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2014-01-20

How MLK's legacy impacts the disabilities community | Iowa City Press Citizen | press-citizen.com

How MLK's legacy impacts the disabilities community



This is such an important month as we recognize the impact that Martin Luther King Jr. had on persons with disabilities.

Today,
we remember and honor King. His name and actions are, of course,
synonymous with civil rights. Many folks with disabilities or their
caregivers may not realize the contribution King and the Civil Rights
Movement played in the Disability Rights Movement.



How MLK's legacy impacts the disabilities community | Iowa City Press Citizen | press-citizen.com



Martin Luther King Jr.
Martin Luther King Jr.


You Are A Loud | The World of Special Olympics

2013-11-09

End civil death – a call to action on the right to legal capacity in Europe | MDAC


End civil death – a call to action on the right to legal capacity in Europe


“The right to legal capacity is one of the most invisible human rights issues in Europe today, and is also one of the most important.”
Thomas Hammarberg, MDAC Honorary President and formerly Commissioner for Human Rights of the Council of Europe

Today, MDAC is calling for an end to guardianship systems in Europe. Our new report, Legal Capacity in Europe: A Call to Action to Governments and to the EU, highlights how guardianship systems cause misery and abuse. The report makes recommendations to European governments and, for the first time, asks the European Commission to upscale their attention. Currently its inaction causes a deepening of the democratic deficit of the EU, as citizens deprived of legal capacity are not allowed to vote in EU parliamentary elections across most of the Union.

The right to legal capacity is one of the most boring-sounding, yet one of the most fundamental rights which we all take for granted. Article 12 the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities mandates governments and the EU to pay heed to autonomy, rather than taking away people’s right to make choices about how to spend their money, where to live, and which healthcare interventions to agree to.

Civil death – Myths v. Reality of Guardianship
Hundreds of thousands of people with intellectual disabilities and people with psycho-social (mental health) disabilities have their legal capacity stripped from them across Europe.
End civil death – a call to action on the right to legal capacity in Europe | MDAC

2013-01-09

Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
Geschäftsstelle
Wittener Str. 87, 44 789 Bochum
Tel: 0234 / 68 70 5552
Fax: 0234 / 640 51 03
Kontakt-info@bpe-online.de
www.bpe-online.de


Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen?


Sehr geehrte Mitglieder der FDP,

neben ihrem Hauptschwerpunkt, dem Wirtschaftsliberalismus, hatte die FDP immer ein weiteres Alleinstellungsmerkmal – das besondere Augenmerk auf die Grund- und Abwehrrechte des Individuums gegenüber staatlicher Gewalt.
Der Eindruck, dass dies nur Show war, bewahrheitet sich in der Haltung wichtiger FDP-Politiker zur Frage der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie.

Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof hatten der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie praktisch keinen Raum mehr gelassen. Seit Juli 2012 ist die Zwangsbehandlung in ganz Deutschland illegal.

Da jahrelang ein Fünftel aller Psychiatrie-Insass/inn/en gegen seinen Willen mit gefährlichen Psychopharmaka behandelt wurde, mindestens ein weiteres Fünftel nur mitmachte, weil es um die Möglichkeit der gewaltsamen Zuführung der Gifte wusste, heulten die Verbände der Psychiater und Betreuer angesichts der Bedrohung ihrer unumschränkten Macht laut auf.

Zunächst sah es so aus, als wolle die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die von der Psychiatrie gemachte Unterscheidung zwischen Mensch und Untermensch (= psychisch Kranker) nicht mitmachen.

Dem Focus sagte sie im August: „Das ist ein ganz sensibles Thema. Die Konsequenzen aus der Kehrtwendung des BGH“ würden derzeit „eingehend im Bundesjustizministerium geprüft“. „Dazu gehört, die Sicht aller Beteiligten einzubeziehen und abzuwägen, und dazu gehört, sehr sorgfältig
über eine Rechtsgrundlage nachzudenken, die dann hohen rechtstaatlichen Ansprüchen genügen müsste.“

Da dies nicht nach Tempo klang, ließen Psychiatrie und Pharmaindustrie ihre Verbindungen spielen. Nun redete Frau Leutheusser-Schnarrenberger auf einmal so:
„Die derzeitige Situation kann für einen Teil der nach Betreuungsrecht untergebrachten bzw. unterzubringenden Betreuten schwerwiegende Folgen haben. Denn das Fehlen von Zwangsbefugnissen zur Durchsetzung notwendiger
medizinischer Maßnahmen kann dazu führen, dass ein Betroffener ohne eine solche Behandlung einen erheblichen Schaden nimmt. So kann beispielweise die aktuelle Krankheitsepisode für den Fall der Nichtbehandlung einen schwereren und längeren Verlauf nehmen oder es kann eine bis dahin noch vermeidbar gewesene Chronifizierung der Erkrankung drohen. Für die Patienten kann die Nicht-Behandlung teilweise ein extremes Leiden bedeuten. Um derart schwerwiegende gesundheitliche Folgen für einen Teil der Betreuten zu vermeiden, besteht daher akuter, gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sogar das reguläre Gesetzgebungsverfahren erscheint vor diesem Hintergrund als zu zeitaufwendig, weshalb die Bundesregierung die Regelung durch Anknüpfung an ein
anderes Verfahren nochmals beschleunigen will.“

Unser Recht auf körperliche Unversehrtheit ohne reguläres Gesetzgebungsverfahren rasch einzuschränken – zwischen Menschen und Geisteskranken unterscheiden – Körperverletzung als Hilfe verkaufen – so etwas hätten wir von der NPD zum Thema Psychiatrie erwartet.
Dank des massiven Einspruchs der Opposition, hier vor allem der Linkspartei, kam es dann doch zu einer Geheimanhörung und einer halböffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss. Im Rahmen der halböffentlichen Anhörung wurde nach Drängen der Oppositionsparteien sogar eine Vertreterin der Psychiatrie-Erfahrenen als Expertin geladen.

Doch trotz
a) eindeutiger Ablehnung von Seiten der organisierten Psychiatrie-Erfahrenen
b) einem negativen Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
c) massiver Bedenken des Deutschen Instituts für Menschenrechte
will die schwarz-gelbe Koalition an ihrem grundrechtswidrigen Gesetzentwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise erfüllt, festhalten. Bereits am Do, 17. Januar soll die Zwangsbehandlung psychiatrisch Diagnostizierter in der 2./3. Lesung den Bundestag passieren.

weiterlesen:

 Sind Bürgerrechte noch ein Grund FDP zu wählen? (pdf)

2012-11-29

Menschenrechte im Schatten des Haushalts | Wolfgang Nešković MdB

  Menschenrechte im Schatten des Haushalts

Wolfgang Neskovic7
21.11.2012
 
„Der Deutsche Bundestag erweist sich regelmäßig als bloße „Abnickmaschine“. Selbst Gesetzentwürfe, die schwerste Grundrechtseingriffe enthalten, werden vom Parlament einfach abgenickt, ohne dass die Abgeordneten sich die Gelegenheit einräumen, sich mit der entsprechenden Materie angemessen sorgfältig auseinanderzusetzen“, erklärt Wolfgang Nešković, Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE anlässlich der für morgen vorgesehenen ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme.

Nešković weiter: „Morgen wird ein Gesetzentwurf zur medizinischen Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen im Windschatten der laufenden Haushaltswoche in den Bundestag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf soll bereits in der nächsten Woche ohne den notwendigen Dialog mit den Betroffenenverbänden und ohne Sachverständigenanhörung abgeschlossen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden über Jahrzehnte Menschen ohne eine geeignete Rechtsgrundlage medizinisch zwangsbehandelt. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage enthält erhebliche Schwachpunkte und lässt zahlreiche rechtlich und tatsächlich hochkomplexe Fragen offen.
Näherer Diskussion bedürften insbesondere folgende Punkte: Braucht es aus medizinischer Sicht überhaupt die Möglichkeit, Menschen zwangszubehandeln? (Dafür gibt es in der Bundesrepublik keine Belege und Studien aus den USA legen das Gegenteil nahe.)
Ist aus rechtlicher Sicht dieser Bereich durch das Patientenverfügungsgesetz nicht bereits abschließend geregelt?
Sind ggf. die im Gesetzentwurf zahlreich verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe geeignet, den behandelnden Ärzten ausreichend klare Handlungsvorgaben zu geben? Ist es ggf. nicht zwingend erforderlich, eine Zwangsbehandlung von einem unabhängigen Sachverständigen (einem mit dem Patienten noch nicht befassten außerhalb der betroffenen Einrichtung tätigen Arzt) vornehmen zu lassen? (Der Gesetzentwurf enthält eine solche Vorgabe bislang nicht.)

All diese Punkte bedürften einer eingehenden parlamentarischen Beratung und der Anhörung von medizinischen und menschenrechtlichen Sachverständigen sowie der Betroffenenverbände. Indem die Koalitionsfraktionen dies ablehnen, beweisen sie einmal mehr ihre bürger- und menschenrechtliche Verantwortungslosigkeit.“
Menschenrechte im Schatten des Haushalts | Wolfgang Nešković MdB

2011-09-08

Ehrung in Berlin: Bundesverdienstkreuz für Peter Lehmann - Fellbach und Rems-Murr-Kreis - Stuttgarter Zeitung

Ehrung in Berlin Bundesverdienstkreuz für Peter Lehmann

"Fellbach und Rems-Murr-Kreis", vom 08.09.2011 02:45 Uhr
Fellbach/Berlin (g). Im vergangenen Jahr hat er die Ehrendoktorwürde erhalten, jetzt kam das Bundesverdienstkreuz hinzu: Peter Lehmann aus Fellbach ist am Montag in Berlin mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die Laudatio hielt Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin.
Peter Lehmann ist durch seine Erfahrungen in der Psychiatrie zum Kämpfer für die Rechte von Psychiatriebetroffenen geworden, insbesondere dafür, dass Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden. Für seine Pionierleistung auf dem Gebiet der "humanistischen Antipsychiatrie" hat ihm die Psychologische Abteilung der Philosophischen Fakultät der Aristoteles-Universität in Thessaloniki die Ehrendoktorwürde verliehen (wir haben darüber berichtet).
Mehr als 30 Jahre Engagement für die Wahrung der Menschenrechte, insbesondere für Menschen mit psychischen Problemen und Psychiatriebetroffenen nannte die Senatorin am Dienstag als Anlass für die Ehrung mit dem Orden, schließlich habe Lehrmanns Engagement über den unmittelbaren Wirkungskreis hinaus Ausstrahlung. Sein Name sei mit der Innovativen Psychiatrie, der humanistischen Antipsychiatrie, untrennbar verbunden.
Innovative Psychiatrie verstehe sich auch als Bürgerrechtsbewegung, die auf Emanzipation und Partnerschaft ziele. "Sie selbst mussten vor langer Zeit erleben, dass Psychiatrie auch gegen Menschen handeln kann", sagte Katrin Lompscher. Diese Erfahrung habe ihn motiviert, aktiv zu werden für die Rechte von Menschen, nicht nur derjenigen mit einer seelischen Störung, in einer zivilisierten Gesellschaft.
Peter Lehmann hat eine Reihe von Vereinen und Selbsthilfegruppen gegründet, ist außerdem Mitgründer des Europäischen Netzwerks und des Weltverbands von Psychiatriebetroffenen. Der 61-Jährige hat ein halbes Dutzend Bücher herausgegeben und zahlreiche Zeitschriftenbeiträge verfasst. Heute lebt Lehmann als Autor, Verleger und Versandbuchhändler in Berlin.

Ehrung in Berlin: Bundesverdienstkreuz für Peter Lehmann - Fellbach und Rems-Murr-Kreis - Stuttgarter Zeitung

2011-07-13

Bund der Pflegeversicherten- Pflege -

... dann ging ich ins Gefängnis ...
Johann B., 79, ging nicht ins Gefängnis. Er ging in ein Alten- und Pflegeheim. Für Johann B. aber war das dasselbe. Und wenn wir seinem Denken folgen, verstehen wir, warum er denkt, wie er denkt.
Zunächst einmal sollten wir uns bewusst machen, dass wir unsere Alten- und Pflegeheime zu Bedürfnisanstalten degradiert haben. Bedürfnisbefriedigung ist das Wort zum Sonntag! Auf Befriedigung seiner elementarsten Bedürfnisse wird der Mensch in Pflegeeinrichtungen reduziert. Der Mensch als bedürftiges Wesen. Bedürfnisbefriedigung als Ersatz für Menschenwürde. Satt! Sauber! Trocken! Schon der Begriff der Pflegebedürftigkeit deutet unbarmherzig darauf hin. Johann B. hat recht. Bedürfnisanstalt oder Gefängnis. Wo ist da der Unterschied?
Am Tag bevor Johann B., 79, ins Pflegeheim ging, hatte er seinen Perseus in ein Tierheim gebracht. Tränenreich. Voller Abschiedschmerz Er wusste, er würde seinen Kameraden nicht wiedersehen. Elf Jahre lang hatten sie das Leben miteinander geteilt. Und dann diese sinnlose Endgültigkeit. Warum? Was sprach dagegen, im Pflegeheim seinen Hund bei sich zu haben? Pflegeheim. Tierheim. Wenn Heime solche Opfer fordern, dann fehlt ihnen das eigentlich Wesentliche.
„Das heutige Anstalts- und Heimsystem“, so Pflege-Wissenschaftler der Universität Bielefeld, „entstand als Problemlösung des 19. Jahrhunderts für den Ausgleich zwischen Stärkeren und Schwächeren. Unter den Bedingungen der beginnenden Industrialisierung und Marktwirtschaft mochte das segensreich gewesen sein - und sicherlich oft lebensrettend. Viele Gründe zwingen jedoch im 21. Jahrhundert das Heimsystem auf den Prüfstand, um zu klären, ob und in welchem Umfang es heute noch den Belangen der Alten und Pflegebedürftigen angemessen sein kann - und überhaupt muss. In all den Bereichen der Hilfebedürftigkeit sind längst ambulante kommunale Alternativen, die eine Integration der Betroffenen ermöglichen, bekannt. Sie werden bisher aber nur unzureichend angeboten. Insofern sind wir in den Umbau des Heimsystems bereits eingestiegen, es ist aber an der Zeit, ihn systematisch zu erfassen und behutsam zu steuern, damit nicht gerade die Verletzlichsten in der Gesellschaft seine Opfer werden. Der Umbau ist insbesondere gesetzgeberisch sowie sozialpolitisch zu begleiten, wie dies z.B. in einigen skandinavischen Staaten bereits geschieht.“
In Deutschland jedoch wird in Pflegeheimen im 21. Jahrhundert das 19. Jahrhundert gelebt. Die Deutschen sind davon überzeugt, dass „diejenigen Anstalten, welche würdigen Siechen und Gebrechlichen Unterkunft bieten... sich durchweg mit leichteren Strafen, wie Ermahnung, Verweis unter vier Augen, Verweis in Gegenwart der übrigen Insassen oder des Anstaltsvorstandes, Verweigerung des Urlaubs, Verbot des Empfanges von Besuch, Verbot des Rauchens usw. begnügen“ (Buehl/Eschle 1903).
„Diese Alten, denen es auf der Stirne geschrieben steht, dass der Staub nun bald wieder muss zur Erde werden, befinden sich meistens in einem glücklichen Kindeszustande. Wie Kinder können sie auch durch Entbehrung kleiner Dinge sehr aus der Stimmung kommen. Deshalb sind sie für jegliche Freundlichkeit, und namentlich auch für Mitteilung materieller Hilfen und kleiner Erquickungen meist sehr dankbar.“ (Büttner 1890).
Es ist in deutschen Alten- und Pflegeheimen heute wie vor 150 Jahren kein Leben so normal wie möglich möglich.
Denn ein Leben so normal wie möglich ist kein Leben im Heim oder in einer Wohngruppe. Das Komplettangebot von Wohnraum, Pflege, sozialen Beziehungen und Tagesgestaltung, wie es in Pflegeeinrichtungen angeboten wird, war nicht Johann B.’ Sache. Er hatte beispielsweise nichts übrig für Tanznachmittage. Er war ein Individuum. Er war keiner, den sie auf Fitness oder vorprogrammierter Unterhaltung trimmen konnten. Er wollte diese Art pauschaler Unterbringung und Betreuung nicht. Ebenso wenig wollte er sein Wohnzimmer mit Leuten teilen, die er vor seinem Einzug nicht einmal gekannt hatte. Schon gar nicht wollte er mit ihnen sein Schlafzimmer teilen. Johann B., 79. wollte nicht nur seine Möbel selbst aussuchen, sondern auch seine Wohnung. Er war, als er ins Pflegeheim ging, in eine Falle geraten. Er fühlte sich rechtlos. Zu spät erkannte er, dass Heime rechtsfreie Räume sind. Die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wie sie ihm im Grundgesetz garantiert wurde, war hier obsolet. Seine Bürgerrechte waren ihm abhanden gekommen. (..)
bund-der-pflegeversicherten.de

2011-06-19

Zu spät und zu wenig - Plan zur Umsetzung der Behindertenkonvention | Kommentar | Deutschlandfunk

19.06.2011
Kann es sich Deutschland leisten, engagierte und talentierte Menschen weiter in einem abgeschotteten Teil der Gesellschaft zu belassen? (Bild: Stock.XCHNG / elizabeth flores) Kann es sich Deutschland leisten, engagierte und talentierte Menschen weiter in einem abgeschotteten Teil der Gesellschaft zu belassen? (Bild: Stock.XCHNG / elizabeth flores)

Zu spät und zu wenig

Plan zur Umsetzung der Behindertenkonvention

Von Keyvan Dahesch, Freier Publizist

"Was lange währt, wird endlich gut!" Dieses oft benutzte Sprichwort scheint bei Hilfen für Menschen mit schweren Behinderungen in Deutschland nur selten zu gelten. So mussten und müssen die laut neuester Mitteilung des statistischen Bundesamtes über neun Millionen behinderten Menschen in Deutschland um jede Hilfe zur Lebenserleichterung hart kämpfen.
Dies, obwohl die meisten von ihnen mit herausragenden Leistungen von Kindesbeinen an das Vorurteil "behindert = leistungsgemindert" widerlegen. Deshalb fordern amputierte, gelähmte, gehörlose, blinde, stark seh- oder hörbehinderte Menschen uneingeschränkte Menschen- und Bürgerrechte.
Zu spät und zu wenig - Plan zur Umsetzung der Behindertenkonvention | Kommentar | Deutschlandfunk

2011-03-12

Deutscher Bildungsserver: Aktionsplan: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa 2006-2015

Aktionsplan: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa 2006-2015

Aktionsplan des Europarates


Der „Aktionsplan des Europarates zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa 2006-2015 wurde bei der Europäischen Konferenz über Menschen mit Behinderungen vom 21. bis 22. September 2006 im russischen Sankt Petersburg gestartet. Ziel des Aktionsplans ist es, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr als Objekte der Fürsorge sondern als Bürger wahrgenommen werden. Er bietet einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Lebensqualität vieler Menschen mit Behinderungen in Europa.


Deutscher Bildungsserver: Aktionsplan: Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen in Europa 2006-2015

2011-03-04

Aufstand der Betreuten - Selbstrespekt als Richtschnur | Independent Living Institute

Ziel unserer Behindertenpolitik mußsein, dem Einzelnen mehr persönliche Macht und uns als Gruppe mehr politische Macht zu verschaffen. Triebfeder und Richtschnur in dieser Arbeit ist unser Selbstrespekt. Unsere Umwelt bombardiert uns ständig mit Hinweisen, daß unser Leben bemitleidenswert, lebensunwert und unwünscht ist, daßwir Bürger zweiter Klasse sind. Viele von uns sind mit dieser Haltung aufgewachsen und glauben selbst daran. Wir müssen uns gegen diese Gehirnwäsche impfen, denn wenn wir nicht selbst davon überzeugt sind, daßunser Leben genauso viel wert ist wie das anderer Menschen, fordern wir auch nicht die gleichen Wahlmöglichkeiten, die unsere nichtbehinderten Angehörigen, Freunde und Bekannten in allen Bereichen des Lebens haben.

Erst wenn wir davon überzeugt sind, daßwir die gleiche Lebensqualität verdienen, die andere für selbstverständlich hinnehmen, werden wir uns nicht mehr in Anstalten und Heime abschieben lassen, sondern fordern, überall wohnen zu können. Dann werden wir uns nicht länger vom Sonderfahrdienst der Wohlfahrt verfrachten lassen, sondern behindertengerechte Anpassung aller öffentlichen Verkehrsmittel und Taxis fordern. Dann werden wir uns nicht in krankhafte Abhängigkeit von unseren Angehörigen zwingen lassen, sondern persönliche Assistenzdienste fordern, die uns freimachen. Dann werden wir nicht mehr dankbar über integrierte Teestuben und Freizeiten Freudentränen vergießen, sondern gleiche Bürgerrechte fordern. Dann werden wir uns nicht mehr unserer Behinderung schämen, uns verstecken und ein Zuschauerdasein fristen, sondern am Leben als freie und stolze Menschen teilnehmen....


Aufstand der Betreuten - Selbstrespekt als Richtschnur | Independent Living Institute
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