UN-KONVENTION über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfasst 2006, in kraft getreten 2008. Diese Konvention schreibt das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf INKLUSION fest. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem „So-Sein“ voll in die Gesellschaft integriert werden müssen und auch ein Recht haben z.B. an einer Regelschule und nicht an einer Förderschule für behinderte Kinder unterrichtet zu werden. Weitere wichtige Themen sind Arbeitsplätze und der barrierefreier Zugang zu allen Informationen und gesellschaftlichen Angeboten. Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten und hat damit eine neue Rechtsgrundlage für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
LUKAS 14 folgt dieser UN- Konvention, indem wir den betroffenen Menschen einen barrierefreien Zugang zu unserem Programm und besonders einen INTEGRATIVEN GOTTESDIENST einmal im Monat anbieten.
Nachstehende einige Auszüge aus der UN- Konvention:
UN-Konvention | Lukas 14
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