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2011-10-24

Nationalrat will Versicherungen auf Behinderten-Gerechtigkeit prüfen - VersicherungsJournal Österreich

Nationalrat will Versicherungen auf Behinderten-Gerechtigkeit prüfen

24.10.2011 – Abgeordnete des Nationalrats sprechen von wiederholten Diskriminierungen behinderter oder chronisch kranker Menschen beim Abschluss privater Versicherungsverträge. Das Parlament will nun, dass – gemeinsam mit Interessenvertretungen – geprüft wird, wie Nachteile hintanzuhalten sind und allenfalls ein Beschwerdeverfahren eingeführt werden kann.
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Nationalrats-Abgeordnete von Sozialdemokraten und Volkspartei beklagen, behinderte oder chronisch kranke Menschen würden oft diskriminiert, wenn es um den Abschluss privater Versicherungen geht.
Dr. Franz-Joseph Huainigg (Foto: Parlamentsdirektion / Wilke)
Franz-Joseph Huainigg (Foto: Parlamentsdirek- tion / Wilke)
„Sie müssen entweder mit deutlich höheren Prämien rechnen oder werden ganz vom Abschluss einer Versicherung ausgeschlossen“, sagt Franz-Joseph Huainigg, Nationalrats-Abgeordneter und ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen. Dies führe immer wieder auch zu indirekten Nachteilen, weil Lebensversicherungen auch zur Besicherung von Krediten verwendet werden.
„Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss für alle Bereiche des Lebens gelten“, ergänzt Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen.
Mit dem in der Parlamentssitzung vorige Woche gefassten Beschluss „soll nun auch der Diskriminierung im privaten Versicherungsbereich entgegengewirkt werden“, so Königsberger-Ludwig.

Nationalrat will Versicherungen auf Behinderten-Gerechtigkeit prüfen - VersicherungsJournal Österreich

2011-06-09

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 09.06.2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordern, alle chronisch kranken Menschen vor Benachteiligungen zu schützen. Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Die Auslegung des Begriffs ist in Rechtsprechung und Lehre jedoch noch immer nicht geklärt. Manche sehen beispielsweise eine HIV-Infektion oder Diabetes nicht als Behinderung an. Diese Menschen hätten dann keinen Diskriminierungsschutz. Jedoch sollte auch chronisch Kranken Diskriminierungsschutz zustehen.
Lüders und Hüppe unterstrichen: „Ein enges Verständnis des Behinderungsbegriffs schließt Menschen mit chronischen Krankheiten aus. Gerade auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Arbeitsleben und im Alltag dar. "Hier ist zunächst die Rechtsprechung gefordert, ihre enge Definition von Behinderung aufzugeben. Falls sich keine Verbesserungen einstellen, besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", betonten Lüders und Hüppe.
Etwa 25 Prozent aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Vielzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder der HIV-Infektion wandte sich rat- und hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Diskriminierungserfahrungen an ihrer Arbeitsstelle und teilweise auch schon im Bewerbungsverfahren gemacht haben.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke
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