Recht Bedarf an rechtlicher Betreuung steigt
Bottrop, 31.07.2011, DerWesten
Bottrop. Der Ausfall kann plötzlich auftreten oder ein schleichender Prozess sein, doch auf einmal können sich Erwachsene sich nicht mehr selbst um ihre rechtlichen Angelegenheiten oder den finanziellen Bereich kümmern. Familienmitglieder müssen einspringen und helfen. Manchmal ist aber auch kein Verwandter mehr da oder in der Lage, die anfallenden Aufgaben zu erledigen. Dann kommt Detlef Lotz vom Sozialdienst katholischer Frauen ins Spiel. Er ist einer von zwei rechtlich bestellten Betreuern für Erwachsene beim SkF.
Um 45 Personen kümmert er sich zurzeit. „Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Es handelt sich um psychische Erkrankungen, Suchtprobleme, Lernbehinderungen oder Demenzerkrankungen“, berichtet der 57-Jährige. Die dann anfallenden Aufgaben sind vielschichtig. „Der Hilfebedarf umfasst drei große Felder. Die rechtliche Belange, Vermögensangelegenheiten und die Gesundheitsfürsorge. Eher selten sind gerichtliche Dinge oder auch mal eine Steuererklärung“, fasst er sein Arbeitsprofil zusammen.
Jedes Jahr muss Detlef Lotz Arbeitsprotokolle von jedem seiner Schützlinge anfertigen, damit seine Hilfeleistung nachweisbar ist. „Gerade in finanziellen Dingen haben die Betreuten oder deren Angehörige anfangs oft Zweifel, ob alles mit rechten Dingen zugeht.“ Seit 23 Jahren macht er diesen Job. Früher hieß sein Arbeitsbereich noch Vormundschaft. Dabei wurden den Betreuten ihre bürgerlichen Rechte entzogen. „Es ist ganz gut, dass dies geändert wurde.“ Der Ablauf hin zur einer Betreuung ist fast immer der gleiche. „Meist stellt ein Arzt fest, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern und fasst die Defizite in einem Kurzattest zusammen.“ Ein vom Amtsgericht beauftragter Gutachter stellt anschließend den Hilfebedarf fest. Am Schluss wird ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt.
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