SoVD-Positionspapier zu den Auswirkungen des Fiskalpakts
Berlin, 7. November 2013
Auszug:
Die Gesamtverschuldung der deutschen Kommunen (inzwischen 130 Mrd. Euro) hat sich seit dem Jahr 2007 eklatant erhöht und die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen verstärkt. Mit dem Fiskalpakt werden die kommunalen Finanzen in die Defizitobergrenze einbezogen, so dass der finanzielle Druck auf Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen wachsen wird und Handlungsspielräume geringer werden. In den Kommunen könnten Ausgabenbegrenzungen, vor allem durch Einsparungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen, z.B. beim kommunalen Wohnungsbau sowie bei sozialen Einrichtungen und Dienstleistungen vor Ort, die Folge sein.
Im Rahmen des Fiskalpakts hat der Bund überdies zugesagt, unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz zu verabschieden, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der bisherigen Form ablöst. Die Reform der Eingliederungshilfe muss jedoch – im Interesse der Menschen mit Behinderungen – unter sozialpolitischen und nicht vorrangig unter finanzpolitischen Vorzeichen geführt werden. Eine inhaltliche Reform, einschließlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe darf im Ergebnis nicht dazu führen, berechtigte Ansprüche und Leistungen für die behinderten Menschen einzuschränken. Vielmehr muss sie Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern und
ausweiten. Hierzu gehören eine größere Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der Eingliederungshilfe, die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Grundsatz einer individuell bedarfsdeckenden Leistungsgewährung.
Es erscheint fraglich, ob unter den Vorzeichen des Fiskalpaktes diese Ziele im Interesse der Menschen mit Behinderung umgesetzt werden.
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2014-02-12
2014-01-20
Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus
Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus
geschrieben von
Redaktion
Montag, 20. Januar 2014 13:00
hat die Landesregierung durch SPD-Staatssekretärin Anette Langner angekündigt,
dass sie die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehenen
Entlastungsmittel zugunsten der Kommunen im Bereich der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu weiten Teilen für
den Landeshaushalt reklamiert.
Dazu erklärt der Vorsitzende der
Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein und
CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB:
„Das ist ein dreistes Stück aus dem Tollhaus! (...)"
weiterlesen:
Liebing: Landesregierung leistet dreistes Stück aus dem Tollhaus
ISL-Klausur: Für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen verdient | kobinet-nachrichten
Entlastung der Kommunen statt besserer Teilhabe Behinderter? | kobinet-nachrichten
2014-01-11
Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren | News4teachers
Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren
Geschrieben von: Redaktion 9. Januar 2014
DÜSSELDORF. Integrationshelfer bereitzustellen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen sei keine Leistung der Schule, sondern des Sozialhilfeträgers, hat das Landessozialgericht NRW entschieden. Die Finanzierung obliegt damit den Kommunen. Schulministerin Löhrmann will Geld vom Bund.Urteil: Kommunen müssen Integrationshelfer finanzieren | News4teachers
2013-11-30
Hilfen für Behinderte: Erfreulich, aber undeutlich - Politik - Tagesspiegel
Hilfen für Behinderte
Erfreulich, aber undeutlich
00:00 Uhrvon Albert FunkArbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - Senatspressestelle -
- Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Ministerien tragen Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit mit28.11.2013 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. Das Teilhabegeld soll aus Mitteln des Bundes gezahlt werden und ausschließlich der eigenverantwortlichen Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft dienen. Der Höhe nach soll es der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen, die zurzeit 660 Euro beträgt.
Das Bundesteilhabegeld soll ausnahmslos für jeden Erwachsenen mit einer "wesentlichen Behinderung" und Bedarf auf Eingliederungshilfe gezahlt werden.
Eigenes Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet. Das Bundesteilhabegeld soll zudem zusätzlich zu Sozialleistungen gezahlt werden, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege.
Angerechnet wird es lediglich auf die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, also auf die staatliche Förderung für Heimbewohner und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Ihnen soll vom Bundesteilhabegeld aber ein in der Höhe noch nicht festgelegter Selbstbehalt zustehen.
"Ich freue mich besonders, dass die Arbeits- und Sozialminister zudem auch Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit übernommen haben", sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen. Das Budget für Arbeit soll die Integration von Menschen mit Behinderungen in die gewerbliche Wirtschaft erleichtern. Horst Frehe: "Berufstätigkeit ist von ganz zentraler Bedeutung für das Selbstwertgefühl von Menschen in unserer Gesellschaft. Das Budget für Arbeit entspricht dem Gedanken der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention und kann dazu beitragen, auch weniger leistungsfähige Arbeitnehmer aufzunehmen in die Arbeitswelt." Zu diesem Zweck kann der Bund einen Arbeitsplatz nicht nur in einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördern, sondern in gleicher Höhe auch in der Wirtschaft. Bremen zahlt derzeit rund 900 Euro pro Arbeitsplatz und Monat an die Werkstätten.
Der Beschluss der ASMK zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und des Budgets für Arbeit ist eigebettet in die Forderung an den Bund, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII weiterzuentwickeln zu einem Bundesleistungsgesetz. Die ASMK hat den Bundestag mit ihrem heutigen Beschluss aufgefordert, die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Damit einher geht auch die Aufforderung an den Bund, die Kosten für Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Zur Begründung hieß es in dem ASMK-Beschluss, die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf einen Anspruch des Einzelnen gegenüber der Kommune reduziert werden. Die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bezeichnete die ASMK in ihrem Beschluss als "eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014".
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, hob hervor: "Das Bundesleistungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Damit wird nach 50 Jahren die Eingliederungshilfe auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Wir kommen damit dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nach, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nach und nach abzuschaffen."
Senatspressestelle - Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
2013-07-06
Hessischer Landkreistag: UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor
UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor
Wichtiger Beitrag zur Inklusion / Inanspruchnahme steigt / Kostenexplosion bei den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern
Der Hessische Landkreistag hat in der heutigen Sitzung seines Sozialausschusses die aktuell erhobenen Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen erörtert. Zum Jahresende 2012 wurden insgesamt 2.867 Teilhabeassistenzen an Schulen durch die 21 hessischen Landkreise als Sozial- und Jugendhilfeträger finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 351 Teilhabeassistenzen (+14%). Damit verbunden war eine Steigerung der Ausgaben von ca. 28,3 Mio. Euro im Jahr 2011 auf ca. 36 Mio. Euro im Jahr 2012 (+27 %). "Die Inanspruchnahme von Teilhabeassistenzen als wichtiger Beitrag zur Inklusion an den hessischen Schulen hat damit alleine innerhalb eines Jahres deutlich zugenommen, gleichzeitig aber auch zu einer Kostenexplosion geführt", fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), die Erhebungsergebnisse des Verbandes zusammen.
Die aktuellen Erhebungen zu den Teilhabeassistenzen werden die Landkreise zum Anlass nehmen, erneut mit dem Land in einen Dialog über die Wege zur Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Leitidee der Inklusion in Hessen zu kommen. Die Landkreise stehen ausdrücklich bereit - und haben dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen belegt - an dieser Umsetzung aktiv mitzuwirken. Die Kostenexplosion im Bereich der Teilhabeassistenzen verdeutlicht aber einmal mehr die vom Hessischen Landkreistag immer wieder thematisierten ungeklärten Finanzierungsfragen. "Wir wiederholen daher mit Nachdruck unseren Appell an das Land, die Landkreise bei der Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention nicht zu überfordern und zusammen mit dem Bund einen Kostenausgleich für alle auf der kommunalen Ebene neu entstehenden Leistungen für behinderte Menschen zu garantieren", so Präsident Fischbach abschließend.
Hintergrund:
Die Teilhabeassistenzen sollen in der Schule die Teilhabe des jungen Menschen mit Behinderung sicherstellen. Zu deren Aufgaben zählen pflegerische Hilfen, lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfe beim Schulweg und beim Aus- und Ankleiden in der Schule), Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (z.B. Begleitung während der Pausen und bei außerschulischen Veranstaltungen) sowie die Unterstützung beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht. Seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen haben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche, die durch eine Behinderung im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, besteht dieser Anspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Landkreise haben in ihrer Funktion als Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger den gesetzlichen Auftrag, die Eingliederungshilfe sicherzustellen, wobei in der Frage der Teilhabesassistenzen die Regelungen des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Landesverordnungen bindend sind. Zunächst hat nach dem Hessischen Schulgesetz aber die Schule dafür zu sorgen, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler verwirklicht werden kann.
2013-06-15
ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten | kobinet-nachrichten
ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© ISL
"Ich freue mich, dass es den Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes gelungen ist, sich mit der Düsseldorfer Erklärung auf ein solch umfassendes und fundiertes Papier zu einigen. Vor allem freue ich mich darüber, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen auf fruchtbaren Boden bei den Behindertenbeauftragten gestoßen ist. Dies gibt Hoffnung, dass es uns gelingt, endlich auch die Sozialgesetzgebung in Deutschland an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen", erklärte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.
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ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten | kobinet-nachrichten
2013-06-14
Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten
Inklusion statt Fürsorge
Veröffentlicht am von Franz Schmahl© VdK NRW
Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten
2013-06-10
Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten
Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf
Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul© kobinet/omp
Behindertenbeauftragte tagen in Düsseldorf | kobinet-nachrichten
2013-06-01
Schwerin: Mehr Barrierefreiheit im ÖPNV - ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft
24 Mai 2013 | 10:10
Schwerin: Mehr Barrierefreiheit im ÖPNV
Bild: Fotolia
Bis 2022 muss es im ÖPNV vollständige Barrierefreiheit geben.
Startseite - ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft
Verbesserung des barrierefreien Notrufs für hörbehinderte Menschen
Verbesserung des barrierefreien Notrufs für hörbehinderte Menschen
Gespräche mit dem Thüringer Innenministerium und der BundespolizeiBundesweit engagieren sich die Gehörlosenverbände für die Installierung eines barrierefreien Notrufs, der auch für hörbehinderte Menschen zugänglich ist.
Aus diesem Anlass waren Erika Beyer, 1.Vorsitzende des Landesverbands der Gehörlosen Thüringen e.V. und Wolfgang Bachmann, Beisitzer beim Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. am 30.04.2013 zu einem Gespräch mit Herrn Schneider vom Thüringer Innenministerium eingeladen.
Verbesserung des barrierefreien Notrufs für hörbehinderte Menschen
2013-05-31
Gesetze müssen angepasst werden - Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg
Gesetze müssen angepasst werden
Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg
POTSDAM - Die Frage, wie die Hortbetreuung behinderter Kinder in Brandenburg geregelt und finanziert werden soll, hat gestern den Runden Tisch „Inklusion“ beschäftigt. Eine Lösung gebe es bislang nicht, sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Stephan Breiding, nach der Sitzung des Expertengremiums in Potsdam. „Ohne den Bund werden wir wohl keine Lösung hinbekommen“, so Breiding. Der Bund, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat, werde nicht umhinkommen, einige Gesetze anzupassen, wenn der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung gelingen soll.
Gesetze müssen angepasst werden - Runder Tisch streitet über Hortproblematik in Brandenburg - Märkische Allgemeine - Nachrichten für das Land Brandenburg
2013-05-29
Inklusion: „Befürchtungen werden wahr“ - Wülfrath - Kreis Mettmann - Lokales - Westdeutsche Zeitung
Inklusion: „Befürchtungen werden wahr“
Von Thomas Reuter
mit einem Kommentar von Thomas Reuter
Inklusion in Wülfrather Schulen ist in Gefahr. Unklar ist, wer künftig Helfer bezahlt.
Inklusion: „Befürchtungen werden wahr“ - Wülfrath - Kreis Mettmann - Lokales - Westdeutsche Zeitung
2013-02-07
Pressemitteilungen - Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 07.02.2013
Kinder mit Behinderung sollen auch künftig in Pflegefamilien betreut werden können, wenn hierdurch vermieden wird, dass sie in einem Heim untergebracht werden. Das Regierungskabinett hat der Verlängerung einer entsprechenden Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch am gestrigen Mittwoch zugestimmt. Nach derzeitiger Gesetzeslage würde die Regelung Ende 2013 auslaufen.Erscheinungsdatum 07.02.2013
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, begrüßt die Entscheidung des Kabinetts. Er erklärt: „Ohne die Regelung würden sich etliche örtliche Sozialämter wieder weigern, die Betreuung in einer Pflegefamilie zu tragen. In der Folge müssten Kinder mit körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderungen in Heimen aufwachsen, die teilweise noch in der Verantwortung überörtlicher Sozialhilfeträger liegen.“ Auch Jugendämter hatten sich in der Vergangenheit oft geweigert, die Kosten für die Betreuung in der Pflegefamilie zu übernehmen, da sie nur für Pflegefamilien für seelisch behinderte Jugendliche zuständig seien.
Er vertraue darauf, dass Bundestag und Bundesrat die Regelung, wie in der letzten Legislaturperiode, im breiten Konsens beschließen wird, so Hubert Hüppe.
Gleichzeitig verdeutlicht der Beauftragte, dass die Verlängerung der Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch nur eine Zwischenlösung darstellt. „Es kann nicht sein, dass Kindern Leistungen der Jugendhilfe vorenthalten werden, weil sie eine körperliche oder sogenannte ‚geistige‘ Behinderung haben. Die heutige Trennung der Kinder in unterschiedlichen Leistungssystemen führt in der Praxis oft dazu, dass Kinder mit und ohne Behinderung getrennt aufwachsen, etwa im Bereich frühkindlicher Erziehung. Die mit der Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen Jugend- und Sozialhilfe befasste Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss deshalb schnellstmöglich Lösungsvorschläge für gemeinsame Hilfen für alle Kinder in der Jugendhilfe vorlegen“, so der Beauftragte. Er verweist hierbei auf die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts, die zu verlängernde Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch bewusst zu befristen.
Hüppe fordert bis zu dieser „Großen Lösung in der Jugendhilfe“, dass die Sozial- und Jugendhilfeträger in der Praxis besser zusammenarbeiten, als es bisher teilweise der Fall war.
Pressemitteilungen - Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
2013-01-07
Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF
06. Januar 2013
Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB)
Zu diesem Zweck will sie Informations- und Beratungsangebote sowohl für Budgetnehmer/-innen als auch für diejenigen Leistungsträger bereitstellen, die für die Bewilligungen Persönlicher Budgets zuständig sind. Grundlage dieser Angebote sind die Arbeitsergebnisse des Kompetenzzentrums Persönliches Budget beim Paritätischen Bundesverband.Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget können Einzelpersonen, Einrichtungen, Verbände und Organisationen werden.
Aktueller Ansprechpartner ist Marcus Lippe (RA), Urbanstr. 100, 10967 Berlin, per Fax: 030 / 69 04 87 31, per E-mail: lippe@adberlin.com
Quellen und weitere Infos unter:
Neugründung: Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) « BAG IF
2012-12-15
Deutsches Ärzteblatt: Bund und Länder wollen mehr Pflegefachkräfte gewinnen
Politik
Bund und Länder wollen mehr Pflegefachkräfte gewinnen
Donnerstag, 13. Dezember 2012
Berlin – Der Handlungsbedarf ist groß: Laut Statistischem Bundesamt wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von derzeit rund zwei Millionen bis 2030 auf knapp dreieinhalb Millionen steigen – in einigen Kommunen wird sie sich sogar verdoppeln. Zugleich fehlt es an Pflegekräften. Um einen Pflegenotstand abzuwenden, unterzeichneten Vertreter von Bund, Ländern, Wohlfahrtsverbänden sowie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Donnerstag in Berlin die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“. (...)Der Arbeitgeberverband Pflege sprach von einem „vorgezogenen Weihnachtsfest für die Pflegewirtschaft“. Präsident Thomas Greiner lobte vor allem die zukünftige Anerkennung von Fachabschlüssen aus EU- und Nicht-EU-Staaten und den Ausbau von Vermittlungsabsprache-Vereinbarungen mit mehreren Ländern. Deutschland brauche Pflegekräfte aus anderen Ländern. Greiner kündigte für das kommende Jahr „ein Pilotprojekt mit China“ an
Deutsches Ärzteblatt: Bund und Länder wollen mehr Pflegefachkräfte gewinnen
2012-11-28
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet
27.11.2012 - 14:31
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge.
Hüppe © rba
Berlin (kobinet) Am 28./29. November 2012 wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befassen. Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.
Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.
Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.
Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet
2012-11-14
Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung
Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 14.11.2012
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf der Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in seiner Sitzung am 14. November 2012 gebilligt. Die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen der Länder und der Bundesbeauftragte, Hubert Hüppe, kritisieren diesen Entwurf der PID-Verordnung. Erscheinungsdatum 14.11.2012
So käme der Entwurf einer faktischen Freigabe der Präimplantationsdiagnostik gleich. Der Gesetzgeber habe mit dem PID-Gesetz beabsichtigt, die Präimplantationsdiagnostik nur für wenige Ausnahmefälle vorzusehen, der Verordnungsentwurf gehe aber weit darüber hinaus.
Der Bundesbeauftragte und die Länderbeauftragten fordern, die Anzahl der PID-Zentren auf eine niedrige Zahl zu reduzieren, gegebenenfalls genüge ein Zentrum. Außerdem sei Transparenz hinsichtlich der Erkrankungen und Behinderungen, bei denen die Ethikkommissionen bei den PID-Zentren von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ im Sinne des PID-Gesetzes ausgehen, geboten. Nur so sei eine Kontrolle bzw. eine einheitliche Beurteilung der PID möglich.
Auch dürfe es nicht zu einem Ethikkommissionstourismus kommen, die Entscheidung einer Ethikkommission müsse auch für andere Ethikkommissionen bindend sein. Überdies sei sicherzustellen, dass zufällig bei der PID gewonnene Erkenntnisse über genetische Ausstattungen nicht genutzt würden, um menschliche Embryonen weiter zu selektieren.
Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen appelliert an die Länder, die Bedenken aufzunehmen und die PID-Verordnung im Bundesrat entsprechend zu verändern.
Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern hoffen auf Nachbesserung der PID-Verordnung - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
2012-10-25
Deutscher Bundestag: Linken-Vorstoß zu mehr Inklusion in Bildung
Linken-Vorstoß zu mehr Inklusion in Bildung
Bildung und Forschung/Antrag - 25.10.2012
Berlin: (hib/ROL) Die Verschiedenheit der Menschen birgt einen großen Reichtum. Diese Vielfalt zu nutzen, bereichert die ganze Gesellschaft. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bildung umsetzen“ (17/11143) die Bundesregierung auf, die Initiative zu ergreifen, um das Verbot der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern (Kooperationsverbot) ohne Einschränkungen aufzuheben. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die seit dem 26. März 2009 in Kraft ist, zur Inklusion verpflichtet. Inklusion gewährleistet allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe. Die Linke tritt in einem 19-Punkte-Plan dafür ein, in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ein Investitionsprogramm „inklusive Bildung“ zu initiieren, um die Bildungseinrichtungen möglichst schnell barrierefrei umzubauen und auszustatten. Auch soll gemeinsam mit den Ländern eine Qualitätsoffensive für inklusive Bildung in der Ausbildung von Erziehern, Lehrern und Ausbildern auf den Weg gebracht werden, damit inklusive Lernprozesse in heterogenen Lerngruppen auch gewährleistet werden können. Zudem will die Linke, dass ein Rechtsanspruch des Kindes auf einen gebührenfreien, inklusiven Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und Schulen unabhängig vom sozialen Status der Eltern festgeschrieben wird und vergleichbare Mindeststandards erarbeitet werden.Mit dem Artikel 24 BRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, jedem Menschen Chancengleichheit in der Bildung zu ermöglichen. Doch vielen jungen Menschen werde derzeit die gleiche Teilhabe an Bildung verwehrt. Das derzeitige gegliederte Schulsystem etwa stehe einer konsequenten Inklusion entgegen. Kinder im Alter von zehn oder zwölf Jahren auf unterschiedliche Schulformen aufzuteilen, sei mit dem Konzept der Inklusion nicht vereinbar. Derzeit würden etwa eine halbe Million Förderschüler in Deutschland separat unterrichtet. 75 Prozent von ihnen erreichten nicht einmal einen Hauptschulabschluss, bemängelt die Linke in ihrem Antrag. Diese Spirale der Ausgrenzung setze sich in der beruflichen Bildung fort. Der Anteil von Jugendlichen mit Behinderung im dualen System liege bei weniger als einem Prozent und verdeutliche ihre sehr geringen Chancen auf einen anerkannten Berufsabschluss.
Deutscher Bundestag: Linken-Vorstoß zu mehr Inklusion in Bildung
2012-10-24
Dreyer: Bund muss Kosten der Behinderten-Integration mittragen | Boulevard Baden
Dreyer: Bund muss Kosten der Behinderten-Integration mittragen
21. Oktober 2012 | 15:45 Uhr
Foto: dapd
Beeinträchtige Menschen dürften nicht mehr wie früher in Wohnheimen oder Behindertenwerkstätten an den Rand gedrängt werden, forderte sie. (...)
Dreyer: Bund muss Kosten der Behinderten-Integration mittragen | Boulevard Baden
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