EU-Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen
Die Verwirklichung der Chancengleichheit steht seit 2003 im Mittelpunkt der Strategie der Kommission für Menschen mit Behinderungen. Der Aktionsplan der EU für Menschen mit Behinderungen 2003–2010 („Disability Action Plan“, kurz DAP) dient der Umsetzung der Kommissionsstrategie und soll sicherstellen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen relevanten Politikbereichen der EU berücksichtigt werden.
Der Fachbegriff hierfür ist „Mainstreaming der Behindertenthematik“ und bedeutet, dass diese Thematik nicht isoliert betrachtet wird, sondern in allgemeinen Bestimmungen, Rechtsvorschriften und im gesamten Gesellschaftsleben verstärkt Beachtung findet, und so die Bedürfnisse, aber auch die Leistungen von Menschen mit Behinderungen anerkannt werden.
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