Bericht der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) - ESH zur Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
http://autisten.enthinderung.de
autisten@enthinderung.de
für die deutschsprachige Region
Grobübersetzung der englischsprachigen Originalfassung vom 26.3.2011
aufgrund vielfacher Nachfrage nach einer deutschen Fassung
Version vom 12.10.2012
Dies ist ein unvollständiger Bericht, welcher keinen umfassenden Überblick über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region bietet.
Einleitung
1. Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH freut sich diesen zusätzlichen Bericht über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region präsentieren zu dürfen. Autisten sind eine recht eigene Bevölkerungsgruppe und werden von der sonstigen Bevölkerung oft nicht verstanden. Daraus ergibt sich, daß viel grobes und gefährliches Unrecht oft gar nicht als solches erkannt wird. Die meisten der Autismus- Selbsthilfe-Gruppen werden durch Eltern oder "Experten" (d.h. Wissenschaftler, Therapeuten oder andere Personen, die mit Autisten auf beruflichem Weg arbeiten) dominiert. Diese Gruppen werden von Autisten scharf für deren Missverstehen autistischer Bedürfnisse kritisiert. Daher können sie nicht die Funktion der Bewegung einer Autismus- Selbsthilfe-Gruppe erfüllen. Dennoch werden vor allem sie von den meisten staatlichen Einrichtungen anerkannt. Dies führt zu einer heiklen Situation, die nicht mit der UNBehindertenrechtskonvention vereinbar ist, wie sie im deutschsprachigen Raum durch Deutschland und Österreich ratifiziert wurde. In der Schweiz wird die Konvention im Parlament diskutiert.
2. Das Ziel dieses Berichtes ist es, einen ersten Einblick in die tatsächliche Dimension derProbleme zu bieten, wie sie sich Autisten darstellen. Da das gesamte Ausmaß der Probleme sehr komplex ist und nur auf einer soliden Grundlage des Verstehens von Autismus erfasst werden kann, ist anzunehmen, dass die meisten Menschen diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
3. Da die ESH von den meisten staatlichen Stellen ausgegrenzt wird, war es uns unmöglich Inhalte zum offiziellen Staatenbericht beizutragen. Aus diesem Grund präsentiert die ESH einen eigenen Schattenbericht. (...)
CRPD.ESH_2011_DE.pdf (application/pdf Object)
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2012-10-15
2011-08-30
DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Status der Implementierung in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung
DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION
Status der Implementierung in Brasilien
Auch verfügbar in Português
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Stella Reicher schreibt über den Status der Implementierung.
Brasilien ist ein Land kontinentaler Ausmaße. Mit seinen 8.515.692,27 km² Fläche steht es unter der Ägide eines präsidialen Regierungssystems und ist politisch-administrativ als föderative Republik organisiert, die sich in Union (Bund), Bundestaaten (Länder), Kommunen und Bundesdistrikt gliedert. Verteilt auf 27 Bundeseinheiten (Länder) und 5.565 Kommunen hat Brasilien heute 190.755.799 Einwohner. Mit einem Wachstum von 7,5% im Jahr 2010, einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von R$ 3.675 Billionen oder rund U$ 2.200 Billionen und einem BIP pro Kopf von U$ 10.000 gehört es zu den sieben größten Wirtschaftsmächten der Welt.
Nichtsdestotrotz steht es noch immer auf der Liste der Nationen mit der größten sozialen Ungleichheit der Erde. Das 1% der Bevölkerung, das den Reichsten entspricht, erwirtschaftet das gleiche Haushaltseinkommen wie die ärmsten 50% der Bevölkerung zusammengerechnet. Dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IPEA – Instituto de Pesquisa Econômica Aplicada) zufolge leben 10 Millionen Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag (BIP pro Kopf). Rund 54 Millionen Menschen, 30% der brasilianischen Bevölkerung, werden als arm eingestuft. Von ihnen leben 34 Millionen in Armutsbedingungen und 20 Millionen in extremer Armut. Daneben wohnen ca. 80% der Bevölkerung im städtischen Raum ohne die Gewährleistung angemessener Wohn- und Infrastrukturbedingungen. Laut Daten der UN-Habitat waren im Jahr 2005 38,5% der städtischen Wohnsitze in prekärem Zustand.
In diesem Szenarium von Armut und Ungleichheiten hat auch die Behinderung ihren besonderen Platz. Nach Zahlen der Weltbank gibt es in der Region Lateinamerikas und der Karibik mindestens 80 Millionen Menschen mit Behinderungen – oder 10% der Bevölkerung. 82% der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben laut den Vereinten Nationen in Armutsbedingungen oder in extremer Armut, was auch ihre Familien beeinträchtigt, und 30% der Straßenkinder haben nach UNICEF Behinderungen. Diese lateinamerikanische Realität zeigt sich ebenso in Brasilien, wo 14,5% der Bevölkerung oder 25 Milllionen Menschen eine Art von Behinderung aufweisen.
Obwohl die Behinderung unter Berücksichtigung des sozialen Gesichtspunkts und der Menschenrechte als Eigenschaft eines Menschen oder Aspekt der menschlichen Vielfalt angesehen wird, steht sie im demokratischen Brasilien des 21. Jahrhunderts noch immer als Synonym für Diskriminierung und Missachtung. Die Verletzung der Menschenrechte dieses Teils der brasilianischen Bevölkerung ist noch immer eine Realität, die geändert werden muss.
Die Bundesverfassung von 1988 – Parameter, der für alle weiteren Normen gilt, aus denen sich die brasilianische Rechtsordnung bildet – erkennt nicht nur die Prävalenz der Menschenrechte als Grundprinzip an, sondern bestimmt auch Brasiliens Handeln in internationalen Beziehungen (Art. 4, II) und die unmittelbare Anwendbarkeit der grundlegenden Rechte und Garantien (§ 1 des Art. 5), einschließlich derjenigen, die in internationalen Menschenrechtsabkommen aufgeführt sind, wie es der Fall bei der Konvention ist. Auch bestimmt sie die Prävalenz der für das Opfer günstigsten Normen oder derjenigen, die effektiv die Menschenrechte schützen, wenn es um Konflikte zwischen internen Normen und dem internationalen System geht. Jedoch werden ihre Postulate nicht umgesetzt, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel stehen.
Als Opfern eines historischen gesellschaftlichen Ausschlussprozesses sowie ohne die Anerkennung ihrer Person als Rechtssubjekt ist es Menschen mit Behinderungen verweigert, vollständig ihre Bürgerrechte und ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter den gleichen Bedingungen anderer Menschen auszuüben. Der mangelnde Zugang zu qualitativ hochstehender Bildung, die geringe Beschäftigungsfähikeit, der prekäre Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten, zum Gesundheitssystem, zu Transportmitteln und zu angemessenem Wohnraum, sowie das Leben mit physischen, architektonischen, sprachlichen und persönlichen Barrieren hat dazu beigetragen, den Teufelskreis von Armut und Behinderung aufrechtzuerhalten.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Sie wurde mit einem Sonderquorum von 3/5 der Stimmen der Mitglieder der beiden gesetzgebenden Häuser (Abgeordnetenkammer und Senat) in zwei Wahlgängen in Übereinstimmung mit der Verfassungsänderung Nr. 45 vom 8. Dezember 2004 ratifiziert. Dieser Erfolg ist Bemühungen von für die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen engagierten Gruppen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten für Menschenrechte und für die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie öffentlichen und akademischen Persönlichkeiten zu verdanken, die im Jahr 2007 die Kampagne „Ich unterzeichne die Inklusion“ (Campanha Assino Inclusão) als Schnittstelle der Bewegung für die Ratifizierung des Übereinkommens gestartet hatten und damit zur Koordination und Bewusstseinsbildung von Parlamentariern und zur Überwachung des Genehmigungsverfahrens des Abkommens beitrugen. Die durch den Senat vertretene Legislative billigte den Wortlaut des Übereinkommens durch seine Verordnung Nr. 186 vom 9. Juli 2008, die durch die Exekutive mittels Erlass Nr. 6.949 vom 25. August 2009 verkündet und neben den Normen, die den höchsten Rang unter den Rechtsnormen einnehmen, rechtsverbindlich wurde.
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens muss Brasilien nun dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen nationalen Bericht zur Bewertung vorlegen und somit die genannte Stelle, die für die Beurteilung und Überwachung der Umsetzung der durch dieses neue internationale Menschenrechtsabkommen gewährleisteten Rechte zuständig ist, über die erlangten Fortschritte und die festgestellten Schwierigkeiten während dieser ersten Phase der Verwirklichung der Rechte informieren. Anfang April 2011 veröffentlichte die brasilianische Regierung über das Staatssekretariat zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bekanntmachung der öffentlichen Konsultation Nr. 01/2011, veröffentlicht im Bundesamtsblatt (Diário Oficial da União) vom 5. April 2011, den Bericht, den sie beabsichtigt, dem genannten Ausschuss vorzulegen, um der Zivilgesellschaft Gelegenheit für Kommentare, Kritik und Darstellung ihrer Beiträge zu geben.
Es muss anerkannt werden, dass die Offenlegung des Berichts ein Versuch ist, in Übereinstimmung mit dem Artikel 4 des Übereinkommens, die breite Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen zu fördern. Jedoch ist es wahr, dass während des gesamten Prozesses der Erstellung des Berichts diese Teilhabe nicht ordnungsgemäß gewährleistet war. Dies zeigt, dass trotz einiger weniger Initiativen in diesem Sinne das Defizit hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Prozessen und Diskussionen, die ihr Leben beeinflussen, weiterhin besteht.
Indem die brasilianische Zivilgesellschaft eine stärkere Einbindung in den Prozess der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens sucht, ist sie dabei sich für organisierte Aktionen zu mobilisieren. Ausgehend von einer strategischen Sitzung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention: Fortschritte, Herausforderungen und Teilhabe der Zivilgesellschaft“ vom 17. bis zum 19. November 2010 in São Paulo, koordiniert vom Lateinamerikanischen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien (Rede Latinoamericana de Organizações Não-Governamentais de Pessoas com Deficiência e suas Famílias - RIADIS) und der Conectas Direitos Humanos, hat sich eine Arbeitsgruppe von Vertretern aus verschiedenen Regionen des Landes, Mitgliedern von nationalen Gremien zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechte, mit dem Ziel organisiert, aus Informationen, Erfahrungen und Daten, die von Organisationen der Zivilgesellschaft eingesandt werden, einen Schattenbericht zu erstellen, der vom Inhalt des Berichts der brasilianischen Regierung ausgeht und dem Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen vorgelegt werden soll. Die für die Strukturierung und Koordination des Erstellungsprozesses des Schattenberichts zuständige Gruppe gestaltet derzeit in der Vorbereitungsphase die Formulare, die der allgemeinen Zivilgesellschaft in barrierefreier Form zum Einholen von Beiträgen zur Verfügung gestellt werden, und diskutiert Strategien zur Harmonisierung der Inhalte, die geschickt werden, mit Blick auf die spätere Erweiterung des Konsultationsprozesses.
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Nichtsdestotrotz steht es noch immer auf der Liste der Nationen mit der größten sozialen Ungleichheit der Erde. Das 1% der Bevölkerung, das den Reichsten entspricht, erwirtschaftet das gleiche Haushaltseinkommen wie die ärmsten 50% der Bevölkerung zusammengerechnet. Dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IPEA – Instituto de Pesquisa Econômica Aplicada) zufolge leben 10 Millionen Menschen von weniger als einem Dollar pro Tag (BIP pro Kopf). Rund 54 Millionen Menschen, 30% der brasilianischen Bevölkerung, werden als arm eingestuft. Von ihnen leben 34 Millionen in Armutsbedingungen und 20 Millionen in extremer Armut. Daneben wohnen ca. 80% der Bevölkerung im städtischen Raum ohne die Gewährleistung angemessener Wohn- und Infrastrukturbedingungen. Laut Daten der UN-Habitat waren im Jahr 2005 38,5% der städtischen Wohnsitze in prekärem Zustand.
In diesem Szenarium von Armut und Ungleichheiten hat auch die Behinderung ihren besonderen Platz. Nach Zahlen der Weltbank gibt es in der Region Lateinamerikas und der Karibik mindestens 80 Millionen Menschen mit Behinderungen – oder 10% der Bevölkerung. 82% der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben laut den Vereinten Nationen in Armutsbedingungen oder in extremer Armut, was auch ihre Familien beeinträchtigt, und 30% der Straßenkinder haben nach UNICEF Behinderungen. Diese lateinamerikanische Realität zeigt sich ebenso in Brasilien, wo 14,5% der Bevölkerung oder 25 Milllionen Menschen eine Art von Behinderung aufweisen.
Obwohl die Behinderung unter Berücksichtigung des sozialen Gesichtspunkts und der Menschenrechte als Eigenschaft eines Menschen oder Aspekt der menschlichen Vielfalt angesehen wird, steht sie im demokratischen Brasilien des 21. Jahrhunderts noch immer als Synonym für Diskriminierung und Missachtung. Die Verletzung der Menschenrechte dieses Teils der brasilianischen Bevölkerung ist noch immer eine Realität, die geändert werden muss.
Die Bundesverfassung von 1988 – Parameter, der für alle weiteren Normen gilt, aus denen sich die brasilianische Rechtsordnung bildet – erkennt nicht nur die Prävalenz der Menschenrechte als Grundprinzip an, sondern bestimmt auch Brasiliens Handeln in internationalen Beziehungen (Art. 4, II) und die unmittelbare Anwendbarkeit der grundlegenden Rechte und Garantien (§ 1 des Art. 5), einschließlich derjenigen, die in internationalen Menschenrechtsabkommen aufgeführt sind, wie es der Fall bei der Konvention ist. Auch bestimmt sie die Prävalenz der für das Opfer günstigsten Normen oder derjenigen, die effektiv die Menschenrechte schützen, wenn es um Konflikte zwischen internen Normen und dem internationalen System geht. Jedoch werden ihre Postulate nicht umgesetzt, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel stehen.
Als Opfern eines historischen gesellschaftlichen Ausschlussprozesses sowie ohne die Anerkennung ihrer Person als Rechtssubjekt ist es Menschen mit Behinderungen verweigert, vollständig ihre Bürgerrechte und ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter den gleichen Bedingungen anderer Menschen auszuüben. Der mangelnde Zugang zu qualitativ hochstehender Bildung, die geringe Beschäftigungsfähikeit, der prekäre Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten, zum Gesundheitssystem, zu Transportmitteln und zu angemessenem Wohnraum, sowie das Leben mit physischen, architektonischen, sprachlichen und persönlichen Barrieren hat dazu beigetragen, den Teufelskreis von Armut und Behinderung aufrechtzuerhalten.
Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen war das erste Menschenrechtsabkommen, das in das brasilianische Rechtssystem mit dem Status einer Verfassungsnorm aufgenommen wurde. Sie wurde mit einem Sonderquorum von 3/5 der Stimmen der Mitglieder der beiden gesetzgebenden Häuser (Abgeordnetenkammer und Senat) in zwei Wahlgängen in Übereinstimmung mit der Verfassungsänderung Nr. 45 vom 8. Dezember 2004 ratifiziert. Dieser Erfolg ist Bemühungen von für die Förderung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen engagierten Gruppen, Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Aktivisten für Menschenrechte und für die Rechte der Menschen mit Behinderungen sowie öffentlichen und akademischen Persönlichkeiten zu verdanken, die im Jahr 2007 die Kampagne „Ich unterzeichne die Inklusion“ (Campanha Assino Inclusão) als Schnittstelle der Bewegung für die Ratifizierung des Übereinkommens gestartet hatten und damit zur Koordination und Bewusstseinsbildung von Parlamentariern und zur Überwachung des Genehmigungsverfahrens des Abkommens beitrugen. Die durch den Senat vertretene Legislative billigte den Wortlaut des Übereinkommens durch seine Verordnung Nr. 186 vom 9. Juli 2008, die durch die Exekutive mittels Erlass Nr. 6.949 vom 25. August 2009 verkündet und neben den Normen, die den höchsten Rang unter den Rechtsnormen einnehmen, rechtsverbindlich wurde.
Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens muss Brasilien nun dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen nationalen Bericht zur Bewertung vorlegen und somit die genannte Stelle, die für die Beurteilung und Überwachung der Umsetzung der durch dieses neue internationale Menschenrechtsabkommen gewährleisteten Rechte zuständig ist, über die erlangten Fortschritte und die festgestellten Schwierigkeiten während dieser ersten Phase der Verwirklichung der Rechte informieren. Anfang April 2011 veröffentlichte die brasilianische Regierung über das Staatssekretariat zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bekanntmachung der öffentlichen Konsultation Nr. 01/2011, veröffentlicht im Bundesamtsblatt (Diário Oficial da União) vom 5. April 2011, den Bericht, den sie beabsichtigt, dem genannten Ausschuss vorzulegen, um der Zivilgesellschaft Gelegenheit für Kommentare, Kritik und Darstellung ihrer Beiträge zu geben.
Es muss anerkannt werden, dass die Offenlegung des Berichts ein Versuch ist, in Übereinstimmung mit dem Artikel 4 des Übereinkommens, die breite Teilhabe von Menschen mit Behinderungen über ihre Organisationen zu fördern. Jedoch ist es wahr, dass während des gesamten Prozesses der Erstellung des Berichts diese Teilhabe nicht ordnungsgemäß gewährleistet war. Dies zeigt, dass trotz einiger weniger Initiativen in diesem Sinne das Defizit hinsichtlich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Prozessen und Diskussionen, die ihr Leben beeinflussen, weiterhin besteht.
Indem die brasilianische Zivilgesellschaft eine stärkere Einbindung in den Prozess der Umsetzung und Überwachung des Übereinkommens sucht, ist sie dabei sich für organisierte Aktionen zu mobilisieren. Ausgehend von einer strategischen Sitzung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention: Fortschritte, Herausforderungen und Teilhabe der Zivilgesellschaft“ vom 17. bis zum 19. November 2010 in São Paulo, koordiniert vom Lateinamerikanischen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien (Rede Latinoamericana de Organizações Não-Governamentais de Pessoas com Deficiência e suas Famílias - RIADIS) und der Conectas Direitos Humanos, hat sich eine Arbeitsgruppe von Vertretern aus verschiedenen Regionen des Landes, Mitgliedern von nationalen Gremien zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Menschenrechte, mit dem Ziel organisiert, aus Informationen, Erfahrungen und Daten, die von Organisationen der Zivilgesellschaft eingesandt werden, einen Schattenbericht zu erstellen, der vom Inhalt des Berichts der brasilianischen Regierung ausgeht und dem Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen vorgelegt werden soll. Die für die Strukturierung und Koordination des Erstellungsprozesses des Schattenberichts zuständige Gruppe gestaltet derzeit in der Vorbereitungsphase die Formulare, die der allgemeinen Zivilgesellschaft in barrierefreier Form zum Einholen von Beiträgen zur Verfügung gestellt werden, und diskutiert Strategien zur Harmonisierung der Inhalte, die geschickt werden, mit Blick auf die spätere Erweiterung des Konsultationsprozesses.
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erschienen
Brasilien, 29. August 2011DIE UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION, Publikationen, Auslandsbüro in Brasilien , Konrad-Adenauer-Stiftung
2011-07-01
STELLUNGNAHME des SoVD zum Ersten Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention SoVD -M.m.B. - 30.6.2011 - Stellungnahme
STELLUNGNAHME des SoVD zum Ersten Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(Stand: 30.06.2011)Der SoVD möchte sein großes Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass den Verbänden behinderter Menschen eine nur sehr kurze Frist zur Stellungnahme für den Ersten Staatenbericht Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention eingeräumt wurde.
Zwar wurde die anfängliche Frist von nur 9 Werktagen (Fristablauf: 4. Juli 2011) auf 13 Werktage (Fristablauf neu: 8. Juli 2011) verlängert. Gleichwohl erscheint die Fristsetzung weiterhin sehr kurz. Dies irritiert insbesondere vor dem Hintergrund, als bereits beim Nationalen Aktionsplan eine ebenso kurze Frist von neun Werktagen gesetzt wurde und dies bei den Verbänden behinderter Menschen auf deutliche Kritik gestoßen war.
Vor diesem Hintergrund vermag sich der SoVD des Eindrucks nicht zu erwehren, das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebe ein umfassendes Anhörungsverfahren zum Staatenbericht nicht an und sehe für die Verbände behinderter Menschen stattdessen in einem sog. "Schattenbericht" die sachgerechtere Form der Positionierung zum Staatenbericht. Diesen Eindruck stützt i.ü. auch das vorliegende Begleitschreiben des BMAS zum Staatenbericht.
Vor diesem Hintergrund verzichtet der SoVD auf eine umfassende Stellungnahme zum Ersten Staatenbericht nach Art. 35 BRK zum jetzigen Zeitpunkt und wird sich stattdessen mit Nachdruck in die Erarbeitung des sog. "Schattenberichts" der Verbände einbringen.
Gleichwohl möchte der SoVD zum Ausdruck bringen, dass er im vorliegenden Staatenbericht Deutschland die für die Bewertung maßgeblichen
"Guidelines on treaty-specific document to be submitted by state parties under Art. 35, p.1 CRPD”
vom 18. November 2009 nicht ausreichend berücksichtigt sieht, insbesondere da es sich vorliegend um den Ersten Staatenbericht Deutschlands handelt.
Der Erste Staatenbericht hat zum Ziel, für den BRK-Ausschuss nachvollziehbar darzustellen, inwieweit das innerstaatliche Recht und die Rechtspraxis eines Mitgliedsstaates mit der Konvention im Einklang stehen. Er soll u.a. verdeutlichen: Wie ist die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen im Mitgliedsstaat? In welchem Umfang bestehen Ausgrenzungen und Einschränkungen zulasten behinderter Menschen? Wo sind Defizite und Handlungsbedarf, um die Ziele der BRK im Mitgliedsstaat zu verwirklichen?
Insoweit sollte auch der deutsche Staatenbericht eine umfassende, kritische Analyse liefern, wo Deutschland bei der Umsetzung aller Normen der BRK steht, welche ersten Schritte zur Verbesserung - seit Inkrafttreten der BRK - eingeleitet wurden und welche weiteren Schritte künftig geplant sind.
Dies jedoch leistet der vorliegende Bericht nicht in ausreichendem Maß. Stattdessen erweckt er - ähnlich die von den Verbänden bereits 2008 kritisierte Denkschrift zum Ratifikationsgesetz - den (unrichtigen) Eindruck, das geltende Recht und die Rechtswirklichkeit in Deutschland entsprächen bereits weitgehend den Anforderungen der BRK. Eine umfassende Auseinandersetzung mit den Anforderungen, wie sie die BRK aufstellt und damit Handlungs- und Umsetzungsbedarf begründet, erfolgt kaum. Der SoVD verweist insoweit exemplarisch auf einige Beispiele im Staatenbericht, welche die benannten Defizite verdeutlichen:
SoVD -M.m.B. - 30.6.2011 - Stellungnahme
2011-06-29
Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung
Parallelberichterstattung
Parallelberichterstattung von behindertenpolitischen Verbänden und Organisationen an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ende Juni 2011 soll der Erste Staatenbericht der Bundesregierung an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben NGOs das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Schattenberichte" zu verfassen und vorzulegen. Aus diesem Anlass haben wir nützliche Informationen rund um das Thema Parallelberichterstattung an den CRPD-Ausschuss für Sie zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie hier über die aktuellen Entwicklungen der koordinierten Parallelberichterstattung deutscher behindertenpolitischer Verbände.Deutsches Institut für Menschenrechte - Parallelberichterstattung
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