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2013-12-06

Patiententverfügung: Interview mit Nina Hagen in ‘Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set’

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

Nina_miniIm Sonderheft der Stiftung Warentest Finanztest Spezial Vorsorge-Set, das am 23.11. 2013 erschienen ist,
hat Nina Hagen auf Seite 62 unter der Überschrift:

Zwang versus freier Wille
Spezielle Patiententverfügung
gegen Zwangsbehandlung.


ein Interview gegeben:

Interview mit Nina Hagen in ‘Finanztest’

2013-11-29

Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend

28.11.2013

Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend

Zusätzliche Absicherung für Pflegefall notwendig

Der „Pflege-Bahr“, eingeführt vom scheidenden Gesundheitsminister Daniel Bahr, schließt die Versorgungslücke im Pflegefall nur unzureichend. Zu diesem Ergebnis kommt Stiftung Warentest. Auch der Bund der Versicherten sieht den „Pflege-Bahr“ sehr kritisch und teilt mit, dass es bessere und günstigere Angebote auf dem Markt gebe.

Stiftung Warentest: Leistungen vom "Pflege-Bahr" im Pflegefall nicht ausreichend

Umfrage : Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT

10:54

Umfrage

Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz

Krebs macht den Deutschen am meisten Angst, doch geht nur die Hälfte zur Vorsorgeuntersuchung. Bei Frauen und Männern über 60 Jahren hat allerdings eine andere Erkrankung stark aufgeholt. Von Julia Ranniko
 

Trübes Wetter, düstere Gedanken: Menschen in Deutschland fürchten sich am meisten vor Krebs und Demenz. Doch ihre Angst treibt nur die Hälfte zur Krebs-Vorsorge
Foto: dpa Trübes Wetter, düstere Gedanken: Menschen in Deutschland fürchten sich am meisten vor Krebs und Demenz. Doch ihre Angst treibt nur die Hälfte zur Krebs-Vorsorge
  • Krebs und Demenz sind die Krankheiten, vor denen sich die Menschen in Deutschland am meisten fürchten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der DAK-Gesundheit hervor. "Während die Sorge vor Krebs, Unfall oder Herzinfarkt zurückgeht, nimmt die Furcht vor der unheilbaren Erkrankung des Gehirns zu", erklärte Sprecher Rüdiger Scharf.

Umfrage : Deutsche fürchten sich vor Krebs und Demenz - Nachrichten Gesundheit - DIE WELT

2013-07-07

Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde - BMJ - Pressemitteilung


Pressemitteilung: Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde

Erscheinungsdatum
05.07.2013
Zur abschließenden Beratung des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde im Bundesrat erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Angesichts der steigenden Zahl von hilfsbedürftigen Menschen muss gewährleistet sein, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies auch erforderlich ist. Jede Betreuung greift in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ein. Das Gesetz zielt auf eine Beschränkung der Betreuungen auf das wirklich Erforderliche. Eine rechtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn andere Hilfen und Assistenzen zur Unterstützung des hilfebedürftigen Betroffenen ausreichen oder eine Vorsorgevollmacht erteilt werden kann.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht die Betreuungsbehörde, die mit ihrem Fachwissen über soziale Hilfen auch andere Wege zur Unterstützung behinderter und kranker Menschen aufzeigen oder im Falle einer dennoch notwendigen rechtlichen Betreuung ehrenamtliche Betreuer vorschlagen kann. Ihr kommt damit an der Schnittstelle zu sozialen Hilfen und Assistenzen eine wichtige Filterfunktion zu. Durch die verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren sollen andere Hilfen und Assistenzen, die eine Betreuung vermeiden können, besser genutzt werden können. Die Betreuungsbehörde hat künftig einen qualifizierten Bericht für das Gericht zu erstellen.
Das ausgewogene Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur stärkeren Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts. Zugleich begegnen die Neuregelungen dem Anstieg der Betreuungskosten.
Dass der Bundesrat keine Einwendungen gegen das Gesetz erhoben hat, ist ein gutes Signal für die Betroffenen. Die Verbesserungen im Betreuungsrecht können damit wie vorgesehen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Zum Hintergrund:
Auch nach Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes im Juli 2005 sind die Betreuungszahlen weiter gestiegen. Lag die Zahl der Betreuungen 2004 noch bei etwa 1,15 Millionen, beträgt sie mittlerweile etwa 1,3 Millionen. Es ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Anliegen, dass gerade auch unter Berücksichtigung der VN-Behindertenrechtskonvention das Selbstbestimmungsrecht kranker und behinderter Menschen stärkere Beachtung findet. Das Gesetz greift dieses Anliegen auf. Es orientiert sich dabei eng an den Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht, die sich unter Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz in den Jahren 2009 bis 2011 mit möglichen Verbesserungen im Betreuungsrecht befasst und ihren Abschlussbericht am 20. Oktober 2011 vorgelegt hat.
Durch Änderungen im Verfahrensrecht (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG) und im Betreuungsbehördengesetz sollen die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung zu stärken. Damit sollen auch die mit der Bestellung eines Betreuers verbundenen Ausgaben im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie – bei deren Mittellosigkeit – der Justizkasse gesenkt werden. Im Einzelnen sind nunmehr gesetzlich verankert:
• die verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers oder vor Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zur Feststellung des Sachverhalts im betreuungsgerichtlichen Verfahren,
• qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde,
• die entsprechende Konkretisierung der Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz und
• ihre Wahrnehmung durch qualifizierte Fachkräfte.
Das Gesetz ist ein erster Schritt zu einer weiterzuführenden Diskussion über notwendige Veränderungen im Betreuungsrecht, die durch eine umfassende Evaluation begleitet werden soll. Der Erfolg wird wesentlich davon abhängen, dass die kommunalen Betreuungsbehörden zukünftig bundesweit angemessen ausgestattet werden. Mit dem Datum des Inkrafttretens ist gewährleistet, dass den Kommunen ausreichend Zeit dafür zur Verfügung steht. Zudem gibt es ausreichend Raum, um in Vorbereitung einer umfassenden Evaluation des Vorhabens den Ist-Zustand festzustellen.
BMJ - Pressemitteilung: Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde


Paritätischer Gesamtverband: Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück - wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention wurden nicht ansatzweise umgesetzt

2013-06-15

Vertreter der Versicherungsunternehmen zeigten sich zufrieden : Bisher 120.000 "Pflege-Bahr"-Policen verkauft - UNTERNEHMEN-HEUTE


Bisher 120.000 "Pflege-Bahr"-Policen verkauft

Berlin - Ein halbes Jahr nach Einführung staatlich geförderter Pflege-Zusatzversicherungen sind mehr als 120.000 Policen verkauft worden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Branchenkreise.
(...)Vertreter der Versicherungsunternehmen zeigten sich zufrieden, so etwa Branchenprimus Debeka, der bis Freitag 31.000 Verträge verkaufte. Wettbewerber Signal Iduna schloss gut 20.000 Verträge ab. Ihr Abteilungsleiter Verkauf, Achim Boine, zeigte sich nicht unzufrieden.

Gesundheit - Magazin: Bisher 120.000 "Pflege-Bahr"-Policen verkauft - UNTERNEHMEN-HEUTE

2013-05-21

2012-11-29

Schwarz-Gelbe Pflegepolitik am Pranger | WAZ.de

Politik

Schwarz-Gelbe Pflegepolitik am Pranger

28.11.2012 | 17:25 Uhr
Die Pflegepolitik der schwarz-gelben Bundesregierung gerät erneut unter Beschuss.
Die Pflegepolitik der schwarz-gelben Bundesregierung gerät erneut unter Beschuss.

Der Sozialverband VdK hält die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zur Förderung privater Pflegevorsorge für unzureichend. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung. Rückenwind bekam Bahr dagegen von den Privatversicherungen.

Schwarz-Gelbe Pflegepolitik am Pranger | WAZ.de

2012-07-28

BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren

BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden

In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der Bundesgerichtshof – ein überfälliges Urteil.

Tut uns leid. Aber dieses Bild musste mal in diesem Zusammenhang gezeigt werden. (Foto: PeTA Deutschland e.V./pixelio.de)

Demente Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichten Urteil. Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mit einem Beckengurt seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12).
(...)
Nach im Frühjahr veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden rund 140.000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei 14.000 von ihnen fehle die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.
BGH: Heimbewohner dürfen nur mit richterlicher Genehmigung fixiert werden | Rollingplanet | Portal für Behinderte und Senioren


 JuraForum.de

Keine regelmäßige Fixierung Kranker ohne Genehmigung

www.juraforum.de

2012-07-26

Hausärzte bewahren vor dem Pflegeheim

Ärzte Zeitung, 26.07.2012     
 

 

Hausärzte bewahren vor dem Pflegeheim

Eine Studie beweist es: Hausärzte schaffen es, die Zahl der Pflegefälle zu senken - allerdings mit einigen Bedingungen.
Hausärzte schaffen es, Zahl der Pflegefälle zu senken
Hausärzte schaffen es, die Zahl der Pflegefälle zu senken.
© Angelika Warmuth / dpa
MÜNCHEN (rb). Der Nachweis ist geführt: Hausärzte können jeden zehnten Pflegefall durch gezieltes Aufspüren und Behandeln von Risikofaktoren für Schlaganfall und Demenz vermeiden.
Im achtjährigen, Hausarzt-basierten Präventionsprojekts INVADE waren zehn Prozent weniger Fälle von langzeitiger Pflegebedürftigkeit zu verzeichnen, als eigentlich zu erwarten war (J Am Heart Assoc 2012, online). (...)
Hausärzte bewahren vor dem Pflegeheim

2012-06-26

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – 

BGH gegen richterliche Bevormundung

Rechtsgebiete: Betreuungsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Rechtstipp vom 22.06.2012
Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, so bedarf es keiner gerichtlichen Bestellung eines Betreuers. Trotzdem gibt es immer wieder Gerichte, die auf Anregung wohlmeinender Dritter hin der Auffassung folgen, der Bevollmächtigte wäre ungeeignet und eine gerichtliche Betreuung müsse eingerichtet werden. Eine solche Anregung kam von einem Gerichtsvollzieher (!), der eine Forderung von 39,00 € beitreiben wollte, weil der Bevollmächtigte sich - im Interesse des Vollmachtgebers - gegen die Zahlungsverpflichtung wehrte. Daraufhin wurde eine umfassende gerichtliche Betreuung eingesetzt.
Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, www.Kanzlei-Andreas-Kessler.de, weist darauf hin, dass hier das oberste deutsche Zivilgericht (Beschluss vom 7.3.2012, XII ZB 583/11) erfreulicherweise die Rechte des Vollmachtgebers und den Schutz vor staatlicher Bevormundung gestärkt hat. (...)
Keine gerichtliche Betreuung bei Vorsorgevollmacht – BGH gegen richterliche Bevormundung | Betreuungsrecht

2012-06-19

Betreuung bei Vorsorgevollmacht: BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

Betreuung bei Vorsorgevollmacht

BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

19.06.2012
Betreuerin mit älterer Dame
Wer im Alter bei drohender Demenz vermeiden will, dass ein Gericht eine Betreuung anordnet, muss rechtzeitig selbst einen Vorsorgebevollmächtigten beauftragen. Dennoch bestellen Gerichte mitunter entgegen diesem ausdrücklichen Willen einen von ihnen ausgewählten Betreuer. Diese für Betroffene beängstigende Praxis der Instanzgerichte schränkt der BGH aber immer mehr ein - zu Recht, meint Herbert Grziwotz.
 Über 1,3 Millionen volljährige Menschen sind in Deutschland geschäftsunfähig und stehen unter vom Gericht angeordneter Betreuung. Es dürfte nicht zuletzt dem demografischen Wandel geschuldet sein, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Thema in den letzten Jahren mehrfach beschäftigen musste. Mit ihrer neuesten, von der Fachwelt bislang kaum beachteten Entscheidung (BGH, Beschl. v. 07.03.2012, Az. XII ZB 583/11) haben die Karlsruher Richter eine Betreuerbestellung aufgehoben, die erfolgt war, obwohl ein an Demenz Erkrankter vor Ausbruch seiner Krankheit einer Person seines Vertrauens eine Generalvollmacht zur Vertretung gegenüber jedermann, insbesondere Gerichten, Behörden, Privaten, Banken und Sparkassen, erteilt hatte.
Betreuung bei Vorsorgevollmacht: BGH stärkt die Selbstbestimmung - auch bei Demenz

2012-06-11

Pflege: „Gigantische Verschwendung“ - Wirtschaft - Tagesspiegel

Pflege „Gigantische Verschwendung“

00:00 Uhrvon
Teures Heim: Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht, um einen Platz zu bezahlen. Foto: dapd
Teures Heim: Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht, um einen Platz zu bezahlen. - Foto: dapd
Die Regierung will die private Pflegevorsorge fördern. Doch weder Verbraucherschützer noch die Versicherer sind vom geplanten "Pflege-Bahr" begeistert.
Pflege: „Gigantische Verschwendung“ - Wirtschaft - Tagesspiegel

Informationen zur neuen Pflege-Vorsorgeförderung - Bundesgesundheitsministerium

Informationen zur neuen Pflege-Vorsorgeförderung

Die Anzahl Pflegebedürftiger in Deutschland wird angesichts der demografischen Entwicklung weiter zunehmen. Die zukünftige Finanzierung der Pflege soll daher auf eine breitere Basis gestellt werden.Informationen zur neuen Pflege-Vorsorgeförderung - Bundesgesundheitsministerium

2012-06-05

Pflege-Riester: Koalition beschließt private Versicherung - SPIEGEL ONLINE

 

Beschluss beim Koalitionsgipfel So funktioniert die Riester-Pflege

Frau in Altersheim: Eckpunkte des Pflege-Riester stehenZur Großansicht
DPA
Frau in Altersheim: Eckpunkte des Pflege-Riester stehen

Millionen Deutsche nutzen die Rister-Rente, jetzt überträgt die Regierung das Modell auf die Pflegeversicherung: Wer im Alter eine bessere Betreuung genießen will, soll dafür bald privat vorsorgen. Wie funktioniert das?

Pflege-Riester: Koalition beschließt private Versicherung - SPIEGEL ONLINE

2012-04-21

Betreuung: frühzeitig vorsorgen - Servicezeit - WDR Fernsehen

Betreuung: frühzeitig vorsorgen

  • SendeterminDonnerstag, 12. April 2012, 18.20 - 18.50 Uhr.
  • WiederholungsterminFreitag, 13. April 2012, 13.00 - 13.30 Uhr (Wdh.).

Etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben zurzeit einen Betreuer. Dieser wird vom Amtsgericht eingesetzt, wenn ein Mensch nicht für sich selbst sorgen kann. Der Betreuer soll nach den Wünschen und zum Wohle des/der Betreuten handeln. Nicht selten kommt es aber zu Konflikten zwischen Betreuer und Betreuten bzw. dessen Angehörigen – zum Beispiel bei der Vermögenssorge. Deshalb ist Prävention so wichtig.
Betreuung: frühzeitig vorsorgen - Servicezeit - WDR Fernsehen

2012-04-18

Pillen-Cocktail in der Pflege | Südwest Presse Online

Pillen-Cocktail in der Pflege

Das Urteil ist vernichtend: Demenzkranke erhalten zu viele und ungeeignete Medikamente. Viele Präparate nutzen nicht den Betroffenen, sondern den Heimen. Chemische Ruhigsteller sparen Personal.
Die Empörung raubt Cornelia P. immer wieder die Stimme. "Ich habe einen Hass, das können Sie sich gar nicht vorstellen." Es ist eine unbändige Wut auf das Altenheim, in dem ihre Mutter vor wenigen Tagen starb, auf die dort einbezogenen Ärzte und Psychiater, die die 88-jährige Frau im Juli mit den Krankheitsbildern Demenz, Osteoporose und "organisch affektive Störung" in eine geschlossene Abteilung eines gerontopsychiatrischen Altenheims in Nordrhein-Westfalen einwiesen. Unnötigerweise, glaubt die Tochter. "Meine Mutter wurde verstorben", klagt sie an.
Pillen-Cocktail in der Pflege | Südwest Presse Online

2012-03-03

Betreuung trotz Vollmacht

Vorsorge: Auch eine notarielle Vertretungsbefugnis birgt Risiken in sich

Betreuung trotz Vollmacht

Die Erteilung einer sogenannten Vorsorgevollmacht soll die Einrichtung einer staatlichen Betreuung verhindern. In vielen Fällen wird dennoch von Gerichts wegen ein Betreuer bestellt, wie folgender Fall zeigt. Ein älterer vermögender Mann machte die Bekanntschaft mit einer sehr viel jüngeren Dame. Mit den Jahren entwickelte sich zwischen beiden ein großes Vertrauensverhältnis, und es entstand eine tiefe freundschaftliche Verbundenheit.
Nach über zehn gemeinschaftlichen Jahren entschloss sich der ältere Mann seiner Bekannten eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit sie sich um seine Angelegenheiten kümmern kann, wenn er dazu einmal nicht mehr in der Lage sein sollte. Weiter errichtete er ein notariell beurkundetes Testament, wonach er seine Bekannte und die Nichte seiner vorverstorbenen Ehefrau zu gleichen Teilen zu seinen Erben einsetzte.
Der Nichte, die sich nie groß um den älteren Herrn gekümmert hatte, fiel eines Tages, bei einem Besuch des älteren Mannes, der mittlerweile an Alzheimer-Demenz erkrankt war, eine Abschrift seines Testaments in die Hände. Daraufhin vereinbarte sie einen Notartermin, in dem der ältere Herr ein neues Testament beurkunden ließ, was nunmehr die Nichte seiner vorverstorbenen Ehefrau zur Alleinerbin des älteren Herrn auswies. Weiter regte die Nichte beim zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt für den älteren Herrn an, damit dieser nicht weiter über sein Vermögen verfügen konnte, und diskreditierte die bevollmächtigte Bekannte des älteren Herrn gegenüber dem Betreuungsgericht in erheblichem Maße.
Das Betreuungsgericht übernahm die Vorwürfe der Nichte gegenüber der Bevollmächtigten ungeprüft und bestellte sofort einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer für den älteren Herrn, obwohl eine reine Kontrollbetreuung ausreichend gewesen wäre. (...)
Recht & Soziales: Betreuung trotz Vollmacht

2012-02-07

Freiheit statt Zwang: Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots mit Nina Hagen


Freiheit statt Zwang:
Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots mit Nina Hagen


Das Kino Moviemento am Kottbusser Damm in Berlin ist rappelvoll.
Mehr als 200 Menschen sind zur Weltpremiere des PatVerfü-Kinospots gekommen,
zu der der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. am Dienstagabend (31.01.2012) eingeladen hatte. Unter den Kinobesuchern ist wie angekündigt ein international bekannter Star: Umringt von Kameras wartet auch Nina Hagen gespannt darauf, den PatVerfü-Spot, in dem sie selbst mitgewirkt hat, zum ersten Mal auf der großen Leinwand zu sehen.

Nina Hagen überrascht das Publikum mit einer Lockenpracht gekrönt von einer knallroten Lackmütze, auf der die Botschaft der PatVerfü zu lesen ist:
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Damit macht die Sängerin und Schauspielerin schon auf den ersten Blick deutlich, um was es hier geht: um das Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Über 200.000 Bundesbürger werden jährlich aufgrund willkürlicher psychiatrischer „Diagnosen“ zwangsweise in einer Psychiatrie eingesperrt und aus vermeintlich „therapeutischen“ Gründen zwangsbehandelt. Desweiteren sind zurzeit in Deutschland über 1,2 Mio. Menschen durch gerichtlich angeordnete „Betreuung“ entmündigt und ihrer Selbstbestimmungsrechte beraubt. Obwohl diese schweren Verletzungen von Menschenrecht und -würde entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ein Verbrechen sind, nimmt die Zahl der gewaltsamen Übergriffe immer noch zu.


Die Würde des Menschen ist unantastbar? Jetzt ja: Mit der PatVerfü!
„Seit 62 Jahren gilt das Grundgesetz, aber erst im letzten Jahr hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, dass die von den Betroffenen folterartig erlebte Zwangsbehandlung in der Psychiatrie mit den Grundrechten – die ja an sich Menschenrechte sind – unvereinbar ist.“ sagt René Talbot vom Landesverband Psychiatrie Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V., zu Beginn seiner Einführungsrede, in der er den Kinobesuchern die Geschichte der schlauen Patientenverfügung PatVerfü erklärt.

Die PatVerfü nutzt die durch das 2009 in Kraft getretene Patientenverfügungsgesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, medizinische Untersuchungen vorab untersagen zu können. Durch die Verhinderung unerwünschter psychiatrischer Diagnosen wird das Einfallstor für die psychiatrische Entrechtung und Entmündigung, Entwürdigung und Misshandlung rechtswirksam verschlossen.

Von dieser weltweit revolutionär zu nennenden Möglichkeit, sich mit der kostenlosen, einblättrigen Willenserklärung PatVerfü vor Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Folter durch die Zwangspsychiatrie schützen zu können, wissen noch Wenige. Genau deshalb startet mit der Erstaufführung des PatVerfü-Kinospots eine breit angelegte Kampagne, die die Bürger/innen über ihre Rechte informieren soll.


Licht aus, Aufklärungs-Spot ab
Spannung, Schock, Erleichterung - der knapp zweiminütige Social-Spot versetzt das Premierenpublikum spürbar in ein Wechselbad der Gefühle. Als das im Film unbekümmert nackt auf der Straße tanzende Pärchen gewaltsam abgeführt und psychiatrisch zwangsbehandelt wird, macht sich unter den Zuschauern Empörung breit. Doch dann wird der Film plötzlich zurückgespult und bekommt dankt der PatVerfü ein Happy-End: Mit den Worten „das nächste Mal zieht ihr euch aber einen Schlüpper an“, ziehen die Polizisten wieder von dannen, was im Saal für spontanen Jubel und Beifall sorgt. Den bekommen anschließend auch die ebenfalls anwesenden Schauspieler und die Crew von AS-Filme, die den Social-Spot mit der Unterstützung von Aktion Mensch im Auftrag des Landesverbandes Psychiatrie Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V. realisiert hat.
Während alle Beteiligten einen Blumenstrauß erhalten, greift Nina Hagen zur Gitarre: „Wir wolln es nicht verschweigen in dieser Schweigezeit. Das Grün bricht aus den Zweigen, wir wolln das allen zeigen, dann wissen sie Bescheid.“ Mit dem Song „Ermutigung“ von Wolf Biermann, der auch auf ihrem aktuellen Album Volksbeat zu hören ist, hat sie die passende Musik für den Abend im Gepäck.


Nina Hagen ist Schirmfrau der PatVerfü
Nina Hagen, die nicht nur als Darstellerin in dem Kinospot Zeugin von schweren Menschenrechtsverletzungen wird, sondern auch privat mit Menschen befreundet ist, die „von der Psychiatrie ZWANGSmissbraucht“ wurden, ist es „ein Herzensanliegen, darauf hinzuweisen, dass es jetzt ein neues GESETZ gibt, und dass wir Menschen uns mit der PatVerfü vor den Übergriffen der Psycho-Industrie schützen können!“ Mit der feierlichen Überreichung einer XXL-Urkunde, wird Nina Hagen vor versammeltem Premierenpublikum offiziell zur Schirmfrau der PatVerfü. Sie bedankt sich mit einem Song und gesteht: „Ich hatte Gänsehaut, als ich den Spot gesehen habe, und immer und immer wieder, wenn ich ihn sehe.“. Weil doppelt so viele Besucher gekommen sind, wie in den Kinosaal passen, wird der Spot für alle, die draußen verharrt haben, kurzerhand noch einmal gezeigt. Auch die Premiere auf der neugestalteten Website wird wenig später verkündet und dort können sich alle den PatVerfü-Spot, der am 5. Februar im Bochumer Metropolis einen zweiten Auftakt feierte und nun in über 50 Kinos angelaufen ist, so oft anschauen, wie sie möchten:
PatVerfü - die schlaue Patientenverfügung 
http://www.youtube.com/watch?v=CGUehiXlIY4


Gemeinsam für eine gerechtere Welt: Solidaritätserklärung vom Contergannetzwerk
"Uns vom Contergannetzwerk Deutschland e.V. ist es ein Herzensanliegen und eine große Freude, hier mit dabei zu sein...Wir unterstützen das tolle Projekt aus vollem Herzen – denn in eine solche menschenunwürdige Lage - einfach zwangsbetreut oder in eine Psychiatrie weggesperrt zu werden, kann man schneller kommen als man denkt. Gerade auch behinderte Menschen! Von daher gilt für uns: gemeinsam für eine ein Stück gerechtere Welt... mit unserer Nina!" sagte Tina Floh bei der Premiere des PatVerfü-Kinospots. Das Contergan-Netzwerk Deutschland e.V., dessen Ehrenmitglied Nina Hagen ist, bemüht sich noch immer um Entschädigungszahlungen an Opfer des wohl größten Medikamentenskandals der BRD.
Dies ist eine Nachricht des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
www.psychiatrie-erfahrene.de
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