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2013-06-14

Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten



Inklusion statt Fürsorge

Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Karl-Heinz Fries
Karl-Heinz Fries
© VdK NRW
Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen hat heute nach dem Treffen der Behindertenbeauftragten in Düsseldorf das Vorhaben begrüßt, die rechtlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe zu reformieren und in ein Bundesleistungsgesetz zu überführen. Dessen Vorsitzender Karl-Heinz Fries erklärte: „Angesichts des signifikanten Anstiegs der Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren und der schlechten Kassenlage vieler Kommunen in NRW halten wir die weitgehende Übernahme der Kosten für diese Leistungen durch den Bund für den richtigen Ansatz.“  Mit Sorge werde allerdings beobachtet, "dass die Bundesratsinitiative zur Einführung des Bundesleistungsgesetzes an erster Stelle das Ziel der finanziellen Entlastung nennt und die Finanzierung neuer Leistungen durch erzielte Einspareffekte sogar ausdrücklich ausschließt“.
Inklusion statt Fürsorge | kobinet-nachrichten

2013-05-25

Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe | kobinet-nachrichten




Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe

Veröffentlicht am von Ottmar Miles-Paul

München (kobinet) "Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe", so titelt eine Überschrift zu einem Fernsehbericht des Magazins Sehen statt Hören über den vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entworfenen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe. Der am 25. Mai ausgestrahlte und im Internet zugängliche Beitrag macht deutlich, weshalb ein solches Gesetz für gehörlose und hörbehinderte Menschen längst überfällig ist.
Weg vom Fürsorge-Gedanken - hin zur Teilhabe | kobinet-nachrichten



Mehr soziale Teilhabe & Weniger Barrieren im Arbeitsleben

Sendung am 25. Mai 2013, ACHTUNG: 10.30 - 11.00 Uhr (Folge 1603)
Volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung – das verlangt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung sich auch die deutsche Bundesregierung 2009 verpflichtet hat. Aber Hilfen im privaten Bereich waren bisher immer vom Fürsorge-Recht bestimmt.Sehen statt Hören: Wochenmagazin für Hörgeschädigte | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de



Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)  ist ein partei- und verbandsübergreifender Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus der Praxis, die als Richterinnen und Richter, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verwaltungs- oder Verbandsjuristinnen und -juristen arbeiten oder gearbeitet haben und selbst behindert sind. Die ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zusammenschluss dient der Erarbeitung von Vorschlägen zur Unterstützung der Behindertenverbände, Behinderteninitiativen und Behindertenselbsthilfegruppen.

Bereits im Jahr 2000 hat das FbJJ eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, die später im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002) oder im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) in Teilen umgesetzt wurden.
Reha‐Recht Portal für Rehabilitationsrecht, Teilhaberecht, Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrecht: Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)


Forum behinderter Juristinnen und Juristen
Gesetz zur Sozialen Teilhabe

 
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen legt mit diesem Gesetzentwurf einen Vorschlag zur Neuregelung des Rechts auf ‚Soziale Teilhabe‘ in einer zweiten, nun mit einer kurzen Begründung versehenen Fassung vor.

Microsoft Word - 2013-05-01 Gesetz zur Sozialen Teilhabe 2013 (Arbeitsfassung) - 2013-05-03_GST_Bremen.pdf

2012-11-28

Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet

27.11.2012 - 14:31

Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge.

Berlin (kobinet) Am 28./29. November 2012 wird sich die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befassen. Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.

Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie die Landesbehindertenbeauftragten aus Hamburg, Ingrid Körner, Niedersachsen, Karl Finke und Nordrhein-Westfalen, Norbert Killewald, nahmen an dem Gespräch teil und fordern im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Korrekturen.

Behindertenbeauftragte fordern Bundesleistungsgesetz außerhalb der Fürsorge -- kobinet

2011-08-09

Gießener Anzeiger - „Lehrer für alle Fächer ausreichend verfügbar“

„Lehrer für alle Fächer ausreichend verfügbar“

09.08.2011 - GIESSEN
Schulamt bilanziert Schuljahresbeginn - Rückgang
(kjf). „Das große Stichwort in diesem Jahr heißt Inklusion“, sagte Heinz Kipp, der Leiter des Staatlichen Schulamts (SSA) für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis. Schüler mit Beeinträchtigungen haben einen Anspruch auf besondere sozialpädagogische Zuwendung und sollen zugleich so weit wie möglich im Regelschulbetrieb unterrichtet werden.
In einem Informationsgespräch mit der heimischen Presse betonte Kipp, dass es einen wie erwartet ruhigen Schulbeginn im Bereich des SSA gegeben habe. Alle 3067 Stellen seien besetzt und es seien in keiner der 120 Schulen Probleme aufgetreten. Mit 49 735 Schülern habe man einen leichten Rückgang der Schülerzahlen gegenüber dem Schulbeginn 2010 zu verzeichnen, als 50 306 Schüler gezählt wurden. 95 Neueinstellungen habe es zum Schulbeginn gegeben, darunter allein für die Stadt Gießen 23 Gymnasiallehrer. In Gießen habe es zudem mit 586 gegenüber 501 Schülern im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg an Erstklässlern gegeben.
Stellendezernent Volker Karger verwies darauf, dass das Verhältnis zwischen den übergeordneten Stellen und den Schulen sich vom Prinzip Fürsorge zum Prinzip Teilhabe gewandelt habe. 60 Schulen hätten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht ein kleines Budget zu beantragen und würden in diesem Schuljahr erstmals eigenständig über die Verwendung der Mittel für Lehrmittel, IT-Fortbildung und v erlässliche Schule entscheiden. Die erfolgreiche Budgetverwaltung im Kleinen sei die Voraussetzung für die angestrebten Großbudgets, die ab 2012 den Schulen weit mehr Eigenständigkeit einräumen sollen.

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2011-08-05

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

05.08.2011 - 21:41

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert.

Berlin (kobinet) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute über den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterrichtet. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion der Linken erklärte: "Die Bundesregierung bleibt sich treu in Selbstgefälligkeit und Ignoranz: die massive Kritik behinderter Menschen und ihrer Verbände an dem Nationalen Aktionsplan wurde kaum berücksichtigt und spiegelt sich auch im ersten Staatenbericht der Bundesregierung in keiner Weise wider."

Der Staatenbericht sei im Gegenteil ein noch größerer Verschleierungsversuch, so Ilja Seifert. Der Umstand, dass ein großer Teil von Menschen mit Behinderungen im reichsten europäischen Land in Armut leben müsse, "weil die Gesetzeslage Teilhabeleistungen an vorhandene Armut bindet, also erst arm macht – wird völlig ausgeblendet".

Die Forderung der Behindertenverbände nach voller Teilhabe werde konsequent nicht als soziale Teilhabe, sondern beschränkt als vor allem rechtliche Teilhabemöglichkeit interpretiert, kritisiert Seifert. "Der eklatante Widerspruch zwischen rechtlichen Möglichkeiten und ihrer oft fehlenden Umsetzung in der Praxis wird weder untersucht noch eingeräumt. Die Frage, inwieweit die UN-Konvention eine Überarbeitung und Fortentwicklung deutscher Gesetze notwendig macht, ist gar nicht zugelassen. Allenfalls auf der Ebene von Verordnungen soll modifiziert werden. So wundert es nicht, dass der Bericht mit keinem Wort auf den vorliegenden Teilhabe-Gesetzentwurf der behinderten Juristinnen und Juristen eingeht."

Der diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Behinderungsbegriff unterscheide sich von dem durch die Bundesregierung sowohl im Aktionsplan als auch in diesem Staatenbericht verwendeten deutlich, macht Seifert deutlich: "Der Gesetzentwurf geht von der Verantwortung der Politik für eine inklusive Gesellschaft insgesamt aus – fordert also eine andere Politik, die die Wahrnehmung von Menschenrechten einkommens- und vermögensunabhängig sichert."

Die Bundesregierung erklärt dagegen, „eine erfolgreiche Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft lässt sich finanziell kaum messbar darstellen“. Damit klammert sie zugleich den §13 des SGB XII, der die Gewährung von Leistungen unter Kostenvorbehalt stellt, aus dem Bericht aus.

"Die nicht erfolgreiche Inklusion lässt sich allerdings in Zahlen darstellen: anhand der Armutsquote, der Arbeitslosenquote, der Zahl von Menschen in Sondereinrichtungen, fehlender Ausbildungsplätze und armutsichernder Vergütungen von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Darüber schweigt die Regierung im Bericht", moniert der Abgeordnete.

Ebenfalls unerwähnt bleiben notwendige Regelungen zur Assistenz für Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Gesprochen wird über das „Persönliche Budget“ – das die Nutzung sozialer Leistungen als Einkauf auf dem freien Markt gestaltet - und deren mangelhafte Akzeptanz in Deutschland.

Wer, wie die Bundesregierung die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Kostenvorbehalt stelle, entwickele natürlich keine Politik, die „Mehrkosten“ verursacht. Wenn die Bundesregierung die Umsetzung von Menschenrechten zu einer Kostenfrage mache, höhle sie Menschenrechte aus und verhindere die Umsetzung der UN-Konvention. Wenn „Diskriminierung bedeutet, Menschen zu benachteiligen“ wie es im Bericht heißt, dann diskriminiere die Bundesregierung, in dem sie es unterlasse, politische Maßnahmen aufzuzeigen, um die reale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag sicher zu stellen. Dazu würde ebenfalls gehören, Sanktionen bei Verstößen gegen bestehende rechtliche Regelungen deutlich zu verschärfen.

In dem Bericht der Bundesregierung werden Prinzipien und Rechte der Konvention entweder für bereits umgesetzt oder zur Verhandlungsache erklärt. Insbesondere gilt Barrierefreiheit entweder als rein technisches Problem oder als Verhandlungsgegenstand vor Ort. "Erst mit dieser Grundhaltung wird eine Novelle wie die Fernbusrichtlinie des Verkehrsministeriums möglich, die barrierefreie Fahrzeuge eben nicht zwingend vorschreibt und so Menschen mit Handicap bewusst in ihrer Mobilität einschränkt", stellt Seifert fest. "Die Bundesregierung berichtet nicht über die Umsetzung der UN-Konvention, sondern legt ein Armutszeugnis ab über ihr Politikverständnis, das Verwirklichung von Menschenrechten immer noch als Gnadenakt versteht und damit den Menschen doch wieder zum Objekt der Fürsorge herabsetzt." sch

Staatenbericht zur Behindertenrechtskonvention scharf kritisiert -- kobinet

2011-03-13

GESUNDHEIT ADHOC -- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

TEILHABE GELINGT NUR IM GEMEINSAMEN DIALOG VON MENSCHEN MIT UND OHNE BEHINDERUNG
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin - Am kommenden Freitag findet im Deutschen Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP die 1. Lesung des Antrags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass nur im gemeinsamen Dialog von Menschen mit und ohne Behinderung eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden kann. Politik kann durch Anregungen und gute Rahmenbedingungen die Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern und einfordern. Sämtliche Hilfen und Aktivitäten müssen jedoch immer situationsbezogen und individuell sein. Je mehr Menschen sich in diesem Prozess engagieren, umso erfolgreicher wird er sein.

In Deutschland leben 8,7 Millionen Menschen, also über zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger, mit einer Behinderung. Angesichts des demografischen Wandels wird der Anteil der Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen weiter steigen. Der Fachkräftemangel erfordert es, verstärkt auch Jugendliche sowie ältere Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das ist für die Unionsfraktion ein wichtiges Ziel.“


Hintergrund:
Die Konvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. In der Konvention werden die universellen Menschenrechte für alle Lebenslagen sowie besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Sie steht für einen Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.



GESUNDHEIT ADHOC -- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
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