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2014-02-17

Pflege: VdK schlägt Alarm | Politik

Immer mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen – Verband fordert Sozialausgleich

Pflege: VdK schlägt Alarm

Wiesbaden.
Immer mehr Menschen in Hessen und Niedersachsen sind auf Sozialhilfe
angewiesen, wenn sie zum Pflegefall geworden sind. 2012 sind die Zahlen
nach Auskunft des VdK Hessen-Thüringen in Hessen um 3,5 Prozent und in
Niedersachsen um 2,6 Prozent gestiegen.

Hessens VdK-Chef Karl-Winfried Seif nennt die Zahlen alarmierend. In Thüringen
liege der Anstieg sogar bei neun Prozent. Die Kosten seien um vier bzw.
sieben Prozent gestiegen.
Seif fordert daher, die Leistungen der Pflegeversicherung an die steigenden
Kosten anzupassen. Die Forderung nach mehr privater Vorsorge sei falsch,
viele Menschen könnten sich das nicht leisten: „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Eine umfassende Pflegereform wird von den Sozialverbänden und Krankenkassen
zwar seit Langem gefordert, doch selbst der erste Schritt lässt auf sich
warten:

Pflege: VdK schlägt Alarm | Politik

2014-02-11

Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen! | kobinet-nachrichten


Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen!

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul


100 Euro Schein
100 Euro Schein
© kobinet/omp


Berlin
(kobinet) Als Beleg des Scheiterns bewertet der Paritätische
Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegten
Zahlen über den Anstieg der Sozialhilfeleistungen für Pflegebedürftige
(Hilfe zur Pflege). Der Verband macht auf eigene Berechnungen
aufmerksam, wonach mittlerweile fast die Hälfte der in Heimen lebenden
Menschen auf Sozialhilfe angewiesen ist. Der Paritätische fordert die
Einsetzung eines Runden Tisches für eine grundlegende Revision der
Pflegeleistungen.

Fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen! | kobinet-nachrichten

2014-02-07

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

LSG Bayern, Pressemitteilung vom 07.02.2014 zum Urteil L 18 SO 6/12 vom 16.05.2013


Das Internet ist alltäglicher Teil der Begegnungen von Menschen mit und
ohne Behinderungen. Die Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in
Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Zählen damit die
Kosten, zu dem, was die Sozialhilfe zur Eingliederung Behinderter
übernehmen muss?

Die Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten
Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden
erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht
nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern
auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten
von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser
Möglichkeiten unerlässlich.

Bedeutung der Entscheidung
Das
Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.

Quelle: LSG Bayern


Soziale Medien für behinderte Menschen - PC-Kurs als Eingliederungshilfe

2013-11-30

Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen - Senatspressestelle -

  • Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Ministerien tragen Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit mit


28.11.2013 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder fordern die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen von zunächst 660 Euro zum 1. Januar 2015. Einen entsprechenden Beschluss haben sie am Morgen (Donnerstag, 28. November 2013) auf der 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in Magdeburg einstimmig gefasst. Das Teilhabegeld soll aus Mitteln des Bundes gezahlt werden und ausschließlich der eigenverantwortlichen Teilhabe Behinderter am Leben in der Gemeinschaft dienen. Der Höhe nach soll es der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechen, die zurzeit 660 Euro beträgt.

Das Bundesteilhabegeld soll ausnahmslos für jeden Erwachsenen mit einer "wesentlichen Behinderung" und Bedarf auf Eingliederungshilfe gezahlt werden.

Eigenes Einkommen und Vermögen werden nicht angerechnet. Das Bundesteilhabegeld soll zudem zusätzlich zu Sozialleistungen gezahlt werden, wie etwa Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege.

Angerechnet wird es lediglich auf die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, also auf die staatliche Förderung für Heimbewohner und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Ihnen soll vom Bundesteilhabegeld aber ein in der Höhe noch nicht festgelegter Selbstbehalt zustehen.

"Ich freue mich besonders, dass die Arbeits- und Sozialminister zudem auch Bremens Forderung nach einem Budget für Arbeit übernommen haben", sagte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen. Das Budget für Arbeit soll die Integration von Menschen mit Behinderungen in die gewerbliche Wirtschaft erleichtern. Horst Frehe: "Berufstätigkeit ist von ganz zentraler Bedeutung für das Selbstwertgefühl von Menschen in unserer Gesellschaft. Das Budget für Arbeit entspricht dem Gedanken der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention und kann dazu beitragen, auch weniger leistungsfähige Arbeitnehmer aufzunehmen in die Arbeitswelt." Zu diesem Zweck kann der Bund einen Arbeitsplatz nicht nur in einer Werkstatt für Behinderte finanziell fördern, sondern in gleicher Höhe auch in der Wirtschaft. Bremen zahlt derzeit rund 900 Euro pro Arbeitsplatz und Monat an die Werkstätten.

Der Beschluss der ASMK zur Einführung eines Bundesteilhabegeldes und des Budgets für Arbeit ist eigebettet in die Forderung an den Bund, die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII weiterzuentwickeln zu einem Bundesleistungsgesetz. Die ASMK hat den Bundestag mit ihrem heutigen Beschluss aufgefordert, die Arbeit an einem entsprechenden Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Damit einher geht auch die Aufforderung an den Bund, die Kosten für Förderung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu übernehmen, um die Kommunen zu entlasten. Zur Begründung hieß es in dem ASMK-Beschluss, die Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht auf einen Anspruch des Einzelnen gegenüber der Kommune reduziert werden. Die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes bezeichnete die ASMK in ihrem Beschluss als "eine zentrale gesellschaftliche und sozialpolitische Aufgabe des Jahres 2014".
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, hob hervor: "Das Bundesleistungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag leisten, die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen deutlich zu verbessern. Damit wird nach 50 Jahren die Eingliederungshilfe auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Wir kommen damit dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nach, Nachteile für Menschen mit Behinderungen nach und nach abzuschaffen."

Senatspressestelle - Arbeits- und Sozialminister einigen sich auf Forderung nach Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

2013-11-21

Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor - DMSG - Multiple Sklerose News: Recht -

Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor

In der kommenden Legislaturperiode soll ein neues Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Der Deutsche Behindertenrat, dem auch der Bundesverband der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft als Mitglied der BAG Selbsthilfe angehört, hat dazu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet und vorgelegt: Bund und Länder werden darin aufgefordert, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der geplanten Eingliederungshilfereform umfassend umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Ziel eines neuen Bundesleistungsgesetzes müsse die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Entsprechend dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention seien Menschen mit Behinderungen in die Entwicklung und Umsetzung eines Bundesleistungsgesetzes aktiv einzubeziehen. Dabei müssten vor allem die bisher im Sozialgesetzbuch XII verankerten Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich der Fürsorge herausgelöst und künftig ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Bisher seien bedarfsdeckende Teilhabe und Persönliche Assistenz oft nur möglich, wenn auf eigenes Einkommen und Vermögen verzichtet werde oder dieses bis auf einen geringen Freibetrag verbraucht sei. Es sei jedoch diskriminierend, wenn Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf Sozialhilfeniveau verwiesen würden. Das gleiche gelte auch für ihre Angehörigen.

Zum Hintergrund:
DMSG - Multiple Sklerose News: Recht - Deutscher Behindertenrat legt Positionspapier zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes vor

2013-11-17

Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

  • Freitag, 15. November 2013 14:00
 (BPP) Immer mehr Menschen mit Behinderung sind in Hamburg auf Sozialhilfe angewiesen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent. Rund ein Drittel der Betroffenen bezieht die sogenannte Eingliederungshilfe innerhalb von Heimen. Die Grünen fordern, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und ein Teilhabegesetz zu schaffen.
Neue Sozialhilfe-Zahlen / Fegebank: „Immer mehr Betroffene mit Behinderung“

2013-11-15

Leistungen für behinderte Menschen verbessern | kobinet-nachrichten



Leistungen für behinderte Menschen verbessern

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Ulla Schmidt
Ulla Schmidt
© Laurence Chaperon
Berlin (kobinet) Die Koalitionsarbeitsgruppe Arbeit und Soziales wird sich morgen mit den Inhalten zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung befassen. Nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe werden Andrea Nahles (SPD) und Ursula von der Leyen (CDU) die Gespräche leiten. Der Verband fordert im Vorfeld der Verhandlung, dass mit einem Bundesteilhabegesetz die Leistungen für behinderte Menschen verbessert werden.
Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Es soll überdies die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ablösen. Bislang ist die Eingliederungshilfe ein Teil der Sozialhilfe und wird nur bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit vom Staat übernommen, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Vorfeld der Verhandlungen. "Leistungen zur Teilhabe, auf die Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung ihrer Menschenrechte einen Anspruch haben, sind unabhängig vom individuellen Einkommen zu zahlen. Diese Leistungen sind in der Sozialhilfe falsch", erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt. Außerdem fordert die Lebenshilfe, dass (...)
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Leistungen für behinderte Menschen verbessern | kobinet-nachrichten

Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe - Startseite

Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten




Teilhabe durch Bundesgesetz stärken

Veröffentlicht am von Franz Schmahl


Berlin (kobinet) Im Vorfeld der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hat der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3 ein Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen außerhalb des Sozialhilferechts angemahnt. Die Koalitionsarbeitsgruppe wird voraussichtlich am kommenden Samstag über die Reform der Eingliederungshilfe und damit über ein Bundesteilhabegesetz beraten.

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Teilhabe durch Bundesgesetz stärken | kobinet-nachrichten

Behinderte Menschen fordern bedarfsgerechtes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabegesetz |

Für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe

2013-10-22

Die Altersarmut wird laut Experten weiter zunehmen - SPIEGEL ONLINE

Betagte Sozialhilfeempfänger: "Die Altersarmut wird weiter steigen"

So viele deutsche Rentner wie noch nie sind auf Sozialhilfe angewiesen. Nach Ansicht des Armutsexperten Heinz-Herbert Noll ist das Teil eines längerfristigen Trends - und könnte zu einem Comeback der gesetzlichen Rentenversicherung führen.

Die Altersarmut wird laut Experten weiter zunehmen - SPIEGEL ONLINE

2013-07-19

Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes


Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes

Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nur Unterrichtung des behinderten Kindes selbst

Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärden­sprach­kurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes



Deutscher Gehörlosenbund e.V.:
Kommunikative Barrieren, mit denen hörbehinderte Menschen tagtäglich konfrontiert sind, verschwinden in der Gemeinschaft der GebärdensprachnutzerInnen.
weiterlesen:
 Was ist Gebärdensprache?

 Gehörlosendemo in Berlin: Gebärdensprache als Menschenrecht -Video - SPIEGEL ONLINE

2013-07-09

Teilhabegesetz und ich - Ziemlich beste Freunde? | kobinet-nachrichten


Teilhabegesetz und ich - Ziemlich beste Freunde?

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Raul Krauthausen
Raul Krauthausen
© Raul Krauthausen
Berlin (kobinet) "Teilhabegesetz und ich - Ziemlich beste Freunde?" So titelt der Gründer der Sozialhelden, Raul Krauthausen aus Berlin, seinen Beitrag für die Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe.
Als Beispiel für bestehende Benachteiligungen schildert Raul Krauthausen den Unterschied zwischen dem adeligen Philippe aus dem Film "Ziemlich beste Freunde" und ihm, der aufgrund seines Assistenzbedarfs nicht mehr als 2.600 Euro ansparen darf.

Teilhabegesetz und ich - Ziemlich beste Freunde? | kobinet-nachrichten

2013-07-06

Hessischer Landkreistag: UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor


UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor

Wichtiger Beitrag zur Inklusion / Inanspruchnahme steigt / Kostenexplosion bei den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern


Der Hessische Landkreistag hat in der heutigen Sitzung seines Sozialausschusses die aktuell erhobenen Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen erörtert. Zum Jahresende 2012 wurden insgesamt 2.867 Teilhabeassistenzen an Schulen durch die 21 hessischen Landkreise als Sozial- und Jugendhilfeträger finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um 351 Teilhabeassistenzen (+14%). Damit verbunden war eine Steigerung der Ausgaben von ca. 28,3 Mio. Euro im Jahr 2011 auf ca. 36 Mio. Euro im Jahr 2012 (+27 %). "Die Inanspruchnahme von Teilhabeassistenzen als wichtiger Beitrag zur Inklusion an den hessischen Schulen hat damit alleine innerhalb eines Jahres deutlich zugenommen, gleichzeitig aber auch zu einer Kostenexplosion geführt", fasst der Präsident des Hessischen Landkreistages, Landrat Robert Fischbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf), die Erhebungsergebnisse des Verbandes zusammen.
Die aktuellen Erhebungen zu den Teilhabeassistenzen werden die Landkreise zum Anlass nehmen, erneut mit dem Land in einen Dialog über die Wege zur Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Leitidee der Inklusion in Hessen zu kommen. Die Landkreise stehen ausdrücklich bereit - und haben dies durch eine Vielzahl an Maßnahmen belegt - an dieser Umsetzung aktiv mitzuwirken. Die Kostenexplosion im Bereich der Teilhabeassistenzen verdeutlicht aber einmal mehr die vom Hessischen Landkreistag immer wieder thematisierten ungeklärten Finanzierungsfragen. "Wir wiederholen daher mit Nachdruck unseren Appell an das Land, die Landkreise bei der Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention nicht zu überfordern und zusammen mit dem Bund einen Kostenausgleich für alle auf der kommunalen Ebene neu entstehenden Leistungen für behinderte Menschen zu garantieren", so Präsident Fischbach abschließend.

Hintergrund:
Die Teilhabeassistenzen sollen in der Schule die Teilhabe des jungen Menschen mit Behinderung sicherstellen. Zu deren Aufgaben zählen pflegerische Hilfen, lebenspraktische Aufgaben (z.B. Hilfe beim Schulweg und beim Aus- und Ankleiden in der Schule), Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (z.B. Begleitung während der Pausen und bei außerschulischen Veranstaltungen) sowie die Unterstützung beim Arbeitsverhalten und bei grundlegenden Arbeitstechniken im Unterricht. Seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen haben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche, die durch eine Behinderung im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, besteht dieser Anspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Landkreise haben in ihrer Funktion als Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger den gesetzlichen Auftrag, die Eingliederungshilfe sicherzustellen, wobei in der Frage der Teilhabesassistenzen die Regelungen des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Landesverordnungen bindend sind. Zunächst hat nach dem Hessischen Schulgesetz aber die Schule dafür zu sorgen, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler verwirklicht werden kann.

 
Hessischer Landkreistag: UN-Behindertenrechtskonvention: Hessischer Landkreistag legt Zahlen zur Entwicklung von Teilhabeassistenzen an Schulen vor

2013-06-15

ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten | kobinet-nachrichten


ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Dr. Sigrid Arnade
Dr. Sigrid Arnade
© ISL
Berlin (kobinet) Bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) stößt die Düsseldorfer Erklärung der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes auf breite Zustimmung. Der Verband von behinderten Menschen für behinderte Menschen begrüßt das klare Votum der Behindertenbeauftragten für ein einkommens- und vermögensunabhängiges Leistungsgesetz, das aus der Sozialhilfe herausgelöst wird.
"Ich freue mich, dass es den Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes gelungen ist, sich mit der Düsseldorfer Erklärung auf ein solch umfassendes und fundiertes Papier zu einigen. Vor allem freue ich mich darüber, dass der Entwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe des Forums behinderter Juristinnen und Juristen auf fruchtbaren Boden bei den Behindertenbeauftragten gestoßen ist. Dies gibt Hoffnung, dass es uns gelingt, endlich auch die Sozialgesetzgebung in Deutschland an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen", erklärte die Geschäftsführerin der ISL, Dr. Sigrid Arnade.
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ISL begrüßt klares Votum der Behindertenbeauftragten | kobinet-nachrichten

2013-06-12

Behinderten-Beauftragte für Teilhabegeld statt Sozialhilfe | Politik & Wirtschaft


Statt Sozialhilfe

Behinderten-Beauftragte für Teilhabegeld

Düsseldorf - Behinderte sollen unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen zum Ausgleich ihrer Nachteile künftig ein pauschaliertes Teilhabegeld erhalten.
Behinderten-Beauftragte für Teilhabegeld statt Sozialhilfe | Politik & Wirtschaft

2013-05-31

Übernahme von Internetkosten durchgesetzt | kobinet-nachrichten



Übernahme von Internetkosten durchgesetzt

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Bad Kreuznach (kobinet) Markus Igel, der in einer Behinderteneinrichtung in Bad Kreuznach wohnt, hat die Übernahme angemessener Internetkosten als Leistung des weiteren, notwendigen Lebensunterhalts durch den Sozialhilfeträger auch für Heimbewohner mittels einer Klage vor dem Bundessozialgericht durchgesetzt. Wie er dies geschafft hat, hat der Rollstuhlnutzer nun für die kobinet-nachrichten aufgeschrieben.

Übernahme von Internetkosten durchgesetzt | kobinet-nachrichten

2013-04-13

Berlin: Behinderte Frau stirbt nach Zwangräumung ihrer Wohnung - Panorama - Aktuelle Nachrichten zum Thema Boulevard, TV, Prominente, Musik. - Augsburger Allgemeine


12. April 2013 20:24 Uhr

Berlin

Behinderte Frau stirbt nach Zwangräumung ihrer Wohnung

Eine 67-Jährige aus Berlin ist gestorben, nachdem sie aus ihrer Wohnung geworfen wurde. Ob die Räumung zumutbar war ist unklar.
Eine 67-Jährige Berlinerin ist zwei Tage nach der Zwangsräumung ihrer Wohnung im Stadtteil Reinickendorf in einem Obdachlosenheim der Initiative "Kälte Nothilfe" in Wedding gestorben. Wie mehrere Onlinemedien unter Berufung auf die Berliner Polizei  berichten, musste die 67-Jährige ihre Wohnung räumen, weil sie mit der Miete im Rückstand war.
"Für mich ist das Mord, Mord durch die Staatsgewalt", sagte Zoltan Dominic Grasshoff, der Initiator der Initiative "Kälte Nothilfe" in einem Youtube-Video.
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Berlin: Behinderte Frau stirbt nach Zwangräumung ihrer Wohnung - Panorama - Aktuelle Nachrichten zum Thema Boulevard, TV, Prominente, Musik. - Augsburger Allgemeine

 150 Polizisten in Berlin im Einsatz: Schwerbehinderte Rosemarie F. muss Wohnung räumen und stirbt - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten

 Linken-Chef prangert an: Warum haben sie Rosemarie sterben lassen? | Wohn-Report 2013 - Berliner Kurier

2013-04-11

Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe « BAG IF

09. April 2013

Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe

Die Vertreter der Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit Vorstandsmitgliedern der BAG der überörtlichen Sozialhilfeträger zu einem Meinungsaustausch getroffen. Thema des Treffens war die Ausgestaltung eines Bundesleistungsgesetzes.
Lesen Sie HIER mehr.

Fachverbände der Behindertenhilfe fordern Ablösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe « BAG IF

2013-01-04

Gesetzesänderung: Mutter und behinderte Tochter bekommen weniger Geld | München


    • 04.01.13
    • München
Mutter einer behinderten Tochter klagt an

"Warum spart der Staat ausgerechnet bei uns?"

München - Für manche Menschen mögen 71 Euro nicht viel erscheinen. Für andere bedeuten sie ein Stück Lebensqualität. Zu ihnen gehören Waltraud Vogt und ihre Tochter Michaela Hengmith, die unter einer schweren Form des Down-Syndroms leidet.

© Jantz
Sie spielen „Mensch ärgere dich nicht“ - in Wahrheit sind sie fassungslos: Waltraud Vogt (58) und ihre behinderte Tochter Michaela Hengmith (38) müssen künftig auf 71 Euro Stütze im Monat verzichten
Gesetzesänderung: Mutter und behinderte Tochter bekommen weniger Geld | München

2012-12-17

Deutscher Bundestag: Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung - Antrag Grüne abgelehnt - Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Dezember

 Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung:

Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 13. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7951) abgelehnt, das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln.

Die Grünen wollten klarstellen, dass die Vorschriften des SGB IX für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten, wenn nicht in Leistungsgesetzen darüber hinausgehende Leistungen vorgesehen sind.

Die Ausnahmen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe im SGB IX seien aufzuheben, der Beratungsanspruch der Betroffene gegenüber den Leistungsträgern zu stärken, so die Fraktion. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales an (17/10009).

Deutscher Bundestag: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Dezember

2012-12-10

Zwangsumzug ins Heim verhindert -- kobinet

10.12.2012 - 12:29

Zwangsumzug ins Heim verhindert.

Darmstadt (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einen Sozialhilfeträger in Rheinland-Pfalz vorläufig verpflichtet, die Kosten für die ambulante Betreuung eines mehrfach geistig und körperlich behinderten Menschen zu übernehmen. Es hat so zunächst verhindert, dass er zum Umzug in eine stationäre Einrichtung gezwungen wird.
Zwangsumzug ins Heim verhindert -- kobinet
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