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2013-07-05

Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten



Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
Protest vor der Hochschule in Senftenberg
© attac Cottbus
Cottbus (kobinet) Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit, so betitelte attac Cottbus seine Pressemitteilung zu einem bevorstehenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei dem Ingo Karras hofft Recht zu bekommen: Ganze vier Kündigungen erhielt Ingo Karras, weil er gegen Missstände in der Behandlung von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule Lausitz protestierte. Nach langen internen Klärungsversuchen hatte er diese öffentlich gemacht und diese Missstände sind inzwischen behoben – nur seine Kündigungen bleiben. Vor der Arbeitsgerichtskammer Senftenberg kommt es nun, nach zahlreichen Verschiebungen, am 18. Juli zum Prozess.
Meinungsfreiheit + Barrierefreiheit | kobinet-nachrichten

2012-10-01

Gute pflege ist ein Menschenrecht - Interview mit Claus Fussek- Die Schwester Juni 2012.pdf (application/pdf Object)

 Interview mit Claus Fussek

Gute Pflege ist ein Menschenrecht

Interview mit Claus Fussek
Gute Pflege ist ein Menschenrecht
In einem Interview über Missstände in der Pflege im Magazin “Die Schwester”, Juni 2012, formuliert Claus Fussek, der sich seit Jahren für menschenwürdige Verhältnisse in der Altenpflege einsetzt: “Gute Pflege ist ein Menschenrecht”

“Fixierungen, Psychopharmaka und Magensonden sind in vielen Pflegeheimen Realität. Was können Pflegekräfte tun, wenn sie Missstände erleben und sich dagegen zur Wehr setzen möchten? Wir sprachen mit Claus Fussek, der sich seit Jahren für menschenwürdige Verhältnisse in der Altenpflege einsetzt.”

Die Schwester Juni 2012.pdf (application/pdf Object)

Erschreckende Missstände in Altenheimen | NDR.de - Ratgeber - Gesundheit

Erschreckende Missstände in Altenheimen

"Ich habe gespielt, dass ich halbseitig gelähmt bin, also das linke Bein und den linken Arm nicht bewegen kann. Und dass ich eine Sprachstörung habe. Dabei war ich überrascht, wie ausgeliefert man sich fühlt, wie hilflos. Und wie stark man auf einmal über die eigene Würde nachdenkt. Wenn man auf eine Toilette gehoben wird, wenn einer einen im Intimbereich wäscht, das sind Dinge, die sind unvorstellbar."
Anette Dowideit lässt sich im Rollstuhl von einer Pflegerin ans Waschbecken fahren. © NDR
Um nachempfinden zu können, wie sich ein pflegebedürftiger Mensch fühlt, hat sich Autorin Anette Dowideit in die Rolle eines Menschen mit Handicap begeben.

Eigentlich schlüpfen im Kölner Herz-Jesu-Seniorenzentrum zukünftige Pfleger in die Rolle eines Pflegebedürftigen. Um zu spüren, was es heißt, ein Pflegefall zu sein. Für die Journalistin Anette Dowideit war es der emotionale Einstieg in ein Thema, das wir gerne von uns schieben: alt sein, abhängig und ausgeliefert. Dowideits Ergebnisse sind erschreckend: 14.000 Menschen, die ohne eine Zustimmung an ein Bett oder einen Rollstuhl fixiert werden. 40.000 Heimbewohner, die Hunger und Durst leiden, weil nicht genug Personal da ist. 240.000 Demenzkranke, die mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden.
"Wir leisten uns in einem reichen Land wie Deutschland keine menschenwürdige Pflege", sagt Dowideit.

Erschreckende Missstände in Altenheimen | NDR.de - Ratgeber - Gesundheit

2012-09-22

Missstände in Pflegeheimen - "Der Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs" - Bayern - sueddeutsche.de


Missstände in Pflegeheimen  

"Der Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs"

22.09.2012, 12:58
Von Andreas Ross
Ein Augsburger Heim für Demenzkranke hat vom Pflege-TÜV die Bestnote bekommen. Unverdient, wie der frühere Polizist, der das Heim leitet, sagt. Die Bewertung gaukle Angehörigen vor, dass Patienten gut versorgt seien, während sich zwei Pflegekräfte zeitweise um 30 Patienten kümmern müssten - Missstände in Pflegeheimen - "Der Pflege-TÜV ist die Legalisierung des Betrugs" - Bayern - sueddeutsche.de

2012-08-11

Menschenverachtend oder aufrüttelnd?: Krüppelschlagen am Stachus - München - Abendzeitung München

Menschenverachtend oder aufrüttelnd? "Krüppelschlagen" am Stachus

Natalie Kettinger, vom 11.08.2012 07:00 Uhr
Macht freiwillig mit und rechtfertigt die ungewöhnliche Aktion: Rollstuhlfahrer Andreas Vega mit seiner Hündin Berta. Foto:
Macht freiwillig mit und rechtfertigt die ungewöhnliche Aktion: Rollstuhlfahrer Andreas Vega mit seiner Hündin Berta. Foto:
Diesen Samstag findet mitten in München eine verstörende Inszenierung statt: Behinderte werden zum Schein mit einem Baseballschläger verprügelt. Was das soll, erklärt hier der Initiator
MÜNCHEN Schwarz gekleidete Männer dreschen mit Baseballschlägern auf wehrlose Rollstuhlfahrer ein. Blut fließt, Menschen schreien – mitten auf dem Stachus. Mit dieser krassen Inszenierung will eine Gruppe behinderter Aktivisten am Samstagnachmittag auf ihre Benachteiligung im Alltag aufmerksam machen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsgültig. In unserer Lebensrealität ist sie aber nicht angekommen“, sagt Andreas Vega, der am Samstag dabei sein wird.
 Menschenverachtend oder aufrüttelnd?: Krüppelschlagen am Stachus - München - Abendzeitung München




Wir sind ein Zusammenschluss von Menschen mit Behinderung, der sich für die rasche und konsequente Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Rechte einsetzt.
Da es noch viele Missstände gibt, haben wir beschlossen am 11. August 2012 um 14.00 Uhr am Stachus die Aktion "Krüppelschlagen - Schläge gegen Menschenrechte" durchzuführen:
youtube.com

2012-05-28

Waldkirch: Besser geplant – weniger behindert - badische-zeitung.de

Besser geplant – weniger behindert

Waldkircher "Rolli-Treff" ist es wichtig, Missstände für Menschen mit Handicap in der Stadt aufzudecken und etwas dagegen zu tun.
  1. Die Mitglieder des Rolli-Treffs (v.l.): Dunja Tenner, Christoph Schultes, Michael Lutz, Barbara Schöner, Christa Traider, Peter Witz, Bettina Matz Foto: Rebekka Sommer

WALDKIRCH. Ein blaues Schild mit einem weißen "P", darunter hängt ein weißes Schild mit einem schwarzen Rollstuhl – jeder weiß, dass das ein Behindertenparkplatz ist und für viele Menschen kein Grund, weiter darüber nachzudenken. Betroffene schauen da schon genauer hin.Die Mitglieder des Waldkircher Rollitreffs haben es sich zur Aufgabe gemacht, auf Missstände aufmerksam zu machen und ihnen Abhilfe zu verschaffen.
Waldkirch: Besser geplant – weniger behindert - badische-zeitung.de

2011-11-24

Britischer Pflegebericht: England quält seine Alten | Wissen | ZEIT ONLINE

Britischer Pflegebericht England quält seine Alten

Hunderttausende alte Briten werden von Pflegern gedemütigt, bleiben ungewaschen und hungrig. Ein Bericht deckt unfassbare Missstände auf. Es mangelt an Geld und Aufsicht.
Hunderttausende von britischen Alten werden zu Hause von ihren Pflegern gedemütigt, bleiben ungewaschen, hungrig und werden in manchen Fällen sogar systematisch bestohlen. Dies ergab ein am Mittwoch veröffentlichter Bericht der britischen Kommission für Gleichheit und Menschenrechte, die in einer einjährigen Untersuchung die von Kommunen organisierte Hauspflege unter die Lupe nahm. "So können wir nicht weitermachen. Dies ist nicht zivilisiert und menschlich", sagte die Kommissionsvorsitzende, Baroness Sally Greengross, der BBC.
Pfleger zeigten "chronische Missachtung für die Menschenwürde" ihrer Schützlinge, so der Bericht, der gravierende Mängel in der Organisation der Pflege durch die Kommunen anprangert.

Britischer Pflegebericht: England quält seine Alten | Wissen | ZEIT ONLINE

2011-10-15

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

70.000 Euro

Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an


Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt.

Brigitte Heinisch mit ihren Unterlagen im Fall Vivantes1
Foto: Jakob Hoff
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch in ihrem Garten. „Deutschland braucht Gesetze, die gefährliche Pflege verhindert“, sagt die Berlinerin
Der Berliner Klinikbetreiber Vivantes strebt eine außergerichtliche Einigung mit der entlassenen Altenpflegerin Brigitte Heinisch an und hat ihr 70.000 Euro angeboten. „Wir wollen einen Rechtsfrieden mit Frau Heinisch erreichen“, sagte Sprecherin Kristina Tschenett am Dienstag in Berlin. Heinisch hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet, weil das Unternehmen zu wenig Personal habe und deshalb nicht in der Lage sei, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde ihr gekündigt. Vivantes kündigte außerdem an, die Mitarbeiter besser über Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
Spätestens seit dem 21. Juli dürfen sogenannte Whistleblower (Tippgeber, Flüsterer) auch in Deutschland auf richterlichen Schutz zählen. An diesem Tag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch nicht rechtens war. Die Frau hatte auf Pflegemängel an ihrem Arbeitsplatz hinweisen wollen.

70.000 Euro - Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an - Inland - Berliner Morgenpost - Berlin

Vivantes

Der Fall Heinisch

Von Thorkit Treichel

Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Die vom Klinikkonzern Vivantes gekündigte Altenpflegerin Brigitte Heinisch.
Foto: dapd
Berlin –  
Eine Altenpflegerin machte Missstände bei Vivantes publik und wurde entlassen. Nun will der Klinikkonzern am liebsten einen weiteren Rechtsstreit vermeiden.
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat schwere Missstände in einem Pflegeheim von Vivantes öffentlich gemacht und wurde daraufhin fristlos entlassen. Jetzt will sich ihr ehemaliger Arbeitgeber außergerichtlich mit ihr einigen. "Wir wollen Frieden schließen mit Frau Heinisch und haben ihr ein Gespräch angeboten", sagte Vivantes-Chef Joachim Bovelet am Dienstag. Aber danach sieht es zurzeit nicht aus. Während Heinischs Anwalt eine Abfindung von 200.000 Euro netto, also etwa 350.000 Euro brutto, fordert, will Vivantes seiner ehemaligen Mitarbeiterin lediglich 70.000 Euro brutto bezahlen. "Wir haben die Summe nach bestem Wissen und Gewissen in Bezug auf entgangene Einkünfte und Altersansprüche berechnet", sagte Bovelet. Eine solche Berechnung sei auch vor Gericht üblich.
Heinisch hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. Im Juli gewann die 50-Jährige vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre Klage gegen die Bundesrepublik wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention, die Berliner Zeitung berichtete. Die Richter in Straßburg urteilten, dass Arbeitnehmer im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung Missstände im eigenen Unternehmen publik machen dürfen. Heinisch hatte Strafanzeige gegen Vivantes gestellt. Nun muss sie sich auf einen neuen Rechtsstreit einstellen. Ihr Fall wird am 21. Oktober vor dem Landesarbeitsgericht neu aufgerollt. Bis zu dem Urteil aus Straßburg hatten deutsche Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts die Kündigung durch Vivantes für rechtens erklärt.
"Bewohner waren unterernährt"
Heinisch, die nach eigenen Angaben inzwischen voll erwerbsgemindert ist, sagte: "Ich habe sechs Jahre gegen meine Kündigung gekämpft und bin darüber krank geworden". Sie leide unter schweren Depressionen und müsse von ihrer kleinen Rente monatlich 180 Euro für nicht rezeptpflichtige Medikamente finanzieren.
Während ihrer Tätigkeit bei Vivantes habe sie zahlreiche Überlastungsanzeigen geschrieben, "um Schaden von den Bewohnern abzuwenden". Für 45 Pflegebedürftige seien nur zwei Mitarbeiter zuständig gewesen. "Die Bewohner waren unterernährt, sie mussten teilweise bis mittags in ihrem Kot liegen und wurden ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten fixiert." Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bemängelte die Zustände in dem Heim. Erst nachdem Heinisch Anzeige gestellt hatte, wurden die Missstände behoben.
berliner-zeitung.de

2011-09-21

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 21.09.2011
„Es gibt dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen des Gesundheitswesens, damit wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention verwirklicht wird“, verdeutlichte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, auf der heutigen Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin.
Hubert Hüppe betonte, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt seien, ob beim Arztbesuch und Klinikaufenthalt oder bei der Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln. Medizinisches Personal sei häufig weder in der Lage, Komplexerkrankungen behinderter Menschen richtig zu diagnostizieren, noch fähig mit Menschen mit Behinderungen umzugehen, so der Behindertenbeauftragte. „Es muss ein deutlicher Schwerpunkt zur Gesundheit von Menschen mit Behinderung in Aus-, Fort- und Weiterbildungen des medizinischen Personals gesetzt werden. Behinderte Menschen müssen außerdem mehr bei der Bedarfsfeststellung beteiligt werden. Sie wissen am besten, was sie brauchen. Wenn mehr Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen aufwachsen würden, bestünde von vornherein viel weniger das Problem, dass medizinisches Personal verunsichert bis unsensibel mit den Bedürfnissen behinderter Menschen umgeht“, so Hubert Hüppe. Daneben verhindere die fehlende Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken immer noch den Zugang zu medizinischen Leistungen. „Hier geht es nicht nur um Rampen und Aufzüge, sondern auch darum, etwa leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Beratungsgesprächen zu verwenden oder gehörlose, blinde und taubblinde Menschen umfassend zu beraten. Bestehende Missstände müssen dringend abgestellt werden“, so der Behindertenbeauftragte. Er erwarte, dass die von der Bundesregierung angekündigten Initiativen in den Bereichen „barrierefreie Arztpraxen“ und „Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Menschen“ zu spürbaren Verbesserungen führen, so Hubert Hüppe. Auf der Tagungsreihe sei überdies deutlich geworden, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarf im Gesundheitswesen nicht ausreichend berücksichtigt wird. „Es kann beispielsweise nicht einfach hingenommen werden, dass Menschen mit sogenannter ‚geistiger Behinderung’ oder bestimmten körperlichen Behinderungen, insbesondere in Heimen, eine deutlich schlechtere zahnmedizinische Versorgung erhalten. Hier muss gegengesteuert werden“, betonte Hubert Hüppe.
Weiterer Handlungsbedarf wurde auf der Tagungsreihe deutlich bei Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen und unzureichenden ambulanten Strukturen für psychisch erkrankte Menschen, bei der Versorgung mit Hörgeräten einschließlich Anpassung und Hörtraining, Inkontinenzmitteln oder etwa mit Sportrollstühlen, um einen inklusiven Sportunterricht zu ermöglichen. Es wurde ebenso festgestellt, dass eine unabhängige Beratung in vielen Bereichen fehlt.
„Der gute Austausch auf der Abschlussveranstaltung hat gezeigt, dass die Parlamentarier und Staatssekretär Thomas Ilka für die Belange behinderter Menschen im Gesundheitswesen sensibilisiert sind. Jetzt muss gemeinsam an konkreten Schritten weitergearbeitet werden, die die Ergebnisse der Tagungsreihe aufnehmen“, so Hubert Hüppe.
Von November 2010 bis Juni 2011 fand eine Tagungsreihe des Behindertenbeauftragten mit dem Titel „Gesundheit für Menschen mit Behinderung - Zwischen Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention, Kostendämpfung und Wirklichkeit“ statt. Die vier Tagungen behandelten die Themen: „Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“, „Patientenversorgung“, „Hilfsmittelversorgung“, „Problematik zwischen Arznei- und Heilmittelversorgung“. Auf der Abschlussveranstaltung am 21. September 2011 fand ein Austausch der Teilnehmer mit Gesundheitspolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen und mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Ilka, zu den Ergebnissen der Tagungsreihe statt. Die Ergebnisse sind unter: http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/GesundheitundPflege/Gesundheit/Tagungsreihe.html;jsessionid=A006CCB7706E473DF69E51341BB1AE71.2_cid095
zu finden.



Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Abschlussveranstaltung zur Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung“ zeigt Handlungsbedarf im Deutschen Gesundheitswesen

2011-09-17

Betrugsskandal: Das Geschäft mit dem Leid - Berlin - Tagesspiegel

16.09.2011 21:40 UhrVon Katrin Schulze

Betrugsskandal Das Geschäft mit dem Leid

Die Affäre um die Pflegedienste in Berlin weitet sich aus – Fachkräfte sprechen von hochkriminellen Machenschaften.
Berlin - Als eine Art Hilferuf wollten sie es verstanden wissen. Zwei Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus haben der Neuköllner Sozialstadtrat Michael Büge (CDU) und sein Kollege aus Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), am Freitag nochmals auf die mutmaßlichen Betrügereien und Missstände bei privaten Berliner Pflegediensten hingewiesen. „Wir haben es mit zahlreichen vorsätzlichen Falschabrechnungen zu tun, aber auch mit Dingen, die darüber hinausgehen“, sagte Büge. Dinge, mit denen sich die Polizei, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft beschäftigen müssten.
Zwar hatte Neuköllns Stadtrat bereits vergangene Woche bekannt gegeben, dass er zwei ambulante Pflegeanbieter hat anzeigen lassen und weitere untersuchen lassen werde, doch nun offenbare sich eine völlig neue Dimensionen der Schäden, die ihn „schockiert“.
Erstmals wurden die Bezirksstadträte am Freitag von Fachkräften unterstützt, die öffentlich über die Zustände bei ihren (ehemaligen) Unternehmen berichteten. Die Vorwürfe reichten dabei von gefälschten Unterlagen, unzureichenden oder falsch klassifizierten Leistungen und hingenommener Verwahrlosung der Patienten über Abzocke, kriminelle Klüngelwirtschaft bis hin zu Mobbing der Angestellten. Zwei Frauen berichteten sogar von Morddrohungen gegen sie. Unter ihnen Jana Labohn. Die staatlich geprüfte Leiterin für Pflegeeinrichtungen sagt: „Sobald man Missstände anspricht, steht man auf der Abschussliste.“ Andere Pfleger, die anonym bleiben möchten, erzählten von Kunden, die gar keine Betreuung bräuchten und unter anderem im Ausland leben, für die allerdings trotzdem Geld eingestrichen werde. Überhaupt gehe es schlicht nicht um die Menschen, sondern nur noch um finanziellen Gewinn. Die geschilderten Fälle trugen sich in Reinickendorf, Charlottenburg und Neukölln zu. Eine Frau habe bei zahlreichen der insgesamt 60 Neuköllner Firmen gearbeitet, aber sie habe kein einziges Unternehmen gefunden, bei dem „alles koscher zuging“.
Neu bei all den Erläuterungen ist die Tatsache, dass auch der nichtstaatliche Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der als eine Art TÜV der Pflegedienste fungiert, in Verruf gerät. Von den erhobenen Korruptionsvorwürfen gegen einige seiner Mitarbeiter wurde MDK-Sprecher Hendrik Haselmann am Freitagnachmittag überrascht: „Es wäre schön, wenn uns die Ämter darüber informiert hätten.“ Man nehme das alles ernst und werde jetzt alles daransetzen, die Angelegenheit aufzuklären. Und genau darin könnte das Problem liegen, denn viele mutmaßliche Vernachlässigungen durch die Firmen lassen sich schwer bis gar nicht nachweisen.
Wenn man all das – die Vorwürfe und die Anzeigen und die anscheinende Hilflosigkeit – zusammenfügt, könnte sich das Bild einer gänzlich durchkorrumpierten Branche ergeben.
Betrugsskandal: Das Geschäft mit dem Leid - Berlin - Tagesspiegel

2011-09-11

TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

Transparency begrüßt Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte zur Stärkung von Hinweisgebern

Hinweisgeberschutz in Deutschland muss weiter verbessert werden
Berlin, 22.07.2011 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall Heinisch gegen Deutschland als wichtigen Schritt zur Stärkung von Hinweisgebern. Die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte, verstößt laut EGMR gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland: „Nicht selten werden Hinweisgeber zu Opfern ihres Mutes, wenn sie auf wahrgenommene Missstände aufmerksam machen. In Deutschland haben wir die verquere Lage, dass Arbeitnehmer das Risiko tragen, dass ihre Hinweise von den Vorgesetzten als Angriff auf die eigene Person oder das Unternehmen verstanden werden.“

Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. Das jüngste Urteil des EGMR bestätigt, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht. Transparency Deutschland fordert seit Jahren, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen in Deutschland verbessert werden muss.

In Deutschland werden zwei Drittel aller Wirtschaftsstraftaten durch Zufall aufgedeckt. Interne Kontrollsysteme greifen wesentlich seltener. Jedes Unternehmen und jede Behörde sollte daher Hinweisgebersysteme einrichten. Sie geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, qualifiziert über wahrgenommene Missstände zu berichten, ohne dass ihnen hieraus ein Nachteil erwächst.

„Hinweisgebersysteme müssen von ausgebildeten Personen betrieben und betreut werden, die die Spreu von Weizen trennen können. Nur so kann dem Missbrauch von Hinweisgebersystemen vorgebeugt und ihre Akzeptanz gestärkt werden“, so Hammacher.

Der EGMR in Straßburg gibt in seiner Entscheidung vom 21.07.2011 im Fall Heinisch gegen Deutschland einer deutschen Altenpflegerin Recht, der fristlos gekündigt wurde. Sie hatte darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach in dem Pflegeheim zu wenig Personal zur Verfügung stehe, um die Bewohner des Pflegeheims adäquat zu betreuen. Die Arbeitsgerichte hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Der EGMR ist hingegen der Auffassung, dass die deutschen Gerichte nicht gerecht zwischen dem Recht der Arbeitgeberin, ihren Ruf zu schützen, und dem Recht der Altenpflegerin auf freie Meinungsäußerung abgewogen und dadurch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt haben.

Kontakt
Dr. Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel. 030 / 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2011-07-22 Urteil EGMR

2011-09-10

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

08.09.2011 19:45

Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern

Meldung vorlesen und MP3-Download
Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks kritisiert die Bundesratsinitiative des Berliner Senats zum gesetzlichen Whistleblowerschutz als "hanebüchen". Entgegen der Erwartungen eines "progressiven" Vorschlags sei der Plan (PDF-Datei) der Berliner aber "nahezu eine Kopie" des Entwurfs (PDF-Datei) der großen Koalition, der auf Initiative des ehemalige Verbraucherministers Horst Seehofer (CSU) nach dem Gammelfleischskandal 2008 erfolglos in den Bundestag eingebracht worden war.
Der aktuelle Vorschlag der rot-roten Berliner Landesregierung bleibt nach Auffassung von Strack in einigen Punkten nun sogar hinter Seehofers Initiative zurück. Die Vorgabe, dass ein Arbeitnehmer vor einer Anzeige nicht nur konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben müsse, sondern auch nachweisen soll, dass eine Beschwerde im Betrieb die Aufdeckung der Missstände verhindern würde, mache Whistleblowing regelrecht unmöglich: "Diese völlig überhöhten Beweisanforderungen dürften Whistleblower kaum je erfüllen können", sagte Strack gegenüber heise online.
Die Vorgabe ignoriere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Anzeige gegen ein Berliner Pflegeheim erstattet hatte. Strack: "Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass der Berliner Senat mit dem aktuellen Vorschlag von Scheinrechten für Whistleblower vor allem Wahlkampf betreiben und von seiner Verantwortung als Inhaber von Vivantes im Fall Heinisch ablenken will."

heise online - Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern
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