R U N D B R I E F F Ü R B E R U F S B E T R E U E R / I N N E N
Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
Das BMAS hat nach Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung einen Referentenentwurf zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich fand am 17. Mai eine Verbändeanhörung in Berlin statt.
Trotz extrem kurzer Fristen hat sich der BdB an diesem Stellungnahmeverfahren und an der Anhörung beteiligt. Leider kommt Betreuung im Referentenentwurf nur zweimal vor und das im eher negativen Kontext: bei der Erwähnung des Ausschlusses vom Wahlrecht von in allen Aufgabenkreisen Betreuten (was höchst problematisch ist) und bei der Darstellung der geltenden Rechtslage im Abschnitt Persönlichkeitsrechte mit dem Hinweis, dass nach Auffassung der Bundesregierung die UN-BRK keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslöst (was ebenfalls sehr kritisch zu sehen ist).
Der BdB hat in seiner Stellungnahme auf den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 15.4.2011 in München verwiesen und folgende Punkte hervorgehoben:
• Definition von Betreuung als sozialem Unterstützungssystem und Einbeziehung der Betreuung in die Weiterentwicklung des Sozialsystems durch Schaffung eines Rechtsanspruchs im SGB
• Vereinfachter Zugang zur Betreuung durch eine private Mandatierung hierfür anerkannter (allgemein mandatierter) „geeigneter Stellen“
• Anerkennung der Betreuung als Profession, Regelung des Berufszugangs durch eine Kammer
• Schaffung von Regelungen, die es ermöglichen, im Rahmen einer Betreuung auch die Budgetassistenz für Persönliche Budgets zu übernehmen und Sicherung der Finanzierung dieses zusätzlichen Aufwandes
• Überprüfung aller das Selbstbestimmungsrecht elementar berührender Vorschriften insbesondere zur Geschäftsfähigkeit (§§ 104, 105 BGB), zu Unterbringungen, zum Einwilligungsvorbehalt, zur Sterilisation etc.
Unverständlich ist für den BdB auch, warum es zu keiner erkennbaren Beteiligung der Betroffenen gekommen ist, hat es doch 2010 zwei große Tagungen zu dieser Thematik gegeben, auf deren zweiter im November letzten Jahres ausdrücklich eine Weiterentwicklung des Betreuungsrechts gefordert wurde.
Auf der Verbändeanhörung hagelte es dann auch Kritik. Neben dem Verfahren, der Unverbindlichkeit so mancher Passagen, der unklaren Finanzierung wurde besonders der Abschnitt über die Persönlichkeitsrechte kritisiert, der nach übereinstimmender Auffassung der angehörten Verbände in keiner Weise mit der Konvention in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Insgesamt besteht nach Auffassung des BdB und der anderen Verbänder erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Vertreter/innen des BMAS haben zugesagt, mit den vorliegenden Stellungnahmen und dem Ergebnis der Anhörung in eine zweite Ressortanhörung zu gehen.
Die Zeit dafür dürfte allerdings knapp werden, soll doch der Nationale Aktionsplan bereits im Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Der Referentenentwurf kann
hier nachgelesen werden, die Stellungnahme des BdB haben wir auf unserer
Internetseite veröffentlicht.
Dr. Harald Freter
Behindertenrechtskonvention: (K)ein Thema für Berufseinsteiger?!
Im März 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz Behindertenrechtskonvention (BRK), bindend anerkannt. Damit ist die BRK deutsches Recht und die gesetzlichen Regelungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen stehen zur Disposition. Im Unterschied zum deutschen Betreuungsrecht, das von nicht vorhandenen Fähigkeiten ausgeht und Vertretung als Kernkompetenz von Betreuung beschreibt, ist die BRK
ressourcenorientiert: Grundsätzlich ist jeder Mensch rechts- und handlungsfähig, wenn er oder sie eine angemessene Unterstützung erhält (Artikel 12). In der angelsächsischen Politikdebatte wird infolgedessen die
Entwicklung neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen gefordert, die auf unterstützte statt stellvertretende Entscheidungen ausgerichtet sind.
Die Behindertenrechtskonvention fordert uns heraus, den historischen Weg von der Entmündigung zu mehr Selbstbestimmung durch eine persönliche Betreuung weiterzugehen.
Wer heute in die Betreuung einsteigt, wird an dieser Entwicklung nicht vorbeikommen. Dennoch, wenn wir die Beschreibungen zu aktuellen Seminaren für Berufseinsteiger/innen durchsehen, scheint die Konvention keine Rolle zu spielen. „Betreuer regeln die Lebensbereiche, die betroffene Menschen nicht mehr selbst entscheiden können.“ So definiert einer der etablierten Anbieter den Beruf. Ein anderer schreibt: „Personen, für die ein Betreuer (m/w) bestellt wird […] ist es nicht möglich, aus eigenen Ressourcen […] für ihre rechtlichen,
sozialen und persönlichen Belange einzutreten.“
Nach unserer Auffassung muss die Qualifizierung zukünftiger Betreuer/innen den Paradigmenwechsel von der Vertretung zur unterstützten Selbstbestimmung nachvollziehen. Anderenfalls wird eine Betreuungspraxis zementiert, die die Persönlichkeitsrechte der Klient/innen nicht angemessen würdigt und ihre Selbsthilfepotenziale blockiert.
Im September 2011 wird das ipb in einer Tagungsstätte bei Hamburg ein Seminar für Berufseinsteiger/innen anbieten, das die Grundlagen rechtlicher Betreuung vermittelt und dabei die aktuellen behindertenpolitischen Diskurse aufgreift. Quer zu den unterschiedlichen Themenbereichen wie Betreuungsrecht, Sozialrecht, Interaktion mit den Klient/innen oder Qualitätssicherung werden die beteiligten Dozent/innen eine Ethik der Achtsamkeit und des Dialogs vermitteln, die für eine ressourcenorientierte Betreuungsarbeit unverzichtbar ist. Außerdem werden die Teilnehmer/innen in eine Methode der Betreuungsorganisation eingeführt, die in der Sozialen Arbeit entwickelt wurde und auf personenzentrierte Unterstützungsprozesse ausgerichtet ist. Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie auf der BdB-Homepage.
Die Qualifizierung der Betreuer von morgen muss sich an aktuellen Entwicklungen orientieren. Hierbei sollte die BRK, die das Selbstbestimmungsrecht der Klient/innen stärkt, als Richtschnur dienen."
Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.
BdBaktuell Mai 2011