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2013-06-13

Premiere an der Staatsoper: Lieber laut als leise - Kultur - Tagesspiegel


Premiere an der Staatsoper  

Lieber laut als leise

13.06.2013 15:36 Uhrvon
Reden ist Silber. Helmut Oehring bringt sein Werk an der Staatsoper heraus. Foto: Jens Oellermann
Reden ist Silber. Helmut Oehring bringt sein Werk an der Staatsoper heraus. - Foto: Jens Oellermann
Am Sonntag wird Helmut Oehrings Oper „Aschemond“ uraufgeführt. Ein Treffen mit dem Komponisten, der stumm aufwuchs. 
 Rätselhaft ist dieser Blick, scheu und wissend zugleich. Viel können diese Augen erzählen aus der Welt der Stille. Helmut Oehring ist der Komponist, der als „Kind gehörloser Eltern“ bekannt geworden ist. Die Ruhe, die er ausstrahlt, steckt an. Dabei hätte er allen Grund, gestresst zu sein:
Premiere an der Staatsoper: Lieber laut als leise - Kultur - Tagesspiegel

2012-11-22

Verbotene Liebe in Oberbayern -- kobinet

22.11.2012 - 07:01

Verbotene Liebe in Oberbayern.

Mainz (kobinet) Wie die Behörden in das Liebesleben behinderter Menschen eingreifen, schilderte das ZDF-Magazin Mona Lisa. In seiner Sendung vom 10. November wird im Beitrag "Verbotene Liebe" über eine Frau mit einer sogenannten geistigen Behinderung im oberbayerischen Erding berichtet. Sie wurde in ein Heim eingewiesen und muss hier von ihrem Kind und dessen Vater getrennt leben.
Verbotene Liebe in Oberbayern -- kobinet

2012-10-05

“Mama, ich will nach Hause!” » Currentgame


 

“Mama, ich will nach Hause!”

By  Last updated: 5th Oktober 2012 Die geistig behinderte Victoria (25) will unbedingt zurück zu ihrer Familie doch anstatt das zu erlauben, wird sie im katholischen Behindertenheim der Barmherzigen Brüder mit starken Medikamenten ruhig gestellt, wenn sie ihren Willen äußert. Sie darf keinen Kontakt zu ihrem Verlobten haben, ihren gemeinsamen anderthalbjährigen Sohn darf sie nur einmal im Monat sehen. Auf dem Internetblog Freiheit-fuer-Victoria.de appelliert ihre Mutter an die Grundrechte für ihre Tochter sowie an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt in Erding – und kämpft für die Entlassung ihrer Tochter aus dem Heim.
(ddp direct) Schwindegg, 5. Oktober 2012. Wenn geistig behinderte Menschen Vater oder Mutter werden, entsteht oft ein großer Berg von Problemen. Patricia Blum kann ein Lied davon singen. Sie ist verzweifelt. Seit mehr als zwei Jahren ringt die 53-Jährige mit Gerichten und Ämtern darum, ihrer geistig behinderten Tochter wieder eine Familie bieten zu können. Seit Victoria 2010 im Alter von 23 Jahren von einem Nicht-Behinderten schwanger wurde und später Sohn Max das Leben schenkte, ist alles anders. Denn seit dieser Zeit, lebt Victoria auf gerichtliche Anordnung hin nicht mehr in der Obhut ihrer Mutter, sondern in einem Heim der katholischen Barmherzigen Brüder für geistig Behinderte im oberbayerischen Algasing. Ihr Sohn Max – inzwischen anderthalb Jahre alt – muss laut Entscheidung des Amtsgerichts Erding bei einer anonymen Pflegefamilie aufwachsen. Nur einmal im Monat darf die Mutter Max für eine Stunde sehen.
Zwangs-Spirale statt Menschenrecht
Victoria will unbedingt zurück zu ihrer Familie. Bei jedem Besuch, bei jedem Telefonat mit mir, fleht mich Victoria an: Mama, ich will nach Hause. Doch anstatt ihr das zu erlauben, wird sie jedes Mal mit starken Medikamenten ruhig gestellt. Zu allem Übel wurde ihr direkt nach der Geburt ihres Sohnes und gegen ihren Willen im Heim der Barmherzigen Brüder eine Zwangs-Spirale eingesetzt. Meine Tochter ist nur noch ein Häuflein Elend. Das Schicksal ihrer Tochter schildert ihre Mutter Patricia Blum auf dem Blog www.freiheit-fuer-victoria.de und appelliert an die Menschlichkeit von Gericht und Jugendamt im oberbayerischen Erding.
Auch den Kontakt mit ihrem Verlobten und Vater von Max, hat Victorias vom Gericht bestellter gesetzlicher Betreuer ihr strikt verboten. Obwohl beide sich lieben und heiraten wollen. Denn der Ex-Flugkapitän, ein ehemaliger Freund von Victorias Mutter, lebte mit ihr und Victoria gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Ihm erlaubt das Jugendamt Erding ebenfalls nur eine Stunde im Monat den Kontakt mit seinem Sohn Max.
Laut Grundgesetz sind geistig Behinderte in Deutschland Nicht-Behinderten gleichgestellt. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz des Staates. Auch die UN-Richtlinien über die Rechte geistig Behinderter sind eindeutig: Gleichstellung muss sein! Professor Erhard Fischer, der an der Universität Würzburg den Lehrstuhl für Sonderpädagogik leitet, befürwortet das Recht Behinderter, ebenfalls Kinder zu bekommen. Knapp 2000 Kinder geistig Behinderter leben in Deutschland, Tendenz steigend. Pauschalisieren und Generalisieren nach dem Motto: Das dürft ihr nicht, ist nicht akzeptabel, sagt Professor Fischer.
Das Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch
Für meine geistig behinderte Tochter gelten Gleichstellung und Menschenrechte offensichtlich nicht, sagt ihre Mutter, die Victoria mit zwei Geschwistern zusammen groß gezogen hat. Doch Victoria hat das gleiche Recht auf Liebe und Familienglück wie alle anderen Menschen auch. Wir wollen als Familie zusammenleben Victoria, ihr Verlobter, Max und ich.
Auch Professor Georg Marckmann, Medizinethiker von der Ludwig-Maximilians-Universität München betont die Bedeutung der Familie im Fall von geistig behinderten Elternteilen. Wenn geistig Behinderte Kinder bekommen, stehen Liebe und Geborgenheit im Vordergrund, die Kinder durch ihre Familie bekommen können, sagt er. Wichtig ist die emotionale Bindung zum Kind. Eventuelle Defizite in der Betreuung müssen durch andere ausgeglichen werden können.
Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nicht prophylaktisch von der Familie getrennt werden. Auch bei geistiger Behinderung der Eltern nicht, schreibt Professor Joachim Walter von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg in seinem Beitrag Selbstbestimmte Sexualität als Menschenrecht im Forum Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Nach der Erfahrung von Professor Walter sind deutsche Gerichte in moralischen Fragen aber bisweilen noch rückständig. Es fällt Richtern schwer, geistig behinderten Menschen mehr zu glauben als zum Beispiel gut situierten Mitbürgern. Obendrein können sich viele nicht vorstellen, dass so genannte gesunde” Männer sich mit diesen Krüppeln” einlassen. Sie glauben, wer das tut, muss selbst psychisch krank sein.
Paradoxe Entscheidungen des Erdinger Amtsrichters
Könnte in Fall von Victoria und ihres Verlobten auch am Amtsgericht Erding eine solche Denkweise geherrscht haben? Einige Dinge würden zumindest dafür sprechen: Der zuständige Amtsrichter und der von ihm bestellte gesetzliche Betreuer Victorias bezichtigten deren Verlobten zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde inzwischen eingestellt. Paradox: Obwohl Amtsrichter Wolfgang Grimm Victorias Verlobten offensichtlich für den Vater von Max hielt und dies seiner Entscheidung zugrunde legte, Victoria von ihrer Mutter und ihrem Verlobten zu trennen, verweigerte er ihm mehrfach die Anerkennung der Vaterschaft sowie des Sorgerechts – obwohl dieser bei seiner Heimatgemeinde eine Vaterschaftsurkunde für seinen künftigen Sohn beantragt und zahlreiche Eingaben beim Amtsgericht Erding dazu gemacht hatte. Mit diesem Vorgehen verhinderte das Gericht, dass Sohn Max nach der Geburt bei seinem leiblichen Vater leben konnte.
Auf Antrag von Victorias Mutter und ihres juristischen Vertreters setzte das Gericht immerhin einen Rechtspfleger ein, der Victorias Rechte vertreten sollte. Allerdings stimmte dieser Rechtsanwalt in allen Punkten den Entscheidungen von Amtsrichter Grimm und dem von diesem eingesetzten gesetzlichen Betreuer zu, anstatt sich für Victorias Wünsche einzusetzen, die statt im Heim zu leben, sofort nach Hause wollte, schreibt Patricia Blum in ihrem Blog. Möglicherweise eine Reflexhandlung denn der betreffende Rechtsanwalt ist Partner in der Kanzlei von Bernd Grimm, einem direkten Verwandten des Amtsrichters.
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http://www.themenportal.de/familie/mama-ich-will-nach-hause-26823
-
Kontakt:
Patricia Blum
Patricia Blum
Am Schloss 1
84419 Schwindegg
+49 8082 271 9383
info@freiheit-fuer-victoria.de
www.freiheit-fuer-victoria.de
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2012-01-18

Jugendamt : Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne - Gelsenkirchen | DerWesten

Jugendamt

Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne

16.01.2012 | 18:00 Uhr
Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne
Ihre Tränen kann Jessica Monika Stach nicht mehr zurückhalten. Ihre Mutter Sabine (re.) und Nachbarin Gabriele Collet müssen trösten.Foto: Martin Möller
Gelsenkirchen. Das Gelsenkirchener Jugendamt hat nach monatelanger Auseinandersetzung die Reißleine gezogen und Jessica Monika Stach das Sorgerecht für ihre drei Söhne entzogen. Die Mutter ist geistig behindert. Reinhard Fleischer, ein Freund der Familie, sieht Versäumnisse bei den Behörden. Ein Mensch dürfe nicht aufgegeben werden.

Jugendamt : Streit um Kinder eskaliert – Behörden entziehen Mutter ihre drei Söhne - Gelsenkirchen | DerWesten


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 23 - Achtung der Wohnung und der Familie

(1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass
a) das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, anerkannt wird;
b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden;
c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten.
(2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Vermögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung.
(3) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleiche Rechte in Bezug auf das Familienleben haben. Zur Verwirklichung dieser Rechte und mit dem Ziel, das Verbergen, das Aussetzen, die Vernachlässigung und die Absonderung von Kindern mit Behinderungen zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern mit Behinderungen und ihren Familien frühzeitig umfassende Informationen, Dienste und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden.
(5) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Fällen, in denen die nächsten Familienangehörigen nicht in der Lage sind, für ein Kind mit Behinderungen zu sorgen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um andere Formen der Betreuung innerhalb der weiteren Familie und, falls dies nicht möglich ist, innerhalb der Gemeinschaft in einem familienähnlichen Umfeld zu gewährleisten.

2011-08-13

Anton will in die Schule Aus der Stadt Hannover / HAZ - Hannoversche Allgemeine

Stadt spart bei Aufzug

Anton will in die Schule

Von Hannah Suppa |

Der fünfjährige Anton wird kommendes Jahr eingeschult - und freut sich schon jetzt, dann mit seinen Freunden in der Grundschule direkt gegenüber zu lernen. Doch Anton leidet an Spina bifida, einem „offenen Rücken“, und ist auf den Rollstuhl angewiesen – in der Grundschule Am Lindener Markt gibt es aber keinen Aufzug.
Foto: Anton ist auf den Rollstuhl angewiesen - in seiner neuen Grundschule gibt es aber noch keinen Fahrstuhl.
Anton ist auf den Rollstuhl angewiesen - in seiner neuen Grundschule gibt es aber noch keinen Fahrstuhl.
© Hagemann
Hannover. Antons Einschulung steht eigentlich erst nächstes Jahr an. Dennoch freut sich der aufgeweckte Fünfjährige schon jetzt, dann mit seinen Freunden in der Grundschule direkt gegenüber zu lernen. Die Sache hat allerdings einen Haken: Anton leidet an Spina bifida, einem „offenen Rücken“, und ist auf den Rollstuhl angewiesen – in der Grundschule Am Lindener Markt gibt es aber keinen Aufzug. Schon vor dem Eingang müssen elf Stufen erklommen werden, um ins Erdgeschoss zu gelangen. Ein zu großes Hindernis für Anton.
„Für Anton ist es klar, dass er hier zur Schule kommt, wo auch alle seine Freunde hingehen werden“, sagt sein Vater Stefan Jürgens. Die Lehrer wollen den Jungen auch gerne aufnehmen – das Kollegium arbeitet seit rund 20 Jahren mit behinderten Kindern, geistig oder lernbeeinträchtigte Schüler werden mit anderen gemeinsam unterrichtet. Nach der Anmeldung im April haben die Eltern deshalb bei der Stadt Antons Integration an der Grundschule beantragt. Die Antwort fiel mager aus: „Da das Gebäude vor wenigen Jahren saniert wurde, ist nicht davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit die Barrierefreiheit hergestellt werden kann.“ Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, Anton mit einem Fahrdienst an eine andere Grundschule zu bringen – nach Badenstedt, Davenstedt oder Limmer. Anton, der geschickt mit seinem Kinderrollstuhl manövrieren kann, könnte dorthin nicht allein gelangen. Den Weg zur Schule in der Nachbarschaft würde der Fünfjährige dagegen bald mit seinen Freunden meistern können.

Anton will in die Schule Aus der Stadt Hannover / HAZ - Hannoversche Allgemeine

2011-06-24

Fachgespräch über behinderte Eltern -- kobinet

24.06.2011 - 10:52

Fachgespräch über behinderte Eltern.

Hannover (kobinet) Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern traf in Hannover mit Andreas Storm, Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zusammen und schickte kobinet jetzt eine mit dem BMAS abgestimmte Presseerklärung zum Fachgespräch über behinderte Eltern:

Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. und Anbieter begleiteter Elternschaft trafen sich am 22.6.2011 mit dem Staatssekretär im BMAS Andreas Storm zum Gespräch im Hannoverschen Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL). Anlass war die Kritik seitens des bbe e. V. und anderer Fachmenschen zum Thema Unterstützung behinderter Eltern im Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

In offener Gesprächsatmosphäre wurde über die Forderungen des bbe zu notwendigen Verbesserungen bei Elternassistenz und begleiteter Elternschaft z. B. im Rahmen der Eingliederungshilfereform diskutiert. Aus Sicht des bbe und der Anbieter begleiteter Elternschaft können weder die Jugendhilfe noch das Gesundheitswesen derzeit die Bedürfnisse behinderter Eltern angemessen berücksichtigen, weil die Gewährung von Elternassistenz nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.

Fachgespräch über behinderte Eltern -- kobinet

2011-05-19

Elternschaft behinderter Eltern wird tabuisiert -- kobinet

20.05.2011 - 05:48

Elternschaft behinderter Eltern wird tabuisiert.

Hannover (kobinet) Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) kritisiert angesichts des Referentenentwurfs der Bundesregierung für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dass die Elternschaft von Menschen mit Behinderung von der Bundesregierung tabuisiert wird.

In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Menschenrecht auf Elternschaft für Menschen mit Behinderung ebenso festgeschrieben, wie die notwendige Unterstützung der Eltern bei der Pflege und Versorgung ihrer Kinder. Seit 2009 gilt dies nun in Deutschland als gesetzliche Grundlage. Trotzdem steht im Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kein Wort darüber, heißt es in einer Presseerklärung des bbe. Elternschaft wurde nach Informationen des Verbandes bei der Aufzählung der Menschenrechte im entsprechenden Kapitel sogar herausgenommen obwohl der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits vor drei Jahren eine Klärung angemahnt hat.

Elternschaft behinderter Eltern wird tabuisiert -- kobinet

2011-03-08

Weibernetz e.V. - die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen

Bundeskinderschutzgesetz muss behinderte Kinder und behinderte Eltern in den Blick nehmen
Mutter mit Kindern auf dem SpielplatzAm 21. Februar 2011 wurde in einer ersten Verbände-Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Referentenentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz beraten.
Weibernetz e.V. kritisiert, dass Eltern mit Behinderung und behinderte Kinder und Jugendliche noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.

„Es wäre nicht nur eine verpasste Chance, wenn behinderte Kinder und behinderte Eltern im geplanten Bundeskinderschutzgesetz nicht ausreichend sichtbar würden. Vielmehr hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte im gleichen Umfang wahrnehmen können wie alle anderen auch“, resümiert Martina Puschke vom Weibernetz e.V.


Weibernetz e.V. - die bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen
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