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2013-10-29

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung - Deutsches Institut für Menschenrechte - 

25.10.2013

Monitoring-Stelle beriet mit Zivilgesellschaft über Staatenberichtsprüfung

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention führte am 23. Oktober in Berlin die 14. Verbändekonsultationen durch. Der Schwerpunkt lag dieses Mal auf dem Thema "Berichtsprüfung Deutschlands durch das CRPD". Das CRPD (Committee on the Rights of Persons with Disabilities) ist der UN-Fachausschuss zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der 2014 den Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention prüfen und Empfehlungen zur weiteren Umsetzung aussprechen wird. Die Anwesenden tauschten sich über zivilgesellschaftliche Möglichkeiten der Beteiligung an dem Verfahren, die Rolle der Monitoring-Stelle und Erwartungen an die Monitoring-Stelle sowie die jüngsten Entwicklungen des Fachausschusses aus.
Zwei bis drei Mal im Jahr lädt die Monitoring-Stelle behindertenpolitische Organisationen zu Verbändekonsultationen ins Institut ein. Sie dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Zivilgesellschaft und Monitoring-Stelle über die UN-Behindertenrechtskonvention und der Diskussion von Strategien mit Blick auf die Einhaltung und Umsetzung der Konvention. (pl)
Weitere Informationen zu den Verbändekonsultationen

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2012-10-15

Bericht der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) - ESH zur Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Bericht der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) - ESH zur Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

http://autisten.enthinderung.de
autisten@enthinderung.de

für die deutschsprachige Region
Grobübersetzung der englischsprachigen Originalfassung vom 26.3.2011
aufgrund vielfacher Nachfrage nach einer deutschen Fassung
Version vom 12.10.2012

Dies ist ein unvollständiger Bericht, welcher keinen umfassenden Überblick über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region bietet.

 Einleitung
1. Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH freut sich diesen zusätzlichen Bericht über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region präsentieren zu dürfen. Autisten sind eine recht eigene Bevölkerungsgruppe und werden von der sonstigen Bevölkerung oft nicht verstanden. Daraus ergibt sich, daß viel grobes und gefährliches Unrecht oft gar nicht als solches erkannt wird. Die meisten der Autismus- Selbsthilfe-Gruppen werden durch Eltern oder "Experten" (d.h. Wissenschaftler, Therapeuten oder andere Personen, die mit Autisten auf beruflichem Weg arbeiten) dominiert. Diese Gruppen werden von Autisten scharf für deren Missverstehen autistischer Bedürfnisse kritisiert. Daher können sie nicht die Funktion der Bewegung einer Autismus- Selbsthilfe-Gruppe erfüllen. Dennoch werden vor allem sie von den meisten staatlichen Einrichtungen anerkannt. Dies führt zu einer heiklen Situation, die nicht mit der UNBehindertenrechtskonvention vereinbar ist, wie sie im deutschsprachigen Raum durch Deutschland und Österreich ratifiziert wurde. In der Schweiz wird die Konvention im Parlament diskutiert.
2. Das Ziel dieses Berichtes ist es, einen ersten Einblick in die tatsächliche Dimension derProbleme zu bieten, wie sie sich Autisten darstellen. Da das gesamte Ausmaß der Probleme sehr komplex ist und nur auf einer soliden Grundlage des Verstehens von Autismus erfasst werden kann, ist anzunehmen, dass die meisten Menschen diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
3. Da die ESH von den meisten staatlichen Stellen ausgegrenzt wird, war es uns unmöglich Inhalte zum offiziellen Staatenbericht beizutragen. Aus diesem Grund präsentiert die ESH einen eigenen Schattenbericht. (...)
CRPD.ESH_2011_DE.pdf (application/pdf Object)

2012-10-12

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

Menschenrechte

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis

BRK- Allianz bezieht Stellung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

12.10.2012 - (Brigitte Schumann) 78 Nichtregierungsorganisationen haben sich als BRK-Allianz/ verpflichtet, bestehende Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen in Deutschland aufzuzeigen und diese in Berichtsform dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen als Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht der Bundesregierung im nächsten Jahr zukommen zu lassen. Auf der Basis dieser Berichte wird der Fachausschuss die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überprüfen und Empfehlungen aussprechen. In einem Kurzbericht an den Menschenrechtsrat in Genf, der im nächsten Jahr überprüfen will, wie die Menschenrechtslage in Deutschland sich generell darstellt, hat das zivilgesellschaftliche Bündnis aktuell schon einen Vorgeschmack von der Kritik geliefert, die in seinem erweiterten Parallelbericht an den UN-Fachausschuss demnächst zur Sprache kommen wird.

Inklusion in der Schule – ein Lippenbekenntnis - bildungsklick.de

2012-06-17

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt | Pressemitteilung Aktion Mensch

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt

Bonn (ots) - Aktion Mensch befürwortet Impulse in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik und unterstützt Erstellung eines Parallelberichtes
Ein Jahr nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die Bundesregierung am 15. Juni 2011 kommt die Umsetzung nur schleppend voran.
"Wichtig sind jetzt stärkere Impulse in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie beim Thema Wohnen", sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch. "Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Sonderwelten leben, sondern mitten unter uns. Im Bereich Arbeit beispielsweise funktioniert das noch nicht. Menschen mit Behinderung profitieren kaum von der positiven Beschäftigungslage. Wir haben daher im letzten Jahr 67 Projekte mit 7,5 Millionen Euro gefördert, die Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt bringen."
"Die Situation für Menschen mit Behinderung hat sich nicht verbessert", sagt auch Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der BRK Allianz, einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis. "In einigen Bereichen gibt es sogar Rückschritte. So erhalten Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen, nach wie vor gekürzte Hartz IV-Sätze. Zudem hat der Bund sein Förderprogramm 'Altersgerecht Umbauen' eingestellt, so dass es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zwar noch günstige Zinsen für Umbauten zur Barrierefreiheit, aber keine Zuschüsse mehr gibt."
In der BRK Allianz haben sich 78 Organisationen zusammengeschlossen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Im Frühjahr 2013 legt die Allianz einen kritischen Kommentar zum Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Die Aktion Mensch unterstützt diesen Parallelbericht finanziell.
Über die Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Die Soziallotterie wurde 1964 als Aktion Sorgenkind gegründet und 2000 in Aktion Mensch umbenannt. Zu ihren Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Der Paritätische Gesamtverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der Verein unterstützt mit seinen Erlösen jeden Monat bis zu 1.000 soziale Vorhaben der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Möglich machen dies etwa 4,6 Millionen Loskäufer der Aktion Mensch-Lotterie. Seit Anfang 2012 ist Jörg Pilawa ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch. www.aktion-mensch.de
Pressekontakt:
Sascha Decker
Pressesprecher
Telefon: 0228/ 2092-392
E-Mail: sascha.decker@aktion-mensch.de  
www.aktion-mensch.de/presse 
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Behindertenrechtskonvention stockt | Pressemitteilung Aktion Mensch

2012-01-23

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht -- kobinet

20.01.2012 - 10:33

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht.

Berlin (kobinet) In Berlin hat sich ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft unter dem Namen BRK-Allianz gegründet. Wie die Inititiatoren heute mitteilten, hat die Allianz sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.

„Der Staatenbericht erweckt den Eindruck, dass es in Deutschland keinen Umsetzungsbedarf zur Konvention gibt und dass für behinderte Menschen alles zum Besten geregelt sei. Die Verbände in diesem Bündnis werden jedoch dafür sorgen, dass dieser Anschein mit sachlich fundierten Aussagen korrigiert wird“, sagte Sigrid Arnade, eine der beiden SprecherInnen der Allianz.

In der Allianz haben sich insgesamt 73 Organisationen zusammengeschlossen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren. Sie kommen vor allem aus dem Bereich der Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen, der Behindertenselbsthilfe und der Sozialverbände. Dabei sind die Wohlfahrtsverbände, die Fachverbände der Behindertenhilfe und der Psychiatrie sowie Elternverbände, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht -- kobinet

2012-01-10

Bericht aus Genf zur UN-Behindertenrechtskonvention -- kobinet

11.01.2012 - 06:00

Bericht aus Genf zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Bochum (kobinet) Prof. Dr. Theresia Degener ist Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der regelmäßig in Genf tagt und u.a. die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den verschiedenen Ländern begutachtet. Auf ihrer Internetseite hat Theresia Degener nun ihren zweiten Bericht aus Genf veröffentlicht, von dem es auch eine Version in Leichter Sprache gibt.
Bericht aus Genf zur UN-Behindertenrechtskonvention -- kobinet

2011-10-23

Stellungnahme der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu den Ausschussdrucksachen • 17(11)553 (Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be- hinderung) und • 17(11)602 (Erster Staatenbericht der Bundesregierung)

Stellungnahme
der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben inDeutschland e.V. – ISL


zur öffentlichen Anhörung
     des Ausschusses für Arbeit und Soziales
zu den Ausschussdrucksachen
•   17(11)553 (Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Be-
hinderung) und
•   17(11)602 (Erster Staatenbericht der Bundesregierung)


1.  Generelle Einschätzung
Die ISL e.V. hält sowohl den Nationalen Aktionsplan (NAP) als auch den Staatenbericht
für vollkommen unzureichend. Deshalb fordert sie den deutschen Bundestag auf, per An-
trag beide Dokumente abzulehnen und einen Beschluss zur Neufassung des Aktionsplans
herbeizuführen (der Staatenbericht ist bereits nach Genf gesandt worden, so dass eine
Überarbeitung dieses Dokuments zum jetzigen Zeitpunkt wenig sinnvoll ist).
Diese Auffassung begründen wir mit folgenden grundsätzlichen Beobachtungen:
•   Weder der Aktionsplan noch der Staatenbericht orientieren sich an internationalen und
nationalen Vorgaben:
- Zur Erstellung von Aktionsplänen gibt es mindestens zwei relevante Dokumente, die
  bei dem vorliegenden Aktionsplan der Bundesregierung nicht beachtet wurden
     – Handbook on National Human Rights Plans of Action (OHCHR 2002)
     – Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Deutsches
        Institut für Menschenrechte 2010)
- Zur Erstellung von Staatenberichten hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen in seiner zweiten Sitzung im Oktober 2009 die „Leitlinien für das
  vertragsspezifische Dokument, das von den Vertragsstaaten nach Artikel 35 Absatz 1
  des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorzulegen
  ist“ erarbeitet und veröffentlicht.
•   Die deutsche Bundesregierung hat sich während der Verhandlungen zur Behinderten-
rechtskonvention durch ihre inhaltlichen Beiträge und die Einbeziehung behinderter
Menschen einen guten Ruf auf dem internationalen Menschenrechtsparkett erworben.
Dieser Ruf wird mit den vorgelegten Dokumenten leichtfertig aus Spiel gesetzt.
•   Beide Dokumente lassen eine durchgängige Menschenrechtsperspektive vermissen:
Die gravierenden Menschenrechtsverletzungen, denen Menschen mit Behinderungen
auch in unserem Land tagtäglich ausgesetzt sind, werden weder benannt noch werden
Maßnahmen zu ihrer Verhinderung geplant oder ergriffen.
2.  Übergeordnete Kritikpunkte
2.1.     Partizipation der Betroffenen und ihrer Verbände
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) wurde unter dem Motto „Nichts über uns
ohne uns!“ verhandelt und formuliert. Sie enthält Verpflichtungen zur Beteiligung der Be-
troffenen und ihrer Verbände. Von Seiten der Betroffenen und ihrer Verbände wurde im-
mer wieder angeregt, gemeinsame Beteiligungsstandards zu verhandeln und zu verabre-
den. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Tagung zum Thema „Partizipati-
on“ veranstaltet und ein Positionspapier zu diesem Thema veröffentlicht.
Von Seiten der Bundesregierung wurden die Betroffenen und ihre Verbände zwar zu zahl-
reichen Gremien und Konferenzen eingeladen. Ein Austausch über prozessuale Fragen
der Partizipation hat aber nie stattgefunden, so dass die Betroffenen und ihre Verbände
immer nur reagieren, aber nie auf gleicher Augenhöhe kommunizieren und agieren konn-
ten. Das gilt sowohl für die Erarbeitung des NAP als auch für die Erstellung des Staaten-
berichts.
Zum NAP haben die Verbände, die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbei-
ten, die Forderungen aus der Fachkonferenzreihe der ehemaligen Beauftragten der Bun-
desregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, von 2009 zu ei-
nem umfangreichen Forderungskatalog des DBR an einen NAP weiter entwickelt und dem
BMAS im Mai 2010 zugeleitet. Bis heute vermissen die Verbände Stellungnahmen zu ih-
ren Anregungen und/oder einen Dialog zu den Forderungen.
2.2.     Struktur von Aktionsplan und Staatenbericht
Die vorliegende Struktur des Aktionsplans halten wir für wenig zielführend. Es hätte ein
Vergleich der Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen in Deutschland mit den
Vorgaben der Behindertenrechtskonvention stattfinden müssen. Daraus hätte der beste-3
hende Handlungsbedarf abgeleitet werden müssen, woraus sich wiederum die zu ergrei-
fenden Maßnahmen ergeben hätten.
Stattdessen finden sich im NAP eingestreute Visionen, die bestimmten Gruppen der Zivil-
gesellschaft nicht zugeordnet werden können. Maßnahmen, die auf dem Maßnahmenkon-
gress im November 2010 von den Teilnehmenden als besonders wichtig bewertet wurden,
werden nicht einmal erwähnt.
Ein Rating der 196 Maßnahmen hat ergeben, dass sich nur rund 5 Prozent der Maßnah-
men auf gesetzliche Prüfaufträge oder Änderungen beziehen. Das ist für einen NAP nach
unserer Einschätzung absolut zu wenig.
Bei der Erläuterung zu den Handlungsfeldern auf Seite 15 des Aktionsplans werden auch
sieben Querschnittsthemen genannt, deren Beachtung wir in der weiteren Ausformulie-
rung der Handlungsfelder und der Maßnahmen vermissen. Gerade die Konzepte des
Selbstbestimmten Lebens und der Assistenz, die Grundpfeiler der BRK darstellen, müss-
ten sich bei der Beschreibung der Handlungsfelder und der Ausformulierung der Maß-
nahmen durchgängig wiederfinden. Das ist nicht der Fall. Auch das Querschnittsthema
Migration wird im NAP nicht wieder aufgegriffen.
Der Staatenbericht enthält eine Beschreibung der rechtlichen Situation in Deutschland.
Es fehlt jedoch eine Analyse der tatsächlichen Lebenssituation von Menschen mit Behin-
derungen sowie eine Auflistung von Problemen und Mängeln.
2.3.     Menschenrechtsverletzungen
Die Vertragsstaaten haben sich mit der Ratifikation der Behindertenrechtskonvention ver-
pfichtet, Menschen mit Behinderungen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen.
Gravierende Menschenrechtsverletzungen, denen behinderte Menschen in Deutschland
ausgesetzt sind, wurden bereits in den oben erwähnten Fachkonferenzen Anfang 2009
zusammengetragen, ohne dass in der Zwischenzeit Gegenmaßnahmen getroffen worden
wären. Dazu gehören unter anderem folgende Menschenrechtsverletzungen:
•   Kinder mit Behinderungen werden gegen ihren und den Willen ihrer Eltern immer noch
zwangsweise auf Förderschulen verwiesen;
•   Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf werden aus Kostengründen gegen
ihren Willen in stationären Einrichtungen untergebracht.
•   Über einen ersten Berufsabschluss hinaus wird der behinderungsbedingte Mehrbedarf
nicht finanziert, so dass beispielsweise Studierende mit Behinderungen kaum über ei-
nen Bachelorabschluss hinauskommen können.
•   Eltern mit Behinderungen erhalten keine Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.
Eher werden ihnen ihre Kinder weggenommen.4
Diese durchaus bekannten Problemlagen werden weder im Aktionsplan noch im Staaten-
bericht ausreichend benannt und als handlungsrelevant aufgegriffen. Von entsprechenden
Maßnahmen, um diesen Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken, fehlt dann fast
jede Spur.
3.  Weitere Kritikpunkte
3.1 Disability Mainstreaming
Die Vertragsstaaten haben sich in der Präambel g) der BRK zu einem durchgängigen Dis-
ability Mainstreaming bekannt. Im NAP werden zwar Focal Points in anderen Bundesmini-
sterien und in den Bundesländern benannt, es fehlen aber verpflichtende Weiterbildungs-
maßnahmen, um das neue Konzept von Behinderung und die Bedeutung des Disability
Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen bekannt zu machen.
So erklärte ein führender Ministerialbeamter des BMG auf einer Anhörung zum Versor-
gungsstrukturgesetz Ende Juni 2011, die BRK habe für sein Haus keinerlei Bedeutung.
Der Staatssekretär Andreas Scheuer im BMV antwortete auf parlamentarische Anfragen,
es bestehe keinerlei Absicht, Busunternehmen zur Barrierefreiheit zu verpflichten – ein
klarer Verstoß gegen die BRK und damit gegen geltendes Recht.
Angesichts solch eklatanter Wissenslücken führender Persönlichkeiten der Exekutive kann
die ISL e.V. nicht nachvollziehen, dass sich keinerlei Maßnahmen zur Fortbildung des
Verwaltungspersonals im NAP oder Anmerkungen dazu im Staatenbericht finden.
3.2 Bewusstseinsbildung
Mit der prominenten Stellung und der detailreichen Ausformulierung des Artikel 8 (Be-
wusstseinsbildung) der Konvention wurde diesem Anliegen von der Völkergemeinschaft
ein hoher Stellenwert eingeräumt. Dennoch hat die Bundesregierung wissentlich und ge-
gen den Protest sowohl der behindertenpolitischen SprecherInnen aller Bundestagsfrak-
tionen als auch des DBR eine fehlerhafte Übersetzung mit falschen Begrifflichkeiten (bei-
spielsweise Integration statt Inklusion) zur amtlichen Übersetzung erklärt.
Obwohl das zuständige BMAS inzwischen selber nur noch von Inklusion spricht und im
NAP und Staatenbericht schreibt, enthält der Aktionsplan keine Maßnahme, diesen Fehler
zu revidieren. Im Staatenbericht findet die fehlerhafte Übersetzung und die korrektere
Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. auch keine Erwähnung, obwohl
beide Übersetzungen nebeneinander in einer Publikation des Beauftragten der Bundesre-
gierung für die Belange behinderter Menschen veröffentlicht wurden.
3.3 Förderung von Selbstvertretungsorganisationen
In der Bundesrepublik gibt es ein Netz von Wohlfahrts- und Behindertenverbänden. Viele
haben eine lange Tradition und werden institutionell gefördert. Selbstvertretungsorganisa-
tionen behinderter Menschen sind vergleichweise relativ jung und werden, wenn über-
haupt, nur über Projektförderungen unterstützt. Das hat zur Folge, dass die in der BRK
angemahnte Partizipation von den etablierten Verbänden in der regulären Arbeitszeit ge-
leistet werden kann, während die Selbstvertretungsorganisationen in der bezahlten Ar-
beitszeit Projekte realisieren und die Interessenvertretung ehrenamtlich leisten müssen.
Gleichwohl wird ihnen (als DPOs – Disabled Peoples´ Organizations) in der internationa-
len Diskussion ein besonderer Stellenwert eingeräumt, und auch in der BRK finden sie
besondere Erwähnung. So verpflichten sich die Vertragsstaaten in Artikel 29, „die Bildung
von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, natio-
naler, regionaler und lokaler Ebene vertreten,“ zu fördern.
Im Staatenbericht wird die Unterstützung von Selbstvertretungsorganisationen im Zusam-
menhang mit der internationalen Zusammenarbeit positiv erwähnt, für die innerstaatliche
Ebene jedoch fehlen entsprechende Maßnahmen des Capacity-building im NAP und im
Staatenbericht. Gleichzeitig sind solche Maßnahmen dringend geboten, wenn die Interes-
senvertretungen behinderter Menschen (wie in der BRK verankert) in die Umsetzung der
BRK aktiv eingebunden werden sollen.
Berlin, den 11. Oktober 2011
Dr. Sigrid Arnade
Geschäftsführerin


ISL-Stellungnahme AS-Anhörung-10-2011 - ISL eV

2011-10-14

So spart der Staat an der Pflege: Pflegende Angehörige machen den Job von 3,2 Millionen Vollzeit-Pflegekräften | Sozialpolitik | Pressemitteilung || ddp direct themenportal

13.10.2011 11:30 Uhr in Sozialpolitik und Wirtschaft

So spart der Staat an der Pflege: Pflegende Angehörige machen den Job von 3,2 Millionen Vollzeit-Pflegekräften

6. Soziales Forum des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen zum Thema „Pflege-Armut: Folge der Pflege-, Gesundheits- und Grundsicherungsreformen?“

(ddp direct) „Zum Thema Pflege ist gerade in diesem „Jahr der Pflege“ schon viel gesagt worden. Vernachlässigt wird dabei meist die wirtschaftliche Dimension. Was zum Beispiel pflegende Angehörige leisten, lässt sich durchaus auch in Zahlen ausdrücken: Ohne sie würden in Deutschland zurzeit 3,2 Millionen mehr Vollzeit-Pflegekräfte benötigt. Dies wären zwischen 75 und 145 Milliarden Euro Lohnkosten, je nach zu Grunde gelegtem Stundenlohn“, so VdK-Landesvorsitzender Karl-Heinz Fries in seiner Rede anlässlich des 6. Sozialen Forums des Sozialverbands VdK NRW zum Thema „Pflege-Armut: Folge der Pflege-, Gesundheits- und Grundsicherungsreformen?“

Fries machte deutlich, dass in einem der reichsten Länder der Welt eine Abkehr von sozialstaatlicher Vorsorge und Versorgung - hin zu Privatisierung von sozialen Risiken - zu verzeichnen sei. In Deutschland herrsche in der gesundheitlichen, aber auch in der pflegerischen Versorgung eine deutliche Kluft zwischen Arm und Reich. „Die derzeitige Gesundheits- und Pflegeversorgung zahlreicher Bevölkerungsgruppen ist absolut unzureichend. Mit geringem Einkommen kann man sich allenfalls eine Minimalpflege nach dem Prinzip „satt und sauber“ leisten, eine menschenwürdige Pflege sieht anders aus“, stellte der VdK-Landesvorsitzende klar. Er wies darauf hin, dass die Vereinten Nationen in ihrem jüngsten Staatenbericht die deutsche Sozialpolitik rügten und Deutschland unter anderem einen Pflegenotstand attestierten.
So spart der Staat an der Pflege: Pflegende Angehörige machen den Job von 3,2 Millionen Vollzeit-Pflegekräften | Sozialpolitik | Pressemitteilung || ddp direct themenportal

2011-09-21

Inclusion Europe | Two days of the CRPD Committee meeting

Two days of the CRPD Committee meeting

etr
Committee on the rights of persons with disabilities
is a group of people,
who check if countries do what the Convention says.
This group of people is having a meeting in Switzerland.
Among other things, they discussed
if Spain is doing what the Convention says.
The Committee on the Rights of Persons with Disabilities is holding its 6thsession from 19-23 September in Geneva. During this session, the Committee is reviewing the report of Spain and will adopt Lists of Issues on Peru and China today and tomorrow.
The Committee reviewed the Spanish state initial report published in May 2010 on the implementation of the UNCRPD in this country two years after ratification. The same month, CERMI, an umbrella organisation promoting the rights of people with disabilities in Spain, released an alternative report which has also been examined by the Committee.
At its 5th session in April 2011, the Committee prepared a list of written issues, to ask for additional information from the Spanish government. The Spanish government has answered in written to the questions. Yesterday a constructive dialogue between the government representatives and the CRPD Committee members took place. During one full day, the Committee members asked a bench of questions about several articles of the Convention, to get the best picture possible.
Edah MAINA, Committee member from Kenya, recalled that declaring a person incapacitated is against the provision of Art. 12 CRPD and she asked the representatives of the Government what the plans of the Ministry of Justice to conform to the Art. 12 are and what timeframe to abolish all subsisted decisions making measures and practices is envisaged. Gabor Gombos, Committee member from Hungary, asked the government about the number of adults under guardianship, as he was not satisfied by the answer given in the written questions. Furthermore, Teresia Degener, Committee member from Germany, asked about equal access to fundamental sexual and reproductive rights. She raised the concern that sterilization without consent is still allowed in some cases – which is not compatible with the CRPD.
NGOs can listen to the debate but cannot intervene at this stage. Informal meetings took place with the Committee members to discuss the most burning issues, according to the representatives of the civil society. NGOs have, thanks to these flexible and informal opportunities, the possibility to bring their concerns to the Committee about the implementation of the CRPD in their country.
Concluding observations will be adopted on Thursday by the Committee during a closed meeting session and they will be published in the coming weeks. The concluding observations may be a useful tool and a roadmap to follow up key issues in Spain after the Committee session. It also give DPOs an opportunity to have a dialogue with the government to work together to put into action the recommendations of the Committee.

Inclusion Europe | Two days of the CRPD Committee meeting

2011-09-03

UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht - Der Paritätische Gesamtverband

02.09.11

UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht

Von: Claudia Zinke

Paritätisches Positionspapier zur Änderung des Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention

Bereits zum 8. Mal hatte im Juli dieses Jahres eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) getagt. Die Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung und die Wohlfahrtsverbände waren in dieser Arbeitsgruppe bisher nicht beteiligt. Für den 5. September 2011 ist nun ein fachlicher Austausch im BMJ mit Vertreter/-innen der BAG der Freien Wohlfahrtspflege und des Deutschen Behindertenrats geplant. Der Paritätische Gesamtverband hat dem BMJ ein erstes Positionspapier auf der Basis der bisherigen Stellungnahmen zum Nationalen Aktionsplan und zum Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für das Fachgespräch am 5. September 2011 übermittelt. Auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege konnten sich auf eine erste Diskussionsgrundlage verständigen.
Als Anlagen beigefügt sind das Positionspapier des Paritätischen, das Protokoll der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts vom Juli 2011und die Diskussionsgrundlage der BAGFW.

















Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht

2011-09-02

Bericht aus Genf - Theresia Degeners Newsletter -- kobinet

02.09.2011 - 10:52

Bericht aus Genf - Theresia Degeners Newsletter.

Genf (kobinet) Theresia Degener, deutsches Mitglied im Genfer Überwachungsausschuss zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, hat jetzt die umfangreiche erste Ausgabe ihres Newsletters „Bericht aus Genf“ fertiggestellt.

Dieser Newsletter soll nach jeder Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen erscheinen. Die nächste Sitzung wird vom 19.- 21. September in Genf stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen dann der 1. spanische Staatenbericht und die Liste der Fragen für die Staatenberichte von Peru und China.

Der 20-seitige Bericht ist in drei unterschiedlichen Formaten erhältlich: Standard-Format-PDF, Standard-Format-rtf und im Format „Leichte Sprache“. Der Bericht ist kostenlos und kann abonniert werden.

Wer den Newsletter abonnieren möchten, sendet eine E-Mail unter dem Betreff „Subskription Newsletter“ an: Theresia.Degener@gmx.de. Außerdem soll Name und Position/Institution angegeben werden. sch

Bericht aus Genf - Theresia Degeners Newsletter -- kobinet

2011-08-10

Mentoring-Projekt der Conterganstiftung für behinderte Menschen und des Hildegardis Vereins e.V., Bonn

Erster Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verweist auf dieses Mentoring

Das bundesweit erste Mentoring-Programm für Studentinnen mit Behinderung ist in den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgenommen. Unter Artikel 24, Bildung¸ ist es als eine europaweit einzigartige Maßnahme gelistet, die eine durch Geschlecht und Behinderung doppelt benachteiligte Personengruppe fördert. Der Hildegardis-Verein hat das inklusive Programm auf der Grundlage einer Studie zum Förderbedarf von Studentinnen mit Behinderung konzipiert und 2008 gestartet. Es wird von der Conterganstiftung bis 2012 finanziert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt das Projekt durch die Förderung von Einzelmodulen (z.B. die Netzwerktagung, die der Hildegardis-Verein anlässlich der offiziellen Auszeichnung seines Mentorings als „Ort im Land der Ideen 2010“ durch die Bundesregierung und die Deutsche Bank organisierte).

Der Vorstand des Hildegardis-Vereins sieht in der Aufnahme seines Pilotprogramms in den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik eine sehr wichtige Bestätigung seines Förderansatzes und hofft, dass in Deutschland zukünftig weitere Mentoring-Programme initiiert werden, die die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen mit Behinderung fördern.

Mentoring-Projekt der Conterganstiftung für behinderte Menschen und des Hildegardis Vereins e.V., Bonn

2011-08-09

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

05.08.2011 - 21:41

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert.

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterrichtet. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken erklärte: "Die Bundesregierung bleibt sich treu in Selbstgefälligkeit und Ignoranz: die massive Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände an dem Nationalen Aktionsplan wurde kaum berücksichtigt und spiegelt sich auch im ersten Staatenbericht der Bundesregierung in keiner Weise wider."

Der Staatenbericht sei im Gegenteil ein noch größerer Verschleierungsversuch, so Ilja Seifert. Der Umstand, dass ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen im reichsten europäischen Land in Armut leben müsse, "weil die Gesetzeslage Teilhabeleistungen an vorhandene Armut bindet, also erst arm macht – wird völlig ausgeblendet".

Die Forderung der Behindertenverbände nach voller Teilhabe werde konsequent nicht als soziale Teilhabe, sondern beschränkt als vor allem rechtliche Teilhabemöglichkeit interpretiert, kritisiert Seifert. "Der eklatante Widerspruch zwischen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer oft fehlenden Umsetzung in der Praxis wird weder untersucht noch eingeräumt. Die Frage, inwieweit die UN-Konvention eine Überarbeitung und Fortentwicklung deutscher Gesetze notwendig macht, ist gar nicht zugelassen. Allenfalls auf der Ebene von Verordnungen soll modifiziert werden. So wundert es nicht, dass der Bericht mit keinem Wort auf den vorliegenden Teilhabe-Gesetzentwurf der behinderten Juristinnen und Juristen eingeht."

Der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Behinderungsbegriff unterscheide sich von dem durch die Bundesregierung sowohl im Aktionsplan als auch in diesem Staatenbericht verwendeten deutlich, macht Seifert deutlich: "Der Gesetzentwurf geht von der Verantwortung der Politik für eine inklusive Gesellschaft insgesamt aus – fordert also eine andere Politik, die die Wahrnehmung von Menschenrechten einkommens- und vermögensunabhängig sichert."

Die Bundesregierung erklärt dagegen, „eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft lässt sich finanziell kaum messbar darstellen“. Damit klammert sie zugleich den §13 des SGB XII, der die Gewährung von Leistungen unter Kostenvorbehalt stellt, aus dem Bericht aus.

"Die nicht erfolgreiche Inklusion lässt sich allerdings in Zahlen darstellen: anhand der Armutsquote, der Arbeitslosenquote, der Zahl von Menschen in Sondereinrichtungen, fehlender Ausbildungsplätze und armutsichernder Vergütungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Darüber schweigt die Regierung im Bericht", moniert der Abgeordnete.

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

2011-08-07

BMAS - Teilhabe behinderter Menschen - Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Rollstuhlfahrer mit Frau und Hund beim Spaziergang
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Er enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Er enthält auch die Eindrücke der Zivilgesellschaft, insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und greift Maßnahmen des NAP zur Klärung von Probleme und zur Überwindung von Defiziten auf. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.
Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Stand: 04.08.2011

BMAS - Teilhabe behinderter Menschen - Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

2011-08-05

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

05.08.2011 - 21:41

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert.

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterrichtet. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken erklärte: "Die Bundesregierung bleibt sich treu in Selbstgefälligkeit und Ignoranz: die massive Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände an dem Nationalen Aktionsplan wurde kaum berücksichtigt und spiegelt sich auch im ersten Staatenbericht der Bundesregierung in keiner Weise wider."

Der Staatenbericht sei im Gegenteil ein noch größerer Verschleierungsversuch, so Ilja Seifert. Der Umstand, dass ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen im reichsten europäischen Land in Armut leben müsse, "weil die Gesetzeslage Teilhabeleistungen an vorhandene Armut bindet, also erst arm macht – wird völlig ausgeblendet".

Die Forderung der Behindertenverbände nach voller Teilhabe werde konsequent nicht als soziale Teilhabe, sondern beschränkt als vor allem rechtliche Teilhabemöglichkeit interpretiert, kritisiert Seifert. "Der eklatante Widerspruch zwischen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer oft fehlenden Umsetzung in der Praxis wird weder untersucht noch eingeräumt. Die Frage, inwieweit die UN-Konvention eine Überarbeitung und Fortentwicklung deutscher Gesetze notwendig macht, ist gar nicht zugelassen. Allenfalls auf der Ebene von Verordnungen soll modifiziert werden. So wundert es nicht, dass der Bericht mit keinem Wort auf den vorliegenden Teilhabe-Gesetzentwurf der behinderten Juristinnen und Juristen eingeht."

Der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Behinderungsbegriff unterscheide sich von dem durch die Bundesregierung sowohl im Aktionsplan als auch in diesem Staatenbericht verwendeten deutlich, macht Seifert deutlich: "Der Gesetzentwurf geht von der Verantwortung der Politik für eine inklusive Gesellschaft insgesamt aus – fordert also eine andere Politik, die die Wahrnehmung von Menschenrechten einkommens- und vermögensunabhängig sichert."

Die Bundesregierung erklärt dagegen, „eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft lässt sich finanziell kaum messbar darstellen“. Damit klammert sie zugleich den §13 des SGB XII, der die Gewährung von Leistungen unter Kostenvorbehalt stellt, aus dem Bericht aus.

"Die nicht erfolgreiche Inklusion lässt sich allerdings in Zahlen darstellen: anhand der Armutsquote, der Arbeitslosenquote, der Zahl von Menschen in Sondereinrichtungen, fehlender Ausbildungsplätze und armutsichernder Vergütungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Darüber schweigt die Regierung im Bericht", moniert der Abgeordnete.

Ebenfalls unerwähnt bleiben notwendige Regelungen zur Assistenz für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Gesprochen wird über das „Persönliche Budget“ – das die Nutzung sozialer Leistungen als Einkauf auf dem freien Markt gestaltet - und deren mangelhafte Akzeptanz in Deutschland.

Wer, wie die Bundesregierung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Kostenvorbehalt stelle, entwickele natürlich keine Politik, die „Mehrkosten“ verursacht. Wenn die Bundesregierung die Umsetzung von Menschenrechten zu einer Kostenfrage mache, höhle sie Menschenrechte aus und verhindere die Umsetzung der UN-Konvention. Wenn „Diskriminierung bedeutet, Menschen zu benachteiligen“ wie es im Bericht heißt, dann diskriminiere die Bundesregierung, in dem sie es unterlasse, politische Maßnahmen aufzuzeigen, um die reale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag sicher zu stellen. Dazu würde ebenfalls gehören, Sanktionen bei Verstößen gegen bestehende rechtliche Regelungen deutlich zu verschärfen.

In dem Bericht der Bundesregierung werden Prinzipien und Rechte der Konvention entweder für bereits umgesetzt oder zur Verhandlungsache erklärt. Insbesondere gilt Barrierefreiheit entweder als rein technisches Problem oder als Verhandlungsgegenstand vor Ort. "Erst mit dieser Grundhaltung wird eine Novelle wie die Fernbusrichtlinie des Verkehrsministeriums möglich, die barrierefreie Fahrzeuge eben nicht zwingend vorschreibt und so Menschen mit Handicap bewusst in ihrer Mobilität einschränkt", stellt Seifert fest. "Die Bundesregierung berichtet nicht über die Umsetzung der UN-Konvention, sondern legt ein Armutszeugnis ab über ihr Politikverständnis, das Verwirklichung von Menschenrechten immer noch als Gnadenakt versteht und damit den Menschen doch wieder zum Objekt der Fürsorge herabsetzt." sch

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen.
Er enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Er enthält auch die Eindrücke der Zivilgesellschaft, insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen, zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und greift Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Klärung von Problemen und zur Überwindung von Defiziten auf. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.

Homepage - Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention - einfach teilhaben - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

2011-08-04

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion
Donnerstag, den 04. August 2011 um 12:01 Uhr
cbmBensheim. - Die Christoffel-Blindenmission (CBM) hat den am Mittwoch durch das Bundeskabinett verabschiedeten Staatenbericht zur Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN) kritisiert. "Der Bericht hat erhebliche Mängel in den Passagen, die internationale Zusammenarbeit betreffen", erklärte CBM-Direktor Rainer Brockhaus am Donnerstag in Bensheim. "Zahlen und Fakten fehlen, so dass die tatsächlichen Fortschritte nicht beurteilt werden können."

Zwei Jahre nach Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention muss jeder Staat gegenüber den Vereinten Nationen über die bisherigen Fortschritte berichten. Deutschland hat die Konvention Anfang 2009 ratifiziert. Ein international besetzter UN-Fachausschuss überwacht die Umsetzung der Konvention und wird Empfehlungen aussprechen, wie die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention besser in ihrer Politik umsetzen kann.

Die CBM ist eine internationale Entwicklungsorganisation und setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie hat vor allem zwei Artikel im Blick: Artikel 11, der sich mit Nothilfe auseinandersetzt und Artikel 32, der die Entwicklungszusammenarbeit behandelt. Begrüßenswert sei, dass behinderte Menschen in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mittlerweile als wichtige Zielgruppe erkannt wurden und das Ministerium Stellen geschaffen hat, die diese Arbeit vorantreiben, so die CBM. Sie bemängelt allerdings, dass der Bericht zu wenig konkrete Zahlen und Statistiken aufweise, die von der UN ausdrücklich gefordert werden. "Nur an Einzelfällen wird die Arbeit aufgezeigt. Dies lässt aber keine Schlussfolgerung zu, in welchem Maß die deutsche Entwicklungszusammenarbeit schon inklusiv ist, also behinderte Menschen berücksichtigt", sagte Brockhaus.

Es gebe auch keinen Bezug zu den Millenniums-Entwicklungszielen (Millennium Development Goals, kurz MDGs), wie von den UN gefordert. Die MDGs umfassen acht Ziele, zu denen sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2000 verpflichtet hat. So soll zum Beispiel die weltweite Armut bis 2015 halbiert und allen Kindern eine Grundschulbildung ermöglicht werden. Die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen ist bei allen MDGs wichtig, da sie rund 15 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. Eine Aussage der Bundesregierung hierzu fehle im Staatenbericht gänzlich.

Wie bei anderen Menschenrechtskonventionen planen zivilgesellschaftliche Organisationen, einen Parallelbericht zu diesem Staatenbericht als Korrektiv zur staatlichen Darstellung zu erstellen. Darin soll die Arbeit der Bundesregierung aus Sicht der Organisationen beschrieben werden. Die CBM will sich an diesem Bericht aktiv beteiligen, so Brockhaus.

CBM beanstandet Staatenbericht der Bundesregierung

Stiftung taubblind leben: Aktionsplan und Staatenbericht

Aktionsplan und Staatenbericht
Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die Bundesregierung zunächst am 15.06.2011 den Nationalen Aktionsplan NAP veröffentlicht und am 20.06.2011 den Entwurf zum ersten Staatenbericht.
An dieser Stelle wird nur zum Thema Taubblindheit Stellung genommen und keine allgemeine Bewertung des Staatenberichts und Aktionsplanes vorgenommen. Aktuelle Bewertungen des Staatenberichts finden sich bereits sehr umfangreich im Internet und sind leicht zu finden.
Es geht uns an dieser Stelle darum, aufzuzeigen, dass die Forderungen und der Bedarf taubblinder Menschen leider so gut wie gar keinen Eingang in diese Dokumente gefunden haben. Taubblindheit wird in dem Entwurf zum Ersten Staatenbericht nicht einmal erwähnt. Zwar bezieht der Entwurf sich auf den NAP, jedoch bleibt auch der weit zurück hinter dem, was akut nötig ist. In Anbetracht des Zeitrahmens von zehn Jahren ist die Anregung einer Studie und ansonsten nur zwei kurze Erwähnungen für die Lebenssituation taubblinder Menschen nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Die angesprochene Barrierefreiheit von Arztpraxen für taubblinde Menschen (Zitat: " Dazu sollen in den nächsten 10 Jahren weitere Arztpraxen barrierefrei zugänglich werden" - dies bezogen auch auf taubblinde Menschen) kann nicht durch Leistungen der Praxen erzielt werden. Erforderlich sind generell Assistenz und Dolmetschung. Nur damit ist für den taubblinden Menschen jede Praxis barrierefrei, und nicht nur diese. Ohne Assistenz und Dolmetschung wird es praktisch keine einzige öffentliche Einrichtung geben, die in der Lage ist, sich auf die kommunikative Situation taubblinder Menschen einzustellen. Der bisher im NAP formulierte Ansatz ist also im Grundsatz undurchdacht, ja falsch und bedarf einer klaren Korrektur. Das zeigt, dass die extreme Situation taubblinder Menschen noch nicht erkannt und verstanden wurde.
(...)
Die Stiftung taubblind leben hat in diesem Sinne fristgerecht eine schriftliche Stellungnahme an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau von der Leyen, gesendet.
Aktionsplan und Staatenbericht

2011-08-03

Sommercamp: Diskriminierung nicht mit uns! -- kobinet

03.08.2011 - 09:51

Sommercamp: Diskriminierung nicht mit uns!.

Von Karin Ofenbeck

Graz (kobinet) Beim Sommercamp „Selbstbestimmt leben“, das heuer bereits zum sechsten Mal stattfindet, konnte Martin Ladstädter wieder zahlreiche Teilnehmer zu seinem Vortrag locken. Martin Ladstädter, der selbst Teil des unabhängigen Monitoringausschusses in Österreich ist, präsentierte den Anwesenden die Funktion des Monitoringsausschuss, dessen Installation im Artikel 33 der UN-Konvention festgeschrieben ist.

Der Monitoringausschuss ist ein Kontrollorgan, das überwacht, ob und wie die von den einzelnen Staaten unterzeichneten Ziele der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Der Monitoringausschuss gibt zu diesem Zweck regelmäßig Stellungnahmen heraus, zuletzt etwa zur persönlichen Assistenz, holt Stellungnahmen ein und berichtet dem Bundesbehindertenbeirat und der Öffentlichkeit von den Fortschritten.

Die Politik erkennt die Tragweite der UN-Konvention, die ein internationaler Staatvertrag ist, nur teilweise. So gab es in Österreich beispielsweise ein Bundesland welches behauptete, dass in seinem Bundesland die UN-Konvention keine Wirkung hat.

Sommercamp: Diskriminierung nicht mit uns! -- kobinet
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