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2014-02-04

Studie: Vernichtendes Urteil für deutsches Gesundheitswesen - SPIEGEL ONLINE

Deutsches Gesundheitswesen: "Der Patient ist nur Mittel zum Zweck"


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe


DPA
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Intransparent und ineffizient -
eine neue Studie stellt dem deutschen Gesundheitswesen ein vernichtendes
Urteil aus. Das Brisante daran: Zu den Autoren zählen Ärzte ebenso wie
Kassenmanager und Patientenvertreter.
Studie: Vernichtendes Urteil für deutsches Gesundheitswesen - SPIEGEL ONLINE

2014-01-28

Gesundheitssystem: Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen | ZEIT ONLINE

Gesundheitssystem 

Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen

Falsch berechnete Pflegestufen, "verkaufte" Patienten: Das Pflegesystem bietet laut Transparency Deutschland viele Betrugsmöglichkeiten. Es werde zu wenig kontrolliert.
Die Anzahl an Pflegebedürftigen steigt, Milliarden werden deswegen in die Pflegeversicherung eingezahlt. Doch die Altenpflege biete zahlreiche Möglichkeiten zu Betrug und Korruption, heißt es in einer neuen Studie der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland.

Weil es zu wenige Kontrollen, zu lasche Regeln und zu viel Bürokratie gebe, böten sich für die Betreiber von Heimen und ambulanten Pflegediensten zahlreiche Wege, das System auszunutzen, teilte Transparency bei der Vorstellung der Untersuchung mit.

Als Beispiele nannte Transparency unter anderem Fälle, in denen Ärzte von Pflegediensten Honorare für die Überweisung von Patienten erhielten. Auch "verkauften" Pflegedienste lukrative Patienten an andere
Pflegedienste.

Studien-Autorin Barbara Stolterfoht sagte, manche Heimbetreiber würden absichtlich weniger Fachkräfte
beschäftigen als vorgeschrieben. Fliege das auf, argumentierten sie, sie fänden nicht genug Pflegekräfte. Oft werde auch Geld gemacht, indem eine Heimimmobilie überteuert an einen Betreiber vermietet werde. In anderen Fällen würden ambulante Dienste mehr Pflegeleistungen aufschreiben und abrechnen als sie tatsächlich geleistet hätten.

Gesundheitssystem: Transparency legt Betrug im Pflegesystem offen | ZEIT ONLINE

2013-08-21

PRESSEMITTEILUNG Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


13.08.13
PRESSEMITTEILUNG

Transparency Deutschland stellt Studie zu Transparenzmängeln und Kontrolldefiziten im Bereich Pflege und Betreuung vor


Rainer Sturm@pixelio.de
Berlin, 13.08.2013 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat heute die Studie "Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung" in Berlin vorgestellt. Die Schwachstellen-Analyse stellt erhebliche Mängel fest: zu wenig Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen und jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten.

Der Pflegesektor gewinnt zunehmend an volkswirtschaftlicher Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erbringen heute rund 950.000 Beschäftigte in Einrichtungen Leistungen für mehr als die Hälfte der rund 2,5 Millionen Menschen mit Pflegebedarf. Im Pflegesektor wirken eine Vielzahl von Akteuren mit: Auf der Finanzierungsseite, außer dem Privateinkommen der Menschen mit Pflegebedarf, die Pflegekassen und die ergänzende Sozialhilfe, aber auch die Krankenkassen, die Reha-Leistungen der Rentenversicherung, sowie im Einzelfall andere Gesetze, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung.

Barbara Stolterfoht, Co-Autorin der Studie: „Die Vielzahl der Akteure und der gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften macht es schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Dadurch entstehen Einfallstore für Betrug und Korruption“.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der Pflege:

•    Durchsetzbare Mitbestimmungsrechte der Heimbewohner und Angehörigen sind einzuführen.
•    Die Ergebnisse der Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind für von stationärer Pflege betroffene Menschen und Angehörige einsehbar zu machen.
•    Die sogenannten Transparenzberichte über die Pflegeheime sind auf einer deutschlandweit einheitlichen Website zu veröffentlichen.
•    Die Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen müssen ein Informationsrecht über die Beanstandungen des MDK und der Heimaufsicht erhalten.
•    Die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualität von Pflegediensten ist durch regelmäßige unangemeldete Kontrollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu überprüfen.
•    Ein deutschlandweites Register über Verstöße von Heimbetreibern ist einzurichten und die Sanktionsmöglichkeiten der Sozialämter bei Verstößen sind erheblich zu erleichtern.

Rechtliche Betreuung: Kontrolle ist unzureichend

Die Zahl rechtlicher Betreuungen ist von 420.000 (1992) auf rund 1,3 Millionen (2008) gestiegen; zugleich stiegen die Kosten von fünf Millionen Euro auf 640 Millionen. Für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer gibt es keine berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Die Berufsbetreuer unterstehen lediglich der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger. Ein Rechtspfleger ist im Durchschnitt für die Aufsicht von fast 1.000 Verfahren zuständig. Die Einfallstore für Betrug und Korruption sind im Lauf einer Betreuung vielfältig, wie zum Beispiel bei der Haushaltsauflösung, abzuwickelnden Immobiliengeschäften oder der Vermögensverwaltung.

Transparency Deutschland fordert im Bereich der rechtlichen Betreuung:

•    Die Aufsicht und Kontrolle im Bereich der rechtlichen Betreuung ist erheblich zu stärken, auch durch zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Rechtspflege.
•    In den Amtsgerichtsbezirken sind Register für Berufsbetreuer sowie Datenbanken zum amtsgerichtsübergreifenden Abgleich der berufsbetreuerbezogenen Fallzahlen, aber auch zu Beschwerden und Verstößen einzurichten.
•    Bei gerichtlicher Anordnung der Ermittlung des Vermögens von zu Betreuenden ist diese Aufgabe von der laufenden Betreuung zu trennen und durch die Rechtspfleger durchzuführen. Das Vier-Augen-Prinzip von Betreuer und Rechtspfleger ist strikt anzuwenden und eine genaue Dokumentation zum Prozess der Ermittlung zu erstellen.
•    Berufsbetreuer sind nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Damit würden sie als Amtsträger den strengen strafrechtlichen Regeln der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unterworfen.

Zur Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“ (pdf, 840 kB)

Kontakt

Dr. Anke Martiny, Vorstandsmitglied
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0
TI-Deutschland: 2013-08-13_Studie Transparenzmängel Pflege

2013-06-29

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern


28.06.13  

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Kategorie: Psychiatrie, Chronische Erkrankungen, Menschen mit Behinderung, Selbsthilfe
Von: Claudia Zinke

Der GKV-Spitzenverband wird den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung am 1. Juli 2013 veröffentlichen.



Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit vielen Jahren Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Die Selbsthilfeförderung zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland zu berücksichtigen. Der Leitfaden beschreibt den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene). Er definiert die Inhalte und Verfahren der Förderung und trägt zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei. Die Anwendung soll die Transparenz des Förderverfahrens erhöhen.


Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen erstellt. Er ist als Anlage beigefügt.





Anlage





Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

2013-06-17

Deutscher Bundestag: Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV

Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV


Gesundheit/Antrag - 12.06.2013

Berlin: (hib/SUK) Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der so genannte Pflege-TÜV gescheitert. Sie fordert deshalb in einem Antrag (17/13760), die Pflegenoten auszusetzen und neue Kriterien der Qualitätsprüfung für die Pflege einzuführen. Eine „bloße Überarbeitung oder Neubewertung“ der bisherigen Kriterien werde „nichts an der derzeit fehlgeleiteten Qualitätsmessung ändern.Die Abgeordneten schreiben, die Regelung zur Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz verfolge die Absicht, Qualitätsentwicklung und -Sicherung in der Pflege im ambulanten und stationären Bereich für die Verbraucher transparent zu machen. Die damit verbundenen Qualitätsprüfungen würden mindestens einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung bei allen stationären und ambulanten Diensten durchgeführt. Es sei das Ziel gewesen, durch „die verständliche, übersichtliche sowie vergleichbare Veröffentlichung der Ergebnisse“ der Prüfung die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen. In Anlehnung an das Schulnotensystem werde die Qualität verschiedener Versorgungsbereiche erhoben, bewertet und veröffentlicht. Mit dem so genannten Pflege-TÜV sollte eine Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geschaffen werden, die ihn die Wahl für ein Angebot erleichtern sollte.
Tatsächlich aber reiße die Kritik an den Pflegenoten nicht ab - und sei überdies begründet. Immer wieder werde bemängelt. dass die Noten die tatsächliche Qualität der geprüften Einrichtungen oder Dienste „nicht abbilden“; zudem seien die Entstehung der Prüfkriterien, deren Gewichtung, Validität und Zuverlässigkeit strittig. Auch von wissenschaftlicher Seite seien die Transparenzkriterien und die Bewertungssystematik „sehr umstritten“.
Damit, so heißt es in dem Antrag, habe das derzeitige System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität „nichts zum Verbraucherschutz und zur Transparenz beigetragen“. Daran würden auch kurzfristige Nachbesserungen nichts ändern. Nach Ansicht der Parlamentarier führt an einer Reform „kein Weg vorbei“. Die Bundesregierung soll daher die bestehenden Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität reformieren und ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, das sich am aktuellen Stand der Wissenschaft ausrichte. In diesen Prozess seien die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen „gleichberechtigt mit einzubeziehen“.
Gleichzeitig wollen die Grünen die Errichtung eines „unabhängigen und multidisziplinär besetzten Instituts für Qualität in der Pflege“, das künftig Vorschläge für Qualitätsanforderungen erarbeiten soll. Außerdem fordern sie, die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenlassen im Zuge der Reform der Qualitätssicherung anzupassen.
Im Antrag heißt es, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums und des Familienministeriums zwischen 2008 und 2010 durchgeführte Projekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ schlage ein Indikatorensystem vor, das Aussagen über die Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermögliche. Davon würden sich auch die Pflegekassen eine Umstrukturierung von Prüfinhalten und einen Zuwachs von bewertbaren Informationen für das Prüfverfahren erhoffen. Doch seit dem Abschluss des Projekts gebe es keine Weiterentwicklung, die gewonnenen Ergebnisse hätten „keinen Eingang“ in die bisherige Qualitätssicherung gefunden.

Deutscher Bundestag: Grüne fordern Aussetzung des Pflege-TÜV

2013-06-05

Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen | kobinet-nachrichten


Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Köln (kobinet) Elternvereine in Nordrhein-Westfalen haben in Dutzenden von Kommunen Anträge gestellt, die Kosten der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung offen zu legen. Damit wollen sie dabei helfen, die Debatte um die Kosten der inlusiven Bildung zu versachlichen.

Debatte um Kosten inklusiver Bildung versachlichen | kobinet-nachrichten

2013-06-03

Falsche Abrechnungen: Berliner Behörden ermitteln gegen immer mehr Pflegedienste - Berlin Aktuell - Berliner Morgenpost

 03.06.13, 10:44

Falsche Abrechnungen

Berliner Behörden ermitteln gegen immer mehr Pflegedienste

Unter Verdacht: Derzeit laufen gegen Berliner Pflegedienste 82 Verfahren wegen Abrechnungsbetruges. 71 Einrichtungen sind betroffen – hauptsächlich private Träger. Senator Cjaza will mehr Transparenz.
Falsche Abrechnungen: Berliner Behörden ermitteln gegen immer mehr Pflegedienste - Berlin Aktuell - Berliner Morgenpost

2013-05-18

BfArM Presse Transparenz bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen: Datenbank mit Verdachtsmeldungen jetzt öffentlich zugänglich


04/13 Transparenz bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen:
Datenbank mit Verdachtsmeldungen jetzt öffentlich zugänglich

Erstellt: 23.04.2013
Aktualisiert: 23.04.2013
Pressemitteilung 04/13
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet seit heute einen Online-Zugang zu seiner Datenbank mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen an. Mit dem neuen Internetangebot steht Ärzten und Patienten jetzt eine weitere Möglichkeit offen, sich vertieft über Arzneimittelrisiken zu informieren.
Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, Präsident des BfArM, erklärte dazu: „Jeder kann jetzt in den bei uns gemeldeten Verdachtsmeldungen kostenfrei recherchieren. Damit schaffen wir noch mehr Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger.“
Die Recherchemöglichkeit in den Verdachtsmeldungen soll bereits vorhandene behördliche Informationen über Arzneimittelrisiken flankieren, sie aber nicht ersetzen. Entscheidende Informationsquellen zu Anwendung und Risiken von Arzneimitteln bleiben weiterhin die Gebrauchsinformation („Packungsbeilage“) für Patienten und die Fachinformation für Ärzte. Im Gegensatz zu den jetzt zugänglichen Rohdaten der Verdachtsmeldungen stellen Fach- und Gebrauchsinformationen bereits das Ergebnis einer behördlichen Bewertung dar und bieten Ärzten und Patienten konkret anwendbare Informationen und Empfehlungen.
Über die Datenbank: BfArM Presse Transparenz bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen: Datenbank mit Verdachtsmeldungen jetzt öffentlich zugänglich

Bundessozialgericht billigt umstrittenen "Pflege-TÜV" - Yahoo! Nachrichten Deutschland


Bundessozialgericht billigt umstrittenen "Pflege-TÜV"

Prüfberichte dürfen ins Internet


Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den umstrittenen "Pflege-TÜV" im Grundsatz bestätigt. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil dürfen die Pflegekassen Prüfberichte über die Qualität von Heimen und Pflegediensten ins Internet einstellen. Dies verstoße nicht gegen die Verfassung. (Az: B 3 P 5/12 R)
Bundessozialgericht billigt umstrittenen "Pflege-TÜV" - Yahoo! Nachrichten Deutschland

2013-05-13

Deutscher Bundestag: Kontroverses Echo auf Petition zur Situation der Pflege


Kontroverses Echo auf Petition zur Situation der Pflege

 

Die zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 11. März 2013, behandelte Petition zur Situation der Pflege ist von Koalition und Opposition unterschiedlich beurteilt worden. Während die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen großes Verständnis für die von der Petentin Annett Kleischmantat erhobenen Forderungen äußerten und das Handeln der Bundesregierung kritisierten, warfen Abgeordnete von Union und FDP der Petentin Populismus vor. Zudem würde sie mit nicht bewiesenen Unterstellungen argumentieren.

Petentin fordert staatliche Intervention

Die Petentin hatte zuvor die Situation in der Pflege als dramatisch beschrieben. Der sich aus den Landesrahmenverträgen ergebende Personalschlüssel von drei Pflegekräften auf 30 zu betreuende demente Personen sei nicht geeignet, um diese angemessen zu betreuen. Ohnehin sei es falsch, "dass sich der Bund der Verantwortung entzieht" und diese an die Länder weitergebe, sagte die Petentin. Die aktuelle Situation fordere eine "sofortige staatliche Intervention".
Kleischmantat verwies zudem darauf, dass eine große Intransparenz herrsche, was den Umgang der Pflegeheimbetreiber mit den teils immensen Heimkosten angehe. Ihre Forderung lautete: "Die Gewinne der Einrichtungen müssen in den Betrieb investiert werden."

"Populistische Äußerungen"

Aus Sicht von Manfred Todtenhausen (FDP) ist dies jedoch nicht akzeptabel. Es sei zum einen falsch, "immer gleich nach dem Staat zu schreien". Zum anderen müsse man sich fragen, welcher private Betreiber unter den von der Petentin genannten Forderungen noch aktiv werden solle. Die angesprochene Vermutung, "gierige Heimbetreiber" könnten sich – etwa durch Einsparungen beim Essen – bereichern, wies Todtenhausen als nicht bewiesene Unterstellung zurück.
Eine Rückkehr zur Zentralstaatlichkeit lehnte auch Stefanie Vogelsang (CDU/CSU) ab. "Wir leben in einem föderalen System und vertrauen den Ländern", sagte sie. Äußerungen der Petentin, wonach die Pflegekarre im Dreck stecke und flott gemacht werden müsse, nannte Vogelsang "populistisch".

"Ganzheitlicher Pflegebegriff benötigt"

Die Petentin blieb gleichwohl bei ihrer Kritik. So sei es ein "Widerspruch in sich", wenn der geistige und körperliche Verfall von Heimbewohner dazu führe, dass die Betreiber der Heime über eine höhere Pflegstufe mehr Geld bekämen. "Wo ist da die Motivation, die Menschen gesund zu halten?", fragte sie.
Auch die Unterstützung von Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sei zu gering, sagte Kleischmantat, die nach eigener Aussage ihren Beruf aufgegeben hat, um ihre demente Mutter zu pflegen. Zudem werde ein ganzheitlicher Pflegebegriff benötigt, der nicht zwischen körperlichen und geistigen Gebrechen unterscheide.

Unterstützung von der Opposition

Unterstützung erhielt die Petentin von der Opposition. Unter Schwarz-Gelb habe es nur "Reförmchen" gegeben, mit denen man den Anforderungen an die Pflege nicht gerecht werde, bemängelte Steffen-Claudio Lemme (SPD). Die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werde von der Bundesregierung zudem auf die lange Bank geschoben.
Kathrin Senger-Schäfer (Die Linke) machte deutlich, dass ihre Fraktion die Petition geschlossen mitgezeichnet habe. Auch Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) machte darauf aufmerksam, dass es im Bereich Pflege derzeit erhebliche Mängel gebe. "Um das Ganze zukunftsfest zu machen, bleibt noch viel zu tun", sagte er. (hau/11.03.2013)
Deutscher Bundestag: Kontroverses Echo auf Petition zur Situation der Pflege

Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart


Breite Beteiligung für behinderte Menschen!

von ABS-ZsL (Kommentare: 0)
Wir möchten als Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft "Behindert in Baden-Württemberg" auf folgende Pressemitteilung aufmerksam machen:

Logo der Initiative
Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft

Pressemitteilung Stuttgart, 03.05.2013

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Schwerpunkte sind die Entwicklung eines Aktionsplanes, die Novellierung des Schulgesetzes und des Landesbehinderten-gleichstellungsgesetzes. Die Menschen mit Behinderung fordern die Landes-regierung jetzt auf, das Tempo zu erhöhen und bei allen Aktivitäten auf Transparenz und Bürgernähe zu achten. Wichtig sei insbesondere, Menschen mit Behinderung getreu dem Motto der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung „Nichts über uns ohne uns“ als Experten in alle zentralen Prozesse mit einzubinden.

In einem Brief an die Landesregierung mahnen die AutorInnen Transparenz bei der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes an. Hier gebe es derzeit keine öffentlichen Informationen zum Stand der Diskussion. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Zusammensetzung des Landesbehinderten-beirates neu zu regeln und eine entsprechende Vertretung auf kommunaler Ebene einzuführen: „Wir wünschen uns eine demokratisch legitimierte Vertretung für Menschen mit Behinderung, die auf Landesebene und auf kommunaler Ebene an allen Prozessen beteiligt wird, die diese betreffen,“ machen die AutorInnen deutlich.
Auch in die Erarbeitung des Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wollen die Menschen mit Behinderung von der Landesregierung stärker eingebunden werden. Zwar veranstalte der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer dazu Regionalkonferenzen, die Ergebnisse sind aber bislang noch nicht öffentlich zugänglich.

Zur Schulgesetznovellierung stehe ebenfalls bisher eine breite Beteiligung der Menschen mit Behinderung und deren Eltern aus. Schon im Vorfeld der Verabschiedung sei Handlungsbedarf gegeben. So erschwere derzeit eine unklare Kompetenzverteilung in Sachen Schulassistenz die Einschulung an Regelschulen bzw. den Wechsel auf eine Regelschule für Kinder mit Behinderung.

Als weitere wichtige Punkte für einen Dialog mit der Landesregierung nennen die AutorInnen des Briefes die Umwandlung der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe sowie den landesweiten Ausbau der unabhängigen Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Peer-Konzept. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg seien zwei Beratungsstellen in Stuttart (ZsL) und Heidelberg (BiBez) eindeutig zu wenig.

Die „LAG Behindert in Baden-Württemberg“, ein Zusammenschluss von verbandsunabhängigen Menschen mit Behinderung fordert breite Beteiligung auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft.
AnsprechpartnerInnen für Rückfragen sind:
Britta Schade
schade@zsl-stuttgart.de

Stephanie Aeffner
aeffner@zsl-stuttgart.de
Tel.: 0711 / 780 18 58
Breite Beteiligung für behinderte Menschen! - Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart

2013-05-11

Pflegeberufe: Tag der Pflegenden: Czaja ruft Pflegeanbieter zu mehr Transparenz auf - Berlin - FOCUS Online - Nachrichten


Pflegeberufe 

Tag der Pflegenden: 

Czaja ruft Pflegeanbieter zu mehr Transparenz auf

Aktualisiert am Freitag, 10.05.2013, 17:06 Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hat Pflegeanbieter zu mehr Transparenz aufgerufen. Gute Pflege müsse stärker als bisher dokumentiert werden, sagte Czaja anlässlich des Tages der Pflegenden am 12. Mai der Nachrichtenagentur dpa. Für die Zukunft werde beispielsweise darüber verhandelt, in Berlin eine „Weiße Liste“ mit seriösen Anbietern einzuführen.
Pflegeberufe: Tag der Pflegenden: Czaja ruft Pflegeanbieter zu mehr Transparenz auf - Berlin - FOCUS Online - Nachrichten

2012-11-23

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


Pressemitteilung

23.11.2012 Jörn Wunderlich

Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung

"Nachdem verhindert wurde, dass die Koalitionsfraktionen die Zwangsbehandlung als Anhängsel an ein anderes Gesetzgebungsverfahren ohne erste Lesung in den Bundestag einbringen, konnte die Opposition nun auch das Schnellverfahren stoppen", so Jörn Wunderlich, Mitglied für DIE LINKE im Rechtsausschuss. Er fährt fort:

"Die Opposition wird wie heute im Gespräch mit den anderen Fraktionen und dem Bundesjustizministerium angekündigt am nächsten Mittwoch im Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung beschließen und damit sicherstellen, dass in dieser menschenrechtlich hochproblematischen Thematik die Betroffenen- und Fachverbände am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden sowie die Öffentlichkeit informiert und damit Transparenz hergestellt wird. Bei der Anfang der Woche durchgeführten nicht öffentlichen Expertenanhörung sind zudem viele Fragen offen geblieben. Auch wurde Änderungsbedarf am bisherigen Gesetzesentwurf deutlich. Der dringend notwendigen intensiven Beschäftigung des Parlaments mit der grundrechtlich und ethisch schwierigen Frage der Zwangsbehandlung darf nicht mit dem Hinweis auf eine nicht gesicherte Eilbedürftigkeit aus dem Weg gegangen werden."
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag - Pressemitteilung - Opposition stoppt Hau-Ruck-Verfahren in Sachen Zwangsbehandlung


 Bildwortmarke: Deutscher Bundestag

208. Sitzung, Donnerstag, 22.11.2012

III. Erste Beratung CDU/CSU, FDP

Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
- Drs 17/11513 -
(TOP III, Reden zu Protokoll)


Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 4 -

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

2012-09-23

Deutscher Bundestag: Grüne fragen nach der Qualität des "Pflege-TÜV"

Bildwortmarke: Deutscher Bundestag 

Grüne fragen nach der Qualität des "Pflege-TÜV"


Gesundheit/Kleine Anfrage - 21.09.2012

Berlin: (hib/TVW) In einer Kleinen Anfrage (17/10693) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen danach, ob die Bundesregierung die sogenannten Pflegenoten für ein geeignetes wissenschaftliches Instrument hält, um die Qualität von Pflegeeinrichtungen abzubilden. Nach dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus der 16. Wahlperiode liege die Kompetenz für die Festlegung der Kriterien für die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bei den Krankenkassen und den Verbänden der Leistungsträger. Nach Auffassung der Abgeordneten stehen die in den Jahren 2008 und 2009 zwischen den Vertragspartnern ausgehandelten Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV), dem sogenannten „Pflege-TÜV“, „im Mittelpunkt kontroverser Diskussionen.“ Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Verhandlungen der Vertragsparteien zur Überarbeitung des „Pflege-TÜV“ im Juli 2012 vorerst gescheitert seien. Sie wollen daher wissen, ob die Bundesregierung die PTV auch weiterhin für geeignet hält, um mehr Transparenz und eine besseren Vergleichbarkeit der Pflegequalität herzustellen. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Prüfungsergebnisse („Pflegenoten“) aus Sicht der Bundesregierung aussagekräftig in dem Sinne seien, „dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die Unterschiede zwischen Einrichtungen und Diensten wirklich erkennen und bewerten können“.

Deutscher Bundestag: Grüne fragen nach der Qualität des "Pflege-TÜV"

2012-07-31

Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 31.07.2012
„Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Präimplantationsdiagnostik ist anscheinend von dem Willen getragen, die ohnehin weitgehenden Regelungen des PID-Gesetzes noch zu überschreiten. Offensichtlich versuchen hier die Befürworter einer Freigabe der PID am Bundestag vorbei eine weitergehende Öffnung durchzudrücken. Damit wird auch der Wille derjenigen konterkariert, die zwar für das PID-Gesetz gestimmt haben, es aber mit einer engen Begrenzung der PID ernst meinten“, so Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik wurde vor einem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach dem Gesetz ist eine PID unter anderem dann nicht rechtswidrig, wenn das „hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit“, wie es im Gesetz heißt, vorliegt.
Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik wird durch die Bundesregierung erlassen und bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Beauftragte hat sich jetzt an die Mitglieder von Bundeskabinett und Bundesrat gewandt und dringend gebeten, die mit dem Verordnungsentwurf vorgezeichnete faktische Freigabe der PID zu verhindern und auf Änderungen am Verordnungsentwurf zu dringen.
„Bei der Entscheidung über das PID-Gesetz im Deutschen Bundestag vor einem Jahr hat die damalige Mitinitiatorin des PID-Gesetzes Ulrike Flach betont, dass die PID nur in wenigen hundert tragischen Ausnahmefällen durchgeführt werde. Nachdem das Gesetz nunmehr in Kraft ist und Frau Flach Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, scheinen die Beteuerungen im Gesetzgebungsverfahren für sie keine Rolle mehr zu spielen“, so Hubert Hüppe.
Er verweist hierbei darauf, dass nach dem Verordnungsentwurf die Anzahl der PID-Zentren nicht beschränkt sei. „Dies zeigt deutlich, dass es den Verfassern des Verordnungsentwurfs tatsächlich um eine Ausweitung der PID geht. Wie sollten die Zentren andernfalls die nötige Erfahrung sammeln, um die PID durchzuführen? Wenn es sich wirklich nur um wenige hundert Ausnahmefälle handeln soll, wie beim Beschluss über das PID-Gesetz im letzten Jahr behauptet, wäre eine niedrige einstellige Zahl an Zentren absolut ausreichend“, so der Beauftragte.
Außerdem sei offenbar beabsichtigt, die Entwicklungen in der Präimplantationsdiagnostik so intransparent wie möglich zu halten, um ein zeitnahes Gegensteuern zu verhindern, so Hubert Hüppe. „Obwohl das PID-Gesetz ausdrücklich einen Bericht der Bundesregierung zu den Erfahrungen mit der PID verlangt, verhindert der Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Fassung wichtige Erkenntnisse. Insbesondere bleibt im Dunkeln, bei welchen Erkrankungen und Behinderungen die bei den Zentren einzurichtenden Ethikkommissionen in den zu entscheidenden Einzelfällen von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ ausgehen und dadurch eine PID erst möglich machen. Hier soll anscheinend bewusst verschleiert werden, um eine wirksame Kontrolle der PID von vornherein zu unterbinden. Einer zukünftigen Entwicklung hin zu einem immer massiveren Aussortieren von Menschen mit unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen ist so Tür und Tor geöffnet. Dem Bundestag wird damit die in der Begründung zum PID-Gesetz noch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genommen, die Konsequenzen der PID zu überprüfen“, so der Beauftragte.
Wie es im Verordnungsentwurf außerdem selbst heißt, soll ein „Ethikkommissionstourismus“ vermieden werden, wenn eine Ethikkommission nicht zustimmt. Trotzdem soll es bei einer ablehnenden Entscheidung einer Ethikkommission möglich sein, eine erneute Entscheidung einer anderen Ethikkommission herbeizuführen. „Diese Konstruktion ist ein weiterer Beleg für die eigentliche Absicht der Verfasser des Verordnungsentwurfs und überdies widersprüchlich. Sie erzeugt gerade das Ethikkommissions-Hopping, das nach der Begründung der Verordnung vermieden werden soll“, so Hubert Hüppe.
Der Verordnungsentwurf enthalte im Übrigen keinerlei Bestimmung, wie mit zufällig bei der PID gewonnenen Erkenntnissen über genetische Ausstattungen, etwa einem Down-Syndrom oder dem Geschlecht, umgegangen wird, so Hubert Hüppe. „Hier wird ein Weg verfolgt, der selbst über das PID-Gesetz hinausgeht und an dessen Ende Nachwuchs auf Bestellung mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen steht“, so der Beauftragte. Er weist hierbei auch auf erste Stimmen aus der Ärzteschaft hin, die auf mögliche haftungsrechtliche Folgen für Ärzte hinweisen, wenn gewonnene Erkenntnisse, etwa über eine Behinderung, nicht weitergegeben werden.
Pressemitteilungen - Bundeskabinett und Bundesrat müssen faktische Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verhindern - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-07-28

AOK kontert Vorwürfe der Kassenärzte wegen Pflege-Skandal

AOK kontert Vorwürfe der Kassenärzte wegen Pflege-Skandal

Von SZ-Redakteur Norbert Freund
Saarbrücken. Die AOK hat Vorwürfe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Zusammenhang mit dem Elversberger Pflegeskandal zurückgewiesen (Veröffentlicht am 28.07.2012)
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Foto: Karlheinz Delarber
Saarbrücken. Die AOK hat Vorwürfe der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Zusammenhang mit dem Elversberger Pflegeskandal zurückgewiesen. AOK-Landesgeschäftsführer Karlheinz Delarber wies auf Anfrage unserer Zeitung den Vorhalt zurück, die Kassen hätten ein von der KV vorgeschlagenes Ärzteverbundsystem mit Rufbereitschaft und regelmäßigen Visiten abgelehnt, mit dem womöglich Missstände bei der Versorgung "intensivbehandlungsbedürftiger" Patienten früher entdeckt worden wären. Delarber erklärte, die "Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen" sei eine ureigene Aufgabe der KV. Dies gelte unabhängig davon, ob der Patient zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnt. Sofern eine KV Defizite bei der ärztlichen Versorgung in einem Pflegeheim sieht, wäre es zunächst deren Aufgabe, auf die ihr angehörenden Vertragsärzte hinzuwirken, um für Abhilfe zu sorgen. Erforderlichenfalls müsse die KV die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Honorare eben umverteilen. Auch dies liege ganz eindeutig in der Zuständigkeit der KV. Dafür benötige man nicht mehr Geld.
Auch das Elversberger Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo) hätte laut AOK bei Missständen handeln können. So hätte die Awo mit niedergelassenen Ärzten jederzeit Kooperationsverträge abschließen können.
Unabhängig davon habe die AOK-Landesdirektion Saarland als Reaktion auf den aktuellen Pflegeskandal in Elversberg mit Heinz-Peter Müller einen Ombudsmann für die Pflege ernannt.
AOK kontert Vorwürfe der Kassenärzte wegen Pflege-Skandal


Saarländischer Rundfunk
Bild: AWO-Seniorenzentrum in Elversberg (Foto: SR)
AWO-Seniorenzentrum in
Elversberg (Foto: SR)

AWO-Pflegeskandal weitet sich aus

21.06.2012
Der Skandal um die mögliche Misshandlung von Patienten in einem Elversberger Seniorenheim weitet sich aus. Zwei ehemalige Vorgesetzte der verdächtigten Pfleger wurden vom Dienst suspendiert. Bereits im Februar soll es Hinweise auf Misshandlungen gegeben haben.

www.sr-online.de

Uneingeschränkte Transparenz ist nötig - volksfreund.de

Pflegeheime auf dem Prüfstand: Kontrolleure decken Mängel auf - volksfreund.de


Saarland liegt bundesweit bei Patienten-Fixierungen auf Platz zwei

Von SZ-Redaktionsmitglied Ute Klockner
Die Zahl der Fixierungen soll auf ein Mindestmaß reduziert werden, sagen Pflegeheimbetreiber und Sozialministerium. Doch es fehlt an Geld und Personal. Ein erster Schritt sind Schulungen für das Pflegepersonal. (Veröffentlicht am 20.07.2012)

2012-07-25

Erstes Ranking der größten Pflege-Konzerne in Deutschland erschienen - Yahoo! Nachrichten Deutschland

Das "Geschäft" mit der Pflege ist nicht immer einträglich - Erstes Ranking der größten Pflege-Konzerne in Deutschland erschienen

Berlin (ots) - Gut ein Drittel der rund 2,4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden stationär in Heimen versorgt. Doch über die größten Anbieter auf dem so genannten Pflege-Markt sind noch wenig Details bekannt. Die "Landschaft" ist erheblich fragmentierter, unübersichtlicher und verschwiegener als der deutsche Krankenhausmarkt. Das hat seinen Grund, weil das Geschäft mit der Pflege nicht immer einträglich ist. In diesen Tagen erschien ein erstes "Ranking der 33 größten Pflege-Konzerne in Deutschland". Die Redaktion des Berliner gesundheitspolitischen Hintergrunddienstes "A+S aktuell - Ambulant und Stationär aktuell" war bisher bekannt für ihre Krankenhaus-Rankings. Mit dem Pflege-Ranking versucht sie, die Pflege-Landschaft transparenter werden zu lassen.
Nur wenige Außenstehende wissen, daß die wichtigsten Anbieter von stationären Pflege-Leistungen sorgsam ihre Wirtschaftsdaten vor der Öffentlichkeit zu verbergen versuchen. Denn gemeinnützige Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder das Deutsche Rote Kreuz verfügen über große Marktanteile. Zusammen mit kirchlichen Organisationen wie der katholischen Caritas, der evangelischen Diakonie und den beiden kirchlichen Orden (Johanniter, Malteser) stellen sie sieben der 10 größten Anbieter von stationären Pflegeleistungen. Allein die TOP 3 der Branche (AWO, Diakonie und Caritas) verfügen über knapp 625.000 Betten oder Plätze, die von fast 370.000 Mitarbeitern betreut werden. In das "A+S-Ranking der 33 größten Pflege-Konzerne in Deutschland" wurden die Anbieter auf der Basis der Zahlen aus dem Jahre 2010 aufgenommen.

Das "Geschäft" mit der Pflege ist nicht immer einträglich - Erstes Ranking der größten Pflege-Konzerne in Deutschland erschienen - Yahoo! Nachrichten Deutschland

2012-01-12

Deutsches Ärzteblatt: Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten

Politik

Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten

Donnerstag, 12. Januar 2012

München – Die Prüfberichte von Behörden über bayerische Pflegeheime dürfen nicht von den Verwaltungen selbst veröffentlicht werden. Dafür gebe es keine Rechts­grundlage, entschied der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen.
Deutsches Ärzteblatt: Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten

2011-12-19

Pflegeheime werden transparenter | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

WÜRZBURG
Pflegeheime werden transparenter

Aufsichtsbehörden müssen ihre Prüfberichte im Internet veröffentlichen
Bayerische Pflegeheime werden transparenter. Ob Heimmitarbeiter ihre Pflegebedürftigen menschlich und medizinisch gut betreuen oder ob sie sie lieblos oder gar fehlerhaft pflegen, muss nämlich jetzt im Internet stehen. So verlangt es das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Es verpflichtet die 96 bayerischen Heimaufsichtsbehörden, die Ergebnisse ihrer Heimbegehungen, die der normale Bürger früher nie zu sehen bekam, öffentlich zu machen.
Etliche unterfränkische Aufsichtsbehörden wie etwa jene des Kreises Würzburg haben dem Gesetz schon Genüge getan und Heimprüfungsberichte veröffentlicht. Dass ein Landkreis-Heim bei über 30 Prozent seiner Pflegebedürftigen „freiheitsentziehende Maßnahmen“ einsetzt und also Bewohner nachts durch ein Bettgitter am Aufstehen hindert oder sie tagsüber an den Rollstuhl fesselt, geht aus einem dieser Prüfberichte klar hervor. Bei einem anderen Heim wird kritisiert, dass es aufgrund „sehr hoher Personalfluktuation und Krankheitsstand“ den Bewohnern keine dauerhafte Bezugspflege bieten könne. Den Betreibern eines weiteren Heims wird vorgehalten, dass die blutenden Wunden einer Bewohnerin erst vier Tage nach einer ärztlichen Anordnung versorgt worden seien. Dass die Prüfberichte klar im Inhalt und durchaus hart in der Aussage sind, ist beabsichtigt. „Ziel ist ja, dass der Verbraucher etwas damit anfangen kann“, sagt Claus Voelker, Rechts-und Fachaufsicht für Pflege bei der Regierung von Unterfranken. Deshalb sollten sich, sagt Voelker, klare Angaben darüber, wie viele Fixierungen, Pflegevisiten oder Beschwerden es in den Einrichtungen gebe, im Bericht wiederfinden.

Pflegeheime werden transparenter | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt

2011-10-05

Altenheim Online - Aktuelle Nachrichten

AGVP hält Veröffentlichung der Heimaufsichts-Prüfberichte für rechtswidrig

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05.10.2011
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hält die beabsichtigte Veröffentlichung der heimaufsichtlichen Prüfberichte in Bayern für rechtswidrig und wehrt sich mit aller Entschiedenheit dagegen.

Thomas Greiner, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Pflege: "Das ganze Projekt ist ein durchsichtiges Spiel. Frau Harderthauer will die Pflege zum Spielball ihrer Profilierungssucht im Machtkampf mit Herrn Söder machen. Heute Pflegenoten, morgen Transparenzberichte, übermorgen Pflegekammer. Und alles kostet Millionen und Abermillionen an Steuergeldern und benötigt Fachkräfte, die uns dringend in der Pflege fehlen. Ich kann nur die gesamte Pflegewirtschaft - ob freigemeinnützig oder privat - aufrufen, geschlossen dieser Ausuferung bayerischer Landesbürokratie entgegenzutreten."

Zwar trete auch der AGVP eindeutig für Transparenz und Information gegenüber dem Verbraucher ein, jedoch müsse es im Sinne rechtsstaatlicher Grundsätze ein rechtlich haltbares Prüfverfahren und Kriterien für eine für jedermann verständliche Veröffentlichung geben, die einen Vergleich zwischen den einzelnen Einrichtungen ermöglicht, so der Verband.

Hintergrund:

Die Heimaufsichtsbehörden in Bayern haben angekündigt, ab Oktober die vollständigen Berichte über die Prüfungen stationärer Einrichtungen im Internet zu veröffentlichen.

Altenheim Online - Aktuelle Nachrichten
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