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2011-10-24

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle -- kobinet

24.10.2011 - 16:06

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle.

Kassel/Berlin (kobinet) Die im Deutschen Behindertenrat zusammen arbeitenden Verbände wandten sich heute entschieden gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt für die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. In einer Pressemitteilung forderten sie den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf, diese Kürzungspläne zurück zu nehmen. Gerade jetzt die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle einzuschränken sei nicht akzeptabel, erklärte Barbara Vieweg, Vorsitzende des Sprecherrats: "Mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung zu treffen."

Die Antidiskriminierungsstelle habe sich gerade unter Leitung von Christine Lüders durch Beratung diskriminierter Menschen sowie durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung von Beratungsangeboten vor Ort positiv entwickelt, so Vieweg. "Diese Arbeit nun einzuschränken ist absolut kontraproduktiv.“

Menschen mit Behinderung sind alltäglich vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Sei es, dass sie Dienstleistungen wie Versicherungen nicht gleichermaßen in Anspruch nehmen können, Hotelbuchungen nach Bekanntwerden der Behinderung storniert werden oder Ähnliches. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierungen dieser Art und sieht zum Schutz vor Diskriminierungen eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor.

Mit dieser Kürzung würden weite Teile der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle auf Eis gelegt, warnte der Behindertenrat. Erst im Februar 2011 wurde die "Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft" gestartet, um die breite Öffentlichkeit für die Vermeidung von Benachteiligungen und Diskriminierungen zu sensibilisieren. Der Behindertenrat unterstützt diese notwendige Maßnahme. Der Rat befürchtet, dass mit einer Kürzung und der Einschränkung der Mittelverwendung innerhalb des Haushaltsplans das Herzstück der Offensive – die Förderung von Antidiskriminierungsstellen vor Ort – nicht weitergeführt werden könnte. "Wer das Vorhaben einer diskriminierungsfreien Gesellschaft sabotieren möchte, könnte es nicht besser tun als durch diese Maßnahme des Haushaltsausschusses“, so Vieweg. sch

Behindertenrat kritisiert Kürzung des Haushalts der Antidiskriminierungsstelle -- kobinet

2011-09-13

Diskriminierung: Wuppertaler Familie erhält Unterstützung gegen behindertenfeindliche Vermieterin - Im Westen - DerWesten

Diskriminierung Wuppertaler Familie erhält Unterstützung gegen behindertenfeindliche Vermieterin

Im Westen, 12.09.2011, Katja Sponholz
Wuppertal. Gisela Schmidt hat eine zugesagte Wohnung in Wuppertal doch nicht bekommen, weil sie ein behindertes Enkelkind hat. Kein Einzelfall: In den letzten drei Wochen hat es in NRW zwei weitere Fälle von Diskriminierung gegeben. Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW will die Familie des behinderten Jungen bei einer Klage unterstützen.
„Erstmal tief durchatmen.“ Das war die erste Reaktion, als Hans Bernd Engels von Gisela Schmidt las, die eine zugesagte Wohnung in Wuppertal doch nicht erhielt, als die Vermieterin erfuhr, dass die 64-Jährige ein behindertes Enkelkind hat. Wenige Stunden später traf sich der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen mit der Behindertenbeauftragten der Stadt, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die beiden sind sich einig: „Wir wollen mit der Vermieterin reden und ihr einmal erklären, was Behinderung überhaupt bedeutet.“
Besonders betroffen zeigte sich Engels auch deshalb, weil das jüngste Beispiel bereits der dritte Diskriminierungs-Fall in den letzten drei Wochen gewesen sei: In Remscheid war einem fünfjährigen Kind mit Downsyndrom ein Kinobesuch verwehrt worden, in Wuppertal hatte ein Sportstudio einen 18-jährigen geistig-Behinderten abgewiesen. „Ich weiß nicht, was schlimmer ist“, bilanzierte er. „Dass diese Bedenken offen geäußert werden oder dass es fadenscheinige Erklärungen gibt. Aber unterschwellig läuft immer irgendetwas.“
Sandra Heinen, Wuppertals Behindertenbeauftragte, war nach eigener Aussage „entsetzt“, als sie von dem Verhalten der Wuppertaler Vermieterin erfuhr: Jene Frau hatte einen Rückzieher mit dem Mietvertrag gemacht, weil sie meinte, ihr und den anderen Bewohnern des Hauses sei die Anwesenheit eines autistischen Kindes „nicht zuzumuten“. Außerdem hätten die Mieter dann Anspruch auf 25 Prozent Mietminderung.
„Diese Geschichte hat mich wirklich geschockt“, sagte Heinen. „Dass man so offen und unmittelbar seine Vorbehalte formuliert, habe ich noch nicht erlebt.“ Ein Eindruck, den auch Carl-Wilhelm Fössler vom Forum behinderte Juristen und Zentrum für selbstbestimmtes Leben in Köln teilt: „Es ist erschreckend, mit welcher Unverfrorenheit und Selbstverständlichkeit einem so etwas an den Kopf geknallt wird und dass sich jemand so sicher ist.“
Vom Grundsatz her könne in einem solchen Fall das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) herangezogen werden, das Bürger vor der Diskriminierung durch andere Privatpersonen schützen will. Gleichwohl halte er es für schwierig, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Hier geht es jetzt um Grundsatzfragen“

Der Behindertenbeauftragte des Landes NRW, Norbert Killewald, will jedoch Kontakt mit der Familie aufnehmen und sie bei einer Klage unterstützen. Seiner Ansicht nach könnten sich die Betroffenen auf Artikel 3 des Grundgesetzes und die UN-Behindertenrechtskonvention berufen. „Die Konvention besagt, dass wir seit März 2009 zu einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe verpflichtet sind – ob beim Thema Wohnen, Arbeiten, Kultur oder Sport. Daran müssen wir uns messen lassen.“
Diskriminierung: Wuppertaler Familie erhält Unterstützung gegen behindertenfeindliche Vermieterin - Im Westen - DerWesten

Behinderte Bewerber: Fragen nach Gesundheit erlaubt - Service - sueddeutsche.de

Behinderte Bewerber: Fragen nach Gesundheit erlaubt

Neustadt an der Weinstraße (dpa/tmn) - Ein Dienstherr darf einen Bewerber nach seinem Gesundheitszustand fragen, wenn er sich auf eine Beamtenstelle bewirbt. Darin liegt keine Benachteiligung im Vergleich zu anderen Bewerbern, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Ein behinderter Bewerber für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes, der nicht eingestellt worden war, hat auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern geklagt. Seinen Anspruch stützte er auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach ist der Arbeitgeber zu einer Entschädigungsleistung bis zu dieser Höhe verpflichtet, wenn er gegen das im Gesetz niedergelegte Verbot verstößt, eine Person wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Der Kläger sah diesen Verstoß in den nach seiner Ansicht unzulässigen Fragen nach seinem Gesundheitszustand im Vorstellungsgespräch.
Seine Klage wies das Gericht jedoch ab.
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2011-08-16

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

16.08.2011 - 15:32

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert.

Berlin (kobinet) Nach fünf Jahren Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden heute in Berlin fünf Forderungen für einen stärkeren Diskriminierungsschutz in Deutschland vorgelegt. Am 18. August 2006 trat das Gesetz in Kraft. Gleichzeitig wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Anlässlich des fünften Jahrestags fordert deren Leiterin Christine Lüders eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes.

„Das AGG hat in Deutschland ein wichtiges Signal für eine gerechtere Gesellschaft gesetzt“, sagt Lüders. Ziel des Gesetzes ist, Diskriminierungen aus rassistischen Gründen und wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Diskriminierung sei aber immer noch Alltag in Deutschland, sagt Lüders. „Wir müssen den Diskriminierungsschutz weiter stärken. Die bestehenden Regelungen reichen noch nicht aus, um Diskriminierungen konsequent abzubauen.“

1. Klagerecht für Verbände und die Antidiskriminierungsstelle

Als wichtigste Forderung nennt sie ein Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut AGG müssen Betroffene in Deutschland persönlich klagen. „Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen“, erklärt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle. Auch schreckten viele wegen der Kosten einer Klage davor zurück. „Wer geht denn das Risiko ein, alleine gegen einen großen Konzern vor Gericht zu ziehen?“ Oft hätten Diskriminierungen deshalb keinerlei Konsequenzen, „das ist fatal für eine moderne Gesellschaft“. Lüders weist darauf hin, dass die Mehrheit der Antidiskriminierungsstellen in EU-Mitgliedstaaten bereits ein Klagerecht hat, wie etwa in Irland, Großbritannien, Belgien und zahlreichen osteuropäischen Ländern.

„In Deutschland haben bislang Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbraucher- und Naturschutzverbände Klagerechte“, sagt Lüders, „ein Klagerecht sollte auch für Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden, um die Rechtsdurchsetzung zu stärken.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes könne im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine gütliche Einigung zu erzielen. „Doch wir können nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen“, sagt Lüders.

Stärkerer Diskriminierungsschutz in Deutschland gefordert -- kobinet

2011-07-01

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

30.06.2011 - 06:58

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren.

Kommentar von Ottmar Miles-Paul

Berlin (kobinet) Heute vor 17 Jahren versammelten sich hunderte von behinderten und nichtbehinderten Menschen am und im Berliner Reichstag um die Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Ergänzung des Grundgesetzes zu verfolgen. Der damals hart erkämpfte Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" wurde ins Grundgesetz aufgenommen.

Zehntausende von Unterschriften, die gesammelt wurden, Aktionstage zur Gleichstellung behinderter Menschen, Demonstrationen, Anhörungen und viele Briefe an PolitikerInnen haben 1994 letztendlich doch einen Unterschied gemacht und zum Erfolg geführt. Die damals regierende schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl hatte anfangs nicht das geringste Interesse ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen mit ins Grundgesetz aufzunehmen. Man wollte nach der Wiedervereinigung so wenig wie möglich am Grundgesetz feilen. Und zum Teil wurden aus den Reihen der CSU abstruse Vergleiche getätigt, dass man dann ja auch die Brillenträger mit ins Grundgesetz aufnehmen müsse. Letztendlich hat wohl der anhaltende Druck der Behindertenbewegung und die anstehende Bundestagswahl im Herbst 1994 den nötigen Push für die Verankerung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz und damit für einen der ersten großen Erfolge der Gleichstellungsbewegung gegeben. Mit dem Initiativkreis Gleichstellung Behinderter hatte sich damals übrigens zum ersten Mal so richtig ein verbandsübergreifendes Bündnis formiert, das entscheidend von der Behindertenbewegung getragen wurde.

Die Grundgesetzergänzung hat zwar nicht die Welt revolutioniert und erst recht waren danach längst nicht alle Probleme gelöst. Sie war aber eine wichtige Grundlage für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, die Landesgleichstellungsgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und letztendlich wohl auch für die UN-Behindertenrechtskonvention.

Grundgesetzergänzung erfolgte vor 17 Jahren -- kobinet

2011-06-09

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 09.06.2011
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, fordern, alle chronisch kranken Menschen vor Benachteiligungen zu schützen. Das AGG schützt vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Die Auslegung des Begriffs ist in Rechtsprechung und Lehre jedoch noch immer nicht geklärt. Manche sehen beispielsweise eine HIV-Infektion oder Diabetes nicht als Behinderung an. Diese Menschen hätten dann keinen Diskriminierungsschutz. Jedoch sollte auch chronisch Kranken Diskriminierungsschutz zustehen.
Lüders und Hüppe unterstrichen: „Ein enges Verständnis des Behinderungsbegriffs schließt Menschen mit chronischen Krankheiten aus. Gerade auch nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Arbeitsleben und im Alltag dar. "Hier ist zunächst die Rechtsprechung gefordert, ihre enge Definition von Behinderung aufzugeben. Falls sich keine Verbesserungen einstellen, besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", betonten Lüders und Hüppe.
Etwa 25 Prozent aller Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen den Diskriminierungsgrund Behinderung. Eine Vielzahl von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder der HIV-Infektion wandte sich rat- und hilfesuchend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Diskriminierungserfahrungen an ihrer Arbeitsstelle und teilweise auch schon im Bewerbungsverfahren gemacht haben.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke

2011-04-28

Der Fall der Renate Lieckfeldt: Wegen Krebs abgelehnt: Die verhinderte Rektorin - Politik | STERN.DE

Wegen Krebs abgelehnt: Die verhinderte Rektorin

Sie ist zur Rektorin einer Hochschule gewählt worden und darf nicht antreten, weil sie Krebs hatte: Der Fall Renate Lieckfeldt entfacht die Debatte darüber, ob eine solche Entscheidung ethisch vertretbar ist. Von Friederike Ott

Renate Lieckfeldt, Leipzig, HTWK, Rektorin, krebskrank, Krebs, Wissenschaftsministerium
Renate Lieckfeldt. Die gewählte Rektorin der HTWK in Leipzig darf ihr Amt nicht antreten© dpa
Sie hatten Transparente aufgehängt, Musiker engagiert und mit Megaphon vor der Universität protestiert. 24 Stunden lang hielten bis zu 50 Studenten das Rektorat der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig besetzt. Am Donnerstagmorgen um sieben Uhr war die Protestaktion beendet. Sie wollten auf das Schicksal ihrer neu gewählten Rektorin Renate Lieckfeldt aufmerksam machen. Sie soll ihren Posten nicht antreten - wegen Krebs. Dabei ist die Erkrankung überstanden. (...)
Im Augenblick sei die Wissenschaftlerin nicht krank, sondern behindert. Die Behinderung bestehe darin, dass der Krebs wieder ausbrechen kann. "Wenn man jemanden wegen seiner Behinderung nicht verbeamtet, ist das eine Diskriminierung und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten", so der Anwalt. Außerdem verpflichte das Sozialgesetzbuch den Staat sogar, schwerbehinderte Menschen als Beamte zu beschäftigen.
Der Fall der Renate Lieckfeldt: Wegen Krebs abgelehnt: Die verhinderte Rektorin - Politik | STERN.DE

2011-03-02

Behinderung & Menschenrecht


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Verein vür Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

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Unseren Informationsdienst «Behinderung und Menschenrecht» gibt es als PDF-Dokument per E-Mail für alle Vereinsmitglieder. Für die Jahre 2000 bis 2006 bieten wir hier die gekürzte Onlineversion im RTF- und im PDF-Format und darunter seit 2003 in einer barrierefreien Website an.


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