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2014-01-23

INFO SOZIAL News: Neues Betreuungsrecht kommt | MdB Burkhard Lischka (SPD) stellt Weiterentwicklung in dieser Legislatur in Aussicht

Neues Betreuungsrecht kommt | MdB Burkhard Lischka (SPD) stellt Weiterentwicklung in dieser Legislatur in Aussicht
hinzugefügt am 20-01-2014 von Melzer
 
Die große Koalition wird das Betreuungsrecht
weiterentwickeln. Das unterstrich der rechtspolitische Sprecher der SPD
im Bundestag Burkhard Lischka im Gespräch mit Vertretern des
Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen in Berlin. Lischka betonte die
Verbindlichkeit des Koalitionsvertrages, in dem es heißt: „Wir wollen
das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht verbessern und damit das
Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht
stärken.“


Im laufenden Jahr soll zunächst das geltende Betreuungsrecht sowie die
Praxis überprüft und Fakten gesammelt werden, so der SPD-Politiker. Im
Mittelpunkt stünden dabei die Themen Qualitätssicherung und
Professionalisierung:

INFO SOZIAL News: Neues Betreuungsrecht kommt | MdB Burkhard Lischka (SPD) stellt Weiterentwicklung in dieser Legislatur in Aussicht

2013-07-20

Berufsbetreuer: Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

  • 19.07.2013
  • von Matthias Matern

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse

von Matthias Matern
Oft haben gerichtlich eingesetzte Betreuer in Brandenburg deutlich mehr Klienten als empfohlen. Die Kosten haben sich vervierfacht

Potsdam - Sie helfen bei Bankgeschäften, passen auf, dass die Miete gezahlt wird, oder erledigen den Briefwechsel mit der Krankenkasse – Im Schnitt 90 000 Euro pro Tag hat Brandenburg 2011 für die Bezahlung rechtlicher Betreuer ausgegeben. Was die gerichtlich eingesetzten Vertreter für ihre zum Teil psychisch kranken Klienten leisten, weiß aber keiner so genau. Das zumindest geht aus einem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) hervor. Die Zustände sind aus Sicht von LRH-Präsident Christoph Weiser zum Teil besorgniserregend. Nicht nur hätten sich die Betreuungskosten seit 2000 mehr als vervierfacht, auch hätte im Land keiner mehr den Überblick, „für wie viele Klienten die Betreuer jeweils zuständig sind“, kritisierte Weiser am Donnerstag.

Bis zu 230 000 Euro im Jahr aus der Staatskasse - Nachrichten aus Brandenburg und Berlin

2012-02-01

Renate Baumgarten gewinnt Kampf um Umgangsrecht - otz.de

Renate Baumgarten gewinnt Kampf um Umgangsrecht

  • Endlich können sich Renate und Hannelore außerhalb des Heims sehen. Foto: privat 
  • Endlich können sich Renate und Hannelore außerhalb des Heims sehen. Foto: privat
Renate Baumgarten kämpfte fast zwei Jahre lang um ein Umgangsrecht mit ihrer an Demenz erkrankten Schwester. Erst als der Amtsgerichtsdirektor den Fall übernimmt, gibt es eine gerechte Lösung.
Bad Kösen. Gemeinsam mit ihrem Mann Ulrich hat Renate Baumgarten gekämpft, nicht lockergelassen. Fast zwei Jahre lang, mit unzähligen Briefen und Telefonaten, sogar vor Gericht. Weil dem Ehepaar aus Halle das Besuchsrecht für Renate Baumgartens Schwester
Renate Baumgarten gewinnt Kampf um Umgangsrecht - otz.de

2012-01-13

Busemann gegen formelle Qualifikation für rechtliche Betreuer | WolfenbüttelHeute

Busemann gegen formelle Qualifikation für rechtliche Betreuer


Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat sich dagegen ausgesprochen, eine besondere berufliche oder sonstige Qualifikation für Betreuerinnen oder Betreuer festzulegen. „Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geht davon aus, dass grundsätzlich jeder ohne formelle Qualifikation in der Lage ist, eine Betreuung zu führen, also die Angelegenheiten eines anderen zu regeln, der dieses selbst nicht kann“, sagte Busemann heute in Hannover. (...)
„Seit dem Jahr 2000 bis 2010 ist die Zahl der am Jahresende vor niedersächsischen Gerichten anhängigen Betreuungsverfahren um rund 35.000 von 102.747 auf 137.702 gestiegen. 1992 waren es gerade einmal 66.335 Verfahren. Das macht deutlich, dass die demografische Entwicklung uns verstärkt fordert. Der Einsatz von Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich die rechtliche Betreuung von Mitbürgern übernehmen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, hat einen besonderen Wert für unser gesellschaftliches Zusammenleben“, betonte Busemann.
Zu Recht habe die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe mit einem Bericht zur Situation der Betreuung beauftragt, dessen Ergebnisse in ein Bundesgesetz münden sollen. „Dabei soll es vor allem darum gehen, dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung mehr Geltung zu verschaffen“, machte Busemann deutlich. (...)

Busemann gegen formelle Qualifikation für rechtliche Betreuer | WolfenbüttelHeute

2011-11-22

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde - Bundesanzeiger Verlag

18.11.11

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die am 9. November in Berlin tagte, hat sich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz dafür ausgesprochen, die im Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht gegebenen Empfehlungen in einen Gesetzentwurf zu fassen und in geltendes Recht umzusetzen. Dies ist dem entsprechenden Beschluss der Justizministerkonferenz zu entnehmen.

Dies soll ausdrücklich für die verstärkte Einbeziehung der Betreuungsbehörde vor Betreuerbestellung oder Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gelten. Die vorgeschlagene obligatorische Anhörung der Behörde soll helfen, nicht erforderliche Eingriffe in die Rechte von Betroffenen zu verhindern, indem geprüft wird, ob andere - weniger eingreifende - Hilfen geeignet sind, die Betreuerbestellung zu vermeiden. Der in diesem Zusammenhang zu erstellende Bericht der Betreuungsbehörde soll gesetzlich vorgegebene Kriterien, u.a. zur Erforderlichkeit der Betreuung, berücksichtigen.
Die Akzentuierung des Erforderlichkeitsgrundsatzes ergebe sich aus einer nicht immer der VN-Behindertenrechtskonvention entsprechenden Praxis. Eine grundsätzliche Unvereinbarkeit des deutschen Betreuungsrechts mit der Konvention sieht die Arbeitsgruppe jedoch als nicht gegeben.

Verbindliche Eignungskriterien für Betreuer erachtet die Arbeitsgruppe im Abschlussbericht als nicht notwendig oder zielführend. Die Ausführungen hierzu, die sich vor allem auf den persönlichen Charakter der Betreuung und die Bandbreite der Tätigkeit stützen, können aber zumindest für die Gruppe der berufsmäßigen Betreuer und Betreuerinnen nur wenig überzeugen. Richtig ist, dass die Anforderungen an die Betreuungsdurchführung je nach Betreutensituation oder angeordnetem Aufgabenkreis stark variieren können. Daraus aber den Schluss zu ziehen, überhaupt keine näheren Eignungskriterien festzulegen erscheint sonst üblichen Qualitätsüberlegungen konträr zu laufen.

Die weiteren Empfehlungen befassen sich u.a. mit der Funktion und Fachlichkeit von Betreuungsbehörden, der Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen und der Notwendigkeit rechtstatsächlicher Forschung.

Den Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Justizministerkonferenz für die frühzeitige Anhörung der Betreuungsbehörde - Bundesanzeiger Verlag


Enthinderungsselbsthilfe                  

von Autisten für Autisten (und Angehörige)

Zur diskutierten Reform des Betreuungsrechtes



Derzeit wird eine Reform des deutschen Betreuungsrechtes durch die Bundespolitik diskutiert. Die ESH nimmt hiermit öffentlich zur Thematik Stellung. (...)
Es ist leider immer wieder zu beobachten, dass Assistenzpersonen oder auch rechtliche Betreuer sich berufen fühlen, Autisten in grundrechtsverletzender Weise ihre Stellung ausnutzend zu bevormunden, teils sogar in gefährlicher und schädigender Weise. (...)
Betreuungen werden auch heute noch oft leichtfertig errichtet.(...)
Es ist vielen Personen, die in relevanten Positionen beschäftigt sind, offenbar in erschreckender Weise nicht bewusst, dass eine rechtliche Betreuung nur dann eingerichtet werden sollte, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.(...)
Für uns ist bisher auch nicht erkennbar, dass irgendjemand auf politischer Entscheidungsebene die Interessenvertretung der Autisten in irgendwelche diesbezüglichen Änderungsplanungen einzubeziehen bereit ist. Noch immer wird völlig entgegen des Geistes der CRPD-Konvention von Seiten der Politik fast ausschließlich mit Elternverbänden verhandelt, deren Positionen denen der Autisten teils gar in grundlegenden Punkten widersprechen.  (...)
Zunächst vielleicht oft ohne Widerstand eingeführte rechtliche Betreuungen sind in der Praxis leider Beginn unnötiger Entmündigungen und Zurücksetzungen bis hin zur an sich unnötigen Heimeinweisung. Es ist aus unserer Erfahrung erschreckend, in welchem Maße Autisten noch immer in Heime gezwungen werden, obwohl sie mit oder gar ohne Assistenz auch selbstständig hätten leben können - jedoch nicht so wie die nichtautistischen Angehörigen es sich aufgrund anderer Werte oft vorstellen.
(...)
Obwohl das derzeitige deutsche Betreuungsrecht oft als besonders "modernes" Beispiel (was auch immer das bedeuten soll) herangezogen wird, so ist leider unsere Erfahrung, dass in den Köpfen oft noch das alte Recht umgesetzt wird und das auch wieder, weil es keine auch nur annähernd geeignete Breiteninformation zum aktuellen Stand des Themas "Behinderung" zu geben scheint. In der Praxis wird eben doch oft über die Köpfe von Autisten entschieden (..)

Die offenbar erwogene Übertragung von Kompetenzen von Betreuungsgerichten auf Betreuungsbehörden sehen wir sehr kritisch, hierdurch wäre damit zu rechnen, dass mehr ungute Entscheidungen getroffen würden. Nach unserer Erfahrung neigen Verwaltungsbehörden stärker zu ungerechten und diskriminierenden Entscheidungen als Gerichte. Dies geht nicht nur auf mangelnde Ausstattung zurück, sondern oft in Bezug auf Autisten auf größere Anfälligkeit für klischee- und fehlinformationsbedingte Fehlerwägungen als es bei Gerichten zu beobachten ist, die routinierter darin zu sein scheinen tatsächlich Gerechtigkeit zu üben.
Allgemein ist es nach unseren Erfahrungen so, dass Ämter Beratungspflichten in der Regel nur sehr mangelhaft und im "eigenen" Kosteninteresse parteiisch nachkommen. Zu Servicestellen verzichten wir zunächst auf eine Einschätzung, da die Regierung selbst einräumt, dass die Beratungsleistung in diesem Rahmen häufig noch nicht zufriedenstellend ist.
Wie aus den oben erfolgten Darstellungen resultiert, werden in Bezug auf die Situation von Autisten, was das Betreuungsrecht angeht, vor allem praktische Defizite festgestellt, auf die der Gesetzgeber manchmal leider nur bedingten Einfluss hat. (...)

Fazit:
- Auch in Bezug auf Autisten muss gelten: "Nichts über uns ohne uns (ohne autistendominierte Interessenvertretung)!" Davon sind wir heute in Deutschland in der Realität noch extrem weit entfernt.
(...)

auties.net 

2011-11-07

Mecklenburg-Vorpommern NEWS: Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Workshop zu innovativen Formen ehrenamtlicher Betreuungsarbeit in Güstrow!

07.11.2011 11:16 Uhr Kategorie: Aktuell, Aus den Regionen, Schwerin, Mittleres Mecklenburg, Newsletter

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Workshop zu innovativen Formen ehrenamtlicher Betreuungsarbeit in Güstrow!


Foto: CDU
Schwerin/Güstrow/MVPO Die Caritas Mecklenburg e.V. veranstaltet am 8. November 2011 in Kooperation mit dem Projekt BEOPS II und Unterstützung des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales einen landesweiten Workshop für u.a. ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine sowie Betreuungsbehörden und Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter.
"Der Anteil erwachsener Menschen, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen Unterstützung bei rechtlichen Belangen benötigen, nimmt aufgrund der demographischen Entwicklung ständig zu," so Ministerin Kuder heute in Schwerin. "Das Betreuungswesen muss diesen und weiteren Erfordernissen Rechnung tragen. Gefragt sind hier die Betreuungsgerichte, die Betreuungsbehörden sowie Betreuungsvereine und berufliche Betreuer. Der richtige Umgang mit Erwachsenen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr über sich bestimmen können, ist ein zentrales gesellschaftliche Anliegen."
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU, Foto): "Eine gewissenhafte und professionelle Gewinnung, Fortbildung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer ist eine ganz wesentliche gesetzliche Aufgabe und Herausforderung, der sich die am Betreuungswesen Beteiligten – insbesondere die anerkannten Betreuungsvereine – im Rahmen der Querschnittsarbeit stellen müssen."
"Umso mehr begrüße ich den morgigen Workshop zu Innovativen Formen ehrenamtlicher Betreuungsarbeit in Güstrow, der sich unter anderem mit folgenden Fragen beschäftigen wird:
Wie kann es gelingen, mehr Ehrenamtliche unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis für die Übernahme von Betreuungen zu gewinnen? Welche Bedingungen müssen gegeben sein für eine erfolgreiche Ausübung ehrenamtlich geführter Betreuung? Gibt es neben den bereits praktizierten auch innovative Formen der Anleitung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer? Wie sollten Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer erfolgen?
Ich freue mich, dass Referenten aus dem ganzen Bundesgebiet – Rheinland-Pfalz und Hessen – ihre Erfahrungen weitergeben werden. Der Veranstaltung wünsche ich einen guten fachlichen Diskurs, auch unter Beteiligung der gerichtlichen Praxis."
"Die beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer repräsentieren den Teil der Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern, dem die Förderung des Wohls von Menschen mit körperlichen und geistigen Gebrechen besonders am Herzen liegt. Für die Wahrnehmung dieser für das Gemeinwohl besonders wichtigen Aufgabe danke ich sehr," so Ministerin Kuder abschließend.
MVPO Schwerin red/nmp

Quelle: Justizministerium M-V

Mecklenburg-Vorpommern NEWS: Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Workshop zu innovativen Formen ehrenamtlicher Betreuungsarbeit in Güstrow!

2011-11-06

AWO | Bezirksverband Hannover: AWO lehnt entschieden eine neue Landesbehörde für Betreuung ab

AWO lehnt entschieden eine neue Landesbehörde für Betreuung ab


Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz
Die AWO Bezirksverband Hannover e.V. lehnt vehement den heute vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schaffung einer neuen Landesbehörde für Betreuungsrecht ab. Die neue Landesbetreuungsbehörde soll beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelt sein. In dieser Behörde sollen u.a. dienstunfähige oder begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte rechtliche Betreuungen übernehmen.
„Wir fragen uns, inwieweit dienstunfähige oder begrenzt dienstfähige Beamtinnen und Beamte der vertrauensvollen und wichtigen Aufgabe der rechtlichen Betreuung nachkommen können“, sagt Axel Plaue, Vorsitzender des AWO Bezirksverbandes Hannover e.V. „Daneben befürchten wir, eine Doppelstruktur zur bestehenden Arbeit der Betreuungsvereine und hohe Kosten durch den zusätzlichen Verwaltungsapparat, die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weiteres Personal in einer solchen Landesbetreuungsbehörde.“ (...)
Axel Plaue macht deutlich: „Unserer Ansicht nach sollten Mittel des Landes nicht in die Schaffung zusätzlicher Behördenstrukturen investiert werden, sondern vielmehr in die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine und in die Durchführung von Vereinsbetreuungen mit der Option, dass die Weitergabe von Betreuungen an Ehrenamtliche stärker gefördert wird. Außerdem befürchten wir als AWO hier auch einen Interessenkonflikt, wenn dieselbe Behörde, die Betreuungen durchführt auch für die Anerkennung von Betreuungsvereinen zuständig ist.“

AWO | Bezirksverband Hannover: AWO lehnt entschieden eine neue Landesbehörde für Betreuung ab

2011-10-12

ARD Mediathek: Gott und die Welt - Der Engel der Hilflosen - Sonntag, 09.10.2011 | Das Erste

Der Engel der Hilflosen

Information

Meist werden sie mit Misstrauen beäugt, die vom Gericht bestellten Berufsbetreuer. Schließlich sollen sie, wie früher der Vormund, für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen - und oft auch über dessen Eigentumsverhältnisse. Da ist der Vorwurf der persönlichen Bereicherung nicht weit.

ARD Mediathek: Gott und die Welt - Der Engel der Hilflosen - Sonntag, 09.10.2011 | Das Erste

2011-09-13

Bundesverfassungsgericht - Vormunde dürfen pauschal bezahlt werden

Vormunde dürfen pauschal bezahlt werden

Die Bezahlung von Betreuern muss nicht neu geregelt werden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Vormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer weiterhin pauschal bezahlt werden dürfen.

Die Karlsruher Richter vom Bundesverfassungsgericht haben beschlossen: Betreuer dürfen weiterhin pauschal bezahlt werden. Quelle: dpa
Die Karlsruher Richter vom Bundesverfassungsgericht haben beschlossen: Betreuer dürfen weiterhin pauschal bezahlt werden. Quelle: dpa
KarlsruheVormunde und andere sogenannte Berufsbetreuer dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin pauschal bezahlt werden. Einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Münchner Landgerichts wiesen die Karlsruher Richter nach Angaben vom Dienstag ab. Die Bezahlung von Betreuern muss damit nicht neu geregelt werden. Der Gesetzgeber dürfe für Massenerscheinungen pauschale Regelungen treffen. Härten im Einzelfall seien unvermeidlich und müssten hingenommen werden. (Az.: 1 BvL 10/11)
handelsblatt.com
 
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - 
Pressemitteilung Nr. 58/2011 vom 13. September 2011 
Beschluss vom vom 18. August 2011 1 BvL 10/11    
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung 
von Berufsbetreuern unzulässig
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist im Vormünder- und 
Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Der bei der 
Vergütungsfestsetzung anzusetzende Zeitaufwand des Betreuers 
ist in § 5  VBVG pauschal bestimmt. Danach wird der 
Stundenansatz allein nach der  Dauer der Betreuung und 
dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten  bemessen, 
d. h. ob dieser in einem Heim oder zu Hause lebt. 
Auf den  tatsächlichen Betreuungsaufwand kommt es nicht an. 
Der für die Betreuung  einer mittellosen Person ansetzungsfähige 
und damit vergütungsrelevante  Zeitaufwand ist gegenüber dem bei 
Betreuung einer bemittelten Person  geringer bemessen. 
Im ersten Fall ist die Vergütung aus der Staatskasse  zu 
entrichten, während der bemittelte Betreute selbst mit der 
Betreuervergütung belastet wird.   Im Ausgangsverfahren ordnete 
das Betreuungsgericht für die vermögende  Betroffene eine 
vorläufige Betreuung an, die lediglich die  Aufgabenkreise 
Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge umfasste  und 
nach rund sechs Monaten wieder aufgehoben wurde. 
Die Betroffene  legte gegen die vom Amtsgericht festgesetzte 
Vergütung der  Berufsbetreuerin Beschwerde ein mit der 
Begründung, dass die Betreuerin  tatsächlich viel weniger 
Stunden tätig gewesen sei als der Vergütung  pauschal zugrunde 
gelegt worden seien. 
Das Landgericht hat dem Bundesverfassungsgericht 
die Frage zur Prüfung  vorgelegt, ob die Regelung der 
Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht  mittellosen Betreuten, 
für die nur die Aufgabenkreise  Aufenthaltsbestimmung und 
Gesundheitsfürsorge angeordnet wurden, mit dem 
allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht

BVerfG

Normenkontrollantrag gegen Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig


13.09.2011
Ein Normenkontrollantrag beim BVerfG gegen die pauschale Abrechnung von Berufsbetreuern scheiterte bereits an der Zulässigkeit, wie am Dienstag bekannt wurde. Das vorlegende LG habe zu wenig Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert – außerdem seien Pauschalen einfach abzurechnen und schon vom Prinzip her nicht in jedem Falle gleich verdient.
Der Normenkontrollantrag, mit dem die Vergütungsregeln von Berufsbetreuern auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) überprüft werden sollten, ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht unzulässig (BVerfG, Beschl. v. 18.08.2011, Az. 1 BvL 10/11).
Das vorlegende Landgericht (LG) hatte an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften gezweifelt, weil die Betreuten unterschiedlich stark belastet würden. Seien Betreute nicht mittellos, müssten sie selbst für die Kosten der Betreuung aufkommen. Abgerechnet werde nach Pauschalen, auch wenn der Aufgabenkreis für den Betreuer beschränkt sei und die Tätigkeit im Ergebnis ohne großen Zeitaufwand erfolgt. Betreute unter vollständiger Betreuung hingegen zahlten die gleiche Pauschale, erhielten folglich ein Mehr an Leistung für das gleiche Geld.

BVerfG: LG hat Verfassungswidrigkeit nicht begründet

Die 2. Kammer des Ersten Senats lehnte die Zulässigkeit des Antrags ab, weil das LG die Verfassungswidrigkeit der Vergütungsregeln nicht überzeugend und ausreichend dargelegt habe. Es fehlten bereits Zahlen zu den Betroffenen und Angaben zum regelmäßigen Zeitaufwand eines Betreuers, ohne die ein Gleichheitsverstoß nicht festgestellt werden könne.
Auch habe das LG die Rechtsprechung des BVerfG zur Pauschalierung von Vergütungsregeln nicht beachtet. Gebührenordnungen jeder Art gingen mit Vor- und Nachteilen einher. Es muss dem Gesetzgeber überlassen werden, auf Grundlage verfügbarer Erkenntnisse einem bestimmten Vergütungssystem den Vorrang zu geben, so die Karlsruher Richter.
Mischkalkulationen führten zwangsläufig zu fehlender Äquivalenz im Einzelfall, begründeten sie die Entscheidung weiter. Wer Ausnahmeregeln fordere, müsse beachten, dass der Gesetzgeber das Ziel verfolge, Abrechnungssysteme möglichst einfach zu halten.
lto.de/

2011-07-31

Recht: Bedarf an rechtlicher Betreuung steigt - Bottrop - DerWesten

Recht Bedarf an rechtlicher Betreuung steigt

Bottrop, 31.07.2011, DerWesten
Bottrop. Der Ausfall kann plötzlich auftreten oder ein schleichender Prozess sein, doch auf einmal können sich Erwachsene sich nicht mehr selbst um ihre rechtlichen Angelegenheiten oder den finanziellen Bereich kümmern. Familienmitglieder müssen einspringen und helfen. Manchmal ist aber auch kein Verwandter mehr da oder in der Lage, die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Dann kommt Detlef Lotz vom Sozialdienst katholischer Frauen ins Spiel. Er ist einer von zwei rechtlich bestellten Betreuern für Erwachsene beim SkF.
Um 45 Personen kümmert er sich zurzeit. „Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Es handelt sich um psychische Erkrankungen, Suchtprobleme, Lernbehinderungen oder Demenzerkrankungen“, berichtet der 57-Jährige. Die dann anfallenden Aufgaben sind vielschichtig. „Der Hilfebedarf umfasst drei große Felder. Die rechtliche Belange, Vermögensangelegenheiten und die Gesundheitsfürsorge. Eher selten sind gerichtliche Dinge oder auch mal eine Steuererklärung“, fasst er sein Arbeitsprofil zusammen.
Jedes Jahr muss Detlef Lotz Arbeitsprotokolle von jedem seiner Schützlinge anfertigen, damit seine Hilfeleistung nachweisbar ist. „Gerade in finanziellen Dingen haben die Betreuten oder deren Angehörige anfangs oft Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugeht.“ Seit 23 Jahren macht er diesen Job. Früher hieß sein Arbeitsbereich noch Vormundschaft. Dabei wurden den Betreuten ihre bürgerlichen Rechte entzogen. „Es ist ganz gut, dass dies geändert wurde.“ Der Ablauf hin zur einer Betreuung ist fast immer der gleiche. „Meist stellt ein Arzt fest, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern und fasst die Defizite in einem Kurzattest zusammen.“ Ein vom Amtsgericht beauftragter Gutachter stellt anschließend den Hilfebedarf fest. Am Schluss wird ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt.
Recht: Bedarf an rechtlicher Betreuung steigt - Bottrop - DerWesten

2011-07-17

Untreue: Ermittlungen gegen Betreuer • Ostholstein • Lokales • LN-Online

vom 17.07.2011 00:00


Untreue: Ermittlungen gegen Betreuer
Ein Ostholsteiner ist in mindestens drei Fällen unter Verdacht geraten.
Ein Ostholsteiner ist in mindestens drei Fällen unter Verdacht geraten.

Der Fall schlägt in Betreuer-Kreisen hohe Wellen: Ein Berufsbetreuer aus dem Raum Oldenburg soll in mindestens drei Fällen Geld von Klienten veruntreut haben. Die Lübecker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mann.
Die Behörde habe Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue gegen einen Personenbetreuer aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichtes Oldenburg eingeleitet, bestätigte der Pressesprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft, Günter Möller, auf Anfrage. Es habe Hinweise auf „Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Geldern betreuter Personen gegeben“, erläuterte der Oberstaatsanwalt weiter. Die Ermittlungen befänden sich zurzeit jedoch noch im Anfangsstadium. Das Amtsgericht Oldenburg habe die einschlägigen Akten inzwischen an die Staatsanwaltschaft Lübeck übergeben.
Nach LN-Informationen handelt es sich bei dem ins Visier der Strafverfolger geratenen Betreuer um einen Mann mit juristischem Hintergrund aus Ostholstein. Der Berufsbetreuer regelt nach diesen Informationen die Angelegenheiten von etwa 80 Menschen, die sich nicht mehr selbst darum kümmern können. Drei von dem Mann betreute Personen seien nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand von den mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten betroffen, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Alle diese Vorfälle beschränkten sich auf den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Oldenburg.(...)

Etwa 40 Berufsbetreuer sind in Ostholstein tätig, das ist die weitaus geringere Zahl aller Betreuer. Deutlich höher ist die der ehrenamtlichen Betreuer, die lediglich eine Aufwandsentschädigung bekommen und zumeist Familienangehörige der zu Betreuenden sind.(..)Untreue: Ermittlungen gegen Betreuer • Ostholstein • Lokales • LN-Online

2011-06-25

Bundesanzeiger Verlag : Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts

24.06.11

Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland geschieht u.a. durch den beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelten Inklusionsbeirat und die von ihm koordinierten Fachausschüsse. Der Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Familie und Partnerschaft, Bioethik wurde mit dem Thema betraut, Vorschläge zur Reform des Betreuungsrechts zu entwickeln.
Wie der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) in seinem aktuellen Newsletter mitteilt hat der Fachausschuss zu diesem Zwecke eine Arbeitsgruppe eingerichtet in dem, neben anderen, der BdB und der Betreuungsgerichtstag vertreten sind. Die Arbeitsgruppe wird im August ihre Tätigkeit aufnehmen.
Nach Auffassung des BdB ist "die rechtliche Betreuung zu einem Unterstützungssystem für Menschen mit eingeschränkten Selbstsorgemöglichkeiten zu entwickeln."

Bundesanzeiger Verlag : Arbeitsgruppe zur Reform des Betreuungsrechts

2011-06-18

R U N D B R I E F F Ü R B E R U F S B E T R E U E R / I N N E N Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

R U N D B R I E F   F Ü R   B E R U F S B E T R E U E R / I N N E N 

Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Das BMAS hat nach Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich fand am 17. Mai eine Verbändeanhörung in Berlin statt.

Trotz extrem kurzer Fristen hat sich der BdB an diesem Stellungnahmeverfahren und an der Anhörung beteiligt. Leider kommt Betreuung im Referentenentwurf nur zweimal vor und das im eher negativen Kontext: bei der Erwähnung des Ausschlusses vom Wahlrecht von in allen Aufgabenkreisen Betreuten (was höchst problematisch ist) und bei der Darstellung der geltenden Rechtslage im Abschnitt Persönlichkeitsrechte mit dem Hinweis, dass nach Auffassung der Bundesregierung die UN-BRK keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslöst (was ebenfalls sehr kritisch zu sehen ist).

Der BdB hat in seiner Stellungnahme auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 15.4.2011 in München verwiesen und folgende Punkte hervorgehoben:

•   Definition von Betreuung als sozialem Unterstützungssystem und Einbeziehung der Betreuung in die Weiterentwicklung des Sozialsystems durch Schaffung eines Rechtsanspruchs im SGB  
•   Vereinfachter Zugang zur Betreuung durch eine private Mandatierung hierfür anerkannter (allgemein mandatierter) „geeigneter Stellen“
•   Anerkennung der Betreuung als Profession, Regelung des Berufszugangs durch eine Kammer 
•   Schaffung von Regelungen, die es ermöglichen, im Rahmen einer Betreuung auch die Budgetassistenz für Persönliche Budgets zu übernehmen und Sicherung der Finanzierung dieses zusätzlichen Aufwandes 
 
•   Überprüfung aller das Selbstbestimmungsrecht elementar berührender Vorschriften insbesondere zur Geschäftsfähigkeit (§§ 104, 105 BGB), zu Unterbringungen, zum Einwilligungsvorbehalt, zur Sterilisation etc.

Unverständlich ist für den BdB auch, warum es zu keiner erkennbaren Beteiligung der Betroffenen gekommen ist, hat es doch 2010 zwei große Tagungen zu dieser Thematik gegeben, auf deren zweiter im November letzten Jahres ausdrücklich eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts gefordert wurde.
Auf der Verbändeanhörung hagelte es dann auch Kritik. Neben dem Verfahren, der Unverbindlichkeit so mancher Passagen, der unklaren Finanzierung wurde besonders der Abschnitt über die Persönlichkeitsrechte kritisiert, der nach übereinstimmender Auffassung der angehörten Verbände in keiner Weise mit der Konvention in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Insgesamt besteht nach Auffassung des BdB und der anderen Verbänder erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Vertreter/innen des BMAS haben zugesagt, mit den vorliegenden Stellungnahmen und dem Ergebnis der Anhörung in eine zweite Ressortanhörung zu gehen.
Die Zeit dafür dürfte allerdings knapp werden, soll doch der Nationale Aktionsplan bereits im Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Der Referentenentwurf kann hier nachgelesen werden, die Stellungnahme des BdB haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht. 
Dr. Harald Freter
  
Behindertenrechtskonvention: (K)ein Thema für Berufseinsteiger?!

Im März 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz Behindertenrechtskonvention (BRK), bindend anerkannt. Damit ist die BRK deutsches Recht und die gesetzlichen Regelungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen stehen zur Disposition. Im Unterschied zum deutschen Betreuungsrecht, das von nicht vorhandenen Fähigkeiten ausgeht und Vertretung als Kernkompetenz von Betreuung beschreibt, ist die BRK
ressourcenorientiert: Grundsätzlich ist jeder Mensch rechts- und handlungsfähig, wenn er oder sie eine angemessene Unterstützung erhält (Artikel 12). In der angelsächsischen Politikdebatte wird infolgedessen die
Entwicklung neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen gefordert, die auf unterstützte statt stellvertretende Entscheidungen ausgerichtet sind.  

Die Behindertenrechtskonvention fordert uns heraus, den historischen Weg von der Entmündigung zu mehr Selbstbestimmung durch eine persönliche Betreuung weiterzugehen.
Wer heute in die Betreuung einsteigt, wird an dieser Entwicklung nicht vorbeikommen. Dennoch, wenn wir die Beschreibungen zu aktuellen Seminaren für Berufseinsteiger/innen durchsehen, scheint die Konvention keine Rolle zu spielen. „Betreuer regeln die Lebensbereiche, die betroffene Menschen nicht mehr selbst entscheiden können.“ So definiert einer der etablierten Anbieter den Beruf.  Ein anderer schreibt: „Personen, für die ein Betreuer  (m/w) bestellt wird […] ist es nicht möglich, aus eigenen Ressourcen […] für ihre rechtlichen,
sozialen und persönlichen Belange einzutreten.“  

Nach unserer Auffassung muss die Qualifizierung zukünftiger Betreuer/innen den Paradigmenwechsel von der Vertretung zur unterstützten Selbstbestimmung nachvollziehen. Anderenfalls wird eine Betreuungspraxis zementiert, die die Persönlichkeitsrechte der Klient/innen nicht angemessen würdigt und ihre Selbsthilfepotenziale blockiert. 

Im September 2011 wird das ipb in einer Tagungsstätte bei Hamburg  ein Seminar für Berufseinsteiger/innen anbieten, das die Grundlagen rechtlicher Betreuung vermittelt und dabei die aktuellen behindertenpolitischen Diskurse aufgreift. Quer zu den unterschiedlichen Themenbereichen wie Betreuungsrecht, Sozialrecht, Interaktion mit den Klient/innen oder Qualitätssicherung werden die beteiligten Dozent/innen eine Ethik der Achtsamkeit und des Dialogs vermitteln, die für eine ressourcenorientierte Betreuungsarbeit unverzichtbar ist. Außerdem werden die Teilnehmer/innen in eine Methode der Betreuungsorganisation eingeführt, die in der Sozialen Arbeit entwickelt wurde und auf personenzentrierte Unterstützungsprozesse ausgerichtet ist. Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie auf der BdB-Homepage.
Die Qualifizierung der Betreuer von morgen muss sich an aktuellen Entwicklungen orientieren. Hierbei sollte die BRK, die das Selbstbestimmungsrecht der Klient/innen stärkt, als Richtschnur dienen."

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
BdBaktuell Mai 2011

2011-05-29

Bundesverband der Berufsbetreuer BdB e.V.: Gutachten und Positionspapiere

Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan

Dateiname: Stellungnahme_des_BdB_zum_NAP_zur_UNBRK.pdf
Größe: 44 KByte
Dateityp: PDF Datei (Adobe Acrobat)

Reformkonzept des BdB

Dateiname: Betreuung_weiterentwickeln.pdf
Größe: 481 KByte
Dateityp: PDF Datei (Adobe Acrobat)

Positionspapier zur Eingliederungshilfe

Dateiname: Positionspapier_Eingliederungshilfe.pdf
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Stellungnahme zum Vormundschaftsrecht

Dateiname: Stellungnahme_Vormundschaftsrecht.pdf
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Stellungnahme zur Evaluation des 2. BtÄndG

Bewertung der Ergebnisse der Evaluation und neuer Vorschläge einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Dateiname: Stellungnahme_Evaluation.pdf
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UN-Konvention Stellungnahme BdB

Stellungnahme von Klaus Förter-Vondey zur UN-Konvention zum Schutze der Rechte behinderter Menschen
Dateiname: UN-Konvention_Stellungnahme.pdf
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Gutachten: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung

Gutachten: Budgetassistenz und rechtliche Betreuung
Dateiname: Budgetassistenz_und_rechtliche_Betreuung.pdf
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Vergütung (Sachverständigen-Gutachten)

Gutachten: Vergütungsermittlung
Dateiname: Verguetung.pdf
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Gutachten und Positionspapiere

Bundesanzeiger Verlag : BdB-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan

BdB-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan

Der Bundesverband der BerufsbetreuerInnen hat auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingestellt.
Der im Aktionsplan ausgedrückten Haltung, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Betreuungsrecht auslöse, wird in der Stellungnahme deutlich widersprochen. Es wird bedauert, "dass eine Reform bzw. Weiterentwicklung von Betreuung hin zu einem Unterstützungssystem für Menschen mit eingeschränkter Selbstsorge bisher nicht im Nationalen Aktionsplan enthalten ist." Zudem wird die Beteiligung der Betroffenen und der Berufsverbände angeregt.
Die Stellungnahme finden Sie hier.

Bundesanzeiger Verlag : BdB-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan

2011-04-21

Bund deutscher Berufsbetreuer BdB e.V. -Jahrestagung 2011 „UN-Konvention umsetzen – Betreuung reformieren – Beruf stärken“

Bund deutscher Berufsbetreuer
BdB-Jahrestagung 2011
Unter dem Motto „UN-Konvention umsetzen – Betreuung reformieren – Beruf stärken“ trafen sich vom 15. bis 17. April rund 330 Berufsbetreuer/innen und Fachleute aus Behörden, Verbänden und aus der Politik zur BdB-Jahrestagung in München. Zur Eröffnung der Tagung sprach der Vorsitzende des BdB, Klaus Förter-Vondey, die Hoffnung aus, die Tagung werde dazu beitragen, das berufliche und berufspolitische Profil weiter zu schärfen, und Impulse für eine Weiterentwicklung der Betreuung geben.(...)
Der BdB wurde vom Behindertenbeauftragten in eine der Arbeitsgruppen für den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berufen.
BdB aktuell April 2001 (pdf)

Der Fachausschuss „Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft und Familie, Bioethik“ hat sich auf seiner ersten Sitzung am 31. März 2011 konstituiert.
behindertenbeauftragter.de

Der BdB setzt sich für die fachlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren.
bdb-ev.de 

2011-04-19

openPR.de - Pressemitteilung - Medirenta - Medirenta auf der Jahrestagung der Berufsbetreuer 2011 in München

Medirenta auf der Jahrestagung der Berufsbetreuer 2011 in München

Pressemitteilung von: Medirenta
Damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen.
Damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen.
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Die diesjährige Jahrestagung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB e.V.) fand unter dem Motto: „UN-Konvention umsetzen – Betreuung reformieren – Beruf stärken“ vom 14. bis 16. April in München statt.
Über 300 Berufsbetreuer/innen aus dem gesamten Bundesgebiet waren dabei und selbstverständlich auch Medirenta als Fördermitglied des BdB e.V.

openPR.de - Pressemitteilung - Medirenta - Medirenta auf der Jahrestagung der Berufsbetreuer 2011 in München

2011-04-07

ZDF | Einblicke in den Alltag eines Betreuers | Pressemitteilung | Pressemeldung

Seit 2005 will das neue Betreuungsrecht die öffentlichen Kassen entlasten und zwingt die Betreuer durch geringe Pauschalsätze zu besonders "effizienter" Leistung. Einige Betreuer verwalten 150 Fälle und mehr am Schreibtisch, haben häufig ihre Betreuten noch nie gesehen.
ZDF | Einblicke in den Alltag eines Betreuers | Pressemitteilung | Pressemeldung

2011-03-29

Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und Strukturreformen im Betreuungswesen

Bundesverband freier Berufsbetreuer

Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und Strukturreformen im Betreuungswesen





1. Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention


1.1 Rechtliche Assistenz

Nach Art. 12 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) genießen Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleich-berechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen. Diese sollen gewährleisten, dass „die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen“.

Aus der Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, „um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen (Art. 12 Abs. 3 UNO-BRK) folgert - im Zusammenhang mit Art. 13 UNO-BRK – die Notwendigkeit, ein Modell rechtlicher Assistenz zu schaffen.

Der Kreis der behinderten Menschen, die Anspruch auf rechtliche Assistenz i.S. von Art. 13 UNO-BRK geltend machen können, geht über den Kreis der „wesentlich“ behinderten Menschen i.S. § 2 SGB IX hinaus, die Anspruch auf Eingliederungshilfe (§ 54 SGB XII) oder andere Teilhabeleistungen gem. § 5 SGB IX haben.

Grundlage für den konventionsspezifischen Behinderungsbegriff ist die ICF (International Classification of functioning): Behinderung von Menschen mit Beeinträchtigungen ist ein Prozess, in Interaktion mit gesellschaftlichen Barrieren. Assistenz muss daher Teilhabe ermöglichen und Menschen zur Inklusion befähigen. (Integration strebt die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die bestehende
Gesellschaft an; Inklusion will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen mit der Zielrichtung, dass die Unterschiedlichkeit der Menschen zur Normalität wird.) Behindert im Sinne der UNO-Konvention sind daher z.B. auch lernbehinderte Menschen, deren Teilhabefähigkeit wegen ihrer Verhaltensauffälligkeiten erheblich beeinträchtigt ist. Bisher haben sie aber meist keinen Zugang zu Teilhabeleistungen, insbesondere der Eingliederungshilfe, weil sie als nicht wesentlich geistig bzw. seelisch behindert gelten.

Die Bemessung des Umfangs der Assistenzleistungen müsste im bedarfsdeckenden Umfang erfolgen. Eine Finanzierung durch Geldpauschalen im Rahmen eines (Bundes-)Teilhabeleistungsgesetzes beinhaltet die Gefahr, dass die Assistenz nicht im bedarfsdeckenden Umfang erbracht wird. Für die Erfüllung eines Anspruchs auf rechtliche Assistenz müsste eine neue Infrastruktur in gemeinsamer Zuständigkeit der Länder mit allen Rehabilitationsträgern gem. § 6 SGB IX aufgebaut werden. Die bisher existierenden Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger gem. § 22 SGB IX sind konzeptionell nicht geeignet, eine solche Assistenz zu realisieren und können daher weder qualitativ noch im Hinblick auf Standorte und Personalausstattung zu diesem Zweck ausgebaut werden. Allenfalls die Pflegestützpunkte könnten bei einem flächendeckenden Ausbau den Assistenzbedarf pflegebedürftiger Menschen erfüllen...
Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und Strukturreformen im Betreuungswesen
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