Tagung in Bremen: Was wird aus der Behindertenrechtskonvention in Bremen?
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Behindertenrechtskonvention - BRK) ist in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen. Mit dem insgesamt 50 Artikel umfassenden Übereinkommen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, eine Vielzahl von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte auch für behinderte Menschen zu ergreifen. Ein Teil der in der Behindertenrechtskonvention geregelten Verpflichtungen fällt dabei in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer wie z.B. die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems nach Art. 24 BRK.
Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Landesbehindertenbeauftragte gemeinsam mit dem „Arbeitskreis Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen" und der Lebenshilfe Bremen eine Tagung am
Donnerstag, dem 10. März von 16.00 bis 19.00 Uhr im Gehörlosen Freizeitheim Bremen e.V. (Schwachhauser Heerstr. 266).
Im Verlaufe der Veranstaltung soll untersucht werden, welche konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundeslandes Bremen aus der Behindertenrechtskonvention erforderlich sind. ...
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