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2012-05-30

Bundeselternrat fordert KMK-Kampagne für inklusive Bildung

21.05.2012
Bundeselternrat fordert KMK-Kampagne für inklusive Bildung
In der Debatte um inklusive Bildung hat der Bundeselternrat die Kultusminister zu einer Offensive für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern aufgefordert. Die Kultusministerkonferenz (KMK) sollte eine bundesweite öffentliche Informations- und Imagekampagne für inklusive Bildung starten, forderte der Bundeselternrat (BER). Eine entsprechende Resolution beschlossen die rund 100 Delegierten aus allen Bundesländern auf der Frühjahrsplenartagung des BER am 12. und 13. Mai in Potsdam, wie der BER am 17. Mai mitteilte. "Erfolgreiche Inklusion funktioniert nur mit verbindlichen Ausführungsbestimmungen, die sich nicht an den Finanzen von Staat und Kommune, sondern an den Interessen der Kinder orientieren. Das gibt es leider noch längst nicht in allen Bundesländern", erklärte der BER-Bundesvorsitzende Hans-Peter Vogeler.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung im Dezember 2008 hat Deutschland sich verpflichtet, nahezu allen Kindern inklusive Bildung zu ermöglichen. Nach Ansicht der BER-Delegierten gehe es nun nicht mehr darum, ob die Länder diese Verpflichtung umsetzen, sondern nur noch darum, wie sie es tun, hieß es. Jetzt müsse Rechtssicherheit geschaffen werden, damit Eltern ihr Kind mit Behinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Probleme an der allgemeinen Schule anmelden könnten.
Der BER äußerte sich überzeugt davon, dass Inklusion gelingen kann. Das sehe man zum Beispiel bei den Schulen, die schon seit Jahrzehnten inklusiv arbeiteten. Wichtig für eine flächendeckende Umsetzung inklusiver Bildung sei ein einziger Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen, der Eltern und Schulen unterstützt, betonte Vogeler. "Man braucht einen Lotsen durch den Behördendschungel, denn im Wirrwarr der Verordnungen findet sich niemand zurecht."
Der überparteiliche Bundeselternrat ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder sind die Eltern von rund 8 Millionen schulpflichtigen Kindern organisiert.

Quelle: dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 21/2012
Bildungspolitik - Didacta Verband der Bildungswirtschaft - alles für Bildung

2012-03-17

Mit dem Elternwahlrecht zur Inklusion? - bildungsklick.de

Österreich

Mit dem Elternwahlrecht zur Inklusion?

Große regionale Unterschiede in Österreich


16.03.2012 - (Brigitte Schumann) In Österreich wurde bereits 1993 das Wahlrecht für Eltern von Kindern mit Behinderungen eingeführt. Nicht die Fachleute, sondern die Eltern sollten für ihr Kind entscheiden, ob es eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen solle. Im Nationalen Bildungsbericht (2009) ist die Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Österreich insgesamt und in den einzelnen Bundesländern untersucht worden. Das Ergebnis sollte Eltern, die dieses Modell nun auch von deutschen Bildungspolitikern offeriert bekommen, skeptisch stimmen. Für die Steuerung einer inklusiven Entwicklung ist es allemal ungeeignet.

Bild: bikl.de
Der Nationale Bildungsbericht stellt fest, dass sich die bundesweite Integrationsquote seit dem Jahr 2000/01 bundesweit bei ca. 50 % eingependelt hat und seitdem stagniert. Gleichzeitig legt er offen, dass es erstaunliche regionale Disparitäten in der Entwicklung der gemeinsamen und getrennten Förderung von Kindern mit Behinderungen gibt.  Während in der Steiermark die Integrationsquote von Kindern mit Behinderungen bei 83,4 % liegt, beträgt sie in Niederösterreich nur 32 %. Auch Vorarlberg und Tirol sind Bundesländer mit hohen Segregationsquoten und einer deutlichen Sonderschulorientierung, demgegenüber fallen die entsprechenden Quoten in der Steiermark, dem Burgenland und in Oberösterreich eher gering aus.

Unterschiedliche Elternwünsche in den Regionen?

Sehr deutlich tritt der Bildungsbericht der Auffassung entgegen, dass sich in den unterschiedlichen Entwicklungen ein unterschiedlicher Elternwunsch ausdrückt. Er führt die Unterschiede zurück "auf lokale und regionale Traditionen sowie den diesen zugrunde liegenden Einstellungen, Haltungen, Kompetenzen und Verhaltensweisen der Professionellen, insbesondere von den Schulbehördenvertreter/innen". Der Bericht hält als Ergebnis fest: "Das Ausmaß getrennter bzw. gemeinsamer Erziehung und Bildung scheint beliebig zu sein und weniger vom Elternwunsch als den Einstellungen und Haltungen der Professionellen und dem vorhandenen Angebot abzuhängen."   Für Prof. Feyerer, Leiter des Instituts für Inklusive Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Linz, steht fest: "Die Verankerung des Elternwahlrechts anstelle eines Rechtsanspruchs, wie es die UN-Konvention  heute unmissverständlich vorsieht, hat zu einer "Alles ist möglich, aber nichts ist fix"-Politik geführt. In manchen Regionen kam es zu vorbildlichen Entwicklungen, in machen Regionen zu einem heute höheren Segregationsquotienten als 1993. Insgesamt zu einer Doppelgleisigkeit und damit sicherlich zur teuersten Variante, der Aufrechterhaltung beider Systeme. Will man flächendeckende und leistbare Inklusion erreichen, ist das Elternwahlrecht also sicherlich kein Weg."

Elternwahlrecht: Verstoß gegen die UN-BRK

Jahrzehntelang haben Eltern von Kindern mit Behinderungen in Deutschland vergeblich von der Politik das Recht eingefordert, zwischen Förderschule und Regelschule wählen zu können. Just zu dem Zeitpunkt, wo die UN-Konvention dem einzelnen Kind mit Behinderung einen individuellen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung garantiert und die progressive Realisierung eines inklusiven Schulsystems fordert, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die Vorzüge des Elternwahlrechts entdeckt. Zum Zwecke des Elterwahlrechts muss zwingend das Förderschulsystem aufrecht erhalten werden. Wie man den Elternwillen in die gewünschte politische Richtung lenken kann, haben die Juristen der KMK ebenfalls aufgezeigt: Mit dem Argument des Kindeswohls kann der Staat seine Interventionsrechte nutzen und Elternwünsche korrigieren.
Mit dem Elternwahlrecht zur Inklusion? - bildungsklick.de

2011-12-02

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 02.12.2011
Inklusionsbeirat kritisiert Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung
Auf ihrer gestrigen Sitzung kritisierten die Mitglieder des Inklusionsbeirats die am 25. November 2011 veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven
Bildung. Insbesondere fehle ein uneingeschränktes Zugangsrecht zur Regelschule, lautet ein zentraler Kritikpunkt des Inklusionsbeirats der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention. Schließlich haben laut UN-BRK alle Kinder mit und ohne Behinderungen das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Regelschule.
Es sei enttäuschend, dass eine Chance verpasst wurde, das Menschenrecht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem, wie es Artikel 24 UN-BRK festschreibt, konsequent umzusetzen. Bei einer Inklusionsquote von unter 20 Prozent könne man Deutschland im europäischen Vergleich als „Entwicklungsland“ bezeichnen, so der Inklusionsbeirat.
Der Inklusionsbeirat fordert deshalb die Bundesländer auf, die gesetzlichen und faktischen Voraussetzungen für ein inklusives Bildungssystem zu schaffen und hierfür gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Maßnahmeplan zu erarbeiten.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Pressemitteilung des Inklusionsbeirates bei der Staatlichen Koordinierungsstelle

2011-11-28

INKLUSION: ELTERNVERBÄNDE FORDERN DIE BUNDESKANZLERIN ZUM EINGREIFEN AUF

INKLUSION: ELTERNVERBÄNDE FORDERN DIE BUNDESKANZLERIN ZUM EINGREIFEN AUF

25. 11. 2011 Die Kultusministerkonferenz stellt heute in einem presseöffentlichen Fachgespräch in Berlin ihren fünf Wochen alten Beschluss zur schulischen Inklusion vor, deren Einführung von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird.
Elternverbände und Sozialverbände sind empört über das unverbindliche Papier: DieKultusministerkonferenz verweigert verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bundesländern und gefährdet die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Deutschland
„Es reicht nicht, wenn die Kultusminister wohl klingende Beschreibungen inklusiver Bildung formulieren" kritisiert Eva-Maria Thoms vom Kölner Elternverein mittendrin e.V:, „wenn an keiner Stelle festgelegt wird, dass und wie die Bundesländer die Inklusion auch umsetzen müssen".

Eine Schule für Alle -

2011-11-27

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: KMK verweigert Führungsrolle bei Inklusion in der Schule | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: KMK verweigert Führungsrolle bei Inklusion in der Schule

Berlin (ots) - Anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" kritisierte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz als völlig unzureichend. "Die Kultusministerkonferenz schafft es zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht, konsequent für ein inklusives Bildungssystem einzutreten und das erforderliche Arbeitsprogramm daraus zu entwickeln", zeigte sich Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention enttäuscht. Man habe gehofft, die Kultusministerkonferenz übernähme stärker die Führungsrolle bei der Anleitung der Bundesländer, die schulische Segregation behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher zu überwinden.
"Das politische Versäumnis der Kultusministerkonferenz ändert jedoch nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung der einzelnen Bundesländer", unterstrich Aichele. Maßstab für die Umsetzung des Rechts auf Bildung bleibe Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. "Die Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems vom März 2011 bieten den Bundesländern hierfür klare Orientierung", so der Menschenrechtsexperte.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.
Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (31. März 2011) http://ots.de/K2w9H
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon: 030 25 93 59 - 14, Mobil: 01 60 96 65 00 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de 

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: KMK verweigert Führungsrolle bei Inklusion in der Schule | Deutsches Institut für Menschenrechte | Presseportal.de

2011-11-25

Kultusminister ignorieren Ziele der Behindertenrechtskonvention -- kobinet

25.11.2011 - 17:51

Kultusminister ignorieren Ziele der Behindertenrechtskonvention.

Berlin (kobinet) Die Kultusminister ignorieren nach Einschätzung des Sozialverbands Deutschland die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Verbandspräsident Adolf Bauer erklärte: "Nach über zwei Jahren Beratung sind die heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz eine tiefe Enttäuschung." Anstatt das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen voranzubringen, blieben die Empfehlungen "ein zahnloser Tiger". Den in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Vorrang des gemeinsamen Lernens ließen die Empfehlungen außer Acht.

"Das Recht behinderter Kinder auf Regelschule wird weder anerkannt noch umgesetzt", kritisierte Bauer. Unter dem Begriff der Inklusion will die Kultusministerkonferenz alles verstanden wissen, was die Bildungslandschaft in Deutschland heute schon vorsieht. Vor dem Hintergrund einer Integrationsquote von unter 20 Prozent sei das nicht akzeptabel.

"Damit ignoriert die Kultusministerkonferenz maßgebliche Wertsetzungen des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention", stellt der Verbandspräsident fest. "Wer die inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen ernsthaft verwirklichen will, darf nicht nur den Mund spitzen, sondern muss auch pfeifen. Behinderte Kinder brauchen ein verbindliches Zugangsrecht zur Regelschule." sch

Kultusminister ignorieren Ziele der Behindertenrechtskonvention -- kobinet

KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen

KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 25.11.2011
„Auch wenn man der Kultusministerkonferenz zugute halten muss, dass sie einige gute Grundsätze zur Inklusion formuliert hat, bleibt sie hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Es wurde die Chance vertan, das Recht von Kindern mit Behinderung auf gemeinsamen Unterricht für alle Bundesländer klarzustellen", so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Es sei begrüßenswert, dass der Begriff Inklusion in den Empfehlungen durchgängig verwendet werde. Noch vor wenigen Jahren sei dies undenkbar gewesen. Allerdings müsse man dann hieraus die richtigen Schlüsse ziehen, so Hubert Hüppe. "Es gibt zu viel 'kann' und zu wenig 'muss' in den Empfehlungen. Wer Wahlfreiheit ernst nimmt, muss verhindern, dass Kinder mit Behinderungen zwangsweise Förderschulen besuchen müssen. Sie können nicht noch Jahre warten bis ihr Recht auf gemeinsamen Unterricht verwirklicht wird", betonte der Beauftragte.
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2011-10-13

Einladung zur Pressekonferenz und zu anschließenden Interviews mit Betroffenen / Warnruf an die Kultusministerkonferenz - Recht auf Regelschule für behinderte Kinder nicht länger ignorieren!


Einladung zur Pressekonferenz und zu anschließenden Interviews mit Betroffenen / Warnruf an die Kultusministerkonferenz - "Recht auf Regelschule" für behinderte Kinder nicht länger ignorieren!

Berlin (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,


am 20. Oktober 2011 beschließt die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre neuen Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung. Aus Sicht der Behindertenverbände sind diese Empfehlungen völlig unzureichend, denn sie setzen das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder nicht um. Aus diesem Anlass präsentieren der Sozialverband Deutschland (SoVD) und weitere Behindertenverbände ihre Forderungen und zeigen die aus den Empfehlungen resultierende fatale Situation der betroffenen Schüler und ihrer Familien beispielhaft auf. Zur Pressekonferenz und zu direkten Interviews mit Betroffenen vor Ort sind Sie herzlich eingeladen am:


Donnerstag,20. Oktober 2011


Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr


Ort: DBB Forum Berlin,Friedrichstraße 169/170, Raum "Atrium V",10117 Berlin


Teilnehmende:


Edda Schliepack, Sozialverband Deutschland (SoVD) Barbara Vieweg, Deutscher Behindertenrat (DBR) Hannelore Loskill, Deutscher Behindertenrat (DBR) Sibylle Hausmanns, Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen


Wir freuen uns, Sie am 20. Oktober begrüßen zu können.


Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 19.10. 2011 formlos bei der SoVD-Pressestelle unter der Rufnummer 030/72 62 22-123 oder per E-Mail: pressestelle@sovd.de.


V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2


Pressekontakt: Kontakt: Benedikt Dederichs SoVD-Bundesverband Pressestelle Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123 Fax: 030/72 62 22 328 E-Mail: pressestelle@sovd.de

Einladung zur Pressekonferenz und zu anschließenden Interviews mit Betroffenen / Warnruf an die Kultusministerkonferenz - Recht auf Regelschule für behinderte Kinder nicht länger ignorieren!

2011-06-09

Bündnis fordert inklusive Bildung - bildungsklick.de

Niedersachsen

Bündnis fordert inklusive Bildung

Verbände wenden sich an Althusmann und Kultusministerkonferenz

Mehr zu: Inklusion, Niedersachsen, Schule
08.06.2011 -
(red/pm) Das "Bündnis für inklusive Bildung in Niedersachsen" hat Kultusminister Bernd Althusmann Untätigkeit beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern vorgeworfen.
Einen Tag vor der Kultusministerkonferenz (KMK), dessen Präsident Althusmann derzeit ist, stellten die 15 Organisationen in Hannover ihr Positionspapier vor. Darin fordert das Bündnis vor allem eine verbindliche Rechtsgrundlage, damit Kinder mit Behinderungen eine allgemeine Bildungseinrichtung in ihrer Nähe besuchen können sowie entsprechende Rahmenbedingungen und einen konkreten Zeitplan.
"Die Bundesregierung und die Länder haben sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Eine Aufgabe daraus ist die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems. In den meisten Bundesländern geht diese Entwicklung nur langsam voran, Niedersachsen stellt dabei das traurige Schlusslicht da", erklärte Adolf Bauer vom SoVD (Sozialverband Deutschland) stellvertretend für das Bündnis. "Als Präsident der KMK muss Herr Minister Althusmann nun endlich in Niedersachsen vorangehen, statt immer nur Absichtserklärungen abzugeben", betonte SoVD-Landesvorsitzender Bauer.
Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK sei ein politischer Wille der nieder-sächsischen Landesregierung zur Herstellung der inklusiven Bildung nicht spürbar, heißt es in dem Positionspapier. Stattdessen sorge sie für Verunsicherung bei allen Beteiligten. "Kinder, Eltern, Pädagogen und Bildungseinrichtungen wissen nicht, welchen Weg die Landesregierung einschlagen will, um das Ziel ihres gesetzlichen Auftrages umzusetzen."
Zu dem im April gegründeten Bündnis gehören zudem unter anderem der Landeselternrat, der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Landesrat für Menschen mit Behinderungen Niedersachsen, "Selbstbestimmt Leben Hannover" e.V. sowie die Sozialverbände SoVD und VdK.

Bündnis fordert inklusive Bildung - bildungsklick.de

2011-04-13

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Stellungnahme der Monitoring-Stelle: Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II)

Stellungnahme der Monitoring-Stelle: Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II)
Mit Empfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund.
Stellungnahme
16 S.
(PDF, 122 KB)
Publikationsart: Stellungnahme
Sprache: Deutsch

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Entwurf der Kultusministerkonferenz zur Inklusion kritisiert -- kobinet

13.04.2011 - 17:08

Entwurf der Kultusministerkonferenz zur Inklusion kritisiert.

Berlin (kobinet) Der Entwurf der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen entspricht nach Einschätzung von Hubert Hüppe nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen verdeutlichte heute in seiner Stellungnahme an die Kultusministerkonferenz, dass die Konvention eindeutig den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen mitsamt den hierfür notwendigen Rahmenbedingungen vorsehe.

Aus der Konvention ergebe sich nicht nur die staatliche Verpflichtung, gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen, sondern auch das individuelle Recht des Kindes mit Behinderung auf diskriminierungsfreien Zugang zum gemeinsamen Unterricht, erklärte Hüppe. Der Entwurf der Kultusministerkonferenz zementiere hingegen das in Deutschland vorherrschende Förderschulsystem. Er bleibe damit hinter dem von der Kultusministerkonferenz selbst formulierten Ziel zurück, gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen umfassend zu ermöglichen, betonte der Behindertenbeauftragte.

Wichtig sei auch, den teilweise einsetzenden Etikettenschwindel offenzulegen, bei dem der Begriff der "Inklusion" umgedeutet werden soll. "Eine 'inklusive Schule' bedeutet gemeinsamen Unterricht von Anfang an. Das derzeitige Förderschulsystem als inklusiv zu verkaufen, wie die Kultusministerkonferenz es anscheinend vorhat, widerspricht nicht nur den rechtlichen Vorgaben der Konvention. Es ignoriert auch die Eltern von Kindern mit Behinderungen, die seit langem für gleiche Chancen ihrer Kinder kämpfen und sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention berechtigte Hoffnungen auf den gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen gemacht haben", betonte Hüppe. Es sei gut, dass sich immer mehr Widerstand gegen den jetzt vorliegenden Entwurf formiere.

Entwurf der Kultusministerkonferenz zur Inklusion kritisiert -- kobinet

2011-04-03

Deutsches Institut für Menschenrechte Stellungnahme der Monitoring-StelleEmpfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund

"Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt die Bundesrepublik, im Bildungsbereich insbesondere die Länder, vor große Aufgaben: In Anerkennung des Menschenrechts auf inklusive Bildung formuliert Artikel 24 UN-BRK, dass keine Person aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben sollen und dass angemessene Vorkehrungen im Einzelfall getroffen werden müssen.
Um das Recht auf Bildung einzulösen, wurde mit der UN-BRK die Entscheidung getroffen, dass inklusive Bildung im Sinne des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder strukturell zu gewährleisten ist. Ein inklusives Bildungssystem, in dem behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam lernen, kann am besten die Achtung der menschlichen Vielfalt stärken, die Würde und das Selbstwertgefühl von Menschen mit Behinderungen voll zur Entfaltung bringen und zur wirksamen Teilhabe an einer freien Gesellschaft befähigen.
Deutschland hat infolge des Inkrafttretens der Konvention geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zielgerichtet und wirksam sind, um ein inklusives Bildungssystem zügig aufzubauen (progressive Verwirklichung). 4 Außerdem sind die staatlichen Organe verpflichtet, bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die schon heute im Einzelfall den Zugang zu einer allgemeinen Bildungseinrichtung sichern und einen diskriminierenden Ausschluss verhindern. Kinder und Jugendliche haben gemäß der Konvention den Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen Bildungsangebot an einer wohnortnahen Regelschule. 5 Es sind entschlossene systematische Anstrengungen notwendig, um die schulische Segregation in den Ländern mit einem Maßnahmenbündel strukturell zu überwinden und überdies schon jetzt jede diskriminierende Ausgrenzung behinderter Personen aus dem Regelschulsystem zu verhindern. "

Deutsches Institut für Menschenrechte
Stellungnahme der Monitoring-Stelle
(31. März 2011)
Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems
(Primarstufe und Sekundarstufen I und II)
Empfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund

2011-03-19

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention: Sozial.de

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

18.03.2011
Stellungnahme der Sektion Sonderpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft zur Empfehlung der Kultusministerkonferenz

Die Sektion Sonderpädagogik der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat zu den gerade veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eine Stellungnahme veröffentlicht:


Umsetzung der Behindertenrechtskonvention: Sozial.de
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