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2013-05-13

Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart


Breite Beteiligung für behinderte Menschen!

von ABS-ZsL (Kommentare: 0)
Wir möchten als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft "Behindert in Baden-Württemberg" auf folgende Pressemitteilung aufmerksam machen:

Logo der Initiative
Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft

Pressemitteilung Stuttgart, 03.05.2013

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Schwerpunkte sind die Entwicklung eines Aktionsplanes, die Novellierung des Schulgesetzes und des Landesbehinderten-gleichstellungsgesetzes. Die Menschen mit Behinderung fordern die Landes-regierung jetzt auf, das Tempo zu erhöhen und bei allen Aktivitäten auf Transparenz und Bürgernähe zu achten. Wichtig sei insbesondere, Menschen mit Behinderung getreu dem Motto der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung „Nichts über uns ohne uns“ als Experten in alle zentralen Prozesse mit einzubinden.

In einem Brief an die Landesregierung mahnen die AutorInnen Transparenz bei der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes an. Hier gebe es derzeit keine öffentlichen Informationen zum Stand der Diskussion. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Zusammensetzung des Landesbehinderten-beirates neu zu regeln und eine entsprechende Vertretung auf kommunaler Ebene einzuführen: „Wir wünschen uns eine demokratisch legitimierte Vertretung für Menschen mit Behinderung, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene an allen Prozessen beteiligt wird, die diese betreffen,“ machen die AutorInnen deutlich.
Auch in die Erarbeitung des Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wollen die Menschen mit Behinderung von der Landesregierung stärker eingebunden werden. Zwar veranstalte der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer dazu Regionalkonferenzen, die Ergebnisse sind aber bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Zur Schulgesetznovellierung stehe ebenfalls bisher eine breite Beteiligung der Menschen mit Behinderung und deren Eltern aus. Schon im Vorfeld der Verabschiedung sei Handlungsbedarf gegeben. So erschwere derzeit eine unklare Kompetenzverteilung in Sachen Schulassistenz die Einschulung an Regelschulen bzw. den Wechsel auf eine Regelschule für Kinder mit Behinderung.

Als weitere wichtige Punkte für einen Dialog mit der Landesregierung nennen die AutorInnen des Briefes die Umwandlung der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe sowie den landesweiten Ausbau der unabhängigen Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Peer-Konzept. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg seien zwei Beratungsstellen in Stuttart (ZsL) und Heidelberg (BiBez) eindeutig zu wenig.

Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft.
AnsprechpartnerInnen für Rückfragen sind:
Britta Schade
schade@zsl-stuttgart.de

Stephanie Aeffner
aeffner@zsl-stuttgart.de
Tel.: 0711 / 780 18 58
Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart

2011-05-17

Eingliederungshilfereform nicht an Betroffenen vorbei entscheiden -- kobinet

18.05.2011 - 06:37

Eingliederungshilfereform nicht an Betroffenen vorbei entscheiden.

Hannover (kobinet) Der niedersächsische Landesbehindertenbeirat (LBBR) befasste sich unter Leitung des niedersächsischen Landesbehindertenbeauftragten Karl Finke bei seiner letzten Sitzung mit der geplanten Neuordnung der Eingliederungshilfe und fordert, dass diese nicht an den Betroffenen vorbei entschieden wird.

Um über die aktuellen Entwicklungen der Eingliederungshilfegesetzgebung zu informieren, referierte Prof. Dr. Wolfgang Schütte von der Hochschule für angewandte Wissenschaften aus Hamburg über die Novellierungsplanungen bei der Beratssitzung. Es stellte sich heraus, dass derzeit die regional und funktional stark gegliederten Zuständigkeiten bei den Leistungsträgern sich leider auch unterschiedlich auf das Leistungsgefüge auswirken, was vereinzelt sogar schon zum Wegzug betroffener Menschen aus deren Wohngemeinden geführt hat. "Hier muss für die Zukunft unter Beteiligung behinderter Menschen durch Schaffung geeigneter Standards, gegebenenfalls mit gezielten Kontrollen, gegengesteuert werden", so Karl Finke.

Die Beteiligung betroffener Menschen – wie auch von der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert - führt nach Ansicht von Karl Finke zu einer qualitativen Steigerung der Leistungsgesetzgebung und damit des gesamten sozialen Umfeldes. In diese Richtung zielt auch die vom Landesbehindertenbeirat erarbeitete Evaluation (Qualitätsüberprüfung) zum niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), die während der Sitzung vom Landesbeauftragten an Dirk Gerstle, den Leiter des Ministerbüros im niedersächsischen Sozialministerium, persönlich ausgehändigt wurde. Dirk Gerstle versicherte bei der Entgegennahme, sich eingehend mit den erarbeiteten Anregungen zu befassen und diese in die weitere Betrachtung einfließen zu lassen. cm

Eingliederungshilfereform nicht an Betroffenen vorbei entscheiden -- kobinet

Behindertenrat kritisiert Aktionsplan zur Umsetzung der BRK: Stiftung MyHandicap

Behindertenrat kritisiert Aktionsplan zur Umsetzung der BRK
Dienstag, 17. Mai 2011
Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für einen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) am 17. Mai 2011 haben die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände sowohl das Verfahren der Verbandsbeteiligung bei der Erstellung des Aktionsplans als auch seine inhaltliche Ausrichtung kritisiert.
"Nachdem die Bundesregierung länger als ein Jahr den Nationalen Aktionsplan vorbereitet hat und aus unserer Sicht viel Zeit verstrichen ist, ohne sich nach außen sichtbar inhaltlich mit den Vorschlägen und Forderungen der Verbände zu beschäftigen, liegt nun ein inhaltlich fragwürdiger Entwurf vor, für den überdies eine äußerst kurze Frist zur Stellungnahme angesetzt wurde. Diese Beteiligungsstrategie der Bundesregierung entspricht nicht den Anforderungen der UN-Konvention" sagte Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats des DBR.
Forderungen des DBR kaum berücksichtigt
"Zudem finden sich die Forderungen des DBR nur unzureichend im Aktionsplan wieder. Insbesondere im legislativen Bereich und bei konkreten Maßnahmen ist der Aktionsplan völlig unzureichend", so Vieweg. Der DBR hatte im Mai 2010 einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der BRK vorgelegt. (DBR/MyH/pg)

News Detailseite : Stiftung MyHandicap
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