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2014-02-14

Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern! - BIZEPS-INFO

Text: ÖVP · 14. Feber 2014 11:04 Uhr

Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern!

ÖVP-Behindertensprecher: Legalisierung von Tötung auf Verlangen ist ein ethischer Dammbruch - wehret den Anfängen!


Flagge Belgien

Das belgische Parlament hat gestern die Aufhebung der Altersgrenze für aktive Sterbehilfe bei
Minderjährigen, also für die Tötung von Kindern, beschlossen.
"Auf die Verzweiflung und das Leid von Menschen, speziell von Kindern,
mit einer tödlichen Dosis zu reagieren, gleicht der Kapitulation des
europäischen Wertekanons und löst keinerlei Probleme, vielmehr verroht
es unsere Gesellschaft", kommentiert der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, die jüngsten Entwicklungen in Belgien und Europa.

Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern! - BIZEPS-INFO

2014-02-13

Belgien beschließt aktive Sterbehilfe für Minderjährige - SPIEGEL ONLINE

Donnerstag, 13.02.2014

Sterbehilfe für Minderjährige: "Ich habe noch nie erlebt, dass ein Jugendlicher nach aktiver Sterbehilfe gefragt hat"

Ein Interview von Gesa Mayr


Sterbehilfe-Debatte: "Alles tun, um dem Kind Leid zu ersparen"


Corbis
Sterbehilfe-Debatte: "Alles tun, um dem Kind Leid zu ersparen"


Belgiens Parlament hat ein
Gesetz verabschiedet, das die Tötung auf Verlangen für Minderjährige
legalisiert. Die deutsche Kinderärztin Monika Führer erklärt, was die
Palliativmedizin für unheilbar kranke Kinder tun kann - und welche Rolle
aktive Sterbehilfe in ihrem Arbeitsalltag spielt.

Belgien beschließt aktive Sterbehilfe für Minderjährige - SPIEGEL ONLINE



Belgien legalisiert Sterbehilfe für Kinder - Nachrichten Print - DIE WELT - Politik (Print DW) - DIE WELT

Belgien Sterbehilfe: Gefährlicher Weg | Meinung - Frankfurter Rundschau

 Huainigg: Tötung ist keine Antwort auf Leid und Verzweiflung von Kindern! - BIZEPS-INFO

 „Reden wir nicht drumherum: Mit Euthanasiegesetz sollen behinderte Kinder umgebracht werden“ › Katholisches.info

 Wärst du lieber tot? | kobinet-nachrichten

2014-02-10

Dauerthema Sterbe"hilfe" und kein Ende in Sicht - BIZEPS-INFO

Text: Mag. Marianne Karner · 10. Feber 2014 09:40 Uhr

Dauerthema Sterbe"hilfe" und kein Ende in Sicht

Der Stein rollt. Die Sterbehilfe und der Niedergang des Humanen.

Monitor zeigt Herzschlag


Die Sterbe"hilfe"-Debatte in der EU nimmt immer besorgniserregende
Auswüchse an. Die Verschnaufpause zu Weihnachten war nur kurz, die
kurzfristige Beruhigung erhitzter Gemüter trügerisch. In den letzten
Wochen ging die mediale und politische Sterbe"hilfe"-Debatte in
Österreich und Deutschland in die nächste Runde.


Und eines ist gewiss: die Lobby der Sterbehilfebefürworter lässt nicht
locker und wird versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Es liegt an
uns allen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Noch kann der
rollende Stein (auf der schiefen Ebene "slippery slope") gestoppt
werden. Viel Zeit bleibt jedoch nicht mehr.

Dauerthema Sterbe"hilfe" und kein Ende in Sicht - BIZEPS-INFO

2013-11-27

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog



Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt…..

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“Mit Mut und Menschlichkeit” ist als Überschrift über den Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU ja schon eine beeindruckende Ansage, wobei ein wenig offen bleibt wer mutig sein soll und für wen Menschlichkeit zu erwarten sein wird. Hier lenke ich den Blick auf die – kargen – bioethisch/biopolitischen Aussagen des Koalitionsvertrages. Überwiegend fehlen sie: kein Wort zum Embryonenschutzgesetz oder gar einer, an sich längst überfälligen Modernisierung und Systematisierung zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz.Wer genau liest,

Bioethik Schwarz-Rot: Was im Koalitionsvertrag (nicht) auffällt….. | Biopolitikblog

2013-07-21

Proteste gegen Euthanasie: Britische Regierung stoppt „Liverpool Care Pathway”


Proteste gegen Euthanasie: Britische Regierung stoppt „Liverpool Care Pathway”
17. Juli 2013 • 14:49 Uhr
Der britische Gesundheitsminister Norman Lamb gab am 9. Juli bekannt, daß das „Liverpool Care Pathway“ (LCP) genannte Krankenpflege- und Sterbehilfesystem in den kommenden sechs bis zwölf Monaten auslaufen wird, nachdem eine unabhängige Untersuchung ergeben hatte, daß es ohne Zustimmung der Betroffenen angewendet wurde; diese wurden unnötigerweise sediert und z.T. wurden ihnen Nahrung und Wasser verweigert.
Proteste gegen Euthanasie: Britische Regierung stoppt „Liverpool Care Pathway”

 Carole Malone: The Liverpool Care Pathway never cared - Carole Malone - Mirror Online

2013-07-15

Unsereins muss wahrgenommen werden | kobinet-nachrichten


Unsereins muss wahrgenommen werden

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Matthias Vernaldi
Matthias Vernaldi
© MVFB
Von Matthias Vernaldi
Berlin (kobinet) Am 8. Juli wurde vor der Berliner Philharmonie in der Tiergartenstraße um 14:00 Uhr der Baubeginn für einen "Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Morde" feierlich begangen. Auch wenn ich nicht gerade scharf darauf bin, mir Sonntagsreden anzuhören, war ich dabei.
Ich bin wegen einer Erbkrankheit ziemlich schwer behindert. Wäre ich 20 oder 30 Jahre eher geboren, hätten sie mich tot gemacht. 5 Jahrzehnte nach meiner Geburt, wäre ich dank pränataler Diagnostik gar nicht erst zur Welt gekommen. Und in der Schweiz oder Holland habe ich gute Chancen, dass man mir die "Gnaden"pille oder -spritze gibt oder dass hierzulande ein Intensivmediziner, falls ich ihn benötige, meint, er täte mir einen Gefallen, wenn er mir lebenserhaltende Maßnahmen verweigert. Irgendwie bin ich sensibel, was dieses Thema angeht. So wurde ich 2009 Mitglied des Runden Tisches, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Errichtung eines diesbezüglichen Gedenkortes voranzubringen.

weiterlesen:

Unsereins muss wahrgenommen werden | kobinet-nachrichten

2012-10-22

Mainz: Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert - Nachrichten :: Rheinland-Pfalz | SWR.de

Mainz 

Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert

Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat mit seiner Sterbehilfe-Initiative gescheitert. Danach sollte nicht die Suizidbeihilfe selbst, sondern ausschließlich die Werbung für Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden. In der Länderkammer gab es keine Mehrheit dafür.

Mainz: Sterbehilfe-Initiative von Rheinland-Pfalz gescheitert - Nachrichten :: Rheinland-Pfalz | SWR.de

Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer – Epoch Times Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Deutschland

Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer

Epoch Times Deutschland
12.10.2012

Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer Foto: dapd/Joerg Koch
Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer
Foto: dapd/Joerg Koch
Berlin – Die Länder sind sich beim Thema Sterbehilfe noch immer nicht einig. Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz scheiterte am Freitag mit dem Vorstoß, nur die Werbung für Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Die Länder fanden aber auch keine gemeinsame Haltung zu einem Entwurf der Bundesregierung.
Nach intensiver Debatte über die Sommermonate hatte das Bundeskabinett vorgeschlagen, die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten. Strafbar wäre danach künftig, Betroffenen das tödlich wirkende Mittel mit Gewinnabsicht zu verschaffen oder gewerbsmäßig Sterbezimmer anzubieten. Aber auch die organisierte Vermittlung von Sterbehilfe im Ausland würde bestraft.
Dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU) geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug.

Bundesrat legt sich beim Thema Sterbehilfe quer – Epoch Times Deutschland

2012-09-08

Bundeskabinett: Entwurf zur Sterbehilfe verabschiedet - Inland - FAZ

Bundeskabinett 

Entwurf zur Sterbehilfe verabschiedet

29.08.2012 ·  Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert verabschiedet. Gewerbsmäßige Sterbehilfe würde dadurch künftig strafbar. Angehörige und andere nahestehende Personen blieben straffrei.
© dapd Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Umstritten, aber unverändert
 
Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur gewerbsmäßigen Sterbehilfe nahezu unverändert verabschiedet. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Künftig macht sich demnach strafbar, wer einem anderen beim Suizid hilft, um damit Geld zu verdienen. Straffrei blieben Angehörige und alle nahestehenden Personen. Auch Ärzte und Pfleger dürfen demnach künftig in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen, wenn sie den Patienten seit langem besonders nahe stehen.

Bundeskabinett: Entwurf zur Sterbehilfe verabschiedet - Inland - FAZ

2012-08-22

PADERBORN: Hospizgemeinschaft kritisiert Pläne zur Sterbehilfe

PADERBORN
Hospizgemeinschaft kritisiert Pläne zur Sterbehilfe
"Angst vor qualvollem Dahinsiechen"

Paderborn. Scharfe Kritik am Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Sterbehilfe im Strafgesetzbuch übt die Arbeitsgemeinschaft Hospizbewegung im Erzbistum Paderborn. Statt Sterbehilfen zu erleichtern müssten endlich die Rahmenbedingungen für die Sterbebegleitung verbessert werden.

"Stattdessen erleben wir eine chronische Unterfinanzierung ambulanter palliativer Pflegedienste und einen unzureichenden, seit 15 Jahren unveränderten Personalschlüssel bei der Sterbebegleitung in vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe", kritisiert Christopher Durst, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft.

Die allgemeine "Angst vor einem qualvollen Dahinsiechen am Lebensende", die die Diskussionen um Sterbehilfen immer wieder befeuere, sei angesichts der finanziellen Unterversorgung von Diensten und Einrichtungen, die sterbende Menschen begleiten, "nicht unberechtigt".
PADERBORN: Hospizgemeinschaft kritisiert Pläne zur Sterbehilfe | Neue Westfälische: Zeitung, Tageszeitung für Paderborn, Hövelhof, Delbrück, Altenbeken, Salzkotten, Büren, Bad Wünnenberg, Bad Lippspringe, Borchen, Schloß Neuhaus, Elsen, Sande, Dahl, Neuenbeken, Lichtenau - Neue Westfälische - Paderborn

Sterbehilfe: Der selbst gewählte Tod | Wissen | ZEIT ONLINE


Sterbehilfe  

Der selbst gewählte Tod

Warum mein Vater den Weg der Sterbehilfe genommen hat
Die Uhr tickt. Noch 30 Minuten. Dann wird mein Vater ein Getränk zu sich nehmen, dessen Inhalt drei Menschen töten könnte. Etwa drei Minuten später wird er einschlafen, wenig später sterben. Viel zu früh, er ist erst 68 Jahre. Mein Vater hat ALS, Amyotrophe Lateralsklerose, eine schwere Nervenerkrankung, im weit fortgeschrittenen Stadium. Er hat sich entschieden, den Weg der Sterbehilfe zu nehmen, weil er das, was kommt, nicht mehr erleben möchte: künstliche Beatmung und Ernährung, Verlust der letzten noch vorhandenen motorischen Fähigkeiten, einschließlich des Sprechens, mit großer Wahrscheinlichkeit Tod durch Ersticken. Wie frei kann so eine Entscheidung sein?
Sterbehilfe: Der selbst gewählte Tod | Wissen | ZEIT ONLINE

2012-08-21

Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

News Ticker

Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

 München (dpa) - Die Bundesärztekammer warnt vor Schlupflöchern beim geplanten Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Ausnahmen dürfe es nicht geben, auch nicht für Ärzte, sagte Vizepräsident Max Kaplan im Gespräch mit der dpa.
Ärztekammer warnt vor Ausnahmen bei Sterbehilfe-Verbot

2012-08-03

Leutheussers Sterbehilfe-Plan stößt bei Union auf breite Ablehnung – INFOKRIEG.TV

Published On: Thu, Aug 2nd, 2012

Leutheussers Sterbehilfe-Plan stößt bei Union auf breite Ablehnung



Auch Behindertenbeauftragter lehnt Gesetzentwurf ab
Berlin, 2. August  – Die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Regelung der Sterbehilfe stoßen bei Schwarz-Gelb auf breiten Widerstand. Mehrere CSU-Politiker stellten sich gegen das Gesetzesvorhaben, auch bei CDU und FDP wurden Bedenken erhoben. Der Behindertenbeauftragte der Regierung, Hubert Hüppe, warnte davor, Ärzten die Beihilfe zum Suizid zu erlauben.
Leutheussers Sterbehilfe-Plan stößt bei Union auf breite Ablehnung – INFOKRIEG.TV

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz - Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Behindertenbeauftragter will völlige Streichung von Gesetzentwurf



Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubertus Hüppe, forderte gar eine völlige Streichung des Gesetzentwurfs in seiner jetzigen Form. Der Arzt sei die "letzte Bastion für das Leben" sagte er den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitagsausgaben). "Wenn sich der Arzt an der Selbsttötung beteiligen darf, dann verlieren behinderte Personen, Schwerstkranke und alte Menschen den Schutz vor denjenigen, die sie drängen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen", sagte Hüppe.
aktuell.evangelisch.de 


01.08.12

Justizministerium

Verwirrung um neuen Sterbehilfe-Gesetzentwurf

Sterbehilfe-Gegner fallen über das Justizministerium her. Sie kritisieren eine Liberalisierung, die gar nicht geplant ist. Denn tatsächlich wurden die Regeln verschärft – mit wenigen Ausnahmen. Von Matthias Kamann
www.welt.de 


Ärztekammerpräsident Montgomery „Wir sind erschrocken“

04.08.2012 ·  Bundesärztekammerpräsident Montgomery kritisiert die Justizministerin scharf für den Gesetzentwurf zum Verbot kommerzieller Sterbehilfe: Er sei nicht sicher, ob man im Ministerium „den eigenen Gesetzentwurf und die Begründung ausreichend gelesen und verstanden hat“, sagt er im F.A.S.-Interview. 

2012-07-19

Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe | DasErste.de

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe

Brisant | 19.07.2012 | 17:15 Uhr
Heute ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil gefallen, dass vielleicht noch wegweisend sein kann. Es geht um die wichtige Frage: ob es ein Recht auf Sterben gibt? Geklagt, hat ein Mann, dem die deutschen Behörden Sterbehilfe für seine schwerst behinderte Frau verweigert hatten. Heute hat das Gericht ihm zumindest teilweise recht gegeben. Wir zeigen wie das Urteil zu verstehen ist und warum das vieles in dieser wichtigen Frage verändern könnte.
Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe | DasErste.de

2012-07-18

Der traurige Tod im Heim | Nachrichten aus Nürnberg - AZ NÜRNBERG

Von SEBASTIAN MÜLLER 17.07.2012

Der traurige Tod im Heim

Pflege-Experte Fussek kritisiert „hohe Dunkelziffer“ bei Sterbehilfe
BAMBERG Ein Praktikant und Arzt-Sohn (17) soll in einem  Pflegeheim im Kreis Bamberg eine Frau (100) getötet haben – auf Verlangen. Der Fall empört den Pflege-Experten Claus Fussek (59): „Solche Szenen kommen mir sehr bekannt vor“, sagte Fussek der AZ. „Wir haben in der Pflege einen dramatischen Personal-Notstand und eine sehr hohe Dunkelziffer mit aktiver Sterbehilfe“, betont der Buch-Autor. „In der Regel kommt der Notarzt, stellt den Totenschein aus, da steht dann meistens Herzversagen drauf und niemand fragt da genau nach, woran der Mensch gestorben ist.“
Der 17-Jährige habe „Pech gehabt“, dass sein Fall öffentlich wurde. Vermutlich sei er mit dem Leid und dem Elend der Frau in dem Altenheim völlig überfordert gewesen. Er könne sich gut vorstellen, dass die 100-Jährige nur noch sterben wollte. „Die Menschen haben oft starke Schmerzen, sind ständig alleine, liegen in ihrem eigenen Kot und Urin.“


Der traurige Tod im Heim | Nachrichten aus Nürnberg - AZ NÜRNBERG

2012-02-10

Heftige Kritik an „Tod auf Bestellung“ factum

Heftige Kritik an „Tod auf Bestellung“

(10. Februar 2012/idea) – Die geplante Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden stösst bei Kirchenvertretern, Lebensrechtlern und Ärzten auf Kritik. In Den Haag soll am 1. März eine „Lebensendeklinik“ eröffnet werden.
Diese Einrichtung ist für Patienten gedacht, denen ein Arzt den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht erfüllen will. Nach Angaben der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ sollen dabei auch sechs ambulante Teams zum Einsatz kommen, die jeweils aus einem Arzt und einem Krankenpfleger bestehen. Sie sollen Betroffene zu Hause aufsuchen und dort die lebensbeendenden Massnahmen durchführen.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach um die Tötung gebeten hat. In den Niederlanden werden jährlich rund 2.500 solcher Euthanasie-Fälle bei den zuständigen Kommissionen gemeldet.

factum

2011-11-24

"Wieso sollen Ärzte entscheiden, ob jemand sterben darf?" - Menschlichkeit in der Medizin - derStandard.at › Gesundheit

Aktive Sterbehilfe & Demenz

"Wieso sollen Ärzte entscheiden, ob jemand sterben darf?"

Marietta Türk, 24. November 2011 11:17
  • Artikelbild: Sozialmediziner Wolfgang Freidl - Foto: Helmut Utri
    Sozialmediziner Wolfgang Freidl

Sterbehilfe für eine schwer demente Frau in den Niederlanden - Sozialmediziner Wolfgang Freidl über aktive Sterbehilfe - vor dem Hintergrund des immer größer werdenden Problems Demenz - auch in Österreich

In den Niederlanden ist kürzlich erstmals für eine schwer demente Frau aktive Sterbehilfe geleistet worden. Bisher war das nur dann möglich, wenn der Wunsch in einem frühem Krankheitsstadium ausdrücklich festgehalten wurde. Demenz wird in Zukunft ein großes gesellschaftspolitisches Thema sein: in Österreich sind derzeit 110.000 Menschen davon betroffen. Experten gehen davon aus, dass sich diese Zahl alle 20 Jahre verdoppeln wird. Der Sozialmediziner Wolfgang Freidl erklärt vor diesem Hintergrund warum er gegen institutionalisierte Sterbehilfe ist, es sich aber vorstellen kann, selbst Sterbehilfe zu bekommen.

"Wieso sollen Ärzte entscheiden, ob jemand sterben darf?" - Menschlichkeit in der Medizin - derStandard.at › Gesundheit

2011-11-11

Wir sterben wie wir leben - Warum die Euthanasie in Europa auf dem Vormarsch ist und was sich letztlich dahinter verbirgt

11.11.2011 15:22

Wir sterben wie wir leben

Nach dem Fall einer demenzkranken Frau in den Niederlanden: Warum die Euthanasie in Europa auf dem Vormarsch ist und was sich letztlich dahinter verbirgt. Von Stefan Rehder
(..)
Dem Buchstaben des Gesetzes folgend dürften in Belgien nur mündige Bürger, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, einen Arzt bitten, sie zu töten, wenn sie entweder unheilbar krank sind oder aber unter anhaltenden psychischen Störungen leiden. Ausdrücklich ausgenommen wurden damals geistig Behinderte und Demenzpatienten.
Allerdings plädiert der einflussreiche Brüsseler Mediziner Wim Distelmans, Vorsitzender des aus Ärzten, Juristen und anderen Fachleuten zusammengesetzten belgischen Kontrollgremiums, schon seit Jahren dafür, auch Jugendlichen und Alzheimer-Patienten die Tötung auf Verlangen zu ermöglichen. Außerdem fordert Distelmans, Ärzte, die keine Patienten töten wollen, zu zwingen, diese an Kollegen zu überweisen, welche die Euthanasie befürworten. Auch davon steht im Gesetz bis heute nichts. Zwar wurde das Gesetz 2005 weiter liberalisiert und die „Tötung auf Verlangen“, die ursprünglich faktisch nur Krankenhausärzten vorbehalten war, auch den Hausärzten ermöglicht und die Apotheken gezwungen, für diese sogenannte Euthanasie-Kits vorzuhalten, doch an der Regelung, dass kein Arzt gezwungen werden könne, an einer Euthanasie mitzuwirken, hielt der Gesetzgeber auch damals fest.
Doch Papier ist bekanntlich geduldig. Auch in den Niederlanden. Dort haben jetzt alle fünf regionalen Aufsichtskommissionen erstmals die Tötung einer 64-jährigen schwer dementen Frau gebilligt (DT vom 10. November). Bis dato galt in den Niederlanden, die als erstes Land in Europa im April 2002 die „Tötung auf Verlangen“ straffrei gestellt hatten, dass nur solche Demenzkranke einen Arzt bitten können sie zu töten, die in der Lage sind, diesen Willen noch klar und wiederholt zu äußern. Die 64-Jährige hatte zwar früher einmal schriftlich erklärt, sie zöge die Euthanasie einer Unterbringung in einem Pflegeheim vor. Zum Zeitpunkt ihrer Tötung durch den Arzt war sie jedoch gar nicht mehr in der Lage, eine Bitte um „Tötung auf Verlangen“ zu formulieren. Die 1973 gegründete „Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE), die jahrelang für die Abschaffung des Tötungsverbots gekämpft hatte und maßgeblichen Anteil an der Einführung der „Tötung auf Verlangen“ in den Niederlanden hat, bezeichnete die Billigung des im Gesetz nicht vorgesehenen Falls umgehend als „wichtige Etappe“ und eine „Botschaft“ an Ärzte, die schwer demenzkranken Patienten Sterbehilfe verweigerten. Laut Gesetz dürfen Ärzte in den Niederlanden nur Patienten töten, „deren Zustand aussichtslos“ und deren „Leiden unerträglich“ sind und die Antrag auf „Tötung auf Verlangen“, so die Formulierung, „freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt“ haben.
Dessen ungeachtet töten in den Niederlanden Ärzte jedes Jahr Menschen, die nie darum gebeten haben. Drei von der Regierung in Auftrag gegebene Studien, bei denen den Ärzten die Wahrung der vollständigen Anonymität zugesichert worden war, beziffern den Anteil der „Tötung ohne Verlangen“ an allen Patiententötungen auf jeweils rund 25 Prozent. Nach ihren Motiven für ein derartiges Tun befragt, gaben die Ärzte Gründe wie „die Nächsten konnten es nicht mehr ertragen“ (38 Prozent) oder auch „geringe Lebensqualität“ (36 Prozent) zu Protokoll.
All das zeigt: Von dem in den siebziger Jahren behaupteten Ziel, nämlich Menschen einen qualvollen Tod zu ersparen, denen Ärzte trotz aller Fortschritte auf dem Gebiet der Schmerztherapie nicht helfen konnten, hat sich die Praxis in den Ländern, die zu Beginn des dritten Jahrtausends die Euthanasie in Europa eingeführt haben, in nicht einmal einer Dekade inzwischen meilenweit entfernt.
Längst töten Ärzte Menschen, die weder unerträgliche Schmerzen leiden, noch unheilbar erkrankt sind. Und sogar solche, die nie darum gebeten haben. Fragt man nach den Ursachen für diese Entwicklung, so trifft man gleich auf ein ganzes Bündel.
Wir sterben wie wir leben - Die Tagespost - Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur

2011-11-07

Ärztliche Todesbegleitung: "Sterbehilfe ist ein hochindividueller Akt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft

06.11.2011

Ärztliche Todesbegleitung

"Sterbehilfe ist ein hochindividueller Akt"

Pflegerin und Patient: "Bedarf an ärztlicher Hilfe zum Sterben wird sinken"
Zur Großansicht
DPA
Pflegerin und Patient: "Bedarf an ärztlicher Hilfe zum Sterben wird sinken"
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, in Belgien und den Niederlanden erlaubt. Umfragen belegen dort aber einen bedenklichen Trend: Mediziner legen die Grenzen für ein Eingreifen immer weiter aus. Der Berliner Arzt Michael de Ridder fordert ein Umdenken in der Begleitung zum Tod.

Ärztliche Todesbegleitung: "Sterbehilfe ist ein hochindividueller Akt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wissenschaft

2011-10-20

Niederlande: Zahl der aktiven Sterbehilfe stark gestiegen - BIZEPS-INFO

Text: Martin Ladstätter · 21. Oktober 2011 00:26 Uhr

Niederlande: Zahl der aktiven Sterbehilfe stark gestiegen

Die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden zeigt den befürchteten "Dammbruch".
Flagge Niederlande
In den Niederlanden war die Praxis der aktiven Sterbehilfe auf Wunsch totkranker Personen jahrelang ohne strafrechtlicher Konsequenz. Man vermutete aber auch mindestens 1.000 Vorfälle pro Jahr, wo ohne ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen getötet wurde.
Der niederländische Gesetzgeber wollte Praxis und Gesetzgebung angleichen. Seit Jänner 2002 ist ein diesbezügliches Gesetz in Kraft, welches unter gewissen Auflagen aktive Sterbehilfe legalisiert.

Dammbruch

Die Kritik an diesem Gesetz war weltweit stark und viele befürchteten einen "Dammbruch" der Werte - der leider wirklich eingetroffen ist.
Die Möglichkeiten der Anwendung der aktiven Sterbehilfe wurden laufend diskutiert und ausgeweitet.
Gab es laut Ärzteblatt im Jahr 2004 1.713 Personen, die mit aktiver Sterbehilfe getötet wurden, waren es 2005 schon 1.933, 2009 dann 2.635 und im Jahr 2010 gar schon 3.136 Personen.
Doch selbst diese Zahlen spiegeln nicht die gesamte Wahrheit wider. Die niederländischen Mediziner kritisieren, dass die Meldung bei ärztlicher Tötung sehr "zeitraubend" ist und es wird in einer Studie vermutet, dass jährlich 4.000 Menschen in den Niederlanden durch Sterbehilfe getötet werden und jede vierte Tötung ohne Einwilligung der Betroffenen geschieht.

Grenzen immer weiter verschoben

Wie kam es zu dieser dramatischen Ausweitung? Die Grenzen würden immer weiter verschoben.
Die Ärzte "legten die gesetzliche Vorschrift, aktive Sterbehilfe nur bei einer medizinisch klassifizierten Krankheit zu gestatten, immer weiter aus", schreibt das Ärzteblatt im September 2011 und führt aus: "So würden inzwischen nicht mehr nur lebensbedrohliche Erkrankungen wie Krebs, sondern auch Altersleiden wie Taubheit oder Blindheit als Grund für Sterbehilfe akzeptiert."

Niederlande: Zahl der aktiven Sterbehilfe stark gestiegen - BIZEPS-INFO
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