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2014-02-23

Inklusion heißt jetzt T-EURO! | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten

 Inklusion heißt jetzt T-EURO!

16. Februar 2014
von






Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass Begriffe wie
Integration oder Inklusion, für uns einzig eine nicht funktionierende
Behindertenpolitik widerspiegelt, und uns die Begriffe ziemlich am Popo
vorbeigehen.

Es wurde noch nicht einmal ein Bruchteil von der sog. Inklusion
umgesetzt und schon wird von der Politik darauf hingewiesen, dass
Inklusion eigentlich unmöglich ist, weil alles so TEUER ist.

Inklusion heißt jetzt T-EURO! | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten

2014-01-29

Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU | NR-Kurier.de

Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU

Der Windhagener
Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (CDU) wurde am Dienstag (28.1.) in
der Arbeitsgruppe Gesundheit seiner Bundestagsfraktion zum
pflegepolitischen Berichterstatter der CDU/CSU gewählt. Er will die
Pflegeversicherung reformieren und dafür sorgen, dass Pflegezeiten bei
der Rentenberechnung besser berücksichtigt werden.


Erwin Rüddel im Bundestag jetzt Pflege-Experte der CDU | NR-Kurier.de

2014-01-25

2014-01-20

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus



  • geschrieben von



  • Montag, 20. Januar 2014 13:00
(BPP) In der Sitzung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages
hat die Landesregierung durch SPD-Staatssekretärin Anette Langner angekündigt,
dass sie die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen
Entlastungsmittel zugunsten der Kommunen im Bereich der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu weiten Teilen für
den Landeshaushalt reklamiert.

Dazu erklärt der Vorsitzende der
Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein und
CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB:

„Das ist ein dreistes Stück aus dem Tollhaus! (...)"
weiterlesen:

Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus

ISL-Klausur: Für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen verdient | kobinet-nachrichten

Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? | kobinet-nachrichten

2014-01-16

Pressemitteilungen - Verena Bentele neue Behindertenbeauftragte - Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Verena Bentele neue Behindertenbeauftragte

Bundessozialministerin Andrea Nahles führt neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in ihr Amt ein

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Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 16.01.2014
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat heute Vormittag die ehemalige Leistungssportlerin Verena Bentele in ihr Amt als neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingeführt.

Andrea Nahles: „Ich freue mich sehr, dass Verena Bentele meiner Bitte, dieses Amt zu übernehmen, entsprochen und so beherzt zugesagt hat. Von nun an macht eine Frau mit einer Behinderung in dieser Aufgabe Politik für Menschen mit Behinderungen. Das ist neu - und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinschaftlich viele Verbesserungen im Leben von Menschen mit Beeinträchtigungen erreichen können.“

Verena Bentele: „Inklusion heißt für mich, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam eine Gesellschaft gestalten, in der jeder seinen Platz hat und gefördert wird. Dazu möchte ich in den nächsten Jahren mit meiner Erfahrung als blinde Frau beitragen. Ich möchte den Dialog zwischen der Regierung, Betroffenen und allen anderen Beteiligten fördern und die Barrieren im Kopf durch gegenseitiges Verstehen beseitigen.“

Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 15 BGG hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Innerhalb der Bundesregierung nimmt die Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von behinderten Menschen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt sie sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin
Pressemitteilungen - Verena Bentele neue Behindertenbeauftragte - Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2014-01-01

Was ändert sich 2014...: ... bei Pflege und Gesundheit? - n-tv.de

Was ändert sich 2014...... bei Pflege und Gesundheit?

Acht Jahre später als geplant wird die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Kleinere Änderungen gibt es im Bereich der Pflege. So soll die Note "sehr gut" im Pflege-TÜV künftig nicht mehr selbstverständlich sein. Hier die Details zu den Neuerungen.

Was ändert sich 2014...: ... bei Pflege und Gesundheit? - n-tv.de

2013-12-20

Warum etwas verändern was gut war/ist?! | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten

 

Warum etwas verändern was gut war/ist?!

19. Dezember 2013


In den letzten Tagen lasen wir folgende Meldung

„Der CDU-Politiker Hubert Hüppe wird nach Informationen der Zeitung „Die Welt” in der neuen schwarz-roten Bundesregierung nicht mehr zum Behindertenbeauftragten berufen. Wie die Zeitung berichtet, geht dieser Posten wie schon das Amt der Integrationsbeauftragten von der CDU an die SPD. Dies sei zwischen den Koalitionspartnern vereinbart worden.“
Warum soll Herr Hüppe, nicht weiter als Bundesbehindertenbeauftragter tätig sein fragen sich zurzeit viele Betroffenen, Vereinen und Verbände.
Warum etwas verändern was gut war/ist?! | Selbsthilfe für Menschen mit Behinderten

 Die Latte liegt hoch | kobinet-nachrichten

 Deutscher Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe muss abtreten - BIZEPS-INFO

2013-12-06

How Nelson Mandela changed the Aids agenda in South Africa | World news | The Guardian

How Nelson Mandela changed the Aids agenda in South Africa

Mandela's intervention at the international conference in Durban in 2000 was a watershed moment that marked the beginning of his total commitment to the fight against HIV/Aids

  • The Guardian,
Nelson Mandel and Bill Clinton
One of Nelson Mandela's staunchest allies in his battle against HIV/Aids was Bill Clinton. Photograph: Albert Olive/AP
In his last years, increasingly frail though he was, Nelson Mandela became one of the world's most important and effective campaigners against HIV/Aids. It was a difficult issue to take on because it pitched him into opposition with his own government. Believing that public confrontation would be unhelpful, he chose his words carefully; they were no less powerful for that.

How Nelson Mandela changed the Aids agenda in South Africa | World news | The Guardian

Nelson #Mandela † : Engagement gegen Aids - news.ORF.at

„Bildung ist die mächtigste Waffe“

Nach seinem Kampf gegen die Apartheid hat sich Nelson Mandela einem zweiten wichtigen Thema verschrieben. „Aids ist nicht länger eine Krankheit, sondern ein Menschenrechtsthema“, sagte Mandela 2003 beim ersten 46664-Festival, das weltweit das Bewusstsein für das HI-Virus schärfen sollte. Internationale Stars unterstützten ihn bei seinem Engagement.

Engagement gegen Aids - news.ORF.at

Südafrikas Nationalheld Nelson Mandela ist tot | tagesschau.de


 http://www.unaids.org/en/media/unaids/styleassets/images/logos/unaids.png
UNAIDS and the entire AIDS community are heartbroken by the passing of the global statesman Nelson Mandela

AIDS campaigners mourn death of Mandela | News | GMA News Online

Turning off the Tap: Understanding and Overcoming the HIV Epidemic in Southern Africa. – Nelson Mandela Foundation

How Nelson Mandela changed the Aids agenda in South Africa | World news | The Guardian


 Vorschaubild der Version vom 26. Februar 2012, 01:06 Uhr
 „46664 war 18 Jahre lang meine Häftlingsnummer, als ich Gefangener auf Robben Island war. Ich war nur als Nummer bekannt. Heute sind Millionen (HIV-)infizierter Menschen genau das: eine Nummer!“
46664 (Nelson Mandela) – Wikipedia

46664.biz Nelson Mandela Südafrika - HIV AIDS in Südafrika

46664 - Nelson Mandela’s HIV/AIDS Global Awareness Organization Success Story: Sybase 365 - Sybase Inc

South Africa's HIV/Aids battle plan

2013-12-02

Deutsches Institut für Menschenrechte - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor

02.12.2013

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" stellte im Abgeordnetenhaus Expertise zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vor 
 
Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat auf einem Fachtag am 28. November 2013 im Berliner Abgeordnetenhaus das Arbeitsprogramm, die Methodik und die Herausforderungen für die "Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin" vorgestellt.

Das Projekt wird aus Zuwendungsmitteln des Landes Berlin finanziert und von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte durchgeführt.
Der Staatssekretär für Soziales des Landes Berlin, Dirk Gerstle, hob zu Beginn der Veranstaltung  im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, dass seine Verwaltung den notwendigen Prozess zur Erörterung der Ergebnisse der Normprüfung intensiv begleiten werde.

"Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt eine Prüfung, ob gesetzlicher Handlungsbedarf besteht", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, in seiner Einführung.
Lange hätten Bund und auch einzelne Länder auf dem Standpunkt gestanden, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich.
"Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigen, dass diese Auffassung als überholt gelten muss", so Aichele. Das zeige außerdem die hier vorgestellte Expertise, die sich intensiv mit dem Zustand des Berliner Rechts befasse.

Berlin lasse als erstes Bundesland auf der Grundlage einer Senatsentscheidung diese Prüfung durch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention als die dazu berufene Instanz gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Konvention vornehmen.
"Damit hat das Land Berlin die Gelegenheit, in einem für die Umsetzung ganz wichtigen Handlungsfeld zum Vorreiter zu werden", erklärte Daniel Scherr, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin".

"Die Normenprüfung ist zwar ein wichtiges Vorhaben, sie ist aber lediglich ein Baustein der Umsetzung und enthebt Berlin nicht von den bestehenden Verpflichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen schon jetzt praktisch zu gewährleisten – und hier gibt es in Berlin bekanntlich noch vieles zu tun", betonte Aichele.
Der Fachtag hatte das Ziel, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in Berlin die Grundzüge und den Aufbau der Expertise vorzustellen. Rund 50 Expertinnen und Experten diskutierten über die Herausforderungen einer Normenprüfung und den aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Expertise: Das Konzept der Normenprüfung

 

Im Mittelpunkt der Expertise steht das Konzept der Normenprüfung. Im Zuge dieser Prüfung wird das Berliner Landesrecht daraufhin untersucht, ob gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar und erforderlich ist.

Das Projekt "Monitoring-Stelle Berlin" hat zunächst die ersten beiden Ebenen – echte Normenkonflikte und staatliche Pflicht zur Umsetzung der Konvention – in Bezug auf 12 ausgewählte Gesetze und Verordnungen geprüft. Die ausgewählten Prüfmaterien fallen in ein breites Spektrum unterschiedlicher Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen.

Es handelt sich um folgende Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen:

Schulgesetz für Berlin (SchulG), Lehrerbildungsgesetz (LBiG), Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), Schulkommunikationsverordnung (SchulKommV), Landeswahlgesetz (LWG), Landeswahlordnung (LWO), Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO), Bauordnung für Berlin (BauO), Gaststättenverordnung (GastV), Personennahverkehrsgesetz (ÖPNV-Gesetz), Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Das Projekt kam zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf alle Regelungsmaterien, bei denen die Prüfung vorgenommen werden konnte, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

"Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin"
Programm des Fachtages am 28. November 2013

Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-11-30

Noch lange nicht normal - Wirtschaft - Tagesspiegel

Wirtschaft  

Noch lange nicht normal

00:00 UhrVon Lara Sogorski

Spitzensportlerin Esther Vergeer und Grünen-Chef Cem Özdemir plädieren für Offenheit.
Berlin - Sie blieb fast zehn Jahre lang unbesiegt, 470 Spiele im Rollstuhltennis gewann sie in Serie, Grand Slams, Weltmeisterschaften und Paralympische Spiele, zuletzt 2012 in London. Esther Vergeer gilt als erfolgreichste Sportlerin der Welt. Seit ihrem achten Lebensjahr ist die Niederländerin querschnittgelähmt. Er ist der erste Mann, der mit türkischem Migrationshintergrund zum Bundestagsabgeordneten aufgestiegen ist. Seit 2008 führt er Die Grünen als Bundesvorsitzender. Cem Özdemir wurde in Schwaben geboren, als einziger Sohn einer Gastarbeiterfamilie.
Vergeer setzt sich als Sportlerin für Behinderte ein, damit sie wahrgenommen werden wie jeder andere Mensch auch.

Noch lange nicht normal - Wirtschaft - Tagesspiegel

2013-11-29

ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: NoBody's Perfect | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de


ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 

NoBody's Perfect

NoBody's Perfect | Bild: WDR/Nico von Glasow
Dienstag, 03.12.2013
22:45 bis 00:10 Uhr 
Bayerisches Fernsehen

In "NoBody's Perfect" dokumentiert Regisseur Niko von Glasow seine Suche nach Menschen, die - wie er selbst - im Mutterleib durch das Medikament Contergan geschädigt wurden und bereit sind, sich für einen Akt-Bildband fotografieren zu lassen. Die Suche führt zu einer Reihe von Begegnungen mit außergewöhnlichen Menschen, die trotz ihres körperlichen Handicaps in Berufsfeldern wie Politik, Medien, Sport, Astrophysik oder Schauspiel arbeiten, und denen das Fotoprojekt einen ganz neuen Blick auf sich selbst ermöglicht.
ZUM INTERNATIONALEN TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: NoBody's Perfect | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de

2013-11-26

Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz

Update 27.11.2013: Koalitonsvertrag zum Download hier:

Behindertenpolitische Regelungen im Koalitionsvertrag | kobinet-nachrichten



Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Über diese 177 Seiten wurde 11 Stunden verhandelt

26.11.2013, 08:42 Uhr | dpa
Frank-Walter Steinmeier, Sigmar Gabriel, Verhandlungen über Große Koalition (Quelle: dpa)
Sichtlich geschafft: SPD-Fraktionsvorsitzender Frank-Walter Steinmeier und SPD-Chef Sigmar Gabriel nach der vorletzten Runde der Koalitionsverhandlungen. (Quelle: dpa)

Bereits vor der voraussichtlich letzten Runde der Verhandlungen über eine Große Koalition steht der erste Entwurf für den Koalitionsvertrag für jedermann nachlesbar im Internet - inklusiver vieler Lücken. Die Spitzen von Union und SPD hatten den Entwurf bis zum frühen Morgen durchgearbeitet. Am heutigen Dienstagabend wollen die Koalitionäre ein letztes Mal zusammen kommen.

Koalitionsverhandlungen: Grüner stellt Koalitionsvertrag-Entwurf ins Netz


Auszug:
Seiten 101 bis 103:
Menschen mit und ohne Behinderung  

„Nichts über uns ohne uns“
Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist 
die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen 
spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen.  In allen Bereichen des Lebens sollen  
Menschen mit  Behinderungen  selbstverständlich dazugehören  – und  zwar von  An- 
fang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteili- 
gung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach  
dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.  
  
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen  
Auf  dem  Weg  zur  inklusiven  Gesellschaft  ist  die  UN-Behindertenrechtskonvention  
(UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen be- 
treffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und 
deren  Organisationen  werden  wir  den  Nationalen  Aktionsplan  weiterentwickeln.  
Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im  
Alltag.  Der leichtere  Zugang für Menschen mit  Behinderungen  zu  Transportmitteln,  
Informationen  und  Kommunikation  sowie  zu  Einrichtungen  und  Diensten  ist  unab- 
dingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders be- 
rücksichtigen.  
 
Inklusiven Arbeitsmarkt stärken  
Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wol-
len  die  Integration  von  Menschen  mit  Behinderungen  in  den  allgemeinen  Arbeits- 
markt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu ge- 
hört  auch  die  Anerkennung  und  Stärkung  des  ehrenamtlichen  Engagements  der  
Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes  
Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu er- 
kennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber  
sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu  
erkennen  und  sie  zu  beschäftigen.  Gemeinsam  mit  den  Sozialpartnern  werden  wir  
u. a.  im  Rahmen  der  Inklusionsinitiative  für  Ausbildung  und  Beschäftigung  die  An- 
strengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen.  
Wir  wollen  den  Übergang  zwischen  Werkstätten  für  Menschen  mit  Behinderungen  
und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfah- 
rungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. 
 
Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln  
Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr In- 
klusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter  
Einbeziehung  der  Bund-Länder-Finanzbeziehungen  ein  Bundesleistungsgesetz  für  
Menschen  mit  Behinderungen  erarbeiten.  Dabei  werden  wir  die  Einführung  eines  
Bundesteilhabegeldes prüfen.  
Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur einge- 
schränkte  Möglichkeiten  der  Teilhabe  am  Leben  in  der  Gemeinschaft  haben,  aus  
dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem   
modernen  Teilhaberecht  weiterentwicklen.  Die  Leistungen  sollen  sich  am  persönli- 
chen  Bedarf  orientieren  und  entsprechend  eines  bundeseinheitlichen  Verfahrens  
personenbezogen  ermittelt  werden.  Leistungen  sollen  nicht  länger  institutionenzen- 
triert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und  
Wahlrecht  von  Menschen  mit  Behinderungen    im  Sinne  der  UN-  
Behindertenrechtskonvention  berücksichtigen.  Menschen  mit  Behinderung  und  ihre 
Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess be- 
teiligt.  
  
Inklusion und Große Lösung 
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch inklusive Hilfeformen geför- 
dert  werden.  Im  Interesse  von  behinderten  Kindern  und  ihren  Eltern  sollen  die  
Schnittstellen  in  den  Leistungssystemen  so  überwunden  werden,  dass  Leistungen  
möglichst  aus  einer Hand  erfolgen  können.  Deshalb  wollen  wir in  Abstimmung  mit 
der Neuordnung der Eingliederungshilfe alle Leistungen für Kinder und Jugendliche  
mit  Behinderung  und  deren  Familien  unter  dem  Dach  der  Kinder-  und  Jugendhilfe  
zusammenführen und das Leistungsrecht des SGB VIII inklusiv gestalten (Große Lö- 
sung). Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe werden am Bedarf von Kindern,  
Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtet und auch besondere Bedarfslagen zu 
berücksichtigt.

Barrierefreiheit im Netz 
Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkun- 
gen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung  
und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.

 2.4 Gesundheit und Pflege (Seiten 67 bis 78)

Ambulante Gesundheitsversorgung 
Im Zentrum unserer Gesundheitspolitik stehen die Patientinnen und Patienten und 
die Qualität ihrer medizinischen Versorgung. Die Freiberuflichkeit der niedergelasse-
nen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen 
und Psychotherapeuten ist unverzichtbares Element für die flächendeckende ambu-
lante Versorgung. Sie ist ein Garant für die Diagnose- und Therapiefreiheit und für  
die freie Arztwahl.  
Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung wollen wir die Anreize zur Nie- 
derlassung in unterversorgten Gebieten weiter verbessern. Darum werden wir unnö- 
tige bürokratische Anforderungen abbauen und die Rahmenbedingungen für Zulas- 
sungen für Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten  
flexibilisieren. Die Möglichkeit zur Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten  
Versorgung in unterversorgten Gebieten wird verbessert. Dazu wird bei der Ermäch- 
tigung in § 116 a SGB V das Wort „kann“ durch „muss“ ersetzt und eine jährliche  
verbindliche Überprüfung eingeführt. Die Förderung von Praxisnetzen wollen wir ver- 
bindlich machen und ausbauen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Über- 
versorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen werden von einer „Kann“ in eine „Soll“- 
Regelung überführt.  
Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren. und  
mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu  
werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppenthe- 
rapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetz- 
lich definierten Frist die Psychotherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden  
Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen.  

Für gesetzlich Versicherte wollen wir die Wartezeit auf einen Arzttermin deutlich re- 
duzieren. Sie sollen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zen- 
trale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können.  
Diese vermittelt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin. Für den Termin  
soll im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht überschritten werden. Gelingt  
dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin - außer in medizinisch nicht  
begründeten Fällen - zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten.  
Die Behandlung erfolgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Termin- 
servicestellen können in Kooperation mit Krankenkassen betrieben werden.  
 
Wir wollen auch in der Zukunft die Rolle des Hausarztes fördern und die hausärztli- 
che Versorgung weiter stärken. Die von Fachärztinnen und Fachärzten erbrachten 
hausärztlichen Leistungen sollen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamt- 
vergütung mindern. Dies gilt umgekehrt für von Hausärztinnen und Hausärzten er- 
brachte fachärztliche Leistungen.  
Die Vertreterversammlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassen- 
ärztlichen Vereinigungen werden zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärztinnen  
und -ärzten gebildet. Über rein hausärztliche Belange entscheiden die hausärztlichen  
Mitglieder der Vertreterversammlung, über rein fachärztliche Belange die fachärztli- 
chen Mitglieder der Vertreterversammlung. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der  
ambulanten Versorgung werden wir verpflichtend einen beratenden Fachausschuss  
vorsehen. 
Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelas- 
sen. Außerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszen- 
tren zu gründen; davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers (§ 103  
Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versor- 
gungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden.  
Wir werden für Arznei- und Heilmittel gesetzlich vorgeben, dass die heutigen Wirt- 
schaftlichkeitsprüfungen bis Ende 2014 durch regionale Vereinbarungen von Kran-
kenkassen und Kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt werden. Unberechtigte
Regressforderungen bei Retaxationen gegenüber Heilmittelerbringern wollen wir zu- 
dem unterbinden.  
Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbe- 
reich wollen wir überwinden, indem das Entlassungsmanagement durch eine gesetz- 
liche Koordinationsfunktion der Krankenkassen ergänzt wird. Die Möglichkeiten der  
Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet. 
[Krankenhäuser können eine pflegerische Übergangsversorgung veranlassen.] Wirt- 
schaftlichkeitsvorgaben sind zu beachten, eine vorrangige Berücksichtigung von Ein- 
richtungen der verordnenden Krankenhäuser ist auszuschließen.  



Für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen 
werden medizinische Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zen- 
tren zur (zahn-) medizinischen Behandlung (neuer § 119c SGB V) geschaffen. 
Der Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, die delegierte  
ärztliche Leistungen erbringen, soll flächendeckend ermöglicht und leistungsgerecht  
vergütet werden. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärzt- 
licher Leistung sollen aufgelegt und evaluiert werden. Je nach Ergebnis werden sie in  
die Regelversorgung überführt. 
Die Krankenkassen müssen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge  
gestalten und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können. Für die ver- 
schiedenen Möglichkeiten zur Vereinbarung von integrierten und selektiven Versor- 
gungsformen (§§ 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen 
Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung  
beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesondere die Evaluation integrierter und  
selektiver Versorgungsformen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner sowie  
der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde  
nach jeweils vier Jahren. Wir werden Regelungen zur Mindestdauer und zur Substi- 
 tution der Regelversorgung aufheben und die Bereinigungsverfahren vereinfachen.  
Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in ge- 
eigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden. 
Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versorgung  
anzubieten. Die hausarztzentrierte Versorgung wird weiterentwickelt und um geeig-
nete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung  
ergänzt. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehoben. Die  
strukturierten Behandlungsprogramme müssen, soweit sie die Hausärzte betreffen, 
Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sein. Darüber hinaus  
soll die fachärztliche Versorgung gestärkt werden.  
Wir werden prüfen, ob sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Be- 
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur begründen lassen und wie un- 
begründete Unterschiede aufgehoben werden können.  
Die strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke werden weiterent- 
wickelt; neue Programme sollen entwickelt werden für die Behandlung von Rücken- 
leiden und Depressionen.   
Die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten wird ausgebaut. Wir  
werden gesetzlich ein Institut begründen, das dauerhaft und unabhängig die Qualität  
der ambulanten und stationären Versorgung ermittelt und dem Gemeinsamen Bun- 
desausschuss Entscheidungsgrundlagen liefert. Die gesetzlichen Krankenkassen  
werden verpflichtet, dem Institut geeignete pseudonymisierte Routinedaten zur Ver- 
fügung zu stellen.  
Die Verfügbarkeit der Routinedaten aus der Gesetzlichen Krankenversicherung für  
die Versorgungsforschung und für das Versorgungsmanagement der Krankenkassen  
wollen wir erhöhen. Die Morbidität soll künftig zudem nicht nur mit Leistungsdaten  
bestimmt werden, mittelfristig sollen auch epidemiologische Daten herangezogen 
werden. Zur Verbesserung der Datenlage für die Versorgungsforschung werden zu- 
künftig Regionalkennzeichen der patientenbezogenen Ausgaben erhoben.  
Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungs- 
fähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für 
die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen  
Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für  
ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Daten- 
austausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb  
zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet wer- 
den. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet wer- 
den.  
Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Ge- 
sundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.  
[Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Ver- 
sorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Eu-
ro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen  
150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem 

Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung  
hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsfor- 
schung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der 
Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt  
durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesaus- 
schuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.]

Krankenhausversorgung 

Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elemen-
ten der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und 
sicher sein.  

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizini-
schen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. In einer Qualitätsoffensive
werden wir die Qualität der stationären Versorgung verbessern. Qualität wird als wei-
teres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt

In dem neu zu gründenden Qualitätsinstitut werden sektorenübergreifend Routineda-
ten gesammelt, ausgewertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforde-
rungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind 
zwingend einzuhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll zur Überprü-
fung der Vorgaben des GBA zur internen und externen Qualitätssicherung zukünftig 
unangemeldet Kontrollen in den Krankenhäusern durchführen. Die Befugnis des 
GBA zur Festlegung von Mindestmengen wollen wir rechtssicher gestalten. Die Aus-
nahmebefugnisse der Länder bleiben davon unberührt. 

Die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen verständli-
cher, transparenter und als Grundlage für die Patientenentscheidung präziser wer-
den. Der GBA wird beauftragt, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständ-
lichkeit der Qualitätsberichte der Krankenhäuser zu verbessern und Aspekte der Pa-
tientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu 
soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen 
und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. Die teilweise in Kranken-
häusern bereits genutzten OP-Sicherheits-Checklisten werden allgemeiner Standard 
der Qualitätssicherung.

Gute Qualität muss sich für die Krankenhäuser auch finanziell lohnen. Die Menge 
soll künftig nur da berücksichtigt werden, wo sie entsteht. Das heute bestehende Sy-
stem der Mehrleistungsabschläge wollen wir dabei differenzieren: Leistungen mit 
nachgewiesen hoher Qualität können von Mehrleistungsabschlägen ausgenommen 
werden, für besonders gute Qualität sind Zuschläge möglich. Umgekehrt sollen bei 
unterdurchschnittlicher Qualität für einzelne Leistungen auch höhere Abschläge mög-
lich sein. Die Qualität soll dabei risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren 
gemessen werden. [Die Degression des Landesbasisfallwertes bei landesweiten 
Mengensteigerungen wird entsprechend vermindert.]

Zur weiteren Stärkung der Qualität in der Versorgung wird für vier vom GBA ausge-
wählte planbare Leistungen den Krankenkassen in den Jahren 2015 bis 2018 die 
Möglichkeit gegeben, modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern 

abzuschließen. Die Kriterien für Qualitätsverträge werden von den Krankenkassen 
auf Landesebene einheitlich und gemeinsam festgelegt. Die freie Krankenhauswahl 
bleibt dabei unberührt. Danach erfolgt eine Evaluierung.

Nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen muss die woh-
nortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Hierzu wollen 
wir sicherstellen, dass auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ihren 
Versorgungsauftrag wahrnehmen können. Die Einführung des Systems diagnosebe-
zogener Fallgruppen (DRG-System)als leistungsorientiertes Entgeltsystem war rich-
tig. Künftig kann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Kalkulations-
krankenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene Sachkosten sind zeit-
nah bei der Kalkulation abzubilden.  

Wir wollen die Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung von einer 
standortbasierten hin zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgungsplanung unter-
stützen. Dazu sollen die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren, 
gesetzlich konkretisiert werden. Die Festlegung von Kriterien erfolgt zukünftig durch
den GBA. Werden diese erfüllt, ist nach Zustimmung des Landes ein Sicherstel-
lungszuschlag zu zahlen. Es ist auch zu überprüfen, ob für Krankenhäuser die Vor-
haltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert 
werden. 

Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass nur Operationen durch-
geführt werden, die auch tatsächlich medizinisch notwendig sind. Daher haben Pati-
enten zukünftig regelhaft die Möglichkeit, eine Zweitmeinung bei einem weiteren 
Facharzt oder Krankenhaus einzuholen. Dies betrifft vom GBA zu definierende men-
genanfällige planbare Behandlungen. Die Ärzte müssen bei Indikationsstellung die 
Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären. 
Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Ko-
sten übernehmen die Krankenkassen. 

Eine sichere Behandlung ist letztendlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pfle-
gerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass 
auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in 
ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäu-
ser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in 
den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen. 

Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz 
kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an 
Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA zu beteiligen. Entsprechende Methoden-
bewertungsverfahren des GBA sollen regelmäßig nach spätestens zwei Jahren ab-
geschlossen sein.

[Register verbessern aufgrund ihrer Langzeitbeobachtungen die Patientensicherheit 
und Qualität. Wir werden als ersten Schritt ein Transplantationsregister und ein Im-
plantateregister aufbauen, die Datenlieferung ist verpflichtend. Dabei werden bereits 
bestehende Register einbezogen.] Zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen 
werden wir die bereits eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und erweitern. Informa-
tionen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitäts-
berichte werden. 


[Bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten lassen sich nicht durch Be-
sonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen
Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen. Sie sollen aufgehoben werden. 
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet auf Basis des hierzu vorzulegenden Gut-
achtens Eckpunkte. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll 
zum 1.1.2016 in Kraft treten. 

Die Kosten der Krankenhäuser sollen mit der Fortentwicklung der Krankenhausprei-
se über den Orientierungswert besser berücksichtigt werden;] dieser muss deshalb 
auch stärker auf die spezifischen Gegebenheiten im Krankenhausbereich abstellen. 
Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Krankenhäuser, effizient und wirtschaftlich zu ar-
beiten. 

Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich außerhalb der allgemeinen Pra-
xissprechzeiten auf die Krankenhäuser. Das macht eine Anpassung der gesetzlichen 
Rahmenbedingungen und der entsprechenden Vergütung erforderlich. Wir streben 
dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der 
Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine sol-
che Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden. Der Sicher-
stellungsauftrag verbleibt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Wir werden die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken und der Krankenhäu-
ser der Maximalversorgung besser im DRG-System vergüten. Für Hochkostenfälle, 
die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das Insti-
tut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete gesonderte 
Vergütungsform vorzulegen. Leistungen der Hochschulambulanzen werden künftig 
angemessen vergütet. 

Qualität wird als Kriterium zur Teilnahmeberechtigung an der ambulanten spezial-
fachärztlichen Versorgung (§116 b SGB V) gestärkt. Wie die Qualitätsnachweise zu 
führen sind, legt der GBA fest. Genutzt werden dazu auch die Qualitätsdaten des 
Qualitätsinstituts.  

[Wir wollen Krankenhausträger unterstützen, die sich in Abstimmung mit der Landes-
planung entscheiden, einen Krankenhausstandort umzuwandeln. Dazu werden wir 
einen Investitionsfonds auflegen, der insbesondere den Abbau von Überkapazitäten, 
die Konzentration von Krankenhausstandorten, die Umwandlung von Krankenhäu-
sern in nicht akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits- 
oder Pflegezentren) oder die Sicherung bereits umgesetzter Strukturänderungen un-
terstützen soll. Analog zum erfolgreichen Programm zur Erneuerung der Kranken-
häuser in den neuen Bundesländern sollen Länder und Kassen jeweils in gemeinsa-
men Vereinbarungen das Nähere regeln. Der Investitionsfonds beteiligt sich mit ma-
ximal 50 Prozent an den jeweiligen Kosten. Es wird einmalig aus der Liquiditätsre-
serve des Gesundheitsfonds eine Summe von 500 Mio. Euro aufgeteilt nach dem 
Königsteiner Schlüssel für Maßnahmen in den Ländern zur Verfügung gestellt. Nicht 
verbrauchte Finanzmittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds zurück.] 

Wir werden zur Vorbereitung der skizzierten Krankenhausreform unter Federführung 
des Bundesministeriums für Gesundheit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, 
die bis Ende 2014 entsprechende Eckpunkte erarbeiten soll.  

 
Ein neues Vergütungssystem in der Psychiatrie und Psychosomatik darf schwerst 
psychisch Erkrankte nicht benachteiligen, muss die sektorenübergreifende Behand-
lung fördern und die Verweildauer verkürzen, ohne Drehtüreffekte zu erzeugen. Dazu 
sind systematische Veränderungen des Vergütungssystems vorzunehmen. An dem 
grundsätzlichen Ziel, mehr Transparenz und Leistungsorientierung und eine bessere 
Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in diesen Bereich zu bringen, 
halten wir fest. 




Arzneimittel, Gesundheitsberufe und Prävention 

Wir stehen für eine flächendeckende, innovative und sichere Arzneimittelversorgung 
in Deutschland. Der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicher-
ten in Deutschland ist ein hohes Gut. Wir wollen einen ressortübergreifenden Dialog 
unter Beteiligung von Wissenschaft und Arzneimittelherstellern einrichten, um den 
Standort Deutschland für Forschung und Produktion zu stärken. 

Wir sehen das Zusammenspiel von Nutzenbewertung und anschließenden Preisver-
handlungen grundsätzlich als lernendes System, das wir bei Bedarf weiterentwickeln 
werden. In Zukunft soll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse des 
Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung an den Preisverhandlun-
gen teilnehmen, um den Versorgungsaspekt zu stärken. Wir werden den gesamten 
Bestandsmarktaufruf (§ 35a Abs. 6 SGB V) beenden. Dies gilt auch für laufende Ver-
fahren. [Um das hier geplante Einsparvolumen zu erreichen, werden wir das Preis-
moratorium auf dem Niveau der Preise vom 1.8. 2009 nahtlos fortführen und den
Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 130a Abs. 1 SGB V) ab 
dem Jahr 2014 von sechs auf sieben Prozent erhöhen. Ein Gesetzentwurf dazu wird 
noch im Jahr 2013 in erster Lesung beraten. Diese Regelung wird ab 2015 jährlich 
daraufhin überprüft, ob abhängig von der finanziellen Lage der gesetzlichen Kran-
kenversicherung eine Anpassung nötig ist. Der Rabatt darf sechs Prozent nicht un-
terschreiten.]  

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln 
werden so gefasst: Alle Wirkstoffe, die nach dem 1.1. 2011 in den Markt eingeführt 
worden sind, werden nach Erstzulassung und bei Indikationsausweitung von dem 
Verfahren der Nutzenbewertung erfasst. Die Phase freier Preisbildung wird nur ein-
malig, nämlich bei Bewertung der Neuheit eines Wirkstoffes, eingeräumt. 

Wir werden gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage 
für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Auswei-
sung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer bleibt davon 
unberührt.  

Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungs-
sicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. 
Dies gilt insbesondere für Impfstoffe. 

Der GBA wird mit der Erarbeitung einer sogenannten Substitutionsliste beauftragt,
auf der Medikamente aufgeführt sind, die im Rahmen von Rabattverträgen nicht aus-
getauscht werden dürfen. Erfolgt die Festlegung nicht in einer gesetzlich vorgegebe-
nen Frist, wird die Liste im Rahmen einer Ersatzvornahme festgesetzt. 

Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfor-
dert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apothe-
ken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.  

Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Erstverschreibung von Arzneimit-
teln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen da-
für nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Pa-
tientenschutz gefährden. 

Gesundheitsberufe und Medizinstudium 
Für eine zielgerichtetere Auswahl der Studienplatzbewerber, zur Förderung der Pra-
xisnähe und zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium wollen wir in einer Kon-
ferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen 
„Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln. 

[Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wird um 50% erhöht und bei  3293
Bedarf länderübergreifend koordiniert.]   3294
  3295
Zudem stößt die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an 
Grenzen. Daher wollen wir die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden 
Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern. 

Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur 
Ausbildung überarbeiten. 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns wich-
tig. Wir werden daher die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen beobachten 
und für eine angemessene Vergütung sorgen. 

Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund stellen  
Wir werden noch 2014 ein Präventionsgesetz verabschieden, das insbesondere die 
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und 
Pflegeheim und die betriebliche Gesundheitsförderung stärkt und alle Sozialversiche-
rungsträger einbezieht.  

[Hierzu werden wir den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen 
Richtwert für Ausgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung als neuen Min-
destwert ab 1.1.2015 auf sieben Euro je Versicherter erhöhen. Dieser Wert erhöht 
sich jährlich um einen Euro bis zu einem Wert von zehn Euro je Versicherter. Diese 
Mittel werden für die einzelnen Präventionsarten differenziert verwendet, jedoch min-
destens 80 Prozent für Maßnahmen in Lebenswelten, davon ein Drittel für die be-
triebliche Gesundheitsförderung. Die weiteren Sozialversicherungsträger sowie die 
private Krankenversicherung leisten einen angemessen Beitrag. Zielorientierung und 
Qualität in der Gesundheitsförderung und Prävention und deren Evaluation soll über
ein nationales Kompetenzzentrum gewährleistet werden, das bei der Bundeszentrale 
für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) angesiedelt wird. Die BzgA erhält einen Teil 
der Mittel für bundesweite Kampagnen zur Prävention. Über deren konkrete Verwen-
dung schließt sie einen Kooperationsvertrag mit dem GKV-Spitzenverband.]  

Die Kooperation und Koordination aller Sozialversicherungsträger sowie der Länder 
und Kommunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen analog der Re-
gelungen zur Förderung der Zahngesundheit (§ 21 SGB V) und von Schutzimpfun-
gen (§ 20d Abs. 3 SGB V) auf Landesebene verbessert. Dabei sind bundesweit ein-
heitliche Gesundheitsziele und Vorgaben zur Qualität und Evaluation zu berücksich-
tigen. Länderpräventionsansätze werden einbezogen. 

Darüber hinaus werden wir die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und die 
ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen stärken. Zudem wollen wir die 
Impfquoten in Deutschland erhöhen. 
Wir wollen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Frauen- 
und Männergesundheitsforschung insbesondere für die gesundheitliche Versorgung 
und die Erarbeitung von medizinischen Behandlungsleitlinien ergeben. 
[Wir wollen die Möglichkeiten, ambulante medizinische Vorsorgeleistungen in aner-
kannten deutschen Kurorten wahrzunehmen, verbessern.] 
Finanzierung und Risikostrukturausgleich 

Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht dar-
über hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Ge-
sundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer um-
sichtigen Ausgabenpolitik begegnen.  

Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, 
der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. 

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen 
Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen. 
Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten
fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur 
der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger 
Einkommensausgleich notwendig.  
Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entfällt damit. 

[Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro bleibt auch in Zukunft zur Finanzierung 
der versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung er-
halten.]

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die finanzielle 
Ausgangslage für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Die im jüngsten 
Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesversicherungsamtes gemach-
ten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs zur Annualisie-
rung der Kosten für verstorbene Versicherte sowie zum Krankengeld und den Aus-
landsversicherten wollen wir zeitgleich umsetzen. 




Pflege
Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.
Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen, um die Situation der Pflege-
bedürftigen, von Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbes-
sern. Dazu wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage der 
Empfehlungen des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie mög-
lich einführen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bes-
sere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhal-
ten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt.  

Für die Akzeptanz eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist entscheidend, dass 
keine neuen Ungerechtigkeiten entstehen. Außerdem ist zu vermeiden, dass zu La-
sten der Versichertengemeinschaft Kosten anderer Träger auf die Pflegeversiche-
rung verlagert werden.  

Wir wollen die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende Begutach-
tungssystematik auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erproben und wissen-
schaftlich auswerten. Auf dieser Grundlage werden anschließend auch die leistungs-
rechtlichen Bestimmungen in dieser Legislaturperiode umgesetzt.  

Die „Allianz für Menschen mit Demenz“ soll Betroffene unterstützen und das Ver-
ständnis und die Sensibilität für Demenzerkrankungen fördern. Dafür sollen bereits 
vorhandene Initiativen auf lokaler Ebene zusammengeführt, gebündelt und gemein-
sam weiterentwickelt werden. 

Pflege im Sozialraum braucht qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die Pflegear-
beit der Angehörigen und Familien, engagierter Bürger und von Ehrenamtlichen soll 
durch qualifizierte Dienste und Einrichtungen professionell begleitet und ergänzt 
werden. Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden wir die Leistungen im ambulan-
ten und stationären Bereich weiter einander angleichen. 

Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor al-
lem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle 
Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 
Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis 
zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein. 

Weiterhin werden wir die Leistungen der Pflegeversicherung wie die Kurzzeit- und 
Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die unterschiedlichen Be-
treuungsformen auch durch die Einführung von Budgets besser und flexibler aufein-
ander abstimmen.  

Im Sinne einer sozialräumlichen Pflege, werden wir die Zuschüsse für Wohnumfeld 
verbessernde Maßnahmen oder die Anschubfinanzierung für ambulant betreute 
Wohnformen ausbauen. 
Wir wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen ihren Alltag in der eigenen 
Wohnung weitgehend selbstbestimmt bewältigen können. Die Entwicklung von An-
geboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme wollen 
wir daher weiter fördern und sie in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung auf-
nehmen. 

Wer einen anderen Menschen pflegt, braucht dafür Zeit und muss die Pflege mit dem 
Beruf vereinbaren können. Wir werden die Möglichkeiten des Pflegezeit- und Famili-
enpflegezeitgesetzes unter einem Dach mit Rechtsanspruch zusammenführen und 
weiterentwickeln, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu unterstützen.  
[F: Die zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation ei-
ner neuen Pflegesituation benötigen, werden wir aufbauend auf der geltenden ge-
setzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld koppeln. 
Kosten: Bei 50T Personen 40 Mio. Euro/Jahr aus der Pflegeversicherung.] 
Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts wollen wir weiter ausbauen. Wir werden 
prüfen, ob die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung verbessert 
werden kann. 
In den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollen 
künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeberufe 
stimmberechtigt vertreten sein. 
Wir prüfen die Schnittstellen zwischen SGB V und SGB XI im Hinblick auf die konse-
quente Umsetzung der Grundsätze ambulant vor stationär und Prävention vor Reha-
bilitation vor Pflege. Wir werden die Finanzierungsverantwortung dort verorten, wo 
der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Deshalb werden wir 
auch prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabi-
litation beteiligen soll. 
Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Wir setzen uns im 
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Personalmindeststandards im Pflegebe-
reich ein und wollen die Pflegeberufe aufwerten. Dokumentationspflichten und Büro-
kratie müssen auf das Nötigste begrenzt werden. 
Der Wechsel zwischen den Berufen in der Pflege muss erleichtert werden. Wir wol-
len die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein 
einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf 
aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eta-
blieren. Wir wollen die Ausbildungsangebote an staatlichen Berufsfachschulen stär-
ken und die Ausbildung gerecht, einheitlich und gemeinsam finanzieren. Ziel sollte 
eine transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein. 
Wir prüfen ein verbindliches Verfahren zur Refinanzierung der Ausbildungskosten, 
um die Kostenbeteiligung aller Einrichtungsträger zu gewährleisten. Der dualen Aus-
bildung mit Ausbildungsbetrieb und Schule wird zukünftig eine zentrale Bedeutung 
zukommen.  
Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein. Die Finanzbeteili-
gung der Länder an den Ausbildungskosten der Schulen muss auch weiterhin ge-
währleistet sein. Eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finan-
zierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen durch den Bund und 
die Länder sollte getroffen werden.  
Wir wollen die Selbsthilfe-Arbeit, die Angebote der Pflegekassen, Pflegestützpunkte 
und andere vorhandene Unterstützungsfaktoren und Angebote der Pflegekassen zur 
Entlastung von pflegenden Angehörigen besser bündeln und vernetzen. Wir setzen 
uns für eine Weiterentwicklung des Pflegetelefons zu einem Notruftelefon „Pflege für 
Angehörige“ ein. 
Um die Transparenz und Nutzerorientierung im Pflegebereich zu verbessern, müs-
sen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und konti-
nuierlich - auch im Hinblick auf eine Entbürokratisierung und ein sektorenübergrei-
fendes Vorgehen - weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden.  
Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die 
Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu 
machen. Wir werden hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner 
straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren.  
Wir werden das Verfahren der Veröffentlichung der Ergebnisse der durch den Medi-
zinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der 
privaten Krankenversicherung e.V. vorgenommenen Qualitätsprüfungen verbessern. 
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb haben die Kommunen und 
die Länder nach dem Pflegeversicherungsgesetz schon jetzt einen wichtigen Beitrag 
zu leisten. 

Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeri-
ums für Gesundheit klären, wie die Rolle der Kommunen bei der Pflege noch weiter 
gestärkt und ausgebaut werden kann. Insbesondere soll geklärt werden, wie die 
Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt wer-
den kann. Im Zusammenwirken mit städteplanerischen Instrumenten sollen Sozial-
räume so entwickelt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich 
in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Außerdem sollen Kommunen stärker 
in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden. Hierfür kommen auf 
Grund ihres hohen sozialräumlichen Bezuges aufsuchende und begleitende Pflege-
beratung insbesondere in Pflegestützpunkten, Pflegekurse für Angehörige und eh-
renamtliche Engagierte, die laufende Beratung der Empfänger von Pflegegeld sowie 
die Beteiligung bei der Leistungsgewährung für Infrastruktur fördernde Maßnahmen 
in Betracht. 
Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 01. Januar 
2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 
0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbes-
serungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen, sowie der 
für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die 
Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau 
eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern 
soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet. 
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der 
Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in 
dieser Legislaturperiode angehoben. 




2013-11-23

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer | WAZ.de

Koalition

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer

22.11.2013 | 18:16 Uhr


Berlin.   Für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen werden die Versicherten ab 2015 mit höheren Beiträgen zur Kasse gebeten. Auch gut verdienende Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen müssen damit rechnen,mehr zu zahlen. Darauf haben sich die Unterhändler in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.

Pflege und Gesundheit werden für die Versicherten teurer | WAZ.de

Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe | kobinet-nachrichten


Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Logo: Daheim statt Heim
Logo: Daheim statt Heim
© BI Daheim statt Heim
Berlin (kobinet) Die Bundesinitiative Daheim statt Heim kritisiert, dass die angehenden Koalitionsparteien auf Bundesebene wenig Neues schaffen wollen, wenn es um die gesellschaftliche Teilhabe von älteren und behinderten Bürgerinnen und Bürgern geht.
"Ich habe die Befürchtung", so die Vorsitzende der Bundesinitiative Daheim statt Heim Silvia Schmidt, "dass die Interessen der pflegebedürftigen und behinderten Menschen in unserem Land unter die Räder kommen, da es wieder einmal nicht um innovative Lösungen und nachhaltige politische Konzepte für die Herausforderungen unseres Landes geht, sondern nur um blanke Parteipolitik."

Wenig Neues in Sachen gesellschaftliche Teilhabe | kobinet-nachrichten

Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet

Veröffentlicht am von
 
Maximal vier Wochen Wartezeit beim Arzt und Klinikreform – was die vermutlich künftigen Regierungspartner sonst noch entschieden haben.
Gesundheit und Pflege: Darauf haben sich Union und SPD geeignet | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

2013-11-21

„Ambulante Pflege stärken“ - Startseite - WESER-KURIER


Soziales Netzwerk setzt auf bürgerschaftliches Engagement und fordert Reformen „Ambulante Pflege stärken“

Von

„Ambulante Pflege stärken“ - Startseite - WESER-KURIER

2013-11-17

DGB sieht Pflegereform in Gefahr - Politik - Tagesspiegel


Politik DGB sieht Pflegereform in Gefahr

16.11.2013 00:00 Uhrvon

Gerade Demenzkranke sind auf Hilfe angewiesen. Doch nur wenige Pflegekräfte arbeiten dauerhaft in ihrem Beruf. Foto: Felix Kästle/dpa Foto: dpa
Gerade Demenzkranke sind auf Hilfe angewiesen. Doch nur wenige Pflegekräfte arbeiten dauerhaft in ihrem Beruf. Foto: Felix Kästle/dpa - Foto: dpa
Gewerkschaft: Modernisierung des Systems nicht verschleppen / „Machtwort“ der Kanzlerin gefordert.
DGB sieht Pflegereform in Gefahr - Politik - Tagesspiegel

Lörrach: Flashmob für bessere Arbeitsbedingungen: Pflege(r) am Boden - badische-zeitung.de

Flashmob für bessere Arbeitsbedingungen

Pflege(r) am Boden

Für bessere Arbeitsbedingungen gingen am Samstag in Lörrach Mitarbeitende aus Pflegeberufen und andere, die die Anliegen teilen, buchstäblich "auf die Straße".
  1. Wie in anderen deutschen Städten fand auch in Lörrach am Samstag ein Flashmob der Pflegeberufe statt. Foto: Wieschenkämper


LÖRRACH (wik). Die Mitarbeiter der Pflegeberufe sind am Boden. Mit dieser Botschaft legten sich rund 60 Flashmob-Teilnehmer am Samstag für zehn Minuten auf dem Alten Markt in Lörrach auf den Boden und demonstrierten gegen die schwierigen Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Die meisten der Demonstranten arbeiten in Pflegeberufen, aber Angehörige von Pflegebedürftigen und alle, die für Veränderungen in der Pflege eintreten, waren aufgefordert, bei der Aktion mitzumachen. Aufgerufen dazu hat Jacqueline Simmert, Altenpflegehelferin aus Weil am Rhein. "Unsere Kritik richtet sich an die Politik, die bislang nichts dafür tut, dass sich die Situation in Pflegeheimen und Krankenhäuser verbessert", so Simmert.
Lörrach: Flashmob für bessere Arbeitsbedingungen: Pflege(r) am Boden - badische-zeitung.de

2013-11-15

Blinde Menschen erwarten gerechte Blindengeldlösung | kobinet-nachrichten


Blinde Menschen erwarten gerechte Blindengeldlösung

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Button: Person mit Blindenstock
Button: Person mit Blindenstock
© kobinet/omp
Berlin (kobinet) Die Verbände blinder und sehbehinderter Menschen erwarten im Vorfeld der morgen stattfindenden Koalitionsverhandlung zum Bundesteilhabegesetz, dass mit diesem Gesetz die bisherigen Landesblindengelder zu einem Bundesteilhabegeld weiterentwickelt werden.
Derzeit zahlen alle Bundesländer ein Blindengeld. Doch die Höhe dieser Leistung ist nach zahlreichen Sparrunden mittlerweile höchst unterschiedlich.
Blinde Menschen erwarten gerechte Blindengeldlösung | kobinet-nachrichten
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