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2013-11-01

Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder - Wissenschaft - Nordic Market


Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder
Freitag, der 1.November 2013
Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder Hamburg: Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einzurichten. Ein entsprechendes Abkommen, das Gesetzeskraft erlangen soll, hat der Senat auf den Weg gebracht.
Präimplantationsdiagnostik: Gemeinsame Ethikkommission der norddeutschen Länder - Wissenschaft - Nordic Market

2013-06-05

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

01.02.2013 - 12:31

Nach jahrelangen Debatten wird in Deutschland die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) eingeführt. Gesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP kündigte am Freitag in Berlin an, dass die deutsche Bundesregierung die Verordnung über die Gentests an Embryonen mit den Wünschen des Bundesrats nach einer Prüfung in Kraft setzten werde.

Präimplantationsdiagnostik kommt in Deutschland

2012-11-14

Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 14.11.2012
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in seiner Sitzung am 14. November 2012 gebilligt. Die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen der Länder und der Bundesbeauftragte, Hubert Hüppe, kritisieren diesen Entwurf der PID-Verordnung.

So käme der Entwurf einer faktischen Freigabe der Präimplantationsdiagnostik gleich. Der Gesetzgeber habe mit dem PID-Gesetz beabsichtigt, die Präimplantationsdiagnostik nur für wenige Ausnahmefälle vorzusehen, der Verordnungsentwurf gehe aber weit darüber hinaus.

Der Bundesbeauftragte und die Länderbeauftragten fordern, die Anzahl der PID-Zentren auf eine niedrige Zahl zu reduzieren, gegebenenfalls genüge ein Zentrum. Außerdem sei Transparenz hinsichtlich der Erkrankungen und Behinderungen, bei denen die Ethikkommissionen bei den PID-Zentren von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ im Sinne des PID-Gesetzes ausgehen, geboten. Nur so sei eine Kontrolle bzw. eine einheitliche Beurteilung der PID möglich.

Auch dürfe es nicht zu einem Ethikkommissionstourismus kommen, die Entscheidung einer Ethikkommission müsse auch für andere Ethikkommissionen bindend sein. Überdies sei sicherzustellen, dass zufällig bei der PID gewonnene Erkenntnisse über genetische Ausstattungen nicht genutzt würden, um menschliche Embryonen weiter zu selektieren.

Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen appelliert an die Länder, die Bedenken aufzunehmen und die PID-Verordnung im Bundesrat entsprechend zu verändern.
Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

PID-Verordnung: Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen - Inland - FAZ

PID-Verordnung Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen

 ·  In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gebilligt. 

Beinahe eineinhalb Jahre nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss sollen Eltern künftig tatsächlich Gentests an Embryonen veranlassen können. Das Bundeskabinett brachte dafür am Mittwoch eine Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen. Doch erst mit der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich vorgenommen werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehrere Ministerpräsidenten werfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ vor, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus. (...)

PID-Verordnung: Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen - Inland - FAZ

2012-11-13

Pressemitteilung anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 13.11.2012

„Präimplantationsdiagnostik ist eine frühe Selektion auf genetische Veranlagungen mit Krankheits- oder Behinderungswert. Aus behindertenpolitischer Sicht ist PID daher eine Diskriminierung aller Menschen mit diesen genetischen Eigenschaften.
Der Bundestag hat 2011 durch Änderung des Embryonenschutzgesetzes PID in zwei Fallkonstellationen ermöglicht: erstens bei bekannter genetischer Veranlagung von Paaren mit Kinderwunsch und zweitens zur Feststellung einer Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt (Aneuploidie-Screening).

Die kommende Verordnung der Bundesregierung kann sich nur in den durch das Gesetz festgelegten Grenzen bewegen. Sie sollte hierbei den gegebenen Spielraum nutzen, um wenigstens solche Zusicherungen der PID-Befürworter zu verwirklichen, die „enge Voraussetzungen“ versprachen wie etwa eine niedrige, begrenzte Zahl von Zentren. Schon die erwartete Zahl von wenigen hundert PID-Fällen pro Jahr legt es nahe, die absolute Zahl der Zentren streng zu begrenzen.

Zudem sollte die Meldepflicht so ausgestaltet werden, dass anhand geeigneter Erhebungsmerkmale tatsächlich beobachtet werden kann, ob PID nur in besonders „schwerwiegenden“ Indikationen zurückhaltend genehmigt und durchgeführt wird, oder ob es zu Ausuferungen kommt.

Ich appelliere an die Kabinettsmitglieder, bei der PID-Verordnung innerhalb des gesetzlich Vorgegebenen den PID-Einsatz zu begrenzen, Missbrauch und Ausweitung vorzubeugen und eine aussagefähige Berichtsgrundlage zum Erkennen gesetzgeberischen Nachsteuerungsbedarfs zu ermöglichen.“


Pressemitteilungen - Anlässlich des bevorstehenden Beschlusses der PID-Verordnung durch das Bundeskabinett erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-10-11

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

Präimplantationsdiagnostik

PID-Verordnung kommt später

dpa, 08. Oktober 2012, 15:06 Uhr

Berlin -Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland lässt weiter auf sich warten. Die zuletzt für Mitte September angekündigte Verordnung zur Durchführung von Gentests an Embryonen ist immer noch nicht fertig. Sie soll aber „noch im Herbst“ ins Bundeskabinett, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Der Verordnungsentwurf war im Kreis der Bundesländer wie auch bei der Evangelischen Kirche auf Kritik gestoßen.

PID-Verordnung kommt später | APOTHEKE ADHOC

2012-09-02

PIDV-Stellungnahme - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.



Referentenentwurf einer Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV)


Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.





I. Vorbemerkung
(...)
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich im Vorfeld der gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik für ein Verbot der PID eingesetzt. Entscheidungsleitend waren die Schutzrechte des Embryos, die Risiken der dabei angewendeten Technologie sowie die Konsequenzen einer Zulassung der Präimplantationsdiagnostik für Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen und deren Familien sowie für die Gesellschaft als Ganzes in Abwägung mit den individuellen Konfliktsituationen von Paaren, die aufgrund bekannter genetischer Risikofaktoren zur Realisierung ihres Kinderwunsches die Präimplantationsdiagnostik in Anspruch nehmen wollen.

Der vorliegende Verordnungsentwurf, mit welchem die im Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik vom 21.11.2011 (BGBl. I S. 2228) enthaltenen grundsätzlichen Verfahrensvorgaben umgesetzt werden, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Gestalt konterkariert das in § 3 a Abs. 1 ESchG verankerte Ziel der Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Auch verhindert die Verordnung in ihrer derzeitigen Gestalt die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der PID-Anwendung in der Praxis.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert daher eine umfassende Änderung der Verordnung.


Organisation
Bundesvereinigung Lebenshilfe
31.08.2012, 09:47 Uhr

Zum Download der Stellungnahme:

PIDV-Stellungnahme - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

2012-08-29

PID-Verordnung ist Provokation

PID-Verordnung ist Provokation

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.

Entwurf zur Präimplantationsdiagnostik

ISL
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PIDV) heute als "Provokation" bezeichnet. Daran fänden nur die Abgeordneten Gefallen, die vor einem Jahr für eine viel weitergehende Zulassung der PID gestimmt haben.
Anläßlich einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit, die am Donnerstag in Bonn stattfindet, haben Rebecca Maskos und Gerlef Gleiss vom ISL-Bioethik-Forum in ihrer Stellungnahme weitere massive Kritikpunkte am Referentenentwurf zusammengetragen.



PID-Verordnung ist Provokation

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein” | WolfenbüttelHeute

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein”



Prälat Bernhard Felmberg
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Dr. Bernhard Felmberg, hat im Rahmen der Expertenanhörung zur geplanten Rechtsverordnung zur Organisation und zum Verfahren der in Ausnahmefällen rechtmäßigen Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID), die heute in Bonn stattfindet, eine Stellungnahme abgegeben.

EKD: „Die Zahl der PID-Zentren sollte begrenzt sein” | WolfenbüttelHeute

2012-08-26

Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik - KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

25. August 2012, 07:17
Kardinal Schönborn: Neuer Down Syndrom-Bluttest ist Eugenik















Erzbischof in vielgelesener Wiener U-Bahn-Zeitung: Ist das noch eine menschliche Gesellschaft, in der nur mehr Supergesunde erwünscht sind? Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?

Wien (kath.net/KAP) Nach Einführung des neuen "Down Syndrom"-Bluttests am vergangenen Montag hält die Kritik an dem umstrittenen Testverfahren weiter an. Nun hat sich auch der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, in der Wiener Gratis-U-Bahn-Zeitung "Heute" mit einer scharfen Kritik zu Wort gemeldet.

"Ist das noch eine menschliche Gesellschaft?" fragt Schönborn, in der "nur mehr topfitte, supergesunde, leistungsstarke Menschen" erwünscht sind.
 

Zugleich zeigte sich der Kardinal besorgt über den durch den Bluttest verschärften Trend zur Selektion behinderten Lebens: "Hier wird Selektion betrieben. Eugenik. Wird das schlimme Wort vom 'lebensunwerten Leben' wieder Wirklichkeit?"
KATH.NET - Katholischer Nachrichtendienst

Pro familia :PID Stellungnahme

pro familia Stellungnahme
zum Entwurf einer Rechtsverordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Juli 2012

"(...)
Insgesamt setzt der Entwurf der Rechtsverordnung die Vorgaben durch das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) umfassend um. Da eine PID nach Auffassung von pro familia ausdrücklich unter Betrachtung der individuellen Situation des Paares bzw. der Frau zulässig sein sollte und es nicht um definierte Krankheiten gehen darf, begrüßt pro familia, dass im Verordnungsentwurf die Formulierung des „Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit“ und der „schwerwiegenden Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird“ nicht weiter konkretisiert wurde.

Der aus Sicht von pro familia notwendige Nachbesserungsbedarf besteht in den genannten Punkten in Bezug auf
 die Qualifikation der Ethikkommissions-Mitglieder,
 den Nachweis der Qualifikation für psychosoziale Beratung in den Zentren für Präimplantationsdiagnostik gem. der (Muster-)Richtlinie der BÄK,
 die Ergänzung eines Angebots psychosozialer Beratung durch qualifizierte Beratungsstellen,
 die Sozialverträglichkeit der Kosten sowohl in Bezug auf die Antragsstellung als auch auf die Durchführung der PID und
 die Möglichkeit einer alleinigen Antragstellung der Frau bei heterologer Insemination."

PIDV_Stellungnahme.pdf (application/pdf-Objekt)

2012-08-25

Umfrage zur Präimplantationsdiagnostik: Sechs Länder gegen den Minister - taz.de


Sechs Länder gegen den Minister

Mindestens sechs Bundesländer wollen die PID strenger handhaben als Gesundheitsminister Bahr. Sie befürchten einen „Medizintourismus“.von E. Gamperl / H. Haarhoff

Eizellen werden auf eine künstliche Befruchtung vorbereitet.  Bild:  dpa
BERLIN taz | Der Streit über die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht weiter: Mindestens sechs Bundesländer lehnen die PID-Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ab oder fordern erhebliche Nachbesserungen.
Das ergab eine Umfrage der taz bei den 16 Landesgesundheitsministerien. Die Kritik aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Berlin richtet sich vor allem gegen Bahrs Plan, weder die Zahl der PID-Zentren begrenzen zu wollen noch die Anzahl der Ethikkommissionen.
Umfrage zur Präimplantationsdiagnostik: Sechs Länder gegen den Minister - taz.de

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

Ärzte Zeitung, 24.08.2012 
 

 

PID

BÄK mahnt praktikable Kriterien an

BERLIN (fst). Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen. Diese zu schaffen müsse "oberstes politisches Ziel sein", heißt es in einer BÄK-Stellungnahme zur PID-Rechtsverordnung.

PID: BÄK mahnt praktikable Kriterien an

2012-08-22

Genom-Check am Embryo – der Basler Appell sagt nein! »

Genom-Check am Embryo – der Basler Appell sagt nein!

By  Last updated: 21st August 2012
Basel (pressrelations) -
Genom-Check am Embryo – der Basler Appell sagt nein!

Der Bundesrat will die Präimplantationsdiagnostik erlauben. Gleichzeitig werden Genom-Tests für Ungeborene entwickelt. Der Basler Appell gegen Gentechnologie warnt davor, behinderte Menschen zu diskriminieren, und verlangt eine öffentliche Debatte.
Ende Juni publizierte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den Vernehmlassungsbericht zum Entwurf für eine Änderung von Artikel 119 BV sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG). Der Entwurf sieht vor, das in der Schweiz zur Zeit noch geltende Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufzuheben und das umstrittene selektive Diagnoseverfahren unter strengen Auflagen zu erlauben. Der entsprechende Verfassungsartikel mit Gesetzesentwurf soll bis zum Frühling 2013 ausgearbeitet werden.

Genom-Check am Embryo – der Basler Appell sagt nein! » Currentgame

2012-08-04

Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet

03.08.2012 - 21:19

Recht auf Leben für alle gefordert.

Berlin (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der Partei Die Linke lehnte heute den vorliegenden Entwurf einer Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kategorisch ab. Mit dieser Verordnung sollen die engen Vorschriften des PID- Gesetzes noch verwässert werden, so eine Pressemitteilung.

„So ist die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen nicht gemeint; wir fördern jeden Menschen, wir akzeptieren jeden Menschen, wir sondern nicht vorher aus, nicht per Gesetz und auch nicht nach Vorschriften“, sagte die Irene Müller als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft. (...)
Recht auf Leben für alle gefordert -- kobinet


 SPIEGEL ONLINE
Entwurf für Rechtsverordnung Ministerium regelt Gentests an Embryonen
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
DPA
Eizelle unterm Mikroskop (Archivbild): Enge Grenzen für Präimplantationsdiagnostik
Eine Rechtsverordnung soll festlegen, wie Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas genau ablaufen dürfen. Gesundheitsminister Daniel Bahr hat dazu nun einen Entwurf verschickt. Die Anwendung des Verfahrens ist nur in engen Grenzen erlaubt.
Berlin - Der Bundestagsbeschluss zur Zulassung von Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas war hart umkämpft. Nun, sieben Monate später, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) einen Entwurf für die mit Spannung erwartete Rechtsverordnung zur Regelung des Verfahrens vorgelegt. Die Verordnung ist Voraussetzung zur Zulassung der umstrittenen Methode und enthält Vorgaben für die Zentren, die eine sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) durchführen wollen.

Bei dem Verfahren untersuchen Ärzte im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte. Der Bundestagsbeschluss erlaubt die Anwendung aber nur in sehr engen Grenzen: Paare dürfen die Methode nur dann nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Die neue Rechtsverordnung soll nun die Details regeln.
spiegel.de

PID im internationalen Vergleich

Im Rahmen des Monitoring "Gendiagnostik und Gentherapie" erarbeitet das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) einen Vergleich der rechtlichen Regulierung und praktischen Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in sieben ausgewählten Ländern. Damit soll eine Informationsgrundlage für Überlegungen zu einer bundesdeutschen Regulierung von PID geschaffen werden. Eine erste vorläufige Charakterisierung der Situation in den untersuchten Ländern liegt bereits vor, die wir an dieser Stelle dokumentieren wollen.
In die Untersuchung wurden sowohl Länder mit vergleichsweiser restriktiver Regelung oder Verbot der PID einbezogen als auch solche, in denen die PID rechtlich nicht geregelt ist, beziehungsweise der bestehende rechtliche Rahmen die Durchführung von PID zulässt, ohne dabei im Einzelnen Indikationen oder Voraussetzungen für die Untersuchung an Embryonen festzuschreiben. Von Nachteil ist, dass die Datenlage zur praktischen Anwendung von PID in den einzelnen Ländern recht unterschiedlicher Qualität ist. Oft besteht keine Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen, und Aussagen über Anzahl, Indikation und Erfolg der Untersuchungen bleiben lückenhaft.(..)
PID im internationalen Vergleich | GeN




 

 

 

Was heißt Eugenik?

www.gedenkort-t4.eu

2012-07-31

Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 31.07.2012
„Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik ist anscheinend von dem Willen getragen, die ohnehin weitgehenden Regelungen des PID-Gesetzes noch zu überschreiten. Offensichtlich versuchen hier die Befürworter einer Freigabe der PID am Bundestag vorbei eine weitergehende Öffnung durchzudrücken. Damit wird auch der Wille derjenigen konterkariert, die zwar für das PID-Gesetz gestimmt haben, es aber mit einer engen Begrenzung der PID ernst meinten“, so Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach dem Gesetz ist eine PID unter anderem dann nicht rechtswidrig, wenn das „hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit“, wie es im Gesetz heißt, vorliegt.
Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik wird durch die Bundesregierung erlassen und bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Beauftragte hat sich jetzt an die Mitglieder von Bundeskabinett und Bundesrat gewandt und dringend gebeten, die mit dem Verordnungsentwurf vorgezeichnete faktische Freigabe der PID zu verhindern und auf Änderungen am Verordnungsentwurf zu dringen.
„Bei der Entscheidung über das PID-Gesetz im Deutschen Bundestag vor einem Jahr hat die damalige Mitinitiatorin des PID-Gesetzes Ulrike Flach betont, dass die PID nur in wenigen hundert tragischen Ausnahmefällen durchgeführt werde. Nachdem das Gesetz nunmehr in Kraft ist und Frau Flach Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, scheinen die Beteuerungen im Gesetzgebungsverfahren für sie keine Rolle mehr zu spielen“, so Hubert Hüppe.
Er verweist hierbei darauf, dass nach dem Verordnungsentwurf die Anzahl der PID-Zentren nicht beschränkt sei. „Dies zeigt deutlich, dass es den Verfassern des Verordnungsentwurfs tatsächlich um eine Ausweitung der PID geht. Wie sollten die Zentren andernfalls die nötige Erfahrung sammeln, um die PID durchzuführen? Wenn es sich wirklich nur um wenige hundert Ausnahmefälle handeln soll, wie beim Beschluss über das PID-Gesetz im letzten Jahr behauptet, wäre eine niedrige einstellige Zahl an Zentren absolut ausreichend“, so der Beauftragte.
Außerdem sei offenbar beabsichtigt, die Entwicklungen in der Präimplantationsdiagnostik so intransparent wie möglich zu halten, um ein zeitnahes Gegensteuern zu verhindern, so Hubert Hüppe. „Obwohl das PID-Gesetz ausdrücklich einen Bericht der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit der PID verlangt, verhindert der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Fassung wichtige Erkenntnisse. Insbesondere bleibt im Dunkeln, bei welchen Erkrankungen und Behinderungen die bei den Zentren einzurichtenden Ethikkommissionen in den zu entscheidenden Einzelfällen von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ ausgehen und dadurch eine PID erst möglich machen. Hier soll anscheinend bewusst verschleiert werden, um eine wirksame Kontrolle der PID von vornherein zu unterbinden. Einer zukünftigen Entwicklung hin zu einem immer massiveren Aussortieren von Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen ist so Tür und Tor geöffnet. Dem Bundestag wird damit die in der Begründung zum PID-Gesetz noch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genommen, die Konsequenzen der PID zu überprüfen“, so der Beauftragte.
Wie es im Verordnungsentwurf außerdem selbst heißt, soll ein „Ethikkommissionstourismus“ vermieden werden, wenn eine Ethikkommission nicht zustimmt. Trotzdem soll es bei einer ablehnenden Entscheidung einer Ethikkommission möglich sein, eine erneute Entscheidung einer anderen Ethikkommission herbeizuführen. „Diese Konstruktion ist ein weiterer Beleg für die eigentliche Absicht der Verfasser des Verordnungsentwurfs und überdies widersprüchlich. Sie erzeugt gerade das Ethikkommissions-Hopping, das nach der Begründung der Verordnung vermieden werden soll“, so Hubert Hüppe.
Der Verordnungsentwurf enthalte im Übrigen keinerlei Bestimmung, wie mit zufällig bei der PID gewonnenen Erkenntnissen über genetische Ausstattungen, etwa einem Down-Syndrom oder dem Geschlecht, umgegangen wird, so Hubert Hüppe. „Hier wird ein Weg verfolgt, der selbst über das PID-Gesetz hinausgeht und an dessen Ende Nachwuchs auf Bestellung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen steht“, so der Beauftragte. Er weist hierbei auch auf erste Stimmen aus der Ärzteschaft hin, die auf mögliche haftungsrechtliche Folgen für Ärzte hinweisen, wenn gewonnene Erkenntnisse, etwa über eine Behinderung, nicht weitergegeben werden.
Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-07-12

Deutsches Ärzteblatt: Gentests an Embryonen sollen ab 2013 möglich sein

 

Politik

Gentests an Embryonen sollen ab 2013 möglich sein

Donnerstag, 12. Juli 2012

Berlin – Paare mit schweren Erbkrankheiten können ab dem kommenden Jahr auf Gentests an künstlich erzeugten Embryonen hoffen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Anwendung der Präimplantations­diagnostik (PID) an die anderen Ressorts, die zuständigen Fachverbände und die Länder übermittelt, wie eine Sprecherin heute in Berlin sagte. Bis zum 17. August sollen die Verbände und Behörden Stellung nehmen, danach entscheiden Regierung und Bundesrat über die Verordnung. Sie könnte dann Anfang 2013 in Kraft treten.
Deutsches Ärzteblatt: Gentests an Embryonen sollen ab 2013 möglich sein

2011-08-27

Molekulare Gentests: ethisch bedenklich, öffentlich gefördert - F.A.Z.-Community

Biopolitik

Molekulare Gentests: ethisch bedenklich, öffentlich gefördert

26. August 2011, 01:39 Uhr

Prinzipienreiterei ist für Politiker, zumal für solche auf herausgehobenen Positionen, kein sonderlich attraktives Hobby. Pragmatisch regiert sichs nicht nur leichter, sondern vermutlich überhaupt nur, Allerdings darf man auch nicht zu beliebig wirken, erscheint man sonst doch leicht zu ersetzen. Nun ist das hier kein Blog, das „Politikberatung für Dummies“ anstrebt. Aber Bioethik wird auch für Politiker zunehmend zu einem Thema mit dem man sich profilieren kann. Annette Schavan die Forschungsministerin aus Süddeutschland hat das schon vor einiger Zeit erkannt. In der Debatte über Präimplantationsdiagnostik hat sie, mit guten Argumenten, deswegen lange Zeit für ein grundsätzliches Verbot geworben. Jetzt wurde bekannt, dass ausgerechnet das von ihr geleitete Forschungsministerium mit etwa 230.000 Euro ein Projekt zur „pränatalen Diagnostik genetischer Erkrankungen“ fördert. Das Geld erhielt die Konstanzer Firma GATC Biotech AG für die Entwicklung eines Schwangerschaftsfrühtest, der ermöglicht durch eine Untersuchung des von der werdenden Mutter entnommenen Bluts zu klären, ob das ungeborene Kind eine Trisomie 21, also das Down-Syndrom hat. Der Test soll durch die GATC Tochter Life Codexx AG spätestens im Frühjahr 2012 auf den deutschen Markt kommen. In einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt es stolz:
„Die Durchführung humangenetischer Diagnostiktests auf Basis neuester Sequenziertechnologien ist ein revolutionäres Konzept. Dadurch wird sich die Kosteneffizienz in der Diagnostik drastisch verbessern. Die LifeCodexx AG wird hier eine Vorreiterrolle übernehmen,‘ begeistert sich Peter Pohl, CEO der GATC Biotech AG und Aufsichtsratsvorsitzender der LifeCodexx AG.“
Tatsächlich hat der neue Test aus Sicht der Humangenetiker und Gynäkologen erhebliche Vorteile: Er kann´in einem frühen Stadium der Schwangerschaft (ab der 10. Woche) durchgeführt werden, er ist nach bislang vorgelegten Studienergebnissen sehr zuverlässig und kann so die Amniozentese, die invasive Fruchtwasseruntersuchung, die ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko mitsich bringtin erheblichem Umfang unnötig machen.
Im Ergebnis sinkt durch die Möglichkeit eine frühe und sehr risikoarme Testung durchführen zu können, die Hemmschwelle zur Durchführung entsprechender Untersuchungen erheblich. Damit wird gleichzeitig auch der Erwartungsdruck, die nunmehr gebotene Möglichkeit auchzu nutzen spürbar erhöht: Mag angesichts der Gefahr einer Fehlgeburt die Frau, die keine Amniozentese will, obwohl sie zu einer als Risikogruppe definierten Menge gehört, noch auf ein gewisses Verständnis stoßen, wird dieses beim Fehlen einer solchen Gefahr kaum noch anzunehmen sein –insbesondere, wenn angesichts belasteter Sozialversicherungskassen die ökonomischen Erwägungen an Bedeutung gewinnen oder die Bereitschaft zur guten Versorgung von Menschen mit angeborenen Behinderungen sinkt.

F.A.Z.-Community

2011-08-11

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik -- kobinet

11.08.2011 - 08:55

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik.

Hannover (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) will in Sachen Präimplantationsdiagnostik eine Wächterfunktion einnehmen und fordert die Mitarbeit behinderter Menschen im Ethikrat ein. Der Bundestag hatte am 7. Juli der begrenzten Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt.

In seiner Sitzung am 6. August in Hannover diskutierten die Mitglieder des Soziapolitischen Ausschusses des BSK diese Entscheidung und ihre Konsequenzen. Hervorgehoben wurde dabei die Rolle des BSK in einer Wächterfunktion und die Forderung, Menschen mit Behinderung im Ethikrat einzubeziehen. "Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten jedoch in begründeten Einzelfällen künftig erlaubt ist. Der BSK sieht dies parallel zur Schwangerschaftsunterbrechung, die in Deutschland zwar ebenso verboten ist, jedoch bis zum dritten Monat und bei medizinisch besonderer Indikation auch später, nicht unter Strafe steht", sagte Karl Finke, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik -- kobinet

2011-07-18

Behinderte in die PID-Ethikkommission -- kobinet

18.07.2011 - 11:48

Behinderte in die PID-Ethikkommission.

Essen (kobinet) Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), fordert eine breitere Besetzung der zu schaffenden Ethikkommission, die über die Präimplantationsdiagnostik (PID) im Einzelfall entscheiden soll: "Neben Ärzten, Philosophen und Pflegepersonal müssen Leute zum Beispiel von der Lebenshilfe oder dem Behindertenrat dazugehören. Sie vertreten Menschen mit Behinderungen, die nach dem PID-Gesetz eigentlich gar nicht mehr auf der Welt wären", sagte Zöller, der massive Kritik an der PID-Zulassung übte.

Behinderte in die PID-Ethikkommission -- kobinet
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