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2013-10-21

Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen


10.10.2013

© DIMR

Monitoring-Stelle begrüßt den FRA-Bericht zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen

Die Monitoring-Stelle begrüßt den Bericht der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht "Legal capacity of persons with intellectual disabilities and persons with mental health problems" analysiert im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) internationale und nationale Standards zur Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung. Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch Menschen mit Behinderungen befragt.

Auf Basis dieser vergleichenden Untersuchung (vertieft neun EU-Länder, darunter Deutschland) stellt die Europäische Grundrechteagentur klar heraus, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union flächendeckend Handlungsbedarf besteht, der allerdings graduell als sehr unterschiedlich bewertet werden muss.
Der Bericht betont, wie wichtig die Entwicklung von Modellen ist, die auf unterstützter Entscheidungsfindung beruhen und die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern.

Die UN-Behindertenrechtskonvention grenzt sich systematisch von Entmündigung und Fremdbestimmung in Recht und Praxis ab. Der Ansatz der unterstützten Entscheidung (sogenanntes "supported-decision making") dagegen sollte systematisch verankert werden. Der jüngst veröffentlichte Sammelband "Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention" von Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, zeigt die Herausforderungen auf, vor denen Deutschland in praktischer und rechtlicher Hinsicht steht. Offene Fragen bestehen auch in Bezug auf das Recht der rechtlichen Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Gerade der Unterstützungsansatz ist auch in Deutschland gesetzlich schwach verankert und in der vielfältigen Praxis unterentwickelt. Es gilt die Bedingungen zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen frei und gleich handeln können wie andere auch.

Unter rechtlicher Handlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, rechtsgültige Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Vertragsbeziehungen einzugehen. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist besonders deshalb wichtig, weil sie alle Bereiche des Lebens betrifft, von der Wahl des Wohnortes über Eheschließung, die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bis hin zur Abgabe einer Stimme bei Wahlen. In der UN-BRK wird die Rechts- und Handlungsfähigkeit unter Artikel 12 "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" erörtert.
(vai/hil)

mehr dazu:
Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

2013-08-17

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung

16.08.2013

Dr. Valentin Aichele
© DIMR/
Amélie Losier

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung"

Interview mit Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, anlässlich der Veröffentlichung des Sammelbandes zur rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen: 
Die neue Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) befasst sich mit der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Was muss man sich darunter vorstellen?
Aichele: Artikel 12 der UN-BRK verbrieft das Recht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht. Dabei geht es um das eigene Handeln in rechtlichen Angelegenheiten und die Möglichkeit, für sein Handeln und die rechtlichen Folgen Verantwortung zu übernehmen. Entscheidend ist: die UN-BRK stellt fest, dass Menschen mit Behinderungen – völlig unabhängig von Art und Grad der Beeinträchtigung – die Fähigkeit zum rechtlichen Handeln haben. Sie fordert insbesondere Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen beim rechtlichen Handeln in allen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen Zugang dazu zu verschaffen.

"Rechtliches Handeln" klingt abstrakt. Was ist darunter zu verstehen?

weiterlesen:

"Die UN-BRK ist ganz entschieden gegen Entmündigung und Fremdbestimmung" - Deutsches Institut für Menschenrechte - Meldung


2011-09-04

"Das große Problem ist die Fremdzuschreibung" - Psychologe setzt sich für mehr Selbstbestimmung | Thema | Deutschlandradio Kultur

02.09.2011 · 11:07 Uhr
Bräunling: "Mir ist der wichtigste Punkt, dass die Leute mit entscheiden können, was mit ihnen passiert." (Bild: AP) Bräunling: "Mir ist der wichtigste Punkt, dass die Leute mit entscheiden können, was mit ihnen passiert." (Bild: AP)

"Das große Problem ist die Fremdzuschreibung"

Psychologe setzt sich für mehr Selbstbestimmung in der Psychiatrie ein

Stefan Bräunling im Gespräch mit Klaus Pokatzky

Probleme und Krisensituationen auch ohne das "Aufdrücken von Psychopharmaka" lösen, das fordert der Psychologe Stefan Brünung für seine Patienten. Er ist Mitorganisator einer Tagung über Alternativen zur Psychiatrie, die gerade in Berlin statt findet und hat jahrelang im Berliner "Weglaufhaus" gearbeitet.
Klaus Pokatzky: Hoch im Norden Berlins in Frohnau gibt es seit 15 Jahren die Villa Stöckle. Das ist das einzigartige Weglaufhaus, eine Wohngemeinschaft von Menschen mit seelischen Problemen. Eine anti-psychiatrische Wohneinrichtung nennen die Mitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt ihr Projekt. Möglich wurde das Ganze durch die Millionenspende eines wohlhabenden Berliner Vaters, dessen Sohn sich während eines Psychiatrieaufenthaltes aus dem Fenster gestürzt hatte und dabei verstorben ist. Stefan Bräunling ist Psychologe und hat selber lange Jahre im Weglaufhaus gearbeitet. Guten Morgen, Herr Bräunling!

Stefan Bräunling: Guten Morgen!

Pokatzky: Herr Bräunling, Sie sind Mitorganisator einer Tagung jetzt in Berlin über Alternativen zur Psychiatrie. Das Motto lautet: Auf der Suche nach dem Rosengarten. Psychiater und Pädagogen und Psychologen und auch Politiker aus der ganzen Welt wollen da echte Alternativen zur Psychiatrie umsetzen. Was können die denn dabei von dem Berliner Weglaufhaus lernen?

Bräunling: Also, die lernen nicht nur vom Berliner Weglaufhaus, sondern, das ist schon ein Austausch mit Menschen, eben wie Sie gesagt haben, aus aller Welt, die selber betroffenenkontrollierte Projekte mit initiiert haben, mit leiten, mit angeregt haben. Das Weglaufhaus ist insofern jetzt mit der Einladende, aber nur eines von vielen Beispielen, die es weltweit gibt.

Pokatzky: Aber was leistet denn dieses ja doch in Deutschland immer noch einzigartige - es gibt noch keinen Nachfolger -, was leistet das denn nun ganz genau?

Bräunling: Das Weglaufhaus leistet eine betroffenenorientierte Arbeit, betroffenenkontrollierte Arbeit, Menschen in Krisen zu begleiten, ohne den Zugriff der Psychiatrie. Also, unsere Bewohnerinnen und Bewohner sind psychiatriebetroffene Menschen, die haben alle die Erfahrung mehrfach machen müssen, in der Psychiatrie zu landen in verschiedenen Ausnahmesituationen, und hier können sie es halt mal versuchen ohne Zugriff des Arztes, ohne das Aufdrücken von Psychopharmaka, auf eine selbstbestimmte Weise durch Krisensituationen durchzugehen beziehungsweise sich auf den Weg zu machen zu einem selbstbestimmteren Leben.

Pokatzky: Und wer hilft ihnen dabei, wer betreut sie in dieser Wohngemeinschaft?

Bräunling: In dieser Einrichtung werden sie betreut von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, ja, also, es ist eine professionelle Einrichtung. Wichtig ist uns eben nur, dass es ohne psychiatrische Angebote dort stattfindet.

Pokatzky: Was ist so schlimm an psychiatrischen Angeboten, wie Sie das jetzt nennen?
Bräunling: Aus der Sicht vieler Patientinnen und Patienten vieles - natürlich das hervorstechende Merkmal, was immer in der Kritik steht, sind natürlich die Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, sei es die Medikation oder sei es einfach die geschlossenen Türen. Aber das Problem ist ja ein sehr umfassendes. Die Psychiatrie hat eben den gesellschaftlichen Auftrag, nicht nur Hilfe anzubieten, sondern auch zu kontrollieren und im Zweifelsfall zu strafen. Also, schon die Zuweisung als Patient und die Diagnostizierung in einem hierarchischen System durch Arzt oder Ärztin, die gesamte gesellschaftliche Stigmatisierung, die dahinter steht - das ist ja ein ganzes, großes Problemfeld. Die Ansiedlung von sozialen Schwierigkeiten im Bereich der Medizin birgt ja Schwierigkeiten ohne Ende, und auf jeden Fall hat das viel mit Autorität und Paternalismus zu tun, was für viele Leute eine richtig schlimme Erfahrung ist.

Pokatzky: Aber gibt es denn nicht Menschen, die eine so starke psychische Krankheit haben, dass sie doch vor sich selber geschützt werden müssen, etwa wenn sie sich selber verletzen unentwegt, oder Suizidversuche machen?

Bräunling: Es gibt auf jeden Fall natürlich erhebliche Schwierigkeiten und Menschen mit ganz, ganz großen Leiden und Leidensdruck, das ist überhaupt gar nicht in Abrede gestellt. Und wir machen ja auch zum Beispiel ein wirklich sehr intensives Unterstützungsangebot. Ist aber die Frage, ob das nötig ist, solche Zustände als Krankheit zu bezeichnen und eben, wie gesagt, mit hierarchischen Methoden und Zwangsausübung denen zu begegnen.

Pokatzky: Gibt es Menschen, die in die Psychiatrie eingeliefert werden müssen?

Bräunling: Ich würde es nicht entscheiden wollen. Ich glaube, mir ist der wichtigste Punkt daran, dass den Menschen die Entscheidungen, also die Leute beteiligt werden müssen, dass die Leute mit entscheiden können, was mit ihnen passiert, dass nicht ein Halbgott in weiß da steht und sagt: Ich weiß, was mit dir los ist und ich muss dich jetzt vor dir selber schützen. Sondern das ist mir das wichtigste, wenn Leute sagen, es gibt Zustände, in denen bin ich froh, dass mir jemand die Tür zusperrt, weil ich eben Schutz brauche, oder ich brauche ganz viel Begleitung von Freunden, und wenn das nicht da ist, dann muss eben ersatzweise ein professionelles Hilfesystem her. Also dem würde ich allem zustimmen. Aber das große Problem ist sicherlich dabei die Fremdzuschreibung.
"Das große Problem ist die Fremdzuschreibung" - Psychologe setzt sich für mehr Selbstbestimmung | Thema | Deutschlandradio Kultur

2011-04-20

Gesetz zur Sozialen Teilhabe wird vorgestellt -- kobinet

20.04.2011 - 17:15

Gesetz zur Sozialen Teilhabe wird vorgestellt.

Berlin (kobinet) Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) wird am 4. Mai in Berlin den lange erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vorstellen.

“Da mit der UN-Behindertenrechtskonvention neue Anforderungen an die Leistungen für behinderte Menschen gestellt werden, stehen nicht länger Fürsorge, Fremdbestimmung, besondere Einrichtungen und spezielle Gestaltungen im Mittelpunkt einer Versorgung”, stellte heute FbJJ-Sprecher Horst Frehe fest. “Soziale Teilhabe, Selbstbestimmung, Inklusion und Barrierefreiheit sind die Grundsätze, nach denen sich auch das Behindertenrecht neu auszurichten hat.”

Gesetz zur Sozialen Teilhabe wird vorgestellt -- kobinet
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