Posts mit dem Label Enthinderungsselbsthilfe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Enthinderungsselbsthilfe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

2013-06-13

Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen | Auties e.V.

Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Seit vielen Jahren bemüht sich die ESH durch politische Aktivität Barrieren für Autisten im deutschen Gesundheitswesen zu beseitigen. Die Erfahrung in diesem Sektor ist jedoch bis heute die einer nahezu vollkommenen Ignoranz. Seit Jahren muten verantwortliche Personen wider besseren Wissens Autisten gravierende Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsleistungen zu. Diese Personen nehme die jährlichen Todesfälle durch diese Barrieren billigend in Kauf. Die folgende bisher nicht veröffentlichte ESH-Papier zum Thema stammt aus dem Jahr 2009 und ist z.B. der KBV auch seit diesem Jahr bekannt. Getan hat sich trotz Vertröstungen bis heute gar nichts. Diese unfassbare Ignoranz muß endlich eine Ende haben. Ohne öffentlichen Druck ist man offenbar nicht gewillt elementare Menschenrechte zu verwirklichen.

Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen | Auties e.V.

2012-10-15

Bericht der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) - ESH zur Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Bericht der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) - ESH zur Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

http://autisten.enthinderung.de
autisten@enthinderung.de

für die deutschsprachige Region
Grobübersetzung der englischsprachigen Originalfassung vom 26.3.2011
aufgrund vielfacher Nachfrage nach einer deutschen Fassung
Version vom 12.10.2012

Dies ist ein unvollständiger Bericht, welcher keinen umfassenden Überblick über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region bietet.

 Einleitung
1. Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH freut sich diesen zusätzlichen Bericht über die Situation von Autisten in der deutschsprachigen Region präsentieren zu dürfen. Autisten sind eine recht eigene Bevölkerungsgruppe und werden von der sonstigen Bevölkerung oft nicht verstanden. Daraus ergibt sich, daß viel grobes und gefährliches Unrecht oft gar nicht als solches erkannt wird. Die meisten der Autismus- Selbsthilfe-Gruppen werden durch Eltern oder "Experten" (d.h. Wissenschaftler, Therapeuten oder andere Personen, die mit Autisten auf beruflichem Weg arbeiten) dominiert. Diese Gruppen werden von Autisten scharf für deren Missverstehen autistischer Bedürfnisse kritisiert. Daher können sie nicht die Funktion der Bewegung einer Autismus- Selbsthilfe-Gruppe erfüllen. Dennoch werden vor allem sie von den meisten staatlichen Einrichtungen anerkannt. Dies führt zu einer heiklen Situation, die nicht mit der UNBehindertenrechtskonvention vereinbar ist, wie sie im deutschsprachigen Raum durch Deutschland und Österreich ratifiziert wurde. In der Schweiz wird die Konvention im Parlament diskutiert.
2. Das Ziel dieses Berichtes ist es, einen ersten Einblick in die tatsächliche Dimension derProbleme zu bieten, wie sie sich Autisten darstellen. Da das gesamte Ausmaß der Probleme sehr komplex ist und nur auf einer soliden Grundlage des Verstehens von Autismus erfasst werden kann, ist anzunehmen, dass die meisten Menschen diese Voraussetzungen nicht erfüllen.
3. Da die ESH von den meisten staatlichen Stellen ausgegrenzt wird, war es uns unmöglich Inhalte zum offiziellen Staatenbericht beizutragen. Aus diesem Grund präsentiert die ESH einen eigenen Schattenbericht. (...)
CRPD.ESH_2011_DE.pdf (application/pdf Object)

2011-11-22

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde - Bundesanzeiger Verlag

18.11.11

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die am 9. November in Berlin tagte, hat sich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz dafür ausgesprochen, die im Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht gegebenen Empfehlungen in einen Gesetzentwurf zu fassen und in geltendes Recht umzusetzen. Dies ist dem entsprechenden Beschluss der Justizministerkonferenz zu entnehmen.

Dies soll ausdrücklich für die verstärkte Einbeziehung der Betreuungsbehörde vor Betreuerbestellung oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gelten. Die vorgeschlagene obligatorische Anhörung der Behörde soll helfen, nicht erforderliche Eingriffe in die Rechte von Betroffenen zu verhindern, indem geprüft wird, ob andere - weniger eingreifende - Hilfen geeignet sind, die Betreuerbestellung zu vermeiden. Der in diesem Zusammenhang zu erstellende Bericht der Betreuungsbehörde soll gesetzlich vorgegebene Kriterien, u.a. zur Erforderlichkeit der Betreuung, berücksichtigen.
Die Akzentuierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes ergebe sich aus einer nicht immer der VN-Behindertenrechtskonvention entsprechenden Praxis. Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit des deutschen Betreuungsrechts mit der Konvention sieht die Arbeitsgruppe jedoch als nicht gegeben.

Verbindliche Eignungskriterien für Betreuer erachtet die Arbeitsgruppe im Abschlussbericht als nicht notwendig oder zielführend. Die Ausführungen hierzu, die sich vor allem auf den persönlichen Charakter der Betreuung und die Bandbreite der Tätigkeit stützen, können aber zumindest für die Gruppe der berufsmäßigen Betreuer und Betreuerinnen nur wenig überzeugen. Richtig ist, dass die Anforderungen an die Betreuungsdurchführung je nach Betreutensituation oder angeordnetem Aufgabenkreis stark variieren können. Daraus aber den Schluss zu ziehen, überhaupt keine näheren Eignungskriterien festzulegen erscheint sonst üblichen Qualitätsüberlegungen konträr zu laufen.

Die weiteren Empfehlungen befassen sich u.a. mit der Funktion und Fachlichkeit von Betreuungsbehörden, der Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen und der Notwendigkeit rechtstatsächlicher Forschung.

Den Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde - Bundesanzeiger Verlag


Enthinderungsselbsthilfe                  

von Autisten für Autisten (und Angehörige)

Zur diskutierten Reform des Betreuungsrechtes



Derzeit wird eine Reform des deutschen Betreuungsrechtes durch die Bundespolitik diskutiert. Die ESH nimmt hiermit öffentlich zur Thematik Stellung. (...)
Es ist leider immer wieder zu beobachten, dass Assistenzpersonen oder auch rechtliche Betreuer sich berufen fühlen, Autisten in grundrechtsverletzender Weise ihre Stellung ausnutzend zu bevormunden, teils sogar in gefährlicher und schädigender Weise. (...)
Betreuungen werden auch heute noch oft leichtfertig errichtet.(...)
Es ist vielen Personen, die in relevanten Positionen beschäftigt sind, offenbar in erschreckender Weise nicht bewusst, dass eine rechtliche Betreuung nur dann eingerichtet werden sollte, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.(...)
Für uns ist bisher auch nicht erkennbar, dass irgendjemand auf politischer Entscheidungsebene die Interessenvertretung der Autisten in irgendwelche diesbezüglichen Änderungsplanungen einzubeziehen bereit ist. Noch immer wird völlig entgegen des Geistes der CRPD-Konvention von Seiten der Politik fast ausschließlich mit Elternverbänden verhandelt, deren Positionen denen der Autisten teils gar in grundlegenden Punkten widersprechen.  (...)
Zunächst vielleicht oft ohne Widerstand eingeführte rechtliche Betreuungen sind in der Praxis leider Beginn unnötiger Entmündigungen und Zurücksetzungen bis hin zur an sich unnötigen Heimeinweisung. Es ist aus unserer Erfahrung erschreckend, in welchem Maße Autisten noch immer in Heime gezwungen werden, obwohl sie mit oder gar ohne Assistenz auch selbstständig hätten leben können - jedoch nicht so wie die nichtautistischen Angehörigen es sich aufgrund anderer Werte oft vorstellen.
(...)
Obwohl das derzeitige deutsche Betreuungsrecht oft als besonders "modernes" Beispiel (was auch immer das bedeuten soll) herangezogen wird, so ist leider unsere Erfahrung, dass in den Köpfen oft noch das alte Recht umgesetzt wird und das auch wieder, weil es keine auch nur annähernd geeignete Breiteninformation zum aktuellen Stand des Themas "Behinderung" zu geben scheint. In der Praxis wird eben doch oft über die Köpfe von Autisten entschieden (..)

Die offenbar erwogene Übertragung von Kompetenzen von Betreuungsgerichten auf Betreuungsbehörden sehen wir sehr kritisch, hierdurch wäre damit zu rechnen, dass mehr ungute Entscheidungen getroffen würden. Nach unserer Erfahrung neigen Verwaltungsbehörden stärker zu ungerechten und diskriminierenden Entscheidungen als Gerichte. Dies geht nicht nur auf mangelnde Ausstattung zurück, sondern oft in Bezug auf Autisten auf größere Anfälligkeit für klischee- und fehlinformationsbedingte Fehlerwägungen als es bei Gerichten zu beobachten ist, die routinierter darin zu sein scheinen tatsächlich Gerechtigkeit zu üben.
Allgemein ist es nach unseren Erfahrungen so, dass Ämter Beratungspflichten in der Regel nur sehr mangelhaft und im "eigenen" Kosteninteresse parteiisch nachkommen. Zu Servicestellen verzichten wir zunächst auf eine Einschätzung, da die Regierung selbst einräumt, dass die Beratungsleistung in diesem Rahmen häufig noch nicht zufriedenstellend ist.
Wie aus den oben erfolgten Darstellungen resultiert, werden in Bezug auf die Situation von Autisten, was das Betreuungsrecht angeht, vor allem praktische Defizite festgestellt, auf die der Gesetzgeber manchmal leider nur bedingten Einfluss hat. (...)

Fazit:
- Auch in Bezug auf Autisten muss gelten: "Nichts über uns ohne uns (ohne autistendominierte Interessenvertretung)!" Davon sind wir heute in Deutschland in der Realität noch extrem weit entfernt.
(...)

auties.net 

2011-11-01

Bericht an Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen -- kobinet

01.11.2011 - 18:44

Bericht an Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen.

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat dem UN-Fachausschuss gegen Folter (Committee against Torture) eine Stellungnahme aus der Sicht behinderter Frauen und Männer übermittelt. Anlass, so der Verband heute in einer Presseinformation, ist die Prüfung des deutschen Staatenberichts am 4. November in der 47. Sitzung des Ausschusses in Genf. Die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde 1984 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit dem 31. Oktober 1990 in Deutschland in Kraft.

“In unserer Stellungnahme haben wir uns auf drei Bereiche konzentriert”, betont ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. “Das sind schädliche Therapien und psychiatrische Institutionen, die Situation in Pflegeheimen und die Zwangssterilisation behinderter Frauen. Dabei lag unser Augenmerk auch darauf, einen Zusammenhang der entsprechenden Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Anti-Folter-Konvention herzustellen”. Gemäß letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung fordert die ISL, die Unterbringungsgesetze der Bundesländer zu überprüfen.

Die Stellungnahme der ISL wurde von Wiebke Schär unter Hinzunahme von Informationen der “Enthinderungsselbsthilfe – von Autisten für Autisten” und “Wir! Stiftung pflegender Angehöriger” verfasst. Weitere Stellungnahmen wurden unter anderem vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE), Amnesty International und dem Behandlungszentrum für Folteropfer erstellt. Alle Berichte sind (in englischer Sprache) auf der Webseite des Ausschusses einzusehen. sch

Bericht an Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen -- kobinet

2011-03-04

Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Die Enthinderungsselbsthilfe (ESH) | & Auties e.V.

Die Enthinderungsselbsthilfe (ESH)


Die Enthinderungsselbsthilfe versteht sich als gesamtgesellschaftliche Interessenvertretung aller Autisten. Sie bietet als zuverlässiger Ansprechpartner für Autisten, gesellschaftliche Gruppen, Angehörige (z.B. Eltern oder auch Freunde) oder sonstwie Interessierten von Autisten Beratung, Hilfe und Unterstützung zu praktischen Themen und zum Thema Autismus und dessen Verstehen an sich, sowie einen Ratgeber zur Selbsthilfe an.
Inhaltliche Positionen der Enthinderungsselbsthilfe finden sich z.B. hier. Insbesondere wird die Einstufung von Autismus als "krank" entschieden als diskriminierend abgelehnt. Enthinderung verstehen wir als Recht und nicht als "Hilfe", für die man dankbar sein muß....


Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) Die Enthinderungsselbsthilfe (ESH) | & Auties e.V.
Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...