DGPPN-Symposium am 18.10.2012 in Berlin (Betreuungsrecht)
Ich habe mal Anforderungen an die alltägliche Umsetzung einer gesetzlichen
Betreuung nach UN-Behindertenrechtskonvention wie folgt zusammengefasst:
Das Betreuungsrecht muss eine ganz andere Bedeutung bekommen:
Betreuungsrecht bedeutet erst mal, dass Jeder das Recht auf eine Betreuung hat, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Jeder hat aber auch das Recht auf Verzicht, bzw. Verweigerung einer gesetzlichen
Betreuung.genau wie bei der Grundsicherung. Denn Grundsicherung wird auch
keinem auf gezwängt - im Gegenteil.
Jeder Betreuer muss einen Eignungstest durchlaufen, um bestimmte Voraussetzungen für solche verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen. Sogar der Bundesverband der Berufsbetreuer hat sich mit Eignungskriterien bzw. Anforderungen für die Zulassung von Betreuern auseinander gesetzt.
Jeder Betreuer sollte eine Ausbildung mit anschließender Prüfung absolvieren
müssen.
Nur zertifizierte Personen mit abgeschlossener Prüfung dürfen gesetzliche
Betreuungen übernehmen - wie bei jedem anderen Beruf auch.
Es muss auch gesetzlich festgelegt werden, wie viele Betreute ein Betreuer betreuen
darf. (1 Betreuer = höchstens 30 Betreute)
Am Anfang der Betreuung muss es ein Vertragsgespräch mit folgenden
Zielvereinbarungen geben:
> Festlegung der Bedürfnisse des Betreuten
> Festlegung der Verpflichtungen beiderseits
> Festlegung von evtl. Zwangseinweisungen, Zwangsmaßnahmen und/oder
Medikationen oder sonstigen Behandlungen und medizinischen Eingriffen.
> Umsetzung einer Patientenverfügung
All diese Vereinbarungen müssen in einem Vertrag schriftlich festgehalten und von
beiden Seiten unterschrieben werden.
Dieser Vertrag kann in einer bestimmten Frist (Kündigungsfrist) geändert,
zurückgezogen, widerrufen oder gekündigt werden - wie bei einer
Patientenverfügung.
Zur Qualitätssicherung und Vorbeugung von Missbrauch muss eine unabhängige
Beschwerdestelle installiert werden, die nicht nur auf Beschwerden reagiert, sondern, wie bei Besuchskommissionen, Betreuer kontrolliert bzw. überprüft.
Immer wieder wird von Seiten der Profis mit Extremfällen die ihr ganzes
Vermögen verschleudern oder ihr Leben aufs Spiel setzen und, und, und,
argumentiert, aber z.B.:
>Aktienkäufer, Spekulanten, Spielhallen- und Kasino-Besucher usw....dürfen auch ihr
Eigentum „verschleudern“. Also muss auch ein als psychisch krank Diagnostizierter
das Recht haben, mit z.B. 27 Handyverträgen sein Eigentum zu verschleudern.
> Autoraser leben auch selbst- und fremdgefährdend
> Drogenabhängige und sonstige Süchtige werden auch nicht gegen ihren Willen
behandelt oder eingesperrt.
In Härtefällen, wie bei Fremdgefährdung, gilt das Strafgesetzbuch.
Bei extrem akuter Selbstgefährdung wie Suizidgefahr gelten die PsychKGs der
Länder. Damit ist nicht die Zwangsbehandlung sondern die geschlossene
Unterbringung zur Gefahrenabwehr gemeint.
In diesem Zusammenhang, laut UN-BRK und den aktuellen Gerichtsurteilen ist eine
Abschaffung des § 1906 BGB dringend notwendig.
Ansonsten darf Betreuung nur eine Dienstleistung bzw. ein Angebot sein,
wie bei ambulanter Assistenz oder ein Anwalt mit Mandanten.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist und bleibt jeder Mensch geschäftsfähig,
somit darf es den „Einwilligungsvorbehalt“ überhaupt nicht mehr geben.
Eine Aufgabe des Betreuers sollte es auch sein, die Rechte des Betreuten gegenüber
Ärzten und Klinken zu schützen. Somit muss der Betreuer den Betroffenen auch vor
psychiatrischer Gewalt schützen.
Psychiatrie darf seit der UN-Konvention nicht per Gesetz, sondern nur noch
vom Arzt mit Einvernehmen des Patienten verordnet werden !!!
Doris Steenken, Vorstandsmitglied im Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
2013-04-19-btr.pdf (application/pdf Object)
24.08.2012 | 13:05 1
Die Psychiatrie - Ein verschwiegener Ort
Mediation
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie versucht durch konstruktive Kritik, Patientenrechte zu stärken
Die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie versucht durch konstruktive Kritik, Patientenrechte zu stärken
Wenn der Begriff Psychiatrie fällt, zucken viele Menschen zunächst zusammen und verstummen. Die Psychiatrie, welche durch ihre Mauern die Trennlinie zwischen sogenannten „normalen gesunden“ Menschen und sogenannten „kranken unnormalen“ Menschen erst erschafft, ist ein schwieriges Gesprächsthema.
Dabei gibt es zum System Psychiatrie sehr viel zu sagen und einiges zu regeln – das ist zumindest die Haltung von Petra Rossmanith, der Projektkoordinatorin der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP).
Die im Februar 2011 eröffnete BIP unterstützt Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige bei der Bewältigung von Problemen, die mit Psychiatrieaufenthalten zusammenhängen. Schon Monate vor der offiziellen Eröffnung der BIP gingen zahlreiche Beschwerden von Seiten Betroffener ein. Die BIP wirkt in den Beschwerdeprozessen als Mediator zwischen den Patienten, Angehörigen und den psychiatrischen Institutionen, wobei sie jedoch die Belange der Psychiatrieerfahrenen besonders ernst nimmt und versucht, deren Patientenrechte zu stärken. Nach der kurzen Zeit ihres Bestehens, kann die BIP schon auf zahlreiche Erfolge verweisen. (...)
Dieser Beitrag wurde unter Einbeziehung des Jahresberichtes 2011 der Beschwerde - und Informationsstelle Berlin verfasst.
Dabei gibt es zum System Psychiatrie sehr viel zu sagen und einiges zu regeln – das ist zumindest die Haltung von Petra Rossmanith, der Projektkoordinatorin der Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP).
Die im Februar 2011 eröffnete BIP unterstützt Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige bei der Bewältigung von Problemen, die mit Psychiatrieaufenthalten zusammenhängen. Schon Monate vor der offiziellen Eröffnung der BIP gingen zahlreiche Beschwerden von Seiten Betroffener ein. Die BIP wirkt in den Beschwerdeprozessen als Mediator zwischen den Patienten, Angehörigen und den psychiatrischen Institutionen, wobei sie jedoch die Belange der Psychiatrieerfahrenen besonders ernst nimmt und versucht, deren Patientenrechte zu stärken. Nach der kurzen Zeit ihres Bestehens, kann die BIP schon auf zahlreiche Erfolge verweisen. (...)
Dieser Beitrag wurde unter Einbeziehung des Jahresberichtes 2011 der Beschwerde - und Informationsstelle Berlin verfasst.
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