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2014-02-17

Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten



Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Veröffentlicht am


von Ottmar Miles-Paul




Paragraphenzeichen

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© kobinet/omp


München
(kobinet) Nachdem in den letzten Monaten mehrfach über die Anrechnung
von Vermögens- und Einkommenswerten bei der Gewährleistung von
lebensnotwendigen Hilfen für Menschen mit Behinderungen berichtet wurde
und eine Petition von Constantin Grosch für ein Recht auf Sparen und gleiches Einkommen
knapp 85.000 UnterstützerInnen erreicht hat, beschäftigt sich nun das
bayerische Landessozialgericht in München am 21. Februar mit dem Thema. (...)

Das Landessozialgericht muss nun am 21. Februar um 10:15 im Sitzungssaal
001 in der Ludwigstraße 15, in München darüber entscheiden, ob es im
Zuge einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle das
Bundesverfassungsgericht anruft.

Klage gegen Anrechnung von Einkommen und Vermögen | kobinet-nachrichten

2013-11-16

Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz - Politik - Süddeutsche.de



Verfassungsbeschwerde möglich Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz


Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig". Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet.

Von Heribert Prantl
Verfassungsbeschwerde: Pflegenotstand verletzt Grundgesetz - Politik - Süddeutsche.de

SLANG Radio mit Interview zum Gutachten | kobinet-nachrichten


SLANG Radio mit Interview zum Gutachten

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul
Hubert Hüppe, Larissa Rickli, Anne Wiegmann bei der Gutachtenvorstellung
Hubert Hüppe, Larissa Rickli, Anne Wiegmann bei der Gutachtenvorstellung
© Wiebke Schär
Berlin (kobinet) Am Dienstag wurde in Berlin von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Anrechnung des Einkommens und Vermögens im Rahmen der Eingliederungshilfe mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Verfassung vorgestellt. SLANG Radio sendet dazu ein Interview mit einer der Autorinnen des Gutachtens, Larissa Rickli, von der Humboldt Law Clinic.

SLANG Radio mit Interview zum Gutachten | kobinet-nachrichten

2013-10-24

Bildungspolitik : Künftige Bundesregierung muss ans Grundgesetz ran - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT

 09.10.13

Bildungspolitik

Künftige Bundesregierung muss ans Grundgesetz ran

Die Kanzlerin will eine Bildungsoffensive. Aber die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Städte, Arbeitgeber und Hochschulen fordern, in Koalitionsverhandlungen über eine Grundgesetzänderung zu reden. Von
Bildungspolitik : Künftige Bundesregierung muss ans Grundgesetz ran - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT

2013-05-30

Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen


Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.05.2013
Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen fordert den Bestrebungen zur Ausweitung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf den ambulanten Bereich entgegenzutreten. Der Inklusionsbeirat tritt damit dem Beschluss der Justizministerkonferenz vom 15. November 2012 entgegen. Nach diesem Beschluss sollen Betreuerinnen und Betreuer für die betreute Person auch gegen deren Willen eine medizinische Behandlung zur Abwehr eines drohenden Gesundheitsschadens veranlassen können. Der Inklusionsbeirat hält eine solche Erweiterung der Befugnisse der Betreuer schon angesichts fehlender Kontrollmechanismen und den damit verbundenen Missbrauchsgefahren für nicht zu verantworten. Zudem sei kein Bedarf für eine solche Ausweitung erkennbar. 
Auf Länderebene sei außerdem darauf hinzuwirken, dass die derzeitigen Regelungen zu den Zwangsbehandlungen auf ihre Verfassungskonformität überprüft würden. Bei Neuregelungen sind die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat (BVerfGE 128, 282 ff. = BGB 1. I 2011, 841) strikt zu beachten, so der Inklusionsbeirat.
Pressemitteilungen - Inklusionsbeirat gegen Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen - Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

2012-08-07

Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. - Schreiben an Bundespräsident Joachim Gauck

Grafiklink: ForseA-Logo - Link nach Home 

Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


ForseA e.V., Hollenbach, Nelkenweg 5, D-74673 Mulfingen

per eMail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Bundespräsident
Joachim Gauck
Spreeweg 1
10557 Berlin



Diesen Brief schreibt Ihnen
Gerhard Bartz
Vorsitzender


Hollenbach, den 1. August 2012

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mit Schreiben vom 19. April gratulierten wir Ihnen zu Ihrem Amt als neuer Präsident unseres Landes. Wir berichteten, dass die Bundesregierung nicht daran denkt, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention genannt, ernsthaft mit Leben zu erfüllen. Mit Schreiben vom 30.04.2012 (Geschäftszeichen 13-451 05-150-1/12) wurde dieser Brief von Frau Petra Maria Jung aus Ihrem Hause beantwortet. Angesichts der damaligen sicherlich hohen Anzahl der Gratulationen ein nachvollziehbares Vorgehen.
Nach einem Vierteljahr, in dem Sie tiefere Einsichten in das Wesen unserer sozialen Wirklichkeit gewinnen konnten, wenden wir uns nochmals hoffnungsvoll an Sie. Behindertenpolitisch leben wir seit Legislaturbeginn in einem Zustand der Stagnation. Am Anfang hatte die Regierung noch Scheinaktivitäten gezeigt, als sie an den Selbsthilfeverbänden vorbei beispielsweise einen "Nationalen Aktionsplan" erstellt hat. Nach verheerenden Kritiken aus den Reihen behinderter Menschen wurde auch dieses Thema öffentlich nicht weiter verfolgt.
Wir können uns nicht noch weiteren Stillstand leisten.
Behinderte Menschen in unserem Land haben große Hoffnungen in diese Konvention gesetzt. Bislang handelt nur die Rechtsprechung entsprechend. Diese interpretiert bestehende (von der Regierung nach wie vor als aktuell bezeichnete) Sozialgesetze im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Leider haben Menschen mit Behinderung überwiegend weder die Zeit noch das Geld, ihr Recht gerichtlich zu erstreiten. Denn erstens verstreicht deren oft knapp bemessene Lebenszeit und zweitens muss für eine anwaltschaftliche Vertretung viel Geld zusätzlich bezahlt werden. Recht ist in diesem Land für Arme mitunter unerschwinglich geworden.
Kostenträger – allen voran die Träger der Sozialhilfe – nutzen dies sehr oft schamlos aus. Dabei können sie sich noch dazu auf die Bundesregierung berufen, die sich der unverfälschten Umsetzung der Konvention nach wie vor verweigert. Viele Menschen werden daher beispielsweise immer noch von Amts wegen von Heimeinweisung bedroht, weil sie sich die rechtliche Gegenwehr nicht leisten können. Und wenn ein überörtlicher Sozialhilfeträger von der ersten Instanz zur Einhaltung bestehender Gesetze verurteilt wird, geht dieser eben in die nächste Instanz. Diese Verhandlungen können in der Regel nur dadurch für ihn gewonnen werden, wenn der behinderte Mensch aufgeben muss.

 Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sie haben in Ihrer Antrittsrede die Freiheit gepriesen. Diese Freiheit gilt für alle Menschen! Unsere Verfassungsrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt und auch nicht nach Belieben interpretiert werden. Von wenigen Ausnahmen (wie beispielsweise das SGB IX) hat sich auf dem Gebiet der Rechte behinderter Menschen in den letzten Jahrzehnten nicht sehr viel getan. Nach wie vor werden wir von Kostenträgern als lästige Bettler behandelt, die überzogene Forderungen stellen. Wir sind von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt. Nach wie vor müssen wir lesen, dass unsere Vorstellungen von einem Leben mitten in der Gemeinde "dem Steuerzahler" nicht zugemutet werden können.

Und nach wie vor wird nahezu die gesamte Eingliederungshilfe dafür ausgegeben, dass Menschen draußen vor der Stadt und möglichst noch hoch auf einem Berg in ein "Heim" ausgegliedert werden. Wie soll eine Gesellschaft Inklusion lernen, wenn selbst für Kinder Aussonderungseinrichtungen in Gestalt von Sonderkindergärten geschaffen werden, die nach wie vor amtlicherseits mit Menschen versorgt werden?
Im Vertrauen auf den Pragmatismus der Politik haben Kommunen und Wohlfahrtsindustrie Überkapazitäten geschaffen. Dies kann und darf nicht zum Nachteil der Menschen mit Behinderungen führen. Durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurden behinderte Menschen hierzulande in ihren Menschenrechten bestärkt. Wir lassen uns diese nicht ausreden oder abhandeln.
Wir erhoffen uns von Ihnen tatkräftige Unterstützung! Dass Sie fähig sind, auch außerhalb des politischen Mainstreams zu denken, haben Sie bereits unter Beweis gestellt. Lassen Sie behinderte Menschen daran partizipieren!
Als größter deutscher Verband der Behindertenselbsthilfe in Sachen Assistenz erhoffen wir von Ihnen eine positive und dezidierte Antwort. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.

2012_08_01_an_Bundespraesident.pdf (application/pdf-Objekt)

2012-01-09

Kampf um gleiche Rechte - ZDF.de

Raúl Krauthausen vor der Türschwelle eines Geschäfts. Quelle: ZDF

Kampf um gleiche Rechte

Inklusion ist immer noch nicht selbstverständlich

Gleiche Rechte für alle - ein Satz, der vielen so selbstverständlich über die Lippen geht, verursacht bei Menschen mit Behinderung häufig nur Kopfschütteln. Im Alltag müssen sie noch immer um eine Gleichstellung mit Nichtbehinderten kämpfen - trotz Antidiskriminierungsverbot im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention. Michaela Weiher und Raúl Krauthausen erleben das auf ganz unterschiedliche Art und Weise.

Kampf um gleiche Rechte - ZDF.de

2011-09-13

Bundesverfassungsgericht - Vormunde dürfen pauschal bezahlt werden

Vormunde dürfen pauschal bezahlt werden

Die Bezahlung von Betreuern muss nicht neu geregelt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer weiterhin pauschal bezahlt werden dürfen.

Die Karlsruher Richter vom Bundesverfassungsgericht haben beschlossen: Betreuer dürfen weiterhin pauschal bezahlt werden. Quelle: dpa
Die Karlsruher Richter vom Bundesverfassungsgericht haben beschlossen: Betreuer dürfen weiterhin pauschal bezahlt werden. Quelle: dpa
KarlsruheVormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden. Einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Münchner Landgerichts wiesen die Karlsruher Richter nach Angaben vom Dienstag ab. Die Bezahlung von Betreuern muss damit nicht neu geregelt werden. Der Gesetzgeber dürfe für Massenerscheinungen pauschale Regelungen treffen. Härten im Einzelfall seien unvermeidlich und müssten hingenommen werden. (Az.: 1 BvL 10/11)
handelsblatt.com
 
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - 
Pressemitteilung Nr. 58/2011 vom 13. September 2011 
Beschluss vom vom 18. August 2011 1 BvL 10/11    
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung 
von Berufsbetreuern unzulässig
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist im Vormünder- und 
Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Der bei der 
Vergütungsfestsetzung anzusetzende Zeitaufwand des Betreuers 
ist in § 5  VBVG pauschal bestimmt. Danach wird der 
Stundenansatz allein nach der  Dauer der Betreuung und 
dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten  bemessen, 
d. h. ob dieser in einem Heim oder zu Hause lebt. 
Auf den  tatsächlichen Betreuungsaufwand kommt es nicht an. 
Der für die Betreuung  einer mittellosen Person ansetzungsfähige 
und damit vergütungsrelevante  Zeitaufwand ist gegenüber dem bei 
Betreuung einer bemittelten Person  geringer bemessen. 
Im ersten Fall ist die Vergütung aus der Staatskasse  zu 
entrichten, während der bemittelte Betreute selbst mit der 
Betreuervergütung belastet wird.   Im Ausgangsverfahren ordnete 
das Betreuungsgericht für die vermögende  Betroffene eine 
vorläufige Betreuung an, die lediglich die  Aufgabenkreise 
Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge umfasste  und 
nach rund sechs Monaten wieder aufgehoben wurde. 
Die Betroffene  legte gegen die vom Amtsgericht festgesetzte 
Vergütung der  Berufsbetreuerin Beschwerde ein mit der 
Begründung, dass die Betreuerin  tatsächlich viel weniger 
Stunden tätig gewesen sei als der Vergütung  pauschal zugrunde 
gelegt worden seien. 
Das Landgericht hat dem Bundesverfassungsgericht 
die Frage zur Prüfung  vorgelegt, ob die Regelung der 
Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht  mittellosen Betreuten, 
für die nur die Aufgabenkreise  Aufenthaltsbestimmung und 
Gesundheitsfürsorge angeordnet wurden, mit dem 
allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht

BVerfG

Normenkontrollantrag gegen Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig


13.09.2011
Ein Normenkontrollantrag beim BVerfG gegen die pauschale Abrechnung von Berufsbetreuern scheiterte bereits an der Zulässigkeit, wie am Dienstag bekannt wurde. Das vorlegende LG habe zu wenig Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert – außerdem seien Pauschalen einfach abzurechnen und schon vom Prinzip her nicht in jedem Falle gleich verdient.
Der Normenkontrollantrag, mit dem die Vergütungsregeln von Berufsbetreuern auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überprüft werden sollten, ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 1 BvL 10/11).
Das vorlegende Landgericht (LG) hatte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften gezweifelt, weil die Betreuten unterschiedlich stark belastet würden. Seien Betreute nicht mittellos, müssten sie selbst für die Kosten der Betreuung aufkommen. Abgerechnet werde nach Pauschalen, auch wenn der Aufgabenkreis für den Betreuer beschränkt sei und die Tätigkeit im Ergebnis ohne großen Zeitaufwand erfolgt. Betreute unter vollständiger Betreuung hingegen zahlten die gleiche Pauschale, erhielten folglich ein Mehr an Leistung für das gleiche Geld.

BVerfG: LG hat Verfassungswidrigkeit nicht begründet

Die 2. Kammer des Ersten Senats lehnte die Zulässigkeit des Antrags ab, weil das LG die Verfassungswidrigkeit der Vergütungsregeln nicht überzeugend und ausreichend dargelegt habe. Es fehlten bereits Zahlen zu den Betroffenen und Angaben zum regelmäßigen Zeitaufwand eines Betreuers, ohne die ein Gleichheitsverstoß nicht festgestellt werden könne.
Auch habe das LG die Rechtsprechung des BVerfG zur Pauschalierung von Vergütungsregeln nicht beachtet. Gebührenordnungen jeder Art gingen mit Vor- und Nachteilen einher. Es muss dem Gesetzgeber überlassen werden, auf Grundlage verfügbarer Erkenntnisse einem bestimmten Vergütungssystem den Vorrang zu geben, so die Karlsruher Richter.
Mischkalkulationen führten zwangsläufig zu fehlender Äquivalenz im Einzelfall, begründeten sie die Entscheidung weiter. Wer Ausnahmeregeln fordere, müsse beachten, dass der Gesetzgeber das Ziel verfolge, Abrechnungssysteme möglichst einfach zu halten.
lto.de/

2011-08-22

Klaus Lachwitz kämpft weltweit für die Rechte behinderter Menschen - Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. - lifePR

Firmenlogo Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

Klaus Lachwitz kämpft weltweit für die Rechte behinderter Menschen

Als Chef-Jurist und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe verabschiedet er sich jetzt in den Ruhestand - als Präsident von Inclusion International macht er ehrenamtlich weiter

(lifepr) Berlin/Marburg, 22.08.2011, Klaus Lachwitz (65) streitet seit 30 Jahren für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung. Der Chef-Jurist und Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe hat sich nun in den Ruhestand verabschiedet. Als ehrenamtlicher Präsident des Weltverbandes Inclusion International wird er sich jedoch weiter für behinderte Menschen stark machen. "Ich wünsche Herrn Lachwitz so viel Erfolg in seinem internationalen Amt wie in seiner Tätigkeit für die Lebenshilfe. In die Arbeit der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat er viele Impulse eingebracht und so Erfolge möglich gemacht", sagte zum Abschied Robert Antretter, der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. "Wir schicken mit Herrn Lachwitz einen Botschafter der Lebenshilfe in eine Welt, die auch im Bereich der Behindertenhilfe immer enger vernetzt ist und mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen menschenrechtliche Leitlinien hervorgebracht hat, von denen vor 20 Jahren noch niemand zu träumen wagte."

Mit Klaus Lachwitz steht erstmals ein Deutscher an der Spitze von Inclusion International. Die Organisation hat ihren Sitz in London und vertritt mehr als 200 Mitgliedsverbände in 115 Ländern. In seiner Amtszeit will Lachwitz die globale Umsetzung der UN-Konvention vorantreiben. Der Jurist hat selbst daran mitgearbeitet und sieht in dem internationalen Abkommen eine wahre Schatztruhe, um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft ohne Barrieren näher zu kommen: "Mit diesem wertvollen Dokument werden Menschen mit Behinderung weltweit wahrgenommen - und es hat den Verbänden und Selbsthilfegruppen behinderter Menschen Zugang zu den Vereinten Nationen verschafft."

Klaus Lachwitz ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Die Kollegen bescheinigen ihm die besondere Fähigkeit zur verständlichen Darstellung komplexer juristischer Sachverhalte und einen Hang zum Querdenken mit Blick über den Tellerrand. Er selbst sagt über sich: "Meine Triebfeder sind die Anliegen, Sorgen und Wünsche von Menschen mit Behinderung. Die Verbindung von Praxisarbeit und Fachlichkeit hat mich immer gereizt." In Deutschland hat der Lebenshilfe-Mann in den zurückliegenden Jahrzehnten viel bewegt. Er gehört zu den kraftvollen Motoren für mehr Teilhabe von behinderten Menschen. Oft war es Klaus Lachwitz mit seiner juristischen Abteilung, der die Anliegen behinderter Menschen gegenüber den Politikern im Bundestag kraftvoll vertrat. An der Einführung des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen im Grundgesetz etwa war die Lebenshilfe maßgeblich beteiligt.

Die neue Doppelspitze in der Bundesgeschäftsführung der Lebenshilfe bilden jetzt Ulrich Bauch und Prof. Dr. med. Jeanne Nicklas-Faust.

Die Lebenshilfe mit deutschlandweit 135.000 Mitgliedern versteht sich als Selbsthilfevereinigung geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, als Fachorganisation sowie als Trägerverband für 3200 Einrichtungen und Dienste. Dort engagieren sich rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(..)

Über Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.

Im Internet finden Sie unter www.lebenshilfe.de (Rubrik: Presse) ein druckfähiges Foto von Klaus Lachwitz - außerdem ein Interview mit ihm und dem Bundesvorsitzenden Robert Antretter, in dem sich der Jurist an seinen ersten Arbeitstag vor 30 Jahren erinnert, an die Aufbruchsstimmung in der Lebenshilfe nach dem Mauerfall und an die Verhandlungen über die UN-Konvention in New York. Darüber hinaus würdigen ihn Weggefährten wie der amtierende Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe oder seine Vorgängerin als Präsidentin von Inclusion International, die Kanadierin Diane Richler.

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Leipziger Platz 15
D-10117 Berlin
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2011-08-18

Menschen mit Behinderung wollen in die Ausschüsse - AZ-Web.de

Menschen mit Behinderung wollen in die Ausschüsse

Von Carlos Kleiner | 18.08.2011, 17:40

Aachen. Eine kleine Stufe und man steht vor der Ladentür. Egal ob Apotheke, Schuhgeschäft oder Bioladen. Den meisten fällt der kleine Schritt gar nicht auf. Wer jedoch an den Rollstuhl gebunden ist, für den können die wenigen Zentimeter Höhenunterschied ganz entscheidend sein.

Aber nicht nur bei Geschäften in der Aachener Innenstadt stoßen Menschen mit Behinderung oft an ihre Grenzen, sondern auch bei öffentlichen Einrichtungen wie der Freitreppe zwischen Aureliusstraße und Borngasse, die deswegen sogar umgebaut werden musste.

«Es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn Behinderte manche öffentliche Orte nicht erreichen können», sagt Hugo Hamacher von der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) empört. Daher möchte die KAB als Behindertenvertreter darum, bei größeren Bauvorhaben zu Wort zu kommen, damit die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.

«Die Stadt würde viel Geld sparen, wenn man die Betroffenen vorher fragen würde. Wir sehen Problemstellen, die viele gar nicht wahrnehmen», sagt Hugo Hamacher, der seine Forderung unter das Motto «Vorsorgen statt Nachbessern» stellt.

Um dieser Forderung mehr Gewicht zu verleihen, hat die KAB Unterschriften gesammelt, mit denen man versucht, ein Anhörungsrecht im Bauausschuss zu bekommen. Doch so einfach ist das nicht, denn die Ratsmehrheit hat sich gegen die Einbindung von zusätzlichen Interessensvertretungen in die städtischen Ausschüsse ausgesprochen.

Menschen mit Behinderung wollen in die Ausschüsse - AZ-Web.de

2011-07-01

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

30.06.2011 - 06:58

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren.

Kommentar von Ottmar Miles-Paul

Berlin (kobinet) Heute vor 17 Jahren versammelten sich hunderte von behinderten und nichtbehinderten Menschen am und im Berliner Reichstag um die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Ergänzung des Grundgesetzes zu verfolgen. Der damals hart erkämpfte Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" wurde ins Grundgesetz aufgenommen.

Zehntausende von Unterschriften, die gesammelt wurden, Aktionstage zur Gleichstellung behinderter Menschen, Demonstrationen, Anhörungen und viele Briefe an PolitikerInnen haben 1994 letztendlich doch einen Unterschied gemacht und zum Erfolg geführt. Die damals regierende schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl hatte anfangs nicht das geringste Interesse ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen mit ins Grundgesetz aufzunehmen. Man wollte nach der Wiedervereinigung so wenig wie möglich am Grundgesetz feilen. Und zum Teil wurden aus den Reihen der CSU abstruse Vergleiche getätigt, dass man dann ja auch die Brillenträger mit ins Grundgesetz aufnehmen müsse. Letztendlich hat wohl der anhaltende Druck der Behindertenbewegung und die anstehende Bundestagswahl im Herbst 1994 den nötigen Push für die Verankerung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz und damit für einen der ersten großen Erfolge der Gleichstellungsbewegung gegeben. Mit dem Initiativkreis Gleichstellung Behinderter hatte sich damals übrigens zum ersten Mal so richtig ein verbandsübergreifendes Bündnis formiert, das entscheidend von der Behindertenbewegung getragen wurde.

Die Grundgesetzergänzung hat zwar nicht die Welt revolutioniert und erst recht waren danach längst nicht alle Probleme gelöst. Sie war aber eine wichtige Grundlage für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die Landesgleichstellungsgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und letztendlich wohl auch für die UN-Behindertenrechtskonvention.

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

2011-06-22

Protestfahrt zum Bundestag gegen skandalöse Behindertenpolitik -- kobinet

22.06.2011 - 06:36

Protestfahrt zum Bundestag gegen skandalöse Behindertenpolitik.

Berlin (kobinet) Drei Wochen fuhr Stefan Lemke, begleitet von seinem Hund Sammy, mit dem Fahrrad von Ringsheim in Südbaden nach Berlin, um gegen die unwürdigen Zustände von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen zu protestieren. Am 20.Juni, fünf vor zwölf, empfing ihn Dr. Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag, in Berlin.

Stefan Lemke informierte über die Lebenssituation seiner in Folge eines Autounfalls vor 12 Jahren querschnittsgelähmten Nachbarin Kornelia Oschmann und ihres Lebensgefährten Lothar Schwarz. Er pflegt seine Lebensgefährtin (35) rund um die Uhr, beide sind ohne Arbeit und leben von Hartz IV. Auf seiner Fahrt kam er – so Stefan Lemke – mit vielen Menschen ins Gespräch, traf auf Aufgeschlossenheit und Solidarität für seine Protestfahrt.

"Die Situation von Frau Oschmann und Herrn Schwarz ist leider kein Einzelfall. Wir brauchen für diese Menschen endlich bedarfsgerechte sowie einkommens- und vermögensunabhängige Assistenz- und Pflegeleistungen. Mit dem derzeitigen Recht bleiben Artikel 1 des Grundgesetzes 'Die Würde des Menschen ist unantastbar' und die UN-Behindertenrechtskonvention wertloses Papier", erklärte Dr. Ilja Seifert. "Nun geht es auf einer anderen Route mit dem Fahrrad zurück nach Ringsheim. Behinderung darf nicht arm machen und die Arbeit Pflegender muss endlich anerkannt werden. Ich werde weiterhin gegen diese Zustände protestieren und hoffe, auf meiner Tour noch viele neue Verbündete zu gewinnen", erklärte Stefan Lemke. moh

Protestfahrt zum Bundestag gegen skandalöse Behindertenpolitik -- kobinet
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