich haben laut Statistik unter jeweils hundert Schülerinnen und Schülern gerade einmal 6 einen besonderen Förderbedarf. Die Zahl der Schüler mit Seh- oder Hörbehinderungen liegt bei unter 2 auf tausend Schülern, die Zahl der Schüler mit körperlichen und geistigen Einschränkungen bei einem Betroffenen unter 200 Schülern. Dies sollte bei entsprechender Umverteilung der Mittel jede Schule in Nordrhein-Westfalen auffangen können.
"Vor der Landtagswahl 2010 ist uns versprochen worden, spätestens bis zum Halbjahr 2011 den freien Zugang zur Regelschule zu ermöglichen", erinnert sich Ulrike Hüppe von der LAG Gemeinsam leben, Gemeinsam lernen. Statt dessen sei nun schon die Umsetzung fürs Schuljahr 2013/14 in Gefahr. "Somit wird wieder einem Jahrgang Kinder längerfristig Sonderbeschulung zuteil - denn das Recht auf einen Wechsel nach der Einschulung in die Förderschule ist auch im nun aufgeschobenen Gesetzentwurf nicht vorgesehen."
Ihre Ansprechpartner:
Bernd Kochanek
http://www.gemeinsam-leben-nrw.de/
Eva-Maria Thoms
http://www.eine-schule-fuer-alle.info/
Inklusion auf die lange Bank geschoben | Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen

2012-12-10

Deutsches Institut für Menschenrechte - Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

10.12.2012

Intensiver parlamentarischer Prozess zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie notwendig

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) hat anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 eine Stellungnahme veröffentlicht:
 
Die Monitoring-Stelle empfiehlt, den Gesetzesentwurf in der geänderten Fassung vom 7. Dezember 2012 abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.
Die Monitoring-Stelle, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

Stellungnahme
der Monitoring-Stelle
zur UN-Behindertenrechtskonvention
anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012,
im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses


 Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) begrüßt die parlamentarische Entscheidung des Rechtsausschusses zusammen mit dem Gesundheitsausschuss, auf der Grundlage des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU / CSU und FDP „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (BT-Drucksache 17/11513 vom 19.11.2012) am 10. Dezember 2012 von 11:00-14:00 Uhr eine Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag durchzuführen.
Wir halten die intensive parlamentarische Diskussion über die Gewährleistung von
Menschenrechten im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung in Deutschland für zwingend erforderlich und nehmen daher auf dem Schriftwege an dieser Stelle wie folgt Stellung:

Die Monitoring-Stelle empfiehlt, hinsichtlich des oben genannten Gesetzentwurfes in der veränderten Fassung gemäß dem „Änderungsantrag der Fraktionen der CDU /
CSU und der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (Rechtsausschuss, Ausschussdrucksache Nr. 17(6)222 vom 7. Dezember 2012) dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen und zu entscheiden, dem Thema Menschenrechte und Psychiatrie durch einen intensiven parlamentarischer Prozess mehr politische Aufmerksamkeit zu geben. Im selben Zuge sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen transparenten und partizipativen Arbeitsprozess über die Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung in Deutschland (Psychiatrie-Reform) zu organisieren.

Partizipationsverpflichtung nicht erfüllt

· Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBehindertenrechtskonvention, UN-BRK) verpflichtet dazu, Menschen mit
Behinderungen und die sie vertretenen Verbände und Organisationen in die
Ausarbeitung von Gesetzen und politischen Konzepten mit einzubeziehen (Artikel 4
Absatz 3 UN-BRK).
Dies gilt insbesondere bei menschenrechtlich intensiven Regelungen und gesellschaftspolitisch hoch umstrittenen Regelungsbereichen.
Eine durch die Bundesregierung transparent organisierte fachliche Diskussion auf der Basis rechtzeitiger Information unter Einschluss der entscheidenden Akteure,
einschließlich der Gruppe der Psychiatrie-Erfahrenen, den Nutzerinnen und Nutzern
der Psychiatrie und ihrer Angehörigen, hat vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens nicht stattgefunden. Die heutige Anhörung ist nicht
hinreichend, um für den vorliegenden Regelungsbereich die
Partizipationsverpflichtung der UN-BRK zu erfüllen.

 Zweifel an der Menschenrechtskonformität

· Es bestehen schwerwiegende Bedenken, ob der Gesetzesvorschlag, auch in der
veränderten Fassung vom 7. Dezember 2012, mit den Vorgaben der UNBehindertenrechtskonvention in Einklang steht. Die Regelung zielt darauf, sich über den natürlichen Willen der betroffenen Person hinwegsetzen zu können und an die Stelle der persönlichen Entscheidung die Entscheidung Dritter zu setzen – eine so
genannte ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“).
Im Lichte der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion, wie sie auch in Studien des
UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UN Doc. A/HRC/10/48 vom 26. Januar
2009) und in der Auslegungspraxis des UN-Fachausschusses für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang der gesundheitlichen Versorgung
von Menschen mit Behinderungen Ausdruck findet, ist der Ansatz, wonach eine
psychiatrische Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung der betroffenen
Person, allein legitimiert über die Entscheidung Dritter vorgenommen werden soll,
menschenrechtlich in Frage gestellt.

Vorrang einer Prüfung und Fortentwicklung der psychiatrischen Versorgungsstrukturen

· Bevor über die Wiedereinführung der Zwangsbehandlung im Lichte der
internationalen Entwicklungen nachgedacht werden kann, sollte vorrangig eine
Prüfung und Fortentwicklung des Systems der psychiatrischen Versorgung auf der
Basis der Menschenrechte rasch und entschlossen vorgenommen werden. Selbst
wenn man die eben dargestellten Zweifel an der menschenrechtlichen Zulässigkeit
der vorgeschlagenen Regelung bei Seite lässt, ist für die bessere Gewährleistung der
Rechte von Menschen in psychosozialen Krisen auf Grundlage der Freiwilligkeit und
assistierten Autonomie wenig erreicht, wenn lediglich eine veränderte
Rechtsgrundlage an die Stelle der alten gesetzt wird, und das System der
psychiatrischen Versorgung in die alten Muster zurückfällt. Die Frage isoliert und
unabhängig von den Rahmenbedingungen zu betrachten, welcher Umgang mit
Menschen in psychosozialen Krisen gesellschaftlich gefunden werden sollte, wie mit
der Gesetzesinitiative beabsichtigt, würde den menschenrechtlichen
Herausforderungen keinesfalls gerecht.

 Hintergrund

1. Deutschland hat die internationalen Menschenrechte in ihrer hervorgehobenen
Stellung im Grundgesetz anerkannt (Artikel 1 Absatz 2 GG); es ist damit verpflichtet,
die in menschenrechtlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen verbrieften
Rechte in ihrer normativen Ausdifferenziertheit zu achten, zu schützen und zu
gewährleisten.  
Die durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention; UN-BRK) und die aktuellen
Wissensbestände über die Praxis des Systems der psychiatrischen Versorgung (im Folgenden „Psychiatrie“ oder „psychiatrische Versorgung“) machen eine neue gesellschaftliche Verständigung darüber erforderlich, dass die Menschenrechte zu den Grundlagen der Psychiatrie in Deutschland gehören. Die psychiatrische Versorgung muss auf der Basis der Menschenrechtsträgerschaft der Patienteninnen und Patienten weiterentwickelt werden, wobei der Grundsatz der Freiwilligkeit und der assistierten Autonomie handlungsleitend sein müssen
.
Anlass zu dieser Forderung gibt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2 BvR 882/09 vom 23. März 2011).

 2. Zu den Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gehören Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose, mit psychischen Störungen oder auch einer psychosozialen Behinderung. Sie haben bis heute mit einer enormen gesellschaftlichen Stigmatisierung zu kämpfen. Im Vergleich zu den anderen sehr gut organisierten, hoch angesehenen, finanzstarken, professionell vernetzten gesellschaftlichen Kräften (wie den berufsbezogene Fachgesellschaften, Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistungsträger, Versicherungen etc.), die teilweise einen privilegierten Zugang zu politischen Entscheidungsträgern in Anspruch nehmen, stehen die schwach aufgestellten Selbsthilfe- und Betroffenenorganisationen (einschließlich der Angehörigen) einer relativen Übermacht gegenüber. Ein Teil der betroffenen Personengruppe verliert nach dem Bundeswahlgesetz sein Wahlrecht (siehe § 13 Nr. 2 und Nr. 3 BWahlG;
entsprechende Ausschlüsse existieren in den Ländergesetzen) und ist damit sogar
als Wählergruppe von einem zentralen Vorgang der politischen Mitbestimmung
ausgeschlossen. In psychischen Krisensituationen befinden sich betroffene
Einzelpersonen in menschenrechtlich äußerst vulnerablen Situationen. Schon allein
diese Gesichtspunkte machen eine eingehende (und immer wieder neu zu führende)
politische Auseinandersetzung über die Gewährleistung von den Menschenrechten in der Psychiatrie notwendig.

 3. Im Zusammenhang der psychiatrischen Versorgung ist eine Reihe von
Menschenrechten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen,
etwa das „Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht“ (Artikel 12 UN-BRK);
„Zugang zu Recht“ (Artikel 13 UN-BRK); „Freiheit und Sicherheit“ (Artikel 14 UNBRK);
„Freiheit vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe“ (Artikel 15 UN-BRK); „Unversehrtheit der Person“ (Artikel
17); „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ (Artikel 19
UN-BRK); „Zugang zu Informationen“ (Artikel 21 UN-BRK) und das „Recht auf
Gesundheit“ (Artikel 25 UN-BRK).
Hinzu treten das Diskriminierungsverbot auf Grund von Behinderung (Artikel 5 UN-BRK), einschließlich „angemessener Vorkehrungen“ (Artikel 2 UN-BRK) sowie die menschenrechtlichen Prinzipien der assistierten Selbstbestimmung, der Partizipation und Inklusion (Artikel 3 UN-BRK).
Die in der UNBRK propagierte Selbstbestimmung und Unterstützung (Assistenz) zu einer rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ist ein individuelles Recht; es muss in der Praxis aufgegriffen und verwirklicht werden.
Die völkerrechtlich verbindliche Eingrenzung von Macht durch diese menschenrechtlichen Verpflichtungen gilt primär für den Staat und die Politik; die staatliche Verpflichtung zur Kontrolle gesellschaftlicher, nichtstaatlicher Akteure leitet sich aus der menschenrechtlichen Schutzpflicht ab. Die Menschenrechte begründen für die anderen gesellschaftlichen, nichtstaatlichen Akteure eine menschenrechtliche Verantwortung.

4. Der international zur Auslegung der UN-BRK berufene Ausschuss, der UNFachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRKAusschuss), lässt in seiner Auslegungspraxis der zum Thema psychiatrische Versorgung einschlägigen menschenrechtlichen Bestimmungen die klare Tendenz erkennen, dass das Kriterium der Freiwilligkeit ohne Einschränkung zu beachten ist (siehe dazu im Anhang die deutsche Übersetzung der einschlägigen Passagen der Schlussbemerkungen in Bezug auf die Berichte Tunesiens, Spaniens, Perus, Argentiniens, Ungarn und Chinas).
Mit den abschließenden Bemerkungen („Concluding Observations“) schließt der Fachausschuss Prüfungsverfahren der Staatenberichte ab. In der Zusammenschau dieser Darlegungen wird bislang nicht erkennbar, dass der UN-BRK-Ausschuss eine Ausnahme von der Freiwilligkeit der Behandlung erlaubt oder eine einschränkende Differenzierung, etwa in der Gestalt der „krankheitsbedingten Nichteinsichtsfähigkeit“, zulässt. Das menschenrechtliche Kriterium Freiwilligkeit ist sowohl im Einzelfall als auch als Systementwicklungsziel zu beachten. Darüber hinaus stellt seine Auslegung die betreuungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Zwangsbehandlung zusätzlich in Frage, weil eine Entscheidung Dritter, beziehungsweise die Mitwirkung an einer Entscheidung – die ersetzende Entscheidungsfindung („substituted decision-making“) – jedenfalls in hoch sensiblen menschenrechtlichen Bereichen, menschenrechtlich bedenklich ist.
Angemerkt sei, dass in Bezug auf das deutsche Betreuungsrecht (in Blick auf die
Abkehr vom Vormundschaftsrecht eine große Errungenschaft) die Diskussion geführt werden muss, ob das Betreuungsverhältnis nicht schon auf Grund seiner Zielrichtung allein frei von Zwangsbefugnissen gehalten werden sollte, um zu erreichen, dass die Betreuenden auch in den Situationen der psychosozialen Krisen ihrer Betreuten die Schlüsselrolle als Rechtsgewährsperson erfüllen können und nicht gezwungen werden, auf die Seite derer zu wechseln, die in die Rechte eingreifen.


weiterlesen:
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012, im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages



Bildwortmarke: Deutscher Bundestag 

Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"


Rechtsausschuss (Anhörung) - 10.12.2012

Berlin: (hib/VER) Die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen müsse als „Ultima Ratio“ zulässig sein. So lautete der Tenor einer Expertenanhörung am Montagnachmittag im Rechtsausschuss. Zehn Fachleute waren geladen, um zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP „zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (17/11513) Stellung zu nehmen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit dieser Initiative ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Infolge zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 war eine Neuregelung nötig geworden. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen gelten. Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, sagte, es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Zwangsbehandlung als „Ultima Ratio“ zulasse. Dem pflichtete unter anderem Sabine Herpertz vom Universitätsklinikum Heidelberg bei. Es müsse dabei stets Ziel sein, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, sagte sie. Sowohl Herpertz als auch Iris Hauth vom Berliner St. Joseph-Krankenhaus betonten, dass den behandelnden Ärzten aus einem ethischen Dilemma geholfen werden müsse. Sie stünden zwischen dem Vorwurf der Körperverletzung einerseits und dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung andererseits, sagte Herpertz. Hauth erklärte, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht „sehr ausgewogen“ sei.
Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V., Ruth Fricke, sagte, ihr Verband lehne jegliche Zwangsbehandlung ab. Für die Betroffenen seien Zwangsmaßnahmen traumatische Erfahrungen. Diese würden beispielsweise zu bereits vorhandenen Traumata hinzukommen. Ähnlich argumentierte Leonore Julius vom Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e.V. Allerdings sprach sie sich für Zwangsmaßnahmen als „letztes Mittel“ aus. Somit begrüßte sie den Gesetzentwurf, der die Rechtssicherheit wieder herstelle.
Deutscher Bundestag: Experten befürworten ärztliche Zwangsbehandlungen mehrheitlich als "Ultima Ratio"

Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen werden in vielen EU-Ländern diskriminiert

 Psychopharmaka in der Behindertenhilfe - Fluch oder Segen?

Tausende Demenzkranke mit Pillen ruhig gestellt - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT

Pillen statt Pflege - SWR2 :: Wissen | SWR.de



2012-12-03

Aktion Mensch: "Ziemlich guter Anlass": Blog

"Ziemlich guter Anlass"

Autor: Redaktion, am 03.12.2012 um 08:22 Uhr
Was ist Inklusion?
Blogbeitrag von Martin Georgi zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
Heute ist der 3. Dezember, der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Über das Jahr verteilt gibt es viele Anlässe wie diesen, zu denen geschrieben, erinnert oder ermahnt wird. Solche Anlässe sind nicht immer angenehm. Wenn es nicht bei einer reinen Pflichtübung bleibt, gibt es Kritisches und manchmal auch Selbstkritisches zu hören.
Der heutige Jahrestag ist daher ein ziemlich guter Anlass, zu fragen, wo wir heute mit der Verwirklichung von Inklusion, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft, stehen. Erfreulich ist, dass in Deutschland das Wort "Inklusion" jetzt viel häufiger verwendet wird als noch vor einem Jahr, nicht nur in Fachkreisen, in der Selbsthilfe und der Behindertenhilfe, sondern zunehmend auch in der Politik, der Verwaltung und in den Medien – dazu hat die Arbeit der Aktion Mensch beigetragen. Aber wir müssen feststellen, dass wir jenseits von öffentlichen Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen mit der tatsächlichen Umsetzung von Inklusion vor Ort immer noch am Anfang eines langen Prozesses stehen: Sie ist noch Wunsch und nicht Wirklichkeit. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland hat selten oder nie Kontakt zu Menschen mit Behinderung. Die meisten Menschen mit Behinderung leben, lernen und arbeiten in besonderen Einrichtungen, die wenig Durchlässigkeit zur Gesellschaft haben. Und die meisten Menschen mit Behinderung vermissen Respekt und Umgang auf Augenhöhe im Alltag.
Der 3. Dezember ist auch ein ziemlich guter Anlass, um daran zu erinnern, dass wir dringend Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen brauchen und den zügigen Abbau von Barrieren für Menschen mit Behinderung. Wir müssen nicht nur über Inklusion reden, sondern sie ermöglichen.
Aktion Mensch: "Ziemlich guter Anlass": Blog

2012-11-01

Deutscher Bundestag: UN-Behindertenrechtskonvention

Freitag, 9. November

In der Sitzungswoche vom 7. bis 9. November 2012 diskutiert der Bundestag unter anderem über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

UN-Behindertenrechtskonvention: Über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert der Bundestag ab 10.40 Uhr. Dazu liegen den Abgeordneten Anträge der Koalitionsfraktionen (17/9730) sowie der SPD-Fraktion (17/7942, 17/8926) vor. Unions- und FDP-Fraktion setzen sich in ihrer Vorlage für ein "selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen" als Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik ein. Die Sozialdemokraten fordern, die Belange von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit stärker als bisher zu berücksichtigen. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, die deutschen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zu überprüfen. Über die Vorlagen stimmen die Parlamentarier im Anschluss an die 90-minütige Debatte ab. Die vorliegenden Beschlussempfehlungen (17/10010, 17/10330) sehen die Annahme der Koalitionsvorlage und die Ablehnung der SPD-Anträge vor.

Deutscher Bundestag: NS-Vergangenheit, Arbeitsmarkt, Fiskalvertrag

2012-09-23

Wahlrecht für alle gefordert -- kobinet


22.09.2012 - 20:31

Wahlrecht für alle gefordert.

Berlin (kobinet) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat sich heute der Initiative des Instituts für Menschenrechte angeschlossen und fordert die Aufhebung der diskriminierenden Ausschlusskriterien vom allgemeinen Wahlrecht. Nach einer Vorstandssitzung betonte Vorsitzender Ilja Seifert, das Wahlrecht sei Kernbestandteil der Bürgerrechte.

"Es gibt keinen Grund, jemanden wegen einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung vom Wahlrecht, das ein Kernbestandteil der bürgerlichen Rechte ist, auszuschließen", so Seifert. Deshalb fordert der ABiD, im § 13 des Bundeswahlgesetzes die Nr. 2 und 3 ersatzlos zu streichen.

Der Verband stützt sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 geltendes innerstaatliches Recht in der Bundesrepublik ist. "Dieses weltweit gültige Menschenrechts-Dokument stellt ausdrücklich die volle Geschäfts- und Handlungsfähigkeit jedes Menschen (mit und ohne Beeinträchtigungen) fest. Dazu gehört selbstverständlich das Wahlrecht", sagt Seifert. sch
 
Wahlrecht für alle gefordert -- kobinet

2012-09-21

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung | PolitikExpress

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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung





Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Bauministerkonferenz auf, Standards der Barrierefreiheit künftig in baurechtliche
Genehmigungsverfahren für öffentliche als auch für private
Bauvorhaben grundsätzlich zu verankern. “Die speziellen Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen beim Zugang und bei der Nutzung von
Gebäuden werden in den Bauordnungen zu wenig systematisch
berücksichtigt”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle. “Drei Jahre nach Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit,
Bauwerke für alle Menschen zugänglich zu machen”, fordert Aichele
anlässlich der Bauministerkonferenz am 20. und 21. September in
Saarbrücken. Dort treffen sich die für Städtebau, Bau- und
Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer
unter Beteiligung des Bundes und überarbeiten unter anderem die
Musterbauordnung, die als Orientierungsrahmen für die Bauordnungen
sämtlicher Länder dient. Diese wurde zuletzt 2008 aktualisiert.
Um Barrierefreiheit sicherzustellen, empfiehlt die
Monitoring-Stelle, Bauherren, Architekten, Behörden und
Sachverständige frühzeitig für Barrierefreiheit zu sensibilisieren
und zu qualifizieren. “Barrierefreiheit bestimmt darüber, ob Menschen
mit Behinderungen und Ältere ihr Leben selbständig führen und an
allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen
können”, erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der
Monitoring-Stelle und Autor des heute veröffentlichten Papiers zu
Zugänglichkeit.

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung | PolitikExpress

2012-09-19

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.09.2012
Die Inklusionsbeirat fordert die Streichung zweier Regelungen im Bundeswahlgesetz über das Wahlrecht für Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) will die anstehende Änderung des Wahlrechts für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zum Anlass nehmen, die Regelungen des §13 Nr.2 und Nr.3 Bundeswahlgesetz zu streichen. „Diese Regelungen sind aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr haltbar,“ so der Inklusionsbeirat in seinem Brief an den Bundestagspräsidenten.
Die Mitglieder des Inklusionsbeirats argumentieren, aufgrund der in Artikel 29 a UN-BRK ist das Recht auf politische Teilhabe an allgemeinen Wahlen präzisiert worden. In Bezug auf Menschen mit Behinderungen heißt das: Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, sich aktiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu beteiligen. Diskriminierungen egal welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der UN-BRK ausdrücklich untersagt (Artikel 5 UN-BRK).
Weiter heißt es in dem Brief: „Die UN-BRK zwingt uns daher, existierende Rechtsauslegungen internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen zu überdenken und bestehende Beschränkungen zugunsten von Inklusion und Partizipation behinderter Menschen aufzuheben.“
Die zu streichenden Vorschriften lauten im Einzelnen:

Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat will Änderungen im Wahlrecht - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-09-05

Betreuungsrecht: Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 18.07.12


Der BGT gibt im Folgenden eine erste Stellungnahme zum Entwurf ab. Angesichts der kurzen Zeitspanne für deren Erarbeitung behält er sich weitere Ausführungen und Ergänzungen ausdrücklich vor.


I. Allgemeines

Der vorliegende Gesetzesentwurf hat das Ziel, die Prüfung der materiellen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Betreuung im Verfahrensrecht durch die Stärkung der zuarbeitenden Betreuungsbehörde zu vertiefen.
Von Veränderungen des materiellen Rechtes wie auch einer grundlegenden Strukturreform wurde abgesehen.
Dies ist zu begrüßen, da sich das Betreuungsrecht trotz bestehende Mängel in der Anwendungspraxis in seinem Kern in den 20 Jahren seines Bestehens bewährt hat und grundsätzlich ein geeignetes Instrument darstellt, behinderte oder psychisch erkranke Menschen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und sie vor krankheitsbedingter Selbstschädigung zu schützen.
Solange die rechtliche Betreuung ausschließlich an der Selbstbestimmung der Einzelnen und deren individuellen Wünschen und Interessen orientiert bleibt, steht sie im Einklang mit der UN - Behindertenrechtskonvention.

Da sie aber immer auch einen Eingriff in die Autonomie der Betreuten bedeutet, ist ihre Subsidiarität gegenüber anderen Formen der Unterstützung und Assistenz, wie sie im Erforderlichkeitsgrundsatz in § 1896 BGB materiellrechtlich verankert ist, strikt zu beachten. (...)
Referentenentwurf_Funktion_Betreuungsbehoerde_120718.pdf (application/pdf Object)


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Der Paritätische kommentiert in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und unterstützt die angestrebte stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts.




Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise versucht wurden umzusetzen.


ANLAGE:



Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde"



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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (abrufbar unter www.bmj.de) enthält Regelungsvorschläge zur Änderung im Verfahrensrecht (FamFG) sowie im Betreuungsbehördengesetz (BtBG), mit denen die Funktionen der örtlichen Betreuungsbehörde bereits im Vorfeld sowie bei der Sachverhaltsermittlung des betreuungsrechtlichen Verfahrens gestärkt werden sollen. Damit soll die Beachtung des „Erforderlichkeitsgrundsatzes“ (§ 1896 Abs. 2 BGB) im Betreuungsrecht verbessert werden. Der Referentenentwurf beinhaltet daneben eine Konkretisierung der Aufgabe von Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert in ihrer Stellungnahme zusätzliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts
Zum Herunterladen Stellungnahme
                                            
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
31.08.2012, 17:46 Uhr
Stellungnahme Betreuungsrecht - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
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