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2014-02-28

Rechtsanspruch auf Inklusion gilt | kobinet-nachrichten



Rechtsanspruch auf Inklusion gilt

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul



Paragraphenzeichen

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© kobinet/omp


Köln
(kobinet) Angesichts des weiter anhaltenden Kostenstreits um die
inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen stellen die Elternvereine in
Nordrhein-Westfalen klar: Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt.

"Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der
Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer allen Kindern
mit Behinderung für die 1. und die 5. Jahrgangsstufe inklusive Schulen
einrichten. Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung. Kommunen, die
sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln
offen rechtswidrig. Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das
Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben
Gemeinsam Lernen oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung
für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen", sagte die Vorsitzende des
mittendrin e.V. Eva-Maria Thoms.

Rechtsanspruch auf Inklusion gilt | kobinet-nachrichten

2014-02-25

Was darf der Toilettengang für Menschen mit Behinderung Kosten? - Herne - lokalkompass.de


Was darf der Toilettengang für Menschen mit Behinderung Kosten?

Bettina Szelag, Vositzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Bettina Szelag, Vositzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen, ist entsetzt über Abrissabsichten

In Herne ist es mit öffentlichen Toiletten insgesamt nicht gut bestellt.
Sucht man aber nach einer behindertengerechten Toilette im Stadtgebiet, so wird es noch schwieriger. Bettina Szelag (CDU), Vorsitzende des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Ich halte es
für nahezu zynisch, das einzige WC im Innenstadtkern, das auch nach Ladenschluss und am Wochenende genutzt werden kann, einfach abreißen zu
wollen. Nach meinen Informationen soll die Toilette an der Neustraße verschwinden, weil sich die stadteigene GMH die Unterhaltungskosten
sparen möchte. Bei allem Verständnis für die finanzielle Lage der Stadt: Das geht so nicht!“
Was darf der Toilettengang für Menschen mit Behinderung Kosten? - Herne - lokalkompass.de

Konflikt um Inklusionskosten nicht auf Rücken der Kinder austragen | kobinet-nachrichten


Konflikt um Inklusionskosten nicht auf Rücken der Kinder austragen

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul

Logo des SoVD
Logo des SoVD
© SoVD


Düsseldorf (kobinet) Zum Konflikt zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den
Kommunen um die Kosten der inklusiven Bildung tritt die
Landesvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland Nordrhein-Westfalen
(SoVD) Gerda Bertram dafür ein, dass der Streit nicht auf dem Rücken der
Kinder ausgetragen wird.

Konflikt um Inklusionskosten nicht auf Rücken der Kinder austragen | kobinet-nachrichten

2014-02-21

Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle - bildungsklick.de


Inklusive Bildung

Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle






21.02.2014 - (dpa)
– Auch fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im März 2009 ist der
gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in vielen
Bundesländern noch eine große Baustelle. Auch die Kostenfrage ist
weiterhin häufig umstritten, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa
Mitte Februar ergab.


Inklusion in vielen Ländern noch Baustelle - bildungsklick.de

2014-02-11

Streit um Kosten für Inklusion - Politik - WDR.de



Streit um Kosten für Inklusion
 

Land will für gemeinsames Lernen zahlen

Von Rainer Kellers
Der Streit zwischen Land und Kommunen um die Kosten der
Inklusion ist immer noch nicht beigelegt. Erstmals hat Schulministerin
Sylvia Löhrmann am Montag (10.02.2014) aber Bereitschaft signalisiert,
den Städten finanziell entgegen zu kommen. Hinter den Kulissen wird
weiter hart gefeilscht.



Streit um Kosten für Inklusion - Politik - WDR.de

2014-02-08

Kosten für Inklusion übertrieben | kobinet-nachrichten


Kosten für Inklusion übertrieben

Veröffentlicht am


von Franz Schmahl



Eine Schule für alle

Eine Schule für alle
© mittendrin e.V.


Köln
(kobinet) Eltern von Kindern mit Behinderung freuen sich über
Meldungen, dass eine Einigung von Land und Kommunen im Streit um die
inklusive Bildung unmittelbar bevorsteht und endlich realistische
Kostenschätzungen vorliegen. Die Kölnische Rundschau berichtet heute
über Ergebnisse eines noch nicht veröffentlichten Gutachtens von Prof.
Klaus Klemm, das Land und Kommunen im Dezember gemeinsam in Auftrag
gegeben hatten. Der Elternverein mittendrin e.V. appelliert nun dringend
an die Verantwortlichen in Land und Kommunen, die Ergebnisse des
Gutachtens zu akzeptieren und ihren Kostenstreit beizulegen.

"Durch die Art, wie Sie diesen Streit mit weit übertriebenen
Kostenforderungen über mehr als ein Jahr betrieben haben, haben Sie
schon genug Schaden angerichtet", sagt mittendrin-Vorsitzende Eva-Maria
Thoms. "Sie sollten aufhören, Menschen mit Behinderung als unzumutbare
Kostenfaktoren darzustellen."

Kosten für Inklusion übertrieben | kobinet-nachrichten

2014-01-23

Schulen: SPD sieht Streit um Kosten der Inklusion kurz vor der Einigung - Düsseldorf - FOCUS Online - Nachrichten

 Schulen 

SPD sieht Streit um Kosten der Inklusion kurz vor der Einigung

Donnerstag, 23.01.2014, 10:58

SPD, Inklusion, Streit, Einigung, Konflikt, Behinderung, Norbert Römer, Monatsende, Gutachten, Regelschule, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Förderschule, Journalist, Unterricht, Dazu, Basis, Eltern
dpa/Martin Gerten Norbert Römer sieht ein Ende im Inklusionsstreit.
Der Konflikt zwischen Land und Kommunen um die Kosten des gemeinsamen
Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung steht aus Sicht der SPD
kurz vor einer Lösung.
Schulen: SPD sieht Streit um Kosten der Inklusion kurz vor der Einigung - Düsseldorf - FOCUS Online - Nachrichten

2013-07-23

Demografischer Wandel: Rekord: 1,1 Millionen Arbeitnehmer brauchen Reha - News - FOCUS Online - Nachrichten

Demografischer Wandel 

Rekord: 1,1 Millionen Arbeitnehmer brauchen Reha

Dienstag, 23.07.2013, 08:29

Die Zahl der Arbeitnehmer, die eine Reha in Anspruch nehmen, steigt. 2012 wurden 1,1 Millionen Beschäftigte behandelt – 25 Prozent mehr als 2005. Auf die Rentenversicherung kommen dabei hohe Kosten zu – dennoch ist es für sie eine gute Investition.
Demografischer Wandel: Rekord: 1,1 Millionen Arbeitnehmer brauchen Reha - News - FOCUS Online - Nachrichten

2013-07-22

Pflege: Staat scheitert mit Zwangsumlage für mehr Ausbildungsplätze - manager magazin


Abgabe für Pflegefirmen
Staat scheitert mit Zahlbefehl für Lehrlings-Verweigerer

Von Sarah Sommer
Fachkräftemangel: "Viele Pflegekräfte sehen sich nach einigen Jahren in einer Überlastungssituation gefangen"
DPA
Fachkräftemangel: "Viele Pflegekräfte sehen sich nach einigen Jahren in einer Überlastungssituation gefangen"
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist so dramatisch, dass erste Bundesländer eine Zwangsumlage für Pflegebetriebe einführen: Wer nicht ausbildet, muss jetzt zahlen. Doch die Zwangsabgabe hilft nicht gegen den Pflegermangel. Ein Lehrstück über unattraktive Ausbildungen.

Zusammensetzung der Kosten für einen Heimplatz

2013-07-20

Berufsbetreuer: Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

  • 19.07.2013
  • von Matthias Matern

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse

von Matthias Matern
Oft haben gerichtlich eingesetzte Betreuer in Brandenburg deutlich mehr Klienten als empfohlen. Die Kosten haben sich vervierfacht

Potsdam - Sie helfen bei Bankgeschäften, passen auf, dass die Miete gezahlt wird, oder erledigen den Briefwechsel mit der Krankenkasse – Im Schnitt 90 000 Euro pro Tag hat Brandenburg 2011 für die Bezahlung rechtlicher Betreuer ausgegeben. Was die gerichtlich eingesetzten Vertreter für ihre zum Teil psychisch kranken Klienten leisten, weiß aber keiner so genau. Das zumindest geht aus einem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) hervor. Die Zustände sind aus Sicht von LRH-Präsident Christoph Weiser zum Teil besorgniserregend. Nicht nur hätten sich die Betreuungskosten seit 2000 mehr als vervierfacht, auch hätte im Land keiner mehr den Überblick, „für wie viele Klienten die Betreuer jeweils zuständig sind“, kritisierte Weiser am Donnerstag.

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

2013-07-19

Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...


Fr., 19.07.2013

Diskussion über Inklusion: Beim Geld scheiden sich die Geister

Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen.
Auf dem Podium im Kunsthaus Kannen diskutieren mit Moderator Volker Supe (Caritas) von links Hubertus Zdebel (Linke), Sybille Benning (CDU), Stephen Paul (FDP) und die beiden Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Christoph Strässer (SPD) über mehr Rechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen. Foto: gro

Münster-Amelsbüren - 
Dass sich der Bund an den Kosten für eine verbesserte Eingliederungshilfe beteiligen müsse, galt allgemein als unstrittig. Nur wie die Finanzierung erfolgen solle, daran schieden sich die Geister.
Von Michael Grottendieck
Diskussion über Inklusion: : Beim Geld scheiden sich ...

2013-07-17

NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten: JUNGEFREIHEIT


NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten



„Inklusion“ an der Schultafel: Kommunen wollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben Foto: www.pixelio.de/Dieter Schutz

DÜSSELDORF. Die Inklusion behinderter Schüler in den regulären Schulunterricht könnte für Nordrhein-Westfalen zu Mehrkosten von einigen hundert Millionen Euro führen. Vertreter der Kommunen drohen der rot-grünen Landesregierung mit einer Kostenklage, sollten sie bei den zu erwartenden Mehrausgaben alleine gelassen werden. Ein Gutachten von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern hatte allein für die Stadt Essen jährliche Zusatzkosten von zwölf Millionen Euro berechnet.
NRW: Inklusion verursacht hohe Kosten: JUNGEFREIHEIT

2013-07-16

Inklusion: Kosten - Gutachten der Kommunen - Politik - WDR.de

Gutachten der Kommunen Inklusion teurer als gedacht

Die Umsetzung der Inklusion an den NRW-Schulen wird erhebliche Zusatzkosten verursachen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das am Montag (15.07.2013) von den kommunalen Spitzenverbänden präsentiert wurde. Das Ministerium will die Zahlen prüfen, hat jedoch seine Zweifel.

Gutachten der Kommunen - Politik - WDR.de

2013-07-07

INclusion means NO EXclusion: Was kostet Diskriminierung wirklich ? No peanuts !


Was kostet Diskriminierung wirklich ? No peanuts !

Irrtümlich glauben viele, dass Diskriminierung nicht bekämpft werden müsse, weil sie nur wenige Einzelfälle beträfe, die zwar sozial gesehen bedauerlich seien aber wirtschaftlich betrachtet für die Gesellschaft nicht ins Gewicht fallen. Dieser Irrtum wird durch Lobbyismus verstärkt!

Es ist umgekehrt!
INclusion means NO EXclusion: Was kostet Diskriminierung wirklich ? No peanuts !

Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde - BMJ - Pressemitteilung


Pressemitteilung: Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Erscheinungsdatum
05.07.2013
Zur abschließenden Beratung des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde im Bundesrat erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Angesichts der steigenden Zahl von hilfsbedürftigen Menschen muss gewährleistet sein, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies auch erforderlich ist. Jede Betreuung greift in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ein. Das Gesetz zielt auf eine Beschränkung der Betreuungen auf das wirklich Erforderliche. Eine rechtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn andere Hilfen und Assistenzen zur Unterstützung des hilfebedürftigen Betroffenen ausreichen oder eine Vorsorgevollmacht erteilt werden kann.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht die Betreuungsbehörde, die mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen auch andere Wege zur Unterstützung behinderter und kranker Menschen aufzeigen oder im Falle einer dennoch notwendigen rechtlichen Betreuung ehrenamtliche Betreuer vorschlagen kann. Ihr kommt damit an der Schnittstelle zu sozialen Hilfen und Assistenzen eine wichtige Filterfunktion zu. Durch die verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren sollen andere Hilfen und Assistenzen, die eine Betreuung vermeiden können, besser genutzt werden können. Die Betreuungsbehörde hat künftig einen qualifizierten Bericht für das Gericht zu erstellen.
Das ausgewogene Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur stärkeren Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts. Zugleich begegnen die Neuregelungen dem Anstieg der Betreuungskosten.
Dass der Bundesrat keine Einwendungen gegen das Gesetz erhoben hat, ist ein gutes Signal für die Betroffenen. Die Verbesserungen im Betreuungsrecht können damit wie vorgesehen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Zum Hintergrund:
Auch nach Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im Juli 2005 sind die Betreuungszahlen weiter gestiegen. Lag die Zahl der Betreuungen 2004 noch bei etwa 1,15 Millionen, beträgt sie mittlerweile etwa 1,3 Millionen. Es ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Anliegen, dass gerade auch unter Berücksichtigung der VN-Behindertenrechtskonvention das Selbstbestimmungsrecht kranker und behinderter Menschen stärkere Beachtung findet. Das Gesetz greift dieses Anliegen auf. Es orientiert sich dabei eng an den Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht, die sich unter Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz in den Jahren 2009 bis 2011 mit möglichen Verbesserungen im Betreuungsrecht befasst und ihren Abschlussbericht am 20. Oktober 2011 vorgelegt hat.
Durch Änderungen im Verfahrensrecht (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG) und im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung zu stärken. Damit sollen auch die mit der Bestellung eines Betreuers verbundenen Ausgaben im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie – bei deren Mittellosigkeit – der Justizkasse gesenkt werden. Im Einzelnen sind nunmehr gesetzlich verankert:
• die verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers oder vor Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zur Feststellung des Sachverhalts im betreuungsgerichtlichen Verfahren,
• qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde,
• die entsprechende Konkretisierung der Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz und
• ihre Wahrnehmung durch qualifizierte Fachkräfte.
Das Gesetz ist ein erster Schritt zu einer weiterzuführenden Diskussion über notwendige Veränderungen im Betreuungsrecht, die durch eine umfassende Evaluation begleitet werden soll. Der Erfolg wird wesentlich davon abhängen, dass die kommunalen Betreuungsbehörden zukünftig bundesweit angemessen ausgestattet werden. Mit dem Datum des Inkrafttretens ist gewährleistet, dass den Kommunen ausreichend Zeit dafür zur Verfügung steht. Zudem gibt es ausreichend Raum, um in Vorbereitung einer umfassenden Evaluation des Vorhabens den Ist-Zustand festzustellen.
BMJ - Pressemitteilung: Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde


Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

2013-07-05

Wuppertal will Land wegen Inklusionskosten verklagen - Nachrichten - WDR.de


Wuppertal will Land wegen Inklusionskosten verklagen 



Die Stadt Wuppertal will das Land verklagen, wenn die Landesregierung sich nicht an den Kosten der  Inklusion beteiligt. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung für den Schul- und Bildungsausschuss des Rates hervor, die dem WDR am Donnerstag (04.07.2013) bekannt wurde.

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 Landtag NRW: Inklusion

2013-06-10

Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform


10.06.13 

Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform

Kategorie: Pressemeldung
Von: Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 10.06.2013



Als pflegepolitisches Armutszeugnis kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute bekannt gewordenen Pläne des Pflegebeirates der Bundesregierung, im geplanten Abschlussbericht auf konkrete Angaben zu den Kosten einer Pflegereform zu verzichten. Der Verband fordert den Beirat auf, Aussagen zu den zeitlichen und finanziellen Anforderungen einer menschenwürdigen Pflege nachzuarbeiten. Sollten diese Fragen in dem Abschlussbericht nicht beantwortet werden, wäre die Expertenkommission nach Ansicht des Verbandes gescheitert.


„Eine Expertenkommission, die sich davor drückt, die Frage zu beantworten, was ein pflegebedürftiger Mensch konkret braucht und was eine entsprechende Unterstützung kosten würde, ist überflüssig. Es wäre ein Skandal, wenn der Pflegebeirat aus falscher Rücksicht auf Regierung und Arbeitgeber weder Kosten beziffern, noch Notstände aufzeigen würde“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband sieht die Arbeit des 2012 beauftragten Beirates auf der Kippe und appelliert an die Beteiligten, ihre Aufgabe ernst zu nehmen: „Es kann nicht sein, dass Experten und Politik sich nun wie im Kasperletheater gegenseitig den schwarzen Peter zu schieben. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wurden jahrelang vertröstet und in ihrer Not alleine gelassen. Sie erwarten jetzt zu Recht endlich Antworten“, so Schneider.


Der Paritätische fordert die Kommission auf, in ihrem Abschlussbericht klar Stellung zu beziehen und sich nicht um die Finanzierungsfrage billig herumzudrücken. Unstrittig sei zwischen Experten, dass eine umfassende Pflegereform mindestens sechs Milliarden kosten werde. Bei der konkreten Umsetzung des neuen Pflegebedüftigkeitsbegriffs müsse zudem ausgeschlossen werden, dass einzelne künftig noch geringere Leistungen bekommen als jetzt.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Paritätischer schließt Scheitern des Pflegebeirates nicht aus. Verband fordert sechs Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform

2013-06-05

Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen | kobinet-nachrichten


Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Köln (kobinet) Elternvereine in Nordrhein-Westfalen haben in Dutzenden von Kommunen Anträge gestellt, die Kosten der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung offen zu legen. Damit wollen sie dabei helfen, die Debatte um die Kosten der inlusiven Bildung zu versachlichen.

Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen | kobinet-nachrichten

2013-06-01

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen

Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen


Wie kann die steigende Zahl rechtlicher Betreuungen eingedämmt werden? Verspricht eine Stärkung des Einflusses der zuständigen Fachbehörden im Zuge von gerichtlichen Verfahren vor der Entscheidung über die Bestellung rechtlicher Betreuer Abhilfe, wie dies ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht (17/13419)? Mit dieser Problematik befasst sich am Montag, 3. Juni 2013, eine Anhörung des Rechtsausschusses. Unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) beginnt dieses öffentliche Hearing, zu dem zehn Sachverständige geladen sind, um 17 Uhr in Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

60 Prozent der Betreuten sind über 60

Sind Erwachsene nicht mehr zur eigenständigen Regelung ihrer persönlichen Angelegenheiten in der Lage, dann erhalten Sie einen rechtlichen Betreuer, der in einem Gerichtsverfahren bestellt wird. Gründe für die Ernennung solcher Betreuer können körperliche, geistige und seelische Behinderungen oder psychische Krankheiten sein.
Der Trend zu einer Zunahme rechtlicher Betreuungen wurzelt nicht zuletzt im demografischen Wandel, also im immer höheren Anteil Älterer an der Bevölkerung: Inzwischen sind über 60 Prozent der betreuten Personen über 60 Jahre alt.

Zahl angeordneter Betreuungen gestiegen

Die Zahl der angeordneten rechtlichen Betreuungen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, wenn auch nicht mehr in so starkem Maße wie in früheren Zeiten. Nach Angaben der Regierung kletterte die Zahl der Betreuungen zwischen 2005 und 2011 von rund 1,2 Millionen auf etwa 1,3 Millionen.
Diese Entwicklung wird für die Länder immer teurer, in deren Justizhaushalten sich wachsende Kostenbelastungen niederschlagen. Da jede Betreuung in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreift, verstärkt sich mit zunehmenden Fallzahlen auch diese heikle Tendenz.

"Erfordernis eines Betreuers gründlicher prüfen"

Unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz hat eine Expertenrunde erörtert, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Mit Rückdeckung der Justizminister der Länder hat das Bundesressort nun einen Gesetzentwurf erarbeitet. Im Kern will die Regierung erreichen, dass künftig gründlicher geprüft wird, ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers tatsächlich erforderlich ist oder ob es dazu Alternativen gibt.
Eine zentrale Rolle bei diesen Bemühungen kommt den Betreuungsbehörden zu, die bei der Entscheidung über die Anordnung rechtlicher Betreuung mehr Einfluss bekommen sollen. Diese Instanzen mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen sollen nach Möglichkeit andere Wege zur Unterstützung Betroffener ohne Betreuer aufzeigen. Dazu kann auch der Vorschlag gehören, ehrenamtliche Betreuer zu berufen.

Betreuungsbehörde soll gehört werden müssen

Wie aber soll gewährleistet werden, dass die Betreuungsbehörden bei gerichtlichen Verfahren über die Bestellung rechtlicher Betreuer tatsächlich mehr Mitsprache erhalten? Laut Gesetzentwurf soll künftig vor der gerichtlichen Anordnung einer rechtlichen Betreuung die zuständige Betreuungsbehörde verpflichtend angehört werden müssen.
Diese Ämter haben jeweils einen Bericht zu erstellen, der bestimmten Qualitätskriterien genügen muss. Es soll zudem gesetzlich vorgeschrieben werden, dass die Betreuungsbehörden durch Fachkräfte vertreten werden.  (kos/27.05.2013)
Zeit: Montag, 3. Juni 2013, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Thorsten Becker, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e. V., Gießen
  • Dr. Andrea Diekmann, Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin
  • Dr. Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg
  • Harald Reske, Richter am Amtsgericht Köln
  • Roland Schlitt, Rechtspfleger am Amtsgericht Kassel
  • Sebastian Tenbergen, LL.M., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., Düsseldorf, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
  • Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete, Deutscher Landkreistag, Berlin

Deutscher Bundestag: Suche nach Alternativen zu rechtlichen Betreuungen

2013-05-29

Auslaufmodell Förderschule | WAZ.de

Mülheim

Auslaufmodell Förderschule

29.05.2013 | 00:18 Uhr Sind Förderschulen ineffizient? Ein Bericht des Landesrechnungshofes legt das nahe. Er weist darauf hin, dass der Anteil der Schüler mit Förderbedarf in den letzten zehn Jahren gestiegen sei, obwohl die Schülerzahl insgesamt sinke. Gleichzeitig schafften nur wenige Schüler den Wechsel von der Förder- zur Regelschule. Mit Blick auf das Schuländerungsgesetz, das in NRW mit der Inklusion den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Handicap zum Regelfall machen will, mahnt der Rechnungshof eine Optimierung bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förder- und Lehrerbedarfes an, um die Mehrkosten für Förderschullehrer, die künftig an Regelschulen eingesetzt werden sollen, innerhalb des Fördersystems aufzufangen.

Auslaufmodell Förderschule | WAZ.de
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