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2013-01-16

Deutscher Bundestag: Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert

Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert


Petitionsausschuss - 16.01.2013

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um ehemaligen behinderten Heimkindern die Möglichkeit zu geben, Leistungen über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Einschränkungen, die Paragraf 10a des OEG auferlegen, zu überdenken und zu modifizieren. Dies sei nötig, um Menschen, die als behinderte Kleinkinder und Schulkinder in den Jahren nach 1945 bis Ende der siebziger Jahre in Heimen Opfer von Gewalt geworden seien, Hilfen über das OEG zu ermöglichen. Derzeit, so die Petenten, sei dies nur eingeschränkt möglich, da für Schäden durch Gewalttaten vor Inkrafttreten des OEG im Mai 1976 Versorgungsleistungen nur unter den in Paragraf 10a des OEG geregelten Voraussetzungen möglich seien. Diese sehen vor, dass das Opfer zum einen allein in Folge der Schädigung schwerstbeschädigt ist, zum anderen bedürftig ist und schließlich seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des OEG hat.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist „zu vermuten“, dass nur wenige der Betroffenen alle drei Voraussetzungen erfüllen würden. Auf eine generelle Regelung für Leistungen über das OEG könnten sich ehemalige behinderte Heimkinder vor diesem Hintergrund nicht stützen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Es sei daher notwendig, die Einschränkungen, die Paragraf 10a OEG auferlege, „zu überdenken und zu modifizieren“.
Weiter wird darauf verwiesen, dass der Petitionsausschuss schon in der vergangenen Wahlperiode die Einsetzung eines Rundes Tisches Heimkinder (RTH) initiiert habe. Kernpunkt des Abschlussberichts der von der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer geleiteten Kommission, die sich für die Belange ehemaliger Heimkinder ohne Behinderung eingesetzt hatte, ist der Vorschlag zur Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von 120 Millionen Euro, der seit 1. Januar 2012 seine Arbeit aufgenommen hat. Auch wenn sich der RTH nicht mit der Situation von Kindern und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder Pflege befasst habe, werde im Abschlussbericht von Problemen in diesen Bereichen berichtet, schreibt der Petitionsausschuss. In einem fraktionsübergreifenden Antrag habe sich der Bundestag zudem im Juli 2011 dafür eingesetzt, auch für diese Opfergruppe Regelungen zu finden. Vor diesem Hintergrund, so heißt es in der Beschlussempfehlung, spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Empfehlungen des Abschlussberichts des RTH und des genannten Antrags in alle weiteren Überlegungen zu dem vorliegenden Anliegen einzubeziehen.

Deutscher Bundestag: Änderung des Opferentschädigungsgesetzes im Interesse ehemaliger behinderter Heimkinder dringend gefordert

2012-02-20

Keine Opferrente für behinderte Heimopfer | READERS EDITION

Keine Opferrente für behinderte Heimopfer

Sie wurden geschlagen, ihre kleinen Kinderfinger blau geknüppelt, sie bekamen Faustschläge auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren, sie wurden in die Ecke gestellt und, wenn sie zusammenbrachen, wieder hochgeprügelt. Sie wurden sexuell misshandelt.

Krückenschläge auf Kinderhände
Krückenschläge auf Kinderhände
Sie wurden zwangsgefüttert und mussten selbst das Erbrochene vom Boden essen. Sie wurden 24 Stunden, Tag für Tag geängstigt und bedroht. Einige wurden isoliert, tagelang oder wochenlang, – das war Isolationsfolter. Sie wurden gegeneinander aufgehetzt. Sie wurden beleidigt und missachtet: Du bist asozial, Du bist Dreck. Man verweigerte ihnen die individuell angemessene Schulausbildung; manche ließ man jahrelang ein und dieselbe Schulklasse durchlaufen. Etliche leiden noch heute an den Folgen falscher medizinisch/orthopädischer Versorgung.
In einigen Heimen der Evangelischen Kirche und der damaligen Inneren Mission geschahen abscheulichste Verbrechen, die jede Vorstellungskraft sprengen.
Es waren Kleinkinder und Schulkinder, die in einem Heim für behinderte Kinder untergebracht waren, das sich als Hort christlicher Nächstenliebe ausgab. Ihr Leiden ist in dem Buch “Gewalt in der Körperbehindertenhilfe – Das Johanna-Helenen- Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967″ und auf der Homepage www.gewalt-im-jhh.de der Opfergruppe dokumentiert. Damals hieß die Gesamteinrichtung in Volmarstein bei Hagen „Orthopädische Heil- Lehr- und Pflegeanstalten“. Heute: „Evangelische Stiftung Volmarstein“.
Nun, nach dem quälend langen Prozess der Aufarbeitung, nach der Konfrontation mit den erlebten Verbrechen in der Kindheit, nach Überwindung der Scham, vereinzelt auch nach Therapie der Traumata, verlangen sie eine Entschädigung, die dem Begriff gerecht wird. Sie wollen eine Opferrente. Und dieses Geld brauchen sie zur Gestaltung eines würdigen Lebensabends.
Die Evangelische Stiftung Volmarstein lehnt diese Forderung kategorisch ab.
Keine Opferrente für behinderte Heimopfer | READERS EDITION

2011-09-14

Readers Edition » “Das war wirklich Spitze!” - EKD bat frühere Heimkinder um Verzeihung – Anpassung der Entschädigungsforderungen überfällig

“Das war wirklich Spitze!” - EKD bat frühere Heimkinder um Verzeihung – Anpassung der Entschädigungsforderungen überfällig

Mittwoch, den 14. September 2011 um 18:33 Uhr von Helmut Jacob
54.000 Euro bar auf die Hand oder eine monatliche Opferrente von 300 Euro bis zum Lebensende fordern die Opfer der Gewalt in den drei Nachkriegsjahrzehnten in überwiegend kirchlich getragenen Heimen. Die Gruppe der ehemaligen behinderten Klein- und Schulkindern aus den damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein (heute Evangelische Stiftung Volmarstein) verlangt 400 Euro Opferrente, weil sie sich behinderungsbedingt nicht der Verbrechen erwehren konnten und nun besondere Hilfe im Alter brauchen. Was zunächst, vorwiegend an Stammtischen, als “Abzocke” beschimpft wurde, findet allmählich im Bewusstsein sozial denkender und mitfühlender Mitmenschen als berechtigte Mindestforderung Zustimmung.

Sind diese Forderungen noch zeit- und situationsgemäß?
Entsprechen sie noch den Fakten und dem Ausmaß des Leides, für das diese Entschädigungsleistungen gefordert werden. Ich meine nein; eine Anpassung nach oben ist dringend angezeigt. Mit 300 Euro Opferrente oder einmalig 54.000 Euro sollen die Schäden wenigstens symbolisch abgegolten werden, die Säuglinge, behinderte und nichtbehinderte Schulkinder, Kinder und Jugendliche in der Psychiatrie und in Erziehungsheimen erlitten haben. Im Zuge der Aufarbeitung ist diesen Opfern jedoch weiteres nicht zumutbares Leid, sind ihnen weitere Demütigungen und Beleidigungen angetan worden. Auch diese müssen wiedergutgemacht werden.
Nehmen wir den Runden Tisch Heimerziehung: Da war Ursula von der Leyen die erste, die den Opfern rechts und links eins um die Ohren haute:
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2011-07-01

Deutscher Bundestag: PID, Flüchtlingsschutz, Städtebauförderung

PID, Flüchtlingsschutz, Städtebauförderung


Der Bundestag entscheidet in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause, von Mittwoch, 6. Juli, bis Freitag, 8. Juli 2011, über eine gesetzliche Regelung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Abgeordneten stimmen zudem über verschiedene Anträge der Fraktionen zum Flüchtlingsschutz und eine Verlängerung des UNAMID-Mandats für die Bundeswehr in Darfur ab. Außerdem diskutieren sie Vorlagen der Opposition zur Arbeitsmarktpolitik sowie zur Begrenzung von Miet- und Energiekosten. Am Freitag befasst sich der Bundestag mit einer Großen Anfrage der Fraktionen von Union und FDP zur Situation des Handwerks in Deutschland, verschiedenen Anträgen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention sowie zur Fortentwicklung der Städtebauförderung. Die Abgeordneten debattieren dann auch über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. (...)

Donnerstag, 7. Juli

Präimplantationsdiagnostik: Zu Beginn der Sitzung debattiert der Bundestag ab 9 Uhr abschließend über drei Gesetzentwürfe, deren Ziel eine gesetzliche Regelung für den künftigen Umgang mit den umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ist. Alle Gesetzentwürfe wurden von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt. Der von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) initiierte Gesetzentwurf (17/5451) will die PID eingeschränkt erlauben: Nach dem positiven Votum einer Ethikkommission soll die PID an zugelassenen Zentren aber nur solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll zudem "durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates" Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln. Der zweite Gesetzentwurf (17/5440), der unter anderem von Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) eingebracht wurde, spricht sich dagegen für ein striktes Verbot der PID aus. Ein dritter Gesetzentwurf (17/5452), initiiert von Norbert Lammert (CDU/CSU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) soll PID zwar "grundsätzlich" verbieten, in Ausnahmefällen aber "für nicht rechtswidrig" erklären. Möglich soll eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt". Für Aussprache und anschließende Abstimmungen sind fast fünf Stunden eingeplant. (..)
Entschädigung für ehemalige Heimkinder: Kinder und Jugendliche, die während einer kommunalen oder kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zwischen 1949 und 1975 zu Opfern von Unrecht und Misshandlungen geworden sind, sollen entschädigt werden. Dafür machen sich die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/6143) stark, über den ab 20 Uhr abschließen beraten und abgestimmt wird. Ebenfalls zur Abstimmung steht ein eigener Antrag der Linksfraktion (17/6093), in dem sie sich ebenfalls für eine Entschädigung einsetzt. Beide Vorlagen greifen Ergebnisse des vom Bundestag eingerichteten Runden Tisches ”Heimerziehung in den fünfziger und sechziger Jahren" auf. Das Gremium hatte sich mit der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in deutschen Heimen beschäftigt. Für die Aussprache stehen 30 Minuten zur Verfügung. (...)

Abgeordnetenentschädigung: Über den von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (17/6291) zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes stimmen die Abgeordneten dann voraussichtlich gegen 23.20 Uhr ab. Ziel der Gesetzesvorlage ist es, die Abgeordnetenentschädigung anzuheben. So soll sie nach dem Willen der vier Fraktionen zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7.960 Euro und zum 1. Januar 2013 ebenfalls um 292 Euro auf 8.252 Euro steigen. Zugleich sieht der Entwurf vor, die absolute Obergrenze für das Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt wird, von zurzeit 133 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 141,9 Millionen Euro und für das Jahr 2012 auf 150,8 Millionen Euro anzuheben. Für die Debatte vor der Abstimmung sind 30 Minuten vorgesehen.

Freitag, 8. Juli

(...)
Rechte von Menschen mit Behinderungen: Über einen Antrag von Union und FDP (17/4862) sowie zwei Anträge der Linksfraktion (17/4911, 17/5043) stimmt der Bundestag nach 45-minütiger Debatte gegen 13.10 Uhr ab. In ihrem Antrag verlangen CDU/CSU und FDP die "umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention". Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung zudem auf, die "Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zu unterstützen". Außerdem setzt sich die Fraktion für eine Reform des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und die Streichung des Kostenvorbehalts aus. Bisher seien Menschen mit Behinderungen "aus Kostengründen gegen ihren Willen gezwungen, in einem Heim zu leben, obwohl sie in einer eigenen Wohnung oder anderen Wohnform leben möchten", schreibt Die Linke zur Begründung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die drei Anträge beraten und empfohlen, den Koalitionsantrag anzunehmen (17/6155), die Anträge der Linksfraktion abzulehnen (17/6154).
Deutscher Bundestag: PID, Flüchtlingsschutz, Städtebauförderung

2011-04-10

Deutschland Deine Kinder (7) | hpd

 BERLIN. (hpd) Neben Kindern, die in Heime der DDR eingewiesen wurden, blieben bisher auch andere unbeachtet: Kinder mit Behinderungen, untergebracht in Heilpädagogischen Einrichtungen. Ihnen widmet sich der 7. Teil der Serie. Das Unrecht auch an den behinderten Heimkindern 1949-1975 geschah in unserer Demokratie – nur waren die Kinder dennoch entrechtet.(...)

Exklusion oder Inklusion von ehemaligen Heimkindern mit Behinderungen?

Seit dem 19. Januar 2011 liegt der Abschlussbericht des „Runden Tisches Heimerziehung 1949-1975“ dem Bundestag vor – seither warten die Betroffenen auf die Einlösung von Entschädigungen für erlittenes Unrecht. Bisher wurden noch nicht einmal Übergangslösungen für Stützpunkte für ehemalige Heimkinder geschaffen. Der Runde Tisch Heimerziehung gab Empfehlungen für das Entschädigungsverfahren für Betroffene der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Behinderte Überlebende der heilpädagogischen Heime wurden jedoch von dem Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen - eine Entscheidung, die alarmieren muss.

Die UN-Behindertenrechtskonvention markiert einen Paradigmenwechsel

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die UN-Konvention markiert einen Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell der Behinderung zum sozialen Modell der Behinderung.
Die Interessenvertreter der Institutionen und die evangelische Theologin Antje Vollmer, die den Runden Tisch Heimerziehung moderiert hat, haben mit ihrer Entscheidung, behinderte ehemalige Heimkinder vom Entschädigungsverfahren auszuschließen, jedoch am alten Modell der „medizinischen“ Klassifizierung von Menschen festgehalten.

Inklusion – Ziel ist ein neuer Zugang zum Komplex Wertschätzung

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland die Herausforderung zu einer grundlegenden Haltungsänderung angenommen. Damit hat der Kampf um die Interpretation und Umsetzung begonnen, denn es geht um Interessenkonflikte zwischen denen, die sich die Definitionsmacht anmaßen und denjenigen, die gleichberechtigt sein wollen. Die Konvention verwendet den Begriff „Inklusion“ - also Zugehörigkeit, Einbezogenheit von Behinderten als grundlegendes Menschenrecht. In der offiziellen deutschen Übersetzung wird jedoch der Begriff „Integration“ benutzt – was hereinholen in die herrschende Gesellschaft, die Leitkultur, Anpassung an die Durchschnittsnorm bedeutet. Der Inklusionsansatz will jedoch die Klassifizierung in Behinderte und Nicht-Behinderte aufheben und eine Perspektive auf alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Merkmalen eröffnen. Ziel ist ein neuer Zugang zum Komplex Wertschätzung. Nicht neue „Institutionen“ sollen geschaffen werden, sondern verbesserte Strukturen. (1)
Von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Deutschland noch weit entfernt. Dies wurde an der Entscheidung des Runden Tisches Heimerziehung, der seine Arbeit im Dezember 2010 beendet hat, deutlich. Die betroffenen ehemaligen Heimkinder, die in Behindertenheimen untergebracht waren, müssen nun gesondert für ihr Recht auf Entschädigung und Rehabilitation kämpfen.

Deutschland Deine Kinder (7) | hpd
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